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DE69600207T2 - Vorrichtung zur Ausgabe eines flüssigen oder pastösen Produktes mit einem Abstreifelement - Google Patents

Vorrichtung zur Ausgabe eines flüssigen oder pastösen Produktes mit einem Abstreifelement

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Publication number
DE69600207T2
DE69600207T2 DE69600207T DE69600207T DE69600207T2 DE 69600207 T2 DE69600207 T2 DE 69600207T2 DE 69600207 T DE69600207 T DE 69600207T DE 69600207 T DE69600207 T DE 69600207T DE 69600207 T2 DE69600207 T2 DE 69600207T2
Authority
DE
Germany
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container
section
stripping element
torus
rod
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69600207T
Other languages
English (en)
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DE69600207D1 (de
Inventor
Jean-Louis Gueret
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
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Publication date
Application filed by LOreal SA filed Critical LOreal SA
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Application granted granted Critical
Publication of DE69600207T2 publication Critical patent/DE69600207T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/26Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball
    • A45D40/262Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball using a brush or the like
    • A45D40/265Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball using a brush or the like connected to the cap of the container
    • A45D40/267Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball using a brush or the like connected to the cap of the container comprising a wiper

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  • Closures For Containers (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Noodles (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ausgabevorrichtung für ein flüssiges oder pastöses Produkt. Die Vorrichtung weist einerseits einen Behälter für das Produkt, der mit einem ein Abstreifelement tragenden Hals versehen ist, und andererseits einen Deckel zum Verschluß des Halses des Behälters auf. Der Deckel ist mit einem Auftrageelement ausgerüstet, das durch das Abstreifelement hindurch verläuft und in den Behälter eintaucht wenn der Deckel in Verschlußstellung ist.
  • Das aufzutragende Produkt ist beispielsweise ein kosmetisches Produkt, insbesondere ein Schminkprodukt, wie ein flüssiger Lippenstift, ein Lidschatten oder eine getönte Tagescreme.
  • Bei einer solchen Vorrichtung sorgt man für das Tränken der Auftragevorrichtung bei geschlossenem Behälter, indem man beispielsweise den Behälter schüttelt oder umdreht, so daß die Berührung zwischen der Auftragevorrichtung und dem Produkt begünstigt wird.
  • Der Deckel wird dann vom Behälter weggenommen, um die Verwendung der mit dem Produkt getränkten Auftragevorrichtung und den Auftrag des Produktes auf den gewünschten Ort (beispielsweise die Lippen oder die Augenlider) zu ermöglichen.
  • Beim Herausziehen der Auftragevorrichtung durchquert diese das Abstreifelement des Behälters, um jeden Überschuß an Produkt von der Auftragevorrichtung wegzunehmen.
  • Aus dem Dokument US-A-4 332 494 ist eine derartige Ausgabevorrichtung für ein flüssiges oder pastöses Produkt bekannt. Genauer ist die beschriebene Vorrichtung eine Maskaraausgabevorrichtung, in der das Abstreifelement in Form eines Doppelkegels ausgebildet ist. Dieser Abstreifer weist Längsspalte oder Längsschlitze auf. Weiterhin ist eine Vorrichtung vorgesehen, um den Querschnitt des Abstreifers nach Belieben zu verändern, indem er in seiner axialen Richtung zusammengedrückt wird. Dies ermöglicht eine mehr oder weniger starke Beladung der Auftragevorrichtung.
  • Diese Ausführung weist den Nachteil auf, daß sie keine Auftragevorrichtung mit großem Querschnitt aufweisen kann, aufgrund der Steifigkeit des unter Druck stehenden Abstreifelementes. Die Verwendung einer Auftragevorrichtung mit geringem Querschnitt verleiht ein ungleichmäßiges Makeup, das Streifen und/oder eine zu hohe Dicke des Produktes aufweist, aufgrund der Tatsache, daß es nötig ist, die Auftragevorrichtung mehrere Male darüberzustreichen, insbesondere, wenn die zu bedeckende Oberfläche groß ist (Lippen, Augenlider, Wangen). Darüberhinaus, wenn die Auftragevorriqhtung ein Maskarapinsel ist, verursacht ein solches steifes und nicht erweiterbares Abstreifelement beim Herausziehen des Pinsels aus den Behälter das Zusammendrücken der Pinselhaare gegeneinander, was einerseits eine sehr geringe Beladung des Pinsel, und andererseits die Gefahr der Beschädigung des Pinsels zur Folge hat, insbesondere im Verlauf mehrfacher Verwendungen.
  • Aus dem Dokument US-A-3 921 650 ist weiterhin eine Maskaraauftragevorrichtung des oben genannten Typs bekannt, die als Auftragevorrichtung ein am freien Ende eines Stabes befestigtes flaches Element aufweist, wobei eine Seite des flachen Elementes in Form eines Kamms mit steifen Zähnen ausgebildet ist, und die entgegengesetzte Seite einen geradlinigen Pinsel aufweist, der von Büscheln biegsamer Haare gebildet wird. Das flache Element weist eine Radialabmessung auf, die wesentlich größer als der Querschnitt des Stabes ist. Ein biegsames Abstreifelement in Form eines Vierteltorus ist vorgesehen, um den Stab abzustreifen, und um einen Überschuß von Produkt an der Auftragevorrichtung wegzunehmen. Das Abstreifelement ist kreisförmig und ist im wesentlichen kegelstumpfförmig (mit einer konvexen inneren Wand und einer konkaven äußeren Wand), wobei diese Lippe beim Herausziehen der Auftragevorrichtung aufgeschürzt wird. Aus diesem Grund verursacht die Abstreiflippe beim Herausziehen der Auftragevorrichtung ein unvollständiges Abstreifen und/oder eine ungleichmäßige Verteilung des Produktes an Letzterer.
  • Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel, eine Vorrichtung bereitzustellen, um, wie vorstehend definiert, ein flüssiges oder pastöses Produkt auszugeben, die nicht die obigen Nachteile aufweist. So kann die Vorrichtung mit einer Auftragevorrichtung mit großem Querschnitt versehen werden, wobei sie es auch ermöglicht, die Auftragevorrichtung vor dem Auftragen des Produktes zu tränken und korrekt wiederzubeladen.
  • Die Erfindung betrifft also eine Ausgabevorrichtung für ein flüssiges oder pastöses Produkt, die einerseits einen Produktbehälter mit einer Längsachse, der von einem Hals überragt wird und mit einem aus elastisch verformbaren Material gebildeten Abstreifelement versehen ist, und andererseits einen Deckel aufweist, um den Hals des Behälters zu verschließen, wobei dieser Deckel einen Stab aufweist, der durch das Abstreifelement hindurch verläuft, wobei das freie Ende des Stabes mit einer Auftragevorrichtung ausgerüstet ist, die in den Behälter taucht, wenn der Deckel in Verschlußstellung ist. Dieses Abstreifelement ist so ausgebildet, daß beim Herausziehen der Auftragevorrichtung aus dem Behälter das Abstreifelement zuerst den Stab abwischt und sich dann unter dem Druck der Auftragevorrichtung aufweitet, wobei die Auftragevorrichtung senkrecht zur Achse gemessen einen Querschnitt hat, der deutlich über dem des Stabes liegt. Gemäß der Erfindung weist das Abstreifelement einen Abschnitt mit der Form des Innenteils eines Torus auf, dessen Krümmung zur Längsachse des Behälters hin gewendet ist und von dem ein Ende frei ist, wobei das gegenüber des Produktes angeordnete Ende der Abstreifvorrichtung nicht in Berührung mit dem Stab ist.
  • Vorzugsweise liegt das Verhältnis vom Querschnitt der Auftragevorrichtung/Querschnitt des Stabes in dem Bereich von 4 bis 65. Das Abstreifelement weist vorteilhafterweise einen zylindrischen Abschnitt mit einem Querschnitt auf, der geringfügig größer als der der Auftragevorrichtung ist, wobei der zylindrische Abschnitt eine Einrichtung zur Befestigung am Hals des Behälters aufweist. Dazu weist der torusförmige Abschnitt ein zweites festes Ende auf, das fest mit dem zylindrischen Bereich des Abstreifelementes verbunden ist.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform befindet sich das freie Ende des torusförmigen Abschnittes auf der zum Behälter hin gewendeten Seite. Nach einer zweiten Ausführungsform befindet sich das freie Ende des torusförmigen Abschnittes auf der zum Hals des Behälters hin gewendeten Seite.
  • Der Mittelbereich des torusförmigen Abschnittes kann in einer Ebene senkrecht zur Achse des Behälters einen ringförmigen Querschnitt aufweisen.
  • Um das Aufweitevermögen des Abstreifelementes zu vergrößern, kann der innere Abschnitt des Torus mit wenigstens einem Längsschlitz versehen werden. Zu diesem Zweck ist es ebenso möglich, an dem inneren Abschnitt des Torus ein System von Längsrillen und -rippen anzuordnen, die im Zickzack angeordnet sind, so daß man eine Ealtenbalgform erhält. In diesem Fall weist der Mittelabschnitt des torusförmigen Bereichs in einer Ebene senkrecht zur Achse des Behälters die Form eines Sternes auf. Gemäß einer weiteren Möglichkeit kann die Wand des torusförmigen Abschnittes ferner eine von seinen Enden zu seinem Mittelbereich abnehmende Dicke haben. So ist das Aufweitevermögen bei der Mitte des torusförmigen Abschnittes maximal.
  • Gemäß den oben beschriebenen Vorkehrungen in Bezug auf das Abstreifelement weist die Schubkraft, die von der Auftragevorrichtung auf die innere Toruswand des Abstreifelementes in Ausziehposition der Auftragevorrichtung ausübt, eine zur Achse des Behälters rechtwinklige Komponente auf, wobei dieser Schub ein seitliches Anschwellen der Toruswand des Abstreifers verursacht (und so gegebenenfalls die Öffnung des Schlitzes bzw. der Schlitze, wenn er vorhanden ist beziehungsweise sie vorhanden sind, oder das Auseinanderziehen des Faltenbalgs), gefolgt vom sanften Abstreifen der Auftragevorrichtung.
  • Vorteilhafterweise weist der Stab einen Bereich mit verringertem Querschnitt auf, der in Verschlußstellung der Vorrichtung im Inneren des Abstreifelements angeordnet ist, so daß kein radialer Schub auf dessen Wand erzeugt wird. Diese Anordnung ermöglicht es, das Abstreifelement nur in der Ausziehphase der Auftragevorrichtung aus dem Behälter aufzuweiten.
  • Die Fähigkeit, das Abstreifelement aufzuweiten, kann durch den Einsatz eines Elastomermaterials erhalten werden, das aus der Gruppe der Elastomere aus Polyethylen, Polyurethan oder Polyester, den Block-Polyetheramiden, den Polyvinylen, den Terpolymeren des Ethylens, des Propylens und eines Diens (EPDM), den Polymeren von Styren-Butadien-Ketten (SEBS-SIS), den Silikonen, den Nitril- oder natürlichen Kautschuken ausgewählt wird.
  • Vorteilhafterweise ist das Material, das das Abstreifelement bilden kann, ein Material mit einem Aufweitevermögen von 1 % bis 200 % und vorzugsweise von 20 % bis 100 %.
  • Die Auftragevorrichtung kann von einem Pinsel gebildet werden. Vorzugsweise wird die Auftragevorrichtung von einem Ansatzstück aus Elastomermaterial gebildet. Dieses Material kann in Form von Schaumstoff vorhanden sein. Die Oberfläche von der Auftragevorrichtung kann von einer Beflockung bedeckt sein.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung, die beschrieben werden wird, entspricht insbesondere der Ausgabe und dem Auftrag eines flüssigen Produktes für die Lippen, wie beispielsweise eines flüssigen Lippenstiftes.
  • Die Erfindung besteht, abgesehen von den oben dargelegten Anordnungen, in einer bestimmten Anzahl von weiteren Anordnungen, von denen weiter unten ausführlicher, passend zu den Ausführungsbeispielen die Rede sein wird, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnung beschrieben, aber die keineswegs einschränkend sind.
  • - Die Figur 1a stellt einen axialen Längsschnitt einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dar.
  • - Die Figur 1b ist eine vergrößerte Ansicht des Abstreifelementes der Figur 1, wobei sich die Auftragevorrichtung im Verlauf des Herausziehens befindet.
  • - Die Figur 2 ist eine Teilansicht einer Ausführungsvariante der Vorrichtung der Figur 1a.
  • - Die Figuren 3 und 4 zeigen in Schnittdarstellung weitere Ausführungsvarianten des Abstreifelementes der Figur la.
  • - Die Figur 4a ist ein Schnitt gemäß der Linie IVa-IVa der Figur 4.
  • - Die Figur 4b ist eine Ausführungsvariante im Schnitt gemäß der Linie IVa-IVa der Figur 4.
  • - Die Figur 5 zeigt in Schnittdarstellung eine weitere Ausführungsvariante des Abstreifelementes der Figur 1a.
  • Unter Bezugnahme auf die Figuren 1a und 1b ist eine Vorrichtung D für die Ausgabe eines flüssigen oder pastösen Produktes P, wie beispielsweise eines flüssigen Lippenstiftes, zu sehen. Die Vorrichtung D weist einen Produktbehälter 1 auf; dieser Behälter kann von einem Fläschchen, insbesondere aus Glas gebildet werden, und ist mit einem Hals 2 oder einem Flaschenhals mit einer relativ großen Länge versehen, der mit einem Außengewinde 21 versehen ist. Zum Verschluß des Behälters ist ein Deckel 4 vorgesehen, der mit einem Innengewinde 41 versehen ist, das geeignet ist, mit dem Gewinde 21 des Halses 2 zusammenzuwirken. Der Dekkel 4 weist insbesondere eine Querwand 42 auf, die dicht gegen das Ende des Halses 2 anliegt. Die Vorrichtung D weist eine Längsachse A-A auf.
  • Der Deckel 4 ist mit einer Auftragevorrichtung 7 oder einem Ansatzstück versehen, das in den Behälter taucht wenn der Deckel sich in Verschlußstellung befindet, wie in der Figur 1a gezeigt.
  • Die Auftragevorrichtung 7 ist am unteren Ende 8 eines Stabes 9 montiert, der selbst mit der Querwand 42 des Deckels 4 fest verbunden und koaxial zu Letzterem ist. Der Stab 9 befindet sich koaxial zum Hals 2, wenn der Deckel in Verschlußstellung ist.
  • Die Auftragevorrichtung 7 kann aus Elastomermaterial, aus beflocktem Plastikmaterial, aus Filz, aus Schaumstoff oder aus jedem anderen gleichwertigen Material gebildet werden, das mit dem Produkt P getränkt werden kann und für seinen Auftrag geeignet ist. Die Auftragevorrichtung 7 kann eine im wesentlichen kugel- oder ellipsenförmige Form und einen runden, ovalen oder vieleckigen Querschnitt haben.
  • Der Hals 2 des Behälters ist mit einem Abstreifelement 5 aus elastisch verformbarem Material versehen, in dem der Stab 9 der Auftragevorrichtung 7 untergebracht ist, wenn der Deckel 4 auf dem Hals 2 des Behälters befestigt wird. Wie insbesondere in der Figur 1b zu sehen, wird das Abstreifelement 5 von zwei Abschnitten gebildet: Ein erster zylindrischer Abschnitt bildet einen Einführschacht 52, der im allgemeinen am Hals 2 des Behälters befestigt ist; ein zweiter Abschnitt 56 wird von dem Innenteil 57 eines Torus gebildet, dessen Krümmung zur Achse A-A des Behälters hin gewendet ist. Dieser zweite Abschnitt hat im wesentlichen die Form eines Doppelkegels, wobei das obere zum Flaschenhals 2 gewendete Ende 58 des Doppelkegels fest mit dem unteren Rand des zylindrischen Schachtes 52 verbunden ist, wobei das untere zum Behälter hin gewendete Ende 60 des Doppelkegels frei ist.
  • Der größere Querschnitt 5 der Auftragevorrichtung ist im allgemeinen von derselben Größenordnung wie der des Einführschachtes 52, und deutlich größer als der Querschnitt s von großem Durchmesser des Stabes 9. Der Querschnitt 5 ist ebenfalls deutlich größer als der Querschnitt des Torus 57.
  • Auf der Höhe, auf der der Stab 9 durch das Abstreifelement 5 hindurch verläuft, weist dieser einen verringerten Querschnitt 91 auf, so daß in Ruheposition der Vorrichtung kein Druck von dem Stab auf das Abstreifelement ausgeübt wird. Das Abstreifelement 5 weist an seinem oberen Ende einen Kragen 54 auf, der radial nach außen vorspringt. Dieser Kragen bildet einen Rand, der axial gegen das Ende des Halses 2 anliegt. Dieser Kragen 54 bildet eine Dichtung.
  • Das Abstreifelement 5 ist außerdem mit einem oder mehreren Schlitzen 59 versehen, die in axialer Richtung der Vorrichtung D ausgerichtet und in Ruhestellung verschlossen sind. Umgekehrt ist der Schlitz oder sind die Schlitze, wenn der Deckel 4 weggenommen wird, während der Ausziehphase der Auftragevorrichtung offen, wie in der Figur 1b gezeigt. Die Wand 57 des Abstreifelements ist dann einer radialen Schubkraft der Auftragevorrichtung 7 ausgesetzt. In dem Beispiel der Figuren 1a und 1b sind mehrere der Schlitze 59 vorgesehen, die gleichmäßig um die Achse (A-A) der Vorrichtung herum beabstandet angeordnet sind.
  • In dem betrachteten Beispiel wurde eine Auftragevorrichtung 7 mit einem Querschnitt 5 von 40 mm² gewählt; der Querschnitt des verminderten Bereiches beträgt 7 mm²; der Stab 9 hat einen Querschnitt von 9 mm², und der innere Querschnitt des Abstreifelementes beträgt 10 mm2. Diese Angaben sind als Beispiel und nicht einschränkend angegeben.
  • Die von der Auftragevorrichtung 7 auf die Innenwand des Abstreifelementes 5 in der Ausziehphase der Auftragevorrichtun 7 ausgeübte Schubkraft weist eine zu der Achse A-A des Behälters senkrechte Komponente auf; die Auftragevorrichtung 7 weist Querabmessungen auf, so daß während jedes Durchganges durch das Abstreifelement hindurch die Auftragevorrichtung 7 ein seitliches Anschwellen der Wand 57 und eine Öffnung der Schlitze 59 verursacht, wie in der Figur 1b gezeigt.
  • Die Figuren 2 und 3 zeigen Ausführungsvarianten, in denen die Elemente, die identisch sind oder Aufgaben analog zu denen der bereits im Zusammenhang mit den Figuren 1a und 1b beschriebenen Elementen erfüllen, mit Bezugsziffern bezeichnet sind, die gleich denen der Figuren 1a und 1b zuzüglich 100 sind. Es wird ebenso für die Varianten der folgenden Figuren verfahren, mit zunehmender Erhöhung der 100er Ziffer. Die im Zusammenhang mit den Figuren 1a oder 1b beschriebenen Elementen werden nur teilweise wieder aufgegriffen.
  • So zeigt die Figur 2 eine Ausführungsform der Vorrichtung D analog zu der von Figur 1, gemäß welcher ein Abstreifelement 105 mit zahlreichen Längsschlitzen 159 versehen ist, die im Mittelbereich des Doppelkegels 157 ausgebildet sind. Die Struktur dieses Abstreifelementes unterscheidet sich von der der Figur 1 durch das Vorhandensein eines Befestigungsrandes 154, der über dem offenen Ende des Halses 102 des Behälters umgebogen ist.
  • Die Figur 3 zeigt eine Ausführungsvariante, gemäß welcher die Befestigung des Abstreifelementes 205 an dem Behälter 201 in Bezug auf die Ausführung der Figuren 1a und 1b umgedreht ist. Das offene Ende 202 des Behälters wird von einem Abstreiferträgerelement 270 überragt, das auf der dem Behälter entgegengesetzten Seite einen Hals 272 trägt, der mit einem Außengewinde 274 versehen ist, das dazu dient, mit einem Komplementärgewinde des Deckels (nicht dargestellt) zusammenzuwirken. Der Hals 272 weist einen Einführschacht 276 mit konisch erweiterter Form auf, der die Einführung der Auftragevorrichtung in den Behälter 201 erleichtert. Auf der dem Schacht 276 entgegengesetzten Seite ist der Hals mit einem radialen Vorsprung 278 versehen, der auf dem offenen Ende 202 des Behälters ruht. Im Inneren dieses offenen Endes ist der Vorsprung 278 mit einem zylindrischen Teil 280 verbunden, der zur Befestigung des Halses 202 auf dem Behälter dient. Dieser zylindrische Teil 280 trägt eine zylindrische Schürze 282 geringer Dicke, so daß ein zylindrischer Hohlraum 284 zwischen der Schürze 282 und dem Behälter 201 gebildet wird. In diesem Hohlraum wird ein Befestigungsring (oder zylindrisches Teil) 252 angeordnet, wobei der Ring Bestandteil eines Abstreifelements 205 ist.
  • Dieser Befestigungsring 252 wird um die Schürze 282 herum dank eines Systems einer ringförmigen Rille 254/einem ringförmigen Wulst 286 gepreßt gehalten. Auf der zum Behälter hin gewendeten Seite ist der Ring 252 fest mit einer Scheibe 258 verbunden (die auch Bestandteil des Abstreifelementes 205 ist), die selbst ein Element 257 in Form eines Torus- oder Doppelkegelabschnittes trägt, wobei der Doppelkegel zum Einführschacht 276 hin gewendet ist. Sein freies Ende 260 hat ungefähr dieselbe Öffnung wie der benachbarte Abschnitt des Einführschachtes.
  • Der Mittelbereich des Doppelkegels 257 weist eine Reihe von gleichmäßig beabstandeten Längsschlitzen 259 auf.
  • Die Figur 4 zeigt eine Variante des Abstreifelementes 305, deren Funktionsweise analog zu der in der Figur 1a dargestellten ist. Dieses Abstreifelement 305 weist einen zylindrischen Einführschacht 352 auf, mit dem auf der zu dem Behälter hin gewendeten Seite ein doppelkegelförmiges Element 357 verbunden ist. Dieses Element 357 ist in seinem Mittelbereich mit Längsrippen 359 versehen, so daß im Schnitt gemäß der Ebene IVa-IVa, wie in der Figur 4a dargestellt, dieses Element einen Ring bildet, der innen in Sternform ausgebildet ist.
  • Gemäß einer weiteren, in der Figur 4b dargestellten Variante, ist der Doppelkegel 357 als ringförmiger Faltenbalg 357a ausgebildet, der abwechselnd innere 359a und äußere Rippen 358a aufweist. Diese Struktur verleiht dem Abstreifelement ein besonders hohes Aufweitevermögen beim Durchgang der Auftragevorrichtung. Diese Struktur erlaubt es somit, Auftragevorrichtungen mit noch größeren Abmessungen, als die der vorgenannten Strukturen, auszuwählen.
  • Die Figur 5 zeigt ein Abstreifelement 505, das aus einem zylindrischen Einführschacht 552 besteht, der an seinem zu dem Behälter hin gewendeten Ende 558 mit einem doppelkegelförmigen Element 557 verbunden ist, wobei die Dicke der Wand dieses Doppelkegels sich zunehmend von seinem festen Ende 558 und seinem freien Ende 560 zu seinem Mittelbereich hin verringert. Das Aufweitevermögen dieses Elementes 505 beim Durchgang der Auftragevorrichtung ist analog zu dem des vorgenannten Beispieles.

Claims (17)

1. Vorrichtung (D) zur Ausgabe eines flüssigen oder pastösen Produktes (P), die einerseits einen Produktbehälter (1, 101, 201) mit einer Längsachse (A-A), der von einem Hals (2, 102, 202) überragt wird und mit einem Abstreifelement (5, 105, 205, 305, 505) versehen ist, das aus einem elastisch verformbaren Material gebildet ist, und andererseits einen Deckel (4, 104) zum Verschluß des Halses (2, 102, 202) des Behälters aufweist, wobei der Deckel (4, 104) einen Stab (9, 109) aufweist, der durch das Abstreifelement (5, 105, 205, 305, 505) hindurch verläuft, wobei das freie Ende (8, 108) des Stabes (9, 109) mit einer Auftragevorrichtung (7, 107) ausgerüstet ist, die in den Behälter taucht, wenn der Deckel in Verschlußstellung ist, wobei das Abstreifelement (5, 105, 205, 305, 505) so ausgebildet ist, daß beim Herausziehen der Auftragevorrichtung (7, 107) aus dem Behälter das Abstreifelement (5, 105, 205, 305, 505) zuerst den Stab (9, 109) abwischt und sich dann unter dem Druck der Auftragevorrichtung (7, 107) aufweitet, wobei die Auftragevorrichtung (7, 107) einen Querschnitt (5) hat, der senkrecht zu der Achse (A-A) gemessen deutlich größer als der (5) des Stabes (9, 109) ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement (5, 105, 205, 305, 505) einen Abschnitt (56, 156, 256) in Form des Innenteils eines Torus (57, 157, 357, 557) aufweist, dessen Krümmung zur Längsachse (A- A) des Behälters hin gewendet ist, und von dem ein Ende (60, 160, 260, 360, 560) frei ist, wobei das gegenüber dem Produkt angeordnete Ende des Abstreifelementes nicht in Berührung mit dem Stab ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis S/s im Bereich von 4 bis 65 enthalten ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement (5) einen zylindrischen Abschnitt (52, 152, 252, 352, 552) mit einem Querschnitt aufweist, der geringfügig größer als der (5) der Auftragevorrichtung (7) ist, wobei der zylindrische Abschnitt Einrichtungen zur Befestigung (54, 154, 254) am Hals (2, 102, 202) des Behälters (1) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt (56, 156) in Form eines Torus (57, 157, 357, 557) ein festes Ende (58, 158, 358, 558) aufweist, das fest mit dem zylindrischen Abschnitt (52, 152, 252, 352, 552) des Abstreifelementes verbunden ist, wobei das zweite Ende auf der zu dem Behälter (1, 101) gewendeten Seite frei ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt (256) in Form eines Torus (257) ein festes Endes (258) aufweist, das zum Behälter (201) hin gewendet ist und fest mit dem zylindrischen Abschnitt (252) des Abstreifelementes verbunden ist, wobei das zweite Ende (272) auf der zu dem Hals (202) des Behälters hin gewendeten Seite frei ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Abschnitt des Torus (57, 157, 257) mit wenigstens einem Längsschlitz (59, 159, 259) versehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Torus (57, 157, 257, 357, 557) in einer Ebene senkrecht zur Achse (A-A) die Form eines Ringes aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Abschnitt des Torus (357) mit wenigstens einer Längsrippe (359) versehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Torus (357a) in einer Ebene senkrecht zur Achse (A-A) die Form eines Sternes aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (9, 109) einen Bereich verringerten Querschnittes (91, 191) aufweist, der in Verschlußstellung der Vorrichtung (D) im Inneren des Abstreifelements (5, 105, 205, 305, 505) angeordnet ist, so daß kein radialer Druck auf seine Wand erzeugt wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragevorrichtung ein Pinsel ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragevorrichtung (7, 107) ein Ansatzstück aus Elastomermaterial ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Elastomermaterial aus Schaumstoffen oder beflockten Elastomeren ausgewählt wird.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement aus einem Material gebildet ist, dessen Ausweitevermögen von 1 % bis 200 % beträgt.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement aus einem Material gebildet ist, dessen Ausweitevermögen von 20 % bis 100 % beträgt.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifelement aus einem Elastomermaterial gebildet ist, das aus der Gruppe der Elastomere aus Polyethylen, Polyurethan oder Polyester, den Block-Polyetheramiden, den Polyvinylen, den Terpolymeren aus Ethylen, Propylen und einem Dien (EPDM), den Polymeren von Styren-Butadien- Ketten (SEBS-SIS), den Silikonen, den Nitril- oder natürlichen Kautschuken ausgewählt wird.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Produkt eine Zusammensetzung von flüssigem Lippenstift ist.
DE69600207T 1995-02-24 1996-01-25 Vorrichtung zur Ausgabe eines flüssigen oder pastösen Produktes mit einem Abstreifelement Expired - Lifetime DE69600207T2 (de)

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FR9502197A FR2730911B1 (fr) 1995-02-24 1995-02-24 Dispositif pour distribuer un produit liquide ou pulverulent comportant un organe d'essorage

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DE69600207D1 DE69600207D1 (de) 1998-05-07
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DE69600207T Expired - Lifetime DE69600207T2 (de) 1995-02-24 1996-01-25 Vorrichtung zur Ausgabe eines flüssigen oder pastösen Produktes mit einem Abstreifelement

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DE (1) DE69600207T2 (de)
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