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DE69506604T2 - Verfahren und Einrichtung zur Herstellung von gedruckten Dokumenten und die Verpackung in welcher das Dokument gebraucht werden soll - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur Herstellung von gedruckten Dokumenten und die Verpackung in welcher das Dokument gebraucht werden soll

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Publication number
DE69506604T2
DE69506604T2 DE69506604T DE69506604T DE69506604T2 DE 69506604 T2 DE69506604 T2 DE 69506604T2 DE 69506604 T DE69506604 T DE 69506604T DE 69506604 T DE69506604 T DE 69506604T DE 69506604 T2 DE69506604 T2 DE 69506604T2
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DE
Germany
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printed
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Prior art date
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DE69506604T
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Alain F-16570 Marsac Huault
Yves F-16410 Torsac Huault
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Rotanotice
Original Assignee
Rotanotice
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=26231042&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69506604(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
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Priority claimed from FR9407151A external-priority patent/FR2721009B1/fr
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Publication of DE69506604T2 publication Critical patent/DE69506604T2/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B42C19/06Multi-step processes for making books starting with webs not provided for elsewhere
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65H2701/10Handled articles or webs
    • B65H2701/17Nature of material
    • B65H2701/176Cardboard

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  • Making Paper Articles (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Sheet Holders (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Packaging Of Special Articles (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung, ab mindestens einer bedruckten Papierbahn, von aus einem oder mehreren zusammengefügten Bögen bestehenden Druckschriften, wie beispielsweise Anleitungen, die gefaltet und gemeinsam mit einem Gegenstand in einer Verpackung oder in einem Behälter angeordnet werden.
  • Die Erfindung richtet sich insbesondere an den Bereich der pharmazeutischen Industrie, um Anleitungen für Medikamente herzustellen.
  • Es ist bekannt, daß diese Anleitungen aus im allgemeinen rechteckigen bedruckten Papierbögen bestehen. Diese Bögen werden in Längsrichtung gefaltet, im allgemeinen nach einer sogenannten Z-Faltung oder einem Knickfalz, um einen rechteckigen Streifen zu definieren, dessen grösste Abmessung der Breite des ursprünglichen Bogens entspricht. Der Streifen wird seinerseits gefaltet, um einem im allgemeinen aus Pappe bestehenden Behälter beigefügt zu werden, der seinerseits durch Falten oder Kleben zusammengefügt wird, und in dem eine Tube oder eine schalenförmige Verpackungsplatte mit Medikamenten, im allgemeinen in Form von Tabletten, angeordnet ist.
  • Derartige Anleitungen unterliegen diversen und widersprüchlichen Zwängen.
  • In erster Linie muss eine Anleitung, insbesondere im pharmazeutischen Bereich, optimale Abmessungen aufweisen. Über diese Abmessungen hinausgehend wird es schwierig, sie klein genug zu falten, um in eine Verpackungsschachtel eingefügt zu werden. Ist die Oberfläche der Anleitung jedoch zu klein, können nicht alle obligatorischen Angaben und die der Information der Verbraucher dienenden Informationen eingetragen werden.
  • Weiters müssen die Oberfläche und die Abmessungen der Anleitung mit der Verpackung kompatibel sein, die das Medikament enthalten soll. Für ein bestimmtes Verpackungsvolumen und eine bestimmte Verpackungsform können nur eine bestimmte Oberfläche und bestimmte Abmessungen geeignet sein.
  • Aus wirtschaftlichen Gründen ist es ausserdem erforderlich, die Anzahl der Faltvorgänge der Anleitung auf ein Mindestmass zu beschränken, wobei es jedoch möglich sein muss, sie in die Verpackung einzufügen.
  • Man weiß, daß derartige Anleitungen in bekannter Weise hergestellt werden, ab Papierbahnen, die auf Spulen angeordnet werden, die zuvor einem Druckvorgang unterzogen wurden. Danach wird die Bahn abgewickelt und in Querrichtung geschnitten, um Papierbögen zu definieren, die dann nacheinander gefaltet werden. Diese Arbeitsschritte werden von einer im allgemeinen < < Schneide-Falz-Maschine > > genannten Maschine durchgeführt. Die gefaltete Anleitung wird einer Kartonierungsmaschine zugeführt, die die Abpackung des Medikaments oder seines Behälters gewährleistet, indem sie die Verpackung durch Falten und Einfügen des Gegenstands und der gefalteten Anleitung sowie das Schliessen der Verpackung durchführt.
  • Man kennt die Unterlagen EP-274 872 ; GB-1 546 798 ; US-2 868 539 und WO-93 09 049.
  • Die Unterlage EP-274 872 weist den Stand der Technik auf, der der Erfindung am nahesten ist.
  • Grundsätzlich ist die Oberfläche der Anleitung in ihrer Länge und ihrer Breite begrenzt.
  • Man kann die Breite der Anleitung, d.h. die Breite der Papierbahn, nicht unbegrenzt vergrössern, da in diesem Fall die gefaltete Anleitung grössere Abmessungen aufweisen würde als die Verpackung. Bei einer Verpackung quaderförmigen Typs wird die Anleitung beispielsweise so in die Verpackung eingefügt, daß die der Breite der ursprünglichen Papierbahn entsprechenden Abmessungen kleiner sind als die Gesamtlänge der beiden Längsseiten und des Bodens der Verpackung, wobei die besagte Anleitung so gefaltet wird, daß sie eine Art U bildet. Die Länge der Anleitung ist ebenfalls begrenzt durch die mit den Schneide-Falz-Maschinen in Zusammenhang stehenden Zwänge. Denn die Verlängerung der Anleitungen führt zu einer Verringerung der Arbeitsgeschwindigkeit der Schneide-Falz-Maschinen. Eine Verlängerung der Anleitungen beeinträchtigt die Leistung dieser Maschinen, was nicht mit den üblichen wirtschaftlichen Anforderungen übereinstimmt.
  • Die Erfindung soll die vorstehend genannten Nachteile beheben und Anleitungen mit relativ grossen Abmessungen herstellen, und dies ohne bedeutende Abänderung der üblichen Schneide-Falz-Maschinen, was zu einer Verzweifachung, Verdreifachung oder mehr der Nutzoberfläche der Anleitungen führt, ohne die Gesamtherstellungskosten der letzteren merklich zu beeinflussen.
  • Zu diesem Zweck ist ein Ziel der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung, ab mindestens einer Papierbahn, von Druckschriften, wie beispielsweise Anleitungen, die gefaltet und gemeinsam mit einem Gegenstand in eine Verpackung oder einen Behälter eingefügt werden sollen, dadurch gekennzeichnet, daß man nacheinander,
  • - in einer ersten Phase mindestens zwei an einer ihrer Längskanten zusammengefügten und aus der Bahn stammenden Unterbahnen übereinanderlegt
  • - in einer zweiten Phase die überlagerten, zusammengefügten Unterbahnen gemeinsam aufwickelt;
  • - in einer dritte Phase, ab der aus den überlagerten, zusammengefügten Unterbahnen bestehenden Rolle, einen Querschnitt und ein Falten der Unterbahnen gewährleistet. Nach einer Ausführungsform der Erfindung, in der ersten Phase.
  • - führt man mindestens einen Vorschnitt in Längsrichtung der besagten Papierbahn durch;
  • - stellt man, durch Trennung in Höhe des besagten Vorschnitts, mindestens zwei Bahnen mit kleineren Querabmessungen her (Unterbahnen genannt), die nebeneinander und etwa auf gleicher Ebene angeordnet werden;
  • - legt man die so gebildeten Unterbahnen übereinander.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung, in der ersten Phase:
  • - führt man mindestens einen Vorschnitt in Längsrichtung der besagten Papierbahn durch;
  • - legt man die so gebildeten Unterbahnen übereinander und fügt sie an einer ihrer Längskanten zusammen.
  • Vorteilhafterweise führt man in der ersten Phase nacheinander eine oder mehrere Längfaltungen der Bahn durch, legt die so erhaltenen Unterbahnen übereinander und fügt sie an einer ihrer Längskanten starr zusammen.
  • Vorteilhafterweise werden die Bahnen mit den kleineren Abmessungen mittels Wendestangen oder Falzkegeln übereinandergelegt.
  • Somit kann man drei Bahnen oder mehr mit kleineren Abmessungen herstellen.
  • Der Vorschnitt kann vor oder nach dem Druck erfolgen.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform, mit der Anleitungen von grossen Abmessungen gebildet werden können, fügt man die Bahnen mit kleinen Abmessungen an einer ihrer Längskanten zusammen.
  • Das Verfahren wird von einer Ausgangsetappe ergänzt, in der die Papierbahn bedruckt wird, und von einer Endetappe, in der die Druckschrift gefaltet und gemeinsam mit einem geeigneten Gegenstand in einen Behälter eingefügt wird.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Umsetzung des Verfahrens zur Herstellung, ab mindestens einer bedruckten Papierbahn, von aus mehreren zusammengefügten Bögen bestehenden Druckschriften, wie beispielsweise Anleitungen, die gefaltet und gemeinsam mit einem Gegenstand in einen Behälter eingefügt werden sollen, dadurch gekennzeichnet, daß sie umfaßt:
  • - einen ersten Posten oder Mittel, um ab mindestens einer bedruckten Papierbahn mindestens zwei überlagerte und an einer ihrer Längskanten zusammengefügte Unterbahnen herzustellen;
  • - einen zweiten Posten oder Mittel zum Aufwickeln der überlagerten und zusammengefügten Unterbahnen;
  • - einen dritten Posten oder Mittel zum Querschneiden und Falten der Unterbahnen.
  • Die Vorrichtung kann zwei, drei oder mehr Wendestangen oder Falzkegeln umfassen.
  • Die Vorrichtung kann ebenfalls Mittel umfassen, um die Bahnen mit kleineren Abmessungen an einer ihrer Längskanten zusammenzufügen.
  • Diese Vorrichtung umfaßt:
  • - einen ersten Posten oder Mittel, um ab mindestens einer bedruckten Papierbahn mindestens zwei überlagerte und an einer ihrer Längskanten zusammengefügte Unterbahnen herzustellen;
  • - einen zweiten Posten oder Mittel zum Aufwickeln der überlagerten und zusammengefügten Unterbahnen;
  • - einen dritten Posten oder Mittel zum Querschneiden und Falten der Unterbahnen.
  • Wie bei dem Verfahren umfaßt auch die Vorrichtung einen Druckposten der Bahn und Verpackungsmittel der gefalteten Druckschriften und eines Gegenstands in einem Behälter.
  • Die Erfindung wird anhand der nachstehenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert, auf denen:
  • - die Fig. 1 eine Übersicht über die Arbeitsgänge zur Herstellung einer Anleitung und zu ihrer Einfügung in eine Verpackung mit einem Produkt zeigt;
  • - die Fig. 2 einen schematischen Schnitt einer ein Produkt und seine entsprechende Anleitung enthaltenden Verpackung zeigt;
  • - die Fig. 3 eine schematische Ansicht in Perspektive der gesamten Erfindung zur Herstellung einer Anleitung und das Falten dieser letzteren zeigt;
  • - die Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemässen Vorrichtung zeigt;
  • - die Fig. 5 eine Detailansicht der erfindungsgemässen Wendevorrichtung zeigt;
  • - die Fig. 6A, 6B, 6C und 6D eine Anleitung in verschiedenen aufeinanderfolgenden Etappen ihrer Faltung zeigen; und
  • - die Fig. 7 schematisch die Etappen eines erfindungsgemässen Verfahrens zeigt.
  • Die Übersicht der Fig. 1 umfaßt mehrere Funktionsblöcke, die jeweils einer besonderen Etappe eines Prozesses zur Herstellung einer Anleitung, ihrer Faltung und ihrer Einfügung mit einem Gegenstand in eine Verpackung oder einen Behälter entsprechen.
  • Die erste Etappe (Block 1) besteht im Drucken auf einer Rolle aufgewickelten Papierbahn von das Produkt betreffenden Informationen in Form von Drucktypen, Logos, Zeichnungen, Piktogrammen oder anderen Informationen allgemeiner oder besonderer Ordnung.
  • In der Anwendung der Erfindung für die Herstellung von Medikament-Anleitungen, kann eine derartige Anleitung obligatorische Informationen allgemeiner Ordnung bezüglich des Gebrauchs eines Medikaments umfassen, sowie besondere Informationen über das betreffende Medikament, wie beispielsweise seine Definition, seine Dosierung, seine Zusammensetzung und seine Wirkungen, begleitet von Informationen über die dieses Medikament herstellende Firma.
  • Obwohl die Erfindung nicht auf diese Ausführungsform und diese Anwendung beschränkt ist, wird sie aus Bequemlichkeitsgründen nachstehend für diese besondere Anwendung beschrieben.
  • Nach Bedrucken der Papierbahn wird sie auf einer vom Block 2 dargestellten Beschickungsspule angeordnet.
  • Die Beschickungsspule versorgt einen Funktionsblock 3, der die Herstellung der geschnittenen und gefalteten Anleitung ermöglicht. Diese Anleitung wird einer sogenannten Kartonierungsmaschine (Block 4) zugeführt, die einerseits die Verpackung oder den Behälter des Produkts (Block 5) erhält und andererseits das Produkt selbst (Block 6). Die Kartonierungsmaschine ist an sich bekannt und gewährleistet die Formgebung der Verpackung, die Einfügung des Produkts in diese Verpackung, das endgültige Falten der Anleitung und die Einfügung der Anleitung in die Verpackung neben dem Produkt, und schliesslich das Schliessen der Verpackung oder des Behälters mit der allgemeinen Referenz 7 auf der Fig. 1.
  • Die Arbeitsgänge Drucken (Block 1), Spulenbeschickung (Block 2) und Kartonierung (Block 4) sowie die Verpackung selbst (Block 5) und das Produkt selbst (Block 6) sind an sich bekannt.
  • Der Funktionsblock 3 umfaßt mehrere erfindungsgemässe Etappen, d.h. den Längsschnitt der aus der Spulenbeschickung 2 kommenden Papierbahn, die Überlagerung der beiden so hergestellten, weniger breiten Bahnen, dann eine Zusammenfügung an einer der Längskanten (fakultativer Arbeitsgang), gefolgt von einem Querschneiden des Papierbahn, um eine Reihe von weniger breiten und eine bestimmte Länge aufweisenden Bahnen herzustellen, und schliesslich das endgültige Falten der Anleitung, die dazu bestimmt ist, von der Kartonierungsmaschine 4 in die Verpackung 5 eingefügt zu werden.
  • Der Arbeitsgang des Längsschneidens und der Überlagerung ist mit der Referenz 8 bezeichnet, das Zusammenfügen an einer der Längskanten mit 9, das Querschneiden bezieht sich auf den Block 10, während das Falten der so hergestellten Anleitung mit der Funktionsreferenz 11 bezeichnet ist.
  • Die Fig. 2 zeigt einen schematischen Schnitt einer Verpackung bekannten Typs, wie die Verpackung 7 der Fig. 1, die aus beispielsweise gefalteter und durch Kleben zusammengefügter Pappe besteht. Die Verpackung 7 ist beispielsweise quaderförmig und dazu bestimmt, ein Produkt wie beispielsweise eine Tabletten enthaltende Tube 6 aufzunehmen. Die Tube 6 hat einen Deckel 12 und weist eine zylindrische Form auf. Die Verpackung 7 umfaßt einen umgeklappten und an einer der Wände in 14 angeklebten Boden 13, sowie eine Öffnung 15, die mit seitlichen Umschlägen (wovon nur der Umschlag 16 sichtbar ist) und einem vorderen Umschlag 17 in an sich bekannter Weise geschlossen werden kann.
  • Innerhalb der Verpackung 7 befindet sich nicht nur die Tube 6 sondern ebenfalls eine Anleitung 18 als zusammengefalteter Papierstreifen, im allgemeinen in Z-Form, um eine längliche Bahn zu bilden, die erneut im allgemeinen U-förmig gefaltet wird, wie auf dem rechten Abschnitt der Fig. 2 dargestellt.
  • Nachstehend erfolgt die ausführliche Beschreibung der Herstellungsarbeiten der Anleitung unter Bezugnahme auf die Fig. 3 bis 5, auf denen die ähnlichen oder die gleiche Funktion aufweisenden Elemente wie diejenigen der Fig. 1 oder 2 mit den gleichen Referenzen bezeichnet sind.
  • Die Beschickungsspule 2, eines an sich bekannten Typs, ist auf einem Gestell 19 montiert (Fig. 4). Die Papierbahn weist beispielsweise eine Breite von 280 Millimetern und eine aufgewickelte Länge von etwa 4 000 Metern auf. Die Spule 2 versorgt einen Arbeitsposten, der das Längsschneiden der Bahn in zwei weniger breite Bahnen, Unterbahnen genannt, ermöglicht. Demnach wird die auf der Spule 2 aufgewickelte Papierbahn mit der allgemeinen Referenz 20 etwa in der Mitte durchgeschnitten, um zwei Unterbahnen 20A und 20B von gleicher Breite zu bilden. Die Trennlinie zwischen den Bahnen 20A und 20B ist mit 21 bezeichnet und befindet sich etwa in der Mitte der Hauptbahn 20.
  • Der das Längsschneiden gewährleistende Arbeitsposten 8 umfaßt ein Gestell 22 mit einer Einführungsrolle 23, auf der die Papierbahn 20 läuft. Auf dem Gestell 22 sind zwei Wendestangen 24 und 25 parallel zueinander und in einem Winkel von 45º in Bezug auf die Laufrichtung der Hauptbahn 20 am Ausgang der Spule 2 angeordnet.
  • Die beiden Wendestangen sind hinter der Einführungsrolle 23 angeordnet, in einer Entfernung von etwa 30 Zentimetern. Genauer gesagt ermöglicht die erste Wendestange 24 das Wenden der ersten Unterbahn 20B, während die zweite Wendestange 25 das Wenden der zweiten Unterbahn 20A gewährleistet. Das Wenden erfolgt um 90º. Am Ausgang der beiden Wendestangen 24 und 25 werden die beiden Unterbahnen 20A und 20B übereinandergelegt und weisen eine orthogonal zur Laufrichtung der Hauptbahn 20 Laufrichtung auf.
  • Das Längsschneiden der Hauptbahn 20 in Höhe der Mittellinie 21 erfolgt durch teilweises Aufwickeln der beiden Unterbahnen 20a und 20B auf den Wendestangen, wodurch eine Trennungsquerkraft der Unterbahnen entsteht, und zwar in Höhe eines mittleren, länglichen Vorschnittes 26 der ursprünglich auf der Papierbahn 20 vorgesehen ist. Der Vorschnitt 26 wird von einer gepunkteten Linie auf den Fig. 3 und 5 symbolisiert.
  • Die überlagerten Unterbahnen 20A und 20B werden von einer Abrufbaugruppe befördert, die aus zwei Rollen 27 und 28 besteht, zwischen denen die beiden überlagerten Unterbahnen 20A und 20B ablaufen. Die letzteren werden zu einem Querschneideposten 10 befördert, der an sich bekannt ist und beispielsweise aus einer Tragrolle 29 eines axialen Messers 30 besteht. Der Durchmesser der Rolle 29, ihre Drehgeschwindigkeit, die Ablaufgeschwindigkeit der Unterbahnen 20A und 20B sind so berechnet, daß das Messer 30 die beiden Unterbahnen 20A und 20B in Querrichtung durchschneidet, um einen Abschnitt bzw. ein Segment 31 aus zwei Unterbahnen bestimmter Länge zu definieren.
  • Die auf der Fig. 3 dargestellten Bahnabschnitte 31, 32 werden einer Faltvorrichtung 11 zugeführt, die an sich bekannt ist und an deren Ausgang die gefaltete Anleitung von einer Transportvorrichtung 33 einer Kartonierungsmaschine 4 zugeführt wird, die an sich bekannt und nicht im Detail auf den Figuren dargestellt ist. Die Kartonierungsmaschine, wie bereits vorstehend beschrieben, gewährleistet das endgültige Falten der Anleitung, das Einfügen derselben sowie des Produkts 6 in die Verpackung 7.
  • Man versteht, daß das Verfahren und die Vorrichtung bzw. Anlage dieses Beispiels der Erfindung ermöglichen, eine Anleitung mit grösserer Oberfläche herzustellen, ohne zusätzliche Handhabung oder wesentliche Abänderung der bekannten Schneide-Falz- und Kartonierungsmaschinen. Denn nachdem die beiden Unterbahnen 20A und 20 B am Ausgang des Schneidepostens 10 in Segmente geschnitten wurden, weisen sie die Form von zwei überlagerten Bahnsegmenten oder Abschnitten 31 auf. Die Anleitung umfaßt demnach zwei Bandsegmente von gleicher Oberfläche, wodurch ihre Gesamtoberfläche verdoppelt wird.
  • Dies hat einen beträchtlichen Vorteil für die Verwender, die ab Unterbahnen mit maximaler Breite (beispielsweise 200 Millimeter) Anleitungen mit verdoppelter Gesamtbreite herstellen können. Man kann ebenfalls anstatt eines Längsvorschnitts 26 zwei (nicht dargestellte) Vorschnitte vorsehen, um ab der Hauptbahn 20 mittels drei parallel in einem Winkel von 45º angeordneten Wendestangen drei Unterbahnen herzustellen. Die drei so gebildeten Unterbahnen werden in gleicher Weise übereinandergelegt wie vorstehend beschrieben.
  • Vorteilhafterweise, jedoch fakultativ, sieht man einen Zusammenfügungsposten der Unterbahnen an einer ihrer Längskanten vor. Die Zusammenfügung kann durch Kleben, Heften oder mit anderen bekannten Mitteln erfolgen. Der auf den Fig. 1 und 3 mit dem Funktionsblock 9 symbolisierte Zusammenfügungsposten ist nicht weiter im Detail beschrieben, da er an sich bekannt ist. So werden die beiden überlagerten Unterbahnen am Ausgang der Abrufvorrichtung 27, 28 an einer ihrer Längskanten zusammengefügt, um zwei Bögen zu bilden, und dann einem Querschnitt (Posten 10) unterworfen.
  • Auf den Fig. 6A bis 6D sind die einzelnen, an sich bekannten Faltetappen der aus Abschnitten, wie beispielsweise Abschnitt 31 der Fig. 3, bestehenden Anleitungen dargestellt. Das Falten wird vom an sich bekannten Posten 11 durchgeführt (Fig. 3).
  • Die Anleitung 31 besteht aus zwei Bögen 31A und 31B, die in 40 in vorstehend beschriebener Weise an einer ihrer Längskanten zusammengefügt wurden. Diese Anleitung wird in ihrer Mitte nach einer Linie 41 ein erstes Mal quergefaltet, wobei die beiden Hälften etwa zueinander umgeklappt werden. Die beiden so hergestellten Halbflanken auf beiden Seiten der Trennlinie 41 werden nun ihrerseits jeweils zwei Mal nach den jeweiligen Linien 42 und 43 einerseits und 44 und 45 andererseits gefaltet, um eine Art Akkordeon, wie auf der Fig. 6B gezeigt, zu bilden. Dann wird die Anleitung gefaltet, stets wie ein Akkordeon, um einen Streifen 46 zu bilden, der eine Längsrichtung, Pfeil 1, und eine Querrichtung, Pfeil t, aufweist (Fig. 6C).
  • Auf der Fig. 6D ist die endgültige Faltetappe der Anleitung nach Längsrichtung 1 dargestellt, um eine Art U zu bilden, das aus zwei parallelen Seitenschenkeln 47 und 48 und einer Querbasis 49 nach Richtung t besteht. Der Innenraum des U definiert ein Volumen 50, in das das Produkt 6, wie beispielsweise eine Tube mit Tabletten, eingefügt werden kann (Fig. 2).
  • Nach dem Beispiel der Fig. 7 sollen aus mehreren zusammengefügten Bögen 52a, 52b bestehende Druckschriften 51 hergestellt werden.
  • Diese Druckschriften 51 sind beispielsweise Anleitungen, die gefaltet und gemeinsam mit einem Gegenstand 53 in einem Behälter 54, wie beispielsweise eine Schachtel oder ein Etui aus Pappe, angeordnet werden sollen.
  • Zu diesem Zweck geht man von einer bedruckten Papierbahn aus, die aufgewickelt ist, um eine Rolle 56 zu bilden. Als Variante umfaßt das Verfahren ebenfalls eine Etappe, in der die Papierbahn bedruckt und dann aufgewickelt wird, um die Rolle 56 zu bilden.
  • Der Druck 57 auf der Bahn 55 erfolgt dermassen, daß sich nach den einzelnen Phasen des Verfahrens der Text und die auf den Druckschriften 51 stehenden Angaben folgen.
  • In einer ersten Phase legt man zwei an einer ihrer gemeinsamen Längskanten 58 zusammengefügte Unterbahnen 55a, 55b übereinander. Diese beiden Unterbahnen 55a, 55b stammen aus der Bahn 55.
  • Die Erfindung gilt ebenfalls für den Fall, wenn drei oder mehr Unterbahnen vorhanden sind.
  • Dann wickelt man in einer zweiten Phase die beiden überlagerten und zusammengefügten Unterbahnen 55a, 55b gemeinsam auf, um eine Spule 59 zu bilden. Diese Spule kann ohne weiteres gehandhabt, gelagert, transportiert werden.
  • In einer dritten Phase gewährleistet man ab der aus den überlagerten, zusammengefügten Unterbahnen 55a, 55b gebildeten Spule 59 einen Querschnitt und eine Faltung, was die Herstellung der Druckschriften 51 ermöglicht.
  • Die erste Herstellungsphase kann Gegenstand mehrerer Ausführungsvarianten sein.
  • Man führt nacheinander einen oder mehrere Schnitte bzw. eine oder mehrere Längsfaltungen der Bahn durch und legt dann die so entstandenen Unterbahnen übereinander, wobei man sie gleichzeitig an ihren gemeinsamen Längskanten 58 starr zusammenfügt.
  • Dieses Zusammenfügen erfolgt mittels Kleben oder ähnlich.
  • Dieses Zusammenfügen erfolgt so, daß sich die einzelnen Unterbahnen 55a, 55b nicht voneinander lösen können, und daß die seitliche Verschiebung einer Unterbahn in Bezug auf eine andere verhindert wird.
  • Wie bereits erwähnt, können die Druckschriften nach ihrer Faltung mit einem Gegenstand 53 in einem Behälter 54 verpackt werden.
  • Eine Vorrichtung für die Umsetzung des vorstehend beschriebenen Verfahrens umfaßt mehrere aufeinanderfolgende Posten oder Mittel:
  • - einen ersten Posten oder Mittel, um ab mindestens einer bedruckten Papierbahn 5 mindestens zwei überlagerte und an einer ihrer Längskanten 58 zusammengefügte Unterbahnen 55a, 55b herzustellen;
  • - einen zweiten Posten oder Mittel zum Aufwickeln der überlagerten und zusammengefügten Unterbahnen 55a, 55b;
  • - und schließlich einen dritten Posten oder Mittel zum Querschneiden und Falten der Unterbahnen 55a, 55b.
  • Eine Vorrichtung, wie sie vorstehend beschrieben ist, kann ebenfalls einen vierten Posten oder Mittel zum Verpacken der Druckschriften 51 und eines Gegenstands 53 in einem Behälter 54 umfassen.
  • Die Vorrichtung kann ebenfalls, vorgelagert, einen Druckposten der Papierbahn umfassen.
  • Was den ersten Posten oder die ersten Mittel anbetrifft, umfassen sie vorzugsweise Klebemittel zum Zusammenfügen der Unterbahnen 55a, 55b an ihren gemeinsamen Längskanten 58.
  • Wenn man die beiden überlagerten und zusammengefügten Unterbahnen 55a, 55b mittels Schneiden und Kleben herstellt, kann man von einer Bahn 55 ausgehen, die einen oder mehrere Längsschnitte aufweist. Der entsprechende Posten der Maschine kann zwei, drei oder mehr Wendestangen umfassen.
  • Dank des Aufwickelns der beiden überlagerten und zusammengefügten Unterbahnen können herkömmliche Falzmaschinen zum Einsatz gelangen, selbst wenn sie mehrere Durchgangsrollen umfassen.
  • Damit wird vermieden, daß sich die Unterbahnen voneinander lösen oder sich gegeneinander verschieben.

Claims (13)

1. Verfahren zur Herstellung, aus mindestens einer bedruckten Papierbahn, von Druckschriften (51) mit mehreren zusammengefügten Blättern (52a, 52b), wie beispielsweise Anleitungen, die gefaltet und mit einem Gegenstand (53) in einem Behälter (54) angeordnet werden sollen, dadurch gekennzeichnet, dass man nacheinander:
- während einer ersten Phase mindestens zwei Unterbahnen (55a, 55b) übereinanderlegt, die an einem ihrer Längsränder (58) zusammengefügt sind und aus der Bahn (55) stammen;
- während einer zweiten Phase die so übereinandergelegten, zusammengefügten Unterbahnen (55a, 55b) wieder gemeinsam aufwickelt; und
- während einer dritten Phase, aus der von den so übereinandergelegten, zusammengefügten Unterbahnen (55a, 55b) bestehenden Bahn (59), einen Querzuschnitt und ein Falten der Unterbahnen (55a, 55b) gewährleistet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man während der ersten Phase:
- mindestens einen Vorzuschnitt in Längsrichtung der besagten Papierbahn (55) durchführt;
- durch Abtrennen in Höhe des besagten Vorzuschnitts mindestens zwei in Querrichtung kleinere Bahnen (die Unterbahnen genannt werden) herstellt, die nebeneinander und etwa auf die gleiche Ebene gelegt werden;
- die so hergestellten Unterbahnen übereinanderlegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man während der ersten Phase:
- mindestens in Längsrichtung der besagten Papierbahn (55) einen Vorzuschnitt herstellt;
- die so gebildeten Unterbahnen übereinanderlegt und sie gleichzeitig an einem ihrer Längsränder (58) zusammenfügt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man während der ersten Phase nacheinander einen oder mehrere Längsfalze der Bahn (55) herstellt und die so erhaltenen Unterbahnen (55a, 55b) übereinanderlegt, wobei sie an einem ihrer Längsränder (58) fest zusammengefügt werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterbahnen mit Wendestangen oder Falzkegeln übereinandergelegt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass man drei oder mehr Unterbahnen herstellt.
7. Verfahren nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass man die Unterbahnen durch Kleben o. ä. an einem ihrer Längsränder fest zusammenfügt.
8. Anlage zur Umsetzung des Verfahrens nach Anspruch 1 zur Herstellung, aus mindestens einer bedruckten Papierbahn, von Druckschriften (51) mit mehreren zusammengefügten Blättern (52a, 52b), wie beispielsweise Anleitungen, die gefaltet und mit einem Gegenstand (53) in einem Behälter (54) angeordnet werden sollen, dadurch gekennzeichnet, dass sie folgende Posten bzw. Mittelkombination umfasst:
- einen ersten Posten bzw. erste Mittelkombination, um aus mindestens einer bedruckten Papierbahn (55) mindestens zwei übereinanderliegende und an einem ihrer Längsränder (58) zusammengefügte Unterbahnen (55a, 55b) herzustellen;
- einen zweiten Posten bzw. zweite Mittelkombination zum Aufwickeln der so übereinandergelegten und zusammengefügten Unterbahnen (55a, 55b);
- einen dritten Posten bzw. dritte Mittelkombination zum Querzuschneiden und Falten der Unterbahnen (55a, 55b).
9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen vierten Posten bzw. vierte Mittelkombination umfasst, zur Kartonverpackung der Druckschriften (51) und eines Gegenstands (53) in einem Behälter (54).
10. Anlage nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass ihr ein Druckposten (52) der Papierbahn (55) vorgelagert ist.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Posten bzw. die ersten Mittelkombination folgendes umfassen:
- Mittel zur Durchführung eines Vorzuschnitts in Längsrichtung der besagten Papierbahn;
- Mittel, um durch Abtrennen am Vorzuschnitt mindestens zwei in Querrichtung kleinere Bahnen (die Unterbahnen genannt werden) herzustellen, die nebeneinander und etwa auf die gleiche Ebene gelegt werden; und
- Mittel, um die so hergestellten Unterbahnen übereinanderzulegen.
12. Anlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Posten bzw. die ersten Mittelkombination mindestens zwei Wendestangen umfassen.
13. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Posten bzw. die ersten Mittelkombination Klebemittel umfassen, um die Unterbahnen an einem ihrer Längsränder zusammenzufügen.
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