DE69518753T2 - Eine Angelrute mit Warngerät - Google Patents
Eine Angelrute mit WarngerätInfo
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Description
- 1. Eine Angelrute, am günstigsten ein Spinner oder ähnliches, bestehend aus Führungsringen für die Schnur, versehen mit einem Warngerät, um das Anbeißen eines Fisches zu ermitteln, das Warngerät versehen mit einem Signalgeber, zum Auslösen eines Signals bei Biegung der Angelrute über eine gewisse Grenze, einem auf die Biegung der Angelrute reagierenden Mechanismus einschließlich eines mit Feder belasteten Auslösedrahts (4) oder ähnlichem, und einem Regelwerk zum Regulieren der Empfindlichkeit des Warngeräts, wobei der Signalgeber und das Regelwerk eine einheitliche, getrennte Einheit bilden, die abnehmbar in das Griffende der Rute angebracht worden ist. Die Rute eignet sich besonders gut für Angeln mit Spinner im Boot oder entsprechendem Fahrzeug, ist aber nicht auf diese Anwendung begrenzt. So eine Rute kann auch beim Eisangeln verwendet werden. Die Rute gibt dem Fischer ein Warnsignal wenn der Fisch anbeisst. Demgemäss kann der Fischer beim Anbeissen einen s.g. Gegenschlag ausführen. Wenn der Gegenschlag sofort nach dem Schnappen erfolgt (mit einem starken Schwung der Rute, sodass der Schnur gespannt wird), wird der Mund des Fisches von den Haken des Spinners, durchgestochen. Somit wird der Spitzhakengrift ein s.g. Widerhakengriff, wobei die Haken sich dann so tief gedrängt haben, dass der Widerhaken vom Kiefer des Fisches sich nicht lösen kann.
- Man kennt von US Patenschrift 4 458 438 eine Angelrute mit einem Warngerät drinnen in der Rute. Die Ausführung braucht eine Angelrute von Sonderkonstruktion, die dann teuer ist. Ein Teil der Komponenten dieses Geräts ist drinnen im Handgriff eingebaut, ein Teil drinnen in der Rute und ein Teil in der Spitze der Rute teils ausserhalb. Ein Gerät mit mehreren Teilzusammenbauten ist teuer zu fertigen, störungsempfindlich, und die Wartung kompliziert. Es gibt im Spitzenteil ein Regelwerk zum Regulieren Alarmempfindlichkeit. Die Alarmempfindlickeit wird benötigt, wenn unterschiedliche Spinner gebraucht werden. Aufgrund der Lage des Regelwerks in der Spitze der Rute und deshalb seine weite Entfernung vom Anwender, ist es schwer in der Praxis die Regelung auszuführen. Zum Regelwerk gehörendes Räderwendegetriebe streckt sich aus die Spitze der Rute und somit kann sich die Schnur in die Räder des Getriebes verfangen.
- In Patenschrift US 4 051 616 wird ein eine Angelrute mit Warngerät dargestellt. Das Warngerät hat einen Dehnungsstreifen, der die Signaleinheit des Warngeräts steuert. Der Dehnungsstreifen liegt auf die Oberfläche der Angelrute und ist als eine gegen Schaden empfindliche Komponente leicht zerbrechlich.
- Der Ziel der in nun in Frage stehenden Erfindung ist eine einfache Kombination von Angelrute und Warngerät zustande zu bringen, die die erwähnten Nachteile abschafft. Um dies zu verwirklichen ist das Warngerät laut dieser Erfindung gekennzeichnet dadurch, dass der Auslösedraht entweder durch sämtliche oder nur einige Schnurführungsringe läuft. Die empfehlenswerten Ausführungen der Angelrute laut dieser Erfindung sind in den beigefügten Patentansprüchen 2-8 Dargestellt.
- Die Erfindung bezieht sich auf die Einsicht den Auslösedraht zu benützen, der durch die Schnurführungsringe der Angelrute in der Weise genommen worden ist, dass beim Biegen der Rute die Strecke des Auslösedrahts von seinem Befestigungspunkt in der Nähe der Rutenspitze zu dem Warngerät beim Biegen der Rute kürzer wird, wobei das Ende des Auslösedrahts auf der Seite des Warngeräts sich bewegt und mit diesem Bewegung die Funktion des Signalgebers im Warngerät auslöst.
- Die grössten Vorteile des Warngeräts sind, dass es in alte und gewöhnliche Angelruten und Spinner nachträglich montiert werden kann, sein Regelwerk zur Regulierung der Signalempfindlichkeit bedienungsfreundlich ist, die Konstruktion einfach, kompakt und preisgünstig, und beim Gebrauch nicht Empfindlich gegen Störungen. Somit verbessert verbessert das Gerät laut dieser Erfingung die Fischfänge, es ist Pflegeleicht und langlebig.
- Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf eine günstige Ausführung und die beigelegte Zeichnung ausführlich vorgelegt, wo
- Fig. 1 einen Spinner laut dieser Erfindung,
- Fig. 2 eine Vergrösserung der Spitze des Spinners, um ein wichtiges Detail zu zeigen, und
- Fig. 3 ein Querschnitt des Warngeräts im Spinner laut Fig. 1 darstellt.
- Fig. 1 zeigt einen Spinner 1, der neben Rolle 2, auch ein Warngerät, im allgemeinen mit Referenznummer 3 bezeichnet, hat. Man sieht, dass das Warngerät 3 als eine freistehende Einheit geformt ist, die in eine gewöhnliche Rute 1 festgemacht worden ist. Warngerät 3 ist um das untere Ende 6 des elastischen Rutenteils nahe zum Handgriff 5 angebracht. Die Befestigungsmittel (Teile 27-29) sind ausführlich in Fig. 3 gezeichnet.
- Alarmgerät 3 ist mit einem Signalgeber versehen, der Signal gibt, wenn die Rute 1 sich über eine gewisse regulierbare Grenze gebogen hat. Auf die Biegung der Rute reagiert ein Auslösedraht 4, die mit dem Spinner und Signalgeber das wichtige Ganze der Erfindung bildet. Auslösedraht 4 ist von ihrem einen Ende an Spitzentring 7 festgemacht, und von ihrem anderen Ende in das Loch 9 in Spitze der federbelasteten Kolbenstange 8 im Warngerät, siehe Fig. 3. In diesem Beispiel läuft die Auslösedraht durch sämtliche Führungsringe 7, 10-13 mit Ausnahme von dem Führungsring 14, der am nächsten zum Spitzenring 7 liegt. Beim Biegen der Rute läuft Auslösedraht 4 - im Gegensatz zu Schnur 15 - am Führungsring 14 vorbei, siehe Fig. 2. Weil Auslösedraht 4 durch einen oder mehreren Führungsringe (z. B. Führungsringe 12-14) in Nähe der Rutenspitze nicht eingefädelt wird, ist die abgekürzte Strecke bedeutend kürzer im Vergleich zu der Strecke, die von Schnur 5 gemacht wird. Strecke A = B + C - D ist einige Millimeter. Aufgrund der Abkürzung bewegt sich die federbelastete Kolbenstange 8 des Warngeräts (siehe Fig. 3) nach links, d. h. im Gehäuse des Warngehäuses nach Innen. Wenn die Kolbenstange auf Grund der Biegung sich genug nach links bewegt, bewegt sich auch das kolbenförmige Kontaktelement 16 auf Grund der Federkraft der Feder 17 nach links und schaltet Auslaufspitzen 19 des Signalgebers 18 elektrisch an. Somit alarmiert der Signalgeber vorausgesetzt, dass wie ein ON/OFF Schalter funktionierende Druckknopf 20 in Lage ON ist und den Signalgeber in Bereitschaftsbetrieb geschaltet hat. Die Dauer des Alarms ist einige Sekunden. Das Gerät kann Komponenten zur Regulierung des Signaltons einschliessen. Kein Alarm ist möglich mit Einschaltknopf 20 auf OFF. In OFF Lage geschieht kein Alarm auch nicht mit den Auslaufspitzen in elektrischer Kontakt. Die Einschaltspitzen sind unter Referenznummer 30.
- Die Teile des Warngeräts mit Ausnahme von Auslösedraht 4 sind in das Gehäuse 22 des Alarmgeräts eingebaut. Das Gehäuse 22 ist von der Umgebung mit Ringpackungen 23, 24 isoliert. Referenznummer 25 zeigt eine Hülsenförmige, mit Gewinde versehene Mutter. Das ins Gehäuse 22 eingebaute Signalgeber ist im Figur nicht gesondert illustriert und auch nicht die zum Signalgeber gehörende Stromquelle. Als alarmierendes Instrument kommt natürlich ein Ton- und/oder Lichtgeber in Frage (wie im US Patent 4 458 438).
- Das Regelwerk zur Regulierung der Alarmempfindlichkeit besteht aus einer mit Gewinde versehene Ansetzerbüchse 26, die hin und her gegen das Gehäuse 22 drehbar ist zwecks Regulierung der Vorspannung der Feder 17 und des Abstands zwischen Kontaktlement 16 und Auslaufspitzen 19. Ansetzerbüchse 26 wird von einer um die Rute angebrachte Packung 14 verdichtet.
- Fig. 3 zeigt wie die Befestigungsmittel zum Anbringen des Warngeräts in die Rute zwei halbringförmige Teile 27, 28 bilden, die mit Schrauben 29 oder ähnlichen gegeneinander in der Weise gespannt werden können, dass sie die Rute umringen.
- Bei Anwendung von einer Angelrute laut dieser Erfindung wird Der Spinner ins Wasser gesenkt und Ansetzerbüchse 26 auf Null eingestellt. Das Warngerät wird mit Einstellknopf 20 erregt. Ansetzerbüchse 26 wird einwärts gedreht, bis das Warngerät Signal gibt. Das Gerät ist nun voreingestellt. Danach wird Ansetzerbüchse 26 ein wenig auswärts gedreht und Einschaltknopf 20 wieder gedrückt. Falls kein Alarm tönt, dann ist die Stufe der Voreinstellung in Ordnung. Falls das Kontaktelement danach wegen den Ruck beim Schnappen und dadurch verursachter Biegung der Rute hoch ein wenig nach links rücken kann, kommt das Kontaktelement in Kontakt mit Auslaufspitzen 19 und löst den Alarm aus. Wenn der Fischer dann schnell an die Angel ruckt greift der Fisch fest an die Spinnerhaken.
- Oben wird die Erfindung nur mittels einer seiner günstigsten Ausführungen dargestellt, und deshalb wird betont, dass die Erfindung auf vielen Weisen im Rahmen der beigefügten Patentansprüchen zu ihrer Einzelheiten verwirklicht werden kann.
- Demgemäss kann z. B. anstatt der Auslösedraht irgend ein anderes langgestrecktes, biegsames Element angewendet werden. Für die Befestigung des Auslösedrahts 4 kann anstatt Loch 9 ein anderes Mittel gebraucht werden. Die exakte Stelle des Warngeräts in der Angelrute kann wechseln. Im Warngerät kann eine Radioqelwellenquelle oder ähnliche Signalquelle angekoppelt sein, zur Übertragung von Signalen zum Instrumentbrett innen im Boot, wo eine Lampe aufleuchtet, wenn ein Fisch anbeisst. Es kann im Boot auch ein Alarmsummer geben. Wenn im Boot mehrere Angelruten gebraucht werden, gibt es für jede Rute ein eigenes Signallicht. Der Auslösedraht kann entweder einfach oder vielfach montiert werden.
Claims (8)
1. Eine Angelrute, am günstigsten ein Spinner oder ähnliches,
bestehend aus Führungsringen (7, 10-14) für Schnur (15),
versehen mit einem Warngerät, um das Anbeißen eines Fisches zu
ermitteln, das Warngerät versehen mit einem Signalgeber (18), zum
Auslösen eines Signals bei Biegung der Angelrute (1) über eine
gewisse Grenze, einem auf die Biegung der Angelrute reagierenden
Mechanismus einschließlich eines mit Feder (17) belasteten
Auslösedrahts (4) oder ähnlichem, und einem Regelwerk (26) zum
Regulieren der Empfindlichkeit des Warngeräts, wobei der
Signalgeber (18) und das Regelwerk (26) eine vollständigen Einheit
bilden, die abnehmbar in das Griffende der Rute (1) angebracht
werden kann, gekennzeichnet dadurch, dass der
Ablösedraht durch die Führungsringe (7, 10 - 14) so zu laufen,
arrangiert ist, dass er entweder durch alle oder nur einige
Schnurführungsringe läuft.
2. Eine Angelrute gemäß Anspruch 1 gekennzeichnet
dadurch, dass der Ablösedraht (4) in den obersten Ring (7)
festgemacht worden ist, und läuft dazu wenigstens durch einen
Führungsring (10-13), aber nicht durch Führungsring (14), am
nächsten bei dem Ring in der Spitze.
3. Eine Angelrute gemäß Anspruch 1 gekennzeichnet
dadurch, dass das Warngerät Befestigungsmittel (27-29) enthält,
mit denen es abnehmbar in die Rute (1) befestigt wird, ein
Gehäuse (22) mit Raum für die Stromquelle, eingebaut innen im
erwähnten Gehäuse (22) ein mit erwähnter Feder (17) belastetes
Kontaktelement (16), versehen mit Mittel (9) in einem Ende, zum
Festmachen des Ablösedrahts (4), und mittels der erwähnten Feder
(17) zum Rücken gegen die Auslaufspitzen (19) des erwähnten
Signalgebers angeordnet worden ist, um elektrischen Kontakt in
den letzterwähnten Spitzen zu produzieren, und somit den
Signalwerk (18) zu erregen, um einen Signal abzulösen, wenn im
Ablösedraht (4), wegen der Biegung der Rute, eine relativ niedrige
Spannung herrscht.
4. Eine Angelrute gemäß Anspruch 3 gekennzeichnet
dadurch, dass zur Regulierung der Empfindlichkeit des Signals
das Regelwerk eine mit Gewinde versehene Ansetzerbüchse (26)
hat, die in der Längsrichtung der Rute (1) drehbar ist, zwecks
Regulierung der Vorspannung der Feder (17) und des Abstands des
Kontaktelements (16) von den Auslaufspitzen (19).
5. Eine Angelrute gemäß Anspruch 4 gekennzeichnet
dadurch, dass die Ansetzerbüchse (26) hin und her gegen das
Gehäuse (22) drehbar ist, zwecks Regulierung der Vorspannung der
Feder (17) und des erwähnten Abstands des Kontaktelements (16).
6. Eine Angelrute gemäß Anspruch 3 gekennzeichnet
dadurch, dass sie einen mit Feder (21) belasteten Druckknopf
(20) enthält, um den Signalgeber (18) in Bereitschaftsbetrieb
zu schalten, wobei der Signal beim elektrischen Kontakt der
Auslaufspitzen (19) abgelöst wird.
7. Eine Angelrute gemäß Anspruch 6 gekennzeichnet
dadurch, dass der erwähnte Druckknopfs (20), den erwähnten
Druckknopf belastende Feder (21), die erwähnte Stromquelle, der
erwähnte Signalgeber, das erwähnte Kontaktelement (16), die
erwähnte Feder (17) des Kontaktelements und eine Kolbenstange (8)
nacheinander in das erwähnte Gehäuse (22) angeordnet worden
sind.
8. Eine Angelrute gemäß Anspruch 3 gekennzeichnet
dadurch, dass die Befestigungsmittel aus zwei halbringförmigen
Teilen (27, 28) bestehen, die gegeneinander mit Schrauben (29)
oder ähnlichen so gespannt werden können, dass sie die Rute (1)
einkreisen.
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