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Die Erfindung betrifft eine automatische Maschine zum Einwickeln von Bonbons,
Schokoladen oder ähnlichen Produkten, die mit einer Zuführvorrichtung mit
wenigstens einer horizontalen oder im wesentlichen horizontalen Scheibe ausgestattet ist,
die um ihre Achse rotiert und die entlang ihrer Peripherie in gleichen Abständen
Ausnehmungen besitzt, die entlang einer gedachten Umfangslinie angeordnet sind, die
ihren Mittelpunkt auf der Achse der Scheibe hat, wobei die Größe und Form jeder
Ausnehmung derart ist, daß ein einzelnes Produkt in jeweils eine Ausnehmung
eintreten kann. Diese Zuführungen sind üblicherweise mit einem Hebeelement
versehen, das sich im passenden Moment aufwärts bewegt und dabei durch immer nur
jeweils eine Ausnehmungen hindurchtritt und das zusammen mit einem oberen Gegen-
Hebeelement das Produkt greift und anhebt und es zum passenden Zeitpunkt zu
einer darüber angeordneten Einwickelpapier-Schließstation verbringt. Das
Einwickelmaterial wird automatisch auf dem Produkt abgelegt, bevor letzteres von dem
Hebeelement und dem Gegen-Hebeelement gegriffen und auf dem Hebeelement von dem
Gegen-Hebeelement gehalten wird. Beim Anheben des Produktes wechselwirkt das
Einwickelmaterial mit Mitteln, die es nach unten falten, und Material und Produkt
werden dann zusammen in nachgeordnete Mittel eingelegt, welche sie an den Seiten
greifen und an die Stelle des Hebeelements und des Gegen-Hebeelements treten,
die dann in ihre Ausgangsposition zurückkehren, um einen neuen Zyklus zu
durchlaufen, während sich das Einwickelmaterial, das teilweise um das angehobene
Produkt gewickelt ist, in der besten Position befindet, um zu einer Röhre geformt und
dann schließlich um das Produkt herum geschlossen zu werden.
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Bei Maschinen dieser Art, wie sie von der anmeldenden Firma hergestellt werden
und z. B. in den italienischen Patenten Nr. 1,103,844 und Nr. 1,180,446 im Namen
der Anmelderin beschrieben werden, wobei auf die genannten Patente
weitestgehend Bezug genommen wird, sind das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement
üblicherweise an verschiedenen vertikalen Gleitflächen befestigt, die zwischen
entsprechenden geraden und vertikalen Führungen verlaufen.
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Um sicherzustellen, daß die nach unten gerichtete Bewegung des Hebeelements
gleichzeitig mit der Drehung der das Produkt transportierenden Scheibe ausgeführt
wird, ist die Führung dieser Komponente wiederum mit einer Translationsgleitfläche
gekoppelt, welche entlang gerader, horizontaler Führungen verläuft. Diese Lösung
bedingt Probleme aufgrund der konstruktionellen Komplexität des Mechanismus, der
das Hebeelement betätigt, und insbesondere Probleme aufgrund des Verschleißes
der vertikalen Gleit- und Führungseinheiten, zwischen welchen sich Zuckerstaub von
dem einzuwickelnden Produkt ablagern kann, mit sich.
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Eine bekannte Lösung zur teilweisen Überwindung dieser Nachteile ist z. B. die in
dem britischen Patent Nr. 1,540,343 im Namen von NAGEMA beschriebene, wobei
das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement mittels Hebeln an einem Paar von
koaxialen Betätigungswellen gehaltert sind, die im Gebiet der Übergabe des Produkts
von der Platte parallel zur Tangente dieses Übergabegebiets angeordnet sind. Die
beiden Wellen sind mit Hebeln verbunden, welche von Nocken gesteuert werden, die
die notwendige axiale und winkelmäßige Auslenkung der Wellen bestimmen.
Aufgrund der oszillierenden Bewegung des Hebeelements und des
Gegen-Hebeelements ermöglicht die Lösung, daß diese Komponenten in einer im wesentlichen
geraden Linie bewegt werden, solange die oszillierenden Hebel, die diese
Komponenten tragen, relativ lang sind und die Bewegungen selbst relativ klein sind. Die
beachtliche Länge der Hebel begrenzt die Kontrolle der Vibrationen, welchen das
Hebeelement und das Gegen-Hebeelement bei ihrer Pendelbewegung unterliegen, so daß
die NAGEMA-Lösung keine hohen Arbeitsgeschwindigkeiten zuläßt.
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Es ist Ziel der Erfindung, diese und weitere Nachteile durch Verwendung von
Vorrichtungen zu überwinden, die angelenkte Viereckseitgestänge für ihre Bewegung
verwenden, wobei sich diese Systeme von bekannten angelenkten Parallelogramm-
Systemen, die für das Hebeelement bei manchen Maschinen zum Enwickeln von
Produkten in Streckfolie verwendet werden, wie z. B. bei der Art, die in der
europäischen Patentanmeldung Nr. 90 200 346.6 (EP 0 374 137 A) beschrieben wird,
dadurch unterscheiden, daß sie eine spezielle Konstruktion und eine gegenseitige
Anordnung der Hebel des angelenkten Vierseitgestänges aufweisen, und ferner
dadurch, daß die Länge und Ausrichtung des festen Hebels dieses Vierseitgestänges
durch Anbringen eines Endes dieses Hebels an einem Kurbelhebel, der zum
passenden Zeitpunkt hin- und herbewegt wird, wenn das Hebeelement und das
Gegen-Hebeelement angehoben und abgesenkt werden, modifiziert werden können.
Durch Hinzufügen nur weniger Komponenten kann die Vorrichtung gemäß der
Erfindung von einer Lösung, bei welcher das Hebeelement einer im wesentlichen geraden
und vertikalen Bewegungsbahn folgt, in eine Lösung umgesetzt werden, bei welcher
das Hebeelement entlang ringförmiger Bewegungsbahnen bewegt wird, um so die
zyklischen Stops der Produkt-Zuführscheibe zu begrenzen oder gänzlich überflüssig
zu machen.
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Es sei bemerkt, daß in der Beschreibung der Begriff "Vierseitgestänge" zur
Benennung einer Hebelverbindung benutzt wird, die vier Gelenkpunkte besitzt,
obwohl sie eine Anzahl von Verbindungshebeln aufweisen kann, die kleiner ist als vier.
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In der bekannten Druckschrift FR-A-2 439 132 wird eine automatische Maschine zum
Einwickeln von Bonbons oder dergleichen beschrieben, die wenigstens eine Scheibe
aufweist, die um ihre vertikale Achse rotiert und die in gleichen Abständen entlang
ihrer Peripherie Ausnehmungen aufweist, wobei jede Ausnehmung ein Produkt
aufnehmen kann, das im passenden Moment von einem Hebeelement angehoben und
gleichzeitig von einem Gegen-Hebeelement gehalten werden muß, so daß es zu
Aufnahme- und Weiterverarbeitungsmitteln, die darüber angeordnet sind, verbracht
werden kann, wobei das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement am oberen
Ende entsprechender vertikaler oder im wesentlichen vertikaler Betätigungshebel
angebracht und von einer gemeinsamen, kontinuierlich rotierenden Welle angetrieben
sind.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Maschine der vorgenannten Art
angegeben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die das Hebeelement und das Gegen-
Hebeelement tragenden Betätigungshebel an einem Zwischenpunkt an den Enden
jeweiliger Antriebshebel angelenkt sind, deren andere Enden mit Gelenkzapfen
gekoppelt sind, welche seitlich von einem festen Traggehäuse getragen werden und in
dieses eintreten. Die Gelenkzapfen sind mit inneren Auslenkhebeln verbunden, die
mittels doppelt wirkender, an der in das innere des festen Traggehäuses
eintretenden Welle befestigten Steuernocken in oszillierende Bewegung versetzt werden. Die
Betätigungshebel des Hebeelements und des Gegen-Hebeelements sind an ihren
unteren Enden an angetriebenen Ausrichthebeln angelenkt, welche unterhalb der
Antriebshebel angeordnet und kürzer als letztere sind, wobei die anderen Enden dieser
angetriebenen Ausrichthebel an Zapfen angelenkt sind, die seitlich von dem festen
Tragghäuse getragen werden. Alle Zapfen in den Gelenkpunkten zwischen den
Betätigungshebeln, den Antriebshebeln, den angetriebenen Hebeln und dem festen
Gehäuse sind parallel zueinander und orthogonal zur Tangente des peripheren
Abschnitts der Scheibe, an dem das Hebe- und das Gegen-Hebeelement zyklisch
arbeiten, und ferner orthogonal zu der Welle.
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Weitere Eigenschaften der Erfindung und damit erzielte Vorteile ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die rein
beispielhaft und nicht-beschränkend in den drei beigefügten Zeichnungsfiguren
illustriert ist, wobei:
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- Figur 1 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung mit angelenkten
Vierseitengestängen zeigt, welche erfindungsgemäß das Hebeelement und das Gegen-
Hebeelement betätigt,
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- Figur 2 eine schematische Seitenansicht der inneren Einheit mit den
Steuernocken, welche die Hin- und Herbewegung der Antriebshebel und optional der
angetriebenen Ausrichthebel des Hebeelements und des Gegen-Hebeelements bewirken,
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- Figur 3 eine schematische Seitenansicht des Hebeelements in
verschiedenen Arbeitsstellungen der Ausführung mit vier angelenkten Hebeln, wobei die nach
oben gerichtete Bewegungsbahn im wesentlichen gerade, vertikal und ähnlich der
nach unten gerichteten Bewegungsbahn ist,
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- Figur 4 schematisch eine mögliche gelenkige Ausführungsform des Kopfes
des Hebeelements mit einigen Teilen im Querschnitt zeigt,
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- Figuren 5 und 6 schematische Seitenansichten des Hebeelements in
verschiedenen Arbeitsstellungen bei der Ausführungsform mit fünf angelenkten Hebeln
darstellt und verschiedene Verschiebungs-Bewegungsbahnen des Hebeelements
gezeigt sind, welche eine entsprechende Anzahl von verschiedenen
Drehbewegungsmöglichkeiten der das Produkt tragenden Scheibe ermöglichen.
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In der Figur
1 bezeichnet 1 einen Abschnitt der Scheibe bekannter Art, welche um
eine vertikale Achse in der beispielhaft mit dem Pfeil 2 angezeigten Richtung rotiert
und welche entlang ihrer Peripherie gleich beabstandete durchgehende
Ausnehmungen 3 besitzt, wobei jede Ausnehmung ein Produkt P aufnimmt, das in der
Ausnehmung mittels einer bekannten unteren Führung gehalten wird, welche nicht gezeigt
ist. Wenn sich die Scheibe 1 dreht, kommen die die Produkte P enthaltenden
Ausnehmungen zyklisch in Ausrichtung mit Mitteln, die wenigstens ein Stück des
(nicht gezeigten) Einwickelmaterials auf dem Produkt plazieren, und mit dem
Hebeelement 4 und dem Gegen-Hebeelement 5, welche jeweils unter- bzw. oberhalb der
Scheibe angeordnet sind und die im passenden Moment das Produkt P zusammen
mit dem darauf befindlichen Einwickelmaterial greifen und es um den Betrag
anheben, der nötig ist, um es zu dem Greifelement 106 zu transportieren, das in eine
Position unterhalb eines Kopfes 6, der verschiedene, in gleichmäßigen Winkelintervallen
angebrachte Greifelemente aufweist, in Position gebracht ist, wobei sich dieser Kopf
schrittweise um eine horizontale Achse 7 dreht. Das untere Greifelement 106 greift
das angehobene Produkt zusammen mit dem Verpackungsmaterial, das
Hebeelement wird in die Start-eines-Zyklus-Position abgesenkt, und das Gegen-Hebeelement
wird um einen weiteren Betrag angehoben. Erste nicht gezeigt Mittel kommen dann
ins Spiel, um das Einwickelmaterial um das Produkt zu falten, worauf der Kopf 6 um
einen Schritt um seine Achse rotiert, so daß ein weiteres, freies Greifelement 106
unterhalb in Position gebracht wird, das Gegen-Hebeelement abgesenkt und zum
gegebenen Zeitpunkt wieder in seine Start-eines-Zyklus-Position gebracht wird.
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Es kann Figur 1 entnommen werden, daß das Hebeelement 4 und das
Gegen-Hebeelement 5 an verschiedenen vertikalen oder wesentlichen vertikalen Hebeln 8, 9
angebracht sind, von denen jeder an einem Zwischenpunkt mittels entsprechender
zylindrischer Gelenke 10, 11 an den Enden verschiedener identischer Antriebshebel 12,
13 angelenkt ist, wobei die anderen Enden der Antriebshebel senkrecht zu
entsprechenden horizontalen Zapfen 14, 15 fixiert sind, wobei Letztere zueinander parallel
und orthogonal zur Tangente des Gebiets der Scheibe 1 sind, die mit dem
Hebeelement und dem Gegen-Hebeelement zusammenwirkt, um den zyklischen Transfer
eines Produktes zu einem Greifelement des Kopfes 6 auszuführen.
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Die unteren Enden der Hebel 8, 9 sind mittels zylindrischer Gelenke 16, 17 mit
angetriebenen Ausrichthebeln 18, 19 verbunden, welche kürzer als die oberen Hebel 12,
13 und auf Zapfen 20, 21 gelagert sind, welche parallel zu den Zapfen 14, 15
verlaufen.
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Die Figuren 1 und 2 zeigen, daß die Zapfen 20, 21 von der Seitenwand 122 eines
quaderförmigen Gehäuses 22 getragen werden, das also den Mittelteil der Zapfen
14, 15 drehbar haltert. Die äußeren Enden dieser Zapfen 14, 15 sind mit den Hebeln
12, 13 verbunden, während ihre innerhalb des Gehäuses 22 liegenden Enden mit
den Auslenkhebeln 23, 24 verbunden sind, deren Nocken 25, 26 den Profilen doppelt
wirkender Steuernocken 27, 28 folgen, die mit der Welle 29 gekoppelt sind, welche
drehbar von dem Gehäuse 22 getragen wird und welche aus der Rückwand des
Gehäuses austritt, um mit den anderen arbeitenden Elementen der Einwickelmaschine
mittels eines Antriebssystems 30 verbunden zu werden, das aus einem Riemen und
gezahnten Riemenscheiben besteht oder von anderer Art ist. Die anderen Enden der
Welle 29 können mittels einer an sich bekannten Kupplung 31 mit einem Handrad 32
verbunden werden, mittels welchem die Welle manuell gedreht werden kann.
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Die Figur 1 zeigt, daß das Gegen-Hebeelement 5 im Punkt 33 quer an dem
Traghebel 9 angelenkt und im rechten Winkel dazu mittels einer Gegenfeder 35 gehalten
wird, welche den unterhalb des Drehpunkts 33 gelegenen Abschnitt des Gegen-
Hebeelements 5 in Anlage mit einer Anschlagfläche 34 an den Hebel 9 zwingt und
also dem Gegen-Hebeelement einen gewissen Grad von Aufwärts-
Oszillationsbewegung erlaubt.
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Die Antriebshebel 12, 13 sind rein beispielhaft und nicht beschränkend mit einer
Arbeitslänge (dem Abstand zwischen den zylindrischen Gelenken an den Enden) von
ungefähr 160 mm, der angetriebene Hebel 18 mit einer Arbeitslänge von ungefähr 95
mm und der angetriebene Hebel 19 mit einer Arbeitslänge von ungefähr 106 mm
hergestellt. Der Abstand zwischen den Zapfen 20,. 21 und der durch die Zapfen 14,
15 verlaufenden horizontalen Linie beträgt ungefähr 100 mm. Der Abstand zwischen
dem Zapfen 20 und der vertikal durch den Zapfen 14 verlaufenden Linie beträgt
ungefähr 66 mm, wogegen der Abstand zwischen dem Zapfen 21 und der vertikal durch
den Zapfen 15 verlaufenden Linie ungefähr 51 mm beträgt. Bei der von der
anmeldenden Firma hergestellten Vorrichtung bewegt sich das Hebeelement z. B. um
ungefähr 75 mm, während sich das Gegen-Hebeelement um ungefähr 60 mm bewegt.
Es ist überflüssig zu sagen, daß die genannten Abmessungen rein beispielhaft eine
mögliche praktische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
beschreiben und in keiner Weise beschränkend sind, so daß sie in Abhängigkeit von den
spezifischen Betriebsanforderungen der Vorrichtung stark verändert werden können.
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In der Figur 3 ist das Hebeelement 4 in der unteren Warteposition mittels einer
durchgezogenen Linie, in der maximalen Hebeposition mittels einer gestrichelten
Linie und in der Zwischenposition, in welcher die Hebel 12 und 18 sich in einer gleich
weit von der oberen und der unteren Bewegungs-Endposition entfernten horizontalen
Position befinden, mittels einer strichpunktierten Linie gezeigt. Die Figur 3 zeigt
deutlich, wie die Hebel 12 und 18 dimensioniert und derart angeordnet sind, daß der Kopf
des Hebeelements 4 einer im wesentlichen geraden und vertikalen Bewegungsbahn
36 sogar dann folgt, wenn die Längsachse des tragenden Hebels 8 relativ zur
Vertikalen relativ leicht oszilliert und das Hebeelement 4 sich leicht neigt. Um zu
verhindem, daß dieses leichte Neigen das Anheben des Produktes nachteilig beeinflußt,
kann die Oberseite des Hebeelements eine konkave Form besitzen, wie mit 37 in
Figur 4 angedeutet. Alternativ oder zusätzlich zu dieser Lösung kann das Hebeelement
4 mit dem tragenden Hebel 8 derart verbunden sein, daß es um einen zum Gelenk
10 parallelen Zapfen 38 pendeln kann, während elastische Mittel 39 das
Hebeelement normalerweise in Ausrichtung mit seinem tragenden Hebel halten. Unter
Verwendung dieser Lösung bleibt der Kopf des Hebeelements immer horizontal.
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Das Bewegungsmuster des Gegen-Hebeelements hängt von dem des Hebeelements
nur am Anfang der Hebephase ab und wird daher hier nicht weiter beschrieben, da
es von Fachleuten leicht abgeleitet und reproduziert werden kann. Das
Gegen-Hebeelement läuft durch die Ende-des-Anhebens- und die Absenkungs-Phasen, welche
bekannt und spezifisch für das Gegen-Hebeelement sind, da es um einen
zusätzlichen Betrag angehoben werden muß, um es von den vom unteren Greifelement 106
des Kopfes 6 aufgegriffenen Produkt abzuheben; es wird dann zeitweise angehoben
gehalten, um dem Kopf die Rotation um einen Schritt zu erlauben, und kehrt dann zu
seiner Abwärtsbewegung zurück, so daß es das nächste mittels des Hebeelements
anzuhebende Produkt halten kann und wird mit dem Hebeelement angehoben.
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Das Hebeelement, das mittels der in den Figuren 1 und 3 beschriebenen Lösung
betätigt wird, setzt voraus, daß die Produkt-Zuführscheibe 1 zyklisch anhält.
Abweichende Ausführungsformen des Hebeelements werden nun beschrieben, welche es
erlauben, die zyklischen Stops der Scheibe 1 zu reduzieren oder gänzlich überflüssig
zu machen, wodurch die Produktivität der Produkt-Einwickelmaschine verbessert
wird. Figur 2 zeigt, daß ein dritter Steuernocken 40 auf derselben Welle 29
angeordnet werden kann, wobei dieser Steuernocken 40 zwischen den Steuernocken 27, 28
angeordnet ist und sein doppelt wirkendes Profil den Nocken 41 eines Auslenkhebels
42 steuert, der mit dem Zapfen 43 gekoppelt ist, welcher drehbar in der Wand des
Gehäuses 22 gelagert ist. Dieser Zapfen 43 ist in derselben gedachten horizontalen
Ebene angeordnet, in der auch die Zapfen 14, 15 liegen und liegt beispielsweise un
gefähr 65 mm von dem Zapfen 14 entfernt. Das Ende des Zapfens 43, das außerhalb
des Gehäuses liegt, ist mit einem in Figur 5 gezeigten nach unten weisenden
Kurbelhebel
44 verbunden, der bei der von der anmeldenden Firma produzierten
Vorrichtung beispielsweise ungefähr 100 mm lang ist und der, wenn sich das Hebeelement
in der unteren Position befindet, vertikal und parallel zu dem tragenden Arm 8 des
Hebeelemenis verläuft. Der untere Zapfen 45 des Kurbelhebels 44 ist gelenkig mit
dem Hebel 18 anstelle des Zapfens 20 verbunden, auf welchen bei diesem
Ausführungsbeispiel verzichtet wurde.
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Die Wand 122 des Gehäuses 22 ist mii einer Öffnung versehen, durch welche der
Zapfen 43 gesteckt werden kann, und, wenn dieser Zapfen montiert ist, ist die diese
Öffnung abdeckende Abdeckung 46 entfernt und über derjenigen Öffnung
angeordnet, durch welche der jetzt entfernte Zapfen 20 zuvor lief. Der Steuernocken 40, der
den Kurbelhebel 44 betätigt, kann derart ausgebildet sein, daß er letzteren stationär
während der Hebeaktion des Hebeelements hält, welches deshalb derselben im
wesentlichen vertikalen und geraden Bewegungsbahn 36 folgt, die bereits im
Zusammenhang mit Figur 3 beschrieben wurde. Während der Absenkphase des
Hebeelements bewirkt der Steuernocken 40, daß sich der Kurbelhebel 44 (gesehen wie
in Figur 5) gegen den Uhrzeigersinn bewegt und sodann in seine Warteposition
zurückkehrt. Das Resultat davon ist, daß die abwärtige Bewegungsbahn 47 des
Hebeelements gekrümmt ist und eine Komponente horizontaler Verschiebung enthält,
welche anfänglich in dieselbe Richtung weist wie die Rotation der Scheibe 1, welche
dann in der Lage ist, wieder zu beschleunigen und unmittelbar nach der
Aufwärtsphase des Hebeelements wieder normale Arbeitsgeschwindigkeit aufzunehmen. Es
ist evident, daß die spezielle von dem tragenden Hebel 8 des Hebeelements
angenommene linkswärtige Neigung sicherstellt, daß während der Abwärtsbewegung
bestimmte Teile des Hebels schrittweise voraus sind, wodurch die Abwärtsbewegung
des Hebels gleichzeitig zur Beweguzng der Scheibe 1 nach links ermöglicht wird.
Sobald der Kopf des Hebeelements 4 aus der Ausnehmung 3 in der Scheibe 1
herausgekommen ist, verläuft die Bewegungsbahn 47 derart, daß das Hebeelement
schrittweise in die untere und vertikale Position am Beginn des Zyklus zurückkehrt.
Durch entsprechende Formung des Steuernockens 40 kann das Hebeelement dazu
gebracht werden, der ringförmigen Bewegungsbahn 48, die schematisch in Figur 6
gezeigt ist, zu folgen. Während der Aufwärtsbewegung oder unmittelbar vor der
Abwärtsbewegung des Hebeelemenis bewegt sich der Kurbelhebel 44 (wenn er wie in
Figur 6 gesehen wird) in einer im Uhrzeigersinn verlaufenden Richtung und neigt den
Hebel 8 des Hebeelements in eine entgegen der Verschiebungsrichtung 2 der
Scheibe 1 weisende Richtung nach rechts. Auf diese Weise hat der Hebel 8 die beste
Neigung um sicherzustellen, daß während der nachfolgenden Hebebewegung
bestimmte Teile dieses Hebels in seiner Wechselwirkung mit der Ausnehmung 3 der
Scheibe 1 progressiv voraus sind und so die Aufwärtsbewegung des Hebeelements
ermöglichen, während sich die Scheibe 1 nach links bewegt. Nach seiner
Pendelbewegung im Uhrzeigersinn kehrt der Kurbelhebel 44 in die vertikale Position zurück
und das Hebeelement wird angehoben und gleichzeitig in derselben
Verschieberichtung wie die Scheibe 1 verschoben bis er die vertikale Position der maximalen
Aufwärtsbewegung erreicht. Die Abwärtsbewegung des Hebeelements 4 erfolgt wie
bereits mit Bezug auf Figur 5 beschrieben, wobei der Kurbelhebel 44 zunächst in einer
Richtung gegen den Uhrzeigersinn pendelt und sodann in die vertikale Position
zurückkehrt. Wenn das Hebeelement den in Figur 6 gezeigten Bewegungen folgt, sind
im Gegensatz zu den bekannten Bewegungssystemen keine zyklischen Stops der
Scheibe 1 notwendig und die Produktivität der Einwickelmaschine wird verbessert.
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Es braucht nicht gesagt zu werden, daß die Beschreibung sich auf bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung bezieht, welche zahlreichen Variationen und
Modifikationen unterliegen kann, insbesondere hinsichtlich der Konstruktion, ohne
dadurch von der Erfindung wie nachfolgend beansprucht abzuweichen. In den
folgenden Ansprüchen werden die in Klammern angegebenen Bezugszeichen lediglich
dazu verwendet, die Erfindung zu erläutern und beschränken nicht den durch diese
Ansprüche gewährten Schutzumfang.