DE69521000T2 - Behälter mit selbstverrieglenden Armen, geeignet für die Lagerung von rollenden Gegenständen - Google Patents
Behälter mit selbstverrieglenden Armen, geeignet für die Lagerung von rollenden GegenständenInfo
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Description
- Diese Erfindung betrifft einen Behälter mit selbstsperrenden Armen, insbesondere verwendbar für rollende Güter.
- Insbesondere betrifft diese Erfindung einen Behälter mit selbstsperrenden Armen für das Verpacken, den Transport und die Lagerung von rollenden Gütern insbesondere von Reifen von Schienenfahrzeugen, Radnaben und Monoblockrädern.
- Eine Vorrichtung mit selbstsperrenden Armen zur Aufnahme von langen Gegenständen gemäß Oberbegriff von Anspruch 1 ist bekannt aus EP-A-0 505 295.
- Wie bekannt ist, macht wegen des Volumens und des Gewichts der Bauteile die Handhabung einer Radanordnung für Schienenfahrzeuge besondere Hilfestellungen erforderlich, die geeignet sind, Beschädigungen im Gefolge eines Unfalls und häufige Verschiebungen der Last zu verhindern. Insbesondere in Hinblick auf Reifen, Radnaben und Monoblockräder von Schienenfahrzeugen ist es notwendig, Verpackungen vorzusehen, um so sehr wie möglich die Stabilität und die Kompaktheit der vielen zu Gruppen zusammengefassten Bauteile, die üblicherweise auf dem See- oder Schienenweg von Herstellungsanlagen zu unterschiedlichen Bestimmungsorten transportiert werden, zu gewährleisten.
- Zu diesem Zweck werden die Räder, Reifen und Radnaben in veränderlicher Anzahl auf Paletten oder Unterlagen herkömmlicher Art übereinander abgelegt und dann mit Stahlbändern verzurrt, d. h. an dem Lagerungszwecken dienenden Rahmen mit Hilfe von Stahlbändern angebunden. Diese herkömmliche Lösung ist mit einigen ernsthaften Nachteilen verbunden.
- In aller erster Linie verhindern die verwendeten Stahlbänder nicht die Verschiebungen der übereinander abgelegten Elemente in dem Fall von abrupten Belastungen, die häufig während des Transports auftreten; als eine Folge besteht die Tendenz, dass die übereinander abgelegten Monoblockräder, Reifen und Radnaben sich in einer unordentlichen Weise voneinander weg bewegen und im schlimmsten Fall die Bänder zerreißen, wobei sie auf dem Boden rutschen und Schaden nehmen. Daher ist es bei dem Entladen des Materials notwendig, die Gruppe der Bauteile wieder zusammenzulegen, was wegen des Gewichts offensichtlich schwierig ist und zu einem Zeitverlust führt.
- Auch in den Zustand der Vorbereitung der Unterlage für den Versand ist der Vorgang der Anordnung der Gesamtheit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, weil die Räder, Reifen oder Radnaben in einer genauen Ausrichtung übereinander abgelegt und daher mittels der Stahlbänder gehalten werden müssen.
- Aufgabe dieser Erfindung ist es, die oben angegebenen Nachteile zu vermeiden.
- Insbesondere ist es Aufgabe dieser Erfindung, einen Behälter für rollende Güter derart zu schaffen, dass keine Arbeitsvorgänge für das Festbinden des Materials erforderlich sind und während des Transports die exakte Einhaltung der ursprünglichen Position sogar in dem Fall von abrupten Belastungen gestattet ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, Benutzer mit einem Behälter wie oben angegeben auszustatten, der für eine automatische Festlegung der aufeinander abgelegten rollenden Güter geeignet ist.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen Behälter für rollende Güter zu schaffen, der für die Gewährleistung eines hohen Grades an Widerstandsvermögen und Zuverlässigkeit auf einer langen Fahrt geeignet ist und auch leicht wirtschaftlich realisierbar ist.
- Erfindungsgemäß werden diese und weitere Aufgaben gelöst mittels eines Behälters mit selbstsperrenden Armen, insbesondere verwendbar für rollende Güter, umfassend einen Metallrahmen, der aus Ständern zusammengesetzt ist, die durch Querstücke verbunden und mit Hebelarmen versehen sind, die gelenkig mit dem Rahmen verbunden sind und deren Hebelstütze auf der inneren Front jedes Ständers ist, wobei jeder Arm "L"-förmig ist und einen horizontalen und einen vertikalen Zweig umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallrahmen mit unteren und oberen Querstücken und zwei Paaren von "L"- förmigen Hebelarmen versehen ist, wobei die Arme eines Paares gelenkig an den entsprechenden Armen des anderen Paares durch jeweilige Enden ihrer horizontalen Zweige verbunden sind, und dadurch, dass die unteren Enden der vertikalen Zweige der Arme jedes Paares durch ein verbindendes Querstück verbunden sind, das an seinen Enden mit einem vorstehenden Stift versehen ist, welcher in die entsprechende innere Front der Ständer passt.
- Besondere Ausführungsformen der Erfindung sind in der den abhängigen Ansprüche 2 bis 10 angegeben.
- Die Bauweise und die funktionellen Eigenschaften des Behälters mit selbstsperrenden Armen für rollende Güter, der Gegenstand dieser Erfindung ist, werden durch die nachfolgenden Detailbeschreibung einer bevorzugten, nichteinschränkenden Ausführungsform derselben besser herausgestellt, die auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt, wobei:
- Fig. 1 schematisch eine perspektivische Ansicht des Behälters mit selbstsperrenden Armen, der Gegenstand dieser der Erfindung ist, zeigt;
- Fig. 2 eine schematische Vorderansicht des Behälters ist, die auf ein Paar von Hebeln und Sperrarmen beschränkt ist, die an dem aufgeladenen Element wirken;
- Fig. 3 eine schematische Seitenansicht des Behälters ist, in dem die rollenden Güter angeordnet sind.
- Unter anfänglicher Bezugnahme auf Fig. 1 ist der der Behälter mit selbstsperrenden Armen für rollende Güter grundsätzlich durch einen Metallrahmen gebildet, der in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichnet ist und beispielsweise einen hexagonalen Grundriss aufweist, der aus vertikalen Ständern 12 zusammengesetzt ist, die durch Querstücke 14 verbunden sind, die in der Nähe des bodenseitigen Abstützungspunkts der Ständer horizontalangeordnet sind. Weiter verbinden die Querstücke 16 am oberen Teil zwei Paaren von gegenüberliegenden Ständern 12. Die obengenannten Ständer und Querstücke, die vorzugsweise aus viereckigen Stahlabschnitten, die im Wege des Verschweißens miteinander verbunden sind, hergestellt sind, umschreiben bzw. bilden einen Behälter mit einer im Wesentlichen quaderförmigen Gestalt.
- Der Rahmen 10 ist mit vier metallischen Hebelarmen 18, 18', die paarweise verbunden sind, versehen, die eine im Inneren des Rahmens entwickelte Knebeleinrichtung bilden. Insbesondere ist jeder der Arme 18, 18' durch ein im Wesentlichen "L"-förmiges ist Element aus Stahl oder einem anderen geeigneten Material beispielsweise mit einem viereckigen Querschnitt hergestellt, das mit der Innenwand einer der Ständer 12 verbunden sind; das Ende des horizontalen Zweigs jedes Arms 18, 18' ist mit Stiften oder Bolzen 20 mit dem entsprechenden Ende des gegenüberliegenden Arms verbunden, mittels dessen Seite es sich abstützt. Die oben genannten Arme sind in Entsprechung zu der inneren Front der Ständer 12, die an ihrem oberen Teil nicht miteinander verbunden sind, angeordnet und erstrecken sich vorzugsweise mit ihrem vertikalen Zweig etwa von der halben Höhe der Ständer aus, bis sie fast die Querstücke 14 erreichen. Jedes Paar der Arme 18, 18' besitzt weiter ein verbindendes Querstück 22, das im Wege des Schweißens oder eines äquivalenten Mittels mit dem unteren Ende des vertikalen Zweigs der Arme verbunden ist. Das verbindende Element verläuft parallel zu dem darunter befindlichen Querstück 14 des Rahmens 10 und ist von diesem um eine Länge von beispielsweise zwischen 15 und 30 mm beanstandet. Die einander gegenüberliegenden Fronten des Querstücks 22 sind mit Sitzen für Passstifte 28' oder äquivalenten Mitteln zum Verbinden mit dem Ständer 12 versehen.
- Zwischen den vertikalen Zweigen jedes Paares der Arme 18, 18' ist ein "U"- förmiger Metallrahmen 24 angeordnet; die vertikalen Zweige 26 des Rahmens liegen an der inneren Front der Arme 18, 18' in Entsprechung zu ihrem oberen Zweig an, mit dem sie mit Hilfe von Bolzen bzw. Schrauben 28 oder einem äquivalenten Mittel verbunden sind. Die vertikalen Zweige 26 der "U"-förmigen Rahmen besitzen vorzugsweise die doppelte Länge im Vergleich zu den vertikalen Zweigen der Arme 18, 18', wobei sie einen etwas niedrigeren Level im Vergleich zu dem oberen Ende der Ständer 12 erreichen; der horizontale Zweig 26' der Rahmen 24 ist um eine Länge von beispielsweise zwischen 10 und 40 mm von dem Querstück 22, das die Arme 18, 18' verbindet, beanstandet, um sich gegenüber demselben frei hin und her bewegen zu können.
- Die Ständer 12 und die horizontalen Zweige der Arme 18, 18' sind vorzugsweise über elastische Mittel (nicht dargestellt), beispielsweise Federn o. dgl., verbunden; diese Mitteln gestatten es, wie insbesondere in Fig. 1 dargestellt ist, die horizontalen Zweige der Arme winklig nach oben ausgerichtet zu halten, wenn keine Lasten im Rahmen 10 angeordnet sind. Unter diesen Bedingungen können die vertikalen Zweige der Arme 18, 18' etwas in Richtung nach außen bezogen auf die Ständer 12 vorstehen, wie in der schematischen Darstellung von Fig. 1 dargestellt ist; jedoch sorgt eine bevorzugte Lösung für die Anordnung von besonderen Sperrelementen an den Ständern um zu verhindern, dass die Arme von denselben aus vorstehen.
- Insgesamt bilden die Arme 18, 18' eine hin und her gehende Stütze für die Last, die in dem Behälter, der durch den Rahmen 10 gebildet ist, unterzubringen ist, und sind die Arme durch das Moment der Last, die auf ihnen aufliegt, beansprucht, wie nachfolgend unter Bezugnahme auf Fig. 2 und 3 im Detail angegeben wird.
- Fig. 2 zeigt schematisch die Anordnung, die durch ein Paar Arme 18, 18' und einen "U"-förmigen Rahmen erreicht ist, wenn rollende Güter, beispielsweise Monoblockräder 30 für Schienenfahrzeuge, in dem Behälter, der Gegenstand der Erfindung ist, angeordnet sind. Die Monoblockräder, die mit vertikaler Achse ausgerichtet sind, fluchten miteinander und sind gruppenweise im Rahmen 10 quer bezüglich der Arme 18, 18' angeordnet, deren horizontale Zweige unter der Wirkung des Gewichts zu einer nach unten gerichteten Bewegung in Richtung zu den Querstücken 14veranlasst sind, wobei der Widerstand der Federn oder der gleichwertigen elastischen Mittel, die sie mit den Ständern 12 verbinden, überwunden wird.
- Die nach unten gerichtete Bewegung der oben genannten Zweige wird automatisch durch die Gesamtlänge der Gruppen der Monoblockräder 30 begrenzt, deren Zahl in Abhängigkeit von ihrer Dicke zwischen 4 und 6 liegt; die äußerste Front des ersten und des letzten Rades ist tatsächlich direkt durch die vertikalen Zweige der Arme 18, 18' erfasst, die sich in Richtung zu dem Zentrum des Rahmens 10 hin und her bewegen. Die einander gegenüberliegenden "U"- förmigen Rahmen 24, die in Entsprechung zu dem Ende der vertikalen Zweige der Arme gelenkig verbunden sind, bewegen sich ihrerseits in der gleichen Richtung hin und her und nähern sich den Monoblockrädern, wobei sich ihre freigelegte Front auch im oberen Bereich bewegt und daher als Rückhalteschranke wirkt. Dieser Zustand ist schematisch in Fig. 3 dargestellt.
- Die Monoblockräder sind herkömmlicherweise mit einem zentralen Loch 30' ausgestattet, innerhalb dessen eine vorübergehende Stützwelle in vorteilhafter Weise vorgesehen ist; daher kann eine Vielzahl von Rädern 30 an der Welle angebracht werden, die von den einander gegenüberliegenden Enden der Gruppe von Gegenständen, die einander angenähert sind, vorstehend den geeigneten Erfassungspunkt für die Gesamtheit der Räder bildet, die gleichzeitig durch Aufzüge oder Lastfahrzeuge mit Hebezeug gehandhabt und blockweise im Rahmen 10 platziert werden.
- Wie aus den obigen Ausführungen zu ersehen ist, erreicht die Erfindung viele Vorteile.
- Der Behälter mit selbstsperrenden Armen, der Gegenstand dieser Erfindung ist, gestattet es, die Monoblockräder, die Reifen oder Naben von Schienenfahrzeugen in auf den Schwerpunkt bezogener konstanter Position zu gruppieren und zu halten; der gleiche Behälter ist in vorteilhafter Weise während der Bearbeitung der Gegenstände brauchbar, wobei er als ein kleines Lager zur vorübergehenden Lagerung wirkt.
- Das durch die Arme und die "U"-förmigen Rahmen des Behälters umgebene Material ist nicht Verschiebungen und sich daraus ergebenden möglichen Verbeugungen ausgesetzt und macht keine weiteren Vorgänge einer Verzurrung mit Stahlbändern erforderlich. Die beladenen Behälter sind leicht transportierbar, weil die Basis-Querstücke von der Abstützungsebene beanstandet sind und das Einsetzen der Gabeln von Lastfahrzeugen mit Hebezeug gestatten.
- Jedoch ist die Erfindung wie oben beschrieben und nachfolgend beansprucht ausschließlich beispielhaft vorgeschlagen worden, wobei zu beachten ist, dass sie Gegenstand vieler Änderungen und Varianten sein kann, die alle innerhalb des Umfangs der Erfindung liegen. Beispielsweise kann der Behälter insbesondere entlang der Träger mit Öffnungen beliebiger Gestalt zum Einhängen von Seilen oder Ketten versehen sein, was die Handhabung mit Deckenlaufkränen gestattet, oder der Behälter kann Stützplatten am oberen Ende der Träger oder Sitze aufweisen, die in geeigneter Weise für ihre Anordnung übereinander gestaltet sind.
- Zwar ist insbesondere für den Transport von rollenden Gütern der Behälter, der Gegenstand der Erfindung ist, vorgeschlagen worden, jedoch kann der Behälter auch für andere Zwecke verwendet werden und beispielsweise mit geeigneten Größen, gewickelten Metallbändern oder anderen Gegenständen und Materialien gefüllt werden, für die eine exakte Versperrung während der Handhabung erforderlich ist.
- Schließlich sind auch mögliche strukturelle Umkehrungen oder alternative Anordnungen der Bauteile, die alle zusammen den Behälter, der Gegenstand der Erfindung ist, bilden, ebenfalls möglich.
Claims (10)
1. Behälter mit selbstsperrenden Armen, insbesondere verwendbar für rollende
Güter, umfassend einen Metallrahmen (10), der aus Ständern (12)
zusammengesetzt ist, die durch Querstücke (14, 16) verbunden und mit
Hebelarmen (18, 18') versehen sind, die gelenkig mit dem Rahmen verbunden
sind und deren Hebelstütze auf der inneren Front jedes Ständers (12) ist,
wobei jeder Arm (18, 18') "L"-förmig ist und einen horizontalen und einen
vertikalen Zweig umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallrahmen (10)
mit unteren (14) und oberen (16) Querstücken und zwei Paaren von "L"-
förmigen Hebelarmen (I8, 18') versehen ist, wobei die Arme (18, 18') eines
Paares gelenkig an den entsprechenden Armen des anderen Paares durch
jeweilige Enden ihrer horizontalen Zweige verbunden sind und dadurch, daß
die unteren Enden der vertikalen Zweige der Arme (18, 18') jedes Paares
durch ein verbindendes Querstück (22) verbunden sind, das an seinen Enden
mit einem vorstehenden Stift (28') versehen ist, welcher in die entsprechende
innere Front der Ständer (12) paßt.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der
horizontalen Zweige der Arme (18, 18') eines Paares gelenkig mit den
entsprechenden Enden des gegenüberliegenden Paares durch Stifte oder
Bolzen (20) verbunden sind.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der
vertikale Zweig jedes Armes (18, 18') von etwa mittlerer Höhe der Ständer
(12) bis fast zu dem unteren Querstück (14) ausbildet.
4. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das verbindende Querstück (22) parallel zu dem unteren Querstück (14)
ist und von diesem durch eine Länge beabstandet ist, die zwischen 15 und
30 mm umfaßt.
5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ein im wesentlichen "U"-förmiger Rahmen (24), der zwei vertikale
Zweige (26) und einen horizontalen Zweig (26') umfaßt, zwischen den
vertikalen Zweigen der Arme (18, 18') jedes Paares vorgesehen ist, wobei
jeder vertikale Zweig (26) gelenkig mit der inneren Wand der Arme (18, 18')
verbunden ist und diese überstreicht.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der vertikale Zweig
(26) des "U"-förmigen Rahmens (24) mit der inneren Wand der Arme (18,
18') durch einen Bolzen (28) verbunden ist.
7. Behälter nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen
Zweige (26) jedes "U"-förmigen Rahmens (24) eine Länge haben, die fast die
doppelte Länge der vertikalen Zweige der Arme (18, 18') ist.
8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der horizontale Zweig (26') jedes "U"-förmigen
Rahmens (24) von dem verbindenden Querstück (22) beabstandet ist, um frei
zu schwingen.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der horizontale
Zweig (26') jedes "U"-förmigen Rahmens (24) von dem verbindenden
Querstück (22) durch eine Länge beabstandet ist, die zwischen 20 und 40 mm
umfaßt.
10. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ständer (12) mit den entsprechenden horizontalen Zweigen der Arme
(18, 18') durch elastische Elemente verbunden sind, um die Zweige, bei
Abwesenheit von Lasten, winkelig nach oben orientiert zu halten.
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