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DE69514613T2 - Wäschereigerät mit verbessertem Zugang - Google Patents

Wäschereigerät mit verbessertem Zugang

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DE69514613T2
DE69514613T2 DE69514613T DE69514613T DE69514613T2 DE 69514613 T2 DE69514613 T2 DE 69514613T2 DE 69514613 T DE69514613 T DE 69514613T DE 69514613 T DE69514613 T DE 69514613T DE 69514613 T2 DE69514613 T2 DE 69514613T2
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Maytag Corp
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs
    • D06F39/14Doors or covers; Securing means therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)
  • Main Body Construction Of Washing Machines And Laundry Dryers (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Wäschereigerät mit verbessertem Zugang.
  • Typische frontbeladene Wäschereigeräte ermöglichen den Zugriff zu einer inneren rotierenden Trommel oder Trockentrommel von der Gehäusefront her, um das Hineinlegen oder Herausnehmen von Textilerzeugnissen zum Waschen oder Trocknen zu erlauben. Dieser Zugriff wurde in der Vergangenheit durch eine Öffnung in der Frontwand des Gerätegehäuses ermöglicht. Die Größe und Position der in der Frontwand vorgesehenen Öffnung behinderte das Hineinlegen und Herausnehmen von Gegenständen in den Textilerzeugnis-Behälter oder in die Trommel. Auch ist die Sicht in die Trommel behindert, da der Benutzer sich hinunterbeugen muß, um in die Trommel zu sehen. In diesen früheren Geräten war auch die Eingriffsweite des Benutzers begrenzt.
  • Ein anderes bekanntes Gerät mit geneigter Fronttür und Gehäuse-Zugriffsöffnung ist in der US-A 2,813,414 offenbart. Jedoch ist die Gehäuse-Zugriffsöffnung wesentlich von der Trommelöffnung beabstandet, wodurch der Zugriff in die Trommel erschwert wird.
  • Eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Wäschereigeräts mit verbessertem Zugriff.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, verbesserte Sicht in die Trommel zu ermöglichen.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Wäschereigerätes, in welchem der Zugriff zu der Trommel durch eine Öffnung ermöglicht wird, die sowohl in der Deck- als auch der Frontwand des Gehäuses vorgesehen ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Wäschereigeräts mit verbessertem Zugriff, welches wirtschaftlich in der Herstellung, haltbar im Gebrauch und effizient im Betrieb ist.
  • Gemäß vorliegender Erfindung wird ein Wäschereigerät bereitgestellt, umfassend: ein Gehäuse, das ein abgeschlossenes Abteil definiert; eine in dem Abteil drehbar befestigte zylindrische Trommel, wobei die Trommel ein Textilerzeugnis-Gehäuse zur Aufnahme von Wäsche bildet und eine unbedeckte Trommel-Zugriffsöffnung umfaßt, die einen Zugang in das Textilerzeugnis-Gehäuse ermöglicht, wobei die Trommel entgegengesetzte axiale Enden umfaßt, und wobei sich die Trommel-Zugriffsöffnung in einem der beiden entgegengesetzten axialen Enden befindet; wobei das Gehäuse äußere Front- und Deck-Gehäuseoberflächen hat, die durch Gehäusefront- und Deckwände gebildet werden und die Frontwand vertikal orientiert ist; wobei das Gehäuse, das eine der Trommel-Zugriffsöffnung benachbarte Gehäuse-Zugriffsöffnung aufweist und einen direkten Zugang durch das Gehäuse und die Trommel-Zugriffsöffnung in das Textilerzeugnis-Gehäuse ermöglicht; eine Gehäusetür, die von einer geöffneten Position in eine geschlossene Position unter Abdeckung der Gehäuse-Zugriffsöffnung bewegbar ist; wobei die Gehäuse-Zugriffsöffnung teilweise in der Gehäuse- Frontwand und teilweise in der Gehäuse-Deckwand gebildet ist und eine sich darum erstreckende Umfangsbegrenzung umfaßt; wodurch die Tür in offener Position einen ungehinderten kombinierten Zugriff von oben und von vorne in das Textilerzeugnis-Gehäuse ermöglicht.
  • Vorzugsweise ist ein Rand vorgesehen, der sich zwischen dem Gehäuse und der Trommel-Zugriffsöffnung erstreckt, um die Gehäuse-Zugriffsöffnung in die Trommel-Zugriffsöffnung übergehen zu lassen.
  • Ebenfalls umfaßt die Trommel-Zugriffsöffnung vorzugsweise eine Begrenzungskante, die in einer Ebene liegt, welche im wesentlichen parallel ist zu der vorderen Wand des Gehäuses. Ebenfalls umfaßt die Frontwand vorzugsweise eine geneigte Platte, die eine zur Unterkante der Gehäuse-Zugriffsöffnung benachbarte Oberkante und ein der Trommel-Zugriffsöffnung benachbartes unteres Ende hat.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 ist eine Bildansicht des Wäschereigeräts der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 2 ist eine der Fig. 1 ähnliche Bildansicht, die jedoch die Fronttür des Gerätes offen zeigt.
  • Fig. 3 ist eine Seitenansicht des in Fig. 1 gezeigten Geräts.
  • Fig. 4 ist eine generell entlang der Linie 4-4 der Fig. 2 genommene Frontansicht des Geräts.
  • Fig. 5 ist eine generell entlang der Linie 5-5 der Fig. 1 genommene Teilschnittansicht.
  • Fig. 6 ist eine generell entlang der Linie 6-6 der Fig. 4 genommene Schnittansicht, die jedoch eine modifizierte Wandkonstruktion zeigt.
  • Fig. 6A ist eine der Fig. 6 ähnliche Ansicht, die jedoch eine andere modifizierte Form der Wandkonstruktion zeigt.
  • Fig. 6B ist eine andere der Fig. 6 ähnliche Ansicht, die jedoch eine noch andere modifizierte Form der Wandkonstruktion zeigt.
  • Fig. 7 ist eine Bildansicht einer modifizierten Form der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 8 ist eine der Fig. 7 ähnliche Bildansicht, die jedoch die Fronttür in einer offenen Stellung zeigt.
  • Fig. 9 ist eine detaillierte Bildansicht der Geräteoberseite, die eine modifizierte Form der Wandkonstruktion zeigt.
  • Fig. 10 ist eine Teilschnittansicht, die eine noch andere Form der Wandkonstruktion zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Bezugnehmend auf die Zeichnungen bezeichnet die Bezugsnummer 10 generell ein Wäschereigerät. Das Gerät 10 beinhaltet ein äußeres Gehäuse 12 mit Seitenwänden 14, 16, einer Frontwand 18, einer Rückwand 20 und einer Deckwand 22. An der Rückseite der Deckwand 22 ist eine nach oben herausragende Bedienungskonsole 24. An der Frontkante der Deckwand 22 ist eine abgekantete oder geneigte Oberfläche 26. Bei der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform weisen die Frontwand 18 und die Deckwand 22 des Gerätes eine einstückige Konstruktion auf. Dennoch ist es möglich, die Wandkonstruktion zu variieren, ohne von der Erfindung abzuweichen. Zum Beispiel sind in den Fig. 6, 6A und 6B verschiedene Wandkonstruktionen gezeigt. In Fig. 6 ist die Deckwand 22A mit der abgekanteten oder geneigten Oberfläche 26A integral ausgebildet und ein Falz 110 zwischen der abgekanteten oder geneigten Oberfläche 26A und der Frontwand 18A vorgesehen. In Fig. 6A sind zwei Falze 112 und 114 zwischen den drei Wandteilen 22B, 26B und 18B gezeigt. In Fig. 6B ist ein einzelner Falz 116 zwischen der Frontkante der Deckwand 22C und der Oberkante der abgekanteten Oberfläche 26C vorgesehen. Die abgekantete oder geneigte Oberfläche 26C wird integral mit der Frontwand ausgebildet gezeigt.
  • Bezugnehmend auf Fig. 4 und 5 wird eine Frontwand 18 gezeigt, die eine vertikale Frontplatte 28 umfaßt. Eine Gehäuseöffnung 34 beinhaltet eine allgemein horizontale Unterkante 36, allgemein vertikale Seitenkanten 38, 40 (Fig. 2) und eine im wesentlichen horizontale Oberkante 42. Die Oberkante einer geneigten inneren Oberfläche 32 beginnt an der Unterkante 36 der Gehäuseöffnung 34 und verläuft abwärts und einwärts von dieser. Die Frontwand 18 ist auch mit einem Rand 44 versehen, der etwa zylinderförmig ist und sich horizontal einwärts erstreckt, wo er in die Trägerstruktur 46 für den Trommelsiegel bzw. die Trommeldichtung 47 übergeht.
  • Das Gehäuse 12 bildet ein Gehäuseabteil 48. In dem Gehäuseabteil 48 befindet sich eine innere Trommel 66, welche um eine im wesentlichen horizontale Achse 68 drehbar befestigt ist. Die Trommel 66 beinhaltet eine generell zylindrische Wand 70 mit Schaufeln oder Klingen 72, die auf dieser befestigt sind und sich von dieser radial einwärts erstrecken. An der Front der Trommel 66 ist eine Trommel-Zugriffsöffnung 74 und an dem inneren axialen Ende der Trommel 66 befindet sich eine generell geschlossene Wand 76 (Fig. 4). Die Gehäuseöffnung 34 ermöglicht den Zugriff in das Innere der Trommel 66. Obwohl diese Erfindung nicht auf einen Typ eines Wäschereigeräts eingeschränkt ist, ist das speziell in den Zeichnungen gezeigte Gerät ein Trockner und deshalb ist die geneigte innere Oberfläche 32 mit einer Luftauslaß- Öffnung 104 versehen, welche mit einem Auslaßkanal 106 und einem Abzugskanal (nicht gezeigt) verbunden ist, um so zur Trocknung von Textilerzeugnissen Luftzug durch einen Heizapparat (nicht gezeigt) und in und durch die innere Trommel 66 in das Gehäuseabteil 48 zu ermöglichen. Der Ort der Luftauslaß-Öffnung 104 kann variiert werden, ohne von der Erfindung abzuweichen. Obwohl dies nicht gezeigt ist, befinden sich ein Gebläse und ein Abzugskanal stromabwärts des Auslaßkanals 106.
  • Die Gehäuseöffnung 34 erstreckt sich zwischen zwei vertikalen Ebenen 50 und 52. Die Oberkante 42 ist der vertikalen Ebene 52 benachbart und die Unterkante 36 der Öffnung 34 ist der vordersten vertikalen Ebene 50 benachbart. Dies erlaubt dem Benutzer Einblick von oberhalb des Geräts 10 abwärts durch den obersten Teil der Gehäuseöffnung 34 in die innere Trommel 66. Es erlaubt dem Benutzer auch physischen Zugriff in das Innere der inneren Trommel 66 so weit, daß der Benutzer seinen oder ihren Arm oder seine oder ihre Schulter in die innere Trommel einführen kann.
  • Es wird eine zum Gehäuse 12 schwenkbare Türe 54 auf der rechten Seite der Gehäuseöffnung 34 gezeigt, diese könnte jedoch so schwenkbar sein, daß sie nach links schwingt oder nach unten. Die Tür 54 enthält eine vertikale Doppelplatte 56 mit einer zu der innenliegenden äußeren Begrenzung der Gehäuseöffnung 34 passend bemessenen und geformten abgekanteten oder geneigten Doppelplatte 58 an ihrem oberen Ende. Auf der Innenoberfläche der Tür 54 befindet sich eine Innenplatte 60, welche in dieser Ausführungsform eine obere abgewinkelte Platte 62 und eine untere abgewinkelte Platte 64 umfaßt. Diese abgewinkelten Flächen 62, 64 bewirken, daß Textiler zeugnisse oder Kleidung einwärts in die innere Trommel 66 abgelenkt werden, wenn diese auf die abgewinkelten Oberflächen 62, 64 treffen.
  • Im Betrieb erlaubt die verbesserte Zugriffsöffnung 34 in dem Gehäuse dem Benutzer Zugriff in das Innere der Trommel 66 zu erlangen zur Betrachtung und zum physischen Zugriff zwecks Einlegen und Entnehmen der Textilien oder Kleidung. Die Tatsache, daß die Gehäuseöffnung 34 sowohl frontal wie auch von oben zugänglich ist, erlaubt Sicht von oben und erlaubt dem Benutzer seinen oder ihren Arm oder seine oder ihre Schulter mit weniger Beugen in die Trommel 66 zur Entnahme und zum Einlegen von Textilien oder Kleidung einzuführen. Auch tritt mehr Licht in die Trommel ein, was den visuellen Zugriff erleichtert und verbessert. Die Luftauslaßöffnung 104 kann in der geneigten Oberfläche 32 vorgesehen werden. Die Stärke der Frontwand ermöglicht mehr Flexibilität in der Anordnung der Luftauslaßöffnung 104. Die Stärke des nichtrotierenden Frontbereichs, welcher sich von der Frontplatte 28 zu der Front der inneren Trommel 66 erstreckt, stellt einen Raum für aus der Trommelzugriffs-Öffnung 74 an die Oberflächen 60, 62, 64 der Tür 54 und auch an die abgekantete oder geneigte Oberfläche 32 geschleuderte Kleidung bereit. Die winklige Anordnung der Oberflächen 62, 64 und 32 bewirkt, daß die Textilien oder die Kleidung zur Rückführung und zum Trommeln durch die Klingen 72 zurück in die Trommel abgelenkt werden. Auch bewirkt die untere geneigte Oberfläche 32, daß Kleidung oder Textilerzeugnisse von der Luftauslaß-Öffnung 104 weggestoßen werden, um das Blockieren dieser Öffnung zu verhindern.
  • Ein anderer Vorteil der vorliegenden Konstruktion ist, daß eine kürzere effektive Reichweite zur Rückwand 76 der Trommel und auch zur Bedienkonsole 24 an der Gehäuserückseite besteht. Die kürzere effektive Reichweite wird durch den Umstand erreicht, daß die Oberkante 42 der Gehäuseöffnung 34 von der Frontkante oder Oberfläche 28 der Frontwand einwärts beabstandet ist.

Claims (5)

1. Wäschereigerät (10), umfassend: ein Gehäuse (12), das eine abgeschlossene Kammer (48) definiert; eine in der Kammer (48) drehbar befestigte zylindrische Trommel (66), wobei die Trommel (66) ein Textilerzeugnis-Gehäuse zur Aufnahme von Wäsche bildet und eine unbedeckte Trommel-Zugriffsöffnung (74) umfaßt, die einen Zugang in das Textilerzeugnis-Gehäuse ermöglicht, wobei die Trommel entgegengesetzte axiale Enden umfaßt, und wobei sich die Trommel-Zugriffsöffnung in einem der beiden entgegengesetzten axialen Enden befindet; wobei das Gehäuse (12) äußere Front- und Deck-Gehäuseoberflächen hat, die durch Gehäusefront- (18) und Deckwände (22) gebildet werden und die Frontwand vertikal orientiert ist; wobei das Gehäuse (12) eine der Trommel-Zugriffsöffnung (74) benachbarte Gehäuse-Zugriffsöffnung (34) aufweist und einen direkten Zugang durch das Gehäuse (12) und die Trommel-Zugriffsöffnung (74) in das Textilerzeugnis-Gehäuse ermöglicht; eine Gehäusetür (54), die von einer geöffneten Position in eine geschlossene Position unter Abdeckung der Gehäuse-Zugriffsöffnung (34) bewegbar ist; dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse- Zugriffsöffnung (34) teilweise in der Gehäuse-Frontwand (18) und teilweise in der Gehäuse-Deckwand (22) gebildet ist und eine sich darum erstreckende Umfangsbegrenzung umfaßt; wodurch die Tür in offener Position einen ungehinderten kombinierten Zugriff von oben und vorne in das Textilerzeugnis-Gehäuse ermöglicht.
2. Wäschereigerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rand (44) vorgesehen ist, der sich zwischen dem Gehäuse und der Trommel-Zugriffsöffnung erstreckt, um die Gehäuse-Zugriffsöffnung (34) in die Trommel-Zugriffsöffnung (74) übergehen zu lassen.
3. Wäschereigerät (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel-Zugriffsöffnung (74) eine Begrenzungskante aufweist, die in einer Ebene liegt, welche im wesentlichen parallel ist zu der vorderen Wand (18) des Gehäuses (12).
4. Wäschereigerät (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommel-Zugriffsöffnung (74) eine Trommel-Zugriffs-Begrenzung umfaßt, die etwa in einer im wesentlichen vertikalen Ebene liegt.
5. Wäschereigerät (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand (18) eine geneigte Platte (32) umfaßt, die eine zur Unterkante (36) der Gehäuse-Zugriffsöffnung (34) benachbarte Oberkante und ein der Trommel-Zugriffsöffnung (79) benachbartes unteres Ende hat.
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