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DE69425863T2 - Verfahren zum Zuteilen einer Prämie - Google Patents

Verfahren zum Zuteilen einer Prämie

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DE69425863T2
DE69425863T2 DE69425863T DE69425863T DE69425863T2 DE 69425863 T2 DE69425863 T2 DE 69425863T2 DE 69425863 T DE69425863 T DE 69425863T DE 69425863 T DE69425863 T DE 69425863T DE 69425863 T2 DE69425863 T2 DE 69425863T2
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signals
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Enrico Montangero
Stefano Reato
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Montangero E Montangero Srl Mailand/milano It
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TOMATO INTERACTIVE Srl
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren bzw. System zum Zuteilen bzw. Gewähren einer Prämie.
  • Genauer bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Zuteilen einer Prämie für Handels- oder Finanzunternehmen (z. B. einen Supermarkt, eine Bank, Straßensteuer usw.), die eines oder mehrere Endgeräte betreiben bzw. aufweisen, welche Registrierkassen, Identifikationskarten-(z. B. Kreditkarten)- Leser usw. sein können.
  • Kommerzielle Einrichtungen bzw. Unternehmen sind bekannt, worin die Arbeitsstationen aus Endgeräten eines Computersteuersystems bestehen, die eine zentrale Verarbeitungseinheit bzw. Zentralrechenreinheit aufweisen. In derartigen Systemen ist jedes Endgerät über eine Datenleitung mit der zentralen Rechen- bzw. Verarbeitungseinheit verbunden, welche Daten von dem Endgerät erhält und verarbeitet und das Endgerät mit den verarbeiteten bzw. bearbeiteten Daten versorgt.
  • Das Patent US-A 4 906 826 beschreibt ein Verfahren bzw. System zum Zuteilen einer Prämie, wie dies in dem Oberbegriff von Anspruch 1 beschrieben ist.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Zuteilen einer Prämie zur Verfügung zu stellen, das für eine Anwendung an einem System, das ein oder mehrere Endgeräte aufweist, wie dies oben beschrieben ist, ausgebildet ist.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Zuteilen einer Prämie zur Verfügung zu stellen, welches nicht den normalen Ablauf bzw. die normale Arbeitsweise des Unternehmens bzw. Geschäfts stört.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Zuteilen einer Prämie, wie dies in Anspruch 1 beansprucht ist, zur Verfügung gestellt.
  • Eine bevorzugte, nicht-einschränkende Ausbildung der vorliegenden Erfindung wird mittels eines Beispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben.
  • Die beiliegende Zeichnung zeigt ein System zum Zuteilen einer Prämie 1, worin eine Anzahl von Endgeräten 10 über eine Übertragungsleitung 11 (z. B. eine optische Faserleitung, Radioleitung usw.) mit einer zentralen Verarbeitungseinheit bzw. Zentralrechnereinheit 12 verbunden ist.
  • In dem gezeigten Beispiel sind die Engeräte 10 einfacherweise Registrierkassen.
  • Jedes Endgerät 10 ist durch die zentrale Verarbeitungseinheit 12 mit Daten, z. B. Produktpreisen, die in der Einheit gespeichert sind, versorgt und versorgt die Einheit 12 mit die Verkäufe betreffenden Daten. Ein derartiges System ist bekannt und erfordert daher keine detaillierte Beschreibung.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Detektionselement 13 entlang einer Übertragungsleitung 11 zum Anschließen der Leitung 11 an eine Hilfseinrichtung 14 vorgesehen, welches die Hilfseinrichtung 14 mit einer Kopie des Datenstroms durch die Leitung 11 versorgt und eine Datenzufuhr von der Hilfseinrichtung 14 in die Leitung 11 erlaubt; dieses Element 13 kann beispielsweise ein Auslaß bzw. Durchlaß sein, der an irgendeinem Punkt entlang der Leitung 11 zwischen den Endgeräten 10 und der zentralen Verarbeitungseinheit 12 angeordnet ist.
  • Die Vorrichtung 14 umfaßt eine Adapterschaltung 15 zum Adaptieren der Signale in Leitung 11 an jene der Vorrichtung 14 und umgekehrt und welche beispielsweise ein einfacher, seriell/paralleler, parallel/serieller oder Protokollwandler sein kann. Die Adapterschaltung 15 ist von bekanntem Typ und wird daher nicht im Detail beschrieben und ihre präzise Struktur hängt vom Typ der Signale und dem für eine Datenübertragung über die Leitung 11 eingesetzten Protokoll ab.
  • Das Detektionselement 13 und die Adapterschaltung 15 sind so ausgebildet, um den Datenstrom zwischen Endgeräten 10 und der Verarbeitungseinheit 12 ohne Beeinflussung der Daten zu überwachen, so daß die durch die Endgeräte 10 ausgegebenen und über die Leitung 11 zu der zentralen Verarbeitungseinheit 12 übertragenen Signale auch parallel durch die Vorrichtung 14 erhalten sind.
  • Spezifischer werden die über die Leitung 11 übertragenen Daten durch die Adapterschaltung 15 detektiert, durch welche sie geeignet umgewandelt werden und einer ersten Auswahleinrichtung 16 zugeführt werden, um aus dem Datenstrom Information betreffend die an den Endgeräten 10 erworbenen Produkte zu entnehmen, und welche durch die Endgeräte 10 zu der zentralen Verarbeitungseinheit 12 übertragen werden.
  • Die Vorrichtung 16 generiert Produktidentifikationssignale (z. B. alphanumerische Produktidentifikationscodes, wie Strichcodes), welche einer Vergleichseinrichtung 17 zugeführt werden.
  • Die Vergleichseinrichtung 17 vergleicht die alphanumerischen Identifikationscodes, die durch die Vorrichtung 16 generiert wurden, mit vorbestimmten Codes, die in einem Speicher 18 gespeichert sind; und nachdem wenigstens ein Identifikationscode von der Vorrichtung 16 mit einem vorbestimmten, gespeicherten Code übereinstimmend gefunden wurde, wird ein Freigabe- bzw. Erlaubnissignal 19 gebildet. (Beispielsweise kann das Erlaubnissignal 19 generiert werden, nachdem die Vergleichseinrichtung 17 den Verkauf eines Produkts oder einer Gruppe von Produkten detektiert hat, dessen bzw. deren Identifikationscodes mit jenen in dem Speicher 18 gespeicherten übereinstimmen.)
  • Ein Erlaubnissignal bzw. Berechtigungssignal 19 wird einer pseudo-willkürlichen bzw. pseudo-zufälligen (oder programmierten) Einrichtung 20 zugeführt, um ein Gewinnsignal 21 zu bilden.
  • Beim Erhalt des Erlaubnissignals 19 sendet die Vorrichtung 20 ein Gewinnsignal 21 mit einer einstellbaren Wahrscheinlichkeit P in Abhängigkeit von einer Anzahl von vorbestimmten Bedingungen aus. Spezifischer hängt die Wahrscheinlichkeit P von vorbestimmten Parametern, die in einem Speicher 22 gespeichert sind, und von Signalen 24, die durch eine Wahrscheinlichkeits-Auswahlvorrichtung 25, die mit einem Adapterschaltkreis 15 assoziiert ist, zugeführt werden.
  • Beispielsweise können die Parameter in dem Speicher 22 die Gewinnwahrscheinlichkeit P gemäß den alphanumerischen Codes, die durch die Vorrichtung 16 bereitgestellt werden, und somit den gekauften Produkte oder gemäß dem Tag der Woche oder der Tageszeit beherrschen; oder sie können auch Zeiten definieren, außerhalb welcher keine Prämien zugeteilt werden können.
  • Eine Auswahleinrichtung 25 stellt auch eine Modifikationswahrscheinlichkeit P als eine Funktion des entlang der Leitung 11 registrierten Verkehrs zur Verfügung, z. B. zum Reduzieren der Wahrscheinlichkeit P gleichzeitig mit einem Anstieg des Kunden- bzw. Käuferstroms an den Endgeräten 10 (und somit der Menge der über die Leitung 11 übertragenen Daten).
  • Die Pseudo-Zufalls-Bildungseinrichtung 20 stellt ein Gewinnsignal 21 an eine Prämienzuteilungsvorrichtung 26 zur Verfügung, welche mit einem Speicher 27, enthaltend eine Anzahl von Preis- bzw. Prämiencodes, kooperiert. Die Preiscodes können statistisch bzw. zufällig durch die Vorrichtung 26 aus dem Speicher 27 oder auf der Basis von vorbestimmten Bedingungen gewählt werden, die in dem Speicher 27 gespeichert sind, und wodurch der Preis proportional zu der Summe des getätigten Verkaufs sein kann oder sich auf spezifische Produkte beziehen kann.
  • Die Vorrichtung 26 liefert ein Prämienzuteilungssignal 28 an eine Gewinnanzeigevorrichtung 29, welche ein Display sein kann (z. B. ein Anzeigeschirm, ein TV-Schirm usw.), welches möglicherweise mit einer akustischen Einrichtung (nicht dargestellt) verbunden ist.
  • Zusätzlich oder statt einer Anzeigevorrichtung 29 kann das Signal 28 einer Codierschaltung 30 zugeführt werden, um es in ein Signal umzuwandeln, welches über einen Adapterschaltkreis 15 der Leitung 11 übertragbar ist, wodurch es dem Signal 28 ermöglicht wird, daß es an das Terminal bzw. Endgerät 10 übertragen wird, an welchem der gewinnbringende Einkauf getätigt wurde. In diesem Fall weist jedes Endgerät 10 eine Anzeige 31 zum Anzeigen des gewinnbringenden Einkaufs, der an diesem speziellen Endgerät getätigt wurde, und welches möglicherweise auch ein akustisches Signal umfaßt, das entweder die standardalphanumerische Anzeige des Endgeräts oder eine Hilfsanzeige selber sein kann.
  • Schließlich kann die Vorrichtung 14, um einen Betrug zu verhindern, einen Schutz- bzw. Sicherungsschaltkreis 32 umfassen, der mit dem Schaltkreis 15 kooperiert und welcher nur Prämien erlaubt, die unter bestimmten, vorbestimmten Bedingungen zuzuteilen sind, z. B. nach Eingabe eines Schutzcodes, während der Handelsstunden usw.
  • In der aktuellen Verwendung ist die Vorrichtung 14 an die Übertragungsleitung 11 mittels des Detektors 13 gekoppelt; und die relativen bzw. entsprechenden Daten werden in Speicher 18, 22 und 27 eingelesen. Der Speicher 18 ist mit Parametern betreffend die Prämien-Gewinneinkäufe geladen. Beispielsweise kann der Speicher 18 so programmiert sein, daß Prämien für das Einkaufen einer gegebenen Anzahl eines gegebenen Produkts, einer gegebenen Anzahl von Produkten derselben Marke oder eine Kombination von verschiedenen Produkten und Marken zugeteilt werden, so daß die Bedingungen für das Verleihen bzw. Zuerkennen von Prämien an das Marketing und die Reklame- bzw. Vertriebserfordernisse von gegebenen Produkten adaptiert werden können.
  • Der Speicher 22 ist mit den Regeln für ein Modifizieren einer Gewinnwahrscheinlichkeit P und der Speicher 27 mit den vorhandenen bzw. erhältlichen Prämien und jeglicher Beziehung zwischen jeder Prämie und anderen, vorbestimmten Parametern, wie dem Typ eines Einkaufs oder der gesamten, ausgegebenen Summe geladen. Die Prämien können selbstverständlich materielle Gegenstände sein oder bestehen vollständig oder teilweise aus Nachlässen auf die eingekauften Waren.
  • Alle obengenannten Eingaben können beispielsweise durch die Firma, die Vorrichtung 14 installiert und betreibt, getätigt werden; und nach der Installation kann die Vorrichtung 14 üblich bzw. günstig versiegelt bzw. gesperrt werden, um unsachgemäße Einmischungen bzw. Eingriffe zu verhindern und um mit den Spielregeln in Einklang zu bringen.
  • Die Vorrichtung 14 kann z. B. mit Hilfe einer Schutz- bzw. Sicherungseinrichtung 32 befähigt sein, die obigen Operationen automatisch während des normalen Betriebs der Endgeräte 10 durchzuführen.
  • Jedes Endgerät 10 liefert an die zentrale Verarbeitungseinheit 12 Daten betreffend die an dem Endgerät getätigten Einkäufe; diese Daten werden auch durch den Detektor 13 zu der Vorrichtung 14 übertragen, welche aus ihnen Informationen in bezug auf die Anzahl und den Typ der gekauften Produkte entnimmt. Die entnommene Information wird mit den in dem Speicher 18 gespeicherten Daten verglichen und wenn eine Übereinstimmung zwischen der gekauften Produkten und den Bedingungen für ein Verleihen von Prämien detektiert wird, ist die Bildungseinrichtung 20 in die Lage versetzt, ein Gewinnsignal 21 zu emittieren, dessen Wahrscheinlichkeit von dem Gehalt des Speichers 22 und von den von der Vorrichtung 25 generierten Signalen abhängt.
  • Wenn kein Gewinnsignal 21 gebildet wird, erhält der Käufer die gesamte Rechnung und zahlt normal. Demgegenüber wird in dem Fall, wo ein Gewinnsignal 21 gebildet wird, ein Code entsprechend einer Prämie (oder einem Rabatt) aus dem Speicher 27 gewählt und die Prämie (oder der Rabatt) wird auf der Anzeige 29 angezeigt, möglicherweise begleitet durch ein akustisches Signal, um die Aufmerksamkeit von Käufern und des Personals darauf zu richten. Alternativ wird das Gewinnsignal 21 durch den Codierschaltkreis 30 codiert und über die Leitung 11 zu dem betreffenden Endgerät 10 gesandt und der entsprechende Gewinnindikator 31 wird ermächtigt, den entsprechenden Preis bzw. die Prämie anzugeben.
  • Sobald eine Prämie zugeteilt ist, wird der entsprechende Code aus dem Speicher 27 gelöscht.
  • Die vorliegende Erfindung stellt daher ein vollautomatisches Hilfs- bzw. zusätzliches Prämienzuteilungssystem zur Verfügung, welches leicht zu installieren ist und an einem zentralisierten Standard-Registrierkassensystem anwendbar ist. Selbstverständlich ist die beschriebene Ausbildung nur indikativ bzw. beispielhaft und Änderungen können an dem System 1 durchgeführt werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Beispielsweise kann das Endgerät 10 auch einen Leser 49 für ein Lesen von Identifikationskarten 50, insbesondere mit einem Magnetstreifen 51, optischen Streifen oder Mikroprozessor, umfassen.
  • In diesem Fall kann die Bildungseinrichtung 20 auch die Generierung eines Gewinnsignals 21 zur Verfügung stellen, nachdem die Karte 50 eine gegebene Anzahl von Malen in einem vorgegebenen Zeitraum, z. B. sechs Monaten (wiederholte Einkaufsprämie), vorgelegt wurde.

Claims (13)

1. System zum Zuteilen bzw. Zuerkennen einer Prämie bzw. eines Preises, das für eine Anwendung an einem System bzw. Verfahren bzw. Applikation ausgebildet ist, das wenigstens ein Endgerät bzw. Terminal (10, 49) aufweist, welches über wenigstens eine Datenleitung (11) mit wenigstens einer Zentralverarbeitungseinheit bzw. Zentralrecheneinheit (12) kommuniziert bzw. in Verbindung steht;
wobei das Endgerät (10, 49) einen Datenstrom entlang der Datenleitung nachfolgend auf eine Ausführung einer Operation generiert;
wobei das Prämienzuteilungssystem umfaßt:
- Detektionseinrichtungen (13) zum Detektieren des Datenstroms;
- Auswahleinrichtungen (16), die mit den Detektionseinrichtungen (13) kooperieren, um aus dem Datenstrom Signale zu extrahieren, die die durch das Endgerät (10, 49) ausgeführte Tätigkeit bzw. Operation identifizieren;
- Vergleichseinrichtungen (17) zum Vergleichen der Identifikationssignale mit Referenzsignalen (18) und zum Aussenden eines Freigabe- bzw. Erlaubnissignals (19) beim Detektieren eines vorbestimmten Verhältnisses zwischen den Identifikationssignalen und den Referenzsignalen; und
- Einrichtungen (20) zum Generieren eines Gewinnsignals (21) in der Anwesenheit des Erlaubnissignals (19),
dadurch gekennzeichnet, daß es Pseudo-Zufalls-Generiereinrichtungen (20) umfaßt, die mit den Vergleichseinrichtungen (17) zum Generieren des Gewinnsignals (21) kooperieren;
wobei die Pseudo-Zufalls-Generier- bzw. Bildungseinrichtungen (20) das Gewinnsignal (21) mit einer einstellbaren Wahrscheinlichkeit P generieren, wobei die Wahrscheinlichkeit P von Auswahlsignalen, die durch Wahrscheinlichkeits-Auswahleinrichtungen (25) generiert werden, abhängen.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wahrscheinlichkeits-Auswahleinrichtungen (25) mit Signalen gespeist werden, die die Handels- bzw. Verkehrsbedingungen entlang der Datenleitung (11) anzeigen.
3. System nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pseudo-Zufalls-Bildungseinrichtungen (20) das Gewinnsignal (21) den Prämienverleihungseinrichtungen (26), die mit Speichereinrichtungen (27) assoziiert sind, in welchen Prämien- bzw. Preiscodes und Verleihungsbedingungen gespeichert sind, zuführen;
wobei die Prämienverleihungseinrichtungen (26) ein Prämienverleihungssignal (28) an Anzeigeeinrichtungen (29, 31) zuführen.
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtungen (29, 31) Gewinnanzeigeeinrichtungen umfassen.
5. System nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß es Codiereinrichtungen (30) umfaßt, die zwischen der Datenleitung (11) und den Prämienverleihungseinrichtungen (26) zwischengeschaltet sind;
wobei die Codiereinrichtungen (30) das Gewinnsignal (21) an die Anzeigeeinrichtungen (31) ausgeben bzw. diese mit dem Gewinnsignal (21) versorgen.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Endgerät (10, 49) mit den Anzeigeeinrichtungen (31) verbunden ist bzw. mit diesen assoziiert sind.
7. System nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtungen (29, 31) durch das Gewinnsignal (21) aktiviert bzw. freigegeben werden.
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Schutzeinrichtung (32) zum Zuführen von Prämienverleihungs- Erlaubnissignalen unter vorbestimmten, gespeicherten Bedingungen umfaßt.
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Endgerät eine Registrierkasse (10) umfaßt, welche einen Teil eines zentralisierten Registrierkassensystems ausbildet.
10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Endgerät (49) einen Identifikationskartenleser umfaßt.
11. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Endgerät (10) einen Leser bzw. ein Lesegerät für ein Lesen einer Identifikationskarte (50) mit einem Magnetstreifen (51) umfaßt.
12. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Pseudo-Zufalls- Bildungseinrichtungen (20) das Gewinnsignal (21) gemäß einer vorgegebenen Höhe von Ausgaben, die an der Registrierkasse (10) detektiert sind, generiert.
13. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Pseudo-Zufalls- Bildungseinrichtungen (20) das Gewinnsignal (21) generieren, nachdem die Identifikationskarte (50) eine vorgegebene Anzahl von Malen innerhalb einer vorgegebenen Zeitperiode präsentiert bzw. vorgelegt bzw. erzeugt wurde.
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