DE69600020T2 - Wasserfreie kosmetische Zusammensetzungen, welche TiO2 Nanopigmente und verformbare hohle Mikrokugeln enthalten - Google Patents
Wasserfreie kosmetische Zusammensetzungen, welche TiO2 Nanopigmente und verformbare hohle Mikrokugeln enthaltenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine neue wasserfreie Zusammensetzung für die topische Anwendung, die vor allem für den Lichtschutz der Haut und/oder der Haare vor UV- Strahlung bestimmt ist, sowie ihre Verwendung auf kosmetischem Gebiet. Diese Zusammensetzung enthält in einem kosmetischen Träger, der aus einer Fettphase besteht, mindestens ein Titandioxid-Nanopigment und deformierbare hohle Mikrokügelchen aus einem expandierten Vinylidenchlorid/Acrylnitril- oder Vinylidenchlorid/Acrylnitril/Methacrylat- Copolymer.
- Es ist bekannt, daß Lichtstrahlung mit Wellenlängen im Bereich von 280 bis 400 nm die Bräunung der menschlichen Epidermis hervorruft und daß Strahlen mit Wellenlängen von 280 bis 320 nm, die unter der Bezeichnung UV-B bekannt sind, Erytheme und Hautverbrennungen hervorrufen, die der Entwicklung der natürlichen Bräune abträglich sein können; die UV-B-Strahlung muß deshalb gefiltert werden.
- Es ist ferner bekannt, daß UV-A-Strahlung mit Wellenlängen im Bereich von 320 nm bis 400 nm, die die Bräunung der Haut hervorrufen, geeignet ist, die Haut zu beeinträchtigen, insbesondere bei empfindlicher Haut oder bei einer Haut, die fortwährend dem Sonnenlicht ausgesetzt wird. Durch die UV-A-Strahlung wird insbesondere ein Verlust an Elastizität der Haut und das Auftreten von Fältchen verursacht, was zu einer vorzeitigen Alterung führt. Sie fördert die Auslösung der Erythemreaktion oder verstärkt diese Reaktion bei einigen Versuchspersonen und kann sogar für phototoxische und photoallergische Reaktionen ursächlich sein. Es ist demnach wünschenswert, daß auch die UV-A-Strahlung gefiltert wird.
- Für die Filterung der UV-A- und der UV-B-Strahlung gibt es am Markt verschiedene Arten von Lichtschutzfiltern: anorganische Pigmente und organische Filter. Diese Filter müssen befähigt sein, die schädliche Sonnenstrahlung zu absorbieren oder abzublocken und müssen gleichzeitig für den Anwender harmlos sein.
- So wurden bislang zahlreiche organische Lichtschutzfilter zur mehr oder weniger selektiven Absorption der schädlichen UV-Strahlung auf dem Gebiet der Kosmetik vorgeschlagen. Aus unterschiedlichen Gründen sind diese Filter jedoch nicht völlig zufriedenstellend.
- Aus diesem Grund wird zunehmend versucht, den Einsatz dieser organischen Filter durch bevorzugte Verwendung anorganischer Pigmente zu vermeiden, die ebenfalls Lichtschutzfilter sind, und zwar im wesentlichen durch Streuung/Reflexion der UV-Strahlung, und die dabei dem Anwender eine größere Sicherheit bieten.
- Aus diesem Grund ist das bis heute am häufigsten verwendete anorganische Pigment Titandioxid mit Nanopigmentqualität, dessen Filtereigenschaften allgemein bekannt sind.
- JP-A-61 194 013 offenbart kosmetische Zusammensetzungen, die Titandioxidpigmente und Mikropartikel aus einem Polymer enthalten.
- Es ist indessen auch allgemein bekannt, daß TiO&sub2; wegen seines hydrophilen Charakters dazu neigt, beispielsweise beim Baden oder Duschen leicht durch Wasser entfernt zu werden, wodurch die Wirksamkeit der Zusammensetzung, in der es enthalten ist, verringert wird. Zur Vermeidung dieses Nachteils und zur Erhöhung der Wasserbeständigkeit von TiO&sub2; wird zunehmend versucht, völlig wasserfreie Produkte, insbesondere wasserfreie Cremes, herzustellen.
- Im übrigen ist es zur Erzielung brauchbarer Lichtschutzfaktoren erforderlich, TiO&sub2; in einem hohen prozentualen Anteil in die Lichtschutzzusammensetzungen einzubringen, insbesondere in Anteilen von mehr als 5 Gew.-%.
- Bei einem derartigen TiO&sub2;-Gehalt wird jedoch eine Instabilität der Zusammensetzungen, die diese Pigmente enthalten, gegenüber Licht in einem sauerstofffreien Medium beobachtet, was am Erscheinen einer Blaufärbung erkennbar ist. Diese lichtbedingte Verfärbung (Photoverfärbung), die als lichtbedingte Blaufärbung (Photoblaufärbung) bekannt, ist selbstverständlich aus ästhetischen Gesichtspunkten nicht wünschenswert.
- Ein weiteres Problem, das bei Zusammensetzungen beobachtet wird, die einen hohen Gehalt an in Form von Nanopigmenten vorliegendem TiO&sub2; aufweisen, ist das Auftreten einer Weißfärbung, wenn sie auf die Haut aufgetragen werden. Dieses Phänomen ist ebenfalls aus ästhetischen Gründen nicht wünschenswert.
- Es gibt demnach bis heute einen großen Bedarf an wasserfreien Lichtschutzzusammensetzungen, die TiO&sub2; enthalten, die die oben beschriebene lichtbedingte Blaufärbung und die Weißfärbung nicht oder nur in begrenztem Ausmaß zeigen.
- Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, diesen Bedarf zu befriedigen.
- So hat die Anmelderin infolge umfangreicher Forschungsarbeiten auf dem zuvor beschriebenen Gebiet des Lichtschutzes festgestellt, daß durch das Einbringen von deformierbaren, hohlen Mikrokügelchen in eine wasserfreie Zusammensetzung, die TiO&sub2;-Nanopigmente enthält, die durch UV-Licht hervorgerufene lichtbedingte Blaufärbung und die Weißfärbung der Zusammensetzung bei ihrer Anwendung auf der Haut deutlich verringert werden können.
- Diese Feststellung stellt die Grundlage der vorliegenden Erfindung dar.
- So werden nach einem Gegenstand der vorliegenden Erfindung neue wasserfreie kosmetische Zusammensetzungen, insbesondere Lichtschutzzusammensetzungen, vorgeschlagen, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie in einem kosmetisch akzeptablen Träger, der aus einer Fettphase besteht, mindestens ein Titandioxid-Nanopigment und deformierbare hohle Mikrokügelchen aus einem expandierten Vinylidenchlorid/Acrylnitril- oder Vinylidenchlorid/Acrylnitril/Methacrylat- Copolymer enthalten.
- Diese Zusammensetzungen liegen vorzugsweise in Form von Cremes oder Milchen vor, die eine ausreichend große Viskosität aufweisen, so daß die Nanopigmente dauerhaft bzw. stabil dispergiert bleiben.
- Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen weisen zahlreiche Vorteile auf.
- So ist zunächst die lichtbedingte Blaufärbung, die beobachtet wird, wenn diese Zusammensetzungen in Abwesenheit von Sauerstoff dem Licht ausgesetzt werden, sehr gering oder findet sogar überhaupt nicht statt.
- Schließlich weisen diese Zusammensetzungen auch den Vorteil auf, daß sie bei ihrer Anwendung auf der Haut nur eine sehr schwache Weißfärbung verursachen.
- Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen weisen außerdem aufgrund des sehr hohen Gehalts an TiO&sub2;, der bei diesen Zusammensetzungen möglich ist, einen hohen Lichtschutzfaktor auf.
- Schließlich zeigen die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen eine verbesserte Stabilität, und das fettige und klebrige Gefühl, das im allgemeinen bei wasserfreien Produkten auftritt, ist ebenfalls deutlich verringert.
- Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung dieser Zusammensetzungen als kosmetische Zusammensetzungen oder für die Herstellung kosmetischer Zusammensetzungen für den Schutz der Haut und/oder der Haare.
- Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur kosmetischen Behandlung, insbesondere für den Lichtschutz der Haut und der Haare, das darin besteht, auf die Haut oder die Haare eine wie oben definierte Zusammensetzung aufzutragen.
- Die in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen eingesetzten Nanopigmente sind an sich bekannte Titandioxid- Nanopigmente, die üblicherweise auf dem Gebiet der Kosmetik verwendet werden und die behandelt oder unbehandelt sein können. Das Titandioxid kann in Form von Rutil, Anatas oder in amorpher Form, jedoch vorzugsweise in Form von Rutil und/oder Anatas, vorliegen.
- Unter Nanopigmenten werden Pigmente verstanden, bei denen die mittlere Größe der Grundpartikel 5 bis 100 nm beträgt.
- Behandelte Nanopigmente können beispielsweise mit Aluminiumoxid, Siliciumdioxid, Aluminiumverbindungen, Siliciumverbindungen, Natriumverbindungen, Eisenoxiden, Eisenestern, Stearinsäure, Glycerin behandelt sein.
- Bei den behandelten Nanopigmenten kann es sich insbesondere um Titandioxide handeln, die behandelt sind mit:
- - Siliciumdioxid und Aluminiumoxid, wie z.B. die Produkte "Microtitanium Dioxide MT 500 SA" und "Microtitanium Dioxide MT 100 SA" der Gesellschaft TAYCA, und die Produkte "TIOVEIL Fin", "TIOVEIL OP", "TIOVEIL MOTG" und "TIOVEIL IPM" der Gesellschaft TIOXIDE,
- - Aluminiumoxid und Aluminiumstearat, wie z.B. das Produkt "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 100 T" der Gesellschaft TAYCA,
- - Aluminiumoxid und Aluminiumlaurat, wie z.B. das Produkt "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 100 S" der Gesellschaft TAYCA,
- - Eisenoxiden und Eisenstearat, wie z.B. das Produkt "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 100 F" der Gesellschaft TAYCA,
- - Siliciumdioxid, Aluminiumoxid und Silicon, wie z.B. die Produkte "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 100 SAS", "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 600 SAS" und "MICRCTTTANIUM DIOXIDE MT 500 SAS" der Gesellschaft TAYCA,
- - Natriumhexametaphosphat, wie z.B. das Produkt "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 150 W" der Gesellschaft TAYCA,
- - Octyltrimethoxysilan, wie z.B. das Produkt "T-805" der Gesellschaft DEGUSSA,
- - Aluminiumoxid und Stearinsäure, wie z.B. das Produkt "UVT-M160" der Gesellschaft KEMIRA,
- - Aluminiumoxid und Glycerin, wie z.B. das Produkt "UVT- M212" der Gesellschaft KEMIRA,
- - Aluminiumoxid und Silicon, wie z.B. das Produkt "UVT- M262" der Gesellschaft KEMIRA.
- Die unbehandelten Titandioxide können beispielsweise die Titandioxide sein, die von der Gesellschaft TAYCA unter den Handelsbezeichnungen "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 500 B" oder "MICROTITANIUM DIOXIDE MT 600 B" im Handel erhältlich sind.
- Das oder die Titandioxid-Nanopigmente können in der erfindungsgemäßen Zusammensetzung in einem Anteil von 1 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorzugsweise 2 bis 25 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, enthalten sein.
- Aufgrund der Erfindung können ohne Probleme relativ große TiO&sub2;-Mengen, insbesondere mehr als 5 Gew.-% oder auch mehr als 10 Gew.-% oder sogar mehr als 15 Gew.-% eingebracht werden, und dies ohne daß die zuvor angegebenen Probleme hinsichtlich der Wasserbeständigkeit, der lichtbedingten Blaufärbung und der Weißfärbung auftreten.
- Eine der wesentlichen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist das Vorhandensein von deformierbaren hohlen Partikeln aus einem expandierten Vinylidenchlorid/Acrylnitril- oder Vinylidenchlorid/Acrylnitril/Methacrylat- Copolymer. Unter "deformierbar" ist zu verstehen, daß die Partikel flexibel und elastisch sind: Sie nehmen wieder ihre ursprüngliche Form an, wenn sie zusammengedrückt worden sind.
- Diese Hohlpartikel weisen im allgemeinen eine Partikelgröße von 1 bis 250 µm auf. Diese Partikel haben vorteilhaft eine Größe von weniger als 100 µm, denn je kleiner die Partikel sind, desto weicher ist die Zusammensetzung bei ihrer Anwendung. Die Partikel weisen vorzugsweise eine Partikelgröße von 10 bis 60 µm auf.
- Die Dichte der Partikel beträgt vorteilhaft 15 bis 200 kg/m³ und besser mehr als 40 kg/m³ und/oder weniger als 100 kg/m³ und insbesondere 60 bis 80 kg/m³.
- Es kann beispielsweise ein Copolymer verwendet werden, das enthält: 1 bis 60 % Einheiten, die von Vinylidenchlorid abgeleitet sind, 20 bis 90 % Einheiten, die von Acrylnitril abgeleitet sind und 1 bis 50 % Einheiten, die von einem Acrylmonomer abgeleitet sind, wobei die Summe der prozentualen Anteile (Gew.-%) 100 beträgt. Bei dem Acrylmonomer handelt es sich beispielsweise um ein Methylacrylat oder Methylmethacrylat und insbesondere um Methylmethacrylat. Diese Partikel liegen insbesondere trocken oder hydratisiert vor.
- Dieses Polymer ist nicht toxisch und nicht hautreizend.
- Die Partikel liegen vorzugsweise in Form von Mikrokügelchen vor.
- Die Pärtikel der vorliegenden Erfindung können beispielsweise nach den Verfahren der Patente und Patentanmeldungen EP-56 219, EP-348 372, EP-486 080, EP-320 473, EP-112 807 und US-3 615 972 hergestellt werden.
- Der innere Hohlraum der Partikel enthält prinzipiell ein Gas, bei dem es sich um Luft, Stickstoff oder einen Kohlenwasserstoff wie Isobutan oder Isopentan handeln kann.
- Die erfindungsgemäß verwendbaren Hohlpartikel sind insbesondere die Hohlpartikel, die unter der Marke Expancel von der Gesellschaft Nobel Casco im Handel erhältlich sind, wie z.B. Expancel 551 DE 20 mit einer Partikelgröße von 30 µm und einer Dichte von etwa 65 kg/m und Expancel 551 DE 50 mit einer Partikelgröße von 40 µm.
- In den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen werden die Partikel vorzugsweise in einem Anteil von 0,2 bis 3 Gew.-% und besser 0,5 bis 1,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, verwendet.
- Die Fettphase der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen enthält Verbindungen, die herkömmlicherweise auf dem Gebiet der Herstellung wasserfreier kosmetischer Zusammensetzungen verwendet werden, wie z.B. insbesondere Öle, wachsartige Verbindungen, Emulgatoren, Gelbildner.
- Unter Öl wird eine bei Umgebungstemperatur flüssige Verbindung verstanden. Unter Wachs wird eine bei Umgebungstemperatur feste oder im wesentlichen feste Verbindung verstanden, deren Schmelzpunkt demnach im allgemeinen mehr als 35 ºC beträgt.
- Als Öle können angegeben werden: Mineralöle (Vaseline), pflanzliche Öle (Süßmandelöl, Macadamiaöl, Johannisbeerenkernöl), synthetische Öle wie Perhydrosqualen; Fettalkohole, Fettsäuren und Fettester (Octylpalmitat, Isopropyllanolat, Triglyceride, darunter die Triglyceride von Caprin-/Caprylsäure); ethoxylierte und propoxylierte Fettester und Fettether, Siliconöle (Cyclomethicon, Polydimethylsiloxane und PDMS) und fluorierte Öle; Polyalkylene. Bei den Ölen handelt es sich vorzugsweise um Polyalkylene, wie Polybutene oder beispielsweise hydriertes Polydecen, das unter der Handelsbezeichnung "Silkflo S 366 NF" von Albemarle im Handel erhältlich ist. Ferner kann Isopropylpalmitat verwendet werden, das unter der Handelsbezeichnung "Estol 1517" von Unichema im Handel erhältlich ist.
- Als wachsartige Verbindungen können Jojobal, Paraffin, Carnaubawachs, Bienenwachs, hydriertes Ricinusöl angegeben werden. Vorzugsweise handelt es sich bei dem verwendeten Wachs um hydriertes Ricinusöl, das unter der Handelsbezeichnung "Cutina HR" von Henkel im Handel erhältlich ist.
- Als Emulgator können Ester aus Fettsäuren und Polyethylenglykol (PEG), Ester aus Fettsäuren und Glycerin (Glycerylstearat) oder Ester aus Fettsäuren und Zucker (Sorbitanstearat) sowie deren polyethoxylierte oder polypropoxylierte Derivate, die Cyclomethicone und Dimethicone Copolyole, anionische grenzflächenaktive Stoffe (Kaliumalkylphosphat oder Natriumalkylphosphat), polyalkoxylierte Fettalkohole verwendet werden. Vorteilhaft werden polyalkoxylierte Fettalkohole, wie z.B. propoxylierte Butylalkohole, ethoxylierte Caprylalkohole, ethoxylierte Cetylalkohole verwendet. Ein besonders gut geeigneter Emulgator für die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist mit 14 PO (Propylenoxid) propoxylierter Butylakohol, der unter der Handelsbezeichnung "Ucon Fluid AP" von Amerchol im Handel erhältlich ist.
- Als Gelbildner können angegeben werden: modifizierte Tone (Bentone), Metallsalze von Fettsäuren (Aluminiumstearat), Ethylen/Acrylat-Copolymere, Siliciumdioxide, Polyethylene, Calciumsilicate und auch Ethylcellulose.
- Die Fettphase weist vorzugsweise eine Viskosität auf, die so groß ist, daß die Nanopigmente stabil dispergiert bleiben.
- Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können ggf. organische Filter sowie andere Arten von anorganischen Pigmenten enthalten.
- Selbstverständlich achtet der Fachmann darauf, den oder die zuvor genannten ergänzenden Verbindungen und/oder deren Mengen so zu wählen, daß die vorteilhaften Eigenschaften, insbesondere die Abnahme der lichtbedingten Blaufärbung und der Weißfärbung, die die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen zeigen, nicht oder nicht wesentlich durch den oder die in Betracht gezogenen Zusätze verschlechtert werden.
- Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen liegen vorzugsweise in Form einer wasserfreien Creme vor.
- Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen weisen im allgemeineri einen Lichtschutzfaktor von mindestens 4, vorzugsweise mindestens 10 und noch bevorzugter von mindestens 20 auf, wobei der Lichtschutzfaktor (LSF) mathematisch ausgedrückt wird durch das Verhältnis der Bestrahlungszeit, die erforderlich ist für das Erreichen der Erythembildungsschwelle mit dem UV-Filter, zur Bestrahlungszeit, die erforderlich ist für das Erreichen der Erythembildungsschwelle ohne den UV-Filter.
- Im folgenden werden konkrete Beispiele zur Veranschaulichung der Erfindung gegeben.
- Es wurden Vergleichstest durchgeführt, um die Verbesserung nachzuweisen, die durch Anwendung von deformierbaren hohlen Mikrokügelchen aus einem expandierten Vinylidenchlorid/Acrylnitril- oder Vinylidenchlorid/Acrylnitril/Methacrylat- Copolymer in einer wasserfreien Lichtschutzzusammensetzung, die TiO&sub2; enthält, erreicht wird.
- Hierfür wurde eine wasserfreie Creme hergestellt, die einen bestimmten Prozentsatz x an Expancel und 20 % Titandioxid in einen Träger enthält, der aus einem polyalkoxylierten Fettalkohol (propoxylierter Butylalkohol), einer Fettsubstanz aus der Klasse der Ester (Isopropylpalmitat), einem Wachs, dessen Schmelzpunkt 60 bis 80 ºC beträgt (hydriertes Ricinusöl), einer verdickenden Fettsubstanz (Glycylmonostearat) und einem Öl (hydriertes Polydecen) besteht.
- Es wurden so fünf verschiedene Cremes A, B, C, D und E hergestellt, indem der Gehalt x von 0 bis 2 % variiert wurde.
- Für diese fünf Cremes wurde die lichtbedingte Blaufärbung nach dem folgenden Protokoll bestimmt: Die Zusammensetzungen wurden in UV-durchlässige Kunststoffbehälter (Behälter aus kristallinem Polystyrol 50x40x6 cm³) gegeben und 1 h UV-Licht (SUNTEST CPS Heraeus) ausgesetzt. Die kolorimetrischen Messungen wurde mit Hilfe eines Kolorimeters Minolta CM1000 durchgeführt: Ein erster Meßwert wurde unmittelbar vor der UV-Belichtung (T0) und ein zweiter Meßwert nach 1 h UV-Belichtung (T1h) aufgenommen.
- Die Ergebnisse werden in dem (L, a, b)-System ausgedrückt, in dem L die Leuchtdichte, a die Rot-Grün-Achse (-a = grün, +a = rot) und b die Gelb-Blau-Achse (-b = blau, +b = gelb) darstellt.
- Zur Bestimmung der lichtbedingten Blaufärbung sind (b, das die Änderung der blauen Farbe mißt, ΔL, das die Schwarzfärbung der Zusammensetzung mißt und ΔE, das die Änderung der Gesamtfarbe mißt, von Bedeutung.
- Genauer sind Δb und ΔL durch Δb = bT1h - bT0 und ΔL = LT1h - LT0 definiert. Je kleiner Δb ist, desto wirksamer ist der Schutz vor der lichtbedingten Blaufärbung. ΔE wird aus den Änderungen ΔL, Δa und Δb gemäß der folgenden Formel berechnet:
- Zur Bestimmung der Weißfärbung wurden mit 5 Modellen Tests durchgeführt. Die Intensität der Weißfärbung (Ib) wird gemäß einer Stufenskala von 0 bis 5 gemessen. Der Wert 0 entspricht einer sehr stark weißfärbenden Zusammensetzung, während der Wert 5 einer Zusammensetzung entspricht, die nur sehr wenig weiß färbt.
- Die, Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle (I) aufgeführt: Tabelle (I)
- Diese Ergebnisse zeigen deutlich, daß durch das Einbringen von deformierbaren hohlen Mikrokügelchen aus einem expandierten Vinylidenchlorid/Acrylnitril- oder Vinylidenchlorid/Acrylnitril/Methacrylat-Copolymer in eine wasserfreie Creme, die ein Titandioxid enthält, die durch das Vorhandensein des genannten Titandioxids hervorgerufene lichtbedingte Blaufärbung sowie die Weißfärbung der Zusammensetzung bei ihrer Anwendung auf der Haut deutlich verringert werden.
- Im übrigen haben sich die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen B bis E als sehr stabil erwiesen.
- Die folgende Zusammensetzung stellt ein konkretes Beispiel für eine erfindungsgemäße wasserfreie Lichtschutzcreme mit hohem Lichtschutz dar. Die Mengen werden in Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, ausgedrückt:
- Mit 14 PC propoxylierter Butylalkohol, unter der Handelsbezeichnung "Ucon Fluid AP" von Amerchol (Emulgator) im Handel 12 %
- - Isopropylpalmitat, unter der Handelsbezeichnung "Estol 1517" von Unichema im Handel 12 %
- - Hydriertes Ricinusöl, unter der Handelsbezeichnung "Cutina HR" von Henkel im Handel 7,5%
- Glycerylmonostearat, unter der Handelsbezeich- Nung "Tegin 90" von Goldschmidt im Handel 0,25 %
- Phase B:
- - Titandioxid, unter der Handelsbezeichnung "MT 100T" von Tayca im Handel 20 %
- - Magnesiumsilicat, unter der Handelsbezeichnung "Talc Luzenac 15 M00" von Luzenac im Handel 5 %
- - Expandierte Mikrokügelchen aus Vinyliden/Acrylnitril/Methylmethacrylat- Copolymer, die Isobutan enthalten, unter der Handelsbezeichnung "Expancel 551 DE" von Nobel Casco im Handel 0,5 %
- Hydriertes Polydecen (PM 549), unter der Handelsbezeichnung "Silkflo S 366 NF" von Albemarle im Handel % ad. 100
- Diese Creme wurde in folgender Weise hergestellt: Die Phase A wird zur Homogenisierung auf 90 ºC erwärmt. Anschließend wird der Pigmentbrei hergestellt, indem das Titandioxid mit dem hydriertem Polydecen vermischt wird. Zu diesem Gemisch werden Talk und anschließend Expancel gegeben. Die so hergestellte Phase B wird auf 90 ºC erwärmt. Anschließend werden die beiden Phasen A und B in einem Rayneri-Rührer gemischt. Sobald das Gemisch eingearbeitet war, wurde erneut auf 90 ºC erwärmt. Anschließend wurde das Gemisch mit einer Turrax 10 min zentrifugiert. Daraufhin ließ man die Creme unter Rühren in einem Rayneri-Rührer auf Umgebungstemperatur abkühlen.
- Diese Creme weist einen Lichtschutzfaktor von 30 auf, unterliegt nur in sehr geringem Maße der lichtbedingten Blaufärbung und wird praktisch nicht weiß, wenn sie auf die Haut aufgetragen wird.
- Sie ist im übrigen sehr stabil.
Claims (19)
1. Wasserfreie kosmetische Zusammensetzung, dadurch
gekennzeichnet, daß sie in einem kosmetisch akzeptablen
Träger, der aus einer Fettphase besteht, mindestens ein
Titandioxid-Nanopigment und deformierbare hohle
Mikrokügelchen aus einem expandierten
Vinylidenchlorid/Acrylnitril- oder Vinylidenchlorid/Acrylnitril/Methacrylat-
Copolymer enthält.
2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrokügelchen eine Partikelgröße von 1 bis 250
µm aufweisen.
3. Zusammensetzung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrokügelchen eine Partikelgröße unter 100 µm
aufweisen.
4. Zusammensetzung nach Anspruch 31 dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrokügelchen eine Partikelgröße von 10 bis 60
µm aufweisen.
5. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrokügelchen eine
Dichte von 15 bis 200 kg/m aufweisen.
6. Zusammensetzung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrokügelchen eine Dichte von 40 bis 100 kg/m³
aufweisen.
7. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Titandioxid-Nanopigment
unter Titandioxiden ausgewählt ist, die mit
Aluminiumoxid, Siliciumdioxid, Aluminiumverbindungen,
Siliciumverbindungen,
Natriumverbindungen, Eisenoxiden,
Eisenestern, Stearinsäure, Glycerin behandelt sind.
8. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrokügelchen 0,1 bis
3 % des Gesamtgewichts der Zusammensetzung ausmachen.
9. Zusammensetzung nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrokügelchen 0,5 bis 1,5 % des Gesamtgewichts
der Zusammensetzung ausmachen.
10. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die
Titandioxid-Nanopigmente in der Zusammensetzung in einem Anteil
von 1 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der
Zusammensetzung, enthalten sind.
11. Zusammensetzung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das oder die Titandioxid-Nanopigmente in der
Zusammensetzung in einem Anteil von 2 bis 25 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
enthalten sind.
12. Zusammensetzung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das oder die Titandioxid-Nanopigmente in der
Zusammensetzung in einem Anteil von mindestens 5 Gew.-
%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
enthalten sind.
13. Zusammensetzung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das oder die Titandioxid-Nanopigmente in der
Zusammensetzung in einem Anteil von mindestens 10
Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
enthalten sind.
14. Zusammensetzung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das oder die Titandioxid-Nanopigmente in der
Zusammensetzung in einem Anteil von mindestens 15 Gew.-
%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung,
enthalten sind.
15. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fettphase eine
Viskosität aufweist, die so groß ist, daß die
obengenannten Nanopigmente in stabiler Weise dispergiert
bleiben.
16. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Fettphase
mindestens ein Öl enthält, das unter Mineralölen (Vaseline),
pflanzlichen Ölen (Süßmandelöl, Macadamiaöl,
Johannisbeerkernöl), synthetischen Ölen wie Perhydrosqualen;
Fettalkoholen, Fettsäuren und Fettestern
(Octylpalmitat, Isopropyllanolat, Triglyceride),
darunter die Triglyceride von Caprin-/Caprylsäure);
ethoxylierten und propoxylierten Fettestem und Fettethern;
Siliconölen (Cyclomethicon, Polydimethylsiloxanen und
PDMS), fluorierten Ölen; Polyalkylenen ausgewählt ist.
17. Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die obengenannte
Fettphase mindestens ein Wachs enthält, das unter Jojobaöl,
Paraffin, Carnaubawachs, Bienenwachs, hydriertem
Ricinusöl ausgewählt ist.
18. Verwendung der in einem der Ansprüche 1 bis 17
definierten Zusammensetzungen als kosmetische
Zusammensetzungen oder für die Herstellung kosmetischer
Zusammensetzungen für den Schutz der Haut und/oder der Haare.
19. Verfahren zur kosmetischen Behandlung, insbesondere für
den Lichtschutz der Haut oder der Haare, das darin
besteht, auf die Haut oder die Haare eine wirksame Menge
einer in einem der Ansprüche 1 bis 17 definierten
Zusammensetzungen aufgetragen wird.
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