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DE69602667T2 - Konsole für Befestigungsvorrichtung für Rolladen oder dergleichen - Google Patents

Konsole für Befestigungsvorrichtung für Rolladen oder dergleichen

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Publication number
DE69602667T2
DE69602667T2 DE1996602667 DE69602667T DE69602667T2 DE 69602667 T2 DE69602667 T2 DE 69602667T2 DE 1996602667 DE1996602667 DE 1996602667 DE 69602667 T DE69602667 T DE 69602667T DE 69602667 T2 DE69602667 T2 DE 69602667T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fastening
bracket
roller shutter
console
guide
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE1996602667
Other languages
English (en)
Other versions
DE69602667D1 (de
Inventor
Christian Claudel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Zurfluh Feller SAS
Original Assignee
Zurfluh Feller SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Zurfluh Feller SAS filed Critical Zurfluh Feller SAS
Publication of DE69602667D1 publication Critical patent/DE69602667D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69602667T2 publication Critical patent/DE69602667T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/174Bearings specially adapted therefor
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17061Connection of the box to the guides

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
  • Blinds (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft Verbesserungen von Rolläden und dergleichen und schlägt vor, die Herstellung von Rolläden zu vereinfachen und zu erleichtern, welche konstruiert sind, in Fensteröffnungen, wo sie ursprünglich nicht vorgesehen waren, insbesondere bei der Renovierung alter Gebäude, angebracht zu werden.
  • Es ist bekannt, daß ein Rolladen, der speziell mit Gurt, Winde und Schnur bedient wird, im wesentlichen, abgesehen von der Fläche des eigentlichen Rolladens, Führungen für die Seitenteile des Rolladens, eine Welle für das Aufrollen des Rollladens, der in einem Kasten aufgenommen und von Lagern getragen wird, die an jedem Kastenende vorgesehen sind, eine Einrichtung, welche mittels speziell des Gurts die Betätigung der Rolladenfläche sicherstellt, ein Führungselement für den Ausgang des Gurts und eine Befestigungsplatte, welche die Verbindung zwischen diesen verschiedenen Bestandteilen sicherstellt, umfaßt.
  • Die Erfindung hat insbesondere eine solche Platte zum Gegenstand, deren Aufgabe es deshalb ist:
  • - die Verbindung mit den seitlichen Führungen des Rolladens sicherzustellen,
  • - die Führungsfußmuffen der Rolladenfläche zu positionieren,
  • - die Antriebswelle des Rolladens zu tragen,
  • - den Kasten zu tragen und
  • - das Führungssystem für den Ausgang des Gurts zu halten.
  • In Vorrichtungen mit einer Konstruktion des Standes der Technik, wie den in FR-A-2 608 205 beschriebenen, dient die Kastenplatte als Konsole für das Befestigungssystem für Rollladen und Außenverkleidung. Daher ist dieses Teil in seiner Funktion von jeder Art einer Abdeckung und jedem Kastentyp (quadratisch oder mit schräger Kante) verschieden, weshalb sich die Anzahl der herzustellenden Bauteile und der vorrätig zu haltenden Elemente vergrößert.
  • Deshalb liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beheben, indem eine einzige Konsole vorgeschlagen wird, welche sämtliche obengenannten Funktionen unabhängig von der Montage der Konsole in einer Position rechts oder links vom Rolladenkasten sicherstellt.
  • Dazu betrifft die Erfindung eine Konsole für das Befestigungssystem von Rolläden und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß sie
  • - zwei Aufnahmen in Form von Gleitschienen, die symmetrisch auf einer Seite der Konsole derart positioniert sind, daß die eine oder die andere der Aufnahmen ein lösbares Befestigungseisen aufnehmen kann, das über die Unterseite der Konsole hinausragt und sich in eine Aufnahme einfügt, die in der Führung des Rolladens vorgesehen ist,
  • - eine Vielzahl von Buckeln, die auf einem inneren Ring der Konsole zur Befestigung eines feststehenden Flansches und/oder einer Halteplatte für die Bedienung angeordnet sind, und
  • - eine Vielzahl von Aussparungen und Vorsprüngen auf ihrem Umfang zur Befestigung eines Schließblechs und einer Fußmuffe
  • umfaßt.
  • In den abhängigen Ansprüchen sind die Modifikationen der Konsole gemäß dem unabhängigen Anspruch spezifiziert.
  • Weitere erfindungsgemäße Merkmale und Vorteile werden an Hand der folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die im Anhang befindlichen Zeichnungen erläutert, die ein Ausführungsbeispiel veranschaulichen, wobei
  • - Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung,
  • - Fig. 1a eine Schnittdarstellung, welche die Position der Fußmuffe in bezug auf die Konsole veranschaulicht,
  • - Fig. 1b eine Schnittdarstellung, welche die Positionierung des Befestigungseisens in bezug auf die Führung veranschaulicht,
  • - Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Konsole, die zur Innenseite des Aufbaus gerichtet ist,
  • - Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Konsole, die zur Außenseite des Aufbaus gerichtet ist,
  • - Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der zur Innenseite des Aufbaus gerichteten Halteplatte für die Bedienung,
  • - Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der zur Außenseite des Aufbaus gerichteten Halteplatte für die Bedienung,
  • - Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des zur Innenseite des Aufbaus gerichteten feststehenden Flansches,
  • - Fig. 7 eine perspektivische Ansicht des zur Außenseite des Aufbaus gerichteten feststehenden Flansches und
  • - Fig. 8 eine aufrechte Schnittdarstellung der Befestigungsvorrichtung von vorn und im vergrößerten Maßstab zeigt und die
  • - Fig. 9a, 9b und 9c verschiedene Befestigungsarten für die Konsole
  • zeigen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung für einen Rolladen umfaßt diese vor allem eine Konsole 1, die den Träger für alle anderen Bestandteile des Systems (feststehender Flansch 2, Halteplatte 3 für die Bedienung, Fußmuffe 4, Befestigungseisen 5, Schließblech 6, Gurtführung 7, Seilrolle 8, Winde und Kupplungsnabe 10) bildet. Die durch Spritzgießen von Kunststoff, insbesondere ABS, in eine Form hergestellte Konsole 1 ist zu einer Platte ausgebildet, die im wesentlichen quadratisch und in ihrer Mitte mit einer Aussparung versehen ist.
  • Sie besitzt einen Ring 11, der innen mit einer Vielzahl von Buckeln 12, 13, 14, 15, vorzugsweise vier, versehen ist, wobei die Buckel im wesentlichen, in bezug auf die Seite des Viereck, in einer mittleren Position angeordnet sind, sich einander gegenüberstehen und in bezug auf die Längsachse der Seite senkrecht ausgerichtet sind.
  • Die einander gegenüberstehenden Buckel 12, 13, 14, 15 bilden jeweils ein Paar, wobei zwei 12, 13 der vier Buckel eine Aussparung 16 für die Befestigung des feststehenden Flansches 2 besitzen, während die beiden anderen 14, 15 auf ihrer Seitenfläche 17 für einen erhabenen Bereich 19 des feststehenden Flansches 2 mit einem vertieften Bereich 18 versehen sind und ihre Größe etwa der der Aussparungen 20 des feststehenden Flansches 2 oder der Halteplatte 3 für die Bedienung entspricht.
  • Weiterhin umfaßt die Konsole 1 auf dem Außenumfang ihrer Außenseite eine Vielzahl von Vorsprüngen 21 für die Befestigung des Schließblechs 6 und einen Materialabsatz 22, der gleich der Dicke des Schließblechs ist.
  • Auf derselben Seite ist die Konsole mit zwei Aufnahmen 23, 24 in Form von Gleitschienen versehen, die auf einer Seite der Konsole 1 derart symmetrisch angeordnet sind, daß eine der beiden Aufnahmen 23, 24 ein lösbares Befestigungseisen 5 mit der Funktion der Befestigung der Konsole im linken oder rechten Teil des Rolladenkastens aufnehmen kann. Senkrecht auf diesen Aufnahmen 23, 24 ist die Konsole in der oberen und unteren Ecke mit einer Vielzahl von Aussparungen 25 für die Befestigung der Fußmuffe 4 versehen.
  • Entsprechend einem vorteilhaften erfindungsgemäßen Merkmal enthält das die Konsole bildende Viereck zwei schräge Kanten 26, 27, die derart symmetrisch angeordnet sind, daß sie, unabhängig von ihrer Anbringung in rechter bzw. linker Ausführung oder in einem quadratischen oder abgeschrägten Kasten, ein einziges Teil bildet.
  • In der Dicke von Konsole 1 und auf jeder Seite besitzt sie eine Vielzahl runder Langlöcher 28, die ins Konsoleninnere führen, um den Durchgang von insbesondere den Windengestängen, den Rolladengurten S oder den Zugang zu den Endschaltern des Motors zu ermöglichen; wobei diese Öffnungen 28 mit der Materialwulst so durchsetzt sind, daß einerseits die Verbindung zwischen Außen- und Innenseite der Konsole 1 und andererseits die Versteifung des Ganzen sichergestellt wird. Desweiteren kann der Benutzer mit Hilfe der Öffnungen 28 die verschiedenen Elemente des Befestigungssystems erreichen, insbesondere für die Einstellung der axialen Position von Winde und Endschalter.
  • Entsprechend einem weiteren vorteilhaften erfindungsgemäßen Merkmal enthält die Konsole 1 in ihrer zur Innenseite gerichteten Wand und im wesentlichen in Höhe der Mitte der schrägen Kante 26, 27 Öffnungen 29 für den Durchgang der Achse der Rolle der Gurtführung.
  • Entsprechend einem anderen vorteilhaften erfindungsgemäßen Merkmal ermöglicht die Konsole 1 die Anbringung einer Halteplatte 3 für die Bedienung. Dieses Element liegt in Gestalt einer zu einer Scheibe ausgeformten Platte vor, deren zentraler Teil einerseits mit einer Vielzahl von Öffnungen 30, die an verschiedenen Stellen ihrer Fläche angeordnet sind, um die Befestigung des Windensystems unterschiedlicher Herkunft zu erlauben, und andererseits mit einem zentralen Ansatz 31 versehen ist, der in Richtung der Achse der Trommel des Rolladens vorsteht und vorgesehen ist, eine Kupplungsnabe 10 aufzunehmen. Dieser scheibenförmige Teil ist im wesentlichen in bezug auf einen ringförmigen Teil vertieft angeordnet, dessen Dicke eine ähnliche ist und welcher jenen umgibt. Dieser Ring 32 ist mit einer Vielzahl von Aussparungen 33, insbesondere vier, versehen, die an verschiedenen Stellen seines Umfangs angeordnet sind, welche den Stellen der auf der Konsole 1 vorhandenen Buckel 12, 13, 14, 15 entsprechen. Um das Anbringen dieser Platte in einer bevorzugten Winkelposition zu ermöglichen, hat eine ihrer Aussparungen 33 eine in bezug auf die anderen unterschiedliche Abmessung und bildet eine Unverwechselbarkeitsnut. Der vertiefte Teil der zentralen Scheibe positioniert sich in Höhe der zentralen Aussparung in der Konsole 1.
  • Desweiteren wird, wenn man zwischen der Halteplatte 3 für die Bedienung und der Konsole 1 einen Zusammenbau mit Blockierung realisieren will, in wenigstens einem der vier kleinen Schlitze 34, die zwischen den vier Aussparungen 33 vorgesehen sind, eine Stellschraube angeordnet.
  • Der Zusammenbau der Halteplatte mit der Konsole geschieht, unabhängig davon, ob diese rechts oder links angebracht ist, folgendermaßen:
  • - die zentrale Seite der Platte 3 wird auf dem Boden des zentralen Bereichs von Konsole 1 in Kontakt gebracht,
  • - die verschiedenen Aussparungen 33 werden gegenüber den Buckeln 12, 13, 14, 15 positioniert, die auf den Seitenwänden des Rings 11 von Konsole 1 vorhanden sind,
  • - es wird eine Drehbewegung dieser Platte ausgeführt und sie hinter den Buckeln verriegelt und
  • - falls man eine Raststellung wünscht, wird in einem der dazu vorgesehenen Schlitze 34 eine Stellschraube angeordnet, wenn nicht, erlaubt die außerhalb der Schlitze 34 festgezogene Stellschraube eine spätere Winkeleinstellung für die Welle der Winde.
  • Entsprechend einem erfindungsgemäßen Merkmal ermöglicht die Konsole 1 das Anbringen eines feststehenden Flansches 2. Dieser Flansch nimmt die Gestalt einer Scheibe an, die insbesondere durch Tiefziehen eines Metallblechs erhalten worden ist. Er enthält vorzugsweise zwei Aussparungen 35, die auf dem Umfang der Scheibe in einer diametral gegenüberliegenden Position angeordnet sind, wobei auf jeder Aussparung 35 senkrecht eine L- förmige Klaue 36 angeordnet wird, die senkrecht absteht und zum Inneren der Konsole 1 zeigt. Dabei entspricht die Tiefe dieser Klauen 36 etwa der Tiefe der Buckel 12, 13, 14, 15, während die Höhe der Basis der L-förmigen Klaue der Tiefe der Schlitze 16 entspricht, die in mindestens zwei der vier Buckel vorgesehen sind, welche im Ring 11 der Konsole 1 angeordnet sind, wobei sich diese Buckel in einer diametral entgegengesetzten Position befinden.
  • Der feststehende Flansch 2 enthält auch auf der zur Innenseite der Konsole gerichteten Fläche eine Vielzahl erhabener Bereiche 19, insbesondere zwei, die in einem Durchmesser in der Mitte zwischem den L-förmigen Klauen 36 angeordnet sind. Die erhabenen Bereiche 19 ermöglichen es, den Flansch 2 in der Kon sole 1 gegen Drehung zu arretieren und wirken in Höhe der vertieften Bereiche 18 zusammen, welche in zwei der Buckel 12, 13, 14, 15 ausgeführt sind, die auf dem Ring 11 der Konsole 1 vorgesehen sind.
  • Der Flansch 2 besitzt darüber hinaus in seinem zentralen Teil eine Öffnung 37, die seitlich mit vorstehenden Klauen 38 versehen ist, welche durch Ausdrücken von Material beim Tiefziehen des Flansches 2 erhalten sind und entweder den Durchgang einer Trommelachse oder die Fixierung einer Kupplungsnabe 10 einer Welle des Rolladens ermöglichen. Die Konstruktion des feststehenden Flansches erlaubt seine Befestigung in einer Konsole unabhängig davon, ob sie eine rechte oder linke ist.
  • Der Zusammenbau des feststehenden Flansches mit der Konsole geschieht folgendermaßen:
  • - die Oberfläche des feststehenden Flansches 2 wird an die entsprechenden Teile der Konsole 1 angelegt,
  • - es wird eine Drehbewegung dieses Flansches 2 derart ausgeführt, daß jede der Basen der vorstehenden Klauen 36 von den Schlitzen 16 aufgenommen wird, die in zwei der vier Buckel 12, 13, 14, 15 angebracht sind,
  • - die Unbeweglichkeit des Flansches im Inneren der Konsole wird erhalten, wenn sich die erhabenen Bereiche 19 des Flansches gegenüber den vertieften Bereichen 18 befinden.
  • Gemäß einer anderen Verwendungsform des feststehenden Flansches 2 im Inneren der Konsole 1 wird in den Zwischenraum zwischen der Außenfläche des feststehenden Flansches 2 und der Seitenwand der Rolladenfläche ein drehbarer Flansch 46 eingebaut, der durch eine in ihr angebrachte Öffnung auf dem vorstehenden Teil der Kupplungsnabe 10 oder auf der Trommelachse des Rolladens hin- und hergeleitet.
  • Der drehbare Flansch bleibt in der Ebene der Fußmuffe 4 und stellt während des Aufwickelns oder Abwickelns der Rolladenfläche auf der Trommelachse eine reibungslose seitliche Führung sicher.
  • Man kann so, wenn der drehbare Flansch 46 in einem Kasten angebracht ist, für welchen eine Gurtbedienung angewendet wird, die Reibung zwischen den Lamellen der Rolladenfläche und dem feststehenden Flansch 2 vermeiden, wenn die Rolladenfläche vollständig auf ihrer Achse aufgewickelt wird, wodurch das Abwickeln der Rolladenfläche verbessert wird, welches nur vom Eigengewicht der Lamellen bewirkt werden kann, die vertikal bleiben.
  • Entsprechend einem erfindungsgemäßen Merkmal ermöglicht die Konsole 1 die Befestigung eines Befestigungseisens 5. Dieses Befestigungseisen, das durch Tiefziehen eines Blechs erhalten und vorzugsweise galvanisiert ist, weist ein L-Profil auf. Seine Breite entspricht im wesentlichen der Breite der Gleitführung C der Rolladenfläche, und die Tiefe seiner Grundfläche entspricht der Tiefe der Gleitführung C, um im unteren Teil der Gleitführung C eine Führungszone einzuarbeiten. Das Befestigungseisen 5 weist auch in Richtung der kleinsten Abmessung Versteifungssicken auf, jedoch weist ein schmaler Bereich keine Sicke auf, um seine Biegung während des Anbringens der Gleitführung auf der Baustelle zu erlauben.
  • Entsprechend einem vorteilhaften erfindungsgemäßen Merkmal ermöglicht die Konsole 1 zwischen der Halteplatte 3 für die Bedienung oder dem feststehenden Flansch 2 und der Trommelachse des Rolladens die Anbringung eines Verbindungsansatzes, insbesondere einer Kupplungsnabe 10. Dieser Ansatz wird insbesondere durch Formgebung vorzugsweise aus Kunststoff oder Metall und in Serien mit standardisiertem Innen- und Außendurchmesser hergestellt und umfaßt in Längsrichtung mindestens zwei Naben mit unterschiedlichem Querschnitt, die von einem kreisförmigen Absatz begrenzt werden.
  • Eine der beiden Naben führt ins Innere oder auf die Außenfläche des Wickelrohrs, je nachdem, ob der Ansatz erhaben oder hohl ist. Durch den Ansatz geht eine Vielzahl von Schlitzen mit veränderlichem Profil, insbesondere rechtwinkligem oder abgerundetem, die sich axial erstrecken und sich radial auf dem Querschnitt derart verteilen, daß in Abhängigkeit von komplementären Schlitzen mit ähnlichem Profil, die entlang des Wickelrohrs angeordnet sind, Führungsflächen gebildet werden. Diese Schlitze erlauben auch, das Rohr mit dem Ansatz fest zu verbinden und insbesondere eine Relativbewegung zwischen den beiden Teilen zu verhindern.
  • Eine der Naben des Ansatzes, im allgemeinen die mit dem grösseren Durchmesser, ist mit mindestens einer versenkbaren Klaue versehen, die in bezug auf die Ummantelung des Ansatzes nach außen vorsteht, wobei sich diese Klaue am Ende des Wickelrohrs blockiert, damit ein Weg für das Zurückziehen der Aufwickelwelle freigehalten wird, um ihren Ein- oder Ausbau zu ermöglichen.
  • Die Ansatznabe mit dem kleineren Durchmesser nimmt eine Einrichtung zum Aufwickeln des Gurts S auf, die im allgemeinen aus einer Seilrolle oder einem Flansch besteht, die/der sich durch eine darin angebrachte Öffnung auf dem vorstehenden Teil dieser Nabe hin- und herbewegt.
  • Die Aufwickeleinrichtung besitzt einerseits in ihrer Mitte eine Bohrung und andererseits erhabene Längsteile, die nach innen vorstehen und in Höhe von Befestigungsystemen zusammenwirken müssen.
  • Die am Rand befindliche Außenfläche der Nabe, welche die Einrichtung zum Aufwickeln des Gurts aufnimmt, umfaßt eine Vielzahl von Befestigungsystemen, die vorzugsweise in Bajonettform ausgebildet sind. Sie ermöglichen durch eine Kombination von Translations- und anschließend Drehbewegungen der Aufwickel einrichtung entlang und um die Nabenachse die axiale und radiale Feststellung dieser Einrichtung.
  • Darüber hinaus dienen die jeweiligen Seitenteile der Bajonette, die in einem Abstand angeordnet sind, welcher der Höhe der erhabenen Teile entspricht, die sich mit einer Dickenzugabe an Material, das sich wulstförmig erstreckt, im Inneren der Öffnung der Aufwickeleinrichtung befinden, als Rastklinke, wenn der Benutzer auf diese Einrichtung einen Längszug oder -druck solange ausübt, bis sie eines ihrer Merkmale als Sperre wahrnimmt. Das Anbringen der Aufwickeleinrichtung auf dem Ansatz ist nur in einer einzigen Position möglich, wobei die erhabenen Teile, welche vorzugsweise um einen mittleren Innenbereich der Öffnung der Aufwickeleinrichtung angeordnet sind, die Kombination von Translations- und anschließend Drehbewegungen in den Bajonetten nur in einer einzigen Richtung der Aufwickeleinrichtung ermöglichen. Im gegenteiligen Fall kann der Benutzer nur die Translationsbewegung bewirken.
  • Die Hohlnabe enthält ebenfalls in ihrer Innenfläche mindestens eine Nut mit veränderlichem Querschnitt, insbesondere mit abgerundetem oder rechtwinkligem Ende, die um ihren Innendurchmesser angeordnet ist, um die Feststellung eines axialen Teils zu ermöglichen, der als Verbindungsmittel mit der Baugruppe dient, die vom Wickelrohr des Rolladens und dem Ansatz in Höhe der feststehenden Konsolen gebildet wird, die an den Enden des Rolladenkastens angeordnet sind.
  • Das Verbindungsmittel mit variabler Länge ist auf jeder Umfangsfläche mit mindestens einer erhabenen Form versehen, deren Profil der Nut ähnlich und komplementär ist und welche sich vorzugsweise in axialer Richtung erstreckt.
  • Entsprechend einem vorteilhaften erfindungsgemäßen Merkmal ermöglicht die Konsole 1 die Anbringung einer Seilrolle 8 für das Auf- und Abwickeln des Rolladengurtes S. Diese aus Kunststoff oder Metall bestehende Seilrolle 8 weist in ihrer Mitte eine Öffnung 40 auf, die in Abhängigkeit von den vorgesehenen Verwendungszwecken mit einem runden Querschnitt, damit sie auf den entsprechenden Nabenansatz paßt, oder mit einem quadratischen Querschnitt für den Durchgang einer Achse aus Metall mit ähnlichem Querschnitt versehen ist. Diese Seilrolle kann auch derart in der Konsole angebracht werden, daß eine versetzte Position der Bedienungseinrichtung des Rolladens sichergestellt wird. Die Bedienungseinrichtung muß häufig außerhalb der Lotrechten der Führungen C zum Inneren des Wohnraums angebracht werden, um sich öffnende Teile des Rolladens oder der Verglasungen zu vermeiden. So kann die erfindungsgemäße Konsole auf verschiedene Arten angebracht werden:
  • - Befestigung außen neben der versenkbaren Seilrollenwange (Verwendung des feststehenden Flansches),
  • - Befestigung außen neben der Seilrollenwange (Verwendung des feststehenden Flansches) und
  • - Befestigung zwischen den Seilrollenwangen (Verwendung der Halteplatte).
  • Die Konsole ermöglicht auch die Befestigung einer Fußmuffe 4, deren Ausführung in Abhängigkeit von der Verwendung der Konsole 1 links oder rechts vom Rolladenkasten unterschiedlich ist.
  • Die Fußmuffe 4 stellt daher gleichzeitig ein System für die Verbindung von Konsole und Führung C dar. An der Konsole wirkt eine Nut 41, die im oberen Teil der Fußmuffe 4 angeordnet ist, mit einer Aussparung 25 zusammen, die in einer oberen bzw. unteren Ecke der Konsole 1 (in Abhängigkeit von der Befestigung rechts oder links) vorgesehen ist, wobei der Halt von einem mit einer Öffnung in Beziehung stehenden Vorsprung 42 sichergestellt wird. Auf der Führung C ist im unteren Teil der Fußmuffe 4 eine Paßfläche 43, deren Seiten im wesentlichen der Breite und Tiefe dieser Führung C entsprechen, derart angeord net, daß sie sich dort einfügt, um im oberen Teil des Befestigungseisens 5 eine Führungszone zu bilden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Konsole erlaubt sie die Befestigung eines Schließblechs 6, das als Außenabdeckung dient. Es hat keine mechanische, sondern nur eine ästhetische Funktion, seine Farbe ist gleich der des Kastens. Es wird durch Tiefziehen eines Metallblechs oder durch Formgebung eines Kunststoffs hergestellt und ist beidseitig verwendbar, so daß es durch einfaches Umdrehen links oder rechts befestigt werden kann.
  • Abhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck hat es die Form eines einfaches Vierecks oder eines Vierecks mit einer schrägen Kante 44. Weiterhin weist das Schließblech 6 auf seinem Umfang eine leichte Erhebung 45 auf, die rechtwinklig und mit einer Vielzahl von Aussparungen versehen ist, die mit den Klemmvorsprüngen 21 zusammenwirken sollen, die auf dem Außenumfang der Konsole angeordnet sind.
  • Die bisher beschriebene Erfindung ermöglicht auf Grund der Standardisierung der Konsole
  • - ihre Anpassungsfähigkeit an Kästen, die quadratisch sind oder eine schräge Kante haben,
  • - ihre Umkehrbarkeit nach links oder rechts,
  • - ihre Anpassungsfähigkeit an alle Arten der Bedienung,
  • - ihre Anpassungsfähigkeit an alle Gestaltungen ihrer Anbringung,
  • - Einheitlichkeit der Farbe mit der des Kastens,
  • - Führung und Halt von Rolladenfläche und Befestigungseisen während des Transports und
  • - Verwendung eines lösbaren Befestigungseisens.
  • Die Gesamtheit der den Rolladen bildenden Bauteile hat einen Mehrzweckcharakter, der Veränderungen in Geometrie und Aufbau des Rolladens sogar auf der Baustelle und ohne spezielles Werkzeug benutzen zu müssen, ermöglicht und wird in einem Stück mit allen Teilen geliefert, die für ihre Montage erforderlich sind.

Claims (14)

1. Konsole (1) für eine Befestigungsvorrichtung für Rolläden und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß sie
- zwei Aufnahmen (23, 24) in Form von Gleitschienen, die symmetrisch auf einer Seite der Konsole derart positioniert sind, daß die eine oder die andere der Aufnahmen ein lösbares Befestigungseisen (5) aufnehmen kann, das über die Unterseite der Konsole hinausragt und sich in eine Aufnahme einfügt, die in der Führung des Rolladens vorgesehen ist,
- eine Vielzahl von Buckeln (12, 13, 14, 15), die auf der Innenwand der Konsole (1) zur Befestigung eines feststehenden Flansches (2) und/oder einer Halteplatte (3) für die Bedienung angeordnet sind, und
- eine Vielzahl von Aussparungen (16, 20, 25) und Vorsprüngen (21) auf ihrem Umfang zur Befestigung eines Schließblechs (6) und einer Fußmuffe (4) umfaßt.
2. Konsole für eine Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Ring (11) besitzt, der innen mit einer Vielzahl von Buckeln (12, 13, 14, 15), vorzugsweise vier, versehen ist, wobei die Buckel im wesentlichen, in bezug auf die Seite des Vierecks, in einer mittleren Position angeordnet sind, sich einander gegenüberstehen und in bezug auf die Längsachse der Seite senkrecht ausgerichtet sind.
3. Konsole für eine Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die einander gegenüber stehenden Buckel (12, 13, 14, 15) ein Paar bilden sowie zwei (12, 13) der vier Buckel eine Aussparung (16) für die Befestigung des feststehenden Flansches (2) besitzen, während die beiden anderen (14, 15) auf ihrer Seitenfläche (17) für den erhabenen Bereich (19) des feststehenden Flansches (2) mit einem vertieften Bereich (18) versehen sind.
4. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf dem Außenumfang ihrer Außenseite eine Vielzahl von Vorsprüngen (21) für die Befestigung des Schließblechs (6) und einen Materialabsatz (22), der gleich der Dicke des Schließblechs ist, umfaßt, wobei die Konsole außerdem in der oberen und unteren Ecke senkrecht auf den Aufnahmen (23, 24) mit einer Vielzahl von Aussparungen (25) für die Befestigung der Fußmuffe (4) versehen ist.
5. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das die Konsole bildende Viereck zwei schräge Kanten (26, 27) enthält, die derart symmetrisch angeordnet sind, daß sie, unabhängig von ihrer Anbringung in rechter bzw. linker Ausführung oder in einem quadratischen oder schrägen Kasten, ein einziges Teil bildet.
6. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in der Dicke und auf jeder Seite eine Vielzahl runder Langlöcher (28) besitzt, die ins Konsoleninnere führen, um den Durchgang von insbesondere den Windengestängen (9), den Rolladengurten und der Schnur oder den Zugang zu den Endschaltern des Motors zu ermöglichen.
7. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf der zur Innenseite des Rollladens zeigenden Wand und im wesentlichen in Höhe der Mitte der abgeschrägten Kante (26, 27) Öffnungen (29) für den Durchgang der Achse der Rolle der Rolladengurtführung enthält.
8. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteplatte (3) für die Bedienung die Gestalt einer zu einer Scheibe ausgeformten Platte annimmt, deren zentraler Teil einerseits mit einer Vielzahl von Öffnungen (30), die an verschiedenen Stellen seiner Fläche angeordnet sind, um die Befestigung eines Windensystems unterschiedlicher Herkunft zu ermöglichen, und andererseits mit einem zentralen Ansatz (31) versehen ist, der in Richtung der Achse der Trommel des Rolladens vorsteht und vorgesehen ist, eine Kupplungsnabe (10) aufzunehmen, wobei der scheibenförmige Teil im wesentlichen in bezug auf einen ringförmigen Teil versenkt ist, dessen Dicke eine ähnliche ist, der jenen umgibt und mit einer Vielzahl von Aussparungen (33), insbesondere vier, versehen ist, die an verschiedenen Stellen seines Umfangs angeordnet sind, welche den Stellen der auf der Konsole (1) vorhandenen Buckel (12, 13, 14, 15) entsprechen.
9. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der feststehende Flansch (2) die Gestalt einer Scheibe annimmt und vorzugsweise zwei Aussparungen (35) enthält, die auf dem Umfang der Scheibe in einer diametral gegenüberliegenden Position angeordnet sind, und außerdem auf jeder Aussparung (35) senkrecht eine L-förmige Klaue (36) angeordnet wird, die senkrecht absteht und zum Inneren der Konsole (1) zeigt, wobei der feststehende Flansch (2) auch auf seiner zur Innenseite der Konsole gerichteten Fläche eine Vielzahl erhabener Bereiche (19), insbesondere zwei, umfaßt, die in einem Durchmesser in der Mitte zwischen den L-förmigen Klauen (36) angeordnet sind, und der Flansch (2) darüber hinaus in seinem zentralen Teil eine Öffnung (37) besitzt, die seitlich mit vorstehenden Klauen (38) versehen ist, welche durch Ausdrücken von Material beim Tiefziehen des Flan sches (2) erhalten sind und entweder den Durchgang einer Trommelachse oder die Fixierung einer Kupplungsnabe (10) einer Welle des Rolladens ermöglichen.
10. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie in den Aufnahmen (23, 24) die Befestigung eines Befestigungseisens (5) erlaubt, das durch Tiefziehen eines Blechs erhalten, vorzugsweise galvanisiert ist und ein L-Profil aufweist und dessen Breite im wesentlichen der Breite der Gleitführung der Rolladenfläche entspricht und dessen Grundflächentiefe der Tiefe der Führung entspricht, um auch im unteren Teil der Führung eine Führungszone einzuarbeiten, wobei das Befestigungseisen (5) in Richtung der kleinsten Abmessung auch Versteifungssicken (39) aufweist.
11. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie die Anbringung einer Seilrolle (8) für das Auf- und Abwickeln des Rolladengurtes ermöglicht, wobei die Seilrolle (8) in ihrer Mitte eine Öffnung (40) aufweist, deren Querschnitt in Abhängigkeit von der vorgesehenen Verwendung rund, wenn sie auf den entsprechenden Ansatz der Kupplungsnabe passen soll, oder quadratisch ist, wenn eine Metallachse mit ähnlichem Querschnitt hindurchgehen soll.
12. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie die Befestigung einer Fußmuffe (4) ermöglicht, die gleichzeitig ein Verbindungssystem zwischen Konsole (1) und Führung darstellt, wobei eine auf dem oberen Teil der Fußmuffe (4) angeordnete Nut (41) mit einer Aussparung (25) zusammenwirkt, die in einer oberen oder unteren Ecke der Konsole (1) vorgesehen ist, ein mit einer Öffnung zusammenwirkender Vorsprung (42) den Halt sicherstellt und eine Paßfläche (43), deren Seiten im wesentlichen der Breite und Tiefe der Führung entsprechen, derart im unteren Teil der Fußmuffe (4) angeordnet ist, daß sie sich dort einfügt, um im oberen Teil des Befestigungseisens (5) eine Führungszone zu bilden.
13. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie die Anbringung einer Seilrolle in einer solchen Position erlaubt, daß diese die Befestigung der Bedienungseinrichtung des Rolladens in einer Anordnung, welche zur Lotrechten der Führungen des Rolladens versetzt ist, d. h. in einer Befestigung außen neben der versenkbaren Seilrollenwange, außen neben der Seilrollenwange und zwischen den Seilrollenwangen, ermöglicht.
14. Konsole nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie die Befestigung eines drehbaren Flansches (46), durch welchen die Reibungen vermindert werden, auf der Achse der Kupplungsnabe (10) oder der Trommel des Rolladens und im Zwischenraum zwischen dem feststehenden Flansch (2) und der Seitenwand der Lamellen, welche die Rolladenfläche bilden, erlaubt.
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