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DE69520377T2 - Lauffläche für "lkw"-reifen - Google Patents

Lauffläche für "lkw"-reifen

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DE69520377T2
DE69520377T2 DE69520377T DE69520377T DE69520377T2 DE 69520377 T2 DE69520377 T2 DE 69520377T2 DE 69520377 T DE69520377 T DE 69520377T DE 69520377 T DE69520377 T DE 69520377T DE 69520377 T2 DE69520377 T2 DE 69520377T2
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DE
Germany
Prior art keywords
tread
grooves
ribs
circumferential
equal
Prior art date
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DE69520377T
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English (en)
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DE69520377D1 (de
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Marc Henry
Didier Martin
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Compagnie Generale des Etablissements Michelin SCA
Original Assignee
Compagnie Generale des Etablissements Michelin SCA
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Publication date
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tires In General (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schwerlastreifen, das heißt einen Reifen, der dazu bestimmt ist, auf Lastwagen, Bussen oder Straßen-Zugfahrzeugen zu laufen, und mehr im einzelnen einen Reifen, der auf einer Achse montiert ist, die einem Antriebs-Drehmoment unterworfen ist.
  • Das Patent 2 643 312, das dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entspricht, schlägt, um die Abnutzung der vorspringenden Ablaufränder einer Lauffläche für einen Schwerlastreifen, gleichgültig, auf welcher Achse er auch angebracht ist, und wie die Elemente auch sein mögen, die in axialer Richtung durch Umfangsrillen und in Umfangsrichtung durch Einschnitte mit einer Breite begrenzt sind, die nicht null und höchstens gleich 3 mm beträgt, vor, die genannten Einschnitte in Bezug auf die Richtung normal zur Oberfläche der Lauffläche um einen Winkel zu neigen, der zwischen 5º und 25º liegt, und zwar derart, daß die resultierende Tangentialkraft (die für einen Reifen, der nicht einem Antriebsmoment unterworfen ist, bremsend ist, oder im Fall eines Reifens, der einem Antriebsmoment unterworfen ist, antreibend ist), die vom Boden auf die Lauffläche ausgeübt wird, danach trachtet, die Einschnitte zu einer Richtung null auszurichten. Die Neigung solcher Einschnitte zeigt sich übrigens in dem Fall als besonders von Vorteil, in dem die Lauffläche mit sogenannten breiten Umfangsrillen versehen ist.
  • Das genannte Patent beschreibt als Anwendungsbeispiel Reifen, die eine variable Anzahl breiter Umfangsrillen haben. Diese Anzahl variiert von l (zentrale Rille der Fig. 5 und 8) bis 4 (Fig. 1) und durchläuft dabei 2 (Fig. 3), während die anderen Umfangsrillen sogenannte schmale Rillen sind. Nach dem genannten Patent ist unter einer breiten Umfangsrille eine Rille zu verstehen, deren Breite, gemessen auf der Lauffläehe des Reifens, der auf seiner Einsatzfelge montiert ist und der auf den empfohlenen Druck aufgepumpt ist, größer ist als das 1,7-fache der Quadratwurzel der Höhe der größten Wand der genannten Rille. Eine Rille wird als schmal bezeichnet, wenn ihre Breite kleiner ist als das 1,2-fache der Quadratwurzel der Höhe der größten Wand. Dasselbe Patent zeigt (Fig. 8) und beschreibt außerdem eine Lauffläche, die eine mittige, breite Rille aufweist, und beiderseits der genannten Rille drei schmale Rillen, um auf diese Weise sechs zentrale Rippen zu bilden, wobei die Lauffläche außerdem zwei seitliche Rippen ohne jede Rille oder irgendwelche querverlaufenden oder schrägen und radial in Bezug auf das mittlere Querprofil der mittleren Rippen abgesenkten Einschnitte aufweist.
  • Solche Laufflächenstrukturen gestatten es nicht nur, bekannten, unregelmäßigen Abnutzungsformen abzuhelfen und demzufolge die Lebensdauer der Lauffläche gegenüber Abnutzung deutlich zu verbessern, sondern auch noch einen guten Halt des Reifens gegenüber den Erscheinungen des Aquaplaning oder Viskoplaning zu bewahren, wobei die genannten Verbesserungen im Falle des Rollens auf einer Lenkachse oder einfach einer Tragachse deutlich betont sind. Dagegen scheinen die Reifen, die solche Laufflächen haben, nicht völlig zum Rollen auf einer Antriebsachse geeignet, infolge der Tatsache, daß dieses Rollen die Abnutzungsgeschwindigkeit, das akustische Niveau sowie den Treibstoffverbrauch betont, während sie gleichzeitig eine sehr gute Anhaftung des Reifens erfordern.
  • Um die Leistungen in Bezug auf das Geräusch und den Rollwiderstand eines Schwerlastreifens zu verbessern, der eine Scheitelbewehrung hat, die aus mindestens zwei Scheitel-Arbeitslagen zusammengesetzt ist, und dazu bestimmt ist, eine Fahrzeugachse auszustatten, die einem Antriebsmoment unterzogen ist, während er gleichzeitig die hervorragenden Eigenschaften der Abnutzung und der Haftung bewahrt, schlägt die Erfindung vor, die Anwesenheit auf den mittleren Rippen von Einschnitten mit einer Breite ungleich null und höchstens gleich 3 mm, die in Bezug auf die Richtung senkrecht zur Oberfläche der Lauffläche geneigt sind, und zwar so, daß die resultierende Tangentialkraft, die durch den Boden auf die Lauffläche ausgeübt wird, danach trachtet, die Einschnitte zu einer Neigung null hin auszurichten, mit einer gewissen Anzahl von Eigenschaften zu kombinieren, die den genauen Aufbau der Lauffläche betreffen. Nach der Erfindung weist die Lauffläche die folgenden Merkmale auf:
  • - drei breite Umfangsrillen, von denen die eine, mittig genannte auf die Äquatorialebene des Reifens zentriert ist, während die beiden anderen, seitlich genannten axial auf der Außenseite liegen,
  • - zwischen der mittigen Rille und jeder seitlichen Rille zwei schmale Umfangsrillen,
  • - die genannten Umfangsrillen haben eine Tiefe, die höchstens das 0,016-fache des Durchmessers des Reifens beträgt, wenn dieser auf seiner Betriebsfelge montiert und auf den empfohlenen Druck aufgepumpt ist, wobei der genannte Durchmesser in der Äquatorialebene gemessen wird, und
  • - die genannten Rillen definieren einerseits sechs mittige Rippen mit gleichen axialen Breiten, die höchstens das 0,1-fache der axialen Breite der Lauffläche bilden und mit Quereinschnitten versehen sind, die in Bezug auf die Senkrechte zur Laufflächenoberfläche um einen Winkel geneigt sind, der zwischen 10º und 14º liegt, und andererseits zwei seitliche Rippen, wobei jede der Rippen eine axiale Breite hat, die mindestens gleich ist dem doppelten der gemeinsamen Breite der mittigen Rippen, wobei die genannten seitlichen Rippen mit breiten Querrillen versehen sind.
  • Einschnitte und/oder Rillen werden als querverlaufend bezeichnet, wenn ihre mittlere Ausrichtung zur Umfangsrichtung der Lauffläche einen Winkel bildet, der mindestens 70º beträgt. Querrillen werden als breit bezeichnet, wenn sie der oben vorgelegten Definition für breite Umfangsrillen entsprechen.
  • In vorteilhafter Weise haben die Querrillen eine axial variable Tiefe. Insbesondere wird wird ein sehr guter Kompromiß der angestrebten Eigenschaften erzielt, wenn die genannten Rillen über eine axialen Strecke, die mindestens 2/3 ihrer Länge gleich ist, eine Tiefe aufweisen, die zwischen dem 0,5-fachen und dem l-fachen der maximalen Tiefe der Umfangsrillen liegt, und über die verbleibende Länge eine Tiefe, die höchstens gleich ist dem Drittel der genannten, maximalen Tiefe.
  • Es ist im übrigen vorteilhaft, daß die breiten, seitlichen Umfangsrillen durch mindestens eine darunterliegende Bewehrungslage verstärkt sind.
  • Bevorzugt bilden die Wände der Querrillen zu der zur Lauffläche senkrechten Richtung unterschiedliche Schrägwinkel, wobei der durch die angreifende Wand einer jeden Querrille größer ist als der Winkel, der durch die Ablaufwand gebildet ist (die angreifende Wand ist die Wand, die beim Abrollen als erste in die Berührungsfläche zwischen dem Reifen und dem Boden eindringt).
  • Wenn das Vorliegen von Einschnitten gegeben ist, die in einer vorgeschriebenen Richtung geneigt sind, dann kann der Reifen vorteilhafterweise an seiner Außenflanke mit einem Pfeil versehe sein, der dessen Drehrichtung entsprechend der Vorwärtsfahrt des ausgestatteten Fahrzeugs angibt, wobei die Antriebskraft, die durch den Boden ausgeübt wird, eine Kraft in derselben Richtung wie die Richtung der Vorwärtsbewegung des Fahrzeugs ist. Der genannte Reifen kann auf seiner Flanke auch die Angabe "Antriebsachse" oder eine äquivalente Bezeichnung tragen.
  • Die Zeichnung und der Teil der Beschreibung, der darauf Bezug nimmt, stellen ein nichteinschränkendes Anwendungsbeispiel dar. In dieser Zeichnung stellt
  • - Fig. 1 schematisch im Grundriß und in der Draufsicht eine Lauffläche nach der Erfindung dar, und
  • - Fig. 2 schematisch im Querschnitt den Scheitel des Reifens dar, der die Lauffläche der Fig. 1 aufweist.
  • Der Reifen P mit der Abmessung 315/80 R 22.5 X hat eine Lauffläche (1) mit der Breite L gleich 246 mm, wobei die genannte Breite der maximale Axialabstand ist, der die beiden Enden der Lauffläche trennt und parallel zur Drehachse des Reifens gemessen ist, wobei dieser auf seiner Betriebsfelge montiert ist, auf den empfohlenen Druck aufgepumpt ist und die empfohlene Ladung trägt. Der montierte und aufgepumpte Reifen P hat einen Scheiteldurchmesser Ds gleich 1080 mm, gemessen in der Äquatorialebene.
  • Die Lauffläche (1), die dazu bestimmt ist, in der Drehrichtung R abzurollen, weist eine breite Umfarigsrille (10) auf, mit einer Tiefe h&sub1;&sub0; gleich 15,0 mm, was etwa dem 0,014- fachen von DS entspricht, und mit einer Breite l&sub1;&sub0; gleich 12 mm, und zentriert auf die Äquatorialebene XX'. Beiderseits der genannten Ebene und der mittigen Rille (10) sind auf jeder Seite zwei schmale Umfangsrillen (11) angeordnet, mit einer Tiefe h&sub1;&sub1;, die gleich ist h&sub1;&sub0;, und einer Breite l&sub1;&sub1;, die sehr viel kleiner ist als l&sub1;&sub0; und sogar nur mm beträgt. Axial auf der Außenseite der schmalen Rillen (11) auf jeder Seite der Äquatorialebene ist eine breite Umfangsrille (12) mit einer Tiefe h&sub1;&sub2; gleich h&sub1;&sub0; und h&sub1;&sub1; und einer Breite l&sub1;&sub2; von 9 mm angeordnet, das heißt, sie ist geringer als die Breite l&sub1;&sub0; der mittigen Rille (10). Die genannten Umfangsrillen bieten, ob sie nun schmal sind oder breit, in ihren Verläufen auf der Oberfläche der Lauffläche ein- und austretende Vorsprünge (100) von geringer Abmessung auf. Die breiten Rillen sind außerdem an ihren Grundflächen mit Ausstülpungen oder Abstufungen (101) versehen, deren Höhen 4 mm betragen.
  • Die Anordnung dieser Umfangsrillen begrenzt zwischeneinander sechs mittige Rippen (20) mit einer Breite L&sub2;&sub0; gleich 20 mm, das heißt kleiner als ein Zehntel der Breite der Lauffläche, und zwei seitliche Rippen (21) mit einer Breite L&sub2;&sub1; gleich 41,5 mm.
  • Die mittigen Rippen (20) sind mit Einschnitten (30) versehen, die in Bezug auf die Richtung senkrecht zur Oberfläche der Lauffläche um einen Winkel gleich 12º geneigt sind. Die genannten Einschnitte haben eine Dicke, die nicht null ist und 0,4 mm beträgt, und ihre Spuren auf der Lauffläche sind geradlinig und in Bezug auf die Umfangsrichtung um einen Winkel von 75º ausgerichtet, parallel zueinander und gleichmäßig über den Umfang verteilt, wobei zwei benachbarte Einschnitte in Umfangsrichtung voneinander um ein Maß p&sub1; getrennt sind, das über den Umfang konstant ist und 28 mm beträgt. Die genannten Einschnitte haben eine Tiefe h&sub3;&sub0; gleich 14,5 mm, das heißt ein wenig geringer in der Tiefe als die gemeinsame Tiefe der h&sub1;&sub0;, h&sub1;&sub1; und h&sub1;&sub2; der Umfangsrillen (10), (11) und (12), wobei die genannte Tiefe h&sub3;&sub0; senkrecht zur Oberfläche der Lauffläche gemessen wird. Die beiden seitlichen Rippen (21) sind mit breiten Querrillen (40) versehen, das heißt, deren Breite 140, gemessen an der Oberfläche der Lauffläche parallel zur Äquatorialebene, beträgt 8 mm und entspricht so der Definition einer breiten Rille, wie sie oben definiert ist. Was die Tiefe h&sub4;&sub0; einer jeden dieser Rillen (40) angeht, so ist sie axial variabel, und zwar derart, daß sie im Inneren über einen Abstand L von 29 mm 10 mm beträgt, und auf der verbleibenden, axialen Strecke L&sub4;&sub0; 5 mm.
  • Die Einschnitte (30) der mittigen Rippen (20) können auf der Laufflächenoberfläche zueinander nicht-parallel und in Umfangsrichtung in variabler Teilung angeordnet sein; dasselbe kann für die Querrillen (40) der seitlichen Rippen (21) gelten; der Umfangsabstand zwischen zwei Einschnitten (30) oder Querrillen (40) ist dann ein mittlerer Abstand, parallel zur Äquatorialebene XX' zwischen den beiden mittleren Richtungen der Einschnitte oder Rillen gemessen. Der minimale Umfangsabstand, der zwei breite Querrillen (40) der seitlichen Rippen (21) trennt, ist mindestens gleich dem minimalen Umfangsabstand, der zwei in Umfangsrichtung benachbarte Einschnitte (30) der mittigen Rippen (20) trennt. Im gezeigten Beispiel ist der Umfangsabstand p&sub2; zwischen zwei benachbarten Querrillen (40) der seitlichen Rippen (21), der axial zwischen den beiden Rillen konstant ist und in Umfangsrichtung konstant ist, gleich dem zweifachen des axialen Abstands p&sub1;, der zwischen den Einschnitten (30) der mittigen Rippen (20) vorliegt.
  • Die so beschriebene Lauffläche liegt radial über einer Scheitelbewehrung (5), die aus vier Scheitellagen gebildet ist. Die radial am weitesten innenliegende Lage ist eine sogenannte Triangulationslage (51), deren undehnbare Metallseile mit der Umfangsrichtung des Reifens einen Winkel von 65º bilden. Die beiden radial außerhalb der Lage (51) gelegenen Lagen sind Scheitel-Arbeitslagen (52) und (53) genannt und sind aus undehnbaren Metallseilen gebildet, die von einer Lage (52) zur folgenden (53) überkreuz laufen und dabei zur Umfangsrichtung einen geringen Winkel von 18º bilden. Die axialen Breiten L&sub5;&sub2; und L&sub5;&sub3; sind so, daß der axiale Abstand L&sub1;&sub0; zwischen den beiden axial am weitesten außen liegenden Wänden der beiden seitlichen Rillen (12) mindestens kleiner sein soll als die größte Breite L&sub5;&sub2; (L&sub5;&sub3;), und bevorzugt kleiner als beide Breiten, so daß auf diese Weise die Böden der breiten seitlichen Rillen (12) durch mindestens eine Schicht aus undehnbaren Metallseilen verstärkt ist. Die Scheitelbewehrung wird im allgemeinen durch eine sogenannte Schutzlage fertiggestellt, die radial außenliegt und aus sogenannten elastischen Seilen gebildet ist.

Claims (5)

1. Lauffläche (1) für einen mit einer Scheitelbewehrung (5) versehenen Luftreifen, die aus mindestens zwei Arbeits-Scheitellagen (52) und (53) zusammengesetzt ist, und der auf seinen Flanken eine Angabe trägt, die angibt, daß er auf einer Achse angebracht werden muß, die einem Antriebsmoment unterzogen ist, sowie ein Markierungsmittel, das die Drehrichtung in Übereinstimmung mit der Vorwärtsfahrt des ausgestatteten Fahrzeugs angibt, mit breiten (10, 12) und schmalen (11) Umfangsrillen, die zwischeneinander Umfangsrippen (20) festlegen, die mit querverlaufenden Einschnitten (30) versehen sind, die in Bezug auf die Richtung senkrecht zur Lauffläche derart geneigt sind, daß die resultierende, antreibende Tangentialkraft, die vom Boden auf die Lauffläche ausgeübt wird, danach trachtet, die Einschnitte zu einer Neigung null geradezurichten, dadurch gekennzeichnet, daß es drei breite Umfangsrillen (10, 12) aufweist, von denen die eine (10), die mittige genannt wird, auf die Äquatorialebene XX' des Reifens zentriert ist, und von denen die anderen beiden (12), die seitliche genannt werden, axial außenliegen, sowie zwischen der mittigen Rille (10) und jeder seitlichen Rille (12) zwei schmale Umfangsrillen (11), wobei die genannten Umfangsrillen (10, 11, 12) Tiefen h&sub1;&sub0;, h&sub1;&sub1;, h&sub1;&sub2; aufweisen, die höchstens gleich dem 0,016-fachen des Durchmessers Ds des Reifens sind, wenn dieser auf seiner Einsatzfelge montiert ist und auf den empfohlenen Druck aufgepumpt ist, gemessen in der Äquatorialebene, wobei die genannten Rillen (10, 11, 12) einerseits sechs mittige Rippen (20) bilden, mit gleicher Breite L&sub2;&sub0; von höchstens dem 0,1-fachen der axialen Breite L der Lauffläche (1) und mit querverlaufenden Einschnitten versehen, die um einen Winkel geneigt sind, der zwischen 10º und 14º liegt, und andererseits zwei seitliche Rippen (21), und wobei jede der Rippen (21) eine axiale Breite L&sub2;&sub1; aufweist, die mindestens gleich ist dem Doppelten der gemeinsamen Breite L&sub2;&sub0; der mittigen Rippen (20), und die mit querverlaufenden, breiten Rillen (40) versehen sind.
2. Lauffläche (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die breiten, querverlaufenden Rillen (40) eine axial variable Tiefe h&sub4;&sub0; haben, die zwischen dem 0,5-fachen und dem l-fachen der maximalen Tiefe der Umfangsrillen über einen axialen Abstand L&sub4;&sub0; liegt, der mindestens gleich 2/3 ihrer Länge ist, und höchstens gleich dem Drittel der genannten maximalen Tiefe über die verbleibende Länge L&sub4;&sub0;.
3. Lauffläche (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfangsabstand p&sub2; zwischen zwei querverlaufenden Rillen (40) der seitlichen Rippen (21), der axial und in Umfangsrichtung konstant ist, mindestens gleich ist dem zweifachen des Abstandes p&sub1;, der zwischen zwei Einschnitten (30) der mittigen Rippen (20) vorliegt, wobei der genannte Abstand axial und in Umfangsrichtung konstant ist, und wobei die Abstände p&sub1; und p&sub2; auf der Oberfläche der Lauffläche gemessen sind.
4. Lauffläche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die angreifende Wand (A) einer jeden querverlaufenden Rille (40) der seitlichen Rippe (21) zur Richtung senkrecht zur Oberfläche der Lauffläche einen Schrägwinkel Ä bildet, der größer ist als der Schrägwinkel β, der durch die ablaufende Wand (F) derselben Rille (40) gebildet wird, wobei die Differenz Å-β mindestens 7º beträgt.
5. Reifen mit einer Lauffläche (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Scheitelbewehrung (5) aufweist, die aus mindestens zwei Arbeitslagen (52) und (53) aus undehnbaren Metallseilen zusammengesetzt ist, die von der einen Lage (52) zur folgenden (53) überkreuz laufen und dabei zur Umfangsrichtung Winkel bilden, die zwischen 10º und 30º liegen, wobei die axialen Breiten L&sub5;&sub2; und LSS der Lagen (52) und (53) so sind, daß der axiale Abstand L&sub1;&sub0; zwischen den beiden am weitesten außenliegenden Wänden der beiden seitlichen Rillen (12) mindestens kleiner ist als die größte Breite L&sub5;&sub2; (L&sub5;&sub3;) und bevorzugt kleiner als beide Breiten.
DE69520377T 1995-05-18 1995-05-18 Lauffläche für "lkw"-reifen Expired - Lifetime DE69520377T2 (de)

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EP (1) EP0827460B1 (de)
DE (1) DE69520377T2 (de)
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