DE69602233T2 - Anbohr-Anschlussstück - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Anzapfanschlußstücke zum Aufsetzen auf ein Rohr, um durch das Rohr strömendes Fluid einem Zusatzgerät, wie zum Beispiel einer Abzweigleitung oder einer Zapfstelle zuzuführen. Die Erfindung ist besonders geeignet in Elektrofusionsanschlußstücken für Kunststoffrohre, wobei das Anschlußstück durch Elektrofusion mit dem Kunststoffrohr verbunden wird. Die Erfindung wird dementsprechend hierin in Zusammenhang mit dieser Anwendung beschrieben, wobei aber zu verstehen ist, daß die Erfindung auch in anderen Fällen benutzt werden kann.
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Anzapfanschlußstück der Bauart gemäß der U. S. Patentschrift 4,063,844 und der EP-Patentanmeldung 572817 (U. S. Patentschrift 5,345,964). Die zuletzt genannte Patentschrift betrifft ein Anzapfanschlußstück zum Aufsetzen auf ein Rohr zum Abzapfen eines durch das Rohr strömenden Fluids für ein Zusatzgerät, mit: einem Gehäuse, das einen Hauptteil, einen Befestigungsteil in axialer Ausrichtung mit dem Gehäusehauptteil, zur Befestigung des Anschlußstückes an dem Rohr, und einen Auslaßteil aufweist, zum Zuführen von Fluid aus dem Rohr zu dem Hilfsgerät; einer drehbaren Schneideinrichtung, welche an einem Ende, das ihr äußeres Ende bildet, mit Außengewinde versehen ist, welches in den Gehäusehauptteil eingeschraubt ist und am gegenüberliegenden, inneren Ende mit einer zylindrischen Schneidklinge versehen ist, damit ein Schlüssel benutzt werden kann zum Drehen der Schneideinrichtung und zum Bewegen derselben in Axialrichtung von einer initialen, zurückgezogenen Stellung innerhalb des Gehäusehauptteiles zu einer ausgefahrenen Stellung durch den Gehäusebefestigungsteil zum Herausschneiden eines zylindrischen Stückes aus dem Rohr, wenn der Gehäusebefestigungsteil damit verbunden ist, und anschließend zu einer zurückgezogenen Endstellung innerhalb des Gehäusehauptteiles, zum Zustandebringen einer Fluidverbindung zwischen dem Rohr und dem Hilfsgerät; einem Schaft mit einem inneren Ende, das an der drehbaren Schneideinrichtung befestigt ist, und einem äußeren Ende zur Aufnahme des Schlüssels zum Drehen des Schaftes und der Schneideinrichtung aus ihrer initialen, zurückgezogenen Stellung in ihre ausgefahrene Stellung und dann in ihre zurückgezogene Endstellung; und einer Abdichtung zwischen der äußeren Fläche des Schaftes und dem Gehäusehauptteil, die wirksam ist, zum Abdichten des Leitungsinneren der Leitung von der Außenseite des Gehäuses, sowohl während als auch nach dem Ausschneiden des zylindrischen Stückes aus dem Rohr.
- Solche Abzapfanschlußstücke haben eine weit verbreitete Anwendung gefunden zum Anschließen von Abzweigleitungen an Hochdruckflüssigkeits- oder Gaszufuhrleitungen aus Kunststoff. Ein solches Anzapfanschlußstück muß eine wirksame Abdichtung gewährleisten zwischen dem Rohr und der Außenseite des Gehäuses sowohl beim Herausschneiden des zylindrischen Rohrstückes durch die drehbare Schneideinrichtung als auch während der Bewegung des zylindrischen Rohrstückes und der drehbaren Schneideinrichtung in die zurückgezogene Endstellung der Schneideinrichtung innerhalb des Gehäuses, um die Verbindung herzustellen zwischen dem Rohr und dem Zusatzgerät, das an den Auslaßteil des Gehäuses angeschlossen ist.
- Eines der Probleme mit einem solchen Anschlußstück ist die sichere Befestigung des inneren Endes des Schaftes an der drehbaren Schneideinrichtung zur Rotation derselben, sowie auch die bequeme Entfernung des Schaftes nach der erfolgten Rotation der Schneideinrichtung.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Anschlußstück der erwähnten Bauart bereitgestellt, das dadurch gekennzeichnet ist, daß das innere Ende des Schaftes entfernbar an der drehbaren Schneideinrichtung befestigt ist durch eine Mehrzahl von axialen Fingern am inneren Ende des Schaftes, welche Finger mit Spitzen versehen sind, die innerhalb der drehbaren Schneideinrichtung aufnehmbar sind, damit der Schlüssel, wenn er in den Schaft eingesetzt ist, eine Radialverlagerung der Finger verhindert, um den Schaft mit der drehbaren Schneideinrichtung zu verbinden, wobei die Finger aber radial beweglich sind, wenn der Schlüssel von dem Schaft entfernt ist, um das Entfernen des Schaftes von der drehbaren Schneideinrichtung zu erlauben.
- Wie im folgenden ausführlicher beschrieben wird, wird durch eine solche Anordnung der Schaft sicher an der Schneideinrichtung befestigt, und gleichzeitig wird dabei das bequeme Entfernen des Schaftes gewährleistet, nachdem die Schneideinrichtung gedreht worden ist.
- Die Fig. 1 ist eine dreidimensionale Ansicht eines Ausführungsbeispieles des Anzapfanschlußstückes gemäß der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 ist eine Ansicht im Längsschnitt des Anschlußstückes nach Fig. 1;
- Fig. 3 ist eine Querschnittansicht längs der Linie III-III nach Fig. 2;
- die Fig. 4 und 5 sind vergrößerte Ausschnitte der Fig. 2, um Einzelheiten besser darzustellen;
- und Fig. 6 ist eine ähnliche Ansicht wie Fig. 2, sie zeigt jedoch den Endzustand des Anzapfanschlußstückes nach dem der hohle Schaft entfernt wurde, der zur Rotation der Schneideinrichtung benutzt worden ist, und eine Kappe angebracht ist zum Abdecken der Bohrung, in der der Schaft eingesetzt war.
- Das in den Zeichnungen dargestellte Anschlußstück ist ein T-förmiges Anzapfanschlußstück zum Aufsetzen auf ein Rohr P (Fig. 2) zum Abzapfen von Fluid, wie zum Beispiel Hochdruckflüssigkeit oder Gas, zu einem Zusatzgerät, wie zum Beispiel einer Abzweigleitung oder einer Abzapfstelle (nicht dargestellt). Das Anschlußstück hat ein Gehäuse, insgesamt mit 2 bezeichnet, und eine drehbare Schneideinrichtung 3 (Fig. 2), die in dem Gehäuse angeordnet ist, zum Herausschneiden eines zylindrischen Stückes aus dem Rohr P, um eine Verbindung herzustellen zwischen dem Rohr und dem Zusatzgerät. Das dargestellte Anzapfanschlußstück hat desweiteren einen hohlen Schaft 4, der an die drehbare Schneideinrichtung 3 gekuppelt ist. Dementsprechend, wenn ein Schlüssel oder dergleichen, der schematisch bei 5 dargestellt ist, in den Hohlschaft eingesetzt und gedreht wird, so versetzt der Schlüssel den Schaft und dementsprechend die Schneideinrichtung in Drehbewegung zum Herausschneiden des zylindrischen Stückes aus dem Kunststoffrohr P. Die Schneideinrichtung 3 wird dann in der entgegengesetzten Richtung gedreht, zum Zurückziehen des herausgeschnittenen, zylindrischen Rohrstückes in das Gehäuse. Der Schlüssel und der hohle Schaft 4 werden dann entfernt.
- Wie noch im folgenden ausführlicher beschrieben wird bewirkt der hohle Schaft eine Abdichtung sowohl während dem Herausschneiden des zylindrischen Rohrstückes und auch beim Zurückziehen desselben in das Gehäuse. Die drehbare Schneideinrichtung, wenn sie sich in ihrer vollständig zurückgezogenen Stellung befindet, gewährleistet dann die Abdichtung in dem Gehäuse, so daß der hohle Schaft entfernt werden kann.
- In dem in den Zeichnungen dargestellten Beispiel ist das Rohr P ein Kunststoffrohr und das Gehäuse 2 ist daran befestigt durch Elektrofusion. Demgemäß besteht das Gehäuse 2 auch aus Kunststoff und es hat Heizdrähte 6, welche elektrisch erregt werden können, zum Verbinden des Anzapfanschlußstückes mit dem Kunststoffrohr P durch Elektrofusion. Nachdem der Schlüssel und der hohle Schaft entfernt wurden, wird eine Kappe 7 (Fig. 6) angebracht, damit das Anschlußstück eine ordentliche äußere Form aufweist.
- Das Gehäuse 2 hat einen Hauptteil 20 mit einer axial verlaufenden Bohrung 21, in welcher die drehbare Schneideinrichtung 3 und der hohle Schaft 4 angeordnet sind. Das Gehäuse 2 hat desweiteren einen Befestigungsteil 22 in axialer Ausrichtung mit dem Gehäusehauptteil 20 und seiner Bohrung 21 zum Befestigen des Anschlußstückes an dem Kunststoffrohr P. Der Befestigungsteil 22 ist in Form eines Sattels, der an die Krümmung des Kunststoffrohres angepaßt ist. Er hat die Heizdrähte 6, welche elektrisch erregt werden zum Verbinden des Anschlußstückes mit dem Kunststoffrohr durch Elektrofusion.
- Das Gehäuse 2 ist desweiteren mit einem einteilig angeformten Auslaßteil 23 versehen zum Leiten des Fluids von dem Kunststoffrohr zu einem Hilfsgerät (nicht dargestellt), wie zum Beispiel eine Abzweigleitung, eine Abzapfstelle, oder dergleichen. Der Auslaßteil 23 hat eine Bohrung 24, die sich senkrecht zu der Axialbohrung 21 des Gehäusehauptteiles erstreckt und mit derselben in Verbindung steht.
- Der Sattelteil 22 hat eine flexibles Band 25 mit einem einteilig angeformten Gelenk zum Umfassen des Kunststoffrohres P und Klauen 26, 27a, 27b zur Aufnahme von Bolzen 28 (Fig. 2), um den Sattel am Kunststoffrohr P festzuklemmen, bevor er durch Elektrofusion mit demselben verschweißt wird.
- Die drehbare Schneideinrichtung 3 hat einen Kopf 30 an ihrem äußeren Ende, der mit Außengewinde 31 versehen ist und besitzt eine zylindrische Schneidklinge 32 an ihrem inneren Ende. Die zylindrische Schneidklinge 32 hat einen kleineren Außendurchmesser als der Kopf 30, zur Bildung einer Ringschulter 33. Die Berührung der Schulter 33 mit dem Kunststoffrohr begrenzt die Ausfahrstellung der zylindrischen Schneidklinge 32 und gibt somit eine klare Anzeige für die Beendigung des Schneidvorganges. Die zurückgezogene Endstellung der Schneideinrichtung ist bestimmt durch die Anlage der äußeren Fläche 34 ihres Kopfes 30 an einer Schulter 20a, welche an der inneren Fläche des Hauptgehäuseteiles 20 um das obere Ende der Bohrung 31 geformt ist.
- Der Kopf 30 der Schneideinrichtung 3 ist mit einer Sackbohrung 35 versehen, die koaxial zur Bohrung 21 des Gehäusehauptteiles 20 angeordnet ist. Wie insbesondere in Fig. 5 gezeigt ist, ist das äußere Ende der Sackbohrung 35 geringfügig im Durchmesser erweitert zur Bildung einer ringförmigen Ausnehmung 36, und in ähnlicher Weise ist das innere Ende der Sackbohrung geringfügig erweitert zur Bildung einer anderen ringförmigen Ausnehmung 37.
- Der hohle Schaft 4 ist in der Sackbohrung 35 des Kopfes 30 der Schneideinrichtung aufgenommen. Zu diesem Zwecke ist das innere Ende des hohlen Schaftes 4 mit einer Vielzahl von axial gerichteten Fingern 41 versehen, die eine äußere Fläche aufweisen, welche normalerweise an der inneren Fläche der Sackbohrung 35 anliegen. Wie insbesondere in Figur gezeigt ist, hat ein mittiger Teil eines jeden Fingers 41 eine geringfügig verringerte Dicke, so daß die Verbindungsstelle 42 der Finger mit dem restlichen Teil des hohlen Schaftes 4 in der Ausnehmung 36 der Sackbohrung 35 aufgenommen ist und die Spitzen 43 der Finger in der Ausnehmung 37 der Sackbohrung aufgenommen sind.
- Die Finger 41 sind sehr elastisch in Radialrichtung, damit sie einfach in die Sackbohrung 35 einzuführen und aus derselben zu entfernen sind; jedoch, wenn der Schlüssel 5 in dem hohlen Schaft 4 aufgenommen ist, verhindert der Schlüssel eine radiale Verformung oder Ausweichung der Finger 41 und verhindert dementsprechend ein Herausziehen des Hohlschaftes aus der Sackbohrung.
- Das andere Ende des hohlen Schaftes 4 ist mit einem Ringflansch 44 versehen. Dieser Flansch kommt zur Anlage an der äußeren Fläche 20b des Hauptgehäuseteiles 20, wenn die Schneideinrichtung ihre vollständig ausgefahrene Stellung erreicht hat, nachdem sie ihren Schneidbetrieb beendet hat.
- Die Verbindungsstelle 42 der Finger 41 mit dem restlichen Teil des hohlen Schaftes 4 ist mit einer Ringnut 45 versehen zur Aufnahme einer O-Ringdichtung 46, zum Abdichten des hohlen Schaftes gegenüber der Schneideinrichtung 3. Der hohle Schaft 4 ist gegenüber dem Gehäusehauptteil 20 abgedichtet durch eine weitere O- Ringdichtung 50 (Fig. 4), die in einer Ringnut 51 aufgenommen ist, welche in der inneren Fläche des Gehäusehauptteiles 20 geformt ist.
- Die Fig. 4 zeigt eine weitere Abdichteinrichtung zwischen dem hohlen Schaft und dem Gehäusehauptteil 20, nämlich eine Lippe 52, die an der inneren Fläche des Gehäusehauptteiles um die Schulter 20a desselben geformt ist, zur Anlage an der äußeren Fläche des hohlen Schaftes 4. Eine solche Abdichtung kann zusätzlich zu der Abdichtung 46 oder anstelle dieser vorgesehen sein.
- Der Gehäusehauptteil 20 hat außerdem ein Außengewinde 53 zur Aufnahme der Kappe 7 (Fig. 6), nachdem die Verbindung hergestellt worden ist von dem Rohr P zu dem Zusatzgerät über das dargestellte Anschlußstück. Die äußere Fläche des Gehäusehauptteiles 20 ist desweiteren versehen mit einer ringförmigen Nut 54 zur Aufnahme einer O-Ringdichtung 55, um zusammen mit der Kappe 7 eine Abdichtung zu bilden.
- Das in den Zeichnungen dargestellte Anschlußstück wird auf folgende Weise benutzt zur Herstellung einer Anzapfung zwischen dem Kunststoffrohr 2 und einem Zusatzgerät, wie zum Beispiel einem Abzweigrohr oder einer Zapfstelle (nicht dargestellt).
- Das Anschlußstück wird zuerst am Rohr P befestigt durch Herumlegen des Sattelteiles 22 um das Rohr und Zusammenziehen der Klauen 26, 27a, 27b durch die Bolzen 28. Elektrischer Strom wird dann an den Heizdrähten 6 und 8 angelegt zum Verschweißen des Sattels mit dem Rohr durch Elektrofusion. Das Zusatzgerät (z. B. das Abzweigrohr oder die Zapfstelle) wird dann am Auslaßteil 23 des Anschlußstückes befestigt.
- Der hohle Schaft 4 wird in die Sackbohrung 35 des Kopfes 30 der Schneideinrichtung eingesetzt (falls er nicht schon vorher eingesetzt worden ist). Der Schlüssel 5 wird dann in den hohlen Schaft eingeführt und gedreht zur Rotation der Schneideinrichtung 3, wobei die Schneideinrichtung 3 über ihr Außengewinde 31 axial bewegt wird von ihrer initialen, zurückgezogenen Stellung, welche in Fig. 2 gezeigt ist, zu einer ausgefahrenen Stellung in Richtung zum Kunststoffrohr P. Bei dieser Rotation der Schneideinrichtung 3 bewegt sie sich axial, damit ihre zylindrische Schneidklinge 32 ein zylindrisches Stück aus dem Kunststoffrohr P herausschneidet, bis die Ringschulter 33 der Schneideinrichtung sich gegen die äußere Fläche des Kunststoffrohres legt.
- Dies ist die ausgefahrene Endstellung der Schneideinrichtung, welche am Ende des Schneidvorganges erreicht ist. Diese Stellung ist eindeutig angezeigt durch den zusätzlichen Widerstand gegen Rotation des Schlüssels 5, welcher durch die Anlage der Ringschulter 33 an der äußeren Fläche des Kunststoffrohres bedingt ist. Sie ist ebenfalls angezeigt durch die Berührung des Ringflansches 44 des hohlen Schaftes mit der äußeren Fläche 20b des Gehäusehauptteiles 20. Eine sichtbare Anzeige für die erforderliche weitere Bewegung der Schneideinrichtung 3 zum Erreichen ihrer ausgefahrenen Endstellung ist dementsprechend gegeben durch den Abstand des Flansches 46 von der äußeren Fläche 20b des Gehäusehauptteiles 20.
- Nach der Bewegung der Schneideinrichtung 3 bis in ihre ausgefahrene Endstellung zum Herausschneiden eines zylindrischen Stückes aus dem Kunststoffrohr wird die Schneideinrichtung dann in der entgegengesetzten Richtung durch den Schlüssel 5 in dem hohlen Schaft 4 gedreht, zum Zurückziehen der Schneideinrichtung. Ihre zurückgezogene Endstellung ist erreicht, wenn ihre Ringfläche 34 an der Schulter 20a des Gehäusehauptteiles 20 anliegt, wie in Fig. 6 gezeigt. Der Schlüssel 5 wird dann aus dem hohlen Schaft 4 herausgezogen, damit der hohle Schaft 4 einfach entfernt werden kann. Dies kann erfolgen durch Anlegen einer einfachen Zurückziehkraft, da die Finger 41, wenn sie durch den Schlüssel nicht mehr abgestützt sind, einfach ausweichen können zum Austritt ihrer Spitzen 43 aus der Ausnehmung 37 in der Sackbohrung 35 des Kopfes 30 der Schneideinrichtung.
- Nachdem sowohl der Schlüssel 5 als auch der hohle Schaft 4 entfernt sind, kann die Kappe 7 auf das Gewinde 53 aufgeschraubt werden, zum Abdecken der Axialbohrung 31 des Gehäusehauptteiles 20 und der in diesem Gehäuseteil verbleibenden Schneideinrichtung 3.
- Es ist zu verstehen, daß der hohle Schaft 4, der zusammen mit dem Schlüssel 5 zur Rotation der Schneideinrichtung 3 verwendet wird eine wirksame Abdichtung bildet, sowohl während dem Schneidbetrieb als auch während der Bewegung des herausgeschnittenen, zylindrischen Rohrstückes in seine zurückgezogene Endstellung innerhalb des Gehäuses. Somit bildet die O-Ringdichtung 45 (Fig. 5) eine wirksame Abdichtung zwischen dem hohlen Schaft 4 und der Schneideinrichtung 3; während die O-Ringddichtung 50 (Fig. 4) und/oder die Lippe 52 eine wirksame Abdichtung bildet zwischen dem hohlen Schaft und dem Gehäusehauptteil 20. Nachdem das Rohrstück herausgeschnitten und in seine zurückgezogene Endstellung mit der Schneideinrichtung 3 bewegt worden ist, bildet die Ringfläche 34 der Schneideinrichtung durch ihre Anlage an der Fläche 20a des Gehäuses eine Abdichtung gegenüber dem Gehäuse.
- Es ist auch zu verstehen, daß die Beendigung des Schneidvorganges klar angezeigt ist durch die Anlage der Ringfläche 33 der Schneideinrichtung 3 an dem Rohr P. Eine solche Anzeige wird ebenfalls vermittelt durch den Ringflansch 44, wenn er mit der äußeren Fläche 20b des Gehäusehauptteiles 20 in Berührung kommt, bei Beendigung des Schneidbetriebes. Der Abstand zwischen dem Flansch 44 und der Außenfläche des Gehäusehauptteiles 20 liefert auch eine sichtbare Anzeige für die erforderliche weitere Drehbewegung zum Zuendebringen des Schneidvorganges. Die Berührung der Fläche 34 der Schneideinrichtung 3 mit der inneren Fläche 20a des Gehäusehauptteiles 20 liefert eine klare Anzeige für das Erreichen der zurückgezogenen Endstellung der Schneideinrichtung.
- Es ist auch zu verstehen, daß die biegsamen Finger 41 am Ende des hohlen Schaftes 4 eine Einrichtung bilden für die einfache Befestigung des Schaftes an der Schneideinrichtung 3 und für das einfache Entfernen des Schaftes von derselben. Wenn der Schlüssel 5 in den hohlen Schaft eingesetzt ist, stützt er die Finger 41 ab und verhindert ihre Ausweichung und wenn der Schlüssel sich nicht in dem hohlen Schaft 4 befindet, sind die Finger frei nachgiebig, damit sie einfach in die Sackbohrung 35 des Kopfes 30 der Schneideinrichtung eingesetzt oder aus dieser zurückgezogen werden können. Der hohle Schaft 4 kann dementsprechend aus einem verhältnismäßig billigem Werkstoff hergestellt werden und nach einmaligem Gebrauch beseitigt werden.
- Nachdem die Erfindung mit Bezug auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel beschrieben worden ist, ist zu verstehen, daß viele Abänderungen vorgenommen werden können. Zum Beispiel kann der Hohlschaft 4 an der Schneideinrichtung 3 durch andere Mittel befestigt werden, wie zum Beispiel durch Einschrauben in die Schneideinrichtung. Er kann auch einteilig an der Schneideinrichtung angeformt sein und davon abgebrochen werden, nachdem die Schneideinrichtung den Schnittvorgang beendet hat und in die zurückgezogene Endstellung innerhalb des Gehäuses zurückgezogen worden ist. Außerdem könnte der Schaft anstelle der Hohlform auch aus Vollmaterial bestehen und durch einen Schlüssel gedreht werden, welcher an der äußeren Fläche des Schaftes angreift. Das dargestellte Anschlußstück könnte auch durch eine mechanische Kupplung, anstelle der Verschweißung durch Elektrofusion, mit dem Fluidleitungsrohr verbunden werden.
Claims (8)
1. Anzapfanschlußstück zum Aufsetzen auf ein Rohr
(P. Fig. 2) zum Abzapfen eines durch das Rohr strömenden
Fluids für ein Zusatzgerät, mit:
einem Gehäuse (2), das einen Hauptteil (20), einen
Befestigungsteil (22) in axialer Ausrichtung mit dem
Gehäusehauptteil, zur Befestigung des Anschlußstückes an
dem Rohr, und einen Auslaßteil (23) aufweist, zum Zuführen
von Fluid aus dem Rohr zu dem Hilfsgerät;
einer drehbaren Schneideinrichtung (3), welche an
einem Ende (30), das ihr äußeres Ende bildet, mit
Außengewinde (31) versehen ist, welches in den
Gehäusehauptteil eingeschraubt ist und am
gegenüberliegenden, inneren Ende mit einer zylindrischen
Schneidklinge (32) versehen ist, damit ein Schlüssel (5)
benutzt werden kann zum Drehen der Schneideinrichtung und
zum Bewegen derselben in Axialrichtung von einer initialen,
zurückgezogenen Stellung innerhalb des Gehäusehauptteiles
zu einer ausgefahrenen Stellung durch den
Gehäusebefestigungsteil zum Herausschneiden eines
zylindrischen Stückes aus dem Rohr, wenn der
Gehäusebefestigungsteil damit verbunden ist, und
anschließend zu einer zurückgezogenen Endstellung innerhalb
des Gehäusehauptteiles, zum Zustandebringen einer
Fluidverbindung zwischen dem Rohr und dem Hilfsgerät;
einem Schaft (4) mit einem inneren Ende, das an der
drehbaren Schneideinrichtung befestigt ist, und einem
äußeren Ende zur Aufnahme des Schlüssels zum Drehen des
Schaftes und der Schneideinrichtung aus ihrer initialen,
zurückgezogenen Stellung in ihre ausgefahrene Stellung und
dann in ihre zurückgezogene Endstellung;
und einer Abdichtung (50) zwischen der äußeren
Fläche des Schaftes und dem Gehäusehauptteil, die wirksam
ist, zum Abdichten des Leitungsinneren der Leitung von der
Außenseite des Gehäuses, sowohl während als auch nach dem
Ausschneiden des zylindrischen Stückes aus dem Rohr;
dadurch gekennzeichnet, daß das innere Ende des
Schaftes (4) entfernbar an der drehbaren Schneideinrichtung
(3) befestigt ist durch eine Mehrzahl von axialen Fingern
(41) am inneren Ende des Schaftes, welche Finger mit
Spitzen versehen sind, die innerhalb der drehbaren
Schneideinrichtung (3) aufnehmbar sind, damit der Schlüssel
(5), wenn er in den Schaft (4) eingesetzt ist, eine
Radialverlagerung der Finger (41) verhindert, um den Schaft
mit der drehbaren Schneideinrichtung (3) zu verbinden,
wobei die Finger (41) aber radial beweglich sind, wenn der
Schlüssel (5) von dem Schaft (4) entfernt ist, um das
Entfernen des Schaftes (4) von der drehbaren
Schneideinrichtung (3) zu erlauben.
2. Anschlußstück nach Anspruch 1, wobei die
drehbare Schneideinrichtung (3) mit einer Sackbohrung (35)
an ihrem äußeren Ende versehen ist, die eine ringförmige
Aussparung (36) aufweist zur Aufnahme der inneren Enden der
Finger (41).
3. Anschlußstück nach Anspruch 2, wobei der Schaft
(4) längs seiner gesamten Länge hohl ist, und die axial
ragenden Finger (41) des hohlen Schaftes elastisch sind.
4. Anschlußstück nach Anspruch 3, wobei der Schaft
(4) einen äußeren Dichtungsring (46) aufweist, zur Anlage
an der inneren Fläche der Sackbohrung (35) in der drehbaren
Schneideinrichtung (3).
5. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1-4,
wobei der Schaft (4), in der initialen, zurückgezogenen
Stellung der drehbaren Schneideinrichtung (3), nach außen
aus dem Gehäusehauptteil (20) vorsteht und einen
Ringflansch (44) aufweist, zur Anlage an der äußeren Fläche
des Gehäusehauptteiles (20), zum Bestimmen der
ausgefahrenen Stellung der drehbaren Schneideinrichtung
(3).
6. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1-5,
wobei die drehbare Messereinrichtung ·(3) eine ringförmige
Schulter (33) an ihrem inneren Ende aufweist, die mit der
äußeren Fläche des Rohres (P) in Eingriff bringbar ist, zum
Bestimmen der ausgefahrenen Stellung der drehbaren
Schneideinrichtung (3).
7. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1-6, mit
einer Kappe (7), welche auf das äußere Ende des
Gehäusehauptteiles (20) aufzusetzen ist, nachdem die
drehbare Schneideinrichtung (3) in ihre zurückgezogene
Endstellung bewegt worden ist und der Schaft (4) und der
Schlüssel (5) von dem Anschlußstück entfernt worden sind.
8. Anschlußstück nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (P) ein Kunststoffrohr
ist, und daß der Gehäusebefestigungsteil (22) Heizdrähte
(6) aufweist, zum Verbinden des Gehäusebefestigungsteiles
(22) mit dem Kunststoffrohr (P) durch Elektrofusion.
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