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DE69600800T2 - Träger und Packung - Google Patents

Träger und Packung

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DE69600800T2
DE69600800T2 DE69600800T DE69600800T DE69600800T2 DE 69600800 T2 DE69600800 T2 DE 69600800T2 DE 69600800 T DE69600800 T DE 69600800T DE 69600800 T DE69600800 T DE 69600800T DE 69600800 T2 DE69600800 T2 DE 69600800T2
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DE
Germany
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carrier
strip
bar code
transparent
transparent material
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DE69600800T
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Peter L. Elk Grove Village Illinois 60007 Samaras
William N. Illinois 60062 Weaver
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Illinois Tool Works Inc
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Illinois Tool Works Inc
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D71/00Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material
    • B65D71/02Arrangements of flexible binders
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D2203/06Arrangements on packages concerning bar-codes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf einen neuartigen Kunststoffträger für eine Anordnung aus Gegenständen, wie zum Beispiel Dosen, Flaschen oder dergleichen, welche Getränke, Nahrungsmittel oder dergleichen enthalten. Genauer gesagt, die Erfindung bezieht sich auf einen Kunststoffträger, welcher die Gegenstände zusammenfügt und verhindert, daß die einzelnen Strichcodes auf jedem Gegenstand von einem Strahl eines typischen Laser-Strichcodelesers abgelesen werden.
  • Auf den Gegenständen werden weitgehendst Strichcodes verwendet, so daß die Informationen über den Gegenstand, wie zum Beispiel der Preis, auf einfache und schnelle Weise durch Abtasten des Strichcodes mit Hilfe eines Strichcodeleserstrahles abgelesen werden können. Der Strichcode wird bei Ablesen desselben in einen Computer eingegeben, um gespeicherte Informationen über den Gegenstand abzufragen.
  • Werden Gegenstände in einer Verpackung zum Verkauf zusammengefügt, weist jeder Gegenstand typischerweise einen einzelnen, maschinenlesbaren Strichcode auf. Die Verpackung wird zusätzlich mit einem Strichcode versehen, welcher dem Preis der aus den Gegenständen bestehenden Anordnung entspricht.
  • Bei einer Verpackung, welche einen im wesentlichen transparenten Träger, zum Beispiel einen bandartigen Träger, wie in US-A-4 219 117 oder US-A-4 557 375 dargestellt, aufweist, könnte ein Strichcode eines einzelnen Gegenstandes anstelle des Strichcodes auf der Verpackung selbst abgetastet werden. Sollte dieses der Fall sein, würden im Zusammenhang mit dem einzelnen Gegenstand stehende Informationen abgefragt werden, und dem Käufer des Packs würde anstelle des Packpreises der Einzelpreis berechnet. Dieses kann signifikante Verluste des Verkäufers zur Folge haben.
  • EP-A-0322312 offenbart eine Verpackung für Anordnungen aus Artikeln, wobei die Verpackung aus Kunststoff hergestellt ist, welcher dem sichtbaren Spektrum gegenüber transparent, Infrarotstrahlungen gegenüber jedoch lichtundurchlässig ist. Auf diese Weise wird ein Ablesen der Strichcodes auf den einzelnen Gegenständen verhindert, wobei jedoch auf der Außenseite der Verpackung ein globaler Strichcode vorgesehen werden kann. Die Verpackung umschließt jedoch die gesamten Artikel, und es ist somit eine große Menge Kunststoff erforderlich, welcher eine große Vielseitigkeit aufweisen muß.
  • WO-A-87/02330 offenbart einen transparenten Film, welcher die Oberseite einer Anordnung aus Gegenständen umhüllt, um diese in einem Pack zusammenzufügen, und auf welchen ein Netz aus verscrambelten Linien aufgedruckt ist, welche ein Ablesen der Strichcodes auf den einzelnen Gegenständen verhindern. Auf der Außenseite dieser Verpackung ist ein globaler Strichcode vorgesehen. Für diese Anordnung werden zur Herstellung ebenfalls große Materialmengen verwendet; ebenso sind die Beschriftungen auf den einzelnen Gegenständen nicht deutlich zu erkennen. Diese Verpackung verleiht den einzelnen Behältern keinen festen Halt.
  • EP-A-0677453 wurde nach dem Prioritätsdatum der vorliegenden Anmeldung veröffentlicht und stellt daher den Stand der Technik lediglich im Hinblick auf Neuheitswürdigungen dar. Diese beschreibt einen bandartigen Träger, welcher sich aus Kunststoff zusammensetzt, der ein Blockmittel aufweist, welches Licht der von den Strichcode-Lesegeräten verwendeten Wellenlänge nicht durchläßt. Die Bänder verdecken die Strichcodes zumindest zum Teil, und es kann ein Strichcode für die gesamte Verpackung an irgendeiner Stelle derselben vorgesehen werden.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Probleme des Standes der Technik zu überwinden bzw zu minimieren sowie Verbesserungen und zusätzliche Vorteile vorzusehen.
  • Die vorliegende Erfindung offenbart einen Träger zum Tragen einer Anordnung aus Gegenständen, wie zum Beispiel Dosen, Flaschen oder dergleichen, welche Getränke, Nahrungsmittel oder dergleichen enthalten. Die Gegenstände bilden, von dem Träger umgeben, einen Pack. Der Träger besteht aus Kunststoff und weist auf einer Fläche einen Streifen aus einem nichttransparenten Material auf. Der nichttransparente Streifen kann durch eine durchgezogene, lichtundurchlässige Linie oder eine Anzahl nichttransparente Punkte dargestellt sein. Jeder einzelne Gegenstand weist einen einzelnen, maschinenlesbaren Strichcode auf, welcher nach Anbringen des Trägers zumindest zum Teil durch den nichttransparenten Streifen auf dem Träger verdeckt ist. Der nichttransparente Streifen verhindert, daß die Strichcodes auf den einzelnen Gegenständen von einem typischen Laser-Strichcodeleser abgelesen werden. Die Verpackung kann einen maschinenlesbaren Strichcode aufweisen, welcher durch den lichtundurchlässigen Streifen nicht verdeckt ist. Dieser, auf der Verpackung vorgesehene Strichcode kann von dem Laserstrahl-Strichcodeleser abgelesen werden, um den Pack betreffende Daten, wie zum Beispiel den Preis des kompletten Packs, abzufragen.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel eines Trägers und einer, einen Träger aufweisenden Verpackung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, wobei gleiche Elemente mit den gleichen Bezugsziffern versehen wurden. Es zeigen:
  • Fig. 1 - eine Draufsicht eines Trägers, welcher auf einer Fläche einen nichttransparenten Streifen mit Merkmalen gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung aufweist;
  • Fig. 2 - eine perspektivische Ansicht mehrerer Dosen, welche von dem in Fig. I dargestellten Träger umschlossen sind; sowie
  • Fig. 3 - eine Draufsicht eines Trägers, welcher auf einer Fläche einen Streifen aus nichttransparenten Punkten mit Merkmalen gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung aufweist.
  • Wie in Fig. 2 dargestellt, sind mehrere Gegenstände 20, z. B. Dosen, gruppenartig angeordnet und von einem, in Fig. 1 detailliert dargestellten, neuartigen Träger 22 umschlossen. Die in Fig. 1 gezeigten Gegenstände 20 können typischerweise durch Dosen dargestellt sein, welche Getränke, Nahrungsmittel oder dergleichen enthalten und welche jeweils eine zylindrische Seitenwand 24 mit einer Außenseite, eine obere Wand 26 und eine untere Wand 28 aufweisen. Die Außenseite der Seitenwand 24 kann aus optischen Gründen oder zur Kennzeichnung des Produktes grafische Darstellungen oder eine Beschriftung 30 aufweisen.
  • Die Außenseite der Seitenwand 24 jedes Gegenstandes 20 weist ebenfalls einen maschinenlesbaren Strichcode 32 mit mehreren horizontalen Streifen auf. Die einzelnen Strichcodes 34 können auf der Außenseite jedes Gegenstandes 20 aufgedruckt sein oder auf eine andere Art an dem Gegenstand 20 in geeigneter Weise, zum Beispiel mit Hilfe eines Klebemittels, angebracht sein. Durch den Strichcode 32 auf jedem einzelnen Gegenstand 20 kann dieser mit Hilfe eines typischen Laser-Strichcodelesers abgetastet werden. Bei Abtasten des Strichcodes 32 auf dem Gegenstand 20 durch ein Strichcode- Lesegerät (nicht dargestellt) werden Informationen, wie zum Beispiel der Preis, über den einzelnen Gegenstand 20 von einem, an dem Strichcode-Lesegerät angebrachten Computer abgerufen.
  • Bei den heutzutage benutzten Strichcode-Scannern bzw. Lesegeräten handelt es sich um Helium-Neon-Laser-Strichcode-Lesegeräte, welche typischerweise einen Lichtstrahl in einer Wellenlänge von etwa 630 Nanometer bzw. 670 Nanometer emittieren, um einen Strichcode auf einem Gegenstand oder einer Verpackung zu lesen.
  • Der Träger 22 der vorliegenden Erfindung besteht aus einem geeigneten Kunststoff, wie zum Beispiel elastischem Polyethylen niedriger oder mittlerer Dichte. Der Träger 22 weist im wesentlichen transparente Teile 34 sowie einen Streifen 36 aus einem nichttransparenten Material auf. 'Nichttransparent' heißt bei der Erläuterung der vorliegenden Erfindung, daß das Material eine ausreichende Lichtundurchlässigkeit aufweist, um zu verhindern, daß der Laserstrahl den Träger durchdringt und in den Bereich der Markierung gelangt. Wie in Fig. 1 dargestellt, kann es sich bei dem nichttransparenten Streifen 36 um eine durchgezogene, lichtundurchlässige Linie 38 handeln. Wie in Fig. 3 dargestellt, kann der nichttransparente Streifen 36 durch ein, mit dichten Abständen versehenes Muster 40 aus nichttransparenten Punkten dargestellt sein, welches im allgemeinen die gleiche Breite wie die in Fig. 1 dargestellte, durchgezogene, lichtundurchlässige Linie 38 aufweist. Der nichttransparente Streifen 36, d. h. die durchgezogene Linie 38 bzw. das Muster 40 aus nichttransparenten Punkten wird an dem Träger 22 in geeigneter, bekannter Weise, wie zum Beispiel durch Aufdrucken oder dergleichen des nichttransparenten Streifens 36 auf einer Fläche des Trägers 22, angebracht, wobei der nichttransparente Streifen 36 aus geeigneten, bekannten Materialien, wie zum Beispiel Druckfarbe oder dergleichen, besteht. Der nichttransparente Streifen 36 kann, wenn gewünscht, auf beiden Seiten des Trägers 22 angebracht werden. Wie in den Zeichnungen dargestellt, ist der nichttransparente Streifen 36 im allgemeinen zwischen den transparenten Teilen 34 vorgesehen. Der Streifen 36 bzw. das Muster 40 aus nichttransparenten Punkten weist vorzugsweise eine Breite von 3 mm auf, um zumindest 2 "Module" bzw. Streifen des Strichcodes abzudecken.
  • Wie in den Fig. 1 und 3 dargestellt, besteht der Träger 22 aus mehreren, Öffnungen 44 aufweisenden Bändern 42, welche bei 46 zusammenlaufen. Die Dosen 20 werden in den Öffnungen 44 sicher gehalten, so daß jedes Band 42 jede einzelne Dose 20 komplett umschließt. Jedes Band 42 des Trägers 22 ist mit jeder Dose 20 elastisch verbunden und greift diese entlang der Seitenwand 24. Wie in Fig. 1 dargestellt, kann der Träger einen integrierten Griff 49 aufweisen. Der Träger 22 fügt die Gegenstände so zusammen, daß eine Anordnung aus Gegenständen 20 als Pack 48 verkauft werden kann.
  • Der nichttransparente Streifen 38, d. h. die durchgezogene Linie 38 bzw. das Muster 40 aus nichttransparenten Punkten bildet ein ringförmiges Band um jede Öffnung 44 in dem Träger 22. Um ein Ablesen des Strichcodes 32 auf einer einzelnen Dose 20 durch einen Strahl des Strichcode-Lesegerätes zu vermeiden, wird der Träger bei Anbringen an die Dosen 20 entlang der Seitenwand 24 so angeordnet, daß der nichttransparente. Streifen 38 zumindest einen Streifen auf jeder einzelnen Dose 20 abdeckt, wenn der Strichcode so ausgerichtet ist, daß sich die Streifen auf dem Strichcode parallel zu dem nichttransparenten Streifen des Trägers befinden. Obgleich der Streifen 38 zwischen den Randbereichen des Trägers dargestellt ist, könnte er an einem Rand angeordnet sein und dabei immer noch die Wirkungsweise gemäß der vorliegenden Beschreibung vorsehen.
  • Da bei Abtasten der Verpackung 48 seitens des Strahles des Laser-Lesegerätes der Streifen 38 für, durch den Strahl des Laser-Strichcodelesers emittiertes Licht undurchlässig ist, verhindert der nichttransparente Streifen 38, daß der abgedeckte Streifen bzw. die abgedeckten Streifen auf den einzelnen Strichcodes 32 durch den Strahl des Strichcode-Lesegerätes abgelesen werden, wodurch keine Informationen über einen einzelnen Gegenstand 20 abgefragt werden können.
  • Obgleich der Streifen 38 für den Laserstrahl undurchlässig ist, sind die grafischen Darstellungen und/oder die Beschriftung 30 auf den Dosen 20 lediglich zum Teil für das menschliche Auge verdeckt. Somit können die grafischen Darstellungen und/oder die Beschriftung 30 durch den nichttransparenten Streifen 39 im allgemeinen von dem menschlichen Auge noch erkannt werden, wobei der nichttransparente Streifen 38 das äußere Aussehen der Dosen nur minimal beeinträchtigt.
  • Der nichttransparente Streifen 38 braucht lediglich ein Minimum eines Streifens des Strichcodes 32 auf jeder einzelnen Dose 20 abzudecken, damit der von dem Strichcode- Lesegerät emittierte Lichtstrahl zerstreut wird und den einzelnen Strichcode 32 auf der Dose 20 nicht ablesen kann. Es liegt jedoch im Schutzumfang der Erfindung, daß der nichttransparente Streifen 38 jeden Strichcode 32 auf jeder einzelnen Dose 20 komplett abdecken kann.
  • Die Verpackung 48 kann einen maschinenlesbaren Strichcode 50 aufweisen, welcher von dem Träger 22 nicht verdeckt ist. Alternativ kann ein maschinenlesbarer Strichcode auf der Außenseite des Trägers (nicht dargestellt) so vorgesehen sein, daß sich der Strichcode auf der Oberseite des nichttransparenten Streifens 36 befindet. Bei Anordnung dieser Strichcodes kann ein Laser-Strichcodeleser bei Abtasten derselben durch den Strahl des Lesegerätes Informationen über die Verpackung 48, wie zum Beispiel den Preis der Anordnung aus Gegenständen 20, abfragen. Der Strichcode 50 der Verpackung kann auf der Außenseite einer Dose 20 bzw. auf dem Träger 22 aufgedruckt oder an einer Dose 20 bzw. dem Träger auf geeignete Weise, wie zum Beispiel mit Hilfe eines Klebemittels, angebracht sein.
  • Bei den in Fig. 2 dargestellten Gegenständen 20 handelt es sich typischerweise um Dosen, welche Getränke, Nahrungsmittel oder dergleichen, enthalten, wobei es sich jedoch von selbst versteht, daß weitere Arten von Gegenständen, wie zum Beispiel Flaschen oder Schachteln, durch den Träger zusammengefügt und von diesem umschlossen werden können. Auch weist der Träger 22, wie in Fig. 2 dargestellt, mehrere durchgehende Bänder 42 auf, welche jeweils eine Dose 20 umgeben. Es versteht sich von selbst, daß der Träger 22 unterschiedlich, zum Beispiel als einzelne Kunststoffolie, welche so vorgesehen ist, daß sie die Gegenstände umschließt, ausgebildet sein kann.

Claims (9)

1. Träger (22) zum Tragen einer Gruppe aus Gegenständen (20), wobei jeder Gegenstand (20) einen einzelnen, maschinenlesbaren Strichcode (32) aufweist, der Träger (22) einzelne, miteinander verbundene Bandsegmente vorsieht, jedes Band einen einzelnen Gegenstand (20) umfaßt und greift, jedes Band aus Kunststoff gebildet ist und einen Streifen (38) aus nichttransparentem Material aufweist, so daß, wenn sich der Träger (22) um die Gegenstände (20) herum erstreckt, um eine Verpackung (48) zu bilden, der Streifen (38) aus nichttransparentem Material so angeordnet ist, daß er die einzelnen, maschinenlesbaren Strichcodes (32) zumindest teilweise bedeckt, um eine Maschinenablesung derselben zu verhindern.
2. Verpackung (48) mit einem Träger (22), einer Gruppe aus Gegenständen (20), welche durch den Träger (22) gehalten werden, wobei jeder Gegenstand (20) einen maschinenlesbaren Strichcode (32) aufweist, welcher so ausgerichtet ist, daß dessen Linien im wesentlichen senkrecht zu der Achse des Gegenstandes angeordnet sind, der Träger (22) einzelne, miteinander verbundene Bandsegmente vorsieht, jedes Band einen einzelnen Gegenstand (20) umfaßt und greift, jedes Band aus Kunststoff gebildet ist und einen Streifen (38) aus nichttransparentem Material aufweist, welcher parallel zu den Strichcodelinien angeordnet ist und die Strichcodes (32) zumindest teilweise bedeckt, um eine Maschinenablesung derselben zu verhindern.
3. Verpackung nach Anspruch 2, bei welcher der nichttransparente Streifen (38) über zumindest einer Linie des Strichcodes (32) angeordnet ist und diese vollständig bedeckt.
4. Träger bzw. Verpackung nach Anspruch 3, wobei der Streifen (38) aus nichttransparentem Material ein ringförmiges Band um jeden Gegenstand (20) bildet.
5. Träger bzw. Verpackung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Streifen (38) aus nichttransparentem Material durch eine durchgezogene Linie oder ein, mit dichten Abständen versehenen Muster (40) aus nichttransparenten Punkten dargestellt ist.
6. Träger bzw. Verpackung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Träger (22) zumindest einen, im wesentlichen transparenten Teil um den Streifen (38) aus nichttransparentem Material aufweist.
7. Träger bzw. Verpackung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Streifen (38) aus nichttransparentem Material auf einer Oberfläche des Trägers (22) aufgedruckt ist.
8. Träger bzw. Verpackung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei der Träger (22) einen maschinenlesbaren Strichcode aufweist, welcher von dem Streifen (38) aus nichttransparentem Material nicht bedeckt ist.
9. Träger bzw. Verpackung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei es sich bei dem Kunststoff um Polyethylen handelt.
DE69600800T 1995-02-10 1996-02-02 Träger und Packung Expired - Lifetime DE69600800T2 (de)

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NZ280811A (en) 1998-01-26

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