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DE69600423T2 - Automatische Maschine zum Einwickeln von Bonbons oder dergleichen Produkten - Google Patents

Automatische Maschine zum Einwickeln von Bonbons oder dergleichen Produkten

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Publication number
DE69600423T2
DE69600423T2 DE69600423T DE69600423T DE69600423T2 DE 69600423 T2 DE69600423 T2 DE 69600423T2 DE 69600423 T DE69600423 T DE 69600423T DE 69600423 T DE69600423 T DE 69600423T DE 69600423 T2 DE69600423 T2 DE 69600423T2
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DE
Germany
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lifting element
levers
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lever
lifting
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DE69600423T
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Marco Giovanni 20141 Milano Carle
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Carle and Montanari SpA
Original Assignee
Carle and Montanari SpA
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B35/00Supplying, feeding, arranging or orientating articles to be packaged
    • B65B35/10Feeding, e.g. conveying, single articles
    • B65B35/26Feeding, e.g. conveying, single articles by rotary conveyors

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Confectionery (AREA)
  • Specific Conveyance Elements (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine automatische Maschine zum Einwickeln von Bonbons, Schokoladen oder ähnlichen Produkten, die mit einer Zuführvorrichtung mit wenigstens einer horizontalen oder im wesentlichen horizontalen Scheibe ausgestattet ist, die um ihre Achse rotiert und die entlang ihrer Peripherie in gleichen Abständen Ausnehmungen besitzt, die entlang einer gedachten Umfangslinie angeordnet sind, die ihren Mittelpunkt auf der Achse der Scheibe hat, wobei die Größe und Form jeder Ausnehmung derart ist, daß ein einzelnes Produkt in jeweils eine Ausnehmung eintreten kann. Diese Zuführungen sind üblicherweise mit einem Hebeelement versehen, das sich im passenden Moment aufwärts bewegt und dabei durch immer nur jeweils eine Ausnehmungen hindurchtritt und das zusammen mit einem oberen Gegen- Hebeelement das Produkt greift und anhebt und es zum passenden Zeitpunkt zu einer darüber angeordneten Einwickelpapier-Schließstation verbringt. Das Einwickelmaterial wird automatisch auf dem Produkt abgelegt, bevor letzteres von dem Hebeelement und dem Gegen-Hebeelement gegriffen und auf dem Hebeelement von dem Gegen-Hebeelement gehalten wird. Beim Anheben des Produktes wechselwirkt das Einwickelmaterial mit Mitteln, die es nach unten falten, und Material und Produkt werden dann zusammen in nachgeordnete Mittel eingelegt, welche sie an den Seiten greifen und an die Stelle des Hebeelements und des Gegen-Hebeelements treten, die dann in ihre Ausgangsposition zurückkehren, um einen neuen Zyklus zu durchlaufen, während sich das Einwickelmaterial, das teilweise um das angehobene Produkt gewickelt ist, in der besten Position befindet, um zu einer Röhre geformt und dann schließlich um das Produkt herum geschlossen zu werden.
  • Bei Maschinen dieser Art, wie sie von der anmeldenden Firma hergestellt werden und z. B. in den italienischen Patenten Nr. 1,103,844 und Nr. 1,180,446 im Namen der Anmelderin beschrieben werden, wobei auf die genannten Patente weitestgehend Bezug genommen wird, sind das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement üblicherweise an verschiedenen vertikalen Gleitflächen befestigt, die zwischen entsprechenden geraden und vertikalen Führungen verlaufen.
  • Um sicherzustellen, daß die nach unten gerichtete Bewegung des Hebeelements gleichzeitig mit der Drehung der das Produkt transportierenden Scheibe ausgeführt wird, ist die Führung dieser Komponente wiederum mit einer Translationsgleitfläche gekoppelt, welche entlang gerader, horizontaler Führungen verläuft. Diese Lösung bedingt Probleme aufgrund der konstruktionellen Komplexität des Mechanismus, der das Hebeelement betätigt, und insbesondere Probleme aufgrund des Verschleißes der vertikalen Gleit- und Führungseinheiten, zwischen welchen sich Zuckerstaub von dem einzuwickelnden Produkt ablagern kann, mit sich.
  • Eine bekannte Lösung zur teilweisen Überwindung dieser Nachteile ist z. B. die in dem britischen Patent Nr. 1,540,343 im Namen von NAGEMA beschriebene, wobei das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement mittels Hebeln an einem Paar von koaxialen Betätigungswellen gehaltert sind, die im Gebiet der Übergabe des Produkts von der Platte parallel zur Tangente dieses Übergabegebiets angeordnet sind. Die beiden Wellen sind mit Hebeln verbunden, welche von Nocken gesteuert werden, die die notwendige axiale und winkelmäßige Auslenkung der Wellen bestimmen. Aufgrund der oszillierenden Bewegung des Hebeelements und des Gegen-Hebeelements ermöglicht die Lösung, daß diese Komponenten in einer im wesentlichen geraden Linie bewegt werden, solange die oszillierenden Hebel, die diese Komponenten tragen, relativ lang sind und die Bewegungen selbst relativ klein sind. Die beachtliche Länge der Hebel begrenzt die Kontrolle der Vibrationen, welchen das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement bei ihrer Pendelbewegung unterliegen, so daß die NAGEMA-Lösung keine hohen Arbeitsgeschwindigkeiten zuläßt.
  • Es ist Ziel der Erfindung, diese und weitere Nachteile durch Verwendung von Vorrichtungen zu überwinden, die angelenkte Viereckseitgestänge für ihre Bewegung verwenden, wobei sich diese Systeme von bekannten angelenkten Parallelogramm- Systemen, die für das Hebeelement bei manchen Maschinen zum Enwickeln von Produkten in Streckfolie verwendet werden, wie z. B. bei der Art, die in der europäischen Patentanmeldung Nr. 90 200 346.6 (EP 0 374 137 A) beschrieben wird, dadurch unterscheiden, daß sie eine spezielle Konstruktion und eine gegenseitige Anordnung der Hebel des angelenkten Vierseitgestänges aufweisen, und ferner dadurch, daß die Länge und Ausrichtung des festen Hebels dieses Vierseitgestänges durch Anbringen eines Endes dieses Hebels an einem Kurbelhebel, der zum passenden Zeitpunkt hin- und herbewegt wird, wenn das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement angehoben und abgesenkt werden, modifiziert werden können. Durch Hinzufügen nur weniger Komponenten kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung von einer Lösung, bei welcher das Hebeelement einer im wesentlichen geraden und vertikalen Bewegungsbahn folgt, in eine Lösung umgesetzt werden, bei welcher das Hebeelement entlang ringförmiger Bewegungsbahnen bewegt wird, um so die zyklischen Stops der Produkt-Zuführscheibe zu begrenzen oder gänzlich überflüssig zu machen.
  • Es sei bemerkt, daß in der Beschreibung der Begriff "Vierseitgestänge" zur Benennung einer Hebelverbindung benutzt wird, die vier Gelenkpunkte besitzt, obwohl sie eine Anzahl von Verbindungshebeln aufweisen kann, die kleiner ist als vier.
  • In der bekannten Druckschrift FR-A-2 439 132 wird eine automatische Maschine zum Einwickeln von Bonbons oder dergleichen beschrieben, die wenigstens eine Scheibe aufweist, die um ihre vertikale Achse rotiert und die in gleichen Abständen entlang ihrer Peripherie Ausnehmungen aufweist, wobei jede Ausnehmung ein Produkt aufnehmen kann, das im passenden Moment von einem Hebeelement angehoben und gleichzeitig von einem Gegen-Hebeelement gehalten werden muß, so daß es zu Aufnahme- und Weiterverarbeitungsmitteln, die darüber angeordnet sind, verbracht werden kann, wobei das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement am oberen Ende entsprechender vertikaler oder im wesentlichen vertikaler Betätigungshebel angebracht und von einer gemeinsamen, kontinuierlich rotierenden Welle angetrieben sind.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Maschine der vorgenannten Art angegeben, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die das Hebeelement und das Gegen- Hebeelement tragenden Betätigungshebel an einem Zwischenpunkt an den Enden jeweiliger Antriebshebel angelenkt sind, deren andere Enden mit Gelenkzapfen gekoppelt sind, welche seitlich von einem festen Traggehäuse getragen werden und in dieses eintreten. Die Gelenkzapfen sind mit inneren Auslenkhebeln verbunden, die mittels doppelt wirkender, an der in das innere des festen Traggehäuses eintretenden Welle befestigten Steuernocken in oszillierende Bewegung versetzt werden. Die Betätigungshebel des Hebeelements und des Gegen-Hebeelements sind an ihren unteren Enden an angetriebenen Ausrichthebeln angelenkt, welche unterhalb der Antriebshebel angeordnet und kürzer als letztere sind, wobei die anderen Enden dieser angetriebenen Ausrichthebel an Zapfen angelenkt sind, die seitlich von dem festen Tragghäuse getragen werden. Alle Zapfen in den Gelenkpunkten zwischen den Betätigungshebeln, den Antriebshebeln, den angetriebenen Hebeln und dem festen Gehäuse sind parallel zueinander und orthogonal zur Tangente des peripheren Abschnitts der Scheibe, an dem das Hebe- und das Gegen-Hebeelement zyklisch arbeiten, und ferner orthogonal zu der Welle.
  • Weitere Eigenschaften der Erfindung und damit erzielte Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, die rein beispielhaft und nicht-beschränkend in den drei beigefügten Zeichnungsfiguren illustriert ist, wobei:
  • - Figur 1 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung mit angelenkten Vierseitengestängen zeigt, welche erfindungsgemäß das Hebeelement und das Gegen- Hebeelement betätigt,
  • - Figur 2 eine schematische Seitenansicht der inneren Einheit mit den Steuernocken, welche die Hin- und Herbewegung der Antriebshebel und optional der angetriebenen Ausrichthebel des Hebeelements und des Gegen-Hebeelements bewirken,
  • - Figur 3 eine schematische Seitenansicht des Hebeelements in verschiedenen Arbeitsstellungen der Ausführung mit vier angelenkten Hebeln, wobei die nach oben gerichtete Bewegungsbahn im wesentlichen gerade, vertikal und ähnlich der nach unten gerichteten Bewegungsbahn ist,
  • - Figur 4 schematisch eine mögliche gelenkige Ausführungsform des Kopfes des Hebeelements mit einigen Teilen im Querschnitt zeigt,
  • - Figuren 5 und 6 schematische Seitenansichten des Hebeelements in verschiedenen Arbeitsstellungen bei der Ausführungsform mit fünf angelenkten Hebeln darstellt und verschiedene Verschiebungs-Bewegungsbahnen des Hebeelements gezeigt sind, welche eine entsprechende Anzahl von verschiedenen Drehbewegungsmöglichkeiten der das Produkt tragenden Scheibe ermöglichen.
  • In der Figur 1 bezeichnet 1 einen Abschnitt der Scheibe bekannter Art, welche um eine vertikale Achse in der beispielhaft mit dem Pfeil 2 angezeigten Richtung rotiert und welche entlang ihrer Peripherie gleich beabstandete durchgehende Ausnehmungen 3 besitzt, wobei jede Ausnehmung ein Produkt P aufnimmt, das in der Ausnehmung mittels einer bekannten unteren Führung gehalten wird, welche nicht gezeigt ist. Wenn sich die Scheibe 1 dreht, kommen die die Produkte P enthaltenden Ausnehmungen zyklisch in Ausrichtung mit Mitteln, die wenigstens ein Stück des (nicht gezeigten) Einwickelmaterials auf dem Produkt plazieren, und mit dem Hebeelement 4 und dem Gegen-Hebeelement 5, welche jeweils unter- bzw. oberhalb der Scheibe angeordnet sind und die im passenden Moment das Produkt P zusammen mit dem darauf befindlichen Einwickelmaterial greifen und es um den Betrag anheben, der nötig ist, um es zu dem Greifelement 106 zu transportieren, das in eine Position unterhalb eines Kopfes 6, der verschiedene, in gleichmäßigen Winkelintervallen angebrachte Greifelemente aufweist, in Position gebracht ist, wobei sich dieser Kopf schrittweise um eine horizontale Achse 7 dreht. Das untere Greifelement 106 greift das angehobene Produkt zusammen mit dem Verpackungsmaterial, das Hebeelement wird in die Start-eines-Zyklus-Position abgesenkt, und das Gegen-Hebeelement wird um einen weiteren Betrag angehoben. Erste nicht gezeigt Mittel kommen dann ins Spiel, um das Einwickelmaterial um das Produkt zu falten, worauf der Kopf 6 um einen Schritt um seine Achse rotiert, so daß ein weiteres, freies Greifelement 106 unterhalb in Position gebracht wird, das Gegen-Hebeelement abgesenkt und zum gegebenen Zeitpunkt wieder in seine Start-eines-Zyklus-Position gebracht wird.
  • Es kann Figur 1 entnommen werden, daß das Hebeelement 4 und das Gegen-Hebeelement 5 an verschiedenen vertikalen oder wesentlichen vertikalen Hebeln 8, 9 angebracht sind, von denen jeder an einem Zwischenpunkt mittels entsprechender zylindrischer Gelenke 10, 11 an den Enden verschiedener identischer Antriebshebel 12, 13 angelenkt ist, wobei die anderen Enden der Antriebshebel senkrecht zu entsprechenden horizontalen Zapfen 14, 15 fixiert sind, wobei Letztere zueinander parallel und orthogonal zur Tangente des Gebiets der Scheibe 1 sind, die mit dem Hebeelement und dem Gegen-Hebeelement zusammenwirkt, um den zyklischen Transfer eines Produktes zu einem Greifelement des Kopfes 6 auszuführen.
  • Die unteren Enden der Hebel 8, 9 sind mittels zylindrischer Gelenke 16, 17 mit angetriebenen Ausrichthebeln 18, 19 verbunden, welche kürzer als die oberen Hebel 12, 13 und auf Zapfen 20, 21 gelagert sind, welche parallel zu den Zapfen 14, 15 verlaufen.
  • Die Figuren 1 und 2 zeigen, daß die Zapfen 20, 21 von der Seitenwand 122 eines quaderförmigen Gehäuses 22 getragen werden, das also den Mittelteil der Zapfen 14, 15 drehbar haltert. Die äußeren Enden dieser Zapfen 14, 15 sind mit den Hebeln 12, 13 verbunden, während ihre innerhalb des Gehäuses 22 liegenden Enden mit den Auslenkhebeln 23, 24 verbunden sind, deren Nocken 25, 26 den Profilen doppelt wirkender Steuernocken 27, 28 folgen, die mit der Welle 29 gekoppelt sind, welche drehbar von dem Gehäuse 22 getragen wird und welche aus der Rückwand des Gehäuses austritt, um mit den anderen arbeitenden Elementen der Einwickelmaschine mittels eines Antriebssystems 30 verbunden zu werden, das aus einem Riemen und gezahnten Riemenscheiben besteht oder von anderer Art ist. Die anderen Enden der Welle 29 können mittels einer an sich bekannten Kupplung 31 mit einem Handrad 32 verbunden werden, mittels welchem die Welle manuell gedreht werden kann.
  • Die Figur 1 zeigt, daß das Gegen-Hebeelement 5 im Punkt 33 quer an dem Traghebel 9 angelenkt und im rechten Winkel dazu mittels einer Gegenfeder 35 gehalten wird, welche den unterhalb des Drehpunkts 33 gelegenen Abschnitt des Gegen- Hebeelements 5 in Anlage mit einer Anschlagfläche 34 an den Hebel 9 zwingt und also dem Gegen-Hebeelement einen gewissen Grad von Aufwärts- Oszillationsbewegung erlaubt.
  • Die Antriebshebel 12, 13 sind rein beispielhaft und nicht beschränkend mit einer Arbeitslänge (dem Abstand zwischen den zylindrischen Gelenken an den Enden) von ungefähr 160 mm, der angetriebene Hebel 18 mit einer Arbeitslänge von ungefähr 95 mm und der angetriebene Hebel 19 mit einer Arbeitslänge von ungefähr 106 mm hergestellt. Der Abstand zwischen den Zapfen 20,. 21 und der durch die Zapfen 14, 15 verlaufenden horizontalen Linie beträgt ungefähr 100 mm. Der Abstand zwischen dem Zapfen 20 und der vertikal durch den Zapfen 14 verlaufenden Linie beträgt ungefähr 66 mm, wogegen der Abstand zwischen dem Zapfen 21 und der vertikal durch den Zapfen 15 verlaufenden Linie ungefähr 51 mm beträgt. Bei der von der anmeldenden Firma hergestellten Vorrichtung bewegt sich das Hebeelement z. B. um ungefähr 75 mm, während sich das Gegen-Hebeelement um ungefähr 60 mm bewegt. Es ist überflüssig zu sagen, daß die genannten Abmessungen rein beispielhaft eine mögliche praktische Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschreiben und in keiner Weise beschränkend sind, so daß sie in Abhängigkeit von den spezifischen Betriebsanforderungen der Vorrichtung stark verändert werden können.
  • In der Figur 3 ist das Hebeelement 4 in der unteren Warteposition mittels einer durchgezogenen Linie, in der maximalen Hebeposition mittels einer gestrichelten Linie und in der Zwischenposition, in welcher die Hebel 12 und 18 sich in einer gleich weit von der oberen und der unteren Bewegungs-Endposition entfernten horizontalen Position befinden, mittels einer strichpunktierten Linie gezeigt. Die Figur 3 zeigt deutlich, wie die Hebel 12 und 18 dimensioniert und derart angeordnet sind, daß der Kopf des Hebeelements 4 einer im wesentlichen geraden und vertikalen Bewegungsbahn 36 sogar dann folgt, wenn die Längsachse des tragenden Hebels 8 relativ zur Vertikalen relativ leicht oszilliert und das Hebeelement 4 sich leicht neigt. Um zu verhindem, daß dieses leichte Neigen das Anheben des Produktes nachteilig beeinflußt, kann die Oberseite des Hebeelements eine konkave Form besitzen, wie mit 37 in Figur 4 angedeutet. Alternativ oder zusätzlich zu dieser Lösung kann das Hebeelement 4 mit dem tragenden Hebel 8 derart verbunden sein, daß es um einen zum Gelenk 10 parallelen Zapfen 38 pendeln kann, während elastische Mittel 39 das Hebeelement normalerweise in Ausrichtung mit seinem tragenden Hebel halten. Unter Verwendung dieser Lösung bleibt der Kopf des Hebeelements immer horizontal.
  • Das Bewegungsmuster des Gegen-Hebeelements hängt von dem des Hebeelements nur am Anfang der Hebephase ab und wird daher hier nicht weiter beschrieben, da es von Fachleuten leicht abgeleitet und reproduziert werden kann. Das Gegen-Hebeelement läuft durch die Ende-des-Anhebens- und die Absenkungs-Phasen, welche bekannt und spezifisch für das Gegen-Hebeelement sind, da es um einen zusätzlichen Betrag angehoben werden muß, um es von den vom unteren Greifelement 106 des Kopfes 6 aufgegriffenen Produkt abzuheben; es wird dann zeitweise angehoben gehalten, um dem Kopf die Rotation um einen Schritt zu erlauben, und kehrt dann zu seiner Abwärtsbewegung zurück, so daß es das nächste mittels des Hebeelements anzuhebende Produkt halten kann und wird mit dem Hebeelement angehoben.
  • Das Hebeelement, das mittels der in den Figuren 1 und 3 beschriebenen Lösung betätigt wird, setzt voraus, daß die Produkt-Zuführscheibe 1 zyklisch anhält. Abweichende Ausführungsformen des Hebeelements werden nun beschrieben, welche es erlauben, die zyklischen Stops der Scheibe 1 zu reduzieren oder gänzlich überflüssig zu machen, wodurch die Produktivität der Produkt-Einwickelmaschine verbessert wird. Figur 2 zeigt, daß ein dritter Steuernocken 40 auf derselben Welle 29 angeordnet werden kann, wobei dieser Steuernocken 40 zwischen den Steuernocken 27, 28 angeordnet ist und sein doppelt wirkendes Profil den Nocken 41 eines Auslenkhebels 42 steuert, der mit dem Zapfen 43 gekoppelt ist, welcher drehbar in der Wand des Gehäuses 22 gelagert ist. Dieser Zapfen 43 ist in derselben gedachten horizontalen Ebene angeordnet, in der auch die Zapfen 14, 15 liegen und liegt beispielsweise un gefähr 65 mm von dem Zapfen 14 entfernt. Das Ende des Zapfens 43, das außerhalb des Gehäuses liegt, ist mit einem in Figur 5 gezeigten nach unten weisenden Kurbelhebel 44 verbunden, der bei der von der anmeldenden Firma produzierten Vorrichtung beispielsweise ungefähr 100 mm lang ist und der, wenn sich das Hebeelement in der unteren Position befindet, vertikal und parallel zu dem tragenden Arm 8 des Hebeelemenis verläuft. Der untere Zapfen 45 des Kurbelhebels 44 ist gelenkig mit dem Hebel 18 anstelle des Zapfens 20 verbunden, auf welchen bei diesem Ausführungsbeispiel verzichtet wurde.
  • Die Wand 122 des Gehäuses 22 ist mii einer Öffnung versehen, durch welche der Zapfen 43 gesteckt werden kann, und, wenn dieser Zapfen montiert ist, ist die diese Öffnung abdeckende Abdeckung 46 entfernt und über derjenigen Öffnung angeordnet, durch welche der jetzt entfernte Zapfen 20 zuvor lief. Der Steuernocken 40, der den Kurbelhebel 44 betätigt, kann derart ausgebildet sein, daß er letzteren stationär während der Hebeaktion des Hebeelements hält, welches deshalb derselben im wesentlichen vertikalen und geraden Bewegungsbahn 36 folgt, die bereits im Zusammenhang mit Figur 3 beschrieben wurde. Während der Absenkphase des Hebeelements bewirkt der Steuernocken 40, daß sich der Kurbelhebel 44 (gesehen wie in Figur 5) gegen den Uhrzeigersinn bewegt und sodann in seine Warteposition zurückkehrt. Das Resultat davon ist, daß die abwärtige Bewegungsbahn 47 des Hebeelements gekrümmt ist und eine Komponente horizontaler Verschiebung enthält, welche anfänglich in dieselbe Richtung weist wie die Rotation der Scheibe 1, welche dann in der Lage ist, wieder zu beschleunigen und unmittelbar nach der Aufwärtsphase des Hebeelements wieder normale Arbeitsgeschwindigkeit aufzunehmen. Es ist evident, daß die spezielle von dem tragenden Hebel 8 des Hebeelements angenommene linkswärtige Neigung sicherstellt, daß während der Abwärtsbewegung bestimmte Teile des Hebels schrittweise voraus sind, wodurch die Abwärtsbewegung des Hebels gleichzeitig zur Beweguzng der Scheibe 1 nach links ermöglicht wird. Sobald der Kopf des Hebeelements 4 aus der Ausnehmung 3 in der Scheibe 1 herausgekommen ist, verläuft die Bewegungsbahn 47 derart, daß das Hebeelement schrittweise in die untere und vertikale Position am Beginn des Zyklus zurückkehrt. Durch entsprechende Formung des Steuernockens 40 kann das Hebeelement dazu gebracht werden, der ringförmigen Bewegungsbahn 48, die schematisch in Figur 6 gezeigt ist, zu folgen. Während der Aufwärtsbewegung oder unmittelbar vor der Abwärtsbewegung des Hebeelemenis bewegt sich der Kurbelhebel 44 (wenn er wie in Figur 6 gesehen wird) in einer im Uhrzeigersinn verlaufenden Richtung und neigt den Hebel 8 des Hebeelements in eine entgegen der Verschiebungsrichtung 2 der Scheibe 1 weisende Richtung nach rechts. Auf diese Weise hat der Hebel 8 die beste Neigung um sicherzustellen, daß während der nachfolgenden Hebebewegung bestimmte Teile dieses Hebels in seiner Wechselwirkung mit der Ausnehmung 3 der Scheibe 1 progressiv voraus sind und so die Aufwärtsbewegung des Hebeelements ermöglichen, während sich die Scheibe 1 nach links bewegt. Nach seiner Pendelbewegung im Uhrzeigersinn kehrt der Kurbelhebel 44 in die vertikale Position zurück und das Hebeelement wird angehoben und gleichzeitig in derselben Verschieberichtung wie die Scheibe 1 verschoben bis er die vertikale Position der maximalen Aufwärtsbewegung erreicht. Die Abwärtsbewegung des Hebeelements 4 erfolgt wie bereits mit Bezug auf Figur 5 beschrieben, wobei der Kurbelhebel 44 zunächst in einer Richtung gegen den Uhrzeigersinn pendelt und sodann in die vertikale Position zurückkehrt. Wenn das Hebeelement den in Figur 6 gezeigten Bewegungen folgt, sind im Gegensatz zu den bekannten Bewegungssystemen keine zyklischen Stops der Scheibe 1 notwendig und die Produktivität der Einwickelmaschine wird verbessert.
  • Es braucht nicht gesagt zu werden, daß die Beschreibung sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung bezieht, welche zahlreichen Variationen und Modifikationen unterliegen kann, insbesondere hinsichtlich der Konstruktion, ohne dadurch von der Erfindung wie nachfolgend beansprucht abzuweichen. In den folgenden Ansprüchen werden die in Klammern angegebenen Bezugszeichen lediglich dazu verwendet, die Erfindung zu erläutern und beschränken nicht den durch diese Ansprüche gewährten Schutzumfang.

Claims (8)

1. Automatische Maschine zum Einwickeln von Bonbons oder dergleichen mit wenigstens einer Scheibe (1), die um ihre vertikale Achse rotiert und die entlang ihrer Peripherie in gleichen Abständen Ausnehmungen (3) aufweist, wobei jede Ausnehmung ein Produkt (P) aufnimmt, das zum entsprechenden Zeitpunkt mittels eines Hebeelements (4) angehoben und gleichzeitig mittels eines Gegen-Hebeelements (5) gehalten werden muß, so daß es zu darüber angeordneten Aufnahme- und Weiterverarbeitungsmitteln (6) verbracht werden kann, wobei das Hebeelement (4) und das Gegen-Hebeelement (5) an der Oberseite entsprechender vertikaler oder im wesentlichen vertikaler Betätigungshebel (8, 9) befestigt sind und von einer gemeinsamen kontinuierlich rotierenden Welle (29) angetrieben werden, dadurch gekennzeichnet, daß die das Hebeelement (4) und das Gegen-Hebeelement (5) tragenden Betätigungshebel (8, 9) an einem Zwischenpunkt (10,11) an den Enden entsprechender Antriebshebel (12, 13) angelenkt sind, deren andere Enden mit Gelenkzapfen (14, 15) gekoppelt sind, welche seitlich von einem festen Traggehäuse (22) getragen werden und in dieses eintreten, wobei die Gelenkzapfen (14, 15) mit inneren Auslenkhebeln (23, 24) verbunden sind, welche von doppelt wirkenden an der Welle (29), die in das Innere des festen Traggehäuses (22) läuft, befestigten Steuernocken (27, 28) eine oszillierende Bewegung erhalten, wobei die Betätigungshebel (8, 9) des Hebeelements (4) und des Gegen-Hebeelements (5) an ihren unteren Enden (16, 17) an angetriebenen Ausrichthebeln (18,19) angelenkt sind, welche unterhalb der Antriebshebel (12, 13) angeordnet und kürzer als diese sind, wobei die anderen Enden dieser angetriebenen Ausrichthebel (18, 19) an seitlich von dem festen Traggehäuse (29) getragenen Zapfen (20, 21) angelenkt sind und alle Zapfen (10, 16, 14, 20 und 11, 17, 15, 21) an den Gelenkpunkten zwischen den Betätigungshebeln (8, 9), den Antriebshebeln (12, 13), den angetriebenen Hebeln (18, 19) und dem festen Gehäuse (22) wechselweise parallel und orthogonal zur Tangente des peripheren Abschnitts der Scheibe (1), an welchem das Hebe- und das Gegen-Hebeelement (4, 5) zyklisch arbeiten, und ebenfalls orthogonal zu der Welle (29) sind.
2. Einwickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebshebel (12, 13) von identischer Länge und mit Gelenkzapfen (14, 15) gekoppelt sind, die in derselben horizontalen Ebene angeordnet sind, während die angetriebenen Ausrichthebel (18, 19) von verschiedener Länge sind und ihre festen Gelenkzapfen (20, 21) in verschiedenen horizontalen Ebenen angeordnet sind, wobei der Ausrichthebel (18) des Hebeelements kürzer ist als der Ausrichthebel (19) des Gegen-Hebeelements und wobei der feste Gelenkzapfen des erstgenannten in einer höheren Ebene angeordnet ist als der feste Gelenkzapfen des anderen Ausrichthebels.
3. Einwickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Welle (29) angebrachten Steuernocken (27, 28) derart ausgebildet sind, daß die beweglichen Gelenkzapfen sich entlang Bewegungsbahnen bewegen, die einem Kreisbogen und vertikalen Sehnen folgen, wobei die verschiedenen Hebel derart dimensioniert und angeordnet sind, daß das Hebeelement und das Gegen-Hebeelement sich entlang im wesentlichen vertikaler Bewegungsbahnen (36) bewegen.
4. Einwickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der angetriebene Ausrichthebel (18) des Hebeelements über sein Ende, das dem Ende (16) gegenüberliegt, das an dem das Hebeelement tragenden Hebel angelenkt ist, an dem Ende (45) eines Kurbelhebels (44) angelenkt ist, der drehbar seitlich an dem Gehäuse (22) befestigt ist und der über seinen eigenen Zapfen (43) und mittels eines in dem Gehäuse befindlichen Auslenkhebels (42) die notwendige Pendelbewegung von einem doppelt wirkenden an der Welle (29) befestigten Steuernocken (40) erhält.
5. Einwickelmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der feste Zapfen (43), um welchen sich der Kurbelhebel (44) dreht, in derselben gedachten horizontalen Ebene liegt, in der die Gelenkzapfen (14, 15) der Antriebshebel (12, 13) liegen, und zwischen diesen Zapfen angeordnet ist.
6. Einwickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Kopfendes des Hebeelements (4), die dafür ausgebildet ist, mit dem Produkt in Kontakt zu kommen, eine geeignete, nach oben weisende konkave Form (37) besitzt, so daß sie das angehobene Produkt selbst bei den kleinen Nickbewegungen des Hebeelements effektiv trägt.
7. Einwickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebeelement (4) mit dem tragenden Hebel (8) derart verbunden ist, daß es um einen parallel zu den Gelenkzapfen der Hebel, die das Hebeelement steuern, verlaufenden Zapfen (38) pendeln kann, wobei elastische (39) oder andere geeignete Mittel vorgesehen sind, um sicherzustellen, daß während der Auslenkung, der Verschiebung des Hebeelements, wenn es mit dem angehobenen Produkt in Kontakt ist und um den Zapfen pendelt, die Oberseite des Hebeelements in einer im wesentlichen horizontalen Position bleibt.
8. Einwickelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegen-Hebeelement (5), das derart angelenkt ist, daß es dem Hebeelement in der Anfangsphase der Hebebewegung folgt, an dem entsprechenden tragenden Arm (9) mit der Möglichkeit befestigt ist, um einen parallel zu den Gelenkzapfen der Hebel, die das Gegen-Hebeelement steuern, verlaufenden Zapfen (33) pendeln kann, wobei elastische Mittel (35) vorgesehen sind, um das Gegen-Hebeelement gegen eine an dem tragenden Hebel (9) vorgesehene Anschlagfläche (34) zu halten und zu ermöglichen, daß das Gegen-Hebeelement in Kontakt mit dem angehobenen Produkt leicht aufwärts pendelt.
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