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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungsgehäuse bzw. ein
Spleißgehäuse zum Anschluß von optischen Fasern, die Ende an Ende oder nach einer
seitlichen Steppverbindung einer der Fasern mit der anderen angeordnet sind, wobei
dieses Gehäuse, das insbesondere zu vergraben ist, Mittel aufweist, mit denen
man nach Bedarf über die Überlänge an Fasern verfügen kann, die zur Herstellung
einer Spleißstelle unter zufriedenstellenden Bedingungen erforderlich ist, und
dann diese Überlänge leicht wieder aufnehmen kann, wenn die Spleißstelle
fertiggestellt ist, wobei die Faser dann ohne jegliche schädliche Verwindungs- oder
Biegebelastung in dem Gehäuse aufgeschossen werden kann. Im Stand der
Technik ist ein Beispiel eines Verbindungsgehäuses für optische Fasern in dem
Dokument US-A-4 709 980 dargestellt.
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Bekanntlich erfordert die Herstellung einer Spleißstelle am Ende oder an einem
laufenden Teil einer optischen Faser, die zu einem Kabel gehört, das im Inneren
eines äußeren Schutzmantels eine Mehrzahl solcher Fasern enthält, die parallel
oder als Litze vorliegen, daß die gewählte Faser aus verschiedenen Gründen über
eine ausreichende Länge aus dem Schutzmantel gezogen wird.
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Zunächst ist die betrachtete optische Faser von Natur aus empfindlich, und bei
der Herstellung einer Spleißstelle zur Verbindung mit einer anderen Faser ist es
immer möglich, daß die eine oder die andere dieser Fasern reißt, wodurch es
erforderlich wird, über eine geeignete Länge zu verfügen, die noch verfügbar ist,
um die Operation wieder zu beginnen.
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Im übrigen erfordern die zur Gewährleistung dieses Anschlusses der Fasern
unerläßlichen Schritte, daß die verwendeten Längen ausreichen, insbesondere damit
sie zu einem geeignet ausgerüsteten Fahrzeug geführt werden können, das in der
Nähe der Stelle steht, wo der Anschluß durchgeführt werden soll, also in einer
Kammer, die allgemein unterirdisch ist, aber meist in einigem Abstand davon
liegt. Als Hinweis: Es wird in der Praxis nach allgemeiner Regel davon
ausgegangen, daß an jedem Ende des Kabels etwa zehn Meter an freier Länge oder
Überlänge reserviert werden.
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Ist die Spleißstelle fertiggestellt, dann stellt sich das Problem, diese Überlänge zu
reservieren, indem regelmäßige Faserwindungen in Achtern oder in Kreisen mit
einem genügend großen Biegungsdurchmesser hergestellt werden, um jedes
Reißen beim Biegen der Faser zu vermeiden. Diese Operation ist um so komplizierter
durchzuführen, als das Kabel relativ starr ist, besonders wenn es eingegraben
werden soll.
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Die so erhaltenen Windungen oder Faserkränze in Kreisen oder in Achtern werden
dann an der Wand einer inneren Kammer befestigt, die unter einem Gehäuse
vorgesehen ist, in dem die eigentliche Spleißung durchgeführt wird; auf jeden Fall
sind die Teillängen der Fasern, die so aufgenommen sind, nicht gegen mögliche
Stöße oder Verbiegungen gesichert.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungsgehäuse für optische Fasern,
das eine einfache und wirksame Lösung für diese Probleme bringt, indem es
möglich wird, leicht eine merkliche Faserüberlänge zur Herstellung dieser
Anschlußspleißstelle anzuordnen und dann diese nicht verwendete Überlänge
aufzunehmen, wobei ein wirksamer Schutz der Faser und des Kabels gewährleistet ist,
aus dem sie stammt.
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Zu diesem Zweck ist das betrachtete Gehäuse, das aus einem dichten Kasten
und einem Halter für den Kasten besteht, wobei der Kasten zur Aufnahme eines
Spleißsteges dient, der die Enden von zwei optischen Fasern, die von zwei
getrennten Kabeln stammen, miteinander verbindet, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kasten aus einer dichten Anordnung besteht, die eine Symmetrieachse
aufweist, wobei die zwei Kabel an diesen Kasten angeschlossen sind, daß der
zylindrische Halter einen Mittelschaft und eine koaxiale Umfangswand aufweist, die
miteinander einen Aufnahmeraum begrenzen, in den sich zwei Kabel einrollen
oder aus dem sie sich ausrollen, um eine genügende Länge aufzunehmen oder
abzugeben, um die Herstellung der Spleißung zu ermöglichen, die im Inneren des
Kastens zu montieren ist, der zwei getrennte Abschnitte mit geraden Seiten
aufweist, von denen der eine im wesentlichen in der Verlängerung des anderen liegt,
wobei in den Abschnitten rohrförmige Durchlässe zur Befestigung jeweils der
Enden der zwei Kabel vorgesehen sind und die Enden dieser Abschnitte mit geraden
Seiten durch im ganzen kreisförmige Böden verbunden sind, welche dem Kasten
einen Querschnitt eines Schneckenhauses geben.
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Der Mittelschaft des Halters weist vorteilhaft an seinem oberen Ende einen
kreisförmigen Kragen auf, der zur Aufnahme des dichten Kastens ausgebildet ist.
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Im übrigen weist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung der Aufnahmeraum
des Halters, der die Kabel aufnimmt, für jedes derselben Kabelschellen auf,
welche die Kabel vor ihrem Eindringen durch die rohrförmigen Durchlässe in den
dichten Kasten befestigen, wobei sie den Kabeln eine geeignete Biegung geben.
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Nach einem weiteren Merkmal ist der dichte Kasten aus zwei Teilen hergestellt,
die gemäß einer Mittelebene nach Art eines Bodens und eines Deckels
aneinandergelegt sind, wobei die rohrförmigen Durchlässe für die Kabel im wesentlichen
im Bereich dieser Mittelebene ausgebildet sind.
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Darüber hinaus weist nach einem anderen Merkmal jeder rohrförmige Durchlaß
vorteilhaft wärmeschrumpfbare Dichtungsmuffen auf, und der Kasten ist mit
Vorrichtungen zum Festmachen der Bestandteile des Kabels in der Verlängerung
dieser rohrförmigen Durchlässe ausgestattet.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist der Halter eine äußere
Schutzhaube aus Kunststoff oder Metall mit mindestens zwei vorzugsweise
gegenüberliegenden seitlichen Öffnungen für den Durchtritt der in den
Aufnahmeraum eingeführten Kabel auf.
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Nach einem anderen Merkmal weist die Umfangswand des Aufnahmeraums an
ihrem Ende auch einen Randbereich auf, der nach innen geneigt ist, um die
Einführung der Kabel in den Aufnahmeraum zu erleichtern.
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Weitere Merkmale eines Verbindungsgehäuses für optische Fasern nach der
Erfindung ergeben sich noch aus der folgenden Beschreibung eines zur Erläuterung
und nicht einschränkend angegebenen Ausführungsbeispiels unter Bezug auf die
beigefügten Zeichnungen; darin zeigen:
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- Fig. 1a und 1b veranschaulichend die Mittel zur Herstellung einer Spleißung
nach dem Stand der Technik, wobei die Schwierigkeit dargestellt ist, die mit dem
Unterbringen einer Kabel- und damit einer Faserüberlänge verbunden ist, die zur
Herstellung einer Spleißstelle erforderlich ist;
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- Fig. 2a und 2b schematisch ein Verbindungsgehäuse nach der Erfindung in der
Position, in der die Faser in diesem Gehäuse aufgeschossen ist, sowie in
derjenigen, in der sie herausgezogen ist, so daß es möglich wird, die Enden der
anzuschließenden Fasern zu verbinden, ehe sie in einem Verbindungskasten
aufgenommen werden, der seinerseits im Inneren des Gehäuses angebracht werden
kann, ehe die absolut notwendige Überlänge aufgenommen werden kann;
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- Fig. 3 eine Perspektivansicht des Verbindungsgehäuses und des darin
aufzunehmenden Kastens, wie sie in Fig. 2b schematisch dargestellt sind, in größerem
Maßstab;
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- Fig. 4 eine Schnittansicht und eine Draufsicht des Gehäuses und des Kastens in
noch größerem Maßstab, wobei dieser aus dem Gehäuse herausgenommen ist;
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- Fig. 5 eine Querschnittsansicht des in Fig. 4 veranschaulichten Gehäuses,
wobei der Kasten darin montiert ist;
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- Fig. 6 eine Schnittansicht des Verbindungskastens, der von dem Gehäuse
getrennt dargestellt ist.
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In Fig. 1a ist sehr schematisch ein herkömmliches Gehäuse 1 zwischen zwei
Fasern aus zwei Kabeln 2 bzw. 3 dargestellt, wobei dieses Gehäuse in einer
offenen Kammer 4 angeordnet ist, die im Boden 5 vorgesehen ist, wo die Kabel 2 ·
und 3 vergraben sind. Sollen die erforderlichen Verbindungen an den durch das
Gehäuse 1 zu verbindenden Faserenden hergestellt werden, dann ist dazu für
jedes der beiden Kabel eine merkliche Faserüberlänge erforderlich, die nach der
Durchführung der Spleißung im Inneren der Kammer 4 angeordnet werden muß,
indem sie auf sich selbst aufgeschossen wird, um kreisförmige Windungen 6 zu
bilden oder auch für eine Ausgestaltung 7 in Form von Achten, wie dies in Fig.
1b veranschaulicht ist, die die gleiche Anordnung wie Fig. 1a wieder aufnimmt.
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Sowohl im einen als auch im anderen Fall erfordert diese Art des Aufschießens
einer Überlänge einer optischen Faser, was zur Herstellung der Spleißung, die in
dem Gehäuse 1 anzuordnen ist, unter zufriedenstellenden Bedingungen
erforderlich ist, einen merklichen Platz und macht es insbesondere zwingend erforderlich,
daß die kreis- oder achterförmigen Faserwindungen an den Wänden der Kammer
4 unter dem Gehäuse 1 befestigt oder aufgehängt werden, wodurch sie nicht
gegenüber möglichen Stößen oder Biegungen geschützt sind, was besonders
nachteilige Folgen haben kann.
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Fig. 2a veranschaulicht ein Verbindungsgehäuse nach der Erfindung, das
insgesamt mit der Bezugsziffer 8 bezeichnet ist und ermöglicht, in einer einzigen
Einheit die Zone zusammenzulegen, in der die Enden der Fasern im Inneren eines
Verbindungskastens 9 miteinander verbunden werden, der von diesem Gehäuse
getragen wird, sowie diejenige, in der die Überlängen der Kabel 2 und 3, aus
denen die so verbundenen Fasern stammen, leicht aufgeschossen werden können,
indem eine geeignete Länge dieser Kabel zur Herstellung dieser Spleißung
geliefert werden kann, und diese wieder im Inneren des Gehäuses untergebracht
werden können, nachdem diese Spleißung durchgeführt wurde, wobei dann ein
wirksamer Schutz für die Kabel gewährleistet wird. In der Kammer 4 kann das
Gehäuse 8 vorteilhaft von einer Schutzhaube 10 abgedeckt sein, die unten im
einzelnen erläutert wird.
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Fig. 2b veranschaulicht, wie es durch das Gehäuse 8 durch einfaches Ausrollen
der Kabel außerhalb der Kammer 4 möglich ist, die zur Herstellung der
eigentlichen Spleißung erforderlichen Überlängen zu liefern, die nach der Anordnung in
dem Verbindungskasten 9 und dessen Montage in dem Gehäuse 8 vollständig
geschützt ist, wobei es durch Einrollen in der Gegenrichtung des Gehäuses, um
es in die Kammer 4 zurückzubringen, möglich wird, die vorher gelieferten
Überlängen wiederaufzunehmen, indem die entsprechenden Windungen im Inneren
des Aufnahmeraums des Gehäuses angeordnet werden.
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Fig. 3 veranschaulicht in größerem Maßstab die Struktur des Gehäuses 8 und des
Verbindungskastens 9 für die Kabel 2 und 3, von denen ausgehend die in diesem
Kasten zu montierende Spleißung hergestellt ist.
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In diesen Figuren ist zu sehen, daß das Gehäuse 8 mit der allgemeinen Form
eines zylindrischen Halters insbesondere aus einem zentralen Schaft 11 besteht,
der an seinem oberen Ende durch eine Platte 12 verlängert ist, die ihrerseits an
ihrem Außenumfang in einem Rand 13 senkrecht zur Ebene der Platte endet.
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Die Platte 12 und der Rand 13 bilden also einen offenen Hohlraum 14, in dem
der Kasten 9 aufgenommen werden kann, der im wesentlichen aus einem hohlen
Boden 15 und einem oberen Deckel 16 gebildet ist, die gemäß einer Mittelebene
des Kastens dicht zusammenzusetzen sind. Unter dem Boden 15 ist in seinem
zentralen Teil ein kreisförmiger Vorsprung 17 vorgesehen, dessen
Außendurchmesser im wesentlichen dem Innendurchmesser des Schafts 11 entspricht, so
daß der Kasten bequem in dem Hohlraum 14 gehalten werden kann, ohne daß
ein möglicher Ausschlag bezüglich der Achse des Schafts behindert wird.
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Die Kabel 2 und 3 sind an den Kasten 9 im wesentlichen in seiner Mittelebene
durch rohrförmige Durchlässe wie 18 und 19 angeschlossen, deren Ausführung
im einzelnen aus Fig. 4 und 6 deutlich wird, wobei diese Durchlässe derart
angeordnet sind, daß sie gleichzeitig die Fixierung der Enden der Kabel gegenüber dem
Kasten 9 und die Dichtigkeit der Zone gewährleisten, wo sie in diesen Kasten
eindringen, insbesondere mittels (nicht dargestellter) wärmeschrumpfbarer
Muffen, wobei gleichzeitig zugelassen wird, daß sich die verschiedenen optischen
Fasern wie 20 und 21, die jeweils aus den zwei Kabeln stammen im Inneren des
Kastens über diese Durchlässe hinaus ausbreiten können.
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Die Gruppe dieser Fasern 20 und 21, die zu dem einen oder dem anderen der
Kabel 2 und 3 gehören, oder sogar nur bestimmte Fasern, sind jedesmal zum
paarweisen Anschluß an einen geeigneten Verbindungssteg 22 gedacht, dessen
Ausführung im einzelnen nicht für die Erfindung von Bedeutung ist, und der hier
demnach nicht beschrieben wird.
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Die Fasern 20 und 21 und ihre Verbindungsstege 22 sind vorteilhaft ihrerseits in
einer Tönnchenspule 23 aufgenommen, die im Inneren des dichten Kastens 9
zwischen seinem Boden 15 und seinem Deckel 16 montiert und blockiert werden
kann, die durch Verbindungsschrauben 24 entlang ihres jeweiligen Umfangs
verbunden sind.
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Erfindungsgemäß und nach der detaillierten Darstellung von Fig. 4 ist der Kasten
9 derart ausgebildet, daß er die Form eines Schneckenhauses aufweist, das ein
Symmetriezentrum aufweist und zu diesem Zweck zwei geradlinige
Seitenabschnitte 24 und 25 im wesentlichen in gegenseitiger Verlängerung aufweist,
wo
bei diese geradlinigen Abschnitte durch zwei Böden 26 und 27 mit allgemein
kreisförmiger Form verbunden sind, die symmetrisch sind und sich
gegenüberliegen, wobei der Boden 26 mit den in der Zeichnung links liegenden Enden der
geradlinigen Abschnitte 24 und 25 verbunden ist, während der Boden 27 mit den
gleichen, rechts liegenden Abschnitten verbunden ist.
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Die dichten Durchlässe 18 und 19, in die die Kabel 2 und 3 münden, sind bei
dem betrachteten Beispiel in dem geradlinigen Abschnitt 24 vorgesehen, wobei
die entsprechenden Durchlässe des Abschnitts 25 in diesem Fall durch Stopfen
28 verschlossen sind. Selbstverständlich könnte eine symmetrische Anordnung
ins Auge gefaßt werden, also mit den Durchlässen 18 und 19 in dem Abschnitt
25 und den Stopfen 28 in dem Abschnitt 24.
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Jenseits dieser Durchlässe sind die Kabelmäntel unterteilt, so daß sich die in
diesen Kabeln enthaltenen Fasern 20 und 21 ausbreiten können, wobei diese Mäntel
durch Blockierungsschellen 29 fixiert sind. In Fig. 4 wurden am Austritt der Kabel
2 und 3 auch axiale, allgemein metallische Verstärkungen 30 gezeigt, mit denen
diese Kabel ausgestattet sind, wobei diese Verstärkungen durch Vorrichtungen
zum Festmachen wie 31 gegen den Boden 15 des Kastens 9 blockiert sind (vgl.
auch Fig. 6).
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In Fig. 4 ist ferner im einzelnen zu sehen, wie die Tönnchenspule 23 gebildet sein
kann, in der die Verbindungsstege 22 fixiert sind, die die Enden der Fasern 20
bzw. 21 miteinander verbinden, die um einen zentralen Kern 32 gerollt sind, der
in dieser Tönnchenspule vorgesehen ist, wobei sie vorteilhaft unter
Umfangshaltezungen 33 aufgenommen sind.
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Ist die Tönnchenspule 23 im Inneren des dichten Kastens 9 aufgenommen, dann
wird sie an Platz gegen oder unter die Ränder der geraden Abschnitte 24 und 25
gegenüber den Böden 26 und 27 gehalten (vgl. wieder Fig. 6), wobei dazu ein
freier Raum gelassen wird, der ausreicht, damit sich die Fasern zwischen den
Durchlässen 18 und 19 und der Tönnchenspule ausbreiten können.
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Fig. 5 veranschaulicht in einer Teilquerschnittsansicht das Gehäuse 8, in dem der
dichte Kasten 9 über seinen Vorsprung 17 angebracht ist, wobei dieser Kasten
seinerseits die (in dieser Figur nicht dargestellte) Tönnchenspule 23 enthält.
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Aus der entsprechenden Schnittansicht ist die Struktur des Gehäuses 8 besser zu
erkennen, das um den Mittelschaft 11 eine koaxiale Umfangswand 34 aufweist,
die an ihrem oberen Ende einen Rand 35 aufweist, der zum Inneren des zwischen
dem Schaft und der Wand begrenzten Aufnahmeraums 36 geneigt ist und unter
der Platte 12 eine kreisförmige Öffnung 37 vorsieht, um das Einbringen oder
Herausziehen der Kabel 2 und 3 zu ermöglichen, je nachdem ob das Gehäuse am
Boden bewickelt oder abgewickelt wird, wie dies in der oben gesehenen Fig. 2b
veranschaulicht ist.
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Die Platte 12 weist im übrigen eine Öffnung 38 für den Durchlaß der Enden der
Kabel auf, die durch Kabelschellen 39 zur Führung gegenüber dem Kasten 9
gehalten werden.
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Die Einheit wird dann von der Schutzhaube 10 überdeckt, die selbstverständlich
abnehmbar ist, um den Zugang zu dem Kasten 9 und nach dem Öffnen zu der
Tönnchenspule 23 zu ermöglichen, wobei diese Schutzhaube aus einem
geeigneten Metall- oder Kunststoffmaterial hergestellt ist. In der Nähe ihres unteren
Endes weist die Haube wenigstens zwei Durchlaßöffnungen 40 für die Kabel 2 und
3 auf, von denen in der Zeichnung nur eine erscheint.
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Damit ist ein Verbindungsgehäuse für optische Fasern mit einfacher Auslegung
realisiert, mit dem gleichzeitig die eigentliche Spleißung der zu verbindenden
Fasern durchgeführt werden kann, bevor ihre Verbindungsstege an einer
Tönnchenspule befestigt werden, die ihrerseits in einem dichten Kasten aufgenommen und
fixiert ist, und auch nach Bedarf jede Kabelüberlänge angeordnet werden kann,
die möglicherweise erforderlich ist, um eine der so hergestellten Spleißstellen zu
verändern oder neu zu machen. Die Struktur des Gehäuses ermöglich dann eine
sichere und bequeme Aufnahme dieser Überlänge, ohne daß irgendeine Belastung
auf die Fasern selbst noch auf die Kabel eingebracht wird, die sich natürlich,
ohne Biegungen oder Verwindungen im Inneren des Gehäuses in dem
Aufnahmeraum einrollen, den es unter dem Aufnahmehohlraum des dichten Kastens
aufweist.
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Das Gehäuse weist einen relativ niedrigen Platzbedarf auf und ermöglicht eine
optimale Aufnahme der Kabel, wobei die Schutzhaube einen wirksamen Schutz
des Gehäuses gegen Bodendrücke gewährleistet, wenn dieses Gehäuse für
übliche Fernmeldekabel vergraben ist.
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Es versteht sich natürlich von selbst, daß die Erfindung nicht auf das speziell
unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt ist; sie umfaßt dagegen alle Varianten im Rahmen der Ansprüche.