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DE69508713T2 - Verfahren zur Kennzeichnung von integrierten Schaltungen mit einem Laser - Google Patents

Verfahren zur Kennzeichnung von integrierten Schaltungen mit einem Laser

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DE69508713T2
DE69508713T2 DE69508713T DE69508713T DE69508713T2 DE 69508713 T2 DE69508713 T2 DE 69508713T2 DE 69508713 T DE69508713 T DE 69508713T DE 69508713 T DE69508713 T DE 69508713T DE 69508713 T2 DE69508713 T2 DE 69508713T2
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DE
Germany
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marking
circuits
laser
circuit
ink
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DE69508713T
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Bernard F-56100 Lorient Cedex Cadet
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STMicroelectronics SA
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STMicroelectronics SA
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Publication date
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    • H10W46/00

Landscapes

  • Testing Or Measuring Of Semiconductors Or The Like (AREA)
  • Laser Beam Processing (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kennzeichnung integrierter Schaltungen mit einem Laser. Ein solches Verfahren ermöglicht die äußerliche Kennzeichnung der Schaltungen, die sich bei einem Testlauf als defekt herausgestellt haben, damit diese Schaltungen optisch gekennzeichnet werden können und aus weiteren Einkapselungsvorgängen ausgeschlossen werden.
  • Die Herstellung integrierter Schaltungen umfaßt mehrere Arbeitsschritte.
  • Zunächst werden die eigentlichen integrierten Schaltungen aus einer Siliziumscheibe hergestellt, wozu Verfahren zum Dotieren, Metallisieren und zum Aufbringen einer Passivierungsschicht (aus Nitrid, Oxid oder Polysiliziumoxid) verwendet werden, die dem Fachmann bekannt sind.
  • In der Regel hat eine Siliziumscheibe einen Durchmesser von einigen Dutzend Zentimern. Auf einer Scheibe wird eine mehr oder weniger große Anzahl identischer Schaltungen ausgeführt, entsprechend der Fläche dieser Schaltungen bezogen auf die Fläche der Scheibe.
  • Anschließend werden diese Schaltungen im allgemeinen mit einem Prüfspitzengerät (in der englischen Literatur "wafer prober" genannt) getestet. Das Prinzip besteht darin, Metallspitzen in Kontakt mit der Schaltung zu bringen (in der Regel im Bereich von Anschlußflecken der Schaltung). Durch Erzwingung und/oder Messung elektrischer Signale, die für vorgesehene Funktionsmerkmale der Schaltung stehen, kann man die Funktion der Schaltung mit einer Funktion, die als zufriedenstellend für alle diese Merkmale angesehen wird, vergleichen. Man testet beispielsweise die von einer internen Stromversorgung erzeugte Spannung, den Verbrauch, die Reaktion der Schaltung bezogen auf Steuersignale (wenn die Schaltung beispielsweise ein in der Schaltung gespeichertes Programm ausführen soll), eine Reaktionszeit, etc.
  • Nach Beendigung der Tests zersägt man die Siliziumscheibe zur Trennung der Schaltungen, die dann eingekapselt bzw. eingehäust werden.
  • Wenn die Prüfung mindestens eines Merkmals ein Verhalten einer Schaltung ergibt, das hinsichtlich der Garantiezusicherungen des Fabrikanten nicht hinnehmbar ist, muß diese Schaltung nach dem Schneiden aus der Fertigungskette entfernt werden, damit sie später nicht eingekapselt und für eine Anwendung verwendet wird.
  • Hierzu wird sie äußerlich gekennzeichnet, d. h., man verändert ihr Aussehen, damit sie später als defekt erkannt wird. Das Erkennen erfolgt optisch mit Hilfe eines Geräts.
  • In der Regel erfolgt die Kennzeichnung durch Aufbringen eines Tropfens Tinte durch pneumatisches Aufspritzen oder durch Kapillarwirkung auf die Oberfläche der Schaltung, und zwar auf die Oberflächen-Passivierungsschicht.
  • Diese Kennzeichnung kann beim Testen der Schaltungen einer Scheibe erfolgen, wobei das Ende der Inkdüse (Inkkopf genannt) zwischen den Testspitzen positioniert wird. Sie kann auch nach dem Testen aller Schaltungen erfolgen, und zwar entweder mit dem gleichen oder einem anderen Gerät (sogenanntes Inken nach dem Waferproben). Da die Abmessungen der Schaltungen immer geringer werden, setzt sich das Inken nach dem Waferproben immer mehr durch. Man verwendet dann eines oder mehrere Geräte, die ausschließlich zum Testen der Scheiben bestimmt sind, und eines oder mehrere andere Geräte, die ausschließlich zum Kennzeichnen der Schaltungen der getesteten, als defekt erkannten Scheiben verwendet werden. In der Regel wird die Verwendung einer dunklen Tinte (beispielsweise Schwarz) vorgezogen, da die Scheibe eher eine silberne oder gelbliche Färbung hat.
  • Dieses Verfahren hat bestimmte Nachteile:
  • - Herstellung von nicht identisch reproduzierbaren Punkten. Bei den Merkmalen der Punkte werden gewisse Abweichungen beobachtet. Durchmesser und Form der Punkte sind je nach den Beanspruchungen unter schiedlich, denen die Inkdüse ausgesetzt ist (die Anzahl der herzustellenden Punkte ist je nach den Siliziumscheiben veränderlich). Nun orientieren sich die automatischen Ausrüstungen, die die Schaltungen auswählen, um sie nach dem Zerschneiden auszusondern, jedoch an der Morphologie des Punkts, d. h. seinem Durchmesser und seiner Form (und nicht nur an dem Vorhandensein von Tinte). Zum Kennzeichnen von Schaltungen mit einer Oberfläche etwa eines Quadratmillimeters werden in der Regel bei einem gewünschten Punktdurchmesser von 600 um Abweichungen von etwa 200 um nach unten oder oben beobachtet. Wenn die Punkte zu klein oder schlecht geformt sind, muß mit einer manuellen, von einer Bedienungsperson bedienten Inkdüse noch einmal ein Tropfen Tinte aufgebracht werden. Dies kann die Produktivität einer Fertigungskette erheblich herabsetzen;
  • - das Verlaufen von Tinte. Es kommt vor, daß sich der Punkt über die von der Schaltung belegte Fläche hinaus ausbreitet und daß die Tinte in Kontakt mit benachbarten Schaltungen oder Testspitzen kommt (wenn Testen und Inken auf einem einzigen Gerät erfolgen), wodurch manuelle Eingriffe erforderlich werden können oder der Ablauf des Tests durch Entstehung von Störsignalen gestört werden kann. Ein Verlaufen von Tinte kann so zur Kennzeichnung von Schaltungen führen, die nicht als defekt erachtet würden, wenn die Tinte nicht verlaufen wäre;
  • - das Inken der Plattform, auf der die Scheibe während der Tests liegt, insbesondere beim Kennzeichnen von Schaltungen, die am Rand der Siliziumscheibe liegen. Nun ist diese Plattform eine Metallplattform, welche für die elektrische Kontinuität auf der Rückseite der Scheibe sorgt und eine Masseebene bildet. Eine Bedienungsperson muß also diese Tinte vor dem Auflegen der nächsten Scheibe auf die Plattform entfernen. Dies bringt zusätzliche Zeitverluste mit sich.
  • Ziel der Erfindung ist es, diesen Nachteilen abzuhelfen.
  • Das Dokument GB-A-2 262 839 betrifft ein Verfahren zur Laserkennzeichnung von Siliziumscheiben, das darin besteht, mit Laserstrahlen in die inaktiven Bereiche der getesteten Scheibe Binärinformationen zu schreiben, die sämtliche integrierten Schaltungen der Scheibe betreffen.
  • Die Erfindung schlägt ein Verfahren zur äußerlichen Kennzeichnung einer Siliziumscheibe nach den Ansprüchen vor.
  • Die Erfindung schlägt somit vor, das Oberflächenaussehen der defekten Schaltungen statt durch Auftragen einer Schicht Tinte durch Erhitzen dieser Oberfläche zu verändern.
  • Im Gegensatz zur Kennzeichnung mit Tinte ermöglicht die Kennzeichnung mit Laser durch die räumliche Kohärenz der Laserstrahlung eine sehr direkte Kennzeichnung.
  • Man kann somit:
  • - Schwankungen des Durchmessers der Kennzeichnungen erheblich verringern und diese beispielsweise von ungefähr 200 Mikron (Tinte) auf etwa 10 Mikron reduzieren;
  • - das Risiko des Verlaufens von Tinte auf der Platte, auf der die Scheibe liegt, und deren Kennzeichnung vermeiden.
  • Diese Kohärenz ermöglicht ferner eine hohe Konzentration von Energie pro Flächeneinheit.
  • Nachdem die Schaltungen mit mindestens einer Passivierungsschicht überzogen sind, bringt man die Oberflächenschichten der als defekt erkannten Schaltungen auf einer Tiefe zum Schmelzen, die größer ist als die Dicke dieser Passivierungsschicht.
  • Die Kennzeichnung mit Tinte verändert die Struktur der für defekt erkannten Schaltungen nicht. Die Tinte bildet eine Schicht, die einfach aufgebracht wird und sich somit über die anderen Schichten der Schaltung legt. Durch die Gefahr des Verlaufens wird nämlich eine Tinte gewählt, die die Schaltung chemisch nicht verändert. Unter anderem wird darauf geachtet, daß die Tinte kein Natrium enthält.
  • Bei der Kennzeichnung mit Laser wird das veränderte Aussehen der Oberfläche einer Schaltung durch Erhitzen und Schmelzen einer oder mehrerer Oberflächenschichten der Schaltung erreicht. Die Oberfläche der Schaltung nimmt dann in der Regel eine bräunliche Farbe an, die optisch zu erkennen ist.
  • Dank der großen räumlichen Kohärenz der Laserstrahlung kann die Kennzeichnung zerstörend sein, d. h., daß man die Schaltung so verändern kann, daß sie unbenutzbar wird. Hierzu genügen eine ausreichende Laserleistung und eine ausreichende Bestrahlungszeit der Schaltungsoberfläche zum Erreichen des Schmelzens einer oder mehrerer aktiver Schichten unter der Passivierungsschicht (einer Stärke von in der Regel etwa 1 bis 2 Mikron). Unter aktiver Schicht versteht man eine Schicht, die bei der elektrischen Funktion einer Schaltung eine Rolle spielt. Eine Passivierungsschicht ist eine Schicht zum mechanischen Schutz und ist unabhängig von der Funktion einer Schaltung.
  • Mit der Kennzeichnung durch Laser erhält man durch die sehr große Direktheit der Laserstrahlung eine sehr kleine Kennzeichnungsfläche. Deshalb wird bei einer Variantenversion die Chipkarte an mehreren Stellen gekennzeichnet, beispielsweise nach einer geometrischen Figur.
  • Da die Kennzeichnung mit Tinte nicht zerstörend ist, kann es vorkommen, daß eine als defekt erkannte Schaltung doch normal funktionieren kann. Die Tests der Schaltung beziehen sich nämlich nicht nur darauf, ob die Schaltung funktionsfähig ist oder nicht, sondern auch auf die Wahrung entsprechender Funktionsfähigkeiten. So sollen beispielsweise eine gewisse Lebensdauer der Schaltung im Betrieb, eine maximale Verbrauchshöhe etc. garantiert werden. Eine Schaltung kann somit geeignet sein, eine gegebene Funktion zu erfüllen, ansonsten aber als defekt erkannt werden. In diesem Fall kann diese Schaltung, wenn sie unglücklicherweise nicht als solche erkannt wurde, also eingekapselt und verwendet werden, und ihre Fehler zeigen sich erst später. Ebenso kann das Risiko der betrügerischen Verwendung dieser Schaltungen nicht ausgeschaltet werden, wenn sie nicht zerstört werden.
  • Der eventuell zerstörende Charakter der Kennzeichnung ist insbesondere im Rahmen der Herstellung von Schaltungen von Vorteil, die für sensible Anwendungen bestimmt sind, sei es hinsichtlich
  • - der Verwendung (beispielsweise Anwendungen in Geldinstituten, was u. a. das Betrugsrisiko betrifft),
  • - der Erfüllung einer gegebenen Garantie (Anwendungen bei Sicherheitssystemen, im weiten Sinne bei Dingen und/oder Personen oder bei unzugänglichen Systemen, beispielsweise Satelliten).
  • Die Erfindung beschränkt sich also nicht nur auf die Lösung technischer Probleme hinsichtlich der Verwendung von Tinte, sondern hat auch ein besonders wichtiges neues Merkmal.
  • Weitere Merkmale gehen aus der Lektüre der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels einer Testmaschine hervor, die die Erfindung anwendet, und die mit Bezug zu den beiliegenden Zeichnungen gegeben ist.
  • In den Zeichnungen
  • - zeigt Fig. 1 schematisch ein Kennzeichnungsgerät, mit dem die Erfindung angewandt werden kann,
  • - zeigt Fig. 2 einen Laser des Kennzeichnungsgeräts.
  • Fig. 1 zeigt ein Kennzeichnungsgerät 1.
  • Dieses Gerät 1 umfaßt:
  • - eine horizontale Plattform 2 zur Aufnahme von Siliziumscheiben, auf denen integrierte Schaltungen ausgeführt wurden,
  • - mechanische Vorrichtungen, die in Form eines Arms 3 dargestellt und dazu vorgesehen sind, ein Ende einer Kennzeichnungsvorrichtung nahe der Plattform 2 zu positionieren,
  • - eine Steuerschaltung 4.
  • Die Kennzeichnungsvorrichtung umfaßt:
  • - einen Laser 5 zur Erzeugung einers Laserstrahls 6, und
  • - ein optisches Interface, mit dem mindestens ein Anteil des erzeugten Laserstrahls in Kontakt mit der Oberfläche der integrierten Schaltungen gebracht werden soll.
  • Das optische Interface umfaßt:
  • - ein Übertragungsmedium, hier eine Lichtleitfaser 8, die einen Eingang und einen Ausgang umfaßt, wobei der Eingang am Ausgang des Lasers 5 angeordnet ist, so daß der von dem Laser 5 erzeugte Laserstrahl 6 in dem Übertragungsmedium kanalisiert wird,
  • - eine Kollimationsvorrichtung, die zwischen dem Ausgang der Lichtleitfaser 8 und der Plattform 2 angeordnet ist, um einen von dem Laserstrahl 6 abgeleiteten Laserstrahl 7 zu erzeugen.
  • In herkömmlicher Weise hat die Kollimationsvorrichtung 9 beim Kennzeichnen der Schaltungen einer Scheibe eine fest eingestellte Position und wird die Plattform 2 senkrecht bewegt, um die integrierten Schaltungen, die als defekt erkannt wurden, in Kontakt mit dem Laserstrahl 7 zu bringen.
  • Für dieses Gerät 1 kann ein herkömmliches Kennzeichnungsgerät verwendet werden, wie beispielsweise das Gerät LSW 4000, hergestellt von der Firma Baasel. Abgesehen davon, daß das Kennzeichnungs"Produkt" anders ist, unterscheiden sich die angeschlossenen mechanischen Vorrichtungen (Plattform, Arm, Vorrichtungen zum Bewegen der Plattform, etc.) und ihre Steuervorrichtungen nämlich nicht von einem herkömmlichen Kennzeichnungsgerät, da die gewünschte Funktion die gleiche ist.
  • Obwohl auch der Einsatz eines Geräts vorgesehen werden kann, mit dem die zu testenden Schaltungen gleichzeitig getestet und gekennzeichnet werden, wird man in der Praxis auf ein speziell für die Kennzeichnung vorgesehes Gerät zurückgreifen, und zwar aus folgenden Gründen:
  • - sollen Schaltungen auf einer sehr kleinen Fläche einer Größenordnung von einem Quadratmillimeter beispielsweise gekennzeichnet werden, wird es schwierig, wenn nicht unmöglich sein, das Ende der Kennzeichnungsvorrichtung zwischen den Testspitzen oder seitlich von ihnen anzuordnen,
  • - durch die Entwicklung getrennter Geräte zum Kennzeichnen und Testen können Probleme mit gegenseitigen Störungen und der Betriebssteuerung zwischen den beiden Funktionen verhindert werden,
  • - fällt ein Gerät aus und muß für Reparaturarbeiten abgestellt werden, wird nur ein Arbeitsvorgang, entweder der Test- oder der Kennzeichnungsvorgang, unterbrochen,
  • - da das Kennzeichnen einer Schaltung in der Regel wesentlich weniger Zeit erfordert (einige Millisekunden) als die Tests (die einige Zehntelsekunden dauern können), kann man einerseits bei mehreren Testgeräten ein einziges Kennzeichnungsgerät und andererseits bereits bestehende Testge räte verwenden, ohne daß an diesen Änderungen zur Aufnahme des Lasers vorgenommen werden müssen.
  • Nach einer Ausführungsvariante ist die Plattform, auf der die Siliziumscheibe liegt, unbeweglich. Zum Kennzeichnen der defekten Chips wird das optische Interface bewegt.
  • Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Lasers 5 der Fig. 1.
  • Beispielsweise wird ein Festkörperlaser nach Art des YAG (Yttrium Aluminium Garnet) verwendet. YAG ist ein kristallines Material. Es handelt sich dabei um ein neodymdotiertes Yttrium-Aluminium-Granat. Seine Wellenlänge beträgt also 1060 Nanometer wie die von Neodymkristall.
  • Die Hauptvorteile des YAG bestehen in einer niedrigen Schwelle, die das optische Pumpen durch eine daueremittierende Quelle erlaubt, in einer guten Leistung und einer thermischen Leitfähigkeit, die weit über der von Glas liegt. Diese Eigenschaften erlauben im Pulsbetrieb eine Emissionsfrequenz, die erheblich über dem der anderen festen Stoffe liegt (Rubin, Neodymkristall). Die Erwärmung des Laserstabs führt nämlich zu Temperaturgradienten, die seine geometrischen und optischen Eigenschaften verändern, und können bis zu einer Unterdrückung jeglicher Oszillation gehen. Die Verbesserung der Leistung und Abkühlung stellen somit einen wesentlichen Faktor für eine Erhöhrung der Pulsfrequenz dar.
  • Was die Pumplichtquelle betrifft, so erlaubt der YAG-Laser den Einsatz eines kontinuierlichen oder gepulsten Pumpens.
  • Beim gepulsten Pumpen ist die Pumplichtquelle eine Blitzlichtlampe. Beispielsweise wird eine Kryptonlampe verwendet. Der Blitz muß zu Beginn des Pulses vorionisiert werden, beispielsweise durch eine hohe Spannung. Die Betriebsspannung der Lampe liegt im Bereich von einigen hundert Volt, was natürlich von der Entladungslänge abhängt.
  • Der in Fig. 2 dargestellte Laser 5 umfaßt:
  • - einen Laserresonator 11 mit einer Lampe 12 und einem YAG-Stab 13,
  • - beidseits des Resonators 11 zwei Spiegel 14 und 15, die auf der Achse des Stabs 13 positioniert sind,
  • - einen Stromversorgungskreis 16 zur Versorgung der Lampe 12.
  • Normalerweise wird die Stromversorgung der Lampe 12 durch die plötzliche Entladung eines vorab auf eine gewünschte Spannung gebrachten Kondensators erreicht. Der Stromversorgungskreis 16 umfaßt also im wesentlichen eine Spannungswandlerschaltung, eine Ladeschaltung und eine Steuerschaltung. Diese Stromversorgungsschaltung wird über Anschlußvorrichtungen 17 an die Steuerschaltung 14 angeschlossen, die die Entladung steuert.
  • Der Eingang der Lichtleitfaser 8 ist in unmittelbarer Nähe zum Resonator 11 auf der Achse des Stabs 13 angeordnet.
  • Der Spiegel 14 ist ein reflektierender Spiegel. Der Spiegel 15 ist ein halbreflektierender Spiegel und zwischen dem Stab 13 und dem Eingang der Lichtleitfaser 8 angeordnet. Der Laserstrahl 6 wird durch Ableitung eines Anteils der Laserstrahlung erhalten, die in dem Resonator 11 vorhanden ist. Der Strahl 6 wird über die Lichtleitfaser 8 zur Kollimationsvorrichtung 9 geführt.
  • Diese Kollimationsvorrichtung 9 umfaßt beispielsweise eine konvergierende Linse zur Fokussierung des Strahls 6 für den Fall, daß Schaltungen gekennzeichnet werden sollen, deren Fläche kleiner als der Durchmesser des Strahls 6 ist.
  • Es kann vorgesehen werden, den Kennzeichnungsdurchmesser der Schaltungen veränderlich zu gestalten, indem die Position der Scheibe in bezug auf die Fokalebene der Linse verändert wird:
  • - entweder durch Anordnung von Vorrichtungen zum Bewegen dieser konvergierenden Linse in der Kollimationsvorrichtung 9,
  • - oder durch Veränderung der Positionen der Plattform 2 und der Kollimationsvorrichtung 9 zueinander, was von der Steuerung her komplizierter ist. Diese relativen Positionen müssen dann nämlich bei der Steuerung der horizontalen Verschiebung der Plattform 2 berücksichtigt werden, damit sichergestellt ist, daß die gekennzeichneten Schaltungen denen entsprechen, die sich im Testlauf als defekt herausgestellt haben. Man kann die Position der Plattform 2 beispielsweise verändern, indem man sie vertikal verschiebt, wobei die Kollimationsvorrichtung 9 unverändert bleibt. Ebenso kann man die Position der Kollimationsvorrichtung 9 verändern, indem man sie vertikal entlang des Arms 3 bewegt, wobei die Plattform fest auf der vertikalen Ebene positioniert bleibt. Ebenso kann man vorsehen, daß sowohl die Position der Plattform 2 als auch die der Kollimationsvorrichtung 9 verändert werden.
  • Dabei wird die vertikale Verschiebung der Plattform 2 bevorzugt, damit die mechanischen Einstellungen an der Position der Kollimationsvorrichtung auf ein Minimum beschränkt werden, die große Präzision verlangen. Es wird hier nicht im einzelnen auf den genauen Aufbau der Vorrichtungen zur vertikalen und horizontalen Verschiebung der Plattform eingegangen. Solche Vorrichtungen werden bei den herkömmlichen Tintenauftraggeräten verwendet und sind dem Fachmann also bekannt.
  • Zur Überprüfung, ob die Kennzeichnungsdurchmesser den gewünschten Wert haben und die Kennzeichnung bezogen auf die integrierten Schaltungen zentriert ist, umfaßt das Gerät 1 in herkömmlicher Weise ein über der Plattform 2 positioniertes Mikroskop 18.
  • In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel wurde die Kollimationsvorrichtung leicht schräg angeordnet. Man wird somit also knollenförmige Kennzeichnungen herstellen. Kollimationsvorrichtung und Mikroskop können gut in einer Konstruktion untergebracht werden, wenn kreisförmige Kennzeichnungen vorgenommen werden sollen, wobei der abgeleitete Laserstrahl dann vertikal geführt wird.
  • Beim gepulsten Pumpen beträgt die Energie pro Puls aufgrund der geringen üblichen Abmessungen der YAG-Stäbe im Betrieb einige hundert Millijoule.
  • Die Repetierrate gepulster, durch Blitzlicht gepumpter Laser ist durch die Deionisierungszeit der Pumplichtquelle begrenzt. Da das YAG jedoch kontinuierlich gepumpt werden kann, kann es eventuell mit einer Auslösevorrichtung mit drehendem oder elektro-optischem Prisma ausgerüstet werden, so daß man einen Pulsbetrieb mit hoher Repetierrate erreicht. Die Spitzenenergie oder -leistung pro Puls ist jedoch wesentlich geringer als beim gepulsten Pumpen mit höherer Leistung.
  • Von den Funktionsmerkmalen her könnte man beispielsweise wählen:
  • - einen zylindrischen Stab 13 mit einem Durchmesser von 4 Millimetern und einer Länge von einigen Zentimetern,
  • - eine Kryptonlampe 12.
  • Damit erhält man einen Laserstrahl 6 mit einer Wellenlänge von 1060 Nanometern und einem Durchmesser von 4 Millimetern.
  • Zur Anwendung des Verfahrens der Erfindung geht man folgendermaßen vor:
  • - automatische Positionierung einer Siliziumscheibe auf der Plattform 2 nach dem Testen dieser Schaltungen mit einem geeigneten Gerät,
  • - Herstellung der Kennzeichnung, indem die vorher als defekt erkannten Schaltungen durch Verschieben der Plattform 2 zunächst auf die Achse der Kollimationsvorrichtung 9 gebracht werden und dann jede als defekt erkannte Schaltung der Strahlung des Laserstrahls 7 ausgesetzt wird, damit mindestens ein Teil einer oder mehrerer Oberflächenschichten zum Schmelzen gebracht wird.
  • Soll die Kennzeichnung funktionell zerstörend sein, bringt man die Oberflächenschichten der als defekt erkannten Schaltungen auf einer Tiefe zum Schmelzen, die über der Dicke der Passivierungsschicht(en) liegt, wenn diese existieren.
  • Wie dies schon bei der herkömmlichen Methode der Fall ist, erzeugen die Testgeräte eine Datei, welche die Angaben zu den defekt erkannten Schaltungen in einem genau abgegrenzten, ebenen Erkennungssystem enthält. Das Erkennen der Schaltungen erfolgt in herkömmlicher Weise nach einem Bezugspunkt und senkrechten Achsen. Im übrigen kann man äußerlich einen Bezugsursprung bestimmen, indem eine der Schaltungen der Scheibe vor dem Testlauf mit Laser gekennzeichnet wird.
  • Es wird hier auf eine nähere Beschreibung des Zusammenwirkens zwischen den Test- und Kennzeichnungsgeräten verzichtet, da sich dieses von der bisherigen Praxis beim Inken nach dem Waferproben nicht unterscheidet. Nur die Kennzeichnungsvorrichtung ist eine andere.
  • Die Bestrahlungszeit der Oberfläche einer Schaltung mit dem Laserstrahl liegt in der Größenordnung von einigen Millisekunden. Natürlich hängt sie von der eingesetzten Leistung und der Anzahl der Oberflächenschichten ab, die zum Schmelzen gebracht werden sollen. Je größer die Energie des Strahls ist, desto kürzer ist die Bestrahlungszeit für eine entsprechende Kennzeichnung.
  • Die Leistung oder Energie des Lasers hängt von der Herstellungstechnologie der Schaltungen und erst recht von der Art und Dicke der Passivierungsschicht ab.
  • Gehen wir beispielsweise von folgenden Annahmen aus:
  • - Passivierungsschicht aus Nitridoxid,
  • - Stärke der Passivierungsschicht 1 bis 2 Mikron,
  • - Kennzeichnungsdurchmesser 500 Mikron (Fleck von 0,785 mm²),
  • - Schmelzen auf einer Tiefe, die der Stärke der Passivierungsschicht entspricht (nichtzerstörende Kennzeichnung),
  • - Bestrahlungsdauer mit dem abgeleiteten Laser 7 drei Millisekunden.
  • Mit einer Energie von 360 Millijoule pro Quadratmillimeter erhält man dieses Ergebnis.
  • Geht man davon aus, daß:
  • - der Spiegel 15 einen Übertragungskoeffizienten von 20% hat,
  • - die Abschwächung in der Lichtleitfaser 0,7 dB beträgt (energetisch gesehen, entspricht der Laserstrahl 7 aufgrund der Verluste zwischen dem Eingang der Lichtleitfaser 8 und dem Ausgang der Kollimationsvorrichtung 9 einem Anteil des Laserstrahls 6),
  • wird man
  • - einen abgeleiteten Laserstrahl 7 mit einer Energie von etwa 280 Millijoule,
  • - einen Laserstrahl 6 mit einer Energie von etwa 330 Millijoule,
  • - einen Strahl am Ausgang des Resonators 11 mit einer Energie von etwa 1,6 Joule wählen.
  • Geht man von diesen Annahmen aus, wird die Energie im Bereich der integrierten Schaltungen 1 Joule pro Quadratmillimeter betragen, wenn der Kennzeichnungsdurchmesser 300 Mikron beträgt, und 280 Millijoule pro Quadratmillimeter, wenn der Kennzeichnungsdurchmesser 1000 um (Mikron) beträgt.
  • Die Nennleistung des Lasers wird durch die Art der Oberflächenschichten und die angestrebte maximale Schmelztiefe bestimmt.
  • In dem vorstehend beschriebenen Beispiel muß zum Schmelzen der Passivierungsschicht eine Energie von 280 Millijoule pro Quadratmillimeter ausreichen.
  • Ist der Kennzeichnungsdurchmesser kleiner, kann man die Dauer der Bestrahlung mit dem Laserstrahl 7 verringern, um die gleiche Schmelztiefe zu erreichen. Ebenso kann man in diesem Fall die gleiche Bestrahlungsdauer beibehalten und die Linse 15 verändern, um deren Übertragungskoeffizienten zu verringern.
  • Je nach Art der Oberflächenschichten wird man bei Kennzeichnungsdurchmessern von 300 bis 1000 um (Mikron), und ausgehend von Bestrahlungszeiten in der Größenordnung von einer Millisekunde, die Oberflächen der Schaltungen einer solchen Strahlung aussetzen, daß die Energien im Bereich der Schaltungsoberflächen 200 bis 1200 Millijoule pro Quadratmillimeter oder auch mehr betragen.
  • Natürlich muß man zur Berechnung der gesamten zur Kennzeichnung einer Schaltung notwendigen Zeit auch die Zeit zur Wiederaufladung des Lasers zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bestrahlungen mit einrechnen. Insgesamt wird die Kennzeichnung einer Schaltung, geht man von den vorgenannten Annahmen aus, ungefähr hundert Millisekunden dauern.
  • Bei herkömmlichen Inkdüsen werden zum Aufbringen eines Tintenflecks im allgemeinen etwa 300 Millisekunden benötigt, was etwa 1% der Zeit ausmacht, die für Test- und Kennzeichnungsvorgänge erforderlich ist. Da der Trend bei immer kleiner werdenden Flächen der Schaltungen zunehmend dahin geht, Test- und Kennzeichnungsgeräte zu trennen, ermöglicht der Einsatz eines Lasers den Einsatz von dreimal weniger Kennzeichnungsgeräten bezogen auf die Anzahl der Testgeräte, bei gleicher Leistung.
  • Nun ist der Preis für ein Kennzeichnungsgerät jedoch sehr hoch, und zwar in der Größenordnung von einigen zehntausend Francs. Die Kennzeichnung mit Laser erspart also unleugbar Kosten, indem die Anzahl der zur Kennzeichnung einer gegebenen Anzahl Siliziumscheiben erforderlichen Geräte verringert wird.
  • Bei einer Inkdüse wechselt man, um eine Verschlechterung der Qualität der aufgetragenen Tinte zu verhindern, die Kartuschen aus, wenn durchschnittlich noch 20% der Tinte in der Kartusche sind.
  • Unter folgenden Annahmen:
  • - 17 000 Kennzeichnungen/Tag von Schaltungen mit einer Fläche von 1 mm²,
  • - Kennzeichnung und Test anhand von 5 Xandex AS-Inkdüsen, die mit Xandex 6997-Kartuschen arbeiten,
  • - durchschnittlich wöchentlichem Austausch der Kartuschen und Preis einer Kartusche von 120 Francs
  • betragen die Kosten für das Kennzeichnungsmaterial (Tinte) etwa 7700 Francs in drei Monaten.
  • Die Laserlampe wird für die gleiche Anzahl von Kennzeichnungen alle drei Monate ausgetauscht und kostet nur 1200 Francs.
  • Auf diese Weise verringert man die Kosten für das zur Kennzeichnung verwendete Material um den Faktor 7.
  • Ferner bringt die Kennzeichnung mit Laser Vorteile hinsichtlich der Gesamtdauer der Kennzeichnungsvorgänge, d. h. der Produktivität.
  • In der Tat:
  • - spart man sich einen Arbeitsgang, der zur Polymerisation der aufgetragenen Tinte in einem Ofen erforderlich ist,
  • - erfordert das Auswechseln einer Tintenkartusche eine gewisse Anzahl mechanischer Einstellungen dadurch, daß die physikalischen Eigenschaften der Tinte (Viskosität, Konsistenz) von Kartusche zu Kartusche unterschiedlich sein können.
  • Die Erfindung bringt somit eine höhere Produktivität, Kosteneinsparungen und eine größere Präzision.
  • Wenn die Erfindung auch mit Bezug zu einem bevorzugten Ausführungsbeispiel beschrieben wurde, so ist dieses Beispiel nicht erschöpfend und können daran diverse Änderungen erfolgen, ohne daß der Rahmen der Erfindung verlassen wird.

Claims (4)

1. Verfahren zur äußerlichen Kennzeichnung integrierter Schaltungen auf Siliziumscheiben, die bei einem Testlauf als defekt befunden wurden, zur Veränderung des Aussehens der Oberfläche dieser Schaltungen, indem ihre Oberfläche einer Laserstrahlung ausgesetzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß man alle integrierten Schaltungen der Scheibe mit mindestens einer Passivierungsschicht versieht, man die als defekt befundenen Schaltungen kennzeichnet, indem man die Oberflächenschichten der als defekt befundenen Schaltungen auf einer Tiefe zum Schmelzen bringt, die größer ist als die Stärke ihrer Passivierungsschicht, um sie unbenutzbar zu machen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laserstrahlungsenergie in Höhe der Oberflächen der Schaltungen im Bereich von 200 bis 1200 Millijoule pro Quadratmillimeter liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß man die Laserstrahlung so fokussiert, daß der Kennzeichnungsdurchmesser variabel ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kennzeichnungsdurchmesser 300 bis 1000 Mikrometer beträgt.
DE69508713T 1994-12-09 1995-12-08 Verfahren zur Kennzeichnung von integrierten Schaltungen mit einem Laser Expired - Fee Related DE69508713T2 (de)

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