GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft absorbierende Artikel, wie zum Beispiel
Windeln, Inkontinenzeinlagen, Übungsunterhosen und dergleichen, und vor allem
absorbierende Artikel, welche ein verlängerbares Taillenelement aufweisen, welches
für dynamischen Sitz um den Träger sowie für verbesserte Haltevermögen-
Charakteristika des absorbierenden Artikels sorgt.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Säuglinge und andere inkontinente Personen tragen absorbierende Artikel,
wie zum Beispiel Windeln, um Urin und andere Körperexsudate aufzunehmen und
zu halten. Absorbierende Artikel funktionieren sowohl, um die ausgeschiedenen
Materialien zu enthalten, als auch, um diese Materialien vom Körper des Trägers
und von der Kleidung und dem Bettzeug des Trägers zu isolieren. Wegwerfbare
absorbierende Artikel mit vielen unterschiedlichen grundlegenden Designs sind in der
Fachwelt bekannt. Beispielsweise beschreibt das US-Patent Re. 26.152 mit dem
Titel "Wegwerfwindel", erteilt an Duncan und Baker am 31. Jänner 1967, eine
Wegwerfwindel, welche breite Akzeptanz und kommerziellen Erfolg erzielt hat. Das US-
Patent 3,860.003 mit dem Titel "Kontrahierbare Seitenabschnitte für
Wegwerfwindel", erteilt an Buell am 14. Jänner 1975, beschreibt eine Wegwerfwindel mit einem
elastifizierten Beinbündchen, welches breite Akzeptanz und kommerziellen Erfolg
erzielt hat.
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Jedoch weisen absorbierende Artikel eine Tendenz auf, um während des
Tragens durchzuhängen oder vom Körper des Trägers wegzustehen und zu
rutschen/abwärtszugleiten. Dieses Durchhängen/Wegstehen und Rutschen/Gleiten wird
durch die Relativbewegungen des Trägers, wenn der Träger atmet, sich bewegt und
Positionen ändert, durch die Abwärtskräfte, welche erzeugt werden, wenn der
absorbierende Artikel mit Körperexsudaten beladen ist, und durch die Verformung der
Materialien des absorbierenden Artikels selbst, wenn er derartigen
Trägerbewegungen unterworfen ist, verursacht. Dieses Durchhängen/Wegstehen und
Rutschen/Gleiten des absorbierenden Artikels kann in den Taillenbereichen und den
Beinbereichen des absorbierenden Artikels zu vorzeitigem Auslaufen und mäßigem
Sitz des absorbierenden Artikels um den Träger führen.
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Um absorbierende Artikel um den Träger enger sitzen zu lassen, sind
bestimmte kommerziell erhältliche absorbierende Artikel mit elastischen Elementen
versehen worden. Ein Beispiel einer Wegwerfwindel mit elastischen Seitenfeldern ist
im US-Patent 5,151.092 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit dynamischem
elastischen Taillenelement mit vordisponiertem Biegegelenk", erteilt an Buell, Clear
und Falcone am 22. September 1992, geoffenbart. Jedoch sind Gummis teuer und
erfordern einen gewissen Grad an Manipulation und Behandlung während des
Zusammenfügens. Während Gummis für den absorbierenden Artikel einen Grad von
Stretch beistellen, sind weiters die Bestandteile des absorbierenden Artikels, an
welchem die Gummis fixiert sind, in der Regel nicht elastisch, sodaß die Gummis
vorgestreckt werden müssen, bevor sie am absorbierenden Artikel fixiert werden, oder
die unelastischen Bestandteile müssen mechanischem Strecken unterworfen
werden (z. B. Ringwalzen), um den beigegebenen Gummi zu befähigen wirksam zu sein.
Sonst wird der beigegebene Gummi durch die unelastischen Bestandteile
zurückgehalten.
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Die WO 93/16669 beschreibt einen absorbierenden Artikel von der Art,
welcher im Oberbegriff von Anspruch 1 definiert ist. Ebenso ist Aufmerksamkeit der
GB-A-2244422, welche die Verwendung von elastifizierten Lappenelementen zeigt,
und der WO 93/09742, welche wie die WO 93/16669 die Verwendung eines
spannungslosen Strecklaminats in einem absorbierenden Artikel zeigt, zu widmen.
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Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen relativ preisgünstigen leicht
herzustellenden absorbierenden Artikel mit anhaltendem dynamischen Sitz um den
Träger während des Gebrauchs beizustellen.
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Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen absorbierenden
Artikel mit einem einzigartigen Taillenelement, ohne die Verwendung von Gummis,
beizustellen, welches während des Gebrauchs zufolge der Anpaßbarkeit der
Materialien, welche das Taillenelement bilden, dank deren leicht verlängerbarer Natur,
anhaltenden dynamischen Sitz und verbesserten Widerstand gegen Auslaufen
beistellt.
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Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Taillenelement
an einem absorbierenden Artikel beizustellen, welches ein "gummiähnliches"
Verhalten in der Richtung aufgebrachter Kraft oder Verlängerung ohne die
Verwendung von zusätzlichem elastischen Material aufweist.
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Diese und andere Ziele der vorliegenden Erfindung werden leichter zutage
treten, wenn sie unter Bezugnahme auf die folgende Beschreibung erwogen und
wenn sie mit den beigeschlossenen Zeichnungen in Zusammenhang gebracht
werden.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung stellt absorbierende Artikel, wie zum Beispiel
Wegwerfwindeln, Inkontinenzeinlagen, Windelhalter, Übungsunterhosen,
Damenhygienekleidungsstücke und dergleichen, bei, welche ein einzigartiges
Taillenelement aufweisen, welches den dynamischen Sitz sowie die Haltevermögen-
Charakteristika des absorbierenden Artikels verbessert. Derartige absorbierende
Artikel umfassen einen Grundstrukturaufbau, welcher vorzugsweise ein
flüssig
keitsdurchlässiges Deckblatt, ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt und einen
zwischen dem Deckblatt und dem Rückenblatt positionierten absorbierenden Kern
umfaßt; ein verlängerbares Taillenband; und ein Verschlußsystem zum Halten des
absorbierenden Artikels am Träger. Der absorbierende Kern weist Seitenränder und
Taillenränder auf.
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Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung weist der absorbierende Artikel eine T-Form auf, welche einen
Grundstrukturaufbau und ein verlängerbares Taillenband, welches im zweiten Taillenbereich
angeordnet ist, umfaßt. Das verlängerbare Taillenband stellt ein verlängerbares
Element bei, welches durch anfängliches anpaßbares Anlegen der Windel am
Träger und durch Anhalten dieses Sitzes angenehmeren und konturierenden Sitz
beistellt. Weiters entwickelt das verlängerbare Taillenband Tragekräfte
(Zugspannungen) und behält diese bei, welche die Zugspannungen, welche vom
Verschlußsystem entwickelt und beibehalten werden, erhöhen. Das verlängerbare
Taillenband stellt weiters wirksamere Applikation der Windel bei. Während jedes
verlängerbare Taillenband aus einer Anzahl von verlängerbaren Materialien aufgebaut
sein kann, umfaßt das verlängerbare Taillenband vorzugsweise eine strukturelle
gummiähnliche Folienbahn.
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Die strukturelle gummiähnliche Folien(SELF)-Bahn weist in der Richtung der
Verlängerung ohne die Verwendung von beigegebenen elastischen Materialien ein
gummiähnliches Verhalten auf. Die SELF-Bahn kann eine Verlängerung und
Rückformung mit einem definiten und plötzlichen Anwachsen in der Kraft, welche
Verlängerung widersteht, aufweisen, wo diese definite und plötzliche Zunahme an
Widerstandskraft weitere Verlängerung gegen relativ kleine Verlängerungskräfte
beschränkt. Die definite und plötzliche Zunahme in der Kraft, welche Verlängerung
widersteht, wird als eine "Kraftwand" bezug genommen. Wenn hierin verwendet,
bezieht sich der Ausdruck "Kraftwand" auf das Verhalten der Widerstandskraft
eines SELF-Bahnenmaterials während der Verlängerung, wobei an einem gewissen
Punkt in der Verlängerung, unterschiedlich von dem ungespannten oder
Ausgangspunkt, die Kraft, welche der aufgebrachten Verlängerung widersteht, plötzlich
zunimmt. Nach dem Erreichen der Kraftwand wird zusätzliche Verlängerung des
SELF-Bahnenmaterials lediglich über eine Zunahme in der Verlängerungskraft, um
die höhere Widerstandskraft der SELF-Bahn zu überwinden, ausgeführt.
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Die SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung inkludiert ein dehnbares
Netzwerk mit mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen, welche aus der gleichen
Materialzusammensetzung bestehen. Der erste Bereich ist im wesentlichen parallel
zu einer Verlängerungsachse ausgerichtet, sodaß er eine Molekularpegel-
Verformung in Reaktion auf eine aufgebrachte Axialverlängerung in einer Richtung
im wesentlichen parallel zur Verlängerungsachse durchmacht, bevor ein
wesentli
cher Abschnitt des zweiten Bereichs irgendeine wesentliche Molekularpegel-
Verformung durchmacht. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "im
wesentlichen parallel" auf eine Ausrichtung zwischen zwei Achsen, wobei der
eingeschlossene Winkel, welcher durch die zwei Achsen oder eine Verlängerung der zwei
Achsen gebildet ist, geringer als 45º ist. Im Fall eines gekrümmten Elements kann
es geeigneter sein, eine lineare Achse zu verwenden, welche einen Durchschnitt des
gekrümmten Elements darstellt. Die zweiten Bereiche machen anfänglich in
Reaktion auf eine aufgebrachte Verlängerung in einer Richtung im wesentlichen parallel
zur Achse eine im wesentlichen geometrische Verformung durch.
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Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht der zweite
Bereich der SELF-Bahn aus einer Mehrzahl von erhabenen rippenartigen Elementen.
Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "rippenartiges Element" auf eine
Prägung, Tiefprägung oder Kombination derselben, welches eine Hauptachse und
eine Nebenachse aufweist. Vorzugsweise ist die Hauptachse mindestens so lang wie
die Nebenachse. Die Hauptachsen der rippenartigen Elemente sind vorzugsweise im
wesentlichen lotrecht zur Achse der aufgebrachten Verlängerung ausgerichtet. Die
Hauptachse und die Nebenachse der rippenartigen Elemente können jeweils linear,
gekrümmt oder eine Kombination von linear und gekrümmt sein. Wenn hierin
verwendet, bezieht sich der Ausdruck "im wesentlichen lotrecht" auf eine Ausrichtung
zwischen zwei Achsen, wobei der eingeschlossene Winkel, welcher durch die zwei
Achsen oder eine Verlängerung der zwei Achsen gebildet ist, größer als 45º ist. Im
Fall eines gekrümmten Elements kann es geeigneter sein, eine lineare Achse zu
verwenden, welche einen Durchschnitt des gekrümmten Elements darstellt.
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Die rippenartigen Elemente gestatten dem zweiten Bereich, eine im
wesentlichen "geometrische Verformung" durchzumachen, was zu signifikant geringeren
Widerstandskräften gegen eine aufgebrachte Verlängerung führt als jene, welche
von der "Molekularpegel-Verformung" des ersten Bereichs aufgewiesen wird. Wenn
hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Molekularpegel-Verformung" auf eine
Verformung, welche an einem Molekularpegel auftritt und für das normale nackte
Auge nicht unterscheidbar ist. Das heißt, obwohl man sogar imstande sein kann,
die Wirkung einer Molekularpegel-Verformung z. B. Verlängerung der SELF-Bahn,
wahrzunehmen, ist man nicht imstande, die Verformung wahrzunehmen, welche
gestattet oder veranlaßt, daß dies geschieht. Dies ist im Gegensatz zum Ausdruck
"geometrische Verformung". Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck
"geometrische Verformung" auf Verformungen der SELF-Bahn, welche allgemein
für das normale nackte Auge unterscheidbar sind, wenn die SELF-Bahn oder
Gegenstände, welche die SELF-Bahn verkörpern, einer aufgebrachten Verlängerung
unterworfen sind. Arten von geometrischer Verformung inkludieren, sind aber nicht
darauf beschränkt, Biegen, Entfalten und Drehen.
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Die SELF-Bahn weist vorzugsweise entlang mindestens einer Achse
mindestens zwei signifikant unterschiedliche Stufen von Widerstandskraft gegen eine
aufgebrachte Verlängerung auf, wenn sie einer aufgebrachten Verlängerung in einer
Richtung parallel zur Achse unterworfen ist. Die SELF-Bahn inkludiert ein
dehnbares Netzwerk mit mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen. Einer der Bereiche
ist so konfiguriert, daß er in Reaktion auf eine aufgebrachte axiale Verlängerung
Widerstandskräfte in einer Richtung parallel zur Achse aufweisen wird, bevor ein
wesentlicher Abschnitt des anderen Bereichs signifikante Widerstandskräfte gegen
die aufgebrachte Verlängerung entwickelt. Mindestens einer der Bereiche weist eine
Oberflächenweglänge auf, welche größer als jene des anderen Bereichs ist, im
wesentlichen parallel zur Achse gemessen, während das Material sich in einem
ungespannten Zustand befindet. Der Bereich, welcher die längere Oberflächenweglänge
aufweist, inkludiert ein rippenartiges Element oder mehrere rippenartige Elemente,
welches sich über die Ebene des anderen Bereichs hinaus erstreckt/erstrecken. Die
SELF-Bahn weist erste Widerstandskräfte gegen die aufgebrachte Verlängerung auf,
bis die Verlängerung der Bahn ausreichend ist, um einen wesentlichen Abschnitt
des Bereichs mit der längeren Oberflächenweglänge zu veranlassen, in die Achse
der aufgebrachten Verlängerung einzutreten (d. h. im wesentlichen co-planar mit der
Achse aufgebrachter Verlängerung zu werden), worauf die SELF-Bahn zweite
Widerstandskräfte gegen weitere Verlängerung aufweist. Die Gesamtwiderstandskraft
gegen Verlängerung ist höher als die erste Widerstandskraft gegen Verlängerung,
welche vom ersten Bereich aufgewiesen wird.
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Vorzugsweise weist der erste Bereich eine erste Oberflächenweglänge L1,
gemessen im wesentlichen parallel zur vorher festgelegten Achse, auf, während die
SELF-Bahn in einem ungespannten Zustand ist. Der zweite Bereich weist eine
zweite Oberflächenweglänge L2, gemessen im wesentlichen parallel zur vorher
festgelegten Achse, auf, während die SELF-Bahn sich in einem ungespannten Zustand
befindet. Die erste Oberflächenweglänge L1 ist geringer als die zweite
Oberflächenweglänge L2. Der erste Bereich weist vorzugsweise einen Elastizitätsmodul E1 auf.
Der erste Bereich hat eine Querschnittsfläche A1. Der erste Bereich erzeugt von
selbst zufolge der Molekularpegel-Verformung in Reaktion auf eine aufgebrachte
Axialverlängerung D eine Widerstandskraft P1. Der zweite Bereich erzeugt zufolge
der geometrischen Verformung in Reaktion auf die aufgebrachte Axialverlängerung
D eine Widerstandskraft P2. Der zweite Bereich weist vorzugsweise einen
Elastizitätsmodul E2 und eine Querschnittsfläche A2 auf. Die Widerstandskraft P1 ist
signifikant größer als die Widerstandskraft P2, solange als (L1 + D) geringer als L2 ist.
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Während (L1 + D) geringer als L2 ist, stellt der erste Bereich vorzugsweise
eine anfängliche Widerstandskraft gegen die aufgebrachte Axialverlängerung D bei,
welche im wesentlichen der Gleichung (A1 · E1 · D)/L1 entspricht. Wenn (L1 + D)
größer als L2 ist, ergeben die ersten und zweiten Bereiche eine vereinigte
Gesamtwiderstandskraft PT gegen die aufgebrachte Axialverlängerung D, welche der
Gleichung entspricht:
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PT = (A1 · E1 · D)/L1 + (A2 · E2 · L1 + D - L2 )/L2
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die SELF-Bahn einen
Poisson'schen Querkontraktionseffekt von weniger als etwa 0,4 bei 20% Verlängerung,
gemessen lotrecht zur Verlängerungsachse, auf. Wenn hierin verwendet, beschreibt
der Ausdruck "Poisson'scher Querkontraktionseffekt" das
Querkontraktionsverhalten eines Materials, welches einer aufgebrachten Verlängerung unterworfen wird.
Vorzugsweise weist die SELF-Bahn eineh Poisson'schen Querkontraktionseffekt von
weniger als etwa 0,4 bei 60% Verlängerung, gemessen lotrecht zur
Verlängerungsachse, auf.
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Die Oberflächenweglänge des zweiten Bereichs ist um mindestens etwa 15%
größer als jene des ersten Bereichs, gemessen parallel zur Verlängerungsachse,
während sich die SELF-Bahn in einem ungespannten Zustand befindet.
Vorzugsweise ist die Oberflächenweglänge des zweiten Bereichs mindestens etwa 30%
größer als jene des ersten Bereichs, gemessen parallel zur Verlängerungsachse,
während sich die SELF-Bahn in einem ungespannten Zustand befindet.
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Vorzugsweise weist der absorbierende Artikel einen Endrand in einem ersten
Taillenbereich und einen Endrand in einem zweiten Taillenbereich auf.
Vorzugsweise ist einer der Taillenränder des absorbierenden Kerns von einem benachbarten
Endrand des absorbierenden Artikels im ersten Taillenbereich durch eine Distanz A
beabstandet. Der andere Taillenrand des absorbierenden Kerns ist vom
benachbarten Endrand des absorbierenden Artikels im zweiten Taillenbereich durch eine
Distanz von mindestens 2A beabstandet.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Während die Beschreibung mit Ansprüchen abschließt, welche das
Wesentliche, was als die vorliegende Erfindung bildend erachtet wird, besonders
hervorheben und unterscheidend beanspruchen, wird angenommen, daß die Erfindung
besser aus der folgenden Beschreibung verstanden werden wird, welche in Verbindung
mit den beigeschlossenen Zeichnungen vorgenommen worden ist, in welchen
analoge Bezeichnungen verwendet werden, um im wesentlichen identische Elemente zu
bezeichnen, und in welchen:
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Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist, wobei Abschnitte weggeschnitten sind, um die
darunterlie
gende Struktur zu zeigen, wobei die innere Oberfläche der Windel dem Betrachter
zugewandt ist;
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Fig. 2 ist eine Schnittansicht der in Fig. 1 gezeigten Wegwerfwindel,
vorgenommen entlang der Schnittlinie 2-2 von Fig. 1;
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Fig. 3 ist eine Draufsicht auf ein alternatives Windelausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung;
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Fig. 4 ist eine Draufsicht auf ein weiteres alternatives
Windelausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
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Fig. 5 ist eine Draufsichtsdarstellung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels einer SELF-Bahn mit einem dehnbaren Netzwerk der vorliegenden Erfindung,
wobei die Verformungen gegen den Betrachter gerichtet sind;
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Fig. 5A ist eine segmentierte perspektivische Darstellung der SELF-Bahn
von Fig. 5 in einem ungespannten Zustand;
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Fig. 5B ist eine segmentierte perspektivische Darstellung der SELF-Bahn
von Fig. 5 in einem gespannten Zustand entsprechend der Stufe 1 an der Kurve
von Kraft-Verlängerung, welche in Fig. 6 gezeigt ist;
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Fig. 5C ist eine segmentierte perspektivische Darstellung der SELF-Bahn
von Fig. 5 in einem gespannten Zustand, welcher der Stufe 2 an der Kurve von
Kraft-Verlängerung, welche in Fig. 6 gezeigt ist, entspricht;
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Fig. 6 ist ein Diagramm der Widerstandskraft versus Prozent Verlängerung,
welches das Verhalten der SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung, wie sie in Fig.
5 gezeigt ist, mit dem eines sonst identischen planen polymeren
Ausgangsbahnenmaterials vergleicht;
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Fig. 7 ist ein Diagramm des Elastizitätshysteresis-Verhaltens der SELF-
Bahn von Fig. 6, wenn sie einer 60%igen Verlängerung unterworfen ist und auf
Hysteresis-Reaktion überprüft wird;
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Fig. 8 ist eine vereinfachte Seitenaufrißansicht einer bevorzugten
Vorrichtung, welche verwendet wird, um jenen Abschnitt der SELF-Bahn der vorliegenden
Erfindung zu bilden;
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Fig. 9 ist eine Draufsicht von gegenüberliegenden ineinandergreifenden
Platten der Vorrichtung von Fig. 8, welche, mit ihren ineinandergreifenden
Oberflächen exponiert, Seite an Seite gelegt sind;
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Fig. 10 ist eine vereinfachte Seitenaufrißansicht einer statischen Presse,
welche verwendet wird, um mindestens einen Abschnitt der Ausgangsfolie zu einer
SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung zu formen;
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Fig. 11 ist eine vereinfachte Seitenaufrißansicht einer kontinuierlichen
dynamischen Presse, welche verwendet wird, um vorher festgelegte Abschnitte der
Ausgangsfolie zu einer SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung zu formen;
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Fig. 12 ist eine vereinfachte Darstellung einer Vorrichtung, welche
verwendet wird, um mindestens einen Abschnitt einer Ausgangsfolie zu einer SELF-Bahn
der vorliegenden Erfindung zu formen;
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Fig. 13 ist eine vereinfachte Darstellung noch einer weiteren Vorrichtung,
welche verwendet wird, um mindestens einen Abschnitt einer Ausgangsfolie zu
einer SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung zu formen;
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Fig. 14 ist ein Diagramm der Widerstandskraft versus Prozent
Verlängerung, welches das Verhalten eines alternativen SELF-Bahnenmaterials, welches ein
Laminat ist, welches aus einer Schichte aus einer polymeren Folie und einer durch
Klebstoff fixierten Schichte aus Faservlies besteht, mit einem dehnbaren Netzwerk
der vorliegenden Erfindung, mit dem des ansonsten identischen unverformten
planen Ausgangsbahn-Materials vergleicht;
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Fig. 15 ist ein Diagramm des Elastizitätshysteresis-Verhaltens des
Bahnenmaterials mit dem dehnbaren Netzwerk von Fig. 14, wenn es 60%iger
Verlängerung unterworfen ist und auf Elastizitätshysteresis-Verhalten überprüft wird; und
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Fig. 16 ist eine Darstellung, in Seitenansicht, des Unterleibs des Körpers
eines Trägers.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "absorbierender Artikel"
auf Vorrichtungen, welche Körperexsudate absorbieren und halten, und
insbesondere bezieht er sich auf Vorrichtungen, welche gegen oder in Nachbarschaft des
Körpers des Trägers angeordnet sind, um die verschiedenen Exsudate, welche vom
Körper ausgeschieden werden, zu absorbieren und zu halten. Der Ausdruck
"wegwerfbar" wird hierin verwendet, um absorbierende Artikel zu beschreiben,
welche nicht gedacht sind, um gewaschen oder sonst wiederhergestellt oder als ein
absorbierender Artikel wiederverwendet zu werden (d. h. sie sind gedacht, um nach
einem einzigen Gebrauch weggeworfen zu werden, und vorzugsweise, um
rezykliert, kompostiert oder sonst auf eine umweltverträgliche Art entsorgt zu werden).
Ein "einstückiger" absorbierender Artikel bezieht sich auf absorbierende Artikel,
welche aus gesonderten Teilen gebildet sind, welche miteinander vereinigt worden
sind, um eine koordinierte Einheit zu bilden, sodaß sie nicht gesonderte
manipulative Teile, wie einen gesonderten Halter und eine Einlage, erfordern. Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Artikels der vorliegenden Erfindung
ist der einstückige wegwerfbare absorbierende Artikel, die Windel 20, welche in
Fig. 1 gezeigt ist. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Windel" auf
einen absorbierenden Artikel, welcher allgemein von Säuglingen und inkontinenten
Personen getragen wird, welcher um den Unterleib des Trägers getragen wird. Es
sollte jedoch verstanden werden, daß die vorliegende Erfindung ebenso auf andere
absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Inkontinenzhosen, Übungsunterhosen,
Damenhygienekleidungsstücke und dergleichen, anwendbar ist.
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Fig. 1 ist eine Draufsicht auf die Windel 20 der vorliegenden Erfindung in
deren flach ausgelegtem unkontrahierten Zustand (d. h. wobei Gummiinduzierte
Kontraktion herausgezogen ist), wobei Abschnitte der Struktur weggeschnitten
sind, um klarer die Konstruktion der Windel 20 zu zeigen, und wobei der Abschnitt
der Windel 20, welcher den Träger berührt, die innere Oberfläche, dem Betrachter
zugewandt ist. Wie in Fig. 1 gezeigt, weist die Windel 20 eine allgemeine "T-Form"
auf und umfaßt (a) einen Grundstrukturaufbau 22, welcher vorzugsweise umfaßt:
ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt 24, ein flüssigkeitsundurchlässiges
Rückenblatt 26, welches mit dem Deckblatt 24 verbunden ist, einen absorbierenden Kern
28, welcher zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26 positioniert ist,
und elastifizierte Beinbündchen 30; (b) ein verlängerbares Taillenband 32; und (c)
ein Verschlußsystem zum Befestigen der Windel am Träger, welches ein Paar
Bandlaschen 34 umfaßt.
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Die Windel 20 ist in Fig. 1 gezeigt, wie sie eine innere Oberfläche 36 (in
Fig. 1 dem Betrachter zugewandt), eine äußere Oberfläche 38 gegenüberliegend der
inneren Oberfläche 36, einen ersten Taillenbereich 40, einen dem ersten
Taillenbereich 40 gegenüberliegenden zweiten Taillenbereich 42 und eine Peripherie
aufweist, welche von den äußeren Rändern der Windel 20 definiert ist, in welcher die
Längsränder mit 44 bezeichnet sind und die Endränder mit 46 bezeichnet sind.
(Während der Fachmann erkennen wird, daß eine Windel üblicherweise mit Worten,
daß sie ein Paar Taillenbereiche und einen Schrittbereich zwischen den
Taillenbereichen aufweist, beschrieben ist; ist in dieser Anmeldung wegen der Einfachheit
der Terminologie die Windel 20 beschrieben, daß sie lediglich Taillenbereiche
aufweist, wobei jeder der Taillenbereiche einen Abschnitt der Windel enthält, welcher
in der Regel als Teil des Schrittbereichs bezeichnet sein würde.) Die innere
Oberfläche 36 der Windel 20 umfaßt jenen Abschnitt der Windel 20, welcher während der
Verwendung anliegend an den Körper des Trägers positioniert ist (d. h. die innere
Oberfläche 36 ist allgemein von mindestens einem Abschnitt des Deckblatts 24 und
anderen Bestandteilen, welche mit dem Deckblatt 24 verbunden sind, gebildet). Die
äußere Oberfläche 38 umfaßt jenen Abschnitt der Windel 20, welcher vom Körper
des Trägers weg positioniert ist (d. h. die äußere Oberfläche 38 ist allgemein von
mindestens einem Abschnitt des Rückenblatts 26 und anderen Bestandteilen,
welche mit dem Rückenblatt 26 verbunden sind, gebildet). Der erste Taillenbereich 40
und der zweite Taillenbereich 42 erstrecken sich jeweils von den Endrändern 46 der
Peripherie zur Quermittellinie 48 der Windel 20. (Die Querrichtung (x-Richtung oder
Breite) ist definiert als die Richtung parallel zur Quermittellinie 48 der Windel 20;
die Längsrichtung (y-Richtung oder Länge) ist definiert als die Richtung parallel zur
Längsmittellinie 49; und die Axialrichtung (z-Richtung oder Dicke) ist definiert als
die Richtung, welche sich durch die Dicke der Windel 20 erstreckt).
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Fig. 1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Grundstrukturaufbaus
22, bei welchem das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 Längen- und
Breitendimensionen allgemein größer als jene des absorbierenden Kerns 28 aufweisen. Das
Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 erstrecken sich über die Ränder des
absorbierenden Kerns 28 hinaus, um dadurch Abschnitte der Peripherie der Windel zu
bilden. Die Peripherie definiert den äußeren Umfang oder mit anderen Worten die
Ränder der Windel 20. Die Peripherie umfaßt die Längsränder 44 und die
Endränder 46.
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Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht der Windel 20, vorgenommen entlang
der Schnittlinie 2-2 von Fig. 1 im zweiten Taillenbereich 42. Fig. 2 zeigt die
Konstruktion des Grundstrukturaufbaus 22, des Taillenbandes 32 und die Verbindung
des Taillenbandes 32 mit dem Grundstrukturaufbau 22. Der Grundstrukturaufbau
22 umfaßt das Deckblatt 24, das Rückenblatt 26 und den absorbierenden Kern 28
(allgemein in Fig. 2 gezeigt). Das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 erstrecken
sich vorzugsweise der Länge nach auswärts über den Taillenrand 59 des
absorbierenden Kerns 28 hinaus, um den Endlappen 62 zu bilden; wobei der Querrand 60
des Grundstrukturaufbaus 22 am distalen Rand 63 des Endlappens 62 durch den
Rand des Deckblatts 24 und des Rückenblatts 26 gebildet ist. Das Taillenband 32
ist mit dem Endlappen 62 des Grundstrukturaufbaus 22 anliegend an den Querrand
60 verbunden. Wie in Fig. 2 gezeigt, ist das Taillenband 32 vorzugsweise mit dem
Rückenblatt 26 durch ein Bandfixierungselement 50 direkt verbunden. Das
Taillenband 32 ist in Fig. 2 gezeigt, wie es eine strukturelle gummiähnliche Folien(SELF)-
Bahn 52 (wie nachstehend beschrieben) umfaßt, welches vorzugsweise aus einem
Laminat aus zwei oder mehr Schichten besteht, wobei es bei dem in Fig. 2
gezeigten Ausführungsbeispiel drei Schichten umfaßt: eine innere Schichte 53, eine
äußere Schichte 55 und eine Stützschichte 54 zwischen der inneren Schichte 53 und der
äußeren Schichte 55. Die innere Schichte 53 ist die Schichte, welche mit dem
Rückenblatt 26 durch das Bandfixierungselement 50 verbunden ist.
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Der Grundstrukturaufbau 22 der Windel 20 ist in Fig. 1 gezeigt, wie er den
Hauptkörper (Grundstruktur) der Windel 20 umfaßt. Der Grundstrukturaufbau 22
umfaßt mindestens einen absorbierenden Kern 28, vorzugsweise eine äußere
Deckschichte, welche das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 umfaßt, und bevorzugter
elastifizierte Beinbündchen 30. Der Grundstrukturaufbau 22 hat ein Paar
Beinränder 61, welche in der Regel einen Abschnitt der Längsränder 44 der Windel bilden,
und ein Paar Querränder 60. Beim in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das
verlängerbare Taillenband 32 mit einem der Querränder verbunden, während der
andere Querrand einen der Endränder 46 der Windel 20 bildet. Demnach umfaßt
der Grundstrukturaufbau 22 die Hauptstruktur der Windel, wobei andere Elemente
beigegeben sind, um die Verbund-Windelstruktur zu bilden. Ein exemplarisches
Beispiel eines Grundstrukturaufbaus der vorliegenden Erfindung ist im US-Patent
3,860.003, erteilt an Kenneth B. Buell am 14. Jänner 1975, beschrieben.
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Die Windel 20, wie sie in Fig. 1 gezeigt ist, hat allgemein eine "T-Form". Der
Taillenrand 59 des absorbierenden Kerns 28 im ersten Taillenbereich 40 ist vom
benachbarten Endrand 46 der Windel 20 im ersten Taillenbereich durch eine
Distanz A, welche in Fig. 1 mit 110 angegeben ist, beabstandet. Vorzugsweise ist die
Distanz A im Bereich von etwa 1,5 Zentimeter bis 8,0 Zentimeter, bevorzugter von
etwa 1,5 Zentimeter bis 5,0 Zentimeter und am bevorzugtesten ist sie etwa 2,0
Zentimeter. Der andere Taillenrand 59 des absorbierenden Kerns 28 im zweiten
Taillenbereich 42 ist vom benachbarten Stirnrand 46 der Windel 20 im zweiten
Taillenbereich durch eine Distanz, welche als 112 angegeben ist, beabstandet. Die Distanz
112 ist vorzugsweise mindestens 2A, bevorzugter mindestens 3A und am
bevorzugtesten ist sie etwa 4A.
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Die Distanz 112, die Distanz zwischen dem Taillenrand 59 des
absorbierenden Kerns im zweiten Taillenbereich 42 und dem benachbarten Endrand 46 der
Windel im zweiten Taillenbereich, ist nicht notwendigerweise von der Dimension A
abhängig oder davon definiert (d. h. die Beabstandung des Taillenrandes des
absorbierenden Kerns im ersten Taillenbereich vom benachbarten Endrand der Windel
im ersten Taillenbereich). Die Distanz 112 ist vorzugsweise mindestens 6,0
Zentimeter, bevorzugter mindestens 7,0 Zentimeter und am bevorzugtesten mindestens
8,0 Zentimeter. Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer
Wegwerfwindel 20 weist eine Distanz 112 von etwa 9,0 Zentimeter auf.
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Unter nunmehriger Bezugnahme auf Fig. 1 weist die Grundstruktur 22 eine
Länge 115 auf, welche sich zwischen den Endrändern 46, welche im ersten
Taillenbereich 40 bzw. im zweiten Taillenbereich 42 angeordnet sind, erstreckt. Die
Grundstruktur 22 hat eine Schrittbreite 117, welche am schmalsten Abschnitt der
Grundstruktur zwischen den Beinrändern 61 gemessen ist. Die Begrenzungen der
Schrittbreite 117 und der Schrittlänge 115 definieren das Hauptfeld der
Grundstruktur. Das Hauptfeld der Grundstruktur ist jener Abschnitt der Grundstruktur,
welcher in der Regel einen wesentlichen Abschnitt des absorbierenden Kerns und
häufig den gesamten absorbierenden Kern enthält.
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Der absorbierende Kern 28 kann jedes absorbierende Mittel sein, welches
zum Absorbieren und Zurückhalten von Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Urin und
anderen bestimmten Körperexsudaten, imstande ist. Der absorbierende Kern 28 hat
eine Kleidungsoberfläche, eine Körperoberfläche, Seitenränder 58 und Taillenränder
59. Der absorbierende Kern 28 kann aus einer breiten Vielfalt von Größen und
Formen (z. B. rechteckig, stundenglasförmig, "T"-förmig, asymmetrisch, etc.) und aus
einer breiten Vielfalt von flüssigkeitsabsorbierenden Materialien, welche
üblicherweise in Wegwerfwindeln und anderen absorbierenden Artikeln verwendet werden,
wie zum Beispiel zerfasertem Holzzellstoff, welcher allgemein als Luftfilz bezeichnet
ist, hergestellt sein. Beispiele anderer geeigneter absorbierender Materialien
inkludieren gekreppte Zellulosewattierung, schmelzgeblasene Polymere einschließlich
Coform, vernetzte Zellulosefasern, Tissue einschließlich Tissue-Hüllen und Tissue-
Laminaten, absorbierende Schaumstoffe, absorbierende Schwämme,
superabsorbierende polymere absorbierende gelbildende Materialien oder irgendein äquivalentes
Material oder Kombinationen von Materialien. Die Konfiguration und die
Konstruktion des absorbierenden Kerns können ebenso variiert werden (z. B. kann der
absorbierende Kern variierende Abgreifzonen, einen hydrophilen Gradienten, einen
Superabsorbens-Gradienten oder Erfassungszonen mit geringerer mittlerer Dichte und
geringerem mittleren Flächengewicht umfassen; oder kann eine oder mehrere
Schichten oder Strukturen umfassen). Die Gesamtabsorptionskapazität des
absorbierenden Kerns 28 sollte jedoch mit der Designbeladung und der gedachten
Verwendung der Windel 20 kompatibel sein. Weiters können die Größe und
Absorptionskapazität des absorbierenden Kerns 28 variiert werden, um Träger im Bereich
von Säuglingen bis zu Erwachsenen unterzubringen. Ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel der Windel weist einen absorbierenden Kern von rechteckiger Gestalt auf.
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Eine absorbierende Struktur, welche als der absorbierende Kern 28 der
vorliegenden Erfindung nützlich ist, welche breite Akzeptanz und kommerziellen
Erfolg erzielt hat, ist im US-Patent 4,610.678 mit dem Titel "Hochdichte
absorbierende Strukturen", erteilt an Weisman und Goldman am 9. September 1986,
beschrieben. Das US-Patent 4,673.402 mit dem Titel "Absorbierende Artikel mit
doppelschichtigen Kernen", erteilt an Weisman, Houghton und Gellert am 16. Juni 1987;
das US-Patent 4,888.231 mit dem Titel "Absorbierender Kern mit einer
staubdichten Schichte", erteilt an Angstadt am 19. Dezember 1989; und das US-Patent
4,834.735 mit dem Titel "Hochdichte absorbierende Bauteile mit Erfassungszonen
mit geringerer Dichte und geringerem Flächengewicht", erteilt an Alemany und
Berg am 30. Mai 1989, beschreiben ebenso absorbierende Strukturen, welche in der
vorliegenden Erfindung nützlich sind. Der absorbierende Kern 28 ist vorzugsweise
die doppelschichtige absorbierende Struktur, welche im US-Patent 5,234.423 mit
dem Titel "Absorbierender Artikel mit elastischem Taillenelement und erhöhter
Absorptionsfähigkeit", erteilt an Alemany und Clear am 10. August 1993, beschrieben
ist.
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Das Rückenblatt 26 ist anliegend an die Kleidungsoberfläche 64 des
absorbierenden Kerns 28 positioniert und ist vorzugsweise damit durch Fixierungsmittel
(nicht gezeigt) wie jene, welche in der Fachwelt allgemein bekannt sind,
verbunden. Zum Beispiel kann das Rückenblatt 26 am absorbierenden Kern 28 durch
eine einheitliche kontinuierliche Klebstoffschichte, eine gemusterte Schichte von
Klebstoff oder einen Raster von gesonderten Linien, Spiralen oder Punkten von
Klebstoff fixiert sein. Klebstoffe, welche als zufriedenstellend befunden worden sind,
werden von H. B. Fuller Company aus St. Paul, Minnesota, hergestellt und als
HL-1258 auf den Markt gebracht. Das Fixierungsmittel wird vorzugsweise ein
Klebstoff-Filamentnetzwerk mit offenem Muster enthalten, wie es im US-Patent
4,573.986 mit dem Titel "Wegwerfbares Ausscheidungshaltekleidungsstück",
welches an Minetola et al. am 4. März 1986 erteilt worden ist, geoffenbart ist. Ein
beispielhaftes Fixierungsmittel, welches verschiedene Linien von Klebstoff-Filamenten,
welche zu einem Spiralmuster verwirbelt worden sind, umfaßt, ist durch die
Vorrichtung und das Verfahren illustriert, welche im US-Patent 3,911.173, erteilt an
Sprague Jr. am 7. Oktober 1975; im US-Patent 4,785.666, erteilt an Werenicz am
27. Juni 1989, gezeigt sind. Alternativ kann das Fixierungsmittel Hitzebindungen,
Druckbindungen, Ultraschallbindungen, dynamische mechanische Bindungen oder
irgendein anderes geeignetes Fixierungsmittel oder Kombinationen dieser
Fixierungsmittel, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, umfassen.
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Das Rückenblatt 26 ist für Flüssigkeiten (z. B. Urin) undurchlässig und ist
vorzugsweise aus einer dünnen Kunststoff-Folie hergestellt, obwohl andere flexible
flüssigkeitsundurchlässige Materialien ebenso verwendet werden können. Wenn
hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "flexibel" auf Materialien, welche
biegsam sind und welche sich leicht an die allgemeine Gestalt und Konturen des
menschlichen Körpers anpassen werden. Das Rückenblatt 26 hindert die im
absorbierenden Kern 28 absorbierten und enthaltenen Exsudate am Benetzen von
Gegenständen, welche die Windel 20 berühren, wie zum Beispiel Leintücher und
Unterwäsche. Weiters kann das Rückenblatt 26 Dämpfen gestatten, aus dem
absorbierenden Kern 28 auszutreten (d. h. atmungsfähig), während es noch Ausscheidungen
am Durchgehen durch das Rückenblatt 26 hindert. Demnach kann das Rückenblatt
26 ein Gewebe- oder Faservliesmaterial, polymere Folien, wie zum Beispiel
thermoplastische Folien aus Polyethylen oder Polypropylen, oder Verbundmaterialien, wie
zum Beispiel ein folienbeschichtetes Faservliesmaterial, umfassen. Ein Beispiel
eines geeigneten Rückenblatts ist eine thermoplastische Folie mit einer Dicke von
etwa 0,012 mm (0,5 mil) bis etwa 0,051 mm (2,0 mil).
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Das Deckblatt 24 ist anliegend an die Körperoberfläche 66 des
absorbierenden Kerns 28 positioniert und ist vorzugsweise damit und mit dem Rückenblatt 26
durch Fixierungsmittel (nicht gezeigt) wie jene, welche in der Fachwelt allgemein
bekannt sind, verbunden. Geeignete Fixierungsmittel sind im Hinblick auf das
Verbinden des Deckblatts 26 mit dem absorbierenden Kern 28 beschrieben. Wenn
hierin verwendet, umreißt der Ausdruck "verbunden" Konfigurationen, durch welche
ein Element direkt am anderen Element fixiert ist, indem das Element direkt am
anderen Element fixiert wird, und Konfigurationen, durch welche das Element
indirekt am anderen Element fixiert ist, indem das Element durch einen
Zwischenbauteil(e) fixiert wird, welche(s) seinerseits (ihrerseits) am anderen Element fixiert ist
(sind). Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind
das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 an der Windel-Peripherie 55 direkt
miteinander verbunden, und, indem sie direkt mit dem absorbierenden Kern 28 durch
die Fixierungsmittel (nicht gezeigt) verbunden sind, indirekt miteinander
verbunden.
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Das Deckblatt 24 ist biegsam, weich im Anfühlen und für die Haut des
Trägers nicht-reizend. Weiters ist das Deckblatt 24 vorzugsweise
flüssigkeitsdurchlässig, wobei es Flüssigkeiten (zum Beispiel Urin) gestattet, leicht durch seine Dicke zu
penetrieren. Ein geeignetes Deckblatt kann aus einem breiten Bereich von
Materialien, wie zum Beispiel porösen Schaumstoffen; vernetzten Schaumstoffen; mit
Öffnungen versehenen Kunststoff-Folien; oder Gewebe- oder Faservliesbahnen aus
natürlichen Fasern (zum Beispiel Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Fasern
(zum Beispiel Polyester- oder Polypropylenfasern) oder einer Kombination aus
natürlichen und synthetischen Fasern hergestellt sein. Das Deckblatt 24 ist vorzugsweise
aus einem hydrophoben Material hergestellt, um die Haut des Trägers von
Flüssigkeiten, welche durch das Deckblatt 24 durchgegangen und im absorbierenden Kern
28 enthalten sind, zu isolieren (d. h. um Wiederbenetzung zu verhindern). Wenn das
Deckblatt aus einem hydrophoben Material hergestellt ist, ist mindestens dessen
obere Oberfläche behandelt, um hydrophil zu sein, sodaß Flüssigkeiten durch das
Deckblatt rascher durchgehen werden. Dies vermindert die Wahrscheinlichkeit, daß
Körperexsudate vom Deckblatt wegfließen werden, statt daß sie durch das
Deckblatt gezogen und vom absorbierenden Kern absorbiert werden. Das Deckblatt 24
kann hydrophil gemacht werden, indem es mit einem Tensid behandelt wird.
Geeignete Verfahren zum Behandeln des Deckblatts 24 mit einem Tensid inkludieren
Besprühen des Materials mit dem Tensid und Eintauchen des Materials in das
Tensid. Eine detailliertere Erörterung einer derartigen Behandlung und von Hydrophilie
ist im US-Patent 4,988.344 mit dem Titel "Absorbierende Artikel mit
mehrschichtigen absorbierenden Schichten", erteilt an Reising et al. am 29. Jänner 1991,
enthalten.
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Es gibt eine Anzahl von Herstellungstechniken, welche verwendet werden
können, um das Deckblatt 24 herzustellen. Zum Beispiel kann das Deckblatt 24
eine Faservliesbahn aus Fasern sein. Wenn das Deckblatt eine Faservliesbahn
umfaßt, kann die Bahn Spinnvlies, gekrempelt, naßgelegt, schmelzgeblasen,
hydroverfilzt, Kombinationen des vorigen oder dergleichen sein. Ein bevorzugtes Deckblatt
ist gekrempelt und thermisch gebunden durch Mittel, welche den Fachleuten auf
dem Gebiet der Textilien allgemein bekannt sind. Ein bevorzugtes Deckblatt umfaßt
Stapellänge-Polypropylenfasern mit einem Denier von etwa 2,2. Wenn hierin
verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Stapellängefasern" auf jene Fasern mit einer
Länge von mindestens etwa 15,9 mm (0,625 Inch). Vorzugsweise weist das
Deckblatt 24 ein Flächengewicht von etwa 18 bis etwa 25 Gramm pro Quadratmeter auf.
Ein geeignetes Deckblatt wird von Veratec Inc., einer Abteilung der International
Paper Company aus Walpole, Massachusetts, unter der Bezeichnung P-8 hergestellt.
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Die Windel 20 umfaßt weiters vorzugsweise elastifizierte Beinbündchen 30
zum Beistellen verbesserten Haltevermögens für Flüssigkeiten und andere
Körperexsudate. Jedes elastifizierte Beinbündchen 30 kann verschiedene
unterschiedliche Ausführungsbeispiele zum Reduzieren des Auslaufens von Körperexsudaten in
den Beinbereichen umfassen. (Das Beinbündchen kann oft ebenso als Beinbänder,
Seitenlappen, Sperrbündchen oder elastische Bündchen bezeichnet sein und ist
oftmals als solches bezeichnet.) Das US-Patent 3,860.003 mit dem Titel
"Kontrahierbare Seitenabschnitte für eine Wegwerfwindel", erteilt an Buell am 14.
Jänner 1975, beschreibt eine Wegwerfwindel, welche eine kontrahierbare
Beinöffnung beistellt, welche einen Seitenlappen und einen oder mehrere elastische
Bauteile aufweist, um ein elastifiziertes Beinbündchen (dichtendes Bündchen) beizustellen.
Das US-Patent 4,909.803 mit dem Titel "Wegwerfbarer absorbierender Artikel mit
elastifizierten Lappen", erteilt an Aziz et al. am 20. März 1990, beschreibt eine
Wegwerfwindel mit "aufstehenden" elastifizierten Lappen (Sperrbündchen), um das
Haltevermögen der Beinbereiche zu verbessern. Das US-Patent 4,695.278 mit dem
Titel "Absorbierender Artikel mit Doppelbündchen", erteilt an Lawson am
22. September 1987, beschreibt eine Wegwerfwindel mit Doppelbündchen, welche
ein dichtendes Bündchen und ein Sperrbündchen inkludieren. Das US-Patent 4 104
115 mit dem Titel "Wegwerfbares Ausscheidungshaltekleidungsstück", erteilt am 3.
November 1987 an Buell, offenbart eine Wegwerfwindel oder ein
Inkontinenzkleidungsstück, welches Seitenrand-Auslaufschutz-Leisten aufweist, welche
konfiguriert sind, um freie Flüssigkeiten innerhalb des Kleidungsstücks zu halten. Während
jedes elastifizierte Beinbündchen 30 so konfiguriert sein kann, um ähnlich
irgendeinem der Beinbänder, Seitenlappen, Sperrbündchen oder elastischen Bündchen,
welche zuvor beschrieben worden sind, zu sein, umfaßt jedes elastifizierte
Beinbündchen 30 ein dichtendes Bündchen, wie es in dem zuvor bezug genommenen US-
Patent 3,860.003 beschrieben ist.
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Jedes elastifizierte Beinbündchen 30 ist in Fig. 1 gezeigt, wie es ein
elastisches Element 31 umfaßt. Bei einigen Ausführungsbeispielen kann es erwünscht
sein, jedes elastifizierte Beinbündchen 30 zu haben, daß es eine Mehrzahl von
elastischen Elementen 31 umfaßt. Die elastischen Elemente 31 erstrecken sich über
den Taillenrand 59 des absorbierenden Kerns 28 hinaus und in das verlängerbare
Taillenband 32. Vor der Verwendung sind die gegenüberliegenden Innersten der
elastischen Elemente 31, welche an gegenüberliegenden Seiten des absorbierenden
Kerns positioniert sind, im wesentlichen linear und sind über ihre Länge im
wesentlichen parallel zueinander. Vor der Verwendung sind die elastischen Elemente 31
ebenso über ihre Länge im wesentlichen parallel sowohl zu den Seitenrändern 58
des absorbierenden Kerns 28 als auch zu den Beinrändern 61 des
Grundstrukturaufbaus 22 axial ausgerichtet.
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Die Dimension zwischen den gegenüberliegenden Innersten der elastischen
Elemente ist vor der Verwendung im wesentlichen einheitlich über deren Länge. Die
Dimension zwischen den gegenüberliegenden Innersten der elastischen Elemente ist
in Fig. 1 mit 105 angegeben. Die Dimension zwischen den gegenüberliegenden
Innersten der elastischen Elemente wird über den absorbierenden Kern 28 parallel
zur Quermittellinie 48 der Windel gemessen. Während der Verwendung verlängert
sich das verlängerbare Taillenband 32 oder wird in der Querrichtung gedehnt, wenn
es vom Träger getragen wird oder am Träger positioniert wird. Wenn sich während
der Verwendung das Taillenband 32 in der Querrichtung verlängert, nimmt die
Dimension zwischen den gegenüberliegenden Innersten der elastischen Elemente,
welche innerhalb des verlängerbaren Taillenbands positioniert sind, zu, während
der verbleibende Abschnitt der gegenüberliegenden Innersten der elastischen
Elemente im wesentlichen unverändert bleibt. Daher ist während der Verwendung die
Dimension zwischen den gegenüberliegenden Innersten der elastischen Elemente,
welche innerhalb des verlängerbaren Taillenbands positioniert sind, größer als die
Dimension zwischen dem verbleibenden Abschnitt der gegenüberliegenden
Innersten der elastischen Elemente, zum Beispiel dem Abschnitt der elastischen
Elemente, welcher anliegend an die Seitenränder des absorbierenden Kerns positioniert ist.
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Die Windel 20 umfaßt weiters ein verlängerbares Taillenband 32, welches
verbesserten Sitz und Haltevermögen beistellt. Das verlängerbare Taillenband 32
erstreckt sich mindestens quer auswärts von jedem Beinrand 61 des
Grundstrukturaufbaus 22 und vorzugsweise der Länge nach auswärts von einem der
Seitenränder des Grundstrukturaufbaus 2. Demnach umfaßt bei dem in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel das verlängerbare Taillenband 32 den Abschnitt der Windel,
welcher sich im zweiten Taillenbereich 42 mindestens vom Querrand 60 des
Grundstrukturaufbaus 22 zum Endrand 46 der Windel 20 erstreckt und gedacht ist,
um anliegend an die Taille des Trägers plaziert zu werden. Während eine
Wegwerfwindel der vorliegenden Erfindung mit einem verlängerbaren Taillenband 32,
welches mit jedem Querrand 60 des Grundstrukturaufbaus 22 verbunden ist,
aufgebaut sein kann, wird die Diskussion, welche das verlängerbare Taillenband 32
berücksichtigt, auf Windeln abzielen, welche ein einziges verlängerbares
Taillenband aufweisen, welches gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist, um eine
"T-förmige" Windel zu bilden. Während das Taillenband oder irgendeines seiner
we
sentlichen Elemente als eine Verlängerung anderer Elemente der Windel, wie zum
Beispiel des Rückenblatts 26 oder des Deckblatts 24 oder von beiden (wie zum
Beispiel in dem zuvor bezug genommenen US-Patent 3,860.003 gezeigt ist), aufgebaut
sein kann, wird das Taillenband 32 im Hinblick auf ein bevorzugtes
Ausführungsbeispiel beschrieben werden, bei welchem das Taillenband ein gesondertes Element
ist, welches mit dem Grundstrukturaufbau 22 verbunden ist.
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Das Taillenband 32 ergibt ein verlängerbares Element, welches
angenehmeren und konturierenden Sitz durch anfängliches anpaßbares Anlegen der Windel am
Träger und Anhalten dieses Sitzes während der Tragezeit beistellt, gut
darüberhinaus, wenn die Windel mit Exsudaten beladen worden ist, weil das verlängerbare
Taillenband gestattet, daß die Seiten der Windel ohne die Verwendung von
zusätzlichen elastischen Materialien expandieren und kontrahieren. Weiters entwickelt das
verlängerbare Taillenband Tragekräfte (Zugspannungen) und behält sie bei, welche
die Zugspannungen, welche durch das Verschlußsystem entwickelt und gehalten
werden, erhöhen, um die Windel 20 am Träger zu halten, und welche den Sitz der
Windel um die Taille des Trägers verbessern. Das verlängerbare Taillenelement
ergibt weiters wirksamere Applikation der Windel 20, weil sogar, wenn während der
Applikation der Windelanleger eine Seite (Seitenfeld) des verlängerbaren
Taillenbands weiter als die andere (asymmetrisch) zieht, die Windel 20 sich während des
Tragens "selbst-einstellen" wird. Während die Windel 20 der vorliegenden
Erfindung vorzugsweise ein verlängerbares Taillenband 32 aufweist, welches im zweiten
Taillenbereich 42 angeordnet ist; kann alternativ die Windel 20 mit einem
verlängerbaren Taillenband, welches im ersten Taillenbereich 40 angeordnet ist, oder mit
einem, welches sowohl im ersten Taillenbereich 40 als auch im zweiten
Taillenbereich 42 angeordnet ist, versehen sein.
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Wie in Fig. 1 gezeigt, weist das Taillenband 32 ein mittleres Taillenfeld 56
und ein Paar Seitenfelder 57 auf, wobei eines an jeder Seite des mittleren
Taillenfeldes 56 angeordnet ist. Das mittlere Taillenfeld 56 ist jener Abschnitt des
Taillenbandes 32 zwischen den Beinrändern 61 des Grundstrukturaufbaus 22. Demnach
ist das mittlere Taillenfeld 56 mit der Breite des Grundstrukturaufbaus 22 am
Querrand 60 gemeinsam endend oder koextensiv. Die Seitenfelder 57 erstrecken sich
vom mittleren Taillenfeld 56 quer auswärts über die Beinränder 61 des
Grundstrukturaufbaus 22 hinaus. Um die Sitz- und Haltevermögenvorteile des Taillenbandes,
wie hierin erörtert, beizustellen, müssen mindestens die Seitenfelder 57 des
Taillenbandes 32 verlängerbar sein. Beim in Fig. 1 gezeigten bevorzugten
Ausführungsbeispiel sind sowohl das mittlere Taillenfeld 56 als auch die Seitenfelder 57
vorzugsweise verlängerbar, um ein Gesamttaillenelement beizustellen, welches an den
Träger anpaßbar ist, um Sitz- und Haltevermögenvorteile beizustellen.
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Das Taillenband 32 kann eine Anzahl von unterschiedlichen Größen,
Gestalten und Konfigurationen annehmen und kann aus einer Anzahl von
unterschiedlichen Materialien aufgebaut sein. Beispielsweise kann das Taillenband aus einem
oder mehreren gesonderten Bauteilen einschließlich Abschnitten des
Grundstrukturaufbaus 22 gebildet sein, welche miteinander verbunden sind, um eine
koordinierte Gesamtheit zu bilden, oder das Taillenband 32 kann, wie in Fig. 1 gezeigt,
ein einziges Materialstück umfassen. Das Taillenband kann ebenso variierende
Breiten und Längen, um Sitz für unterschiedliche Bereiche von Trägern beizustehen,
oder aus Kosten- oder Haltevermögensgründen aufweisen. Weiters kann die Gestalt
des Taillenbandes beträchtlich variiert werden, von dem, daß es komplexe Kurven
und Winkel aufweist, bis zu dem, daß es einfach rechteckig in der Gestalt ist, wie es
zum Beispiel in Fig. 1 gezeigt ist. Beispiele von komplexen Gestalten, welche für
die Gestalt des Taillenbandes nützlich sind, sind in dem EP-A-506745 geoffenbart.
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Während das Taillenband 32 aus einer Anzahl von unterschiedlichen
verlängerbaren Materialien, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, aufgebaut sein kann, ist
das Taillenband aus Leistungs- und Kostengründen vorzugsweise aus einer
strukturellen gummiähnlichen Folien(SELF)-Bahn aufgebaut. Der Ausdruck "Bahn" hierin
bezieht sich auf ein blattähnliches Material, welches eine einzige Materialschichte
oder ein Laminat aus zwei oder mehr Schichten umfaßt.
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Fig. 5 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer SELF-Bahn 52 der
vorliegenden Erfindung, welche aus einer einzigen Schichte aus einem geformten
Polymermaterial aufgebaut ist. Die SELF-Bahn 52 ist in ihrem ungespannten
Zustand gezeigt. Die Bahn hat zwei Mittellinien, eine Längsmittellinie 1 und eine
querlaufende oder Quermittellinie t, welche allgemein lotrecht zur Längsmittellinie ist.
Die Bahn besteht vorzugsweise im wesentlichen aus linearem Polyethylen niedriger
Dichte (LLDPE), obwohl sie ebenso aus anderen Polyolefinen, wie zum Beispiel
Polyethylenen, welche Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Polyethylen
ultraniedriger Dichte (ULDPE), Polyethylen hoher Dichte (HDPE) enthalten, oder
Polypropylen und/oder Mischungen derselben, des obigen und anderen Materialien
bestehen kann. Beispiele anderer geeigneter polymerer Materialien inkludieren, sind
aber nicht darauf beschränkt, Polyester, Polyurethane, kompostierbare oder
biologisch abbaubare Polymere und atmungsfähige Polymere.
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Unter bezug auf die Fig. 5 und 5A inkludiert die SELF-Bahn ein
"dehnbares Netzwerk" unterschiedlicher Bereiche. Wenn hierin verwendet, bezieht
sich der Ausdruck "dehnbares Netzwerk" auf eine untereinander verbundene und
zugeordnete Gruppe von Bereichen, welche imstande sind, bis zu einem gewissen
nützlichen Grad in einer vorher festgelegten Richtung verlängert zu werden, wobei
die SELF-Bahn mit einem gummiähnlichen Verhalten in Reaktion auf eine
aufgebrachte und darauffolgend freigegebene Verlängerung versehen wird. Das dehnbare
Netzwerk inkludiert mindestens einen ersten Bereich 64 und einen zweiten Bereich
66. Die SELF-Bahn 52 inkludiert einen Übergangsbereich 65, welcher an der
Schnittstelle zwischen dem ersten Bereich 64 und dem zweiten Bereich 66 ist. Der
Übergangsbereich 65 wird ähnlich komplexe Kombinationen von Verhalten sowohl
des ersten Bereichs als auch des zweiten Bereichs aufweisen. Es wird erkannt, daß
jedes Auführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung Übergangsbereiche aufweisen
wird, jedoch die vorliegende Erfindung vom Verhalten des Bahnenmaterials in den
unterschiedenen Bereichen (z. B. erster Bereich 64 und zweiter Bereich 66) breit
definiert ist. Daher wird die erfolgende Beschreibung der vorliegenden Erfindung nur
das Verhalten des Bahnenmaterials in den ersten Bereichen und in den zweiten
Bereichen betreffen, da es nicht signifikant abhängig ist von dem komplexen
Verhalten des Bahnenmaterials in den Übergangsbereichen 65.
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Die SELF-Bahn 52 weist eine erste Oberfläche und eine gegenüberliegende
zweite Oberfläche auf. Beim in den Fig. 5 und 5A gezeigten bevorzugten
Ausführungsbeispiel inkludiert das dehnbare Netzwerk eine Mehrzahl von ersten
Bereichen 64 und eine Mehrzahl von zweiten Bereichen 66. Die ersten Bereiche 64
weisen eine erste Achse 68 und eine zweite Achse 69 auf, wobei die erste Achse 68
vorzugsweise länger als die zweite Achse 69 ist. Die erste Achse 68 des ersten Bereichs
64 ist im wesentlichen parallel zur Längsachse der SELF-Bahn 52, während die
zweite Achse 69 im wesentlichen parallel zur Querachse der SELF-Bahn 52 ist.
Vorzugsweise ist die zweite Achse des ersten Bereichs (d. h. die Breite des ersten
Bereichs) von etwa 0,25 mm (0,01 Inch) bis etwa 12,7 mm (etwa 0,5 Inch) und
bevorzugter von etwa 0,76 mm (0,03 Inch) bis etwa 6,3 mm (0,25 Inch). Die zweiten
Bereiche 66 weisen eine erste Achse 70 und eine zweite Achse 71 auf. Die erste Achse
10 ist im wesentlichen parallel zur Längsachse der SELF-Bahn 52, während die
zweite Achse 71 im wesentlichen parallel zur Querachse der SELF-Bahn 52 verläuft.
Vorzugsweise ist die zweite Achse des zweiten Bereichs (d. h. die Breite des zweiten
Bereichs) von etwa 0,25 mm (0,01 Inch) bis etwa 51 mm (2,0 Inch) und bevorzugter
von etwa 3,2 mm (0,125 Inch) bis etwa 25,4 mm (1,0 Inch). Beim bevorzugten
Ausführungsbeispiel von Fig. 5 sind die ersten Bereiche 64 und die zweiten Bereiche
66 im wesentlichen linear, wobei sie sich in einer Richtung im wesentlichen parallel
zur Längsachse der SELF-Bahn 52 kontinuierlich erstrecken.
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Der erste Bereich 64 weist einen Elastizitätsmodul E1 und eine
Querschnittsfläche A1 auf. Der zweite Bereich 66 weist einen Elastizitätsmodul E2 und eine
Querschnittsfläche A2 auf.
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Beim illustrierten Ausführungsbeispiel ist ein Abschnitt der SELF-Bahn 52
"geformt" worden, sodaß die SELF-Bahn 52 eine Widerstandskraft entlang einer
Achse, welche im Fall des illustrierten Ausführungsbeispiels im wesentlichen
parallel zur Längsachse der SELF-Bahn ist, aufweist, wenn sie einer aufgebrachten
Axialverlängerung in einer Richtung im wesentlichen parallel zur Längsachse
unterworfen ist. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "geformt" auf das
Schaffen einer gewünschten Struktur oder Geometrie an der SELF-Bahn, welche im
wesentlichen die gewünschte Struktur oder Geometrie zurückbehalten wird; wenn
sie nicht irgendwelchen äußerlich aufgebrachten Verlängerungen oder Kräften
unterworfen ist. Eine SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung besteht aus mindestens
einem ersten Bereich und einem zweiten Bereich, wobei der erste Bereich vom
zweiten Bereich visuell verschieden ist: Wenn hierin verwendet, bezieht sich der
Ausdruck "visuell verschieden" auf Elemente des SELF-Bahnenmaterials, welche für
das normale nackte Auge leicht unterscheidbar sind, wenn das SELF-
Bahnenmaterial oder Gegenstände, welche dieses SELF-Bahnenmaterial verkörpern,
normaler Verwendung unterworfen sind. Vorzugsweise weist der erste Bereich eine
"Oberflächenweglänge" auf, welche geringer ist als jene des zweiten Bereichs,
gemessen parallel zu einer vorher festgelegten Achse, wenn das Material sich in einem
ungespannten Zustand befindet. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck
"Oberflächenweglänge" auf eine Messung entlang der topografischen Oberfläche des
Bereichs, der in Frage steht, in einer Richtung parallel zu einer Achse. Das
Verfahren zum Bestimmen der Oberflächenweglänge der jeweiligen Bereiche kann in dem
Abschnitt Testverfahren gefunden werden, welcher in nachfolgenden Abschnitten
der vorliegenden Beschreibung erläutert ist.
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Verfahren zum Bilden von SELF-Bahnenmaterialien inkludieren, sind aber
nicht darauf beschränkt, Prägen durch ineinandergreifende Platten oder Walzen,
Thermoformen, hochdruckhydraulisches Formen oder Gießen. Während der
gesamte Abschnitt der SELF-Bahn 52 einem Formungsarbeitsgang unterworfen worden
ist, kann die vorliegende Erfindung ebenso ausgeführt werden, indem lediglich ein
Abschnitt derselben, zum Beispiel ein Abschnitt eines Windelrückenblatts,
Formation unterworfen ist.
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Beim in den Fig. 5 und 5A gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind die ersten Bereiche 64 im wesentlichen plan. Das heißt, das Material innerhalb
des ersten Bereichs 64 ist im wesentlichen in dem gleichen Zustand vor und nach
dem Formgebungsschritt, welcher von der SELF-Bahn 52 durchgemacht wird. Die
zweiten Bereiche 66 inkludieren eine Mehrzahl von angehobenen rippenartigen
Elementen 74. Die rippenartigen Elemente 74 können geprägt, tiefgeprägt oder eine
Kombination davon sein. Die rippenartigen Elemente 74 weisen eine erste oder
Hauptachse 76, welche im wesentlichen parallel zur Querachse der SELF-Bahn 52
ist, und eine zweite oder kleine Achse 77, welche im wesentlichen parallel zur
Längsachse der SELF-Bahn 52 ist, auf. Die erste Achse 76 der rippenartigen
Elemente 74 ist mindestens gleich und vorzugsweise länger als die zweite Achse 77.
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Vorzugsweise ist das Längen-Verhältnis der ersten Achse 76 zur zweiten Achse 77
mindestens etwa 1 : 1 oder größer und bevorzugter mindestens etwa 2 : 1 oder größer.
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Die rippenartigen Elemente 74 im zweiten Bereich 66 können voneinander
durch ungeformte Zonen, im wesentlichen ungeprägte oder geprägte getrennt sein
oder einfach als beabstandende Zonen ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die
rippenartigen Elemente 74 zueinander benachbart und sind durch eine ungeformte
Zone von weniger als 2,5 mm (0,10 Inch), gemessen lotrecht zur Hauptachse 76 des
rippenartigen Elements 74, getrennt und bevorzugter sind die rippenartigen
Elemente 74 aneinander anschließend, wobei sie keine ungeformten Zonen zwischen
ihnen aufweisen.
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Der erste Bereich 64 und der zweite Bereich 66 weisen jeweils eine
"projizierte Weglänge" auf. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausddruck
"projizierte Weglänge" auf eine Länge eines Schattens eines Bereichs, welcher durch
paralleles Licht geworfen würde. Die projizierte Weglänge des ersten Bereichs 64
und die projizierte Weglänge des zweiten Bereichs 66 sind einander gleich.
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Der erste Bereich 64 weist eine Oberflächenweglänge L1, welche geringer ist
als die Oberflächenlänge L2 des zweiten Bereichs 66, auf, gemessen topografisch in
einer Richtung parallel zur Längsachse der SELF-Bahn, während die SELF-Bahn
sich in einem ungespannten Zustand befindet. Vorzugsweise ist die
Oberflächenweglänge des zweiten Bereichs 66 mindestens etwa 15% größer als jene des ersten
Bereichs 64, bevorzugter mindestens etwa 30% größer als jene des ersten Bereichs
und am bevorzugtesten mindestens etwa 70% größer als jene des ersten Bereichs.
Je größer die Oberflächenweglänge des zweiten Bereichs ist, umso größer wird im
allgemeinen die Verlängerung der SELF-Bahn vor dem Auftreffen der Kraftwand
sein.
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Was die SELF-Bahn besonders gut geeignet zur Verwendung als das
Taillenband 32 macht, ist, daß sie einen modifizierten "Poisson'schen
Querkontraktionseffekt" aufweist, welcher im wesentlichen geringer als jener einer ansonsten
identischen ungeformten Ausgangsbahn ähnlicher Materialzusammensetzung ist. Wenn
hierin verwendet, beschreibt der Ausdruck "Poisson'scher Querkontraktionseffekt"
das Querkontraktionsverhalten eines Materials, welches einer aufgebrachten
Verlängerung unterworfen wird. Das Verfahren zum Bestimmen des Poisson'schen
Querkontraktionseffekts eines Materials kann in dem Abschnitt Testverfahren
gefunden werden, welcher in den darauffolgenden Abschnitten der vorliegenden
Beschreibung erläutert ist. Vorzugsweise ist der Poisson'sche Querkontraktionseffekt
der SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung geringer als etwa 0,4, wenn die SELF-
Bahn etwa 20% Verlängerung unterworfen ist. Vorzugsweise weist die SELF-Bahn
einen Poisson'schen Querkontraktionseffekt geringer als etwa 0,4 auf, wenn die
SELF-Bahn etwa 40, 50 oder sogar 60% Verlängerung unterworfen ist. Der
Pois
son'sche Querkontraktionseffekt der Bahnen der vorliegenden Erfindung wird von
der Menge des Bahnenmaterials bestimmt, welches von den ersten bzw. zweiten
Bereichen eingenommen ist. Wenn die Fläche des SELF-Bahnenmaterials, welche
von den ersten Bereichen eingenommen ist, zunimmt, nimmt der Poisson'sche
Querkontraktionseffekt ebenso zu. Umgekehrt wenn die Fläche des SELF-
Bahnenmaterials, welche von dem zweiten Bereich eingenommen ist, zunimmt,
nimmt der Poisson'sche Querkontraktionseffekt ab. Vorzugsweise ist der
Prozentanteil an Fläche des SELF-Bahnenmaterials, welcher vom ersten Bereich
eingenommen ist, von etwa 2% bis etwa 90% und bevorzugter von etwa 5% bis etwa 50%.
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Bahnenmaterialien des Stands der Technik, welche mindestens eine Schichte
aus einem Elastomermaterial umfassen, werden allgemein einen großen
Poisson'schen Querkontraktionseffekt aufweisen, d. h. sie werden "sich einschnüren",
wenn sie sich in Reaktion auf eine aufgebrachte Kraft verlängern. SELF-
Bahnenmaterialien der vorliegenden Erfindung können entworfen sein, um den
Poisson'schen Querkontraktionseffekt zu mindern, wenn nicht vollständig zu
eliminieren.
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Für die SELF-Bahn 52 ist die Richtung von aufgebrachter Axialverlängerung
D, welche in Fig. 5 durch Pfeile 80 angegeben ist, im wesentlichen lotrecht zur
ersten Achse 76 der rippenartigen Elemente 74. Die rippenartigen Elemente 74 sind
imstande, sich in einer Richtung im wesentlichen lotrecht zur ihrer ersten Achse 76
geradezurichten oder geometrisch zu verformen.
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In Fig. 6 ist ein Diagramm einer Kurve 720 von Widerstandskraft-
Verlängerung einer geformten polymeren SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung
zusammen mit einer Kurve 710 des Ausgangsbahn-Materials, d. h. nicht
inkludierend erste und zweite Bereiche, von ähnlicher Materialzusammensetzung gezeigt.
Spezifischerweise sind die Probenstücke polymere Bahnenmaterialien, welche aus
im wesentlichen linearem Polyethylen niedriger Dichte, annähernd 0,01 Inch dick,
bestehen, welche unter der Bezeichnung Sample 1401 von Clopay Corporation aus
Cincinnati, Ohio, im Handel erhältlich sind. Das Verfahren zum Erzeugen der
Kurven von Widerstandskraft-Verlängerung ist in dem Abschnitt Testverfahren, welche
in darauffolgenden Abschnitten der Beschreibung erläutert sind, zu finden. Unter
nunmehriger Bezugnahme auf die Kurve von Kraft-Verlängerung 720 gibt es eine
anfänglich im wesentlichen lineare, niedrigere Stufe I von Kraft versus
Verlängerung, welche mit 720a bezeichnet ist, eine mit 720b bezeichnete Übergangszone,
welche das Auftreffen der Kraftwand angibt, und eine im wesentlichen lineare Stufe
II, welche mit 720c bezeichnet ist, welche das Verhalten bei wesentlich höherer
Kraft versus Verlängerung zeigt.
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Wie in Fig. 6 zu sehen ist, weist eine SELF-Bahn mit einem dehnbaren
Netzwerk unterschiedliches Verlängerungsverhalten in den zwei Stufen auf, wenn
es einer aufgebrachten Verlängerung in einer Richtung parallel zur Längsachse der
SELF-Bahn unterworfen ist. Die Widerstandskraft, welche von der SELF-Bahn auf
die aufgebrachte Verlängerung ausgeübt wird, ist im Stufe-I-Bereich (720a) versus
dem Stufe-II-Bereich (720c) der Kurve 720 signifikant geringer. Weiters ist innerhalb
der Begrenzungen der Verlängerung von Stufe I die Widerstandskraft, welche von
der SELF-Bahn auf die aufgebrachte Verlängerung, wie sie in Stufe I (720a) der
Kurve 720 gezeigt ist, ausgeübt wird, signifikant geringer als die Widerstandskraft,
welche von der Ausgangsbahn ausgeübt wird, wie sie in Kurve 710 gezeigt ist.
Wenn die SELF-Bahn weiterer aufgebrachter Verlängerung unterworfen wird und
Stufe II (720c) eintritt, nimmt die Widerstandskraft, welche von der SELF-Bahn
ausgeübt wird, zu und nähert sich der Widerstandskraft, welche von der
Ausgangsbahn ausgeübt wird. Die Widerstandskraft gegen die aufgebrachte Verlängerung für
den Stufe-I-Bereich (720a) der SELF-Bahn wird durch die Molekularpegel-
Verformung des ersten Bereichs der SELF-Bahn und die geometrische Verformung
des zweiten Bereichs der SELF-Bahn beigestellt. Dies ist im Gegensatz zur
Widerstandskraft gegen eine aufgebrachte Verlängerung, welche durch die Ausgangsbahn
beigestellt ist, welche in der Kurve 710 von Fig. 6 gezeigt ist, was sich aus der
Molekularpegel-Verformung der gesamten Bahn ergibt. Bahnenmaterialien der
vorliegenden Erfindung können entworfen sein, um virtuell irgendeine Widerstandskraft
in Stufe I zu erzielen, welche geringer ist als jene des Ausgangsbahn-Materials
durch Einstellen des Prozentanteils der Bahnoberfläche, welche aus den ersten bzw.
zweiten Bereichen besteht. Das Verhalten von Kraft-Verlängerung von Stufe I kann
durch Einstellen der Breite der Querschnittsfläche und der Beabstandung des ersten
Bereichs und der Zusammensetzung der Ausgangsbahn gesteuert werden.
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Unter nunmehriger Bezugnahme auf Fig. 5B stellt, wenn die SELF-Bahn
einer aufgebrachten Axialverlängerung D, welche in Fig. 5 durch Pfeile 80
angegeben ist, unterworfen ist, der erste Bereich 64 mit der kürzeren Oberflächenweglänge
L1 den Großteil der anfänglichen Widerstandskraft P1, als ein Ergebnis von
Molekularpegel-Verformung, gegen die aufgebrachte Verlängerung, welche der Stufe I
entspricht, bei. In Stufe I machen die rippenartigen Elemente 74 im zweiten Bereich 66
geometrische Verformung, oder Geradeausrichten, durch und bieten minimalen
Widerstand gegen die aufgebrachte Verlängerung. In der Übergangszone (720b)
zwischen den Stufen I und II werden die rippenartigen Elemente 74 mit der
aufgebrachten Verlängerung axial ausgerichtet. Das heißt, der zweite Bereich weist eine
Veränderung von geometrischer Verformung zu Molekularpegel-Verformung auf.
Dies ist der Anschlag der Kraftwand. In Stufe II sind, wie in Fig. 5C zu sehen ist,
die rippenartigen Elemente 74 im zweiten Bereich 66 im wesentlichen axial mit der
Achse aufgebrachter Verlängerung angeordnet worden (d. h. der zweite Bereich hat
seine Grenze geometrischer Verformung erreicht) und beginnen, weiterer
Ver
längerung zu widerstehen. Der zweite Bereich 66 trägt nun, als ein Ergebnis von
Molekularpegel-Verformung, eine zweite Widerstandskraft P2 gegen weitere
aufgebrachte Verlängerung bei. Die in Stufe II gezeigten Widerstandskräfte gegen
Verlängerung stellen sowohl durch die Molekularpegel-Verformung des ersten Bereichs 64
als auch durch Molekularpegel-Verformung des zweiten Bereichs 66 eine
Gesamtwiderstandskraft PT bei, welche größer als die Widerstandskraft ist, welche in Stufe
I gezeigt ist, welche durch die Molekularpegel-Verformung des ersten Bereichs 64
und die geometrische Verformung des zweiten Bereichs 66 beigestellt ist.
Dementsprechend ist die Steigung der Kurve von Kraft/Verlängerung in Stufe II signifikant,
größer als die Steigung der Kurve von Kraft/Verlängerung in Stufe I.
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Die Widerstandskraft P1 ist wesentlich größer als die Widerstandskraft P2,
wenn (L1 + D) geringer als L2 ist. Während (L1 + D) geringer als L2 ist, stellt der
erste Bereich 64 eine anfängliche Widerständskraft P1 bei, welche allgemein der
Gleichung entspricht:
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P1 = (A1 · E1 · D)/L1
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Wenn (L1 + D) größer als L2 ist, stellen die ersten und zweiten Bereiche gegen
die aufgebrachte Verlängerung D eine vereinigte Gesamtwiderstandskraft PT bei,
welche allgemein der Gleichung entspricht:
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PT = (A1 · E1 · D)/L1 + (A1 · E2 · L + D-L2 )/L2
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Die maximale Verlängerung, welche in Stufe I auftritt, wird als der
"verfügbare Stretch" der SELF-Bahn bezeichnet. Der verfügbare Stretch entspricht
der Distanz, über welche der zweite Bereich geometrische Verformung durchmacht.
Der verfügbare Stretch kann durch Überprüfung der in Fig. 6 gezeigten Kurve von
Kraft/Verlängerung 720 wirksam bestimmt werden. Der angenäherte Punkt, an
welchem es einen Wendepunkt in der Übergangszone zwischen Stufe I und Stufe II
gibt, ist der Prozent-Verlängerungspunkt von "verfügbarem Stretch". Der Bereich
von verfügbarem Stretch kann von etwa 10% bis auf 100% oder mehr variiert
werden; dieser Bereich von gummiähnlicher Reaktion ist oft befunden worden, daß
er von Interesse in wegwerfbaren absorbierenden Artikels ist, und kann durch das
Ausmaß, bis zu welchem die Oberflächenweglänge L2 im zweiten Bereich 66 die
Oberflächenweglänge L1 im ersten Bereich 64 überschreitet, und die
Zusammensetzung der Ausgangsfolie gesteuert werden. Der Ausdruck "verfügbarer Stretch" ist
nicht gedacht, um einen Limit für die Verlängerung, welcher die SELF-Bahn der
vorliegenden Erfindung unterworfen werden kann, aufzuerlegen, als es
Applikationen gibt, wo Verlängerung über den verfügbaren Stretch hinaus erwünscht ist.
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Die Kurven 730 und 735 in Fig. 7 zeigen das Elastizitätshysteresis-
Verhalten, welche von der SELF-Bahn der vorliegenden Erfindung aufgewiesen
wird, welches allgemein ähnlich der SELF-Bahn ist, welche verwendet wird, um die
Kurve 720 in Fig. 6 zu erzeugen. Die SELF-Bahn wurde bei einer Verlängerung
von 60% auf Elastizitätshysteresis-Verhalten überprüft. Die Kurve 730 stellt die
Reaktion gegen eine aufgebrachte und freigegebene Verlängerung während des
ersten Zyklus dar und die Kurve 735 stellt die Reaktion gegen aufgebrachte und
freigegebene Verlängerung während des zweiten Zyklus dar. Die Kraftrelaxation
während des ersten Zyklus 731 und die Prozent Festigung oder Verformung 732 sind in
Fig. 7 gezeigt. Man bemerke, daß signifikante rückformbare Verlängerung oder
nutzbare Elastizität bei relativ geringen Kräften über mehrere Zyklen aufgewiesen
wird, d. h. die SELF-Bahn kann bis zu einem beträchtlichen Grad leicht expandieren
und kontrahieren. Das Verfahren zum Erzeugen des Elastizitätshysteresis-
Verhaltens ist in dem Abschnitt Testverfahren im folgenden Abschnitt der
Beschreibung zu finden.
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Wenn die SELF-Bahn einer aufgebrachten Verlängerung unterworfen ist,
weist die SELF-Bahn ein gummiähnliches Verhalten auf, wenn sie sich in der
Richtung aufgebrachter Verlängerung verlängert und zu ihrem im wesentlichen
ungespannten Zustand zurückkehrt, sobald die aufgebrachte Verlängerung entfernt
worden ist; wenn nicht die SELF-Bahn über den Streckpunkt hinaus verlängert
worden ist. Die SELF-Bahn ist imstande, mehrfache Zyklen aufgebrachter
Verlängerung durchzumachen, ohne ihre Fähigkeit zu verlieren, sich im wesentlichen
rückzuformen. Dementsprechend ist die SELF-Bahn imstande, sich zu seinem im
wesentlichen ungespannten Zustand wieder einzuziehen, sobald als die aufgebrachte
Verlängerung oder Kraft entfernt worden ist.
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Während die SELF-Bahn leicht und reversibel in der Richtung aufgebrachter
Axialverlängerung in einer Richtung im wesentlichen lotrecht zur ersten Achse der
rippenartigen Elemente verlängert werden kann, wird die SELF-Bahn nicht so leicht
in einer Richtung im wesentlichen parallel zur ersten Achse der rippenartigen
Elemente verlängert. Die Bildung der rippenartigen Elemente gestattet den
rippenartigen Elementen, sich in einer Richtung im wesentlichen lotrecht zur ersten oder
Hauptachse der rippenartigen Elemente geometrisch zu verformen, während es im
wesentlichen Molekularpegel-Verformung erfordert, um sich in einer Richtung im
wesentlichen parallel zur ersten Achse der rippenartigen Elemente zu verlängern.
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Die Menge an aufgebrachter Kraft, welche erforderlich ist, um die SELF-Bahn
zu verlängern, hängt von der Zusammensetzung und von der Querschnittsfläche
des Bahnenmaterials, welches die SELF-Bahn bildet, und von der Breite und
Beabstandung der ersten Bereiche ab, wobei schmälere und breiter beabstandete erste
Bereiche geringere aufgebrachte Verlängerungskräfte erfordern, damit diese die
ge
wünschte Verlängerung erzielen. Die erste Achse (d. h. die Länge) der ersten
Bereiche ist vorzugsweise größer als die zweite Achse (d. h. die Breite) des ersten Bereichs
mit einem bevorzugten Verhältnis von Länge zu Breite von etwa 5 : 1 oder mehr.
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Die Tiefe und die Frequenz rippenartiger Elemente können ebenso variiert
werden, um den verfügbaren Stretch der SELF-Bahn zu kontrollieren. Der
verfügbare Stretch wird angehoben, wenn für eine gegebene Frequenz von rippenartigen
Elementen die Höhe oder der Grad an Verformung, welcher den rippenartigen
Elementen verliehen worden ist, erhöht wird. Ähnlich wird der verfügbare Stretch
angehoben, wenn für eine gegebene Höhe oder den Grad an Verformung die Frequenz
rippenartiger Elemente angehoben wird.
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Während die gesamte SELF-Bahn ein dehnbares Netzwerk von ersten und
zweiten Bereichen inkludiert, kann die vorliegende Erfindung ebenso durch
Versehen bestimmte Abschnitte der SELF-Bahn mit einem dehnbaren Netzwerk, welches
aus ersten und zweiten Bereichen besteht, ausgeführt werden. Beispielsweise
müssen lediglich die Seitenfelder 57 des Taillenbandes 32 die diskreten dehnbaren
Netzwerke inkludieren. Demnach kann die Gesamtheit oder ein Abschnitt des
verlängerbaren Bandes ein dehnbares Netzwerk inkludieren, welches aus ersten und
zweiten Bereichen besteht, um ein verlängerbares Taillenband beizustehen, welches
eine gesteuerte Verlängerungsreaktion entlang einer vorher festgelegten Achse
aufweist, wenn es einer aufgebrachten Axialverlängerung unterworfen wird.
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Die SELF-Bahn muß ebenso nicht lediglich in der Richtung parallel zur
Quermittellinie der Windel, wie in Fig. 1 gezeigt, verlängerbar sein. Beispielsweise
können die Längsachse und die Querachse der SELF-Bahn in einem Winkel zu der
Längsmittellinie bzw. Quermittellinie der Windel 20 angeordnet sein. Demnach
würde die SELF-Bahn sich entlang einer Linie in einem Winkel zur Quermittellinie
der Windel axial verlängern. Dieser Winkel ist vorzugsweise etwa 0º und etwa 30º
für die Windeln der vorliegenden Erfindung. Weiters können Abschnitte der SELF-
Bahn verschiedene Winkel der Verlängerbarkeit aufweisen. Beispielsweise kann in
den Seitenfeldern ein Abschnitt des Seitenfeldes, welcher am nächsten zum
Endrand der Windel ist, ein Taillenfeld, in einer Richtung parallel zur Quermittellinie
der Windel verlängerbar sein, jedoch kann der Abschnitt der SELF-Bahn, welcher
am nächsten zur Quermittellinie ist, das Schenkelfeld, eine Verlängerbarkeit nicht
parallel zur Richtung der Verlängerbarkeit des Taillenfeldes aufweisen, sodaß sie in
einem Winkel zur Quermittellinie angeordnet ist. Dieses multidirektionelle SELF-
Feld kann verbesserte Taillen- und Beinanpaßbarkeit beistellen.
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Unter nunmehriger Bezugnahme auf Fig. 8 ist eine Vorrichtung 400 gezeigt,
welche verwendet wird, um die in Fig. 5 gezeigte SELF-Bahn 52 zu bilden. Die
Vorrichtung 400 inkludiert Platten 401, 402. Die Platten 401, 402 inkludieren eine
Mehrzahl von ineinandergreifenden Zähnen 403 bzw. 404. Die Platten 401, 402
werden unter Druck zueinander gebracht, um die Ausgangsfolie 406 zu formen.
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Unter nunmehriger Bezugnahme auf Fig. 9 ist zu ersehen, daß die Platten
401 und 402 jeweils eine Längsachse "1" und eine Querachse "t" aufweisen, welche
im wesentlichen lotrecht zur Längsachse sind. Die Platte 401 inkludiert gezähnte
Bereiche 407 und gerillte Bereiche 408, wobei sich beide im wesentlichen parallel
zur Längsachse der Platte 401 erstrecken. Innerhalb gezähnter Bereiche 407 der
Platte 401 gibt es eine Mehrzahl von Zähnen 403. Die Platte 402 inkludiert Zähne
404, welche mit den Zähnen 403 der Platte 401 ineinandergreifen. Wenn die
Ausgangsfolie 406 zwischen den Platten 401, 402 geformt wird, verbleiben die
Abschnitte der Ausgangsfolie 406, welche innerhalb gerillter Bereiche 408 der Platte
401 und Zähnen 404 an der Platte 402 positioniert sind, unverformt. Diese Bereiche
entsprechen den ersten Bereichen 64 der SELF-Bahn 52, welche in Fig. 5 gezeigt
ist. Die Abschnitte der Ausgangsfolie 406, welche zwischen gezahnten Bereichen
407 der Platte 401 und Zähnen 404 der Platte 402 positioniert sind, werden
schrittweise und plastisch verformt, wobei rippenartige Elemente 74 in den zweiten
Bereichen 66 der SELF-Bahn 52 gebildet werden.
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Das Verfahren zur Formation kann in einer statischen Art ausgeführt werden,
wobei ein diskreter Abschnitt einer Ausgangsfolie auf einmal verformt wird. Ein
Beispiel eines derartigen Verfahrens ist in Fig. 10 gezeigt. Eine statische Presse,
welche allgemein mit 415 angegeben ist, inkludiert eine axial bewegbare Platte oder
Bauteil 420 und eine stationäre Platte 422. Die Platten 401 und 402 werden an den
Bauteilen 420 bzw. 422 fixiert. Während die Platten 401 und 402 getrennt werden,
wird die Ausgangsfolie 406 zwischen die Platten 401 und 402 eingeführt. Die
Platten werden dann unter einem Druck, welcher allgemein als "P" angegeben ist,
zueinander gebracht. Die obere Platte 401 wird dann von der Platte 402 weg axial
angehoben, was der geformten polymeren Bahn gestattet, zwischen den Platten 401
und 402 weggenommen zu werden.
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Fig. 11 ist ein Beispiel einer dynamischen Presse für intermittierendes
Berühren der sich bewegenden Bahn und Bilden des Ausgangsmaterials 406 zu einer
geformten Bahn ähnlich der SELF-Bahn 52 von Fig. 5. Die polymere Folie 406
wird zwischen Platten 401 und 402 in einer allgemein durch den Pfeil 430
angegebenen Richtung geführt. Die Platte 401 ist an einem Paar rotierbar gelagerter Arme
432, 434 fixiert, welche sich im Uhrzeigersinn bewegen, welche die Platte 401 in
einer ähnlichen Uhrzeigersinn-Bewegung bewegen. Die Platte 402 ist mit einem
Paar rotierender Arme 436, 438 verbunden, welche sich gegen den Uhrzeigersinn
bewegen, während sie die Platte 402 gegen den Uhrzeigersinn bewegen. Wenn die
Bahn 406 demnach sich zwischen den Platten 401 und 402 in einer Richtung,
welche durch den Pfeil 430 angegeben ist, bewegt, wird ein Abschnitt der
Ausgangsfo
lie zwischen den Platten geformt und dann so freigegeben, daß die Platten 401 und
402 zurückkehren können, um einen weiteren Abschnitt der Ausgangsfolie 406 zu
ergreifen und zu verformen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß es gestattet, daß
irgendein Muster jeglicher Komplexität in einem kontinuierlichen Verfahren virtuell
gebildet wird, z. B. ein-direktionelle, bi-direktionelle und mehr-direktionelle Muster.
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Die dynamische Presse von Fig. 11 könnte an einem fertiggestellten
absorbierenden Artikel verwendet werden, um in das fertiggestellte Produkt dehnbare
Netzwerke zu formen. Beispielsweise könnte die Gesamtheit oder könnten
Abschnitte des fertiggestellten absorbierenden Artikels zwischen Platten 401 und 402
plaziert werden, um in allen Schichten des absorbierenden Artikels ein dehnbares
Netzwerk zu schaffen.
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Ein weiteres Verfahren zum Formen des Ausgangsmaterials zu einer SELF-
Bahn ist Vakuumformen. Ein Beispiel eines vakuumformenden Verfahrens ist im
gemeinsam übertragenen US-Patent Nr. 4,342.314, erteilt an Radel et al. am
3. August 1982, geoffenbart. Alternativ kann die SELF-Bahn der vorliegenden
Erfindung in Übereinstimmung mit den Lehren des gemeinsam übertragenen US-
Patents Nr. 4,609.518, erteilt an Curro et al. am 2. September 1986, hydraulisch
geformt werden.
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In Fig. 12 ist eine weitere Vorrichtung gezeigt, welche allgemein mit 500
angegeben ist, um die Ausgangsfolie zu einer geformten SELF-Bahn zu formen. Die
Vorrichtung 500 inkludiert ein Paar Walzen 502, 504. Die Walze 502 inkludiert eine
Mehrzahl von gezahnten Bereichen 506 und eine Mehrzahl von gerillten Bereichen
508, welche sich im wesentlichen parallel zu einer Längsachse, welche durch die
Mitte der zylindrischen Walze 502 verläuft, erstrecken. Gezahnte Bereiche 506
inkludieren eine Mehrzahl von Zähnen 507. Die Walze 504 inkludiert eine Mehrzahl
von Zähnen 510, welche mit den Zähnen 507 an der Walze 502 ineinandergreifen.
Wenn eine Ausgangsfolie zwischen ineinandergreifenden Walzen 502 und 504
durchgeführt wird, werden die gerillten Bereich 508 Abschnitte der Folie
unverformt lassen, wobei die ersten Bereiche der SELF-Bahn 52 von Fig. 5 erzeugt
werden. Die Abschnitte der Folie, welche zwischen gezahnten Bereichen 506 und
Zähnen 510 durchgehen, werden durch die Zähne 507 bzw. 510 geformt, wobei in den
zweiten Bereichen der SELF-Bahn 52 rippenartige Elemente erzeugt werden.
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Alternativ kann die Walze 504 aus einem weichen Gummi bestehen. Wenn
die Ausgangsfolie zwischen gezahnter Walze 502 und Gummiwalze 504 durchgeht,
wird die Folie mechanisch zu dem Muster, welches durch die gezahnte Walze 502
beigestellt ist, geformt. Die Folie innerhalb der gerillten Bereiche 508 wird
unverformt bleiben, während die Folie innerhalb der gezahnten Bereiche 506 geformt
werden wird, wobei rippenartige Elemente in den zweiten Bereichen erzeugt
werden.
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Unter nunmehriger Bezugnahme auf Fig. 13 ist eine alternative Vorrichtung
gezeigt, welche allgemein mit 550 angegeben ist, um die Ausgangsfolie zu einer
SELF-Bahn in Übereinstimmung mit den Lehren der vorliegenden Erfindung zu
formen. Die Vorrichtung 550 inkludiert ein Paar Walzen 552, 554. Die Walzen 552
und 554 weisen jeweils eine Mehrzahl gezahnter Bereiche 556 und gerillter Bereiche
558 auf, welche sich um den Umfang der Walzen 552 bzw. 554 erstrecken. Wenn
die Ausgangsfolie zwischen den Walzen 552 und 554 durchgeht, werden die
gerillten Bereiche 558 Abschnitte der Folie ungeformt lassen, während die Abschnitte der
Folie, welche zwischen gezahnten Bereichen 556 durchgehen, geformt werden,
wobei rippenartige Elemente in den zweiten Bereichen 66 erzeugt werden.
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Das Bahnenmaterial der vorliegenden Erfindung kann aus Polyolefinen, wie
zum Beispiel Polyethylenen, einschließlich linearem Polyethylen niedriger Dichte
(LLDPE), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), Polyethylen ultraniedriger Dichte
(ULDPE), Polyethylen hoher Dichte (HDPE), oder Polypropylen und Mischungen
desselben mit den vorigen und anderen Materialien bestehen. Beispiele anderer
geeigneter polymerer Materialien, welche ebenso verwendet werden können,
inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, Polyester, Polyurethane, kompostierbare
oder biologisch abbaubare Polymere, Wärmeschrumpfpolymere, thermoplastische
Elastomere, Metallocen-Katalysator-basierende Polymere (z. B. INSITE® von Dow
Chemical Company erhältlich, und EXXACT®, von Exxon erhältlich) und
atmungsfähige Polymere. Die Bahnenmaterialien können ebenso aus einem synthetischen
Gewebe, synthetischem Strick, Faservlies, mit Öffnungen versehener Folie,
makroskopisch expandierter drei-dimensional geformter Folie, absorbierendem oder
faserigem absorbierenden Material, schaumstoffgefüllten Zusammensetzungen oder
Laminaten und/oder Kombinationen derselben bestehen. Die Faservliese können
durch beliebige der folgenden Verfahren, aber nicht beschränkt darauf, hergestellt
sein: Spinnspitze, Spinnvlies, schmelzgeblasen, gekrempelt und/oder Durchluft-
oder Kalander-gebunden, wobei ein Spinnspitzen-Material mit lose gebundenen
Fasern das bevorzugte Ausführungsbeispiel ist.
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Während die SELF-Bahn als eine einzige Grundschichte aus im wesentlichen
planer polymerer Folie beschrieben worden ist, kann die vorliegende Erfindung in
gleicher Weise mit anderen Ausgangsmaterialien oder mit Laminaten von
Materialien ausgeführt werden. Beispiele von Ausgangsmaterialien, aus welchen die SELF-
Bahn der vorliegenden Erfindung hergestellt werden kann, inkludieren
zweidimensionale mit Öffnungen versehene Folien und makroskopisch expandierte,
dreidimensionale, mit Öffnungen versehene geformte Folien. Beispiele von
makroskopisch expandierten, dreidimensionalen, mit Öffnungen versehenen geformten
Folien sind im US-Patent 3,929.135, erteilt an Thompson am 30. Dezember 1975; im
US-Patent 4,324.246, erteilt an Mullane et al. am 13. April 1982; im US-Patent
4,342.314, erteilt an Radel et al. am 3. August 1982; im US-Patent 4,463.045, erteilt
an Ahr et al. am 31. Juli 1984; und im US-Patent 5,006.394, erteilt an Baird am
9. April 1991, beschrieben. Beispiele anderer geeigneter Ausgangsmaterialien
inkludieren Verbundstoffstrukturen oder Laminate aus Polymerfolien, Faservliesen
und Polymerfolien und Faservliese. Die Laminate von Polymerfolien und
Faservliesen können ebenso absorbierende oder faserige absorbierende Materialien,
Schaumstoffe oder andere Zusammensetzungen umfassen. Zusätzliche
Verstärkungselemente können wegen Festigkeits- und Rückformungsvorteilen beigegeben werden.
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Ausgangsmaterialien, welche Laminate aus mit Öffnungen versehenen Folien
und Faservliesmaterialien umfassen, können ebenso verwendet werden, wobei im
Verfahren zum Bilden derartiger Materialien die Verbindungsstellen einer Mehrzahl
der Faservliesfasern aufgebrochen sind, um etwas durch die Öffnungen der mit
Öffnungen versehenen Folie vorzuragen.
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Bei bestimmten Ausführungsbeispielen kann es erwünscht sein, eine SELF-
Bahn zu haben, welche in einem bestimmten Grad voluminös ist. Laminate aus
Polymerfolien mit Hochbausch-Faservliesmaterialien und Laminate mit mehreren
Schichten von Faservliesen sind Arten des Beistellens von erhöhter Masse. Andere
Verfahren zum Schaffen von Masse inkludieren das Bilden einer einzigen Schichte
aus Polymerfolle auf die Weise dieser Erfindung, gefolgt durch Vorstrecken der Folie
und darauffolgendes Aufbringen des Faservlieses auf eine oder auf beide Seiten,
während die polymere Folie sich in ihrem vorgestreckten Zustand befindet. Nach
Relaxation des Stretch bildet das Faservliesmaterial Falten, welche dem Material
zusätzliche Masse geben. Ein weiteres Verfahren, um massige Laminate
herzustellen, ist durch Formen einzelner polymerer Folienschichten auf die Weise dieser
Erfindung, gefolgt durch Laminieren mehrerer Schichten dieser Materialien.
Dreidimensional geöffnete Folien, welche unter Verwendung des hierin beschriebenen
Verfahrens gebildet worden sind, stellen ebenso gute Masse in einer
Laminatstruktur bei.
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Andere Materialien, welche den hierin geoffenbarten
Verformungsarbeitsgängen, zum Erzeugen von Bahnen, welche ein gummiähnliches Verhalten in der
Richtung der aufgebrachten Kraft aufweisen, unterworfen werden können, inkludieren
polymere Schaumstoffe und thermisch gebundene im Luftstrom gelegte faserige
Strukturen.
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Fig. 14 zeigt das Kraft/Verlängerungs-Verhalten für sowohl eine
Ausgangsbahn, welche durch die Kurve 830 gezeigt ist, als auch eine geformte SELF-Bahn,
welche durch die Kurve 840 gezeigt ist, wobei beide Bahnen aus einem Laminat aus
einer Schichte der Folie Clopay-1401-Polyethylenmischung, welche über einen
Hotmelt-Kleber, Sample 2301, welcher von Findley Adhesives aus Wauwatosa,
Wisconsin, erhältlich ist, an eine Schichte aus Faservliesmaterial, welche im
we
sentlichen aus Polypropylenfasern hergestellt ist, wie sie von Veratec aus Walpole,
Massachusetts, unter der Bezeichnung P-11 erhältlich ist, angeheftet ist, bestehen.
Unter nunmehriger Bezugnahme auf die Kurve 840 gibt es eine anfängliche im
wesentlichen niederere lineare Stufe I von Kraft-Verlängerung, welche mit 840a
bezeichnet ist, eine Übergangszone, welche mit 840b bezeichnet ist, und eine im
wesentlichen lineare Stufe II, welche mit 840c bezeichnet ist. Für diese Laminatbahn
stelle man das unterscheidbare zweistufige Verhalten von geringerer Kraft der
geformten SELF-Bahn, welches in Stufe I (840a) durch die Kombination von
Molekularpegel-Verformung des ersten Bereichs und geometrischer Verformung des
zweiten Bereichs und dann in Stufe II (840c) durch Molekularpegel-Verformung sowohl
des ersten Bereichs als auch eines zweiten Bereichs, wie in Kurve 840 gezeigt ist,
verglichen mit der Molekularpegel-Verformung der Ausgangsbahn, wie in Kurve
830 gezeigt ist, beigestellt ist, fest. Die Kurven 850 und 855 in Fig. 15 zeigen das
Elastizitätshysteresis-Verhalten eines geformten Bahnenmaterials ähnlich dem
geformten Bahnenmaterial, welches verwendet wird, um die Kurve 840 in Fig. 14 zu
erzeugen, überprüft bei 60% Verlängerung. Die Kurve 850 stellt die Reaktion auf
eine aufgebrachte und freigegebene Verlängerung während des ersten Zyklus dar
und die Kurve 855 stellt die Reaktion gegen aufgebrachte und freigegebene
Verlängerung während des zweiten Zyklus dar. Die Kraftrelaxation während des ersten
Zyklus 851 und die Prozent Festigung der Bahn nach dem ersten Zyklus, 852, sind
in Fig. 15 gezeigt. Man stelle fest, daß diese Laminatbahn eine sehr signifikante
elastische Rückformung über den beobachteten Bereich von Verlängerung über
mehrere Zyklen hin aufweist.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
umfaßt, wie in Fig. 2 gezeigt ist, die SELF-Bahn ein Laminat aus drei Schichten,
welches eine innere Schichte 53, eine äußere Schichte 55 und eine Stützschichte 54
umfaßt. Die innere Schichte 53 ist vorzugsweise ein Faservliesmaterial, wie zum
Beispiel das zuvor beschriebene P-8 Material. Die äußere Schichte 55 ist
vorzugsweise die polymere Ausgangsfolie, wie sie unter Bezugnahme auf Fig. 5 hierin
beschrieben worden ist. Die Stützschichte 54 ist vorzugsweise eine geformte Folie, wie
zum Beispiel das DRI-WEAVE-Material, wie es von The Procter & Gamble Company
aus Cincinnati, Ohio, auf den Markt gebracht wird. Alternativ kann die
Stützschichte weggelassen werden, um ein billigeres zweischichtiges Laminat aus einem
Faservlies und der polymeren Ausgangsfolie beizustellen. Weiters kann eine
Faservliesschichte über der äußeren Schichte beigegeben werden, um ein weicheres
Gefühl für die Außenseite des Taillenbandes zu ergeben. Die Laminate können
durch irgendeines einer Anzahl von Bindungsverfahren, welche den Fachleuten auf
dem Gebiet bekannt sind, vereinigt werden. Derartige Bindungsverfahren
inkludieren, sind aber nicht beschränkt darauf, thermisches Binden; Klebebindung (unter
Verwendung eines beliebigen einer Anzahl von Klebstoffen, einschließlich aber
nicht beschränkt darauf, Sprühklebstoffen, Hotmelt-Klebstoffen, Latex-basierenden
Klebstoffen und dergleichen); Ultraschallbindung; und Extrusionslaminieren, wobei
eine polymere Folie direkt auf ein Faservliessubstrat gegossen wird und, während es
noch teilweise in geschmolzenem Zustand ist, an einer Seite des Faservlieses
anbindet, oder wo ein schmelzgeblasenes Faservlies direkt an einer polymeren Bahn
fixiert wird.
-
Das Taillenband 32 wird mit dem Grundstrukturaufbau 22 durch ein
Bandfixierungselement 50 verbunden. Das Bandfixierungselement 50 kann irgendeines
der bekannten Fixierungsmittel, welche hierin erörtert worden sind, umfassen,
einschließlich Klebstoff, Hitzebindungen, Druckbindungen, Ultraschallbindungen,
dynamisch mechanische Bindungen oder Kombinationen derselben. Vorzugsweise ist
das Bandfixierungselement ein Klebstoff, vorzugsweise ein Netzwerk von Klebstoff-
Filamenten mit offenem Muster, wie hierin beschrieben ist. Das Taillenband 32 ist
vorzugsweise direkt mit dem Grundstrukturaufbau 22 verbunden, wobei die innere
Schichte 53 direkt mit dem Rückenblatt 26 verbunden ist. Alternativ kann das
Taillenband 32 zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26, zwischen anderen
Elementen der Windel 20 oder direkt mit anderen Elementen der Windel
einschließlich beispielsweise direktem Verbinden der äußeren Schichte 55 mit dem Deckblatt
24 verbunden sein.
-
Die Windel 20 ist ebenso vorzugsweise mit einem Verschlußsystem zum
Anlegen der Windel am Träger versehen. Während das Verschlußsystem eine Anzahl
von Konfigurationen, wie zum Beispiel Klebebandlaschen, mechanische
Verschlußbandlaschen, Befestigungsmittel mit feststehender Position oder irgendein anderes
Verschlußmittel, wie es in der Fachwelt allgemein bekannt ist, annehmen kann;
umfaßt, wie in Fig. 1 gezeigt ist, das Verschlußsystem vorzugsweise ein
Klebebandlaschenbefestigungssystem, welches ein Paar Bandlaschen 34 und eine
Auftreffzone (nicht gezeigt), welche im ersten Taillenbereich 40 des
Grundstrukturaufbaus 22 positioniert ist, enthält. Beispiele geeigneter
Klebebandlaschenbefestigungssysteme sind im US-Patent 3,848.594, erteilt an Buell am 19. November 1974;
und im US-Patent 4,662.875, erteilt an Hirotsu und Robertson am 5. Mai 1987,
geoffenbart. Beispiele anderer Verschlußsysteme einschließlich mechanischer
Verschlußsysteme, welche in der vorliegenden Erfindung nutzbar sind, sind im US-
Patent 4,869.724, erteilt an Scripps am 26. September 1989; im US-Patent
4,848.815, erteilt an Scripps am 11. Juli 1989; und des Zwei-Punkt-
Befestigungssystems, welches im US-Patent 5,242.436, erteilt an Weil, Buell, Clear
und Falcone am 7. September 1993, beschrieben ist, geoffenbart.
-
Die Windel 20 wird vorzugsweise an einem Träger durch Positionieren von
einem der Taillenbereiche, vorzugsweise des zweiten Taillenbereichs 42, unter dem
Rücken des Trägers und Ziehen des Restes der Windel zwischen die Beine des
Trägers, sodaß der andere Taillenbereich, vorzugsweise der erste Taillenbereich 40,
über der Vorderseite des Trägers positioniert ist, angelegt. Die Laschenabschnitte
der Bandlaschen 34 werden dann vom Freigabeabschnitt freigegeben. Der
Windelanleger hüllt dann das verlängerbare Taillenband 32 rund um den Träger, während
er noch den Laschenabschnitt hält. Das verlängerbare Taillenband 32 wird in der
Regel verlängert werden und während dieses Vorgangs unter Zugspannung
gehalten werden, um sich so an die Größe und Gestalt des Trägers anzupassen. Die
Bandlasche 34 wird an der Auftreffzone am Grundstrukturaufbau 22 fixiert, um einen
Seitenverschluß zu bewirken. Der Vorgang wird daraufhin mit der anderen
Bandlasche wiederholt. So wird die Windel am Träger geschlossen und das Taillenband 32,
welches aus der SELF-Bahn besteht, ergibt den Sitz und die Einschließungsvorteile,
wie sie hierin beschrieben worden sind.
-
Alternativ kann das Taillenband mit einem Verschlußsystem versehen sein,
welches gestattet, daß die Seitenfelder als erstes miteinander verbunden werden.
Der Windelanleger bringt dann den Grundstrukturaufbau zwischen die Beine des
Trägers und verbindet den Grundstrukturaufbau mit der äußeren Schichte des
Taillenbandes. Eine derartige Konfiguration und ein derartiges Fixierungsverfahren
sind ausführlicher in der zuvor bezug genommenen EP-A-506745 beschrieben.
-
Für Vergleichszwecke werden eine Anzahl unterschiedlicher kommerziell
erhältlicher großer Wegwerfwindelprodukte, welche als Proben A-F bezeichnet sind,
und ein großes Windelprodukt der vorliegenden Erfindung, welches als Probe X
bezeichnet ist, gemessen. Die Daten aus diesen Messungen sind in den folgenden
Tabellen dargelegt.
TABELLE 1
-
Unter Bezug auf Tabelle I waren die kommerziell erhältlichen Produkte,
welche getestet worden sind, alle an ihren jeweiligen Verpackungen zur Verwendung
an großen Säuglingen bezeichnet. Das Probe-X-Produkt ist gedacht, um an großen
Säuglingen verwendet zu werden. Die Grundstrukturfläche der Windeln war zuerst
durch Einfrieren und dann Entfernen der elastischen Elemente von jeder der
Windeln bestimmt worden. Der absorbierende Kern wurde dann aus jeder der Windeln
entfernt. Jede Windel wurde dann in ihrem flach ausgelegten Zustand an einem
Stück Papier plaziert, welches eine bekannte Fläche und ein bekanntes
Flächengewicht aufwies. Der Umfang der Windelgrundstruktur wurde dann auf das Papier
gezeichnet. Das Papier wurde dann entlang der gezeichneten Linie geschnitten. Der
Ausschnitt aus dem Stück Papier wurde dann gewogen. Die Fläche der
Grundstruktur wurde dann basierend auf der bekannten Fläche und dem bekannten
Flächengewicht des Stücks Papier, bevor es geschnitten worden ist, berechnet. Ein
ähnlicher Vorgang wurde dann verwendet, um die Fläche des absorbierenden Kerns zu
berechnen.
-
Wie aus den Daten in Tabelle I zu ersehen ist, hatte die Probe-X-Windel der
vorliegenden Erfindung das kleinste Verhältnis von Fläche des absorbierenden
Kerns zu Grundstrukturfläche der getesteten Proben. Andere Ausführungsbeispiele
von Wegwerfwindeln der vorliegenden Erfindung weisen vorzugsweise ein
Verhältnis von Fläche des absorbierenden Kerns zu Grundstrukturfläche von weniger als
etwa 0,40 : 1,0, bevorzugter weniger als etwa 0,39 : 1,0; und am bevorzugtesten
weniger als etwa 0,38 : 1,0 auf. Ein Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiel hat ein
Verhältnis von Fläche des absorbierenden Kerns zu Grundstrukturfläche von etwa 0,38 : 1,0.
-
Unter neuerlicher Bezugnahme auf Tabelle I wird festgestellt werden, daß die
Probe-X-Windel der vorliegenden Erfindung eine Fläche des absorbierenden Kerns
und Grundstrukturfläche wesentlich geringer als die der anderen kommerziell
erhältlichen Windeln, welche getestet worden sind, aufweist. Wegen des einzigartigen
Designs der Windel der vorliegenden Erfindung ist der absorbierende Kern der
Windel der vorliegenden Erfindung imstande, ein wesentliches Ausmaß der Schrittzone
des Trägers zu bedecken, während signifikant weniger Grundstrukturmaterial und
absorbierendes Kernmaterial verwendet wird.
-
Unter nunmehriger Bezugnahme auf Fig. 16 ist eine Darstellung, in
Seitenansicht, eines Unterleibs eines Trägers gezeigt, welcher allgemein mit 120
bezeichnet ist. Der Unterleib 120 ist mit dem Körper in einer aufrechten oder stehenden
Position gezeigt. Der Träger oder der Unterleib weisen eine aufrechte Achse 122 auf.
Die aufrechte Achse 122 des Trägers erstreckt sich durch den Unterleib in einer
Richtung im wesentlichen lotrecht zu einer Oberfläche, auf welcher der Träger
steht, zum Beispiel dem Fußboden oder dem Erdboden. Das Schambein ist mit 124
bezeichnet. Die Ebene 126, welche das oberste Ende des Schritts definiert, erstreckt
sich vom Schambein 124 durch den Unterleib in einer Richtung lotrecht zur
aufrechten Achse 122.
-
Für Vergleichszwecke wurden die Fläche des Schritts, welche vom
absorbierenden Kern eine Probe-X-Windel der vorliegenden Erfindung bedeckt war, und
diejenige der Probe-D-Windel gemessen. Die Probe-D-Windel wurde für den Vergleich
aus den kommerziell erhältlichen Windeln in Tabelle I ausgewählt, da sie eine
typische kommerziell erhältliche Windel darstellt, wie aus den Daten in Tabelle I zu
ersehen ist. Die Daten von den Messungen sind in der folgenden Tabelle festgehalten.
TABELLE II
-
Unter bezug auf Tabelle II wurde die bedeckte Schrittfläche unter
Verwendung eines empirischen Computermodells bestimmt. Die Eingaben in das Modell
waren die Geometrie und die Materialeigenschaften der Windel und eine Population
von Babys, welche deren Gewicht und Gestalt enthielt. Das Modell plazierte dann
die Windel an der Population von Babys und maß verschiedene Parameter, wie zum
Beispiel die Schrittfläche, welche vom absorbierenden Kern bedeckt war. Während
ein Computermodell verwendet wurde, um die Daten in Tabelle II zu erzeugen,
können die Daten ebenso durch manuelles Messen der Schrittfläche, welche vom
absorbierenden Kern bedeckt ist, erzeugt werden. Wie aus den Daten in Tabelle II
zu entnehmen ist, ist das Ausmaß von Schrittfläche, welche von der Probe-X-Windel
bedeckt war, geringer als die Schrittfläche, welche von der Probe-D-Windel bedeckt
war.
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Die Probe-X-Windel der vorliegenden Erfindung bedeckt weniger Schrittfläche
als die kommerziell erhältliche Windel, aber, wie aus den Daten in Tabelle I zu
entnehmen ist, weist die Probe-X-Windel eine Fläche des absorbierenden Kerns auf,
welche deutlich geringer ist als die Flächen der absorbierenden Kerne der getesteten
Windeln. Die Effizienzen der Probe-X-Windel und der kommerziell verfügbaren
Windeln, welche durch die Probe-D-Windel repräsentiert sind, sind in der folgenden
Tabelle dargelegt:
TABELLE III
-
Unter nunmehriger Bezugnahme auf Tabelle III wird festgestellt werden, daß
die Verhältnisse der Träger-Schrittfläche, welche vom absorbierenden Kern bedeckt
ist, zur Fläche des absorbierenden Kerns der Probe-X-Windel größer sind als die
Verhältnisse der kommerziell verfügbaren Windeln. Windeln der vorliegenden
Erfindung weisen vorzugsweise ein Verhältnis der Träger-Schrittfläche, welche vom
absorbierenden Kern bedeckt ist, von mindestens 0,40 : 1,0 auf.
TABELLE IV
-
Unter nunmehriger Bezugnahme auf Tabelle IV wird festgestellt werden, daß
die Probe-X-Windel das größte Verhältnis von Breite der Grundstruktur im ersten
Taillenbereich zur Breite der Grundstruktur im zweiten Taillenbereich der
getesteten Proben aufweist. Andere Ausführungsbeispiele der Wegwerfwindeln der
vorliegenden Erfindung weisen vorzugsweise ein Verhältnis von Breite der Grundstruktur
im ersten Taillenbereich zur Breite
der Grundstruktur im zweiten Taillenbereich
von mindestens 1,3 : 1, bevorzugter mindestens 1,5 : 1 und am bevorzugtesten
mindestens 1,7 : 1 auf.
TABELLE V
-
Unter nunmehriger Bezugnahme auf Tabelle V wird festgestellt werden, daß
die Probe-X-Windel das größte Verhältnis von Länge der Grundstruktur zur Fläche
der Grundstruktur der getesteten Proben aufweist. Andere Ausführungsbeispiele
von Wegwerfwindeln der vorliegenden Erfindung weisen vorzugsweise ein
Verhältnis von Länge der Grundstruktur zur Fläche der Grundstruktur von mindestens
0,45 : 1,0 (cm/cm²), bevorzugter von mindestens 0,48 : 1,0 (cm/cm²) und am
bevorzugtesten von mindestens 0,50 : 1,0 (cm/cm²) auf. Ein Wegwerfwindel-
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung weist ein Verhältnis von Länge der
Grundstruktur zu Fläche der Grundstruktur von etwa 0,51 : 1,0 (cm/cm²) auf.
-
Fig. 3 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung, bei welchem das Taillenband 332 aus gesonderten Materialien, welche
miteinander verbunden worden sind, gebildet ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind
die Seitenfelder 357 jeweils ein gesondertes Material, vorzugsweise die SELF-Bahn
52, wie sie hierin beschrieben ist, verbunden benachbart zum Beinrand 61 des
Grundstrukturaufbaus 22. Das mittlere Taillenfeld 356 ist aus einem Abschnitt des
Grundstrukturaufbaus 22 gebildet, bei diesem Ausführungsbeispiel dem Endlappen
62, welcher durch eine Verlängerung des Deckblatts 24 und des Rückenblatts 26
über den Taillenrand 59 des absorbierenden Kerns 28 hinaus gebildet ist. Demnach
ist bei diesem Ausführungsbeispiel das mittlere Taillenfeld 356 nicht verlängerbar,
aber die Seitenfelder 357 sind dies, weil sie aus der SELF-Bahn 52 aufgebaut sind.
-
Fig. 4 zeigt ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung, bei welchem das Taillenband 432 aus einer kontinuierlichen SELF-Bahn
und einem Abschnitt des Grundstrukturaufbaus 22 gebildet ist. Bei diesem
Ausführungsbeispiel erstreckt sich die SELF-Bahn 52 über die gesamte Windel im zweiten
Taillenbereich 42. Der Grundstrukturaufbau 22 ist mit der SELF-Bahn 52 im
mittleren Taillenfeld 456 verbunden. Während das mittlere Taillenfeld 456 nicht
verlängerbar sein muß, weil die Bestandteile des Grundstrukturaufbaus 22 nicht
verlängerbar sind, ist bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel, wie es in Fig. 4 gezeigt
ist, das mittlere Taillenfeld 456 mechanischem Dehnen, um dem Taillenfeld 456 zu
gestatten, einen gewissen Grad an Verlängerbarkeit aufzuweisen, oder den SELF-
Arbeitsvorgängen, wie sie hierin beschrieben sind, unterworfen worden, sodaß das
Taillenband 432 zur Gänze eine SELF-Bahn ist. Die Verlängerbarkeit ist durch die
strichlierten Linien in Fig. 4 gezeigt. Der Querrand 60 des Grundstrukturaufbaus
22 im ersten Taillenbereich 40 ist ebenso mit einem elastifizierten Taillenband 462
durch operatives Verbinden eines elastischen Bauteils 464 mit dem
Grundstrukturaufbau 22, vorzugsweise entweder mit dem Deckblatt 24, dem Rückenblatt 26 oder
mit beiden, bevorzugter zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26,
versehen. Beispiele derartiger elastifizierter Taillenbänder sind im US-Patent
5,151.092, erteilt an Buell, Clear und Falcone am 29. September 1992; oder im US-
Patent 4,515.595, erteilt an Kievit und Osterhage am 7. Mai 1985, geoffenbart.
Al
ternativ kann der Querrand des Grundstrukturaufbaus im ersten Taillenbereich
ebenso eine SELF-Bahn, wie sie hierin beschrieben ist, umfassen.
-
Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann
die Windel ebenso mit Ohrlappen versehen sein, welche sich im ersten
Taillenbereich quer auswärts von jedem Beinrand des Grundstrukturaufbaus erstrecken. Die
Ohrlappen ergeben eine Struktur, an welcher das Taillenband fixiert werden kann,
um die Beine und die Taille des Trägers zu umgürten. Die Ohrlappen können eine
Anzahl unterschiedlicher Größen, Gestalten, Konfigurationen und Materialien
annehmen. Die Ohrlappen können einen Abschnitt des Materials, welches eines oder
mehrere der Windelelemente ausmacht, einschließlich dem Deckblatt und dem
Rückenblatt, umfassen. Alternativ können die Ohrlappen ein gesondertes Element
oder eine Mehrzahl von Elementen, welche an der Windel fixiert sind, umfassen.
Geeignete Materialien zur Verwendung als die Ohrlappen inkludieren Gewebe-
Bahnen, Faservlies-Bahnen, Folien einschließlich Polymerfolien; Schaumstoffe;
Laminatmaterialien einschließlich Folienlaminaten, Faservlieslaminaten oder
spannungslosen Laminaten; Elastomere; Verbundstoffe; SELF-Bahnen; oder irgendeine
Kombination dieser Materialien. Die Ohrlappen können mit dem
Grundstrukturaufbau durch irgendein Mittel, welches in der Fachwelt bekannt ist, verbunden sein;
beispielweise können die Ohrlappen mit dem Grundstrukturaufbau unter
Verwendung von erhitztem oder unerwärmtem Klebstoff, Hitzebindung, Druckbindung,
Ultraschallbindung, dynamisch mechanischer Bindung oder irgendeinem anderen
Verfahren, welches in der Fachwelt bekannt ist, kontinuierlich oder intermittierend
gebunden werden.
Testverfahren
Oberflächenweglänge
-
Weglängenmessungen geformter Materialbereiche sind durch Auswählen und
Herstellen von repräsentativen Proben aus jedem verschiedenen Bereich und
Analysieren dieser Proben mittels mikroskopischer Bildanalyseverfahren zu bestimmen.
-
Proben sind auszuwählen, um repräsentativ für jede
Bereichsoberflächengeometrie zu sein. Allgemein sollten die Übergangsbereiche vermieden werden, weil
sie normalerweise Elemente sowohl der ersten als auch der zweiten Bereiche
enthalten würden. Die zu messende Probe wird aus dem interessierenden Bereich
herausgeschnitten und herausgetrennt. Der "gemessene Rand" soll parallel zu einer
spezifizierten Verlängerungsachse herausgeschnitten werden. Üblicherweise ist diese
Achse parallel zur geformten Hauptachse entweder des ersten Bereichs oder des
zweiten Bereichs. Eine ungespannte Probenlänge von einem halben Inch soll
lotrecht zum "Meßrand" "Eichmaß-markiert" werden, während sie am Bahnenmaterial
fixiert ist, und wird dann genau aus dem Materialbereich geschnitten und
entnommen.
-
Meßproben werden dann auf den Längsrand eines Mikroskop-Glasplättchens
gelagert. Der "Meßrand" soll sich gering (annähernd 1 mm) auswärts vom
Plättchenrand erstrecken. Eine dünne Schichte von druckempfindlichem Klebstoff wird
auf den Glasflächenrand aufgebracht, um ein geeignetes Probenträgermittel
beizustellen. Für hoch geformte Probenbereiche hat sich als erwünscht herausgestellt,
daß sie sich etwas über die Probe in deren Axialrichtung erstrecken (ohne
signifikante Kraft aufzuerlegen), simultan zur Berührung und Fixierung der Probe am
Plättchenrand. Dies gestattet verbesserte Randidentifizierung während der
Bildanalyse und vermeidet mögliche "geknitterte" Randabschnitte, welche zusätzliche
Interpretationsanalyse erfordern.
-
Bilder einer jeden Probe sollen als "gemessener Rand"-Ansichten,
vorgenommen mit dem Tragplättchen "Rand drauf", unter Verwendung geeigneter
mikroskopischer Meßmittel von ausreichender Qualität und Vergrößerung erhalten werden.
Hierin dargestellte Daten wurden unter Verwendung der folgenden Geräte erhalten:
Keyence VH-6100-(20x-Linse)-Video-Einheit, wobei Video-Bilddrucke mit einer
Sony-Video-Drucker-Mavigraph-Einheit hergestellt wurden. Video-Drucke wurden
mit einem Hewlett Packard ScanJet IIP Scanner Image-gescannt. Bildanalyse war
an einem McIntosh-IICi-Computer unter Verwendung der Software NTH-MAC-
Image-Version 1,45 ausgeführt.
-
Unter Verwendung dieser Anlage soll ein Kalibrierungsbild, welches
anfänglich an einer Gitterskalenlänge von 12,7 mm (.500") mit 0,127 mm-(.005")-Schritt-
Markierungen vorgenommen worden ist, für die Kalibrierungseinstellung des
Computerbild-Analyseprogramms verwendet werden. Alle zu messenden Proben wurden
dann bildlich dargestellt und als Bild gedruckt. Als nächstes wurden alle Video-
Prints bei 100 dpi (256 Graupegelskala) zu einem geeigneten Mac-Image-Datei-
Format Image-gescannt. Schließlich wurde jede Image-Datei (einschließlich
Kalibrierungs-Datei) unter Verwendung eines Mac-Image-1,45-Computerprogramms
analysiert. Alle Proben wurden mit einem Freihand-Linienmessinstrument, welches
ausgewählt worden ist, gemessen. Proben wurden an beiden Seitenrändern gemessen
und die Längen aufgezeichnet. Einfache folienähnliche (dünne & konstante Dicke)
Proben erfordern, daß lediglich eine Randmessung gemessen wird. Laminat- und
dicke Schaumstoffproben wurden an beiden Seitenrändern gemessen.
Längenmessungslinien sind entlang der vollen Eichlänge einer geschnittenen Probe
auszuführen. In Fällen von stark verformten Proben können mehrere (teilweise
überlappende) Bilder erforderlich sein, um die ganze geschnittene Probe abzudecken. In diesen
Fällen werden charakteristische Elemente, welche beiden Überlappungsbildern
gemeinsam sind, ausgewählt und als "Markierungsstellen" genutzt, um zu gestatten,
daß Bildlängenablesungen aneinander anschließen, aber nicht überlappen.
-
Die abschließende Bestimmung von Weglänge für jeden Bereich wird durch
Mitteln der Längen von fünf (5) gesonderten 12,7 mm-(1/2")-Eichproben eines jeden
Bereiches erhalten. Jede Eichproben-"Weglänge" soll der Durchschnitt von beiden
Seitenrand-Oberflächenweglängen sein.
Poisson'scher Querkontraktionseffekt
-
Der Poisson'sche Querkontraktionseffekt wird an einem Instron-Modell-1122,
wie es von Instron Corporation aus Canton, Massachusetts, erhältlich ist, welches
an einen Gateway-2000-486/33 Hz-Computer, welcher von Gateway 2000 aus N.
Sioux City, South Dakota, erhältlich ist, angeschlossen wird, unter Verwendung von
Test WorksTM Software, welches von Sintech, Inc. aus Research Triangle Park, North
Carolina, erhältlich ist, gemessen. Alle wesentlichen Parameter, welche zum Testen
erforderlich sind, werden in die Test WorksTM Software für jeden Test eingegeben.
Datensammlung wird durch eine Kombination von manuellen
Probenbreitenmessungen und -verlängerungsmessungen, welche innerhalb von Test WorksTM
vorgenommen worden sind, ausgeführt.
-
Die für diesen Test verwendeten Proben sind 25,4 mm (1") breit · 101,6 mm
(4") lang, wobei die lange Achse der Probe parallel zur Richtung des ersten Bereichs
der Probe geschnitten worden ist. Die Probe sollte mit einem scharfen Messer oder
einer geeigneten scharfen Schneideinrichtung, welche entworfen ist, um eine
präzise 25,4 mm (1") breite Probe zu schneiden, geschnitten werden. Es ist wesentlich,
daß eine "repräsentative Probe" geschnitten wird, sodaß eine Fläche, welche
repräsentativ für die Symmetrie des Gesamtmusters des verformten Bereiches ist,
dargestellt ist. Es wird Fälle geben (zufolge von Variationen entweder in der Größe des
verformten Abschnitts oder in den Relativ-Geometrien der ersten und zweiten
Bereiche), bei welchen es erforderlich sein wird, entweder größere oder kleinere
Proben, als hierin vorgeschlagen wird, zu schneiden. In diesem Fall ist es sehr
wesentlich, die Größe der Probe (zusammen mit irgendwelchen festgehaltenen Daten), aus
welcher Fläche des verformten Bereichs sie entnommen wurde, festzustellen und
vorzugsweise ein Schema der repräsentativen Fläche, welche für die Probe
verwendet worden ist, zu inkludieren. Im allgemeinen soll, falls möglich, ein
"Seitenverhältnis" von (2 : 1) für den aktuellen verlängerten Zugspannungsabschnitt
(11 : w1) aufrechterhalten werden. Fünf Proben werden getestet.
-
Die Klemmen des Instron-Geräts bestehen aus luftbetätigten Klemmen,
welche entworfen sind, um die gesamte Greifkraft entlang einer einzigen Linie lotrecht
zur Richtung der zu testenden Verlängerung zu konzentrieren, wobei sie eine flache
Oberfläche und eine gegenüberliegende Seite aufweisen, von welcher ein Halbrund
abragt. Kein Gleiten sollte zwischen der Probe und den Klemmen zugelassen
werden. Die Distanz zwischen den Greifkraft-Linien sollte 50,8 mm (2"), gemessen mit
einem Stahllineal, welches neben den Klemmen gehalten wird, sein. Diese Distanz
wird von nun an als die "Eichlänge" bezug genommen werden. Die Probe wird in
den Klemmen mit ihrer langen Achse lotrecht zur Richtung aufgebrachter
Verlängerung eingespannt. Eine Fläche, welche repräsentativ für die
Gesamtmustergeometrie ist, sollte symmetrisch zwischen den Klemmen zentriert sein. Die
Querkopfgeschwindigkeit wird auf 254 mm/Minute (10 in/min) eingestellt. Der Querkopf wird
zur spezifizierten Dehnung (Messungen werden sowohl bei 20% als auch bei 60%
Verlängerung gemacht) bewegt. Die Breite der Probe an ihrem schmalsten Punkt
(w2) wird, unter Verwendung eines Stahllineals, auf die nächsten 0,5 mm (0,02")
gemessen. Die Verlängerung in der Richtung aufgebrachter Verlängerung wird, auf
die nächsten 0,5 mm (0,02"), in der Test-Works-Software festgehalten. Der
Poisson'sche Querkontraktionseffekt (PLCE) wird unter Verwendung der folgenden
Formel berechnet:
-
wobei
-
w&sub2; die Breite der Probe unter einer aufgebrachten Längsverlängerung ist,
-
w&sub1; = die ursprüngliche Breite der Probe ist,
-
I&sub2; = die Länge der Probe unter einer aufgebrachten Längsverlängerung ist,
-
I&sub1; = die ursprüngliche Länge der Probe (Eichlänge) ist.
-
Messungen werden sowohl bei 20% Verlängerung als auch bei 60%
Verlängerung unter Verwendung fünf verschiedener Proben für jede gegebene
Verlängerung ausgeführt. Der PLCE bei einer gegebenen Prozent Verlängerung ist der
Durchschnitt von fünf Messungen.
Hysteresis-Test
-
Der Hysteresis-Test wird zum Messen der Prozent Festlegung und der Prozent
Kraftrelaxation eines Materials verwendet. Die Tests werden an einem Instron-
Modell-1122, welches von Instron Corporation aus Canton, Massachusetts erhältlich
ist, welches an einen Gateway 2000 486/33 Hz Computer angeschlossen ist, welcher
von Gateway 2000 aus N. Sioux City, South Dakota 57049, erhältlich ist, unter
Verwendung von Test-WorksTM-Software, welche von Sintech, Inc. aus Research
Triangle Park, North Carolina, 27709, erhältlich ist, ausgeführt. Alle wesentlichen
Parameter, welche zum Testen erforderlich sind, werden in die Test-WorksTM-Software
für jeden Test eingegeben (d. h. Crosshead Speed, Maximum Prozent
Verlänge
rungspunkt und Haltezeiten). Ebenso werden alle Datensammlungen,
Datenanalysen und Diagramme unter Verwendung von Test-WorksTM-Software ausgeführt.
-
Die für diesen Test verwendeten Proben sind von 25,4 mm (1") Breite ·
101,6 mm (4") Länge, wobei die lange Achse der Probe parallel zur Richtung
maximaler Verlängerbarkeit der Probe herausgeschnitten ist. Die Probe sollte mit einem
scharfen Exacto-Messer oder irgendeinem geeigneten scharfen
Schneidvorrichtungsmodell, um ein präzises 25,4 mm (1") breites Probestück zu schneiden,
geschnitten werden. (Wenn es mehr als eine Verlängerbarkeitsrichtung des Materials
gibt, sollten parallel zu jeder Stretch-Richtung Proben genommen werden.) Die
Probe sollte so geschnitten werden, daß eine Fläche, welche für die Symmetrie des
Gesamtmusters des verformten Bereichs repräsentativ ist, repräsentiert ist. Es wird
Fälle geben (zufolge von Variationen entweder in der Größe des verformten
Abschnitts oder in den relativen Geometrien der ersten und zweiten Bereiche), bei
welchen es erforderlich sein wird, entweder größere oder kleinere Proben, als hierin
vorgeschlagen wurden, zu schneiden. In diesem Fall ist es sehr wesentlich, die
Größe der Probe (zusammen mit beliebigen erhaltenen Daten), aus welcher Fläche des
verformten Bereichs sie entnommen worden ist, festzuhalten und vorzugsweise ein
Schema der repräsentativen Zone, welche für die Probe verwendet worden ist, zu
inkludieren. Drei gesonderte Tests bei 20, 60 und 100% Dehnung werden in der
Regel für jedes Material gemessen. Drei Proben eines gegebenen Materials werden
bei jeder Prozent-Verlängerung gemessen.
-
Die Klemmen des Instron-Geräts bestehen aus luftbetätigten Klemmen,
welche entworfen sind, um die gesamte Greifkraft entlang einer einzigen Linie lotrecht
zur Richtung der Testbelastung zu konzentrieren, welche eine flache Oberfläche
und eine gegenüberliegende Seite aufweisen, von welcher ein Halbrund vorkragt,
um ein Gleiten der Probe zu minimieren. Die Distanz zwischen den Greifkraft-Linien
sollte 50,8 mm (2"), gemessen mit einem Stahllineal, welches neben den Klemmen
gehalten wird, sein. Diese Distanz wird hier von nun an als die "Eichlänge" bezug
genommen werden. Die Probe wird in den Klemmen mit ihrer langen Achse lotrecht
zur Richtung aufgebrachter Prozent-Verlängerung montiert. Die
Querhauptgeschwindigkeit wird auf 254 mm/min (10 in/min) eingestellt. Das Querhaupt bewegt
sich zur spezifizierten maximalen Prozent-Verlängerung und hält die Probe bei
dieser Prozent-Verlängerung 30 Sekunden lang. Nach den 30 Sekunden kehrt das
Querhaupt zu seiner ursprünglichen Position (0% Verlängerung) zurück und
verbleibt in dieser Position 60 Sekunden lang. Das Querhaupt kehrt dann zu der
gleichen maximalen Prozent-Verlängerung, wie sie im ersten Zyklus verwendet worden
ist, zurück, hält diese 30 Sekunden lang und kehrt dann wiederum auf Null zurück.
-
Ein Diagramm zweier Zyklen wird geschaffen. Ein repräsentatives Diagramm
ist in Fig. 7 gezeigt. Die Prozent-Kraftrelaxation wird bestimmt durch die folgende
Berechnung der Kraft-Daten aus dem ersten Zyklus:
-
Kraft bei max. %-Verlängerung - Kraft nach Halten über 30 Sek. · 100/Kraft bei max.%-Verlängerung (Zyklus 1) = % Kraftrelaxation
-
Die Prozent-Festlegung ist die Prozent-Verlängerung der Probe des zweiten
Zyklus, wo die Probe beginnt, der Verlängerung zu widerstehen. Die Prozent-
Festlegung und die Prozentkraftrelaxation sind ebenso graphisch in den Fig. 7
und 15 gezeigt. Die durchschnittliche Prozent-Kraftrelaxation und die
durchschnittliche Prozentfestlegung für drei Proben wird für jeden getesteten maximalen
Prozent-Verlängerungswert erhalten.
Zugspannungstest
-
Der Zugspannungstest wird verwendet, um Eigenschaften von Kraft versus
Prozent-Verlängerung und Prozent von verfügbarem Stretch eines Materials zu
messen. Die Tests werden an einem Instron Modell 1122, welches von Instron
Corporation aus Canton, Massachusetts, erhältlich ist, welches an einen Gateway 2000
486/33 Hz-Computer angeschlossen ist, welche von Gateway 2000 aus N. Sioux
City, South Dakota, erhältlich ist, unter Verwendung von Test-WorksTM-Software,
welche von Sintech Inc. aus Research Triangle Park, North Carolina, erhältlich ist,
vorgenommen. Alle wesentlichen Parameter, welche zum Testen erforderlich sind,
werden in die Test-WorksTM-Software für jeden Test eingegeben. Ebenso werden die
gesamte Datensammlung, Datenanalyse und grafische Darstellung unter
Verwendung der Test WorksTM Software ausgeführt.
-
Die für diesen Test verwendeten Proben sind 25,4 mm (1") breit · 101,6 mm
(4") lang, wobei die lange Achse der Probe parallel zur Richtung maximaler
Verlängerbarkeit der Probe geschnitten worden ist. Die Probe sollte mit einem scharfen
Exacto-Messer oder irgendeiner geeigneten scharfen Schneideinrichtung, welche
entworfen ist, um eine präzise 25,4 mm (1") breite Probe zu schneiden, geschnitten
werden. (Wenn es mehr als eine Verlängerbarkeitsrichtung des Materials gibt,
sollten Proben parallel zu jeder entnommen werden.) Die Probe sollte so geschnitten
werden, daß eine Fläche, welche repräsentativ für die Symmetrie des
Gesamtmusters des verformten Bereichs ist, repräsentiert ist. Es wird Fälle geben (zufolge
Variationen entweder in der Größe des verformten Bereichs oder in den relativen
Geometrien der ersten und zweiten Bereiche), bei welchen es erforderlich sein wird,
entweder größere oder kleinere Proben, als sie hierin vorgeschlagen sind, zu
schneiden. In diesem Fall ist es sehr wesentlich, die Größe der Probe (zusammen mit
be
liebigen aufgelisteten Daten), aus welcher Fläche des verformten Bereichs sie
entnommen worden ist, und vorzugsweise ein Schema der repräsentativen Fläche,
welche für die Probe verwendet worden ist, inkludierend festzuhalten. Drei Proben
eines gegebenen Materials werden getestet.
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Die Klemmen des Instron-Geräts bestehen aus luftbetätigten Klemmen,
welche entworfen sind, um die gesamte Greifkraft entlang einer einzigen Linie lotrecht
zur Richtung der testenden Belastung zu konzentrieren, welche eine flache
Oberfläche und eine gegenüberliegende Seite aufweisen, von welcher ein Halbrund
vorkragt, um ein Gleiten der Probe zu minimieren. Die Distanz zwischen den
Greifkraft-Linien sollte 50,8 mm (2"), gemessen mit einem Stahllineal, welches neben
den Klemmen gehalten ist, sein. Diese Distanz wird von nun an hierin als die
"Eichlänge" bezug genommen werden. Die Probe wird in den Klemmen mit ihrer
langen Achse lotrecht zur Richtung aufgebrachter Prozentverlängerung montiert.
Die Querhauptgeschwindigkeit wird auf 254 mm/min (10 in/min) eingestellt. Das
Querhaupt verlängert die Probe, bis die Probe reißt, an welchem Punkt das
Querhaupt anhält und zu seiner ursprünglichen Position (0% Verlängerung)
zurückkehrt.
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Die Prozente verfügbarer Stretch ist der Punkt, an welchem es einen
Wendepunkt in der Kurve von Kraft-Verlängerung gibt, über welchen Punkt hinaus es eine
schnelle Zunahme in der Menge an Kraft gibt, welche erforderlich ist, um die Probe
weiter zu verlängern. Der Durchschnitt des Prozent verlängerbaren Stretch für drei
Proben wird festgehalten.
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Während die zuvor beschriebenen Testverfahren für viele der
Bahnenmaterialien der vorliegenden Erfindung brauchbar sind, ist erkannt worden, daß die
Testverfahren zu modifizieren sind, um einige der komplexeren SELF-
Bahnenmaterialien innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung
unterzubringen.
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Während bestimmte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung
illustriert und beschrieben worden sind, würde es für einen Fachmann auf dem Gebiet
offensichtlich sein, daß zahlreiche andere Änderungen und Modifikationen gemacht
werden können, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es ist daher
gedacht, in den beigeschlossenen Ansprüchen alle derartigen Änderungen und
Modifikationen abzudecken, welche innerhalb des Rahmens dieser Erfindung sind.