DE69600424T2 - Integrales, schützendes und schalldämpfendes Gehäuse, insbesondere für automatische Verpackungsmaschinen - Google Patents
Integrales, schützendes und schalldämpfendes Gehäuse, insbesondere für automatische VerpackungsmaschinenInfo
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- B65B65/00—Details peculiar to packaging machines and not otherwise provided for; Arrangements of such details
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- G10—MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
- G10K—SOUND-PRODUCING DEVICES; METHODS OR DEVICES FOR PROTECTING AGAINST, OR FOR DAMPING, NOISE OR OTHER ACOUSTIC WAVES IN GENERAL; ACOUSTICS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- G10K11/00—Methods or devices for transmitting, conducting or directing sound in general; Methods or devices for protecting against, or for damping, noise or other acoustic waves in general
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein schützendes und schalldämpfendes Gehäuse für automatische Maschinen mit lärmproduzierenden Teilen, z. B. für automatische Maschinen zur Verpackung von Süßigkeiten und Schokolade.
- Die vorbekannte Druckschrift US-A-3 860 086 zeigt ein lärmreduzierendes Gehäuse für eine Maschine mit lärmproduzierenden Teilen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, das eine Ummantelung mit Seiten-, Dach-, Front- und Rückwänden aus schallreflektierenden Paneelen aufweist. Die meisten der Paneelen lassen sich leicht anheben oder sind so angelenkt, daß sie Öffnungen zum Zugriff auf die Teile der Maschine bilden.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird zur Schalldämpfung einer automatischen Maschine ein schützendes und schalldämpfendes Gehäuse wie in Anspruch 1 definiert vorgesehen, das eine Frontöffnung aufweist, die mittels einer schwenkbaren Tür verschlossen ist, die in einfacher Weise ein Maximum an Zugänglichkeit zur Maschine für Wartungs- und Einstellarbeiten ermöglicht.
- Die in angemessener Weise vom Boden abgehobene Maschine ist weitgehend eingeschlossen in einem integralen schützenden und schalldämpfenden Gehäuse von beispielsweise parallelepipider Form, das zumindest an seiner vorderen Frontwand mit einer von einer Tür verschlossenen Öffnung versehen ist, wobei die Tür in Draufsicht konvex zur Außenseite hin gewölbt ist und von oben durch einen Arm gestützt wird, der an einer am Oberteil des Gehäuses befestigten vertikalen Spindel drehbar gelagert ist. Integral mit der Unterseite und der Oberseite der Tür können vorspringende Platten vorgesehen werden, die sich, wenn sich die Tür in der geschlossenen Position befindet, jeweils oberhalb und unterhalb der feststehenden horizontalen Wände des Gehäuses befinden. Aufgrund ihrer nach innen konkaven Form bildet die Tür einen Teil des schalldämpfenden Gehäuses, so daß, wenn sie geöffnet ist, es leichter ist, auf die arbeitenden Teile der Maschine, die sich innerhalb des Gehäuses befinden, zuzugreifen.
- Ein integrales schützendes und schalldämpfendes Gehäuse, das nach den vorgenannten Prinzipien konstruiert und geeignet dimensioniert ist, kann für viele Arten von Verpackungsmaschinen verwendet werden, was offensichtliche Vorteile hinsichtlich der Praktikabilität und kostengünstigen Herstellbarkeit besitzt.
- Weitere Eigenschaften des erfindungsgemäßen Gehäuses und die damit bewirkten Vorteile werden klarer in der folgenden Beschreibung, die sich auf die drei beigefügten Zeichnungsfiguren bezieht, wobei
- Figur 1 eine schematische Darstellung einer Verpackungsmaschine mit dem Gehäuse in Vorderansicht, gesehen von der Vorderfront;
- Figur 2 die Verpackungsmaschine mit dem Gehäuse in der Draufsicht von oben zeigt und
- Figur 3 die Verpackungsmaschine mit dem Gehäuse in Seitenansicht zeigt.
- In der Figur 3 deuten die Bezugsziffern 1, 101 den Unterbau der Maschine an, welcher ein L-förmiges Seitenprofil aufweist und wobei der untere Teil 1 hauptsächlich als Sockel dient und den Antriebsmotor der Maschine trägt, während der obere Teil 101 die Hauptteile der Maschine trägt, an der Rückseite mit nicht gezeigten Antriebsmitteln versehen ist, die mit dem Motor verbunden sind, und dessen vorderer Teil verschiedene arbeitende Teile trägt, die nachfolgend noch näher erläutert werden.
- An dem oberen freien Teil des Unterbaus 1 ist die untere horizontale Wand 3 des vorliegenden schalldämpfenden Gehäuses befestigt, die tragende Eigenschaften hat und aus geeignetem, nicht notwendigerweise transparenten Material hergestellt ist. An den Außenseiten der Wand 3 sind zwei vertikale parallele Wände 6 und 7 befestigt, die die Seitenwände des Gehäuses bilden und an denen die vertikale Rückwand 5 des Gehäuses befestigt ist, wobei diese Wände vorzugsweise aus Platten geeigneter Dicke irgendeines geeigneten, transparenten Materials hergestellt und mit einem äußeren Rahmen 4 versehen sind, der vorzugsweise aus Aluminiumprofilen hergestellt ist. An den Wänden 5, 6 und 7, die sich um einen geeigneten Betrag über den Teil 101 des Unterbaus erstrecken, ist die horizontale obere Wand 8 befestigt, die wie die untere Wand 3 aus nicht-transparentem Material hergestellt ist.
- Wie den Figuren 2 und 3 entnommen werden kann, ist die Rückwand 5 vorzugsweise an vertikalen Scharnieren 105 befestigt und mit einem mit Schließmitteln versehenen Griff 205 versehen, so daß sie eine Tür bildet, die, wenn notwendig, geöffnet werden kann, um so Zugriff auf die Antriebsmittel an der Rückseite der Maschine zu ermöglichen.
- Der Figur 3 kann weiter entnommen werden, daß die Seitenwände 6 und 7 des Gehäuses auf den äußeren Randbereichen des angehobenen Teiles 101 des Unterbaus aufstehen und daran derart befestigt sind, daß sich die äußeren Randbereiche von dem schalldämpfenden Gehäuse aus erstrecken und mit zwecks schnellem Zugriff auf die inneren Teile des Unterbaus entfernbaren schalldämpfenden Abdeckungen 301 versehen werden können. Die Seitenwände 6 und 7 erstrecken sich an der Rückseite derart, daß sie auch den Teil 1 des Unterbaus über seine gesamte Höhe einbeziehen. Der sich an der Rückseite von dem Unterbau 1, 101 erstreckende Teil des schalldämpfenden Gehäuses ist am Boden mittels einer Dichtung 103 verschlossen.
- Es ist klar, daß die Reichweite der Erfindung auch die Alternative erfaßt, bei welcher der Teil 101 des Unterbaus komplett von dem schalldämpfenden und schützenden Gehäuse eingeschlossen ist.
- in der Figur 3 zeigen die Bezugsziffern 100 und 200 innere Trennwände innerhalb des schalldämpfenden und schützenden Gehäuses. Diese Trennwände sind im oberen Bereich des Teiles 101 des Unterbaus angeordnet und aus geeignetem schallabsorbierenden Material hergestellt. Sie trennen den vorderen Teil des Gehäuses von dem hinteren Teil.
- Mit großzügigem Freiraum innerhalb des durch die Wände 3, 103, 5, 6, 7 und 8 definierten Gehäuses mit seiner offenen Vorderfront sind die vorderen und oberen Wände des Teiles 101 des Unterbaus mit den verschiedenen arbeitenden Teilen der Maschine untergebracht, welche beispielsweise umfassen: den horizontalen Tisch 9, der um eine vertikale Achse rotiert und der äußere Schlitze oder Nuten aufweist, die jeweils zur Aufnahme einer Süßigkeit ausgebildet sind; die Mittel 10 zum Zuführen und Schneiden des Verpackungsmaterials (siehe unten); eine Einheit 11, die aus sich gegenüberstehenden Hebemitteln gebildet ist, die zyklisch eine mit Verpackungsmaterial bedeckte Süßigkeit auf dem Tisch 9 hochhebt; an einer horizontalen Achse ein Rad 12 mit einer Vielzahl von radialen Greifern, die in gleichwinkligen Intervallen angeordnet sind und die die Süßigkeit mit ihrer Verpackung von der Einheit 11 übernehmen und auf einem gekrümmten Weg anheben, entlang dessen Arbeitsmittel das Verpackungsmaterial teilweise verschließen; und eine Führungs- und Übertragungseinheit 13, die die Süßigkeiten mit dem teilweise verschlossenen Verpackungsmaterial von dem Rad 12 übernimmt, das Verpackungsmaterial endgültig schließt und die verpackten Süßigkeiten durch eine Öffnung in der Wand 7 des Gehäuses zur Außenseite des schalldämpfenden Gehäuses verbringt. Die Wand 7 des Gehäuses weist ferner eine weitere Öffnung zum Durchtritt von z. B. dem Schüttrichter 14 auf, der die Süßigkeiten dem Tisch 9 zuführt. Es ist klar, daß, abhängig von der Art der innerhalb des vorliegenden schalldämpfenden Gehäuses arbeitenden Maschine, das verpackte Produkt das Gehäuse auch durch eine Öffnung in der Wand 6 und nicht durch die Wand 7 wie oben gesagt verlassen kann. An einem Außenbereich des Teiles 101 des Unterbaus ist der Vorsprung 201 befestigt, der die elektrische Steuertafel 16 und die Rolle 15 zusammen mit den Mitteln zum Zuführen des Verpackungsmaterials trägt, das durch eine in der Gehäusewand 6 gebildete Öffnung in das schalldämpfende Gehäuse geführt wird.
- An der oberen Wand 8 des Gehäuses ist in im wesentlichen zentraler Position eine Gabel 17 mit einem vertikalen Bozen 18 befestigt, der eine drehbare Hülse 19 trägt, von welcher sich mit Zwischenplatten 20, 120 identische horizontale Profile 21, 121 erstrecken, die parallel zu und in kurzer Entfernung von der Wand 8 angeordnet sind; ihre äußeren Enden sind an den oberen Ecken des Rahmens einer Tür 22 aus transparentem Material befestigt, wobei die Tür in Draufsicht zur Außenseite hin konvex ist und die vordere Frontöffnung des schalldämpfenden Gehäuses verschließt. In der gezeigten Schließposition sind die Pfosten 23, 123 des Rahmens der Tür 22 parallel zu und an der Außenseite in kurzer Entfernung von den Pfosten 104, 204 der vorderen Öffnung des Gehäuses angeordnet, insbesondere stößt der Pfosten 123 gegen eine abgeschrägte Kante des Pfostens 204, welcher, wie der Pfosten 104, im Querschnitt trapezförmig und für den Zweck geeignet ist. Der Pfosten 123 der Tür ist mit Schließmitteln 24 versehen, die über Federmittel mit entsprechenden Mitteln an den Pfosten 104 in Eingriff stehen, wobei all diese Teile von Fachleuten konstruiert und fertig gebaut werden können. Die Schließmittel können z. B. mechanischer oder magnetischer Art sein.
- Der Pfosten 123 ist an zentraler Stelle auf seiner Außenseite mit einem Griff 27 versehen, mit weichem die Tür 22 geöffnet und geschlossen werden kann.
- Das obere Querelement 28 und das untere Querelement 128 des Rahmens der Tür 22 besitzen jeweils die Form eines Kreissektors, dessen krümmungsmittelpunkt auf der Achse des Bolzens 18 liegt, so daß die Tür 22, wenn sie dadurch geöffnet wird daß sie auf den Bolzen 18 gedreht wird, wie in Figur 2 in gestrichelten Linien gezeigt, nicht mit dem Pfosten 104 der vorderen Öffnung des Gehäuses zusammenstößt.
- Um die äußere Konvexität der Tür 22 zu erhalten, ist der Bolzen 18 so nah wie möglich zu der Rückwand 5 des Gehäuses angeordnet.
- Um sicherzustellen, daß die Tür 22 geöffnet werden kann, ohne durch die Mittel zum Zuführen der Süßigkeiten auf den Schüttrichter 14 und die Mittel zum Übernehmen der verpackten Süßigkeiten von den Mitteln 13 gestört zu werden, können diese Mittel parallel zur Wand 7 des Gehäuses orientiert werden, wie schematisch in der Figur 2 durch die Pfeile 29 und 30 angedeutet.
- Die Figuren 2 und 3 zeigen, daß der von den Profilen 21, 121 und 28 eingeschlossene Raum von einer in geeigneter Weise an diesen Profilen befestigten Platte 31 verschlossen wird.
- An dem unteren Profil 128 des Rahmens der Tür 22 ist eine vorspringende horizontale Platte 32 befestigt, die in Draufsicht die Form eines kreissektors besitzt und die wenn sich die Tür 22 in der geschlossenen Position befindet, in kurzem Abstand unterhalb der unteren Wand 3 des Gehäuses positioniert ist. Es ist offensichtlich, daß die Platten 31 und 32 die notwendigen Abschlüsse zwischen der konvexen Tür 22 und den oberen und unteren Wänden des Gehäuses bilden, so daß sie das Gehäuse von der Außenseite abschließen. Die Anwesenheit der Platten 31 und 32 bedingt, daß die vordere Öffnung des Gehäuses nahe an den arbeitenden Teilen der Maschine vorgesehen werden kann, so daß diese von dem Bediener der Maschine bei geöffneter Tür leicht erreicht werden können.
- Um den Zugang zu den arbeitenden Teilen der Maschine innerhalb des schalldämpfenden Gehäuses noch weiter zu erleichtern, ist die obere Wand 18 des Gehäuses an der Vorderfront mit einer großen Aussparung 33 versehen wie in Figur 2 in strichpunktierten Linien gezeigt. Wenn sich die Tür 22 in der geschlossenen Position befindet, befindet sich die Platte 31 über der Aussparung 33 und schließt sie von der Außenseite ab.
- Es ist augenscheinlich, daß auch die Unterwand 3 des Gehäuses eine kleinere vordere Aussparung aufweisen kann, die mittels der horizontalen Platte 32 verschlossen werden kann.
- Die Spalte zwischen den Pfosten des Rahmens der Tür 22 und den Pfosten der Öffnung des schalldämpfenden Gehäuses und die Spalte zwischen den Schwerelementen dieser Öffnung und den oben genannten Abdeckplatten 31 und 32 können ganz oder teilweise mittels kleiner Bürsten und/oder Dichtungen gefüllt werden, jedoch sind diese hier nicht gezeigt, da sie von Fachleuten leicht konstruiert und ge baut werden können.
- Es ist klar, daß alle möglichen kleinen Modifikationen, die dieselbe Brauchbarkeit erzielen und die demselben innovativen konzept folgen, an dem hier beschriebenen schalldämpfenden Gehäuse vorgenommen werden können, ohne dabei den Schutzbereich des in den beigefügten Ansprüchen beschriebenen Gegenstandes zu verlassen.
- So kann z. B. eine Abwandlung die Form der Tür betreffen, die von der gezeigten abweichen kann.
- Eine weitere Abwandlung kann sich darauf beziehen, daß die Tür 22 mittels einer Servosteuerung geöffnet und geschlossen wird.
- Eine weitere Variante kann sich darauf beziehen, daß die Tür 22 (Figur 2) mit einer Drehung gegen den Uhrzeigersinn geöffnet und so zu der Seite der Rolle mit Verpackungsmaterial gebracht wird. Die Position der Mittel, mittels welcher die Süßigkeiten dem Schüttrichter 14 zugeführt werden, und die Position der Mittel, die zum Übernehmen der verpackten Süßigkeiten von den Entlademitteln 13 verwendet werden, hängt daher nicht von der Öffnungsbewegung der Tür 22 ab. Bei dieser Abwandlung kann der Lagerbolzen 18 auch anderswo als in der Mitte der Wand 8 wie in Figur 2, aber nahe der Wand 6 angeordnet werden, wobei das Profil 121 kürzer ist als das Profil 21. Mit diesen Modifikationen wird die Tür 22 in einer im wesentlichen vorspringenden Bewegung der Tür von der Seitenwand 6 geöffnet, so daß die Öffnungsbewegung nicht von den Mitteln 3, 15 und 16 gestört wird.
- In den folgenden Ansprüchen sind die Bezugszeichen in Klammern nur zur Verdeutlichung angegeben und limitieren nicht den Schutzbereich der Ansprüche.
Claims (9)
1. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse einer automatischen Maschine
mit lärmerzeugenden Teilen umfassend zwei Seitenwände (6, 7), eine
Rückwand (5), wenigstens eine Bodenwand (3, 103) und eine Dachwand (8), wobei
die Wände ein Gehäuse bilden, das im wesentlichen die Maschine einschließt
und das eine Frontöffnung besitzt, durch welche der Zugriff auf die
verschiedenen arbeitenden Teile der Maschine möglich ist, wobei die Öffnung mittels
einer Vordertür (22) geschlossen wird und die Wände und die Tür zumindest
teilweise aus transparentem Material mit verstärkenden Rahmen (4)
hergestellt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Fronttür (22) in Draufsicht
konvex zur Außenseite ist und von wenigstens einem oberhalb der Dachwand (8)
drehbaren Arm (21,121) getragen wird, wobei der drehbare Arm (21, 121) zur
Rotation um eine auf der Dachwand (8) befestigte Spindel (18) gestützt wird.
2. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Frontöffnung vertikal durch vertikale Pfosten (104,
204) begrenzt wird, die den freien Enden der Seitenwände (6, 7) entsprechen
und dazu ausgebildet sind, mit entsprechenden vertikalen Pfosten (23, 123)
der Fronttür (22) zusammenzuwirken, wobei die Tür (22) an ihrer Ober- und
ihrer Unterseite mit horizontal einwärts vorspringenden Platten (31, 32)
versehen ist, die dafür vorgesehen sind, in der Schließposition der Tür mit
entsprechenden oberen und unteren Kanten der Öffnung zusammenzuwirken.
3. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rückwand (5) als an vertikalen Scharnieren (105)
befestigte rückwärtige Tür ausgebildet ist, um Zugriff auf die rückseitigen Teile
der Maschine zu ermöglichen.
4. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß es mit einer oder mehreren inneren Trennwänden (100,
200) aus geeignetem schallabsorbierenden Material versehen ist, um im
Inneren des Gehäuses einen Frontteil von einem Rückteil zu trennen.
5. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fronttür (22) in der Draufsicht die Form eines
Kreissektors besitzt, dessen Krümmungsmittelpunkt auf der vertikalen Spindel (18)
liegt, um welche die Tür drehbar ist.
6. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fronttür (22) durch einen äußeren Rahmen (23, 123,
28, 128) begrenzt wird, der eine Platte aus transparentem Material hält und an
seinen oberen Ecken an einem Paar von Profilen (21, 121) befestigt ist, die
den Dreharm der Tür bilden und integral mit einer Hülse ausgebildet sind, die
um eine von einer auf der oberen Wand des Gehäuses befestigten Gabel (17)
gehaltenen vertikalen Spindel (18) rotiert, wobei die einwärts von der
Oberseite des Rahmens vorspringende horizontale Platte (31) ebenfalls an den den
Dreharm bildenden Profilen (21, 121) befestigt ist.
7. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die einwärts vorspringende untere horizontale Platte (32)
in der Draufsicht die Form eines Kreissektors besitzt und unterhalb der
Bodenwand (3) des Gehäuses angeordnet ist, wenn die Fronttür (22)
geschlossen ist.
8. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die nach innen vorstehende untere horizontale Platte (32)
in Draufsicht die Form eines Kreissektors hat und unterhalb der Bodenwand
(3) der Kammer angeordnet ist, wann immer die Fronttür (22) geschlossen ist.
9. Schützendes und schalldämpfendes Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Pfosten (123) der Fronttür (22) an
seiner Außenseite mit einem Griff (27) und mit Verschluß- oder Schließmitteln
(24) versehen ist, die über einem Federmechanismus entsprechende Mittel
am Pfosten (204) der Öffnung, die gegen die Tür (22) in der geschlossenen
Position stößt, eingreifen.
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