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DE69420061T3 - Tampon, insbesondere für die Frauenhygiene, und Verfahren und Apparat zu seiner Herstellung - Google Patents

Tampon, insbesondere für die Frauenhygiene, und Verfahren und Apparat zu seiner Herstellung

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Publication number
DE69420061T3
DE69420061T3 DE69420061T DE69420061T DE69420061T3 DE 69420061 T3 DE69420061 T3 DE 69420061T3 DE 69420061 T DE69420061 T DE 69420061T DE 69420061 T DE69420061 T DE 69420061T DE 69420061 T3 DE69420061 T3 DE 69420061T3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
press
pressing
tampon
preform
longitudinal
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69420061T
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English (en)
Other versions
DE69420061D1 (de
DE69420061T2 (de
Inventor
Robert Leutwyler
Hans-Werner Schoelling
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kenvue Brands LLC
Original Assignee
McNeil PPC Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=6480480&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69420061(T3) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by McNeil PPC Inc filed Critical McNeil PPC Inc
Priority to DE69420061T priority Critical patent/DE69420061T3/de
Publication of DE69420061D1 publication Critical patent/DE69420061D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69420061T2 publication Critical patent/DE69420061T2/de
Publication of DE69420061T3 publication Critical patent/DE69420061T3/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/15Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
    • A61F13/20Tampons, e.g. catamenial tampons; Accessories therefor
    • A61F13/2051Tampons, e.g. catamenial tampons; Accessories therefor characterised by the material or the structure of the inner absorbing core
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
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    • A61F13/2082Apparatus or processes of manufacturing
    • A61F13/2085Catamenial tampons
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Description

  • Die Erfindung betrifft einen Digitaltampon für die Frauenhygiene gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Tampons gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 5 und eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 14.
  • Tampons dieser Gattung sind aus DE 39 34 153 C2 bekannt. Sie sind in der Regel einzeln verpackt und werden mit der Hand in die Körperhöhle ohne eine Einführhilfe eingeführt. Das Rückholband liegt in geordneter oder auch beliebiger Lage an dem Rückholende des Tampons an oder ist in dieses hineingedrückt worden. Nach dem Öffnen der Einzelverpackung muß daher zunächst das Rückholband von dem Rückholende des Tampons gelöst werden, bevor der Digitaltampon eingeführt werden kann. Dieses Lösen des Rückholbandes von dem Rückholende des Tampons gerät zu einer lästigen Manipulation, wenn das Rückholband mehr oder weniger tief bzw. fest in dem gepreßten Faserverbund des Tampons bei seiner Herstellung verankert ist. Zur Herstellung dieses Tampons ist eine sogenannte Folgepresse vorgesehen, bei welcher zwei unterschiedliche Gruppen von Preßbacken nacheinander den Tampon zu einem Vorformling pressen, bevor dieser anschließend in einem Formwerkzeug auf die Endform des fertigen Tampons gebracht wird. Diese Folgepressung verursacht eine der Form eines Vierecks ähnliche Expansion des Tampons, durch die sich eine gewisse Leckagegefahr bei der Inbenutzungnahme des Tampons nicht immer ausschließen läßt. Der Tampon erfordert einen verhältnismäßig hohen Materialeinsatz, durch den eine für Digitaltampons erwünschte hohe Stand- oder Knickfestigkeit des Tampons erreicht wird. Dieser Vorteil wird jedoch mit einer geringeren Aktivierbarkeit des im axialen Faserkern des Tampons verdichteten Fasermaterials durch auf dieses auftreffende Flüssigkeit erkauft, was in Verbindung mit einer Beheizung des Fasermaterials beim Pressen desselben zu einer Beeinträchtigung der Saugkapazität und -geschwindigkeit beiträgt.
  • Ist das Rückholband vor dem Einführen des Tampons von dessen Rückholende gelöst worden, wird der Tampon nach dem Einsetzen in die Körperhöhle durch Ausübung von Druck auf das Rückholende des Tampons mittels eines Fingers vollständig in die Körperhöhle eingeführt. Dieses vollständige Einführen des Tampons kann ebenfalls Schwierigkeiten bereiten, weil der Finger von dem Rückholende des Tampons infolge mangelhafter Führung abrutschen kann. Außerdem bringt die verhältnismäßig teste Faserkonsistenz des Tampons zusätzlich psychologische Probleme mit sich, die die Akzeptanz des Tampons beeinträchtigen können. Da sich zwischen den zentrisch angeordneten Preßbacken Fasermaterial aufbauen kann, das die Pressung desselben beeinflußt und nicht mehr an die Oberfläche des Tampons angeglättet werden kann, bleibt das Fasermaterial als schmaler Preßgrat sichtbar, der sowohl aus psychologischen als auch physiologischen Gründen unerwünscht ist.
  • GB-A-630 104 beschreibt Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung absorbierender Tampons aus einem laminierten Körper von absorbierenden Materialteilen. Ein Band durchschlingt den mittleren Teil des Körpers. Danach wird der Körper in Falten gelegt um einen becherförmigen Rohling herzustellen, wobei der mittlere Teil in der Nähe des Bandes den Boden des Tampons bildet und die Ränder des Schichtmaterials den oberen Abschnitt bilden. Der in Falten gelegte Tampon hat außenseitige Wellen und Innenfalten. Die in Falten gelegte Form wird dann mittles Schneiden komprimiert und erhitzt, die radial beweglich sind. Die erste Pressung geschieht mit dünnen Schneiden, während Druck ausübende Segmente mit zusammenwirkenden Druckflächen einen verhältnismäßig geringen Druck auf die äußeren Wellen ausüben können. Die in diesem Dokument beschriebene Maschine umfaßt eine Formkammer aus sechs Sektoren, die kreisförmig angeordnet sind, so daß die Sektoren radial nach oben und außen geschwenkt werden können, um die Druckflächen derselben zu öffnen. Zwischen benachbarten Sektoren sind Schneiden angeordnet, die in Bezug auf die Form, nach außen und innenbewegbar sind. Die Formkammer ist in einer senkrechten Ansicht stumpfkegelig. Die das Material erfassenden Flächen sind von der Basis der Kammer nach innen in Richtung zur Oberseite derselben schräg angeordnet. Nach innen vorstehende Finger bilden den Unterteil der Innenkanten der Schneiden sind sogar in einem größeren Winkel als die Druckflächen geneigt angeordnet, die zusammen die konische Form des Tampons formen. Wenn die Abschnitte und Schneiden ihre inneren Stellungen erreichen, wird das Material gefaltet und radial und mit zunehmend größerer Kraft in Richtung zum oberen Ende hin komprimiert. Daher wird die Basis des Tampons geringfügig komprimiert, das obere Ende oder der Scheitelabschnitt desselben wird stark komprimiert und der Körperabschnitt wird zunehmend stärker von dem weichen, großen Ende bis zu dem festen, schmalen oder offenen Ende desselben gepreßt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Digitaltampon der eingangs erwähnten bekannten Gattung so zu verbessern, daß der Digitaltampon eine gratfreie, im wesentlichen durchgehend glattzylindrische, weiche Oberfläche hat und sicherer und komfortabler in die Körperhöhle eingeführt werden kann. Zur Verringerung der Leckagegefahr soll der Tampon auf einen kreiszylindrischen Querschnitt expandieren, ein geringeres Einsatzgewicht an Fasermaterial haben, trotzdem aber unter Beibehaltung der notwendigen Standfestigkeit eine hohe Expansionsfähigkeit und -geschwindigkeit mit entsprechend hoher Flüssigkeitsaufnahme- und -haltefähigkeit erreichen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale gelöst, wie sie in dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 beschrieben sind.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Tampons für die Frauenhygiene, bei dem, wie in DE 39 34 153 C2, ein im wesentlichen zylindrischer Rohling durch Aufwickeln eines mit einem Rückholband versehenen Längenabschnitts aus bandförmigem Wirrfaservlies geformt wird, wobei schmale, streifenförmige, durch gleiche Umfangswinkel voneinander angeordnete Abschnitte der Umfangsfläche des Wickelrohlings zu einem Vorformling gepreßt werden, der, im Querschnitt gesehen, aus einem zentralen Faserkern hoher Verdichtung und Knickfestigkeit und sich von dem Faserkern radial nach außen erstreckenden Längsrippen weicherer Faserstruktur und gröberer Kapillarstruktur besteht, die durch nach außen offene Längsrillen voneinander getrennt sind, und daß ausschließlich die weichen Längsrippen des Vorformlings einem schwachen, gleichmäßigen, zur Mittellängsachse des Vorformlings radialen Druck ausgesetzt werden, derart, daß die äußeren Enden der Längsrippen eine weiche, im wesentlichen glattzylindrische Oberfläche kleineren Durchmessers unter Beibehaltung der gröberen Kapillarstruktur entsprechend der Endform des Tampons bilden.
  • Dieses Verfahren wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale verbessert, die in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 5 enthalten sind.
  • Schließlich ist die Erfindung auch auf eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 14 gerichtet. Die Merkmale dieses Oberbegriffs basieren auch auf DE-A-39 34 153 C2.
  • Die Erfindung sieht eine Verbesserung dieser Vorrichtung durch die Merkmale vor, die in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 5 enthalten sind.
  • Dieses Verfahren wird erfindungsgemäß dadurch verbessert, daß mehrere gleichartige, unmittelbar benachbarte Sektoren der gesamten Umfangsfläche des Wickelrohlings auf die im Querschnitt etwa runde Endform des Vorformlings in einem Arbeitsgang getrennt, aber gleichzeitig gepreßt werden, wobei jeder Sektor durch das Pressen nur auf einem schmalen, streifenförmigen Abschnitt mit einer den zentralen Faserkern bildenden Längsrille und nur auf einem, benachbarten Abschnitt, der sich über einen größeren Umfangswinkel erstreckt, mit einer Längsrippe versehen wird und zumindest im Bereich des mit dem Rückholband versehenen Endes das Fasermaterial auf den schmalen Umfangsabschnitten des Wickelrohlings einem geringeren radialen Preßdruck als das übrige Fasermaterial unterworfen wird.
  • Schließlich ist die Erfindung auch auf eine Verbesserung der Vorrichtung gemäß DE 39 34 153 C2 zur Herstellung eines Tampons für die Frauenhygiene sowie zur Durchführung des vorstehend beschriebenen Verfahrens gerichtet. Die Vorrichtung besteht aus einer Vorformpresse zum Pressen eines Vorformlings, mit Preßbacken, die in einer zur Pressenachse senkrechten Ebene angeordnet und radial zur Pressenachse bewegbar sowie in ihrer Schließstellung an ihren sich gegenüberliegenden Längsseiten gegeneinander abgestützt sind, wobei die Stirnflächen der Preßbacken im Schließzustand derselben eine im wesentlichen zylindrische, abgestufte Preßfläche bilden, einem feststehenden Formwerkzeug, das der Vorformpresse koaxial zur Pressenachse nachgeschaltet ist und dessen Einlauföffnung dem Durchmesser der Öffnung der Vorformpresse im geschlossenen Zustand ihrer Preßbacken und deren Auslauföffnung dem Endquerschnitt des Tampons angepaßt sind.
  • Die Erfindung sieht eine Verbesserung dieser Vorrichtung dadurch vor, daß sämtliche Preßbacken gleiche Abmessungen aufweisen und synchron zwischen ihrer Schließstellung und Offenstellung konzentrisch zur Pressenachse bewegbar angeordnet sind, wobei jede Preßbacke mit nur einem Preßkopf, der radial zur Pressenachse gerichtet ist, und mit nur einer Preßschulter versehen ist, die exzentrisch zu dem Preßkopf nur an einer bestimmten Seitenflanke desselben -vorgesehen ist, die jeweils in dieselbe Umfangsrichtung um die Pressenachse gerichtet ist, wobei jede Preßschulter radial zur Pressenachse nach außen versetzt ist und eine größere Preßfläche als der Preßkopf aufweist sowie im Schließzustand der Preßbacken der radiale Abstand der von den Preßköpfen jeweils gebildeten Preßfläche zur Pressenachse zumindest im Bereich der Austrittsseite der Pressenöffnung größer als an deren Eintrittsseite bemessen ist.
  • Da jeder Sektor der Umfangsfläche des Vorformlings jeweils der Form der Preßfläche einer Preßbacke entspricht und daher beim Pressen nur mit jeweils einer Längsrille und einer unmittelbar benachbarten Längsrippe versehen wird, ist beim gleichzeitigen Pressen der Längsrille des in einer Umfangsrichtung des Vorformlings benachbarten Sektors das zur Bildung eines Preßgrates in Frage kommende Fasermaterial der Längsrippe des in Umfangsrichtung des Vorformlings davorliegenden Sektors in die Längsrille infolge der beim Pressen ausgeübten Reibung zwischen Preßwerkzeug und Fasermaterial von der Außenseite der Längsrippe zum Inneren des Vorformlings hin mitgenommen worden. Es ist daher eine im wesentlichen glattzylindrische, weiche Oberfläche des Tampons vorhanden, wobei lediglich die an der Umfangsfläche des Tampons geschlossenen Längsrillen andeutungsweise erkennbar sind.
  • Dadurch, daß der Tampon durch eine konzentrische, synchrone Schließbewegung der Preßbacken der Vorformpresse in einem einzigen Arbeitsgang zu dem vorgepreßten Tampon oder Vorformling geformt ist, der anschließend nur durch leichtes Bügeln auf den etwa kreiszylindrischen Endquerschnitt des fertigen Tampons gebracht wird, ist der zentrale Faserkern optimal zur Mittellängsachse des Tampons zentriert, so daß eine hohe Knickfestigkeit sichergestellt ist. Dabei ist ein Anteil des Fasermaterials im Bereich dieses Faserkerns hoch verdichtet, so daß der Faserkern einen kleinen Durchmesser von z. B. nur 5 mm aufweist.
  • Infolgedessen steht eine größere Menge an geringer verdichtetem Fasermaterial zur Verfügung, die durch auftreffende Flüssigkeit sofort aktiviert werden kann. Bei Benetzung mit Flüssigkeit ist der Tampon bestrebt, auf den ursprünglichen, kreiszylindrischen Querschnitt des Wickelohlings zu expandieren, so daß die Gefahr einer Leckage verringert wird. Hierzu trägt auch die geringere Verdichtung des Fasermaterials im Bereich des Rückholendes des Tampons bei, wenngleich der Hauptzweck dieser geringeren Verdichtung darauf gerichtet ist, der Benutzerin das Erfassen des Rückholbandes und das Ausformen einer Fingermulde im Rückholende des Tampons zu erleichtern. Dies gilt auch für den Fall, daß durch axiale Pressung in das Rückholende des Tampons bereits eine Fingermulde eingeformt ist. Da die vordere Stirnfläche jeder Preßbacke jeweils aus nur einem Preßkopf und nur einer Preßschulter besteht, die wiederum immer nur an in einer Umfangsrichtung der Pressenachse liegenden Seitenflanke des zugehörigen Preßkopfes angeordnet ist, wird jegliche Gratbildung an der Oberfläche des Vorformlings bzw. des fertigen Tampons vermieden.
  • In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung enthalten.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand der schematischen Zeichnung von Ausführungsbeispielen eines Tampons sowie einer Vorrichtung zur Herstellung desselben näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 einen Tampon gemäß der Erfindung in schaubildlicher Ansicht;
  • Fig. 2 eine weitere Ausführungsform eines Tampons gemäß der Erfindung in schaubildlicher Ansicht;
  • Fig. 3 eine schaubildliche Ansicht der Ingebrauchnahme des Digitaltampons in Fig. 1 oder 2;
  • Fig. 4 eine Vorrichtung zur Herstellung der Tampons gemäß Fig. 1 oder 2 in einem Längsschnitt;
  • Fig. 5 einen Schnitt durch einen gepreßten Tampon-Vorformling nach Linie V-V in Fig. 4;
  • Fig. 6 einen Querschnitt durch einen fertig gepreßten Tampon nach Linie VI-VI in Fig. 4;
  • Fig. 7 eine Ansicht der Austrittsseite einer Vorformpresse für den Vorformling mit geschlossenen, asymmetrischen Preßbacken;
  • Fig. 8 eine vergrößerte Ansicht einer der Preßbacken der Vorformpresse in Fig. 7 in teilweise weggebrochener, vergrößerter Darstellung;
  • Fig. 9 eine Ansicht mehrerer Preßbacken im geschlossenen Zustand, welche den Einfluß eines Zwischenraums an einer Seite jeder Preßbacke auf das Fasermaterial des Vorformlings veranschaulicht;
  • Fig. 10 eine Seitenansicht einer Preßbacke in Richtung des Pfeiles X in Fig. 8 und ihre Befestigung an Befestigungsarmen der Vorformpresse;
  • Fig. 11 eine vergrößerte Seitenansicht einer Preßbacke mit einem Preßschwert zur Herstellung des Tampons in Fig. 1;
  • Fig. 12 eine vergrößerte Seitenansicht einer Preßbacke mit einem Preßkopf zur Herstellung des Tampons in Fig. 2;
  • Fig. 13 eine Ansicht einer Bügelbuchse;
  • Fig. 14 einen Mittellängsschnitt der Bügelbuchse nach Linie XIV-XIV in Fig. 13;
  • Fig. 15 eine schaubildliche Ansicht der Bügelbuchse gemäß Fig. 13 und 14 mit einem Rückholband und einigen Preßköpfen;
  • Fig. 16 ein Nabe in Ansicht;
  • Fig. 17 einen Mittellängsschnitt nach Linie XVII-XVII der Nabe in Fig. 16 und
  • Fig. 18 einen Hohldorn in Ansicht.
  • In Fig. 1 und 2 sind zwei Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Digitaltampons 20; 28 für die Frauenhygiene mit einem Rückholband 24 an ihrem Rückholende 22; 10 dargestellt. Die Tampons 20; 28 bestehen jeweils aus einem nicht gezeigten, bandförmigen, rechteckigen Längenabschnitt einer im wesentlichen homogenen Faservliesbahn aus wirr liegenden Naturfasern, wie Baumwoll- und/oder Zellwollfasern. Dieser Längenabschnitt ist auf sich selbst zu einem etwa zylindrischen Wickelrohling aufgerollt. Schmale, streifenförmige, in gleichen Winkelabständen voneinander angeordnete Abschnitte der Umfangsfläche dieses Wickelrohlings sind radial zu dessen Mittellängsachse zu einem Vorformling 42 in Fig. 4 und 5 gepreßt, der, im Querschnitt gesehen, aus einem etwa kreisförmigen Faserkern 62 (Fig. 5) hoher Verdichtung und Knickfestigkeit und sich von dem Faserkern 62 radial nach außen erstreckenden Längsrippen 64 von weicherer Faserstruktur mit gröberer Kapillarität besteht, wobei die Längsrippen 64 durch nach außen offene Längsrillen 180 voneinander getrennt sind. Es sind ausschließlich die weichen Längsrippen 64 des Vorformlings 42 einem schwachen, gleichmäßigen, zur Mittellängsachse des Vorformlings 42 radialen Druck ausgesetzt worden, derart, daß die äußeren Enden der Längsrippen 64 eine weiche, im wesentlichen glattzylindrische Oberfläche 182 (Fig. 6) kleineren, der Endform des fertigen Tampons 20; 28 entsprechenden Durchmessers unter Beibehaltung der gröberen Kapillarstruktur bilden.
  • Gemäß der Erfindung ist der Vorformling 42 vor seiner Pressung auf die Endform des Tampons 20 bzw. 28 durch getrenntes, aber gleichzeitiges, radiales Pressen von unmittelbar benachbarten Sektoren S seiner gesamten Umfangsfläche 182 unter Bildung jeweils einer Längsrille 180 und einer Längsrippe 64 auf jedem Sektor S der Umfangsfläche 182 geformt. Dabei sind jede der Längsrillen 180 und jede der Längsrippen 64, die jeweils einem dieser Sektoren S (Fig. 5) der Umfangsfläche des Vorformlings 42 zugeordnet sind, in Umfangsrichtung des Vorformlings 42 gesehen, in gleicher Reihenfolge hintereinander angeordnet. Das Fasermaterial des Vorformlings 42 ist im Bereich des Rückholendes 22; 30 in einem geringeren Ausmaß radial repreßt. Mittels axialer Pressung ist das Rückholende 22; 30 des Tampons 20 bzw. 28 mit einer Fingermulde 26 und ein Vorder- oder Einführende 32 des Tampons 20; 28 mit einer Rundkuppe 33 versehen.
  • Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform des Digitaltampons 20 ist das hintere oder Rückholende 22 auf einer axialen Länge von etwa 8 mm um etwa 0,2 mm im Durchmesser erweitert. Das Fasermaterial des Tampons 20; 28 weist daher infolge der geringeren Pressung im Bereich des Rückholendes 22 des Tampons 20 eine geringere Dichte auf. Das Rückholband 24 ist spiralförmig gegen die Fingermulde 26 angelegt. Die in Fig. 2 gezeigte zweite Ausführungsform des Digitaltampons 28 ist in Richtung seines Rückholendes 30 auf einer Länge von etwa 15 mm konisch erweitert und zunehmend geringer verdichtet. Beide Digitaltampons 20; 28 weisen eine im wesentlichen glatte, kreiszylindrische Oberfläche auf, die sich angenehm weich anfühlt.
  • Gemäß den Fig. 5 und 6 hat der hoch verdichtete Faserkern 62 der Digitaltampons 20; 28 bei geringerem Einsatzgewicht an Fasermaterial und unter Beibehaltung der notwendigen Knickfestigkeit einen kreisförmigen Querschnitt von nur etwa 5 mm, wobei eine hohe Expansionsfähigkeit und -geschwindigkeit mit entsprechend hoher Flüssigkeitsaufnahme- und -haltefähigkeit erreicht wird.
  • Vorzugsweise sind die Tampons 20, 28 jeweils von einer nicht dargestellten, für Flüssigkeit durchlässigen Umhüllung umgeben, die zumindest teilweise die Umfangsfläche der etwa zylindrischen Tampons 20 bzw. 28 jeweils bedeckt. Die Umhüllung besteht zweckmäßig aus einem nicht gewebten Stoff, dessen Fasern hydrophob ausgerüstet sind. Die Hülle eines derartigen Materials erleichtert das Einführen der Tampons 20 bzw. 28 in die Körperhöhle und verhindert das Abtrennen von Faserflusen beim Einführen in die oder bei der Entnahme des Tampons aus der Körperhöhle. Vorzugsweise umschließt die Hülle als Bestandteil des Vliesbandabschnitts bereits die Umfangsfläche des gewickelten Tamponrohlings ganz oder auch nur teilweise, derart, daß ein im Bereich des Vorder- oder Einführendes liegender Längenabschnitt des Tampons freiliegt. Hierdurch wird erreicht, daß der Tampon trotz der Umhüllung beim Auftreffen von Flüssigkeit ungehindert expandieren kann. Ggf. kann aber auch der Wickelrohling oder auch der fertig gepreßte Tampon an seinem Rückholende mit einer Umhüllung versehen sein, die von diesem Ende her um den Umfang des Rohlings oder Tampons herumgelegt ist. Die Verwendung eines heißsiegelfähigen Hüllmaterials, das ggf. teilweise heißsiegelfähige Fasern, wie z. B. sogenannte Bikomponentenfasern, enthält, ermöglicht ebenso wie natürliche Klebstoffe, wie Stärke, eine hinreichende Befestigung der Hülle am Fasermaterial des Rohlings oder Tampons.
  • In Fig. 3 ist die Ingebrauchnahme eines Tampons 20 oder 28 gemäß Fig. 1 oder 2 dargestellt, wobei zunächst der Teil einer nicht dargestellten Verpackung entfernt wird, der das Rückholende 22 bzw. 30 des Tampons 20 bzw. 28 umgibt. Danach wird die Spitze eines Zeigefingers 34 in die Fingermulde 26 am Rückholende 22 bzw. 30 des Tampons 20 bzw. 28 eingesetzt und anschließend der Rest des Verpackungsmaterials entfernt, bevor der Tampon 20, 28 in die Körperhöhle eingeführt wird. Das gemäß der Erfindung geringer verdichtete Rückholende 22, 30 des Tampons 20, 28 erleichtert das Ausformen der Fingermulde 26 und das Einsetzen des Zeigefingers 34 in die Fingermulde 26 des Tampons 20, 28. Die weichere Beschaffenheit des Fasermaterials am Rückholende 22, 30 des Tampons 20, 28 vermittelt der Benutzerin ein sympathischeres Gefühl.
  • Darüber hinaus wird eine schnellere Expansion des Rückholendes 22, 30 des Tampons 20, 28 erreicht, wodurch die Gefahr einer Leckage kurz nach dem Einsetzen des Tampons 20, 28 in die Körperhöhle vermindert wird.
  • In Fig. 4 ist eine Vorrichtung zum Herstellen eines Digitaltampons 20 bzw. 28 nach Fig. 1 und 2 dargestellt. Sie besteht aus einer Vorformpresse 36 mit einer Eintrittsseite 38 und einer Austrittsseite 40 und dient zum Pressen des in der Vorformpresse liegenden Vorformlings 42. Die Vorformpresse 36 ist mit Preßbacken 58 ausgerüstet, die in einer zur Pressenachse A senkrechten Ebene angeordnet und radial zur Pressenachse A bewegbar sowie in ihrer Schließstellung an ihren sich gegenüberliegenden Längsseiten gegeneinander abgestützt sind. Die Stirnflächen der Preßbacken 58 bilden im Schließzustand derselben eine im wesentlichen zylindrische, abgestufte Preßfläche, mit welcher jeweils einer von mehreren, unmittelbar benachbarten Sektoren 5 der gesamten Umfangsfläche eines Wickelrohlings zum Pressen einer Längsrille 180 und einer unmittelbar benachbarten Längsrippe 64 beaufschlagt wird (Fig. 5).
  • Die Vorrichtung umfaßt ferner ein Formwerkzeug, das als beheizbare Bügelbuchse 48 ausgeführt ist. Diese Bügelbuchse 18 ist koaxial zur Pressenachse A der Vorformpresse 36 angeordnet und mit einer Einlauföffnung 136 versehen, deren Durchmesser der Austrittsöffnung der Vorformpresse 36 im geschlossenen Zustand ihrer Preßbacken 58 etwa entspricht. Eine Auslauföffnung 140 der Bügelbuchse 48 ist dem Endquerschnitt des fertigen Tampons 20, 28 entsprechend bemessen.
  • Der Vorformpresse 36 ist eine Pinole 44 mit einem Stößel 46 vorgeschaltet. Die Pinole 44 ist koaxial zur Achse der Vorformpresse 36 hin- und herbewegbar angeordnet und dient dazu, jeweils einen Wickelrohling in die geöffnete Vorformpresse 36 hineinzuschieben, wobei das mit dem Rückholband 24 versehene Ende des Wickelrohlings in Einschubrichtung vorne liegt. Der Stößel 46 ist in der Pinole 44 relativ zu dieser axial hin- und herverschiebbar gelagert und dient zum Ausschieben des in der Vorformpresse 36 Vorformlings 42. In der Regel ist die vordere Stirnfläche des Stößels 46 mit einer an sich bekannten und daher nicht gezeigten, kugelkalottenartigen Ausnehmung versehen, mittels welcher das Einführende des Vorformlings 42 nach Art der Rundkuppe 33 geformt wird. In diesem Fall ist in ebenfalls bekannter Weise ein nicht gezeigter Gegenstößel vorgesehen, der in zu dem Zeitpunkt, an dem der genannte Stößel 46 gegen das Vorderende des Vorformlings 42 gefahren wird, gegen das rückseitige Ende des Vorformlings 42 bewegt wird. Die Stirnfläche dieses Gegenstößels ist kugelkalottenartig gewölbt. Da durch beide Stößel auf den Vorformling 42 beim Ausstoßen desselben aus der Vorformpresse 36 ein entgegengesetzter, axialer Preßdruck ausgeübt wird, wird die Fingermulde 26 in dem hinteren Ende des Vorformlings 42 durch den Gegenstößel geformt, die dem oben beschriebenen Zweck dient.
  • In Fig. 7 ist die Vorformpresse 36 mit acht Preßbacken 58 in ihrer Schließstellung in größerem Maßstab dargestellt. Sämtliche Preßbacken 58 sind hinsichtlich ihrer Form und Abmessungen identisch. Ferner sind die Preßbacken 58 synchron in die Schließ- bzw. Offenstellung radial und konzentrisch zur Pressenachse A (Fig. 4) bewegbar angeordnet und dabei so ausgelegt, daß die Umfangslänge der von den geschlossenen Preßbacken 58 gebildeten Pressenöffnung dem Umfang des Wickelrohlings entspricht (siehe auch den Querschnitt des Vorformlings 42 in Fig. 5. D. h., daß eine Scherwirkung auf das Fasermaterial oder die Umhüllung desselben ebenso wie eine unerwünschte, partielle Überpressung des Fasermaterials vermieden werden. Es hat sich gezeigt, daß die Verwendung von acht Preßbacken 58 in Verbindung mit Preßköpfen 60 (Fig. 8) bestimmter Abmessung den optimalen Volumenanteil in einem zentralen Faserkern 62 (Fig. 5) und in den sich vom Faserkern 62 radial erstreckenden Längsrippen 64 des Vorformlings 42 ergeben. In Abhängigkeit von der gewünschten Tampongröße kann jedoch die gerade oder ungerade Anzahl der Preßbacken 58 auch kleiner oder größer gewählt werden. Durch die gleichzeitige Schließbewegung der Preßbacken 58 wird eine die hohe Standfestigkeit des Digitaltampons 20 bzw. 28 sicherstellende Verdichtung einer verhältnismäßig geringen Menge des Fasermaterials koaxial zur Mittellängsachse des Vorformings 42 mit im wesentlichen kreisrundem Querschnitt erreicht, wie aus Fig. 5 zu ersehen ist. Daher kann mit einem geringeren Materialeinsatz für den Tampon 20, 28 ein größerer Anteil des eingesetzten Fasermaterials durch auf den Tampon 20, 28 auftreffende Flüssigkeit aktiviert und im Sinne einer größeren Flüssigkeitsaufnahme- und Expansionsfähigkeit nutzbar gemacht werden.
  • Zu dieser vorstehend beschriebenen Funktion der Preßbacken 58 tragen neben ihrer synchronen, zur Pressenachse A konzentrischen Schließ- und Öffnungsbewegung ihre besondere Formgebung und Befestigung bei, die nachstehend näher erläutert werden.
  • Gemäß Fig. 7, 8 und 10 weist jede Preßbacke 58 einen Befestigungsfuß 66 auf, der an im Abstand parallel angeordneten Führungsleisten 88, 90 radial zur Pressenachse A durch nicht dargestellte Befestigungsmittel, wie Schrauben, befestigt ist und radial nach innen in ein T-Profil 68 übergeht. Es ist ersichtlich, daß eine Mittellängsachse M jeder Preßbacke 58, die radial zur Pressenachse A gerichtet ist, durch die Längsmitte einen senkrechten T- Schenkel 70 des T-Profils 68 hindurch verläuft. Der senkrechte Schenkel 70 dieses T-Profils 68 bildet am inneren Ende einen Preßkopf 60 mit einer stirnseitigen, schmalen, rechteckigen und ebenen Preßfläche 72. Von dem Preßkopf 60 erstreckt sich quer zu diesem in Fig. 7 exzentrisch entgegen der Uhrzeigerrichtung eine Preßschulter 74, die gegenüber der Preßfläche 72 des Preßkopfes 60 radial nach außen um ein Maß zurückversetzt ist, das dem radialen. Abstand zwischen der äußeren Oberfläche der Längsrippe 64 und dem Außenumfang des im Querschnitt ebenfalls kreisförmigen Faserkerns 62 etwa entspricht. Wie Fig. 8 deutlicher zeigt, konvergieren Seitenflanken 76, 78 des Preßkopfes 60 in Richtung der Preßfläche 72 in einem sehr spitzen Winkel von wenigen Minuten auf einer Länge, die etwa dem Abstand der Preßschulter 74 von der stirnseitigen Preßfläche 72 jedes Preßkopfes 60 entspricht. Diese Konvergenz der Seitenflanken 76, 78 erleichtert die Freigabe des Fasermaterials durch die Preßköpfe 60 und das Ausschieben des Vorformlings 42 aus der geöffneten Vorformpresse 36. Die von der Preßfläche 72 und den Seitenflanken 76, 78 gebildeten Längskanten sind abgerundet.
  • Der Pressenkerndurchmesser W wird dadurch bestimmt, daß einerseits die erforderliche Saugleistung des Tampons 20 bzw. 28 erhalten bleibt und andererseits die gewünschte Standfestigkeit erreicht wird. Gemäß Fig. 7 und 9 ist der kleinste seitliche Abstand Y benachbarter Preßbacken 58 im Schließzustand der Vorformpresse 36 dadurch definiert, daß beim Pressen kein Fasermaterial 84 angeschnitten wird und der Vorformling 42 die erforderliche Form beibehält. Wie deutlicher aus Fig. 9 hervorgeht, ist zu diesem Zweck ein Zwischenraum X vorgesehen, der darüber hinaus ein Ausschieben des Tampons 20, 28 verhindern soll. Der Zwischenraum X, dessen Breite z. B. 0,45 mm beträgt, wird jeweils durch sich gegenüberliegende Längsseiten benachbarter Preßbacken 58 begrenzt. Dabei bildet eine in Uhrzeigerrichtung vordere Längsseite jeder Preßbacke 58 eine Gleitfläche 80, der eine in Uhrzeigerrichtung hintere Längsseite einer in Uhrzeigerichtung jeweils davor angeordneten Preßbacke 58 in Form einer Stützfläche 82 im Abstand parallel gegenüberliegt. Dieser Zwischenraum X ermöglicht eine Mitnahme des Fasermaterials 84 durch die in Uhrzeigerrichtung vorne liegende Seitenflanke 78 jeder Preßbacke 58, derart, daß eine Gratbildung an der Außenseite der Längsrippe 64 des Vorformlings 58 vermieden und eine glatte, runde Außenfläche zwischen der Seitenflanke 78 und der sich daran anschließenden Gleitfläche 80 jeder Preßbacke 58 einerseits und andererseits der Stützfläche 82 einer in Uhrzeigerichtung davor liegenden Preßbacke 58 erreicht wird.
  • Ferner ist aus Fig. 8 deutlich zu ersehen, daß der Zwischenraum X zwischen benachbarten Preßbacken 58 durch Stützrippen 86 radial nach außen geschlossen ist, die im Querschnitt ein bogenförmiges, z. B. U-förmiges Profil aufweisen und an der ebenen Gleitfläche 80 der jeweils benachbarten Preßbacke 58 im Schließzustand der Preßbacken 58 abgestützt sind. Dadurch werden auf jede Preßbacke 58 einwirkende Seitenkräfte nicht auf die Führungsleisten 88, 90 für die Preßbacken 58 übertragen (Fig. 10). Das Ansammeln von Fasermaterial 84 und dessen gelegentliche Ablagerung auf dem Vorformling 42 werden dadurch verhindert.
  • Fig. 8 und 9 zeigen, daß ein zylinderausschnittförmiger Preßschulterabschnitt 92 die eigentliche Preßschulter 74 mit der Seitenflanke 76 jedes Preßkopfes 6Q verbindet, um der Längsrippe 64 des Vorformlings 42 auch an der dem Zwischenraum X abgekehrten Seite eine runde, glatte Form zu verleihen.
  • Die Preßschultern 74 sämtlicher Preßbacken 58 sind konkav geformt und haben z. B. einen Krümmungsradius von etwa 6,4 mm.
  • Fig. 7 veranschaulicht, daß die radialen, zur Pressenachse parallelen Teilungs- oder Symmetrieebenen T zwischen jeweils benachbarten Preßbacken 58 die Preßschultern 74 in hrer Mitte senkrecht schneiden und jeweils die Mitte des Preßbackenabstandes Y bilden. Ein in Fig. 7 entgegen der Uhrzeigerrichtung liegendes Ende jeder Preßschulter 74 bildet eine Schulterkante 94, die in einem stumpfen Winkel in die Stützfläche 82 jeder zugehörigen Preßbacke 58 übergeht. Die Stützfläche 82 jeder Preßbacke 58 verläuft parallel zur Gleitfläche 80 und Mittellängsachse M der jeweils in Gegenuhrzeigerrichtung benachbarten Preßbacke 58 und greift in einen seitlichen Ausschnitt 96 dieser Preßbacke 58 jeweils ein. Dieser Ausschnitt 96, der demnach jeweils auf der in Uhrzeigerrichtung vorne liegenden Seite jeder Preßbacke 58 vorgesehen ist, ist zu einem Teil in den senkrechten, längs der Mittellängsachse M jeder Preßbacke 58 verlaufenden T-Schenkel 70 jeder Preßbacke 58 in Form der zu dieser Mittellängsachse parallelen Gleitfläche 80 eingeschnitten. Diese Gleitfläche 80 ist an ihrem in bezug auf den zugehörigen Preßkopf 60 äußeren Ende bei 98 in einem stumpfen Winkel in Uhrzeigerrichtung abgewinkelt und liegt einer Fläche 100 der jeweils in Uhrzeigerrichtung vorne liegenden Preßbacke 58 im Abstand parallel gegenüber. Anschließend sind diese sich im Abstand parallel gegenüberliegenden Flächen 80, 100 im Bereich der äußeren Enden waagerechter T-Profilballen 102 und Befestigungsfüße 66 der Preßbacken 58 in Richtung der Teilungsebene T im Abstand parallel voneinander abgewinkelt. Es ist somit ersichtlich, daß die Preßschulter 74 jeder Preßbacke 58 über die zugehörige Teilungsebene T hinaus in den Ausschnitt 96 der benachbarten Preßbacke 58 eingreift und die asymmetrische oder einseitige Anordnung der Preßschulter 74 zu dem Zweck ermöglicht, das Fasermaterial 84 des Wickelrohlings unter Vermeidung jeglicher Gratbildung von außen nach innen zu pressen und die im wesentlichen kreiszylindrische Außenkontur des Vorformlings 42 zu formen.
  • Die feststehende, konische und beheizbare Bügelbuchse 48 ist der Vorformpresse 36 nachgeschaltet und koaxial zur Pressenachse A angeordnet. Die Einlauföffnung 136 der Bügelbuchse 48 ist im Durchmesser der Öffnung der Vorformpresse 36 im geschlossenen Zustand ihrer Preßbacken 58 angepaßt. Die Auslauföffnung 140 der Bügelbuchse 48 ist dem Endquerschnitt des fertigen Tampons 20 bzw. 28 entsprechend bemessen.
  • Der Bügelbuchse 48 ist eine Nabe 50 ebenfalls koaxial zur Pressenachse A nachgeschaltet. Die Nabe 50 ist an einer Revolverscheibe 52 befestigt, die eine Stützführung 54 aufweist, in welcher ein Hohldorn 56 mit Hilfe der Nabe 50 befestigt ist. Der Hohldorn 56 dient zum Überführen des fertig gepreßten Tampons 20; 28 in eine nicht gezeigte, z. B. aus Cellophan bestehende Verpackungshülle.
  • Gemäß der Erfindung wird der Wickelrohling zuerst mit seinem das Rückholband 24 aufweisenden hinteren, dem Rückholende 22; 30 des Tampons 20 bzw. 28 entsprechenden Ende in die Vorformpresse 36 eingeführt, das daher im Bereich der Austrittsseite 40 der Vorformpresse 36 liegt.
  • Der größte Durchmesser der Pressenöffnung befindet sich an dieser Austrittsseite 40 der Vorformpresse 36, wobei die Pressenöffnung zum Austrittsende 40 hin leicht konisch gestaltet ist. Dadurch wird der Faserkern 62 (Fig. 5) des Vorformlings 42 im Bereich seines mit dem Rückholband 24 versehenen Endes weniger stark verdichtet, so daß das Fasermaterial am Rückholende 22, 30 auch des fertig gepreßten Tampons 20, 28 weicher ist und das Rückholband 24 selbst von der Benutzerin infolge der weicheren Konsistenz des Fasermaterials vor der Inbenutzungnahme des Tampons 20, 28 leicht von dem Rückholende 30 des Tampons 20, 28 gelöst und die vorgeformte Fingermulde 26 von der Benutzerin vor dem Einführen des Tampons leicht erweitert werden kann. Das weichere Fasermaterial am Rückholende 30 des Tampons 20, 28 ermöglicht eine bessere Führung desselben und vermittelt ein angenehmeres Tastgefühl.
  • Gemäß Fig. 10 steht der Preßkopf 60 jeder Preßbacke 58 mit seiner der Bügelbuchse 48 zugekehrten Seite 106 über ein zugehöriges Ende 108 der Preßschulter 74 hinaus vor, dessen Funktion weiter unten erläutert wird. Ferner weist der Befestigungsfuß 66 jeder Preßbacke 58 zwei hintere Befestigungsbohrungen 110, 112 auf (Fig. 7), die in einer zu einer Hinterkante 114 des Befestigungsfußes 66 parallelen Ebene im gleichen Abstand zu der Mittellängsachse M jeder Preßbacke 58 angeordnet sind. Auf der Mittellängsachse M jeder Preßbacke 58 befindet sich im Abstand vor der durch die Befestigungsbohrungen 110, 112 verlaufenden Ebene eine weitere Bohrung 116, die sich parallel zu den Befestigungsbohrungen 110, 112 durch den Befestigungsfuß 66 hindurch erstreckt. Die Führungsleisten 88, 90 sind jeweils mit drei Bohrungen versehen, die sich paarweise koaxial gegenüberliegen und im wesentlichen mit den Befestigungsbohrungen 110, 112, 116 im Befestigungsfuß 66 jeder Preßbacke 58 fluchten. Auf diese Weise können die Preßbacken 58 jeweils mit den beiden ihnen zugeordneten, im Abstand parallelen und in Richtung der Mittellängsachse M der Preßbacken 58 angeordneten Führungsleisten 88, 90, z. B. mittels nicht gezeigter Schrauben, lösbar befestigt sowie radial hin- und herbewegt werden.
  • In Fig. 10 sind lediglich zwei koaxiale Bohrungen 118, 120 in den Führungsleisten 88, 90 dargestellt, die der Bohrung 116 im Befestigungsfuß 66 jeder Preßbacke 58 zugeordnet sind. Die Bohrung 116 im Befestigungsfuß 66 ist jedoch gegenüber den Bohrungen 118, 120 der Führungsleisten 88, 90 in Richtung der Preßköpfe 60 um ein Maß "X" axial versetzt. Ein Spiralspannstift 122 ist gemäß Fig. 7 in die Bohrungen 16, 118, 120 jeder der Preßbacken 58 eingesetzt. Dieser Spiralspannstift 122 erstreckt sich über die gesamte Länge der Bohrungen 116, 118, 120 und sorgt hierdurch für einen gleichen Einrichtungszustand aller Preßbacken 58. Neben dieser Maßgleichheit ermöglichen die Spiralspannstifte 122 gleichzeitig einen federnden Ausgleich gegen eventuelle seitliche Querkräfte, die auf die Preßbacken 58 einwirken. Im geschlossenen Zustand der Vorformpresse 36, unter Arbeitsdruck, wird so stets ein gleicher und zentrischer Schließdurchmesser der Preßbacken 58 erreicht, was zur Sicherstellung einer hohen Dauerstandfestigkeit der Vorformpresse 36 und einer konstanten, hohen Qualität des Tampons als Massenprodukt beiträgt.
  • Fig. 11 zeigt eine Preßbacke 58 in größerem Maßstab, deren stirnseitige, zur Pressenachse A parallele Preßfläche 72 zur Herstellung des Tampons 20 in Fig. 1 dient. Die Preßfläche 72 hat an ihrem der Bügelbuchse 48 zugekehrten Ende 124 eine etwa parallel zur Preßfläche 72 verlaufende Aussparung 126, deren Länge etwa 8 mm und deren Tiefe etwa 0,2 mm betragen kann und deren Breite derjenigen der Preßfläche 72 entspricht. Durch diese Aussparung 126 entsteht beim Pressen des Vorformlings 42 das im Querschnitt erweiterte Rückholende 22 des Tampons 20 in Fig. 1.
  • In Fig. 12 ist eine Preßbacke 58 gezeigt, die mit Ausnahme ihrer im wesentlichen ebenflächigen Preßfläche 72 der Preßbacke 58 in Fig. 11 entspricht. Diese Preßfläche 72 hat nämlich im Bereich einer der Bügelbuchse 48 zugekehrten seitlichen Nase 128 eine in einem Winkel von etwa 0,76º geneigt auslaufende Abschrägung 130, deren größte Tiefe an der genannten Nase 128 der Preßfläche 72 etwa 0,2 mm beträgt und die auf einer Länge von etwa 15 mm in die ebenflächige Preßfläche 72 übergeht. Die Breite der Abschrägung 130 entspricht wiederum derjenigen der Preßfläche 72. Eine mit dieser Abschrägung 130 der Preßflächen 72 aller Preßbacken 58 ausgerüstete Vorformpresse 36 dient zur Herstellung des konisch erweiterten Rückholendes 30 des Tampons 28 in Fig. 2. Es ist verständlich, daß durch diese beschriebene geringere Pressung des Fasermaterials der Tampons 20 bzw. 28 mittels der Aussparung 126 bzw. Abschrägung 130 die Fingermulde 26 leichter geformt und die Sauggeschwindigkeit am Rückholende 22; 30 des Tampons 20, 28 erhöht werden können. Ggf. kann die genannte, durch die Abschrägung der Preßfläche der Preßköpfe 60 hervorgerufene konische Erweiterung der Pressenöffnung auch bereits an der Eintrittsseite 38 der Vorformpresse 36 beginnen.
  • Fig. 13, 14 und 15 zeigen die Bügelbuchse 48 aus Fig. 3 in größerem Maßstab. Die Bügelbuchse 48 liegt mit einer Kreisscheibe 132 vor der Austrittsseite 40 der Vorformpresse 36. Die Kreisscheibe 132 ist mit in gleichen Winkelabständen angeordneten, radialen Nuten 134 versehen, in welche die jeweils über die Preßschulter 74 überstehenden Nasen 128 der Preßköpfe 60 mit seitlichem Spiel radial bewegbar, also ohne durch die Nuten 134 geführt zu werden, als zentrierende Halterung für das bei der Herstellung des Wickelrohlings spiralförmig aufgewickelte Rückholband 24 eingreifen. Diese Funktion der Nasen 128 ist besonders gut ist besonders gut in Fig. 15 zu sehen, in der die Preßköpfe 60 mit ihren Preßflächen 72 deutlich schmaler und kürzer als die Nuten 34 breit und tief dargestellt sind, so daß ein lichter Abstand 135 zwischen den Nasen 128 der Preßköpfe 60 und den Nuten 134 gebildet wird. Die Preßflächen 72 der Preßköpfe 60 fluchten im geschlossenen Zustand der Preßbacken 58 mit der inneren Umfangsfläche der Einlauföffnung 136 der Bügelbuchse 48, damit das spiralförmig aufgewickelte Rückholband 24 am Vorderende des Vorformlings 42 in Fluchtrichtung dieser Einlauföffnung 136 geführt wird und dadurch seine Spiralform beibehält.
  • Gemäß Fig. 14 weist die Bügelbuchse 48 ihren größten freien Querschnitt im Bereich ihrer Einlauföffnung 136 auf. Der Durchmesser dieser Einlauföffnung 136 entspricht etwa dem größten, lichten Querschnitt der Pressenöffnung an der Austrittsseite 40 der Vorformpresse 36 im geschlossenen Zustand gemäß Fig. 3 und 8, so daß ein zuverlässiges Ausstoßen des Vorformlings 42 aus der Vorformpresse 36 sichergestellt ist. Von der kreisförmigen Einlauföffnung 36 verjüngt sich ein Endformkanal 138 konusförmig bis zu der Auslauföffnung 140 der Bügelbuchse 48. Dabei ist die Konusform so gestaltet, daß eine geringstmögliche Ausstoßkraft notwendig ist, um den Vorformling 42 aus der Vorformpresse 36 in die Bügelbuchse 48 auszustoßen.
  • Aus Fig. 14 ist ersichtlich, daß von der Innenwand des Endformkanals 138 eine der Anzahl der Preßbacken 58 entsprechende Anzahl von im vorliegenden Fall acht radialen Führungsrippen 142 vorstehen, deren dreieckförmiger Querschnitt radial nach innen bei 144 spitz zuläuft. Zwei sich längs erstreckende Flanken 146, 148 der Führungsrippen 142 sind im Querschnitt konkav geformt und entsprechen annähernd genau dem lichten Querschnitt der Längsrillen 180 zwischen den Längsrippen 64 des Vorformlings 42, die von den Preßbacken 58 hervorgerufen werden. Fig. 14 zeigt, daß die Höhe der Führungsrippen 142 von der Einlauföffnung 136 der Bügelbuchse 48 aus bis zu einem Schnittpunkt 150 von zwei Konen 152, 154 stark zunimmt und anschließend bis ca. 1 mm vor der Auslauföffnung 140 schwächer verjüngt ist. Der Endformkanal 138 besteht somit aus dem Doppelkonus 152, 154 und der zylindrischen Auslauföffnung 140. Für den optimalen Preßvorgang sind zusätzlich der Anzahl der Preßbacken 58 entsprechend acht konkave, im Querschnitt kreisbogenförmige Längsnuten 158 in der Innenwandung des Endformkanals 138 vorgesehen. Die Form des Endformkanals 38 wurde durch Versuche bestimmt. Mit der beschriebenen Form wird ein idealer Verlauf der Preßkraft erreicht, und der Tampon 20, 28 erhält ein optimales Aussehen. Die Führungsrippen 142 stellen beim Pressen des Vorformlings 42 dessen exakte, axiale Führung sicher, wobei gleichzeitig das Fasermaterial beim Durchschieben des Vorformlings 42 optimal verdrängt wird. Um den Verschleiß zu reduzieren und gute Gleiteigenschaften beim Durchschieben des Vorformlings 2 durch die Bügelbuchse 48 zu erreichen, ist deren Endfornkanal 138 mit einer Hartmetallschicht beschichtet.
  • Fig. 16 und 17 zeigen die Nabe 50, die mit zwei Befestigungsklauen 160 an der Revolverscheibe 52 durch nicht gezeigte Befestigungsmittel, wie Schrauben oder dergl., befestigt ist. Eine Eingangsöffnung 162 ist leicht konisch verjüngt, wobei der Durchmesser der Eingangsöffnung 162 geringfügig größer als der kleinste Buchsendurchmesser der Bügelbuchse 48 bemessen ist. Auf etwa mittlerer Länge geht die Eingangsöffnung 162 in einen zylindrischen Teil 164 über, der wiederum dem Enddurchmesser der Bügelbuchse 48 etwa entspricht. Die Nabe 50 ist an der Rückeeite mit einer Ausnehmung 166 versehen, die, wie Fig. 4 zeigt, der Stützführung 54 in der Revolverscheibe 52 gegenüberliegt, deren Funktion nachstehend beschrieben ist.
  • Fig. 18 zeigt den Hohldorn 56, der an seinem Einlaufende mit einem Ringflansch 168 versehen ist, von dem aus sich Zentrierleisten 170 in Abständen über den Umfang des Hohldorns 56 auf einer Länge erstrecken, die höchstens der Dicke der Revolverscheibe 52 in Fig. 4 entspricht. Am unteren Ende des Ringflansches 168 ist ein Zentrieransatz 172 vorgesehen, der in eine radiale Zentriernut 174 an der Rückseite der Nabe 50 eingreift. Hierdurch ist sichergestellt, daß der Hohldorn 56 nur in der in Fig. 18 gezeigten Position mit einer schräg nach unten angeschnittenen Öffnung 176 in die Revolverscheibe 52 eingesetzt werden kann. Der Hohldorn 56 besteht vorzugsweise aus Kunststoff, er kann ggf. aber auch aus Stahl hergestellt sein.
  • Mit der beschriebenen Vorrichtung wird das Verfahren zur Herstellung des Digitaltampons 20 bzw. 28 in Fig. 1 und 2 gemäß der Erfindung wie folgt durchgeführt:
  • Zunächst wird ein im wesentlichen zylindrischer Wickelrohling durch Aufwickeln eines mit einem Rückholband 24 versehenen Längenabschnitts eines Vliesbandes aus wirr liegenden Naturfasern in an sich bekannter Weise so geformt, daß das Rückholband 24 in Form einer Spirale an einem Ende des Wickelrohlings anliegt. Daraufhin wird dieser Wickelrohling mittels der Pinole 44 in die geöffnete Vorformpresse 36 koaxial hineingeschoben, wobei das mit dem Rückholband 24 versehene, flache Stirnende des Wickelrohlings in Vorschubrichtung vorne liegt. Anschließend werden, wie Fig. 5 zeigt, zur Pressenachse A parallele, schmale, rippen- oder streifenförmige, und durch gleiche Umfangswinkel voneinander getrennte Sektoren der Umfangsfläche des Wickelrohlings durch eine synchrone, konzentrische Schließbewegung der Preßbacken 58 radial zur Pressenachse A gepreßt und die Längsrillen 180 geformt.
  • Gleichzeitig werden mittels der Preßschultern 74 derselben Preßbacken 58, die jeweils an derjenigen Seite des zugehörigen Preßkopfes 60 liegen, die gemäß Fig. 7 der Uhrzeigerrichtung entgegengerichtet ist, größere Abschnitte derselben Sektoren der Umfangsfläche des Wickelrohlings unter Bildung der Längsrippen 64 einem Preßdruck unterworfen. Infolgedessen entsteht in einem Arbeitstakt der sich gemeinsam in die Schließstellung bewegenden Preßbacken 58 der Vorformling 42. Beim Formen der Längsrillen 180 wird der zentrale, im Querschnitt etwa kreisförmige Faserkern 62 hoher Verdichtung und Knickfestigkeit geschaffen, während sich die Längsrippen 64 seitlich der Längsrillen 180 radial nach außen erstrecken und nach außen eine zunehmend weichere Faserstruktur mit gröberer Kapillarität aufweisen.
  • Wesentlich ist bei diesem Preßvorgang, daß die Seitenflanken 78 jedes Preßkopfes 60 dasjenige Fasermaterial 84, das dazu neigt, in den Zwischenraum X zwischen jeweils einer Gleitfläche 80 und einer Stützfläche 82 von zwei benachbarten Preßbacken 58 einzudringen, in Richtung der Pressenachse mitnehmen, so daß eine vollkommen glatte, weiche Oberfläche an der Außenseite der Längsrippen 64 geformt wird. Diese Wirkung kann durch eine bestimmte Oberflächenbeschaffenheit der genannten Seitenflanke 78 jedes Preßkopfes 60 ebenso wie die Wahl des spitzen, sich radial ach außen öffnenden Winkels beeinflußt werden, den die genannte Seitenflanke 78 jeweils mit der Mittellängsachse M der betreffenden Preßbacke bildet.
  • Nachdem der Vorformling 42 gepreßt wurde, wird ein nicht dargestellter Gegenstößel durch den Hohldorn 56, die Nabe 40 und die Bügelbuchse 48 koaxial bis gegen das in Durchlaufrichtung vordere Ende des Vorformlings 42 in der Vorformpresse 42 bewegt, nachdem diese leicht gelüftet wurde. Gleichzeitig wird der Stößel 46 gegen das in Durchlaufrichtung hintere Ende des Vorformlings 42 gefahren. Dabei üben beide Stößel einen gegeneinander gerichteten, axialen Druck auf den Vorformling 42 aus, der infolgedessen mit der Rundkuppe 33 für das Einführende 32 des Tampons 20; 28 und der Fingermulde 26 für das Rückholende 22; 30 des Tampons versehen wird. Während dieser verhältnismäßig geringfügigen axialen Pressung wird der Vorformling 42 mittels beider Stößel in den Hohldorn 56 überführt. Die Nasen 124 bzw. 128 der Preßbacken 58 sorgen dafür, daß das spiralförmig am vorne, liegenden Ende des Vorformlings 42 angebrachte Rückholband 24 während dieser Überführung in die Bügelbuchse 48 seine Lage einwandfrei beibehält.
  • Dabei werden ausschließlich die weichen Längsrippen 64 des Vorformlings 42 einem schwachen, gleichmäßigen, zur Mittelängsachse des Vorformlings 42 konzentrischen Druck in der Bügelbuchse 48 ausgesetzt und auf die im wesentlichen glattzylindrische Endform des Tampons 20 bzw. 28 gemäß Fig. 1 oder 2 unter exakter Längsführung gebügelt und die Faserstruktur stabilisiert (Fig. 6). Dabei bleibt die gröbere Kapillarität des außerhalb des Faserkerns 62 liegenden Fasermaterials 84 beim fertigen Tampon 20, 28 erhalten. Die Bügelwirkung wird vorzugsweise durch eine Erwärmung des Vorformlings 42 mittels der mit Heizelementen ausgerüsteten Bügelbuchse 48 verstärkt.
  • Die synchrone Schließbewegung der Preßbacken 58 bis auf den Enddurchmesser des Faserkerns 62 des Tampons 20, 28 ist wesentlich, weil mit einer geringeren Menge an Fasermaterial eine hohe Knickfestigkeit und gleichmäßige Ausdehnung des Tampons bei Benetzung mit Flüssigkeit gewährleistet wird. Insbesondere ist durch die erfindungsgemäße Gestaltung der Preßbacken 58 mit der exzentrischen Anordnung der Preßschulter 74 an nur einer Seite des Preßkopfes jeder Preßbacke 58 sichergestellt, daß zumindest das im Bereich des Rückholendes 22 bzw. 30 des Tampons 20 bzw. 28 liegende Fasermaterial eine insgesamt geringere Verdichtung aufweist als das übrige Fasermaterial des Tampons. Infolgedessen wird das Rückholband 24 des Tampons 20 bzw. 28 in das geringer verdichtete Fasermaterial des Rückholendes 22 bzw. 30 des Tampons 20, 28 eingebettet und kann von Hand leichter aus diesem Faserverbund unter Bildung bzw. Ausweitung der Fingermulde 26 gelöst werden. Daneben wird im Bereich des Rückholendes des Tampons eine höhere Expansionsgeschwindigkeit des Fasermaterials erreicht, die einer Leckage kurz nach Inbenutzungnahme des Tampons entgegenwirkt.
  • Bei dem beschriebenen Verfahren der Herstellung des Tampons 20, 28 ist es ggf. auch möglich, die geringere Kompression des Fasermaterials am Rückholende durch die stufenartig abgesetzte Preßfläche 126 der Preßköpfe 60 in Fig. 11 hervorzurufen. Außerdem wäre es ggf. möglich, die Längsrillen des Vorformlings 42 an dessen Vorder- oder Einführende beginnend über seine gesamte Länge hinweg bis zum Rückholende hin zunehmend geringer zu pressen.
  • Bezugszeichenliste
  • 20 Tampon
  • 22 hinteres oder Rückholende
  • 24 Rückholband
  • 26 Fingermulde
  • 28 Digitaltampon
  • 30 Rückholende
  • 32 Vorderende
  • 33 Rundkuppe
  • 34 Zeigefinger
  • 36 Vorformpresse
  • 38 Eintrittsseite (Presse)
  • 40 Austrittsseite (Presse)
  • 42 Vorformling
  • 44 Pinole
  • 46 Stößel
  • 48 Bügelbuchse
  • 50 Nabe
  • 52 Revolverscheibe
  • 54 Stützführung
  • 56 Hohldorn
  • 58 Preßbacken
  • 60 Preßköpfe
  • 62 Faserkern
  • 64 Längsrippen (Tampon)
  • 66 Befestigungsfuß
  • 68 T-Profil
  • 70 senkrechter T-Schenkel.
  • 72 Preßfläche
  • 74 Preßschulter
  • 76 Seitenflanke
  • 78 Seitenflanke
  • 82 Stützfläche
  • 84 Fasermaterial
  • 86 Stützrippen
  • 88 Führungsleiste
  • 90 Führungsleiste
  • 92 Preßschulterabschnitt
  • 94 Schulterkante
  • 96 Ausschnitt
  • 98 Stumpfwinkel-Punkt
  • 100 Fläche
  • 102 waagerechter T-Profilbalken
  • 106 Preßkopfseite
  • 108 Ende der Preßschulter
  • 110 Befestigungsbohrung
  • 112 Befestigungsbohrung
  • 114 Hinterkante
  • 116 Bohrung
  • 118 Bohrung in Führungsleiste
  • 120 Bohrung in Führungsleiste
  • 122 Spiralspannstift
  • 124 Ende der Preßfläche 72
  • 126 Aussparung
  • 128 Nase der Preßfläche 72
  • 130 Abschrägung
  • 132 Befestigungsscheibe
  • 134 radiale Nuten (Kreisscheibe)
  • 135 lichter Abstand
  • 136 Einlauföffnung
  • 138 Endformkanal
  • 140 Auslauföffnung
  • 142 Führungsrippen
  • 144 Spitze der Führungsrippen
  • 146 Flanke
  • 148 Flanke
  • 150 Schnittpunkt
  • 152 Konus
  • 154 Konus
  • 158 Längsnuten (Führungsbuchse)
  • 160 Befestigungsklauen
  • 162 Eingangsöffnung (Nabe)
  • 164 zylindrischer Teil
  • 166 Ausnehmung
  • 168 Ringflansch
  • 170 Zentrierleisten
  • 172 Zentrieransatz
  • 174 Zentriernut
  • 176 Öffnung
  • 180 Längsrillen
  • 182 Umfangsfläche (Tampon)
  • A Pressenachse
  • M Mittellängsachse (Preßbacke)
  • S Sektor
  • T Teilungeebene
  • W Pressenkern-Durchmesser
  • X Zwischenraum
  • Y Preßbackenabstand
  • Z kleinster Durchmesser (Pressenöffnung)

Claims (31)

1. Digitaltampon für die Frauenhygiene mit einem Rückholband (24) an seinem Rückholende (22; 30), wobei der Tampon (20; 28) aus einem im wesentlichen zylindrischen Wickelrohling gebildet und durch Aufwickeln eines Längenabschnitts einer kontinuierlichen, mit dem Rückholband (24) versehenen Faserbahn geformt worden ist, wobei schmale, streifenförmige Abschnitte der Umfangsfläche des Wickelrohlings, die in gleichen Winkelabständen von einander angeordnet sind, gleichzeitig und radial in Bezug auf die Längsmittelachse des Rohlings gepresst worden sind, um einen Vorformling (42) herzustellen, der, im Querschnitt gesehen, aus einem mittleren, annähernd kreisförmigen Faserkern (62) vor Verdichtung und Knickfestigkeit und Längsrippen (64) weicherer Faserstruktur mit gröberer Kapillarität besteht, die sich von dem Faserkern (62) radial nach außen erstrecken und die durch nach außen offene Längsrillen (180) von einander getrennt sind, und dadurch nur die weichen Längsrippen (64) des Vorformlings (42) einem schwachen, gleichmäßigen Druck radial zur Längsmittelachse des Vorformlings (42) ausgesetzt worden sind, derart, daß die äußeren Enden der Längsrippen (64) eine weiche, glattzylindrische Oberfläche (182) kleineren Durchmessers entsprechend der Endform des fertiggestellten Tampons (20; 28) bilden, wobei die gröbere Kapillarstruktur beibehalten wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorformling (42), bevor er auf die Endform des Tampons (20; 28) gepreßt worden ist, infolge der getrennten, radialen Pressung unmittelbar benachbarter Sektoren (S) seiner gesamten Umfangsfläche geformt wird, um die jeweils nur eine Längsrille (180) und nur eine Längsrippe (64) auf jedem Sektor (S) der Umfangsfläche des Vorformlings (42) zu formen,
wobei die Längsrille (180) und die Längsrippe (64), die jedem Sektor (S) der Umfangsfläche (182) zugeordnet sind, jeweils in der gleichen Reihenfolge in einer Umfangsrichtung des Vorformlings (42) angeordnet sind, so daß eine gratfreie, im wesentlichen kontinuierlich glattzylindrische, weiche Oberfläche auf der Außenseite der Längsrippen (64) des Vorformlings (42) vorgesehen ist; und
die Längsnuten (180) in einem geringeren Ausmaß zumindest im Bereich des Rückholendes (22) radial gepreßt sind.
2. Tampon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mittels axialer Pressung das Rückholende (22) des Tampons (20; 28) mit einer Fingermulde (26) und das Einführende (32) desselben mit einer Rundkuppe versehen sind.
3. Tampon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der etwa kreisförmige Durchmesser des hoch verdichteten Faserkerns (62) 5 mm beträgt.
4. Tampon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Tampons mindestens teilweise von einer flüssigkeitsdurchlässigen Umhüllung umgeben ist.
5. Verfahren zur Herstellung eines Digitaltampons gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem der im wesentlichen zylindrische Rohling durch Aufwickeln eines längeren Abschnitts eines kontinuierlichen Wirrfaservlieses geformt wird, das mit einem Rückhoband (24) versehen ist, derart, daß das Rückholband (24) an einem Ende des Wickelrohlings anliegt, wobei schmale, streifenförmige Abschnitte des Wickelrohlings, die in gleichen Umfangswinkeln von einander angeordnet sind, gleichzeitig radial zur Pressenachse (A) gepreßt werden, um einen Vorformling (42) herzustellen, der, im Querschnitt gesehen, aus einem zentralen Faserkern (62) hoher Verdichtung und Knickfestigkeit und sich von dem Faserkern (62) radial nach außen erstreckenden Längsrippen (64) weicherer Faserstruktur und gröberer Kapillarstruktur besteht, die durch nach außen offene Längsrillen (180) von einander getrennt sind, und daß die weichen Längsrippen (64) des Vorformlings (42) einem schwachen, gleichmäßigen, zur Mittellängsachse des Vorformlings (42) radialen Druck ausgesetzt werden, derart, daß die äußeren Enden der Längsrippen (64) eine weiche, im wesentlichen glattzylindrische Oberfläche (182) kleineren Durchmessers unter Beibehaltung der gröberen Kapillarstruktur entsprechend der Endform des Tampons (20; 28) bilden, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere gleichartige, unmittelbar benachbarte Sektoren (S) der gesamten Umfangsfläche des Wickelrohlings auf die im Querschnitt etwa runde Endform des Vorformlings (42) in einem Arbeitsgang getrennt, aber gleichzeitig gepreßt werden, wobei jeder Sektor (S) durch das Pressen nur auf einem schmalen, streifenförmigen Abschnitt mit nur einer den zentralen Faserkern bildenen Längsrille (180) und nur auf einem, in einer bestimmten Umfangsrichtung des Wickelrohlings benachbarten Abschnitt, der sich über einen größeren Umfangswinkel erstreckt, jeweils mit nur einer Längsrippe (64) auf jedem Sektor (S) der Umfangsfläche des Wickelrohlings (42) versehen wird, so daß eine gratfreie, im wesentlichen kontinuierlich glattzylindrische, weiche Oberfläche auf der Außenseite der Längsrippe (64) des Vorformlings (42) vorgesehen wird, und zumindest im Bereich des mit dem Rückholband (24) versehenen Endes das Fasermaterial auf den schmalen Umfangsabschnitten des Wickelrohlings einem geringeren radialen Preßdruck als das übrige Fasermaterial unterworfen wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickelrohling bei Raumtemperatur auf die Endform des Vorformlings (42) gepreßt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangsfläche des Vorformlings (42) beim konzentrischen Pressen auf die Endform des Tampons (20; 28) beheizt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückholende des Tampons (20; 28) mit einer Fingermulde (26) versehen wird.
9. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Einführende (32) des Tampons (20; 28) kugelkalottenartig geformt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Faservliesbandes, bei welchem diejenige Außenseite, die bei der Herstellung des Wickelrohlings außen liegt, mindestens teilweise von einer flüssigkeitsdurchlässigen, hydrophoben Schicht gebildet ist, die mindestens teilweise an dem Faservliesband befestigt ist.
11. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Wickelrohling mit seinem das Rückholband (24) aufweisenden Rückholende (30) zuerst in eine Vorformpresse (36) eingeführt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorformling (42) beim Pressen auf die Endform des Tampons (20; 28) bewegt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorformling (42) beim Pressen auf die Endform des Tampons (20; 28) beheizt wird.
14. Vorrichtung zur Herstellung eines Digitaltampons gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4 sowie zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 5 bis 13, bestehend aus einer Vorformpresse (36) mit einer Eintrittseite (38) und einer. Austrittseite (40) zum Pressen eines Vorformlings (42), mit Preßbacken (58), die in einer zur Pressenachse (A) senkrechten Ebene angeordnet sind und radial und konzentrisch zu der Pressenachse (A) synchron zwischen ihrer Schließstellung und Offenstellung bewegbar sind und die, in ihrer Schließstellung, an ihren sich gegenüberliegenden Längsseiten (80, 82) abgestützt sind, wobei in dem geschlossen Zustand der Preßbacken (58) die Stirnflächen der letzteren eine im wesentlichen zylindrische abgestufte Preßfläche bilden und
einem feststehenden Formwerkzeug (48), das der Vorformpresse (36) koaxial zur Pressenachse (A) nachgeschaltet ist und dessen Einlaßöffnung (136) des feststehenden Formwerkzeugs (48) entsprechend dem Durchmesser der Öffnung der Vorformpresse (36) in dem geschlossenen Zustand ihrer Preßbacken (58) bemessen ist und die Auslaßöffnung (40) des festehenden Forwerkzeugs (48) entsprechend dem Endquerschnitt des Tampons (20; 28) bemessen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
jede der identische Abmessungen aufweisende Preßbacken (58) nur einen Preßkopf (60) hat, der radial zu der Pressenachse (A) gerichtet ist und mit nur einer Preßschulter (74) versehen ist, die exzentrisch zu dem Preßkopf (60) nur an einer bestimmten Seitenflanke (76) des letzteren vorgesehen ist, die jeweils in dieselbe Umfangsrichtung um die Pressenachse (A) gerichtet ist,
wobei jede Presschulter (74) gegenüber der stirnseitigen Preßfläche des Preßkopfes (60) radial zur Pressenachse (A) im Bezug auf die Endpreßfläche (72) des Preßkopfes (60) radial nach außen versetzt ist und eine größere Preßfläche als der Preßkopf (60) aufweist sowie im Schließzustand der Preßbacken (58) der radiale Abstand zwischen den von den Preßköpfen (60) gebildeten Preßflächen (72) und der Pressenachse zumindest im Bereich der Austrittseite (40) der Pressenöffnung größer als deren Eintrittseite (138) bemessen ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand der Preßflächen (72), die von den Preßköpfen (60) gebildet sind, von der Pressenachse in Richtung der Austrittsseite (40) der Pressenöffnung hin zunehmend größer ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der radiale Abstand der den Preßköpfen (60) zugeordneten Preßflächen (72) von der Pressenachse im Bereich der Austrittsseite (40) der Pressenöffnung stufenartig vergrößert ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der kleinste Durchmesser der von den schmalen Preßflächen (72) der Preßköpfe (60) im Schließzustand der Preßbacken (58) gebildeten Pressenöffnung etwa 5 mm beträgt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die die Preßschulter (74) jeweils begrenzende Längsseite jeder Preßbacke (58) eine Stützfläche (82) bildet, die jeweils auf einer Gleitfläche (80) abgestützt ist, welche von der den Preßkopf (60) der benachbarten Preßbacke (58) begrenzenden Längsseite gebildet ist, wobei von Teilen der Stützfläche (82) und Gleitfläche (80) ein Zwischenraum (X) begrenzt ist, der sich radial zur Pressenachse erstreckt und in deren Richtung offen sowie an seinem der Pressenachse abgekehrten Ende im Schließzustand der Vorformpresse (36) geschlossen ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützflächen (82) an der in einer Umfangsrichtung der Pressenachse liegenden Seite der Preßbacken (58) mit Stützrippen (86) versehen sind, die im Schließzustand der Vorformpresse (36) an der gegenüberliegenden Gleitfläche (80) der benachbarten Preßbacke (58) anliegen und das in bezug auf die Pressenachse äußere, radiale und geschlossene Ende des Zwischenraums (X) zwischen den benachbarten Preßbacken (58) im geschlossenen Zustand derselben bilden.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützrippen (86) etwa parallel zur Pressenachse gerichtet sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß Seitenflanken (76, 78) des Preßkopfes (60) jeder Preßbacke (58) in Richtung der schmalen Preßfläche (72) am radial inneren Ende jedes Preßkopfes (60) geringfügig konvergieren.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorformpresse (36) aus acht Preßbacken (58) besteht.
23. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das feststehende Formwerkzeug eine Bügelbuchse (48) ist, deren durchgehender Endformkanal (138) teilweise konisch geformt ist und dessen lichter Endquerschnitt dem Endquerschnitt des fertigen Tampons (20; 28) annähernd entspricht.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der größte lichte Querschnitt der Einlauföffnung (136) der Bügelbuchse (48), die der Austrittsseite (40) der Vorformpresse (36) koaxial gegenüberliegt, durch den Querschnitt der Pressenöffnung an der Austrittsseite (40) derselben bei geschlossenen Preßbacken (58) definiert ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite der Bügelbuchse (48) Führungsrippen (142) angeordnet sind, deren Anzahl derjenigen der Preßbacken (58) der Vorformpresse (36) entspricht und welche die gleiche Winkelstellung zur Pressenachse wie die Preßköpfe (60) einnehmen.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßköpfe (60) jeder Preßbacke (58) mit ihrem an der Austrittsseite (40) der Vorformpresse (36) liegenden Ende (124) über das entsprechende Ende (128) der zugehörigen Preßschulter (74) derselben Preßbacke (58) hinaus vorstehen und daß der Austrittsseite (40) der Vorformpresse (36) eine runde, die Einlauföffnung (136) der Bügelbuchse (48) umgebende Befestigungsscheibe (132) derselben gegenüberliegt, deren zur Hauptachse der Vorrichtung senkrechte Vorderseite mit zur Hauptachse der Vorrichtung radialen Nuten (134) versehen ist, in welche die genannten Enden (124) der Preßköpfe (60) eingreifen, aber im Abstand von den Wänden der Nuten (134) angeordnet sind.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß hinter der Auslauföffnung (140) der Bügelbuchse (48) eine Revolverscheibe (52) angeordnet ist, an welcher ein zylindrischer Hohldorn (56) für die Überführung des Tampons (20; 28) zu einer Verpackungsstation koaxial befestigt ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der lichte Querschnitt des Hohldorns (56) dem kleinsten lichten Querschnitt der Bügelbuchse (48) angepaßt ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohldorn (56) aus Kunststoff besteht.
30. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohldorn (56) aus Metall besteht.
31. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorformpresse (36) eine Pinole (44) koaxial beweglich vorgeschaltet ist, deren Durchmesser kleiner als die Pressenöffnung in der Öffnungsstellung der Preßbacken (58) bemessen ist und zum Einführen eines gewickelten Tamponrohlings in die Vorformpresse (36) dient, und daß in der Pinole (44) ein Stößel (46) koaxial hin und her verschiebbar gelagert ist, dessen Durchmesser kleiner als die Pressenöffnung in der Schließstellung der Preßbacken (58) ist und die zum Ausstoßen des Vorformlings (42) aus der Vorformpresse (36) durch die Bügelbuchse (48) hindurch bis in den Hohldorn (56) vorgesehen ist.
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