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DE69502973T2 - Vorrichtung zur Messung des Dickeprofils eines vorbeilaufenden bandförmigen oder flachen Metallproduktes - Google Patents

Vorrichtung zur Messung des Dickeprofils eines vorbeilaufenden bandförmigen oder flachen Metallproduktes

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DE69502973T2
DE69502973T2 DE69502973T DE69502973T DE69502973T2 DE 69502973 T2 DE69502973 T2 DE 69502973T2 DE 69502973 T DE69502973 T DE 69502973T DE 69502973 T DE69502973 T DE 69502973T DE 69502973 T2 DE69502973 T2 DE 69502973T2
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DE
Germany
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housing
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plate
rays
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DE69502973T
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DE69502973D1 (de
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Jean-Jacques F-57530 Colligny Campas
Stephane F-57159 Marange-Silvange Terreaux
Patrick F-54150 Briey Vanhee
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Sollac SA
Original Assignee
Sollac SA
Lorraine de Laminage Continu SA SOLLAC
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B15/00Measuring arrangements characterised by the use of electromagnetic waves or particle radiation, e.g. by the use of microwaves, X-rays, gamma rays or electrons
    • G01B15/02Measuring arrangements characterised by the use of electromagnetic waves or particle radiation, e.g. by the use of microwaves, X-rays, gamma rays or electrons for measuring thickness
    • G01B15/025Measuring arrangements characterised by the use of electromagnetic waves or particle radiation, e.g. by the use of microwaves, X-rays, gamma rays or electrons for measuring thickness by measuring absorption

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  • Analysing Materials By The Use Of Radiation (AREA)
  • Length Measuring Devices With Unspecified Measuring Means (AREA)
  • Measurement Of Length, Angles, Or The Like Using Electric Or Magnetic Means (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft das Gebiet der Messung der Dicke von metallurgischen Erzeugnissen und insbesondere Eisenhüttenerzeugnissen. Sie betrifft genauer gesagt die Messung der Dicke von vorbeilaufenden Flacherzeugnissen (Blechen, Bändern, Platten) bei ihrer Walzung durch die Messung der durch diese Erzeugnisse erfolgenden Absorption von Röntgenstrahlen oder jeder anderen durchdringenden elektromagnetischen Strahlung.
  • Die Kontrolle des Dickenquerprofils der Eisenhüttenflacherzeugnisse bei ihrer Warm- oder Kaltwalzung ist wesentlich für die Qualität der dem Kunden angebotenen Erzeugnisse. Diese Kontrolle erfordert eine leistungsfähige Steuerung der Walzvorgänge. Diesbezüglich ist die Kaltwalzung insofern ein wichtiger Schritt, als unvermeidlich merkliche Verdünnungen der Kanten des Erzeugnisses auftreten, wenn keine Gegenmaßnahme zu ihrer Vermeidung getroffen wird. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehört die Verwendung von abgeschrägten Walzen, die verschiebbar sind, um der Kante des Bandes zu folgen. Diese Gegenmaßnahmen können jedoch nur dann wirklich effizient sein, wenn gleichzeitig eine zuverlässige Vorrichtung eine genaue Angabe des Dickenprofils des Erzeugnisses in Höhe seiner Kanten am Ausgang des Kaltwalzwerks liefert. Natürlich muß auch die Dicke des Erzeugnisses in seiner mittleren Zone sorgfältig kontrolliert werden. Ihre Gleichmäßigkeit entscheidet sich im wesentlichen bei der Warmwalzung, aber bei den anspruchsvollsten Erzeugnissen (zum Beispiel den Stählen für Verpackungen und den Siliciumstählen) muß auch der Einfluß der Kaltwalzung auf die Gleichmäßigkeit ihrer Dicke gemessen werden.
  • In den letzten Jahren sind Dickenlehren für metallurgische Erzeugnisse entwickelt worden, die Erfassungseinheiten verwenden, welche für Röntgenstrahlen empfindlich sind, wie Photodiodenstäbe. Die Meßvorrichtungen, die solche Lehren enthalten, weisen oft einen C-förmigen Rahmen auf, der das vorbeilaufende Erzeugnis umgibt und quer zu diesem angeordnet ist. In den oberen und unteren Armen des C befin den sich, auf jeder Seite des vorbeilaufenden Erzeugnisses einander gegenüberliegend, einerseits eine oder mehrere Quellen für Röntgenstrahlen, die zu flachen Strahlenbündeln kollimiert werden, und andererseits eine oder mehrere Lehren, die jeweils eine Gruppe von Photodiodenstäben aufweisen, die dazu bestimmt sind, die von einer der vorgenannten Quellen ausgesandten Röntgenstrahlen zu erfassen. Diese Lehren sind so angeordnet, daß ihre Stäbe quer zum Erzeugnis plaziert sind, zum Beispiel, wenn es drei davon gibt, eine in dessen mittlerem Bereich und die zwei anderen nahe seiner Kanten. Jede Photodiode empfängt eine Strahlung, die um so stärker ist, je geringer die ihr gegenüberliegende Dicke des Erzeugnisses ist. Sie senden elektrische Signale, die nach einer geeigneten Verarbeitung, welche einen Schritt der Digitalisierung beinhaltet, dem Bedienungsmann übermittelt werden. Dieser kann somit unter Berücksichtigung der Ergebnisse der von allen Photodioden eines selben Stabes zum gleichen Zeitpunkt durchgeführten Messungen ein Bild des Dickenprofils des Erzeugnisses in den für ihn interessanten Zonen erhalten. Eine solche Lehre ist in der GB-A-2097915 beschrieben.
  • Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt waren die Stäbe und die sie begleitenden elektronischen Bauelemente einfach in einem mit einer Bleihaube bedeckten parallelepipedischen Gehäuse montiert. Diese Haube war in der Lotrechten der Photodioden mit einem Fenster aus einem für Röntgenstrahlen durchlässigen Material versehen. Das Gehäuse enthielt außerdem eine Kühlvorrichtung, welche die von den elektronischen Bauelementen abgestrahlte Wärme abführen sollte. Das gesamte Gehäuse war ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen in dem C montiert. Nun zeigt die Erfahrung, daß die vom Walzwerk gebildete harte Umgebung äußerst strenge Bedingungen auferlegt, was die Dichtheit der Erfassungsanlage betrifft. Diese Umgebung ist nämlich sehr feucht, und wenn diese Feuchtigkeit in das Gehäuse eindringt, dann bewirkt sie eine schnelle Beschädigung der mechanischen Elemente der Lehre durch Korrosion. Überdies bewirken die Temperaturgra dienten im Innern des Gehäuses (im Gegensatz zu den elektronischen Bauelementen strahlen die Photodioden selbst so gut wie keine Wärme ab) dort örtlich starke Wasserkondensationen. Es erweist sich also als unerläßlich, die Organe der Lehre mit der größtmöglichen Zuverlässigkeit von ihrer Umgebung zu isolieren. Andererseits darf diese Notwendigkeit nicht die Eingriffsmöglichkeiten an den Elementen, aus denen die Lehre besteht, zwecks ihres Austauschs oder ihrer schnellen Anpassung an neue Versuchsbedingungen behindern können. Diese Elemente müssen also schnell und leicht zugänglich bleiben. Und es ist erforderlich, daß nach solchen Eingriffen wieder dieselben Dichtheitsbedingungen hergestellt werden können.
  • Das Ziel der Erfindung ist es, eine Konfiguration der Lehre und ihrer Umgebung vorzuschlagen, die es ermöglicht, eine vollkommene Isolation ihrer Organe in bezug auf die feuchte Umgebung des Walzwerks, eine sehr leichte Zugänglichkeit dieser selben Organe und eine wirksame Kühlung der elektronischen Bauelemente der Lehre zu gewährleisten.
  • Zu diesem Zweck hat die Erfindung eine Vorrichtung zur Messung des Dickenprofils eines vorbeilaufenden Metallerzeugnisses in Form eines Bandes oder einer Platte zum Gegenstand, umfassend eine Röntgenstrahlenquelle, die in Richtung des Erzeugnisses ausstrahlt, eine Einheit zur Erfassung dieser Röntgenstrahlen, die sich in bezug auf die Quelle auf der anderen Seite des Erzeugnisses befindet, Mittel zur Verarbeitung der von der Erfassungseinheit ausgesendeten Signale, welche eine Messung des Dickenprofils des Erzeugnisses ermöglichen, Mittel, um diese Messung dem Bedienungsmann wiederzugeben, und Mittel zur Kühlung der Erfassungseinheit und der Mittel zur Verarbeitung ihrer Signale, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungseinheit und die Mittel zur Verarbeitung ihrer Signale auf einer Trägerplatte angeordnet sind, die an einem ihrer Enden mit einer Verschlußplatte versehen ist, die elektrische Anschlüsse und Kühlmittelanschlüsse aufweist, welche für den Betrieb der Erfassungseinheit und der Mittel zur Verarbei tung ihrer Signale erforderlich sind, daß die Trägerplatte herausziehbar in ein Gehäuse eingefügt ist, dessen eine Seitenfläche eine Aussparung, die das Einfügen der Trägerplatte gestattet, Mittel zur Befestigung der Verschlußplatte und Mittel zur Abdichtung der Verbindung zwischen der Seitenfläche und der Verschlußplatte aufweist, wobei die dem Erzeugnis gegenüberliegende Fläche des Gehäuses der Erfassungseinheit gegenüberliegend ein Fenster aus einem für Röntgenstrahlen durchlässigen Material aufweist, wobei ein Strahlenschutzschirm vorgesehen ist, um die Röntgenstrahlen, die auf die Mittel zur Verarbeitung der Signale der Erfassungseinheit gelangen können, zu absorbieren, und daß das Gehäuse in einem Rahmen montiert ist, der es in der Nähe des Erzeugnisses hält.
  • Wie ersichtlich geworden sein wird, besteht die Erfindung darin, die Meßvorrichtung in zwei unabhängigen Teilen zu verwirklichen. Der erste Teil ist ein parallelepipedisches Gehäuse, das an einer seiner Seiten offen ist und dazu bestimmt ist, gegebenenfalls fest in einem Rahmen montiert zu werden, um in der Nähe des Erzeugnisses gehalten zu werden, dessen Dicke zu messen ist. Der zweite Teil ist eine Trägerplatte, die dazu bestimmt ist, in das Gehäuse eingefügt zu werden, und auf der die funktionellen Organe der Lehre befestigt sind. An einem der Enden dieser Trägerplatte ist eine Verschlußplatte befestigt, die, wenn die Trägerplatte in das Gehäuse eingefügt ist, an diesem zur Anlage kommt, so daß dessen offene Seite abgedeckt wird. Es sind Mittel vorgesehen, um in dichter und demontierbarer Weise die Verschlußplatte und das Gehäuse zu verbinden. Die Verschlußplatte trägt auf ihrer Außenseite alle für den Betrieb der Lehre notwendigen Anschlüsse: Strom- und Kühlmittelversorgung, Datenwiedergabe.
  • Die Erfindung wird besser verständlich beim Lesen der folgenden Beschreibung, die unter Bezugnahme auf die folgenden beigefügten Figuren gegeben wird:
  • - Fig. 1a und 1b, die das Gehäuse jeweils in perspektivischer Ansicht und im Querschnitt entlang der Richtung Ib darstellen;
  • - Fig. 2, die die Trägerplatte, die funktionellen Organe der Lehre und die Verschlußplatte darstellt;
  • - Fig. 3, die schematisch die Gesamtheit einer Anlage zur Messung der Dicke eines vorbeilaufenden Metallbandes darstellt, in die erfindungsgemäße Lehren eingebaut sind.
  • Wie in Fig. 1a und 1b dargestellt, liegt das Gehäuse 1 in Form eines rechteckigen Parallelepipeds vor. Es besteht aus einem äußeren Mantel 2 aus einem Material wie Stahl oder Messing, das dem Ganzen eine gute Steifigkeit und folglich einen zufriedenstellenden mechanischen Schutz verleiht. Die Aufgabe dieses Mantels 2 ist es außerdem, die Lehre elektromagnetisch gegen die äußere Umgebung abzuschirmen, damit eventuelle störende elektromagnetische Felder die Funktion der Erfassungs- und Meßorgane nicht stören können. Auf seiner Seite 3, die dazu bestimmt ist, der Röntgenstrahlenquelle gegenüberliegend angeordnet zu werden, weist der Mantel 2 eine Aussparung 4 auf, die ihn völlig durchläuft und mit einer Platte 5 aus einem Material bedeckt ist, das eine gute Durchlässigkeit für Röntgenstrahlen aufweist, wie Titan. Unter dieser Aussparung 4 sind die für Röntgenstrahlen empfindlichen Elemente angeordnet, und Ort und Abmessungen der Aussparung 4 müssen demgemäß ausgelegt sein. Auf die Dichtheit der Verbindungsstelle zwischen dem Mantel 2 und der für Röntgenstrahlen durchlässigen Platte 5 muß besonders sorgfältig geachtet werden. Im Innern ist der Mantel 2 auf allen seinen Flächen mit einer Schicht 6 aus einem Isoliermaterial ausgekleidet (feuerfester Schaumstoff zum Beispiel), das den Wärmeschutz der Lehre gewährleistet. Auf ihrem Teil, der die Fläche 3 des Mantels 2 auskleidet, ist die Isolierschicht 6 durch einen Strahlenschutzschirm verdoppelt, der von einer Platte 7 aus einem Material gebildet wird, das die Röntgenstrahlen am Durchtritt hindert, wie Blei. Diese Platte 7 weist ihrerseits eine Aussparung 8 auf, welche die Aussparung 4 des Mantels 2 verlängert, um die von der Quelle ausgesandten und das Erzeugnis durchlaufenden Röntgenstrahlen bis zu den für die Röntgenstrahlen empfindlichen Elemente gelangen zu lassen und nur bis zu diesen. Die anderen Organe der Lehre bleiben somit vor der Strahlung geschützt. Als Variante kann die Platte 7 zwischen den Mantel 2 und die Isolierschicht 6 eingefügt sein.
  • Eine der Seitenflächen 9 des Gehäuses 1, und zwar diejenige, durch die der Träger der aktiven Elemente der Lehre eingefügt werden muß, wovon später noch die Rede sein wird, ist zu diesem Zweck mit einer großen Aussparung 10 versehen. Die Peripherie der Fläche 9 um die Aussparung 10 weist eine Mehrzahl von Gewindebohrungen 11 auf, die dazu bestimmt sind, Befestigungsschrauben aufzunehmen, sowie eine Nut, in der eine O-Ring-Dichtung 12 eingeschlossen ist. Schließlich tragen die Seitenflächen 13, 14 des äußeren Mantels 2, die senkrecht zur durchbrochenen Seitenfläche 9 sind, auf wenigstens einem Teil ihrer Länge und auf ihrer dem Innern des Gehäuses 1 zugewandten Seite parallele und sich gegenüberliegende Gleitschienen 15, 16. Ihre Funktion wird weiter unten erläutert. Die verschiedenen Flächen des Gehäuses 1 können durch jedes Mittel zusammengefügt sein, das eine gute Dichtheit und eine gute Steifigkeit ihrer Verbindungsstellen gewährleistet, zum Beispiel durch Schweißung, da die Elemente dieses Gehäuses 1 im Prinzip später nicht voneinander getrennt werden müssen.
  • In Fig. 2 ist der zweite Teil 17 der Vorrichtung dargestellt, der dazu bestimmt ist, wie eine Schublade in das Gehäuse 1 eingefügt zu werden. Dieser zweite Teil 17 umfaßt eine Trägerplatte 18, deren Länge und Breite den Innenabmessungen des Gehäuses 1 entsprechen oder etwas darunter liegen. An einem der Enden der Trägerplatte 18 ist senkrecht zu dieser eine Verschlußplatte 19 befestigt. Wenn die Trägerplatte 18 in das Gehäuse eingefügt wird, wird sie in die Gleitschienen 15, 16 eingeführt, die also zur Ausrichtung der Position der Trägerplatte 18 (und der von ihr getragenen Organe) im Innern des Gehäuses 1 dienen. Bei diesem Einfügen kommt die Verschlußplatte 19 an der durchbrochenen Seitenfläche 9 des Gehäuses 1 zur Anlage. Da sie an ihrem äußeren Umfang mit Durchbohrungen 20 versehen ist, die den Gewindebohrungen 11 der durchbrochenen Fläche 9 entsprechen, kann die Verschlußplatte 19 durch Verschraubung mit dem Gehäuse 1 verbunden werden, und die Dichtheit ihrer Kontaktstelle wird durch die O-Ring-Dichtung 12 gewährleistet. Von der Trägerplatte 18 werden die aktiven Elemente der Lehre getragen. Sie bestehen zunächst aus einer Erfassungseinheit 21, die zum Beispiel aus einen Stab von röntgenstrahlenempfindlichen Photodioden besteht, der eine Länge aufweist, welche der Länge des Teils des Erzeugnisses entspricht, auf der man seine Dicke zu messen wünscht, zum Beispiel etwa 300 bis 800 mm bei einer Lehre, die dazu bestimmt ist, nahe den Kanten eines kaltgewalzten Stahlbandes montiert zu werden. Wenn sich die Trägerplatte 18 an ihrem Platz befindet, liegt die Erfassungseinheit 21 in der Lotrechten des Fensters 5, das für die Röntgenstrahlen durchlässig ist. Die anderen aktiven Elemente der Lehre bestehen aus elektronischen Bauelementen, welche die von der Erfassungseinheit 21 gelieferten Signale verarbeiten, um sie in Angaben umzuwandeln, die dem Bedienungsmann die Dicke des Erzeugnisses und ihre Veränderungen in der untersuchten Zone darstellen. Diese Bauelemente sind an sich bekannt und werden aus diesem Grund nicht im Detail beschrieben und dargestellt. Sie sind auf einer gedruckten Schaltung 22 angeordnet, die mit der Erfassungseinheit 21 einstückig ist. Sie umfassen unter anderem einen Analog- Digital-Umsetzer, einen Rechner zur Verarbeitung und einen Spannungsregler. Vorteilhafterweise sind die Erfassungseinheit 21 und die gedruckte Schaltung 22 nicht direkt auf der Trägerplatte 18 befestigt, sondern auf zwei Stäben 23, 24, die ihrerseits an der Trägerplatte 18 befestigt sind. Diese Stäbe 23, 24 weisen jeweils einen Kreislauf zur Kühlung durch inneren Umlauf eines Kühlmittels wie Wasser auf. Diese Kühlkreisläufe können unabhängig oder miteinander verbunden sein. Durch sie ist es somit möglich, die aktiven Elemente der Lehre zu kühlen und im Innern des Gehäuses 1 eine konstante und wenig hohe Temperatur aufrechtzuerhalten, wenn die Lehre in Betrieb ist. Dies ist wesentlich für die Zuverlässigkeit der erhaltenen Meßergebnisse. Es ist vor allem zweckmäßig, die elektronischen Bauelemente zu kühlen, da sie die Quelle des größten Teils der in dem Gehäuse 1 abgestrahlten Wärme sind. Man könnte sich also gegebenenfalls damit begnügen, einen einzigen Kühlstab zu verwenden, der in ihrer Höhe angeordnet ist. Die Vorderseite der Verschlußplatte 19 trägt außerdem Anschlüsse 25, 26 für den Zu- und Ablauf des Kühlmittels, die auf ihrer Rückseite mit den Kühlstäben 23, 24 verbunden sind. Sie trägt schließlich einen Anschluß 27, durch den einerseits die Stromversorgung der aktiven Elemente der Lehre und andererseits die Erfassung der von diesen selben Elementen gelieferten Informationen auf der Außenseite der Lehre gewährleistet ist. Wenn man zur weiteren Verbesserung der Isolation des Gehäuses 1 ein neutrales Gas in sein Inneres einzublasen wünscht, kann dies ebenfalls durch eine Öffnung (nicht dargestellt) erfolgen, die in der Verschlußplatte 19 vorgesehen und mit einer Gasquelle verbunden ist.
  • Als Variante kann man auch die Platte 7, welche die Röntgenstrahlen aufhält, nicht in dem Gehäuse 1, sondern fest verbunden mit der Trägerplatte 18 befestigen, um sie die aktiven Elemente der Lehre überragen zu lassen. Diese Platte 7 muß also entfernbar sein, um einen freien Zugang zu diesen aktiven Elementen zwecks ihrer Einstellung oder ihres Austauschs zu gewähren.
  • Fig. 3 zeigt als Beispiel, wie man erfindungsgemäße Vorrichtungen in eine Walzanlage für metallurgische Erzeugnisse einbauen kann. Nach seinem Austritt aus dem Walzgerüst gelangt das in einer Ebene senkrecht zur Figurenebene vorbeilaufende Band 28 zwischen die zwei horizontalen Arme, den oberen 29 und den unteren 30, eines C-förmigen Rahmens 31. In den oberen Arm 29 sind zwei Röntgenstrahlenquellen 32, 33 eingebaut, die ihre Strahlenbündel 34, 35 in Richtung der Kanten 36, 37 des Bandes 28 aussenden. Erfindungs gemäß sind in dem unteren Arm des C zwei Aufnahmen vorgesehen, die an den Seitenflächen 38, 39 des Rahmens 31 münden und in die, gegebenenfalls dauerhaft, zwei Gehäuse 1, 1' eingebaut sind, die dem vorher beschriebenen entsprechen. Sie sind derart angeordnet, daß sich ihre für die Röntgenstrahlen durchlässigen Fenster 5 auf der Bahn der Strahlenbündel 34, 35 befinden. In jedes dieser Gehäuse 1, 1' ist in herausziehbarer Weise eine Trägerplatte 18, 18' von der vorher beschriebenen Art eingefügt, auf der die aktiven Elemente einer Lehre zur Messung der Dicke des Erzeugnisses 28 angeordnet sind. Die mit den Trägerplatten 18, 18' einstückigen Verschlußplatten 19, 19' sind in dem beschriebenen und dargestellten Beispiel leicht von der Außenseite des Rahmens 31 her zugänglich. Auf diesen Verschlußplatten 19, 19' sind Vorrichtungen 40, 41 zur Versorgung mit Wasser (oder jedem anderen Kühlmittel), welche die Kühlung der Organe der entsprechenden Lehre gewährleisten, sowie Mittel 42, 43 angeschlossen, die dazu dienen, dem Bedienungsmann die Ergebnisse der von den Lehren durchgeführten Messungen wiederzugeben. Natürlich kann der Rahmen 31 auch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Messung der Dicke des Erzeugnisses 28 enthalten, die dazu bestimmt wäre, diese Art der Messung an dem mittleren Teil des Erzeugnisses 28 durchzuführen und die nach den gleichen Prinzipien konstruiert und in dem Rahmen 31 installiert wäre, wie die vorhergehenden Vorrichtungen.
  • So wie sie beschrieben wurde, ist dieser Anlage insofern vorteilhaft, als die funktionellen Organe der Dickenlehre dauerhaft gut gegen die äußeren Angriffe geschützt sind, und zwar insofern, als die Elemente, aus denen die Gehäuse 1, 1' bestehen und die diesen Schutz gewährleisten, niemals getrennt werden müssen und daher eine maximale Zuverlässigkeit bieten. Andererseits ist es im Falle der Notwendigkeit eines Eingriffs an der Lehre zwecks ihrer Reparatur oder einer Veränderung ihrer Eigenschaften äußerst leicht, die Trägerplatten 18, 18' aus den Gehäusen 1, 1' herauszuziehen. Schließlich kann die Lehre auch dann arbeiten, wenn sie aus dem Gehäuse 1, 1' herausgezogen wurde, so daß man ihre Funktion an jedem Ort überprüfen kann.
  • Als Variante können andere Kühlmittel als die Stäbe 23, 24 mit Wasserumlauf Verwendung finden, wie Elemente mit Peltiereffekt. Ebenso kann man anstelle von Röntgenstrahlen jede andere durchdringende elektromagnetische Strahlungsart verwenden.
  • Natürlich läßt sich die Erfindung auf die Messung des Dickenprofils jedes metallischen Materials in Form von Bändern oder Platten und nicht nur von Stahlbändern anwenden.

Claims (6)

1. Vorrichtung zur Messung des Dickenprofils eines vorbeilaufenden Metallerzeugnisses (28) in Form eines Bandes oder einer Platte, umfassend eine Röntgenstrahlenquelle (32, 33), die in Richtung des Erzeugnisses (28) ausstrahlt, eine Einheit (21) zur Erfassung der Röntgenstrahlen, die sich in bezug auf die Quelle auf der anderen Seite des Erzeugnisses (28) befindet, Mittel (22) zur Verarbeitung der von der Erfassungseinheit ausgesendeten Signale, welche eine Messung des Dickenprofils des Erzeugnisses (28) ermöglichen, Mittel (42, 43), um diese Messung dem Bedienungsmann wiederzugeben, und Mittel zur Kühlung der Erfassungseinheit und der Mittel zur Verarbeitung ihrer Signale, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungseinheit (21) und die Mittel (22) zur Verarbeitung ihrer Signale auf einer Trägerplatte (18) angeordnet sind, die an einem ihrer Enden mit einer Verschlußplatte (19) versehen ist, die elektrische Anschlüsse und Kühlmittelanschlüsse (25, 26, 27) aufweist, welche für den Betrieb der Erfassungseinheit (21) und der Mittel (22) zur Verarbeitung ihrer Signale erforderlich sind, daß die Trägerplatte herausziehbar in ein Gehäuse (1) eingefügt ist, dessen eine Seitenfläche (9) eine Aussparung (10), die das Einfügen der Trägerplatte gestattet, Mittel (11) zur Befestigung der Verschlußplatte (19) und Mittel (12) zur Abdichtung der Verbindung zwischen der Seitenfläche (9) des Gehäuses und der Verschlußplatte (19) aufweist, wobei die dem Erzeugnis (28) gegenüberliegende Fläche (3) des Gehäuses der Erfassungseinheit (21) gegenüberliegend ein Fenster aus einem für Röntgenstrahlen durchlässigen Material aufweist, wobei ein Strahlenschutzschirm (7) vorgesehen ist, um die Röntgenstrahlen, die auf die Mittel zur Verarbeitung der Signale der Erfassungseinheit gelangen können, zu absorbieren, und daß das Gehäuse (1) in einem Rahmen (31) montiert ist, der es in der Nähe des Erzeugnisses (28) hält.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlenschutzschirm (7) aus einer Schwermetallplatte besteht, die fest mit dem Gehäuse (1) verbunden ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlenschutzschirm (7) aus einer Schwermetallplatte besteht, die fest mit der Trägerplatte (18) verbunden ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlmittel aus mindestens einem Stab (23, 24) bestehen, der Mittel zum inneren Umlauf eines Kühlmittels aufweist und mit der Erfassungseinheit (21) und den Mitteln (22) zur Verarbeitung ihrer Signale in Kontakt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (31) die Form eines C aufweist und das Erzeugnis (28) umgibt, wobei ein horizontaler Arm (29) des C wenigstens eine Röntgenstrahlenquelle (31, 33) aufweist und der andere horizontale Arm (30) wenigstens eine Aufnahme für das Gehäuse (1) aufweist, die der Quelle gegenüberliegend angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußplatte (19) für den Bedienungsmann von der Außenseite des Rahmens (31) her zugänglich ist.
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