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Hintergrund
der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Luftleiteinrichtung bzw. ein Luftblech und bezieht
sich genauer auf eine Luftleiteinrichtung, welche als eine Vorrichtung
bzw. Einrichtung angewandt wird, um die Windrichtung zu ändern, welche
an einem Gebläseausgang
bzw. einer Strahlöffnung
beispielsweise einer Klimaanlage zur Verfügung gestellt wird.
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Beschreibung des Standes
der Technik
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8 illustriert
eine vereinheitlichte bzw. einheitliche Type einer Klimaanlage 80.
Diese Klimaanlage 80 weist eine Inneneinheit und eine Außeneinheit
in einem Körper
bzw. Gehäuse 81 in
einer kastenartigen Form auf und wird installiert, indem der Körper 81 in
eine Öffnung
in der Wand eines Gebäudes
eingesetzt wird.
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Diese Klimaanlage 80, wo
die vordere Abdeckung an dem vorderen Teil des Körpers 81 angelenkt
bzw. festgelegt ist, um festlegbar und entfernbar zu sein, schickt
die behandelte, wie beispielsweise kalte Luft oder warme Luft, von
einer Strahl- bzw. Blas- bzw. Gebläseöffnung 83, welche
an der vorderen Abdeckung vorgesehen ist, in das Innere eines Raum
nach einer thermischen Konversion bzw. Umwandlung der Innenluft,
welche von einer Ansaugöffnung 82 angesaugt
wurde, welche an der vorderen Abdeckung im Inneren des Körpers 81 vorgesehen ist.
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An der Ansaugöffnung 82 ist ein
Gitter 85 vorgesehen, worin eine Anzahl von erhabenen bzw, angehobenen
Abschnitten 84 ausgebildet ist. Der angehobene Abschnitt 84 ist
in eine flache Form einer rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Platte
ausgebildet und eine Anzahl der angehobenen Abschnitte 84 ist so
positioniert, daß sich
die Längsrichtung
entlang der bzw. in der Breitenrichtung (in der Zeichnung der Links-Rechts-Richtung)
des Körpers 81 befindet.
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Diese angehobenen Abschnitte 84 sind
als Teil der vorderen Abdeckung ausgebildet und sind in einem parallelen
Zustand zueinander in der Richtung der Breite und in der Richtung
der Höhe
des Körpers 81 an
einem vorbestimmten Abschnitt positioniert.
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Demgegenüber ist an die Strahl- bzw.
Gebläseöffnung 83 eine
Vorrichtung zum Ändern
bzw. Verstellen der Windrichtung 88 vorgesehen, welche
eine Anzahl von bewegbaren querverlaufenden Luftblechen bzw. Luftleiteinrichtungen 86 und
in Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtungen 87 umfaßt, um die
Blasrichtung der behandelten Luft zu ändern.
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Dort ist die in Querrichtung verlaufende
Luftleiteinrichtung 86 entlang der bzw. in der Richtung der
Breite des Körpers 81 positioniert,
um die Strahl- bzw. Blasrichtung der behandelten Luft nach oben und
nach unten zu ändern,
und die in Längsrichtung verlaufende
Luftleiteinrichtung 87 ist entlang bzw. in der Richtung
der Höhe
des Körpers 81 positioniert, um
die Blasrichtung der behandelten Luft nach rechts und links zu ändern.
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Wie 9 illustriert,
ist die querverlaufende Luftleiteinrichtung 86 und die
in Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung 87 ausgebildet bzw. hergestellt,
um eine flache rechteckige bzw, rechtwinkelige Platte zu sein, und
eine Support- bzw. Abstützachse 89 ist
an beiden Längsenden
ausgebildet.
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Die in Querrichtung verlaufende Luftleiteinrichtung 86 weist
die Längsabmessung
entsprechend der Abmessung der Innenbreite eines Rahmens 88A (siehe
die strichlierte Linie mit zwei Punkten in der Zeichnung) auf, welche
an der vorderen Abdeckung vorgesehen ist. Diese in Querrichtung verlaufenden
Luftleiteinrichtungen 86 sind in einem parallelen Zustand
in der Richtung der Höhe
des Rahmens 88A an einem vorbestimmten Abstand bzw. Intervall
positioniert und werden durch den Rahmen 88A getragen bzw.
abgestützt,
um die Support- bzw. Abstützachse 89 abgestützt zu sein.
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Demgegenüber weist die in Längsrichtung verlaufende
Luftleiteinrichtung 87 die Längsabmessung entsprechend der
Abmessung der inneren Höhe
der Gebläseöffnung (nicht
illustriert in der Zeichnung) auf, welche an dem Körper 81 vorgesehen
ist. Diese in Längsrichtung
verlaufenden Luftleiteinrichtungen 87 sind in einem parallelen
Zustand in der Richtung der Breite der Gebläseöffnung an einem vorbestimmten
Abstand positioniert und werden durch den Körper 81 abgestützt, um
um die Abstützachse 89 verschwenkt
zu werden.
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Die Vorrichtung zum Ändern bzw.
Verstellen der Windrichtung 88, worin jede in Querrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung 86 und jede in Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung 87 veranlaßt werden,
durch eine Verbindungsbewegung ineinander bzw. miteinander verriegelt
zu sein, welche nicht in der Zeichnung illustriert ist, ändert den
Strahlbzw. Gebläseanstiegswinkel
durch ein Verschwenken jeder in Querrichtung verlaufenden Luftleiteinrichtung 86 und ändert den
Gebläseschwenkwinkel
durch ein Schwenken jeder in Längsrichtung
verlaufenden Luftleiteinrichtung 87.
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In der Vorrichtung zum Ändern bzw.
Verstellen der Windrichtung 88 ist die in Querrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung 86, welche sich in der Richtung
der Breite des Körpers 81 erstreckt,
an der Raumseite positioniert, und die in Längsrichtung verlaufende Luftleiteinrichtung 87 ist
an der inneren Seite des Körpers 81 positioniert,
um die externe Vereinigung bzw. Verbindung mit dem Gitter 85 zu
erzielen, wo die erhabenen Abschnitte 84 entlang des Körpers 81 in
der Richtung der Breite desselben ausgebildet sind (siehe 8).
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Die Vorrichtung zum Verstellen der
Windrichtung 88, wo eine Anzahl von in Querrichtung verlaufenden
Luftleiteinrichtungen 86 und in Längsrichtung verlaufenden Luftleiteinrichtungen 87 erforderlich
ist, weist ein Problem auf, daß sie
eine große
Anzahl von Luftleiteinrichtungen erfordert, wodurch die Herstellungskosten
erhöht
werden.
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Aus diesem Grund wurde die Luftleiteinrichtung,
worin eine Vielzahl von ergänzenden,
in Längsrichtung
verlaufenden Flügeln
in einer zahn- bzw. zangenartigen Form sowohl an der vorderen als
auch an der rückwärtigen Fläche bzw.
Seite vorgesehen ist, in jüngsten
Jahren vorgeschlagen, (siehe japanische Gebrauchsmusteranmeldungs-Veröffentlichung Nr.
59-191544).
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Gemäß diesem Stand der Technik
wird eine in Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung eliminiert, da der zusätzliche
bzw. ergänzende,
in Längsrichtung
verlaufende Flügel
als eine in Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung funktioniert, welche den Gebläseschwenkwinkel ändert, wenn
die Luftleiteinrichtung als eine in Querrichtung verlaufende Luftleiteinrichtung
positioniert ist, und es ist daher die Gesamtanzahl von erforderlichen
Luftleiteinrichtungen reduziert.
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Die Luftleiteinrichtung gemäß dem Stand
der Technik, worin eine Vielzahl von ergänzenden, in Längsrichtung
verlaufenden Flügeln
sowohl an der vorderen als auch an der rückwärtigen Fläche bzw. Seite vorgesehen ist,
gibt den Eindruck,. daß die
Luftleiteinrichtung und die ergänzenden
Flügel
in einem Gittermuster kombiniert sind, und weist ein Problem auf,
daß die
Außerordentlichkeit
bzw. Güte
des externen Aussehens reduziert ist.
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Insbesondere wird, wenn diese Luftleiteinrichtung
an der Strahl- bzw. Gebläseöffnung 83 der Klimaanlage 80 positioniert
ist, die Einheitlichkeit im äußeren Anblick
mit dem Gitter 85 nicht erzielt, und es bestehen daher
Bedenken, daß die
Exzellenz bzw. Außergewöhnlichkeit
des äußeren Aussehens der
Klimaanlage 80 beeinträchtigt
werden kann.
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Dieser Stand der Technik, worin eine
Vielzahl von ergänzenden,
in Längsrichtung
verlaufenden Flügeln
in der Luftleiteinrichtung vorgesehen ist, erfordert eine komplizierte
Form und mehr Harz im Vergleich zu der Luftleiteinrichtung mit der
flachen Form, um die Luftleiteinrichtung bzw. das Luftblech auszubilden,
und weist ein Problem auf, daß sie
große
bzw. hohe Herstellungskosten aufweist.
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Darüber hinaus wies die Luftleiteinrichtung gemäß dem Stand
der Technik das Problem eines Erzeugens einer Resonanz auf, welche
ein sogenannter zitternder Ton ist, wenn die behandelnde Luft schneller
als die vorbestimmte Geschwindigkeit ausgebracht bzw. ausgesandt
wird.
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Diese Probleme treten nicht nur an
der Luftleiteinrichtung auf, welche an der Gebläseöffnung der vereinheitlichten
Type einer Klimaanlage vorgesehen ist, sondern auch an der Luftleiteinrichtung,
welche an der Gebläseöffnung einer
getrennten Type einer Klimaanlage vorgesehen ist, worin die Außeneinheit und
die Inneneinheit getrennt sind, und an der Luftleiteinrichtung,
welche an der Gebläseöffnung einer in
einem Innenraum installierten Luftreinigungseinrichtung vorgesehen
ist.
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Die vorliegende Erfindung wurde durchgeführt, um
diese konventionellen Probleme zu lösen, und es ist ihr Ziel bzw.
Gegenstand, die Luftleiteinrichtung zur Verfügung zu stellen, welche die
Gesamtanzahl der erforderlichen Luftleiteinrichtungen und die Herstellungskosten
reduziert und eine Außergewöhnlichkeit
in ihrem äußeren Ansehen
erzielt.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Um das obige Ziel zu erreichen, ist
die Erfindung, wie sie in Anspruch 1 der vorliegenden Anmeldung
beschrieben ist, eine Jalousie bzw. ein Luftblech bzw. eine Luftleiteinrichtung
zum Ändern
der Strahl- bzw. Blasrichtung, und umfaßt eine erste Windrichtungsfläche in einer
ebenen Form, welche in einem parallelen Zustand zu der Strahlrichtung
ist, und eine zweite Windrichtungsfläche in der ebenen Form, welche in
einem parallelen Zustand zu der ersten Windrichtungsfläche positioniert
ist und stufenweise mit einer Fläche
von unterschiedlicher Anhebung bzw. Anstieg bzw. mit einem Unterschied
einer Anstiegsfläche
verbunden ist, welche so positioniert ist, daß sie der Strahlquelle auf
einer Schräge
bzw. Neigung zugewandt ist.
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In diesem Fall ist es fein bzw. günstig, wenn die
Luftleiteinrichtung in eine flache, rechteckige bzw. rechtwinkelige
Platte wie die konventionell bzw. bekannte Luftleiteinrichtung ausgebildet
ist und wenn die Vorderseite der Luftleiteinrichtung in eine Kulissen-
bzw. Kurbelform oder in eine Trapezform ausgebildet ist, indem beispielsweise
der Unterschied einer Höhenoberfläche bzw.
die Fläche
von unterschiedlicher Anhebung bzw. unterschiedlichem Anstieg ent- lang
der Linie, welche die Längsrichtung
kreuzt bzw. schneidet, zur Verfügung
gestellt wird.
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Um den Unterschied einer Erhebung
bzw. Höhenoberfläche bzw.
eine Fläche
von unterschiedlicher Anhebung bzw. unterschiedlichem Anstieg zu veranlassen,
zu der Strahl- bzw. Gebläsequelle
unter einer Schräge
bzw. Neigung zugewandt zu sein, ist es angenehm, wenn wenigstens
eine der ersten Windrichtungsoberflächen oder zweiten Windrichtungsoberflächen quer
zu der Richtung vorgesehen ist, welche die Längsrichtung der Luftleiteinrichtung kreuzt
bzw. schneidet, und die andere der ersten Windrichtungsoberfläche oder
zweiten Windrichtungsoberfläche
so positioniert ist, um eine konvexe Oberfläche zu der anderen zu sein.
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Diese Luftleiteinrichtungen werden
durch geeignete Herstellungsmethoden bzw. -verfahren, wie beispielsweise
ein Formen, Pressen oder Schneiden von Harz, Metall und Holz und
dgl. ausgebildet.
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In der Erfindung, welche in Anspruch
1 der vorliegenden Erfindung beschrieben ist, wird, wenn die Luftleiteinrichtung
an der Strahl- bzw. Gebläseöffnung beispielsweise
der Klimaanlage positioniert ist, die behandelte Luft entlang der
Fläche
von unterschiedlicher Anhebung geführt und die Blas- bzw. Strahlrichtung
wird geändert.
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D. h., in der in Anspruch 1 der vorliegenden Erfindung
beschriebenen Erfindung werden, worin die Fläche unterschiedlicher Anhebung
als eine in Querrichtung verlaufende Luftleiteinrichtung oder eine
in Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung funktioniert, der Strahl- bzw. Gebläseanstiegswinkel und
der Strahl- bzw. Gebläseschwenkwinkel
geändert,
selbst wenn die in Querrichtung verlaufende Luftleiteinrichtung
oder die in Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung eliminiert ist, wobei dies denselben
Effekt aufweist, wie er durch die konventionelle Luftleiteinrichtung
erzielt wird, wobei die Gesamtanzahl von erforderlichen Luftleiteinrichtungen reduziert
wird.
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In der in Anspruch 1 der vorliegenden
Erfindung beschriebenen Erfindung, worin die Fläche von unterschiedlicher Anhebung
zwischen der ersten Windrichtungsoberfläche und der zweiten Windrichtungsoberfläche vorgesehen
ist, wird das äußere Ansehen
bzw. der Anblick von außen
der Luftleiteinrichtung, von der Richtung gesehen, welche zu dem
Gebläse
gerichtet ist, beispielsweise eine Kurbelform oder eine Trapez-Vorderform,
und das äußere Aussehen
wird erhalten, welches nahezu der Luftleiteinrichtung in einer flachen
Form ähnelt.
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Darüber hinaus erfordert diese
Luftleiteinrichtung, worin nur die Fläche von unterschiedlicher Anhebung
zwischen der ersten Windrichtungsoberfläche und der zweiten Windrichtungsoberfläche vorgesehen
ist, nicht die komplizierte Form und eine große Materialmenge bei der Herstellung.
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Darüber hinaus sind in der in Anspruch
2 beschriebenen Erfindung die Kantenlinien, wo die Fläche von
unterschiedlicher Anhebung die erste Windrichtungsoberfläche und
die zweite Windrichtungsoberfläche
kreuzt bzw. schneidet, in einer ebenen Bogenform, wo die Fläche von
unterschiedlicher Anhebung als eine Bogenoberfläche ausgebildet ist. Dementsprechend
wird die Strahlrichtung der behandelten Luft sanft im Vergleich
zu der Fläche
von unterschiedlicher Anhebung, welche in die flache Form ausgebildet
ist, geändert,
und es besteht eine geringere Gefahr, daß ein turbulenter Wirbelstrom
erzeugt wird.
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In der in Anspruch 3 beschriebenen
Erfindung, worin die Fläche
von unterschiedlicher Anhebung bzw. der Unterschied der Anstiegsoberfläche vertikal
relativ zu der ersten Windrichtungsoberfläche und der zweiten Windrichtungsoberfläche ist,
eine Gefahr, daß die
behandelte Luft, welche entlang der Fläche von unterschiedlicher Anhebung
geführt
wird, welche von Fläche
von unterschiedlicher Anhebung zu der ersten Windrichtungsoberfläche oder
der zweiten Windrichtungsoberfläche
abweicht, verringert, und die Blasrichtung wird sicher geändert.
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In der in Anspruch 4 beschriebenen
Erfindung, worin eine Vielzahl von Flächen von unterschiedlicher
Anhebung vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt ist, wird die
Gesamtmenge an behandelter Luft, deren Strahl- bzw. Blasrichtung
geän dert werden
kann, erhöht,
oder die Blasrichtung wird geändert,
um den Bereich der behandelten Luft zu erweitern.
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Demgegenüber wird in der in Anspruch
5 beschriebenen Erfindung, worin die Flächen von unterschiedlicher
Anhebung sowohl an den vorderen als auch an den hinteren Seiten
bzw. Flächen
vorgesehen sind, die Blasrichtung wirksam bzw. effizient im Vergleich
zu der Luftleiteinrichtung geändert,
wo die Fläche
von unterschiedlicher Anhebung nur an einer Fläche bzw. Seite vorgesehen ist.
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Darüber hinaus ist in der in Anspruch
6 beschriebenen Erfindung, wo die Wanddicke im wesentlichen gleich ist, eine große Menge an Harz im Vergleich
zu der Luftleiteinrichtung in der flachen Form nicht erforderlich,
wenn beispielsweise das Harzformen der Luftleiteinrichtung durchgeführt wird, und
die Herstellungskosten werden nicht hoch.
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Bei der in Anspruch 7 beschriebenen
Erfindung sind die zweite Windrichtungsoberfläche, welche an der vorderen
Fläche
bzw. Seite vorgesehen ist, und die erste Windrichtungsoberfläche, welche an
der rückwärtigen Seite
vorgesehen ist, an derselben Ebene positioniert.
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In dieser in Anspruch 7 beschriebenen
Erfindung, worin die Abmessung in der Richtung der Dicke der Luftleiteinrichtung
verkürzt
ist, wird, selbst die Flächen
von unterschiedlicher Anhebung sowohl an der vorderen als auch an
der rückwärtigen Fläche bzw.
Seite vorgesehen sind, das äußere Aussehen erhalten,
welches nahezu der Luftleiteinrichtung in der flachen Form ähnelt bzw.
entspricht.
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Darüber hinaus befindet sich die
in Anspruch 8 beschriebene Erfindung in einer flächensymmetrischen Form um die
Oberfläche
entlang der Richtung der Dicke der Luftleiteinrichtung und der Strahl-
bzw. Blasrichtung.
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In diesem Fall ist es angenehm, wenn
die Luftleiteinrichtung in einer liniensymmetrischen Form, von der
Vorderseite gesehen, vorliegt, indem die erste Windrichtungsoberfläche in der
flächensymmetrischen
Form um die Oberfläche
ausgebildet wird, welche sich entlang der Richtung der Dicke der Luftleiteinrichtung
und der Strahlrichtung erstreckt, und indem ein Paar von zweiten
Windrichtungsoberflächen
in der flächensymmetrischen
Form zu der flächensymmetrischen
Position durch diese erste Windrichtungsoberfläche verbunden wird.
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In der in Anspruch 8 beschriebenen
Erfindung ist ein Paar von Flächen
von unterschiedlicher Anhebung in einer Flächensymmetrie positioniert, wenn
beispielsweise die erste Windrichtungsoberfläche in die flächensymmetrische
Form ausgebildet ist, um die Luftleiteinrichtung in der flächensymmetrischen
Form herzustellen.
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Dementsprechend wird, wenn die Luftleiteinrichtung
positioniert ist, um den Strahlanstiegswinkel von beispielsweise kalter Luft, warmer Luft usw. zu ändern, den
Blasschwenkwikel von kalter Luft, warmer Luft usw. so geändert, um
unterteilt zu sein, und die Besonderheit im Design bzw. der Konstruktion
wird erhalten.
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Die in Anspruch 9 beschriebene Erfindung, welche
sich um die Support- bzw. Abstützachse
verschwenkt, welche sich zu der Richtung erstreckt, welche die Strahl-
bzw. Blasrich tung schneidet bzw. kreuzt, ändert die Strahlrichtung der
behandelten Luft in eine dreidimensionale Richtung.
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Dann wird in der in Anspruch 10 beschriebenen
Erfindung, welche an der Strahl- bzw. Gebläseöffnung der Klimaanlage positioniert
ist, die Einheitlichkeit in dem äußeren Aussehen
erhalten, wobei das Gitter an der Saugöffnung beispielsweise der Klimaanlage
angeordnet ist, eine Klimatisierung von Innenluft wird wirksam durchgeführt und
es kann . daher das oben genannte Ziel erhalten bzw. erreicht werden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1A und 1B sind perspektivische Ansichten, welchedie
erste Ausführungsform
der Erfindung in ihren gesamten und wesentlichen Aspekten zeigen;
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2A und 2B sind eine Draufsicht und eine Vorderansicht
der Ausführungsform;
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3 ist
eine allgemeine perspektivische Ansicht der zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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4 ist
eine allgemeine perspektivische Ansicht der dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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5 ist
eine allgemeine perspektivische Ansicht der vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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6 ist
eine allgemeine perspektivische Ansicht der fünften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
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7A, 7B und 7C sind
schematische perspektivische Ansichten der Modifikation;
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8 ist
eine allgemeine perspektivische Ansicht der Klimaanlage (Stand der
Technik); und
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9 ist
eine schematische perspektivische Ansicht der Struktur der konventionellen
Luftleiteinrichtung (Stand der Technik).
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Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen)
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Eine bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
beschrieben. Es ist zu erwähnen, daß in jeder
unten beschriebenen Ausführungsform die
Erklärung
derjenigen Elemente, welche bereits in 8 und 9 beschrieben
wurden, der Einfachheit halber unter Verwendung von identischen
Bezugszeichen in den Zeichnungen weggelassen wird.
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Erste Ausführungsform
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1A und 1B und 2A und 2B illustrieren die erste Ausführungsform,
welche sich auf die vorliegende Erfindung bezieht. Wie 1A illustriert, ist eine Klimaanlage 10 der
vorliegenden Ausführungsform
mit einem Gitter 85, worin eine Vielzahl von angehobenen
bzw. erhabenen Abschnitten bzw. Bereichen 84 an einer Ansaugöffnung 82 ausgebildet
ist, und mit einer Vorrichtung 11 zum Ändern bzw. Verstellen der Windrichtung
versehen, beinhaltend mehrere Luftbleche bzw. Luftleiteinrichtungen 20,
welche an einer Strahl- bzw. Blasöffnung 83 bewegbar
sind.
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Die angehobenen Abschnitte 84 und
die Luftleiteinrichtung 20 sind ausgebildet, um Platten
zu sein, welche im wesentlichen rechteckige bzw. rechtwinkelige
Ebenen sind, und viele sind so positioniert, daß jede Längsrichtung sich entlang der
Richtung der Breite (in der Zeichnung Rechts-Links-Richtung) eines Körpers 81 erstreckt.
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Die Luftleiteinrichtung bzw. Jalousie 20 ist
innerhalb eines Rahmenteils (in der Zeichnung nicht illustriert)
positioniert, welches an einer vorderen Abdeckung des Körpers 81 vorgesehen
ist, so daß die Längsrichtung
der Luftleiteinrichtung 20 eine Strahl- bzw. Gebläserichtung
der behandelten Luft schneidet bzw. kreuzt, welche von der Strahlöffnung 83 ausgebracht
wird.
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Wie 1B und 2A und 2B illustrieren, weist
jede Luftleiteinrichtung 20 die erste Windrichtungsoberfläche 21,
welche in einer ebenen Form vorliegt, welche in dem Zentrum bzw.
Mittelpunkt positioniert ist, und zweiten Windrichtungsoberflächen 22 und 22 auf,
welche in der ebenen Form vorliegen, welche in einem parallelen
Zustand positioniert und in einem stufenartigen Zustand zu der ersten
Windrichtungsoberfläche 21 verbunden
ist. Die erste Windrichtungsoberfläche 21 ist hergestellt,
um eine trapezartige Ebene in einer flächensymmetrischen Form zu sein
bzw. aufzuweisen (siehe 2A). Demgegenüber sind
die zweiten Windrichtungsoberflächen 22 und 22 jeweils
mit beiden Längsenden
der ersten Windrichtungsoberfläche 21 der
Luftleiteinrichtung 20 durch Flächen von unterschiedlicher
Anhebung bzw. einen Unterschied von Anstiegsoberflächen 23 und 23 verbunden.
Diese zweiten Windrichtungsoberflächen 22 und 22 sind
hergestellt, um in einer flächensymmetrischen
Form zueinander vorzuliegen, und Support- bzw. Stützachsen 24 und 24 sind
jeweils an den Positionen entsprechend beiden Längsenden der Luftleiteinrichtung 20 vorgesehen.
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Diese Luftleiteinrichtung 20 befindet
sich in der flächensymmetrischen
Form um die Oberfläche (siehe
die strichlierte Linie A in 2A) ,
welche sich entlang der Richtung der Dicke und der Blasrichtung der
Luftleiteinrichtung
20 befindet, und das vordere, äußere Aussehen ähnelt stark
demjenigen einer flachen Luftleiteinrichtung, so daß die Einheitlichkeit
im Design ohne jegliche Inkompatibilitäten erzielt werden kann.
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Die Rand- bzw. Kantenlinien, wo die
erste Windrichtungsoberfläche 21 auf
die zweiten Windrichtungsoberflächen 22 und 22 trifft,
sind ausgebildet, um in einer Bogenebene vorzuliegen, und daher sind
die Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 geneigt
zu der Strahl- bzw. Gebläsequelle
von behandelter Luft gerichtet und werden Bogenoberflächen, welche
sich von der Strahl- bzw. Gebläseöffnung zu
der Strahlbestimmung krümmen.
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Diese Luftleiteinrichtung 20 weist
die Längsabmessung
entsprechend der Innenbreitenabmessung des Rahmens und eine im wesentlichen gleiche
bzw. einheitliche Wanddickenabmessung auf, und die erste Windrichtungsoberfläche 21,
die zweiten Windrichtungsoberflächen 22 und 22,
die Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 und die
Stützachsen 24 und 24 sind
in einen einheitlichen bzw. vereinheitlichten Körper durch ein Formen von Harz
und dgl. ausgebildet.
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Indem zu 1A zurückgekehrt
wird, sind diese Luftleiteinrichtungen 20 in einem parallelen
Zustand zueinander in der Höhenrichtung
an vorbestimmten Intervallen bzw. Abständen positioniert, so daß die Achsen 24 und 24 zu
der Richtung gerichtet sind, welche die Strahlrichtung schneidet
bzw. kreuzt.
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Diese Luftleiteinrichtungen 20 sind
ausgebildet, um sich um die Stützachsen 24 und 24 zu
drehen bzw. zu verschwenken, und sind hergestellt, um einander durch
eine Verbindungs bewegung zu verriegeln, welche in dieser Ausführungsform
nicht illustriert ist.
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Wie 1B illustriert,
wird in der Vorrichtung zum Ändern
bzw. Verstellen der Windrichtung 11 der größte Anteil
der behandelten Luft, welche gerade auf die Luftleiteinrichtung 20 trifft,
entlang der ersten Windrichtungsoberfläche 21 und der zweiten
Windrichtungsoberfläche 22 gerichtet
und geht gerade weiter und der Rest der behandelten Luft wird entlang eines
Paars von Flächen
bzw. Oberflächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 gerichtet,
wodurch der Bereich erweitert wird und der Schwenkwinkel des Strahls
geändert
wird.
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Wenn sich jede Luftleiteinrichtung 20 dreht, wird
die behandelte Luft entlang der ersten Windrichtungsoberfläche 21 und
der zweiten Windrichtungsoberfläche 22 gerichtet,
um den Strahlanstiegswinkel zu ändern
und damit werden die Strahlanstiegswinkel von kalter Luft und warmer
Luft entlang der Oberflächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 geändert.
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Es wird erwähnt, daß die Luftleiteinrichtung 2Q in
der vorliegenden Ausführungsform
als eine in Querrichtung verlaufende Luftleiteinrichtung hauptsächlich zum Ändern des
Strahlanstiegswinkels der behandelten Luft positioniert ist, wobei
die Luftleiteinrichtung 20 nicht verhindert, daß eine in
Längsrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung verwendet wird.
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Da die Luftleiteinrichtung 20 der
vorliegenden Ausführungsform
den Strahlanstiegswinkel und den Strahlschwenkwinkel ändert, wird
derselbe Effekt eines Verringerns der Gesamt anzahl von Luftleiteinrichtungen,
welche als die konventionelle Luftleiteinrichtung erforderlich sind,
erhalten.
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Demgegenüber wird bei der Luftleiteinrichtung 20 der
vorliegenden Ausführungsform,
worin die Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 zwischen
der ersten Windrichtungsoberfläche 21 und der
zweiten Windrichtungsoberfläche 22 vorgesehen sind,
um den Strahlanstiegswinkel und den Strahlschwenkwinkel der behandelten
Luft zu ändern,
ein äußeres Aussehen
erhalten, welches nahezu der flachen Luftleiteinrichtung ähnelt. Dementsprechend wird
die Außergewöhnlichkeit
in dem äußeren Aussehen
nicht im Vergleich zu der Luftleiteinrichtung reduziert, wo ein
ergänzender
bzw. zusätzlicher
Flügel in
Längsrichtung
in bekannter Weisevorgesehen wurde, und die Einheitlichkeit in dem äußeren Aussehen mit
dem Gitter 85, wo mehrere angehobene Abschnitte 84 ausgebildet
sind, wird erhalten, so daß keine
Gefahr besteht, daß die
Außergewöhnlichkeit bzw.
Besonderheit in dem äußeren Aussehen
der Klimaanlage 10 beeinträchtigt wird.
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Die Luftleiteinrichtung 20,
worin nur die Oberflächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 zwischen
der ersten Windrichtungsoberfläche 21 und
der zweiten Windrichtungsoberfläche 22 vorgesehen
sind, erfordert nicht eine komplizierte Form und eine große Materialmenge
bei der Herstellung, wodurch die Herstellungskosten im Vergleich
zu denjenigen der konventionellen bzw. bekannten Luftleiteinrichtung
verringert werden.
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Die Luftleiteinrichtung 20 der
vorliegenden Ausführungsform
bewirkt keine Resonanz, welche durch die Luftleiteinrichtung bewirkt
wird, worin der ergänzende
Flügel
in Längs richtung
vorgesehen ist, wenn die behandelte Luft bei einer Geschwindigkeit schneller
als die vorbestimmte Geschwindigkeit ausgesandt bzw. ausgebracht
wird, und es wird ein ruhiger Betrieb erhalten.
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Darüber hinaus wird durch die Flächen von unterschiedlicher
Anhebung 23 und 23 der Luftleiteinrichtung 20,
worin die Rand- bzw. Kantenlinie, wo die Flächen unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 die
erste Windrichtungsoberfläche 21 und
die zweite Windrichtungsoberfläche 22 treffen,
eine Bogenoberfläche
sind, welche in der ebenen Bogenform vorliegt, die Blasrichtung
der behandelten Luft sanft im Vergleich zu dem Fall geändert, wo
die Oberfläche von
unterschiedlicher Anhebung in der flachen Form ausgebildet ist,
und es besteht dort eine geringere Gefahr, daß ein turbulenter Wirbelstrom
und dgl. erzeugt werden.
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Die Luftleiteinrichtung 20,
worin eine Vielzahl von Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 vorgesehen
ist, ändert
den Strahlschwenkwinkel einer großen Menge an behandelter Luft
und schickt die behandelte Luft in einer Weise, um den Bereich der
behandelten Luft zu erweitern.
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Da die Wanddicke der Luftleiteinrichtung 20 im
wesentlichen gleich bzw. einheitlich ist, steigt das erforderliche
Harzvolumen zum Formen nicht stark bzw. übermäßig im Vergleich zu der Luftleiteinrichtung
in der flachen Form an, und die Herstellungskosten werden nicht
hoch.
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Darüber hinaus ändert die Luftleiteinrichtung,
welche die flächensymmetrische
Form um die Oberfläche
entlang der Dickenrichtung und der Blasrichtung aufweist, den Strahlschwenkwinkel
der behandelten Luft, um den Strahlschwenk winkel gleichmäßig zu unterteilen,
und weist ein exzellentes Aussehen der vorderen Form auf.
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Die Luftleiteinrichtung 20,
welche sich um die Stützachsen 24 und 24 schwenkt, ändert die
behandelte Luft, daß sie
dreidimensional wird.
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In der vorliegenden Ausführungsform
wird, worin die Luftleiteinrichtung 20 an der Strahlöffnung 83 der
Klimaanlage 10 positioniert ist, eine Behandlung von Innenluft
wirksam durchgeführt.
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Als nächstes werden die zweite Ausführungsform
bis fünfte
Ausführungsform
beschrieben, welche sich auf die vorliegende Erfindung beziehen. Es
wird erwähnt,
daß in
jeder unten beschriebenen Ausführungsform
die Erläuterung
der Elemente, welche bereits in der ersten Ausführungsform beschrieben sind,
der Einfachheit halber weggelassen wird, indem identische Bezugszeichen
in den Zeichnungen verwendet werden.
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Zweite Ausführungsform
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Eine Luftleiteinrichtung 30 der
zweiten Ausführungsform,
welche in 3 illustriert
ist, ist die Luftleiteinrichtung 20, welche durch die Beispiele
in der ersten Ausführungsform
illustriert ist, wobei ihre Vorderseite und Rückseite vertauscht sind.
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Dementsprechend erzielt die Luftleiteinrichtung 30 der
vorliegenden Ausführungsform
denselben Effekt wie die Luftleiteinrichtung 20, welche durch
die Beispiele in der ersten Ausführungsform
illustriert ist.
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Dritte Ausführungsform
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Eine Luftleiteinrichtung 40 der
dritten Ausführungsform,
welche in 4 illustriert
ist, weist die erste Windrichtungsoberfläche 21 und die zweite Windrichtungsoberfläche 22 jeweils
an der vorderen Fläche
bzw. Seite und der rückwärtigen Fläche bzw. Seite
vorgesehen auf; daher ist eine Vielzahl von Flächen von unterschiedlicher
Anhebung 23 jeweils an der vorderen Fläche und der rückwärtigen Fläche vorgesehen.
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In dieser Luftleiteinrichtung 40 sind
die zweite Windrichtungsoberfläche 22,
welche an der vorderen Seite (in der Zeichnung der oberen Fläche) vorgesehen
ist, und die erste Windrichtungsoberfläche 21, welche an
der rückwärtigen Seite
(in der Zeichnung an der unteren Seite) vorgesehen ist, an derselben
Ebene positioniert.
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Gemäß der oben beschriebenen Ausführungsform
ist die Luftleiteinrichtung 40 im wesentlichen in derselben
Weise angeordnet wie die Luftleiteinrichtungen 20 und 30;
daher kann im wesentlichen derselbe Effekt wie mit der Luftleiteinrichtung 20 und 30 erhalten
werden.
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Demgegenüber ändert die Luftleiteinrichtung 40 der
vorliegenden Ausführungsform,
worin die Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 sowohl an der vorderen
Fläche
als auch an der rückwärtigen Fläche vorgesehen
sind, die Blas- bzw. Strahlrichtung effizienter im Vergleich zu
der Luftleiteinrichtung, worin die Oberflächen von unterschiedlicher Anhebung
nur an einer Fläche
bzw. Seite vorgesehen sind.
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Bei der Luftleiteinrichtung 40,
worin die zweite Windrichtungsoberfläche 22, welche an
der vorderen Fläche
vorgesehen ist, und die erste Windrichtungsoberfläche 21,
welche an der rückwärtigen Fläche vorgesehen
ist, in derselben Ebene positioniert sind, ist die Länge in der
Dickenrichtung verkürzt;
daher wird das äußere Aussehen
erhalten, welches stark der Luftleiteinrichtung in der flachen Form ähnelt bzw.
entspricht.
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Vierte Ausführungsform
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In einer Luftleiteinrichtung 50 der
vierten Ausführungsform,
welche in 5 illustriert
ist, sind die zweiten Windrichtungsoberflächen 22 und 22 mit der
ersten Windrichtungsoberfläche 21 durch
Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23A und 23A verbunden,
und dritte Windrichtungsoberflächen 53 und 53 sind
mit der ersten Windrichtungsoberfläche 21 und der zweiten
Windrichtungsoberfläche 22 und 22 durch
Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23B und 23B verbunden.
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Diese Flächen von unterschiedlicher
Anhebung 23A und 23B sind jeweils in einem im
wesentlichen vertikalen Zustand zu der ersten Windrichtungsoberfläche vorgesehen.
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Durch die oben beschriebene Ausführungsform,
worin die Luftleiteinrichtung 50 im wesentlichen auf dieselbe
Weise wie die Luftleiteinrichtungen 20, 30 und 40 angeordnet
ist, wird im wesentlichen derselbe Effekt wie mit den Luftleiteinrichtungen 20, 30 und 40 erhalten.
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Demgegenüber besteht in der Luftleiteinrichtung 50 der
vorliegenden Ausführungsform,
worin die Flächen
von unter schiedlicher Anhebung 23A und 23B jeweils
in einem im wesentlichen vertikalen Zustand zu der ersten Windrichtungsoberfläche 21,
der zweiten Windrichtungsoberfläche 22 und
der dritten Windrichtungsoberfläche 53 vorgesehen
sind, eine geringere Gefahr, daß die
behandelte Luft von der Oberfläche
von unterschiedlicher Anhebung 23 zu der ersten Windrichtungsoberfläche 21,
der zweiten Windrichtungsoberfläche 22 oder
der dritten Windrichtungsoberfläche 53 abweicht,
und die Verstellung bzw. Änderung
der Strahlrichtung wird zuverlässig durchgeführt.
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Fünfte Ausführungsform
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In einer Luftleiteinrichtung 60 der
fünften Ausführungs-
form, welche in 6 illustriert
ist, sind die zweiten Windrichtungsoberflächen 22 und 22 jeweils
mit einem Paar der ersten Windrichtungsoberflächen 21 und 21 durch
Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 23 und 23 verbunden.
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Ein konkaver Abschnitt 61 ist
zwischen jeder der ersten Windrichtungsoberflächen 21 und 21 durch
die Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 25 und 25 vorgesehen,
welche parallel zu der Strahl- bzw. Blasrichtung sind und im wesentlichen
vertikal zu der ersten Windrichtungsoberfläche 21 und der zweiten
Windrichtungsoberfläche 22 sind.
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Durch die oben beschriebene Ausführungsform,
worin die Luftleiteinrichtung 60 im wesentlichen auf dieselbe
Weise wie die Luftleiteinrichtungen 20, 30, 40 und 50 angeordnet
ist, wird im wesentlichen derselbe Effekt wie mit den Luftleiteinrichtungen 20, 30, 40 und 50 erhalten.
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Demgegenüber ändert die Luftleiteinrichtung 60 der
vorliegenden Ausführungsform,
worin die Flächen
von unterschiedlicher Anhebung 25 und 25 zwischen
einem Paar der ersten Windrichtungsoberflächen 21 und 21 vorgesehen
sind, nicht nur den Strahlschwenkwinkel der behandelten Luft, sondern sendet
auch geradlinig die behandelte Luft durch die Oberflächen von
unterschiedlicher Anhebung 25 und 25 aus; daher
wird die behandelte Luft über
einen weiten Bereich ausgesandt.
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Es sollte verstanden werden, daß die vorliegende
Erfindung nicht beabsichtigt, auf jede bzw. irgendeine der oben
beschriebenen Ausführungsform beschränkt zu sein,
und daß verschiedene Änderungen
innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden
können,
wie sie in den Ansprüchen
definiert ist. Beispielsweise kann auch eine Form der Luftleiteinrichtung
abgewandelt von den beispielhaften Formen angewandt bzw, eingesetzt werden,
welche in 7A, 7B und 7C illustriert sind.
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Das heißt, in einer Luftleiteinrichtung 70A, welche
in 7A illustriert ist, ist die zweite
Windrichtungsoberfläche 22 in
der ebenen Form, welche sich zu der Strahlquelle verjüngt bzw.
abgeschrägt
ist, an der ersten Windrichtungsoberfläche 21 in einer im wesentlichen
flachen Form vorgesehen, und ein Paar von Flächen von unterschiedlicher
Anhebung 23 und 23 ist jeweils vorgesehen bzw.
zur Verfügung
gestellt, um zu der Strahlöffnung
an einer Schräge
bzw. Neigung gerichtet zu sein.
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In der in 7B illustrierten
Luftleiteinrichtung 70B ist eine Vielzahl von zweiten Windrichtungsoberflächen 22 durch
ein Ausbilden des Teils der ersten Windrichtungsoberfläche
21,
welche sich in der im wesentlichen flachen Form befindet, in eine gewellte
Plattenform vorgesehen und die Flächen von unterschiedlicher
Anhebung 23, welche die Bogenoberfläche werden, sind jeweils in
einem parallelen Zustand zueinander vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt,
um zu der Strahlquelle auf einer Schräge bzw. Neigung gewandt zu
sein.
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Darüber hinaus ist eine Luftleiteinrichtung 70C,
welche in 7C illustriert ist, so ausgebildet, daß die erste
Windrichtungsoberfläche 21 und
die zweite Windrichtungsoberfläche 22 durch
die Oberfläche 23 von
unterschiedlicher Anhebung durch ein Durchführen einer Schneidbearbeitung
nur in einer Oberfläche
des Plattenmaterials verbunden werden, welches die vorbestimmte
Dicke aufweist.
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Durch die Verwendung der Luftleiteinrichtungen 70A bis 70C wird
derselbe Effekt wie mit jeder der oben genannten Ausführungsformen
erhalten.
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Als Material der Luftleiteinrichtung
kann Harz, Metall, Holz und dgl. ausgewählt werden, und das Ausbilden
kann durch ein Gießformen,
Druckformen, Schneidformen und dgl. durchgeführt werden.
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Darüber hinaus kann, obwohl in
jeder der oben beschriebenen Ausführungsformen die Luftleiteinrichtung
der vorliegenden Erfindung als die Vorrichtung zum Ändern bzw.
Verstellen der Windrichtung angewandt wird, welche an der Strahl-
bzw. Gebläseöffnung des
vereinheitlichten Typs einer Klimaanlage vorgesehen ist, deren Körper installiert
wird, indem er in einen an der Wandoberfläche erzeugten Hohlraum eingesetzt
wird, die Luftleiteinrichtung bzw. das Luftblech der vor liegenden
Erfindung in dem getrennten Typ einer Klimaanlage, in welchem eine
Inneneinheit und Außeneinheiten
getrennt sind, oder an den Strahl- bzw. Gebläseöffnung einer im Inneren installierten
Luftreinigungseinrichtung oder an der Strahlöffnung positioniert sein, um
das Innere von Fahrzeugen, Kraftfahrzeugen usw. zu belüften.
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Obwohl in jeder der oben beschriebenen Ausführungsformen
die Luftleiteinrichtung der vorliegenden Erfindung als die in Querrichtung
verlaufende Luftleiteinrichtung illustriert ist, welche hauptsächlich den
Strahlanstiegswinkel der behandelten Luft ändert, ist die Luftleiteinrichtung
der vorliegenden Erfindung auch als eine in Längsrichtung verlaufende Luftleiteinrichtung
anwendbar.
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Die Formen, Größen, Ausbildungen, Mengen,
Positionierungspunkte und dgl. der Luftleiteinrichtung der ersten
Wind- richtungsoberfläche,
der zweiten Windrichtungsoberfläche,
der Oberfläche bzw.
Fläche
von unterschiedlicher Anhebung usw., welche in jeder der Ausführungsformen
beschrieben sind, innerhalb des Bedeutungsbereichs und Bereichs
der vorliegenden Erfindung sind optional und nicht beschränkt bzw.
beschränkend.