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DE69418741T2 - System zum Zählen von Bögen - Google Patents

System zum Zählen von Bögen

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Publication number
DE69418741T2
DE69418741T2 DE69418741T DE69418741T DE69418741T2 DE 69418741 T2 DE69418741 T2 DE 69418741T2 DE 69418741 T DE69418741 T DE 69418741T DE 69418741 T DE69418741 T DE 69418741T DE 69418741 T2 DE69418741 T2 DE 69418741T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sheet
sheets
length
feeding
counting
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69418741T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69418741D1 (de
Inventor
Masahiro Ikezawa
Akemi Iwata
Haruo Nakagawa
Masahiko Nishimura
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Glory Ltd
Original Assignee
Glory Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Glory Ltd filed Critical Glory Ltd
Application granted granted Critical
Publication of DE69418741D1 publication Critical patent/DE69418741D1/de
Publication of DE69418741T2 publication Critical patent/DE69418741T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06MCOUNTING MECHANISMS; COUNTING OF OBJECTS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06M7/00Counting of objects carried by a conveyor
    • G06M7/02Counting of objects carried by a conveyor wherein objects ahead of the sensing element are separated to produce a distinct gap between successive objects
    • G06M7/06Counting of flat articles, e.g. of sheets of paper

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Sheets, Magazines, And Separation Thereof (AREA)
  • Controlling Sheets Or Webs (AREA)

Description

    Hintergrund der Erfindung Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Blattzählersystem, beispielsweise einen Blattzähler oder einen Blattunterscheidungszähler, usw., nämlich ein System zur Durchführung der Zählverarbeitung von Geldscheinen, Schecks oder Scheinen, usw.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Die US-E-RE 29 470 zeigt eine Dokumentenhandhabungsvorrichtung zum Zuführen, Trennen, Zählen und Stapeln von Blättern, welche eine Vorrichtung zur Vorhersage von Stauzuständen enthält, um den Zählmechanismus und die Blätter gegen Beschädigungen zu schützen.
  • Ein herkömmliches Blattzählersystem weist im allgemeinen einen Zuführteil zum einzelnen Ausgeben von Blättern oder dergleichen auf, die innerhalb eines Magazinabschnitts aufgestapelt sind; einen Transportteil zum Transportieren der Blätter oder dergleichen, die von dem Zuführteil abgegeben wurden; einen Zählteil zum Zählen der Blätter oder dergleichen, die von dem Transportteil transportiert wurden; und einen Staplerteil zum Stapeln der Blätter oder dergleichen, die durch den Zählteil gezählt wurden.
  • Der wesentliche Teil eines Beispiels für ein derartiges herkömmliches Blattzählersystem wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 15A und 15B beschrieben.
  • In diesen Figuren bilden eine Anstoßrolle 32, Zuführrollen 33, 33 (sh. Fig. 15B) an den beiden Enden einer Drehwelle 41, und eine Torrolle 34 eine Zuführvorrichtung (Abzugsvorrichtung) zum Abgeben von Blättern oder dergleichen, die innerhalb eines Magazinabschnitts 31 gestapelt oder gesammelt sind. In der Praxis sind zwei Anstoßrollen 32 entlang ihrer gemeinsamen Achse vorgesehen, jedoch erfolgt die Beschreibung unter Verwendung nur einer Anstoßrolle. Die jeweiligen Bauteile dieser Zuführvorrichtung werden durch einen (nicht gezeigten) Antriebsmotor angetrieben.
  • Weiterhin bilden eine Zuführrolle 33' im Zentrumsabschnitt, eine Rolle 35 gegenüber der Zuführrolle 33', und Beschleunigungsrollen 36, 37 eine Transportvorrichtung (Übertragungsvorrichtung) zum Transportieren (Übertragen) von Blättern oder dergleichen, die von der Zuführvorrichtung abgegeben werden. Derartige Beschleunigungsrollen 36, 37 werden ebenfalls von dem voranstehend erwähnten Antriebsmotor angetrieben. Die Blätter oder dergleichen, die von der voranstehend beschriebenen Zuführvorrichtung zugeführt wurden, werden entlang einem Transportweg (Übertragungsweg), der durch Führungsplatten 39a, 39b gebildet wird, transportiert (übertragen). Beim vorliegenden Beispiel wird die Beschleunigungsrolle 36 so ausgebildet, daß sie eine Trägheit aufweist. Daher werden Beschleunigungsrollen 36, 37 durch Trägheit angetrieben, selbst nachdem der Antriebsmotor angehalten wurde, so daß sie Blätter oder dergleichen transportieren oder übertragen.
  • Ein Stapler 40 mit einem Staplergebläse 38, welches in der Praxis als zwei koaxiale Staplergebläse ausgebildet ist, bildet eine Staplervorrichtung. Ein Staplergebläse 38 stapelt Blätter oder dergleichen, die von der Transportvorrichtung transportiert werden, in einem Stapler 40. Dieses Staplergebläse 38 wird durch einen unabhängigen Motor angetrieben.
  • Ein lichtaussendendes Element S und ein Lichtempfangselement S' erfassen Blätter oder dergleichen, und bilden eine Zählvorrichtung zum Zählen der Anzahl an Blättern oder dergleichen, die von der voranstehend beschriebenen Transportvorrichtung transportiert werden.
  • Als eine von Verarbeitungsbetriebsarten, die von Blattzählersystemen dieser Art durchgeführt werden, ist die Zählportionsverarbeitung bekannt. Diese Zählportionsverarbeitung ist eine Betriebsart, die so ausgebildet ist, daß dann, wenn eine vorbestimmte Anzahl (nachstehend als "Portionsanzahl") an Blättern oder dergleichen innerhalb des Staplers 40 aufgestapelt wurde, die Zuführvorrichtung und/oder die Transportvorrichtung einmal angehalten wird. Bei dieser Verarbeitungsbetriebsart werden Blätter oder dergleichen innerhalb des Staplers 40 jedesmal dann entnommen, wenn die Zuführvorrichtung oder die Transportvorrichtung angehalten wird, um daraufhin diese Vorrichtung ein zweites Mal wieder in Gang zu setzen, was es ermöglicht, für jede Portionsanzahl, die Blätter oder dergleichen zu sortieren, mit welchem die Zählverarbeitung durchgeführt wurde. Wenn beispielsweise angenommen wird, daß die Portionsanzahl "100" beträgt, so wird die Zuführvorrichtung an dem Zeitpunkt angehalten, wenn das hundertste Blatt oder dergleichen von dem Magazinabschnitt 31 abgegeben wird, so daß das einhunderterste Blatt und darauffolgende Blätter oder dergleichen nicht von dem Magazinabschnitt 31 abgegeben werden. Wenn das einhundertste Blatt oder dergleichen bis zum Staplergebläse 38 transportiert oder übertragen wird, wird die Transportvorrichtung angehalten.
  • Ein Verzögerungsverfahren (Bremsverfahren), wenn die Zuführvorrichtung zum Anhalten veranlaßt wird, ist in Fig. 16 gezeigt. In dieser Figur stellt die Ordinate eine Zuführgeschwindigkeit (Anzahl (an Blättern)/Minute) dar, und die Abszisse, die abgelaufene Zeit t. Wie voranstehend erwähnt wird bei dem herkömmlichen Blattzählersystem dann, wenn das letzte Blatt (das einhundertste Blatt beim vorliegenden Beispiel) oder dergleichen vor dem Anhalten von dem Lichtempfangselement S' der Zählvorrichtung detektiert wird, der Antriebsmotor der Zuführvorrichtung abgebremst. Daraufhin nimmt die Zuführgeschwindigkeit allmählich ab und wird gleich Null nach Beendigung der Zuführoperation.
  • Bei einem derartigen herkömmlichen Blattzählersystem ist es erforderlich, daß das Zählersystem kompakt ausgebildet werden kann.
  • Wenn jedoch ein derartiges System so ausgebildet wird, daß es kompakt wird, werden die Abstände zwischen den jeweiligen Rollen 32-37 verkürzt. In jenem Fall, in welchem der Antriebsmotor mit einem Zeitablauf gebremst wird, wie er in Fig. 16 gezeigt ist, bestand daher die Möglichkeit, daß dann, wenn die Länge in Transportrichtung des Blatts oder dergleichen groß ist, der Antriebsmotor so angehalten werden kann, daß das rückwärtige Ende des Blatts oder dergleichen zwischen dem Rollenpaar 33, 34 (sh. die Fig. 15A und 15B) angeordnet wird, oder innerhalb des Magazinabschnitts 31 bleibt, so daß das Blatt oder dergleichen nicht innerhalb des Staplers 40 gestapelt wird.
  • Im Gegensatz hierzu wird ein Verfahren eingesetzt, wie es in Fig. 17 gezeigt ist, um den Transport (die Übertragung) um eine vorbestimmte Entfernung (40 mm bei diesem Beispiel) durchzuführen, nachdem das Vorderende des Blatts oder dergleichen von der Zählvorrichtung S, S' detektiert wurde, um dann den Antriebsmotor abzubremsen, was es ermöglicht, den voranstehend erwähnten Nachteil auszuschalten. Bei diesem Verfahren können nämlich, selbst in einem Fall, in welchem Blätter oder dergleichen lang sind, diese sicher innerhalb des Staplers 40 gestapelt werden.
  • Wenn jedoch die Bremssteuerung des Antriebsmotors durch einen derartigen Zeitablauf durchgeführt wird, bei welchem der Zeitpunkt vorgestellt oder verzögert wird, an welchem der Antriebsmotor angehalten wird, tritt in jenem Fall, in welchem im Gegensatz zu den voranstehenden Ausführungen Blätter oder dergleichen kurz sind, ein neuer Nachteil auf, nämlich daß dann, wenn das letzte (einhundertste) Blatt oder dergleichen vor dem Anhalten das Staplergebläse 38 erreicht, das nächste (einhunderterste) Blatt oder dergleichen von den Rollen 33, 34 zugeführt werden kann.
  • Der Zeitraum seit dem Zeitpunkt, an welchem das einhundertste Blatt oder dergleichen von dem Magazinabschnitt 31 transportiert oder übertragen wird, und das einhunderterste Blatt oder dergleichen in Berührung mit der Anstoßrolle 32, den Zuführrollen 33, 33 und der Torrolle 34 gelangt, bis diese Rollen angehalten werden, wird daher mit kürzerer Länge des Blatts oder dergleichen länger. Ein derartiger Zustand, in welchem ein Teil des einhundertersten Blatts in den Transportweg von der Zuführrolle 33 und der Torrolle 34 vorsteht, wenn das einhundertste Blatt transportiert und die Zufuhr des nächsten Blatts angehalten wird, ist als "übermäßige Zufuhr" festgelegt.
  • Da eine derartige übermäßige Zufuhr des Blatts oder dergleichen in Reaktion auf einen Kontakt wie voranstehend geschildert stattfindet, wird daher, wenn die Länge des Blatts oder dergleichen kürzer wird (also die Kontaktzeit größer wird), das Ausmaß der übermäßigen Zufuhr größer.
  • Wenn daher wie voranstehend beschrieben das Ausmaß der übermäßigen Zufuhr des einhundertersten Blatts oder dergleichen größer wird, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, daß ein derartiges Blatt oder dergleichen beschädigt wird, wenn das Blatt oder dergleichen zwischen den Rollen 33 und 34 durch einen Benutzer oder Bediener herausgenommen wird. Selbst wenn ein derartiges Blatt oder dergleichen so entnommen werden kann, daß es nicht beschädigt wird, ergibt sich zusätzliche Arbeit für einen Benutzer. Wenn beispielsweise die Anzahl an Blättern oder dergleichen, die vorher in dem Magazinabschnitt 31 gestapelt wurden einhundertzehn (110) beträgt, und einhundert (100) Blätter oder dergleichen innerhalb des Staplers 40 gestapelt werden, und die übrigen zehn (10) Blätter oder dergleichen aus dem Magazinabschnitt entnommen werden, würde eine derartige Schwierigkeit auftreten.
  • Weiterhin treten auch in einem Fall, in welchem ein Blattdetektorsensor in der Nähe der Anstoßrolle 32 am Magazinabschnitt 31 zu dem Zweck vorgesehen ist, festzustellen, ob verbleibende Blätter oder dergleichen vorhanden sind oder nicht, Schwierigkeiten auf, wie sie nachstehend geschildert sind.
  • (1) Es gibt Fälle, in welchen dann, wenn einhundertein Blätter oder dergleichen in dem Magazin 31 gestapelt sind, und das einhunderterste Blatt übermäßig abgegeben wird, wenn das Ausmaß der übermäßigen Zufuhr groß ist, das rückwärtige Ende dieses Blattes oder dergleichen durch die Blattdetektorsensorposition hindurchgeführt wird, so daß beurteilt wird, daß kein Blatt oder dergleichen innerhalb des Magazinabschnitts 31 vorhanden ist, obwohl dort das einhunderterste Blatt oder dergleichen verblieben ist.
  • (2) Selbst in einem Fall, wenn die Anzahl an Blättern oder dergleichen, die vorher innerhalb des Magazinabschnitts 31 gestapelt wurden, einhundertzehn (110) beträgt, und einhundert (100) Blätter oder dergleichen zugeführt und in dem Stapler 40 gestapelt werden, und die übrigen zehn (10) Blätter oder dergleichen aus dem Magazinabschnitt entnommen werden, und ein Bediener vergißt, das einhunderterste Blatt oder dergleichen zu entnehmen, welches übermäßig zugeführt wurde, so gibt es Fälle, in welchen beurteilt werden kann, daß kein Blatt oder dergleichen innerhalb des Magazinabschnitts 31 übriggeblieben ist, obwohl das einhunderterste Blatt oder dergleichen innerhalb des Magazinabschnitts 31 verblieb.
  • (3) In einem Fall, in welchem eines der Blätter oder dergleichen übrigbleibt, die auf diese Weise übermäßig zugeführt wurden, und eine Zählverarbeitung durchgeführt wird, wird auch mit den übrigbleibenden Blättern und dergleichen eine Zählverarbeitung durchgeführt. Daher stimmen die gezählte Anzahl an Blättern oder dergleichen und die gezählte Anzahl an Blättern oder dergleichen, die innerhalb des Magazinabschnitts aufgestapelt sind, nicht miteinander überein, was die Ursache von Störungen ist.
  • Andererseits ist es bei einem herkömmlichen Blattzählersystem wie voranstehend geschildert ebenfalls erforderlich, die Verarbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen.
  • Wenn nunmehr angenommen wird, daß die Transportgeschwindigkeit des Blatts oder dergleichen höher gewählt wird, um die Verarbeitungsgeschwindigkeit zu verbessern, so wird in einem Fall, in welchem der Antriebsmotor abgebremst wird, nachdem das letzte Blatt oder dergleichen vor dem Anhalten von dem Lichtempfangselement S' wie in Fig. 16 gezeigt detektiert wird, der Anhaltezeitpunkt des Antriebsmotors verzögert, so daß das nächste Blatt oder dergleichen zugeführt würde. Daher treten auch in diesem Fall Nachteile wie bei den voranstehend erwähnten Punkten (1) bis (3) auf.
  • Im Gegensatz hierzu versuchte, um einen derartigen Nachteil auszuschalten, der Erfinder der vorliegenden Anmeldung ein Verfahren, bei welchem ein Blatt (das sechsundneunzigste Blatt bei diesem Beispiel) oder dergleichen, welches um eine feste Anzahl an Blättern vor dem letzten Blatt liegt, bevor das Anhalten von dem Lichtempfangselement S' festgestellt wird, die Zuführgeschwindigkeit niedrig eingestellt wird, und der Antriebsmotor abgebremst wird, nachdem das letzte (einhundertste) Blatt oder dergleichen von dem Lichtempfangselement S' festgestellt wurde.
  • Bei diesem Verfahren unterscheiden sich jedoch die Zuführgeschwindigkeiten zu dem Zeitpunkt, an welchem das einhundertste Blatt oder dergleichen von dem Lichtempfangselement S' detektiert wird, so daß der Anhaltezeitpunkt nicht exakt gesteuert werden kann. Wenn beispielsweise der Anhaltezeitpunkt so gewählt wird, daß er vor einem eingestellten Wert liegt, so wird die Transportvorrichtung angehalten, bevor das einhundertste Blatt oder dergleichen das Staplergebläse 38 erreicht, so daß dieses Blatt in dem Transportweg übrigbleiben würde.
  • Aus diesem Grund versuchte der Erfinder der vorliegenden Anmeldung ein Verfahren, bei welchem die Zuführgeschwindigkeit zu jenem Zeitpunkt, an welchem das einhundertste Blatt oder dergleichen von dem Lichtempfangselement S' festgestellt wird, gemessen wird, wobei dann, wenn die gemessene Geschwindigkeit niedriger ist als eine Bezugsgeschwindigkeit, das Blatt oder dergleichen um eine vorbestimmte Entfernung weiter transportiert oder weiter übertragen wird, um dann den Antriebsmotor abzubremsen.
  • Bei einem derartigen Verfahren ergaben sich zwar in jenem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen groß ist, zufriedenstellende Ergebnisse. Im Gegensatz hierzu wurde, in jenem Fall, in welchem die Länge des Blatts gering ist, das einhunderterste Blatt oder dergleichen zugeführt. Daher können auch in diesem Fall Nachteile entsprechend den voranstehend geschilderten Posten (1) bis (3) auftreten.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Bereitstellung eines Blattzählersystems, bei welchem selbst in jenem Fall, in welchem eine Zählverarbeitung von Blättern oder dergleichen durchgeführt wird, die eine große Länge in Transportrichtung aufweisen, das Zählersystem sicher verarbeitete Blätter oder dergleichen stapeln kann, und selbst in einem Fall, in welchem die Zählverarbeitung von Blättern oder dergleichen durchgeführt wird, die eine geringe Länge im Transportrichtung aufweisen, keine Möglichkeit besteht, daß ein Blatt oder dergleichen hinter einem Blatt entsprechend der Portionsanzahl zugeführt werden kann. Diese Ziele werden durch Blattzählersysteme gemäß den Patentansprüchen 1 und 3 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
  • Gemäß einer Zielrichtung der vorliegenden Erfindung wird ein Blattzählersystem zur Verfügung gestellt, welches aufweist:
  • eine Zuführvorrichtung zur einzelnen Zufuhr von Blättern oder dergleichen, die innerhalb eines Magazinabschnitts gestapelt sind;
  • eine Transportvorrichtung zum Transportieren der Blätter oder dergleichen, die von der Zuführvorrichtung zugeführt wurden;
  • eine Zählvorrichtung zum Zählen der Blätter oder dergleichen, die von der Transportvorrichtung transportiert wurden;
  • eine Stapelvorrichtung zum Stapeln der Blätter oder dergleichen, die von der Zählvorrichtung gezählt wurden; und
  • eine Steuervorrichtung, so daß in einem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen geringer als ein Längenbezugswert ist, die Steuervorrichtung mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung beginnt, wenn das Vorderende eines n-ten Blatts (n ist ein vorbestimmter Einstellwert) oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung festgestellt wird, wogegen in einem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen größer als der Längenbezugswert ist, die Steuervorrichtung mit dem Abbremsen der Zuführvorrichtung beginnt, wenn eine Transportentfernung, nachdem das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, festgestellt wird, von der Zählvorrichtung, eine vorbestimmte Entfernung erreicht, um hierdurch die Zufuhr durch die Zuführvorrichtung zu stoppen, wenn das Zählergebnis der Zählvorrichtung eine vorbestimmte Anzahl an Blättern erreicht.
  • Bei der zweiten Zielrichtung wird in einem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen geringer als ein Längenbezugswert ist, wenn das Vorderende eines n-ten Blattes (n ist ein vorbestimmter Einstellwert) oder dergleichen von der Zählvorrichtung erfaßt wird, mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung begonnen, wogegen dann, wenn die Länge des Blattes oder dergleichen größer als der Längenbezugswert ist, wenn eine Transportentfernung nach Feststellung des Vorderendes des letzten Blattes oder dergleichen vor dem Anhalten durch die Zählvorrichtung festgestellt wird, eine vorbestimmte Entfernung erreicht, mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung begonnen wird.
  • Gemäß einer weiteren Zielrichtung der vorliegenden Erfindung wird ein Blattzähler zur Verfügung gestellt, welcher aufweist:
  • eine Zuführvorrichtung zur einzelnen Abgabe von Blättern oder dergleichen, die in einem Magazinabschnitt gestapelt sind;
  • eine Transportvorrichtung zum Transportieren der Blätter oder dergleichen, die von der Zuführvorrichtung abgegeben wurden;
  • eine Zählvorrichtung zum Zählen der Blätter oder dergleichen, die von der Transportvorrichtung transportiert werden;
  • eine Stapelvorrichtung zum Stapeln der Blätter oder dergleichen, die von der Zählvorrichtung gezählt wurden; und
  • eine Steuervorrichtung, die so ausgebildet ist, daß dann, wenn ein Blatt oder dergleichen, welches um eine feste Anzahl an Blättern in Bezug auf ein n-tes Blatt (n ist ein vorbestimmter Einstellwert) oder dergleichen vorausgeht, von der Zählvorrichtung erfaßt wird, die Steuervorrichtung mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung beginnt, und in einem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen kleiner als ein Längenbezugswert ist, und in einem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen größer als der Längenbezugswert ist, und eine Zufuhrgeschwindigkeit, wenn das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung festgestellt wird, oberhalb eines Geschwindigkeits-Bezugswertes liegt, die Steuervorrichtung mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung beginnt, wenn das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen erfaßt wird, und in einem Fall, in welchem die Länge des Blattes oder dergleichen größer als der Längenbezugswert ist, und eine Zufuhrgeschwindigkeit, wenn das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung erfaßt wird, kleiner als der Geschwindigkeits-Bezugswert ist, die Steuervorrichtung mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung beginnt, wenn eine Transportentfernung vom Zeitpunkt der Erfassung des Vorderendes des n-ten Blattes oder dergleichen eine vorbestimmte Entfernung erreicht, um hierdurch die Zufuhr durch die Zuführvorrichtung zu stoppen, wenn das Zählergebnis der Zählvorrichtung eine vorbestimmte Anzahl an Blättern erreicht.
  • Bei der zweiten Zielrichtung wird mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung begonnen, und zwar in einem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen geringer als ein Längen-Bezugswert ist, und in einem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen größer als der Längenbezugswert ist, und eine Zuführgeschwindigkeit, wenn das Vorderende eines n-ten Blattes (n ist ein vorbestimmter Einstellwert) oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung erfaßt wurde, oberhalb eines Geschwindigkeits-Bezugswertes liegt, wenn das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, die Zählvorrichtung erreicht. Andererseits wird mit dem Bremsen der Zuführvorrichtung begonnen, und zwar in einem Fall, in welchem die Länge des Blattes oder dergleichen größer als der Längen-Bezugswert ist, und eine Zuführgeschwindigkeit, wenn das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, kleiner als der Geschwindigkeits-Bezugswert ist, wenn eine Transportentfernung, nachdem das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, die Zählvorrichtung erreicht, eine vorbestimmte Entfernung erreicht.
  • Daher ist es möglich, ein Blattzählersystem zur Verfügung zu stellen, in welchem selbst in einem Fall, in welchem die Zählverarbeitung von Blättern oder dergleichen mit großer Länge in Transportrichtung durchgeführt wird, bearbeitete Blätter oder dergleichen sicher gestapelt werden können, und selbst in jenem Fall, in welchem die Zählverarbeitung von Blättern oder dergleichen durchgeführt wird, die eine kurze Länge in Transportrichtung aufweisen, besteht keine Möglichkeit dafür, daß ein Blatt nach einem Blatt mit der Portionsanzahl zugeführt wird.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • In den beigefügten Zeichnungen:
  • Fig. 1 ist eine Querschnittsansicht des grundlegenden Aufbaus eines Blattzählersystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 2 Ist ein Blockschaltbild einer Steuerschaltung des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 3 Ist ein Flußdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 4 Ist ein Flußdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 5 Ist ein Flußdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 6 Ist ein Flußdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 7 Ist ein Flußdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 8 Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 9 Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 10 Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 11 Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 12 Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 13 Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 14A Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 14B Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung der Operationen des in Fig. 1 gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 15A Ist eine Querschnittsansicht mit einer Darstellung eines Beispiels für den grundlegenden Aufbau des herkömmlichen Blattzählersystems.
  • Fig. 15B Ist eine Querschnittsansicht mit einer Darstellung eines Beispiels für den grundlegenden Aufbau des herkömmlichen Blattzählersystems.
  • Fig. 16 Ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung eines Beispiels für den Betriebsablauf des in den Fig. 15A und 15B gezeigten Blattzählersystems.
  • Fig. 17 ist ein Zeitablaufdiagramm mit einer Darstellung eines weiteren Beispiels für den Betriebsablauf des in Fig. 15A und 15B gezeigten Blattzählersystems.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Als nächstes wird eine bevorzugte Ausführungsform eines Blattzählersystems gemäß der vorliegenden Erfindung beschrieben, wobei als Beispiel ein Geldscheinzählersystem gewählt wird, welches eine Zählverarbeitung eines Geldscheins mit einer Länge von 50 bis 100 mm entlang einer Transportrichtung (Übertragungsrichtung) durchführen kann.
  • Der grundlegende Aufbau dieses Geldscheinzählersystems gemäß der vorliegenden Ausführungsform ist in Fig. 1 gezeigt. Weiterhin ist eine Steuerschaltung dieses Geldscheinzählersystems als Blockschaltbild in Fig. 2 dargestellt.
  • In Fig. 1 bilden eine Anstoßrolle 12, Zuführrollen 13, und eine Torrolle 14 innerhalb eines Gehäuses 23 eine Zuführvorrichtung zum Zuführen von Geldscheinen 10, die innerhalb eines Magazinabschnitts 11 gestapelt sind. Die jeweiligen Bauteile der Zuführvorrichtung werden von einem Gleichstrommotor M&sub1; angetrieben (vgl. Fig. 2). Bei dieser Ausführungsform sind Zuführrollen 13 auf einer Zuführrollenwelle in einem Zustand befestigt, in welchem sie an den beiden Seiten einer Zuführrolle 13' liegen (die nachstehend genauer erläutert wird), welche die Transportvorrichtung bildet, auf dieselbe Weise wie in Fig. 15B.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform wird eine Rolle, die einen Durchmesser von 40 mm aufweist (der Außenumfang beträgt etwa 125 mm), und mit einem Reibungsabschnitt 12a versehen ist, der einen Winkel von etwa 60º aufweist, als die Anstoßrolle 12 verwendet. Weiterhin wird eine Rolle mit einem Durchmesser von 40 mm (Außendurchmesser etwa 125 mm), die mit einem Reibungsabschnitt 13a versehen ist, der einen Winkel von etwa 75º aufweist, als die Zufuhrrolle 13 verwendet. Dieser Reibungsabschnitt 13a wird so ausgebildet, daß er einen Aufbau aufweist, daß er sich so dreht, daß eine Verzögerung um 4º in Bezug auf den Reibungsabschnitt 12a der Anstoßrolle 12 auftrifft.
  • Die Zuführrolle 13', die im Zentrumsabschnitt auf der Zuführrollenwelle befestigt ist, eine Rolle 15 gegenüberliegend der Zuführrolle 13', und Beschleunigungsrollen 16, 17 bilden eine Transportvorrichtung zum Transportieren (Übertragen) von Geldscheinen 10, die von der Zuführvorrichtung abgegeben werden. Als die Zuführrollen 13' wird eine Rolle verwendet, die einen Durchmesser von 40 mm (Außendurchmesser etwa 125 mm) aufweist, und mit einem Reibungsabschnitt 13a' mit einem Winkel von etwa 155º versehen ist, ähnlich wie bei der voranstehend beschriebenen Zuführrolle 13. Die Zuführrolle 13' wird dazu veranlaßt, einen Aufbau aufzuweisen, daß sie sich auf eine Weise dreht, die um 4º in Bezug auf den Reibungsabschnitt 12a der Anstoßrolle 12 verzögert ist. Das ursprüngliche Ende des Reibungsabschnitts 13a und das ursprüngliche Ende des Reibungsabschnitts 13a' weisen daher dieselbe Winkelposition auf. Die Beschleunigungsrollen 16, 17 sind über eine Einwegkupplung mit dem voranstehend geschilderten Gleichstrommotor M&sub1; verbunden. Zusätzlich ist ein Leerlaufrad 16a, welches auch als geschlitzte kreisförmige Platte dient, an der Beschleunigungsrolle 16 angebracht, so daß ein hohes Trägheitsmoment erzeugt wird. Die Beschleunigungsrollen 16, 17 werden daher durch Trägheit angetrieben, selbst nachdem der Gleichstrommotor M&sub1; angehalten wurde, was es ermöglicht, Geldscheine 10 zu transportieren.
  • Führungsplatten 19a, 19b bilden einen Transportweg zum Führen von Geldscheinen 10, die transportiert oder übertragen werden, zu einem Staplergebläse 18, welches später beschrieben wird.
  • Das Staplergebläse 18 dient dazu, einzeln Geldscheine 10, die von der Transportvorrichtung transportiert werden, in die Gebläse einzuziehen, um sie so innerhalb des Staplers 20 aufzustapeln. Dieses Staplergebläse 18 wird durch einen unabhängigen Motor M&sub2; angetrieben (sh. Fig. 2).
  • Wird nun angenommen, daß die Umfangsgeschwindigkeit der Anstoßrolle 12 durch V&sub1; gegeben ist, so werden die jeweiligen Bauteile in Drehrichtung so angetrieben, daß die Umfangsgeschwindigkeit der Zuführrolle V&sub1; ist, die Umfangsgeschwindigkeiten der Beschleunigungsrollen 16, 17 gleich 1,2 · V&sub1; sind, und die Umfangsgeschwindigkeit des Staplergebläses 18 gleich V&sub1;/3 ist.
  • Ein Magazinsensor 51 erfaßt, ob irgendein Geldschein 10 innerhalb des Magazinabschnitts 11 vorhanden ist oder nicht. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Entfernung zwischen dem Magazinsensor 51 und der Torrolle 14 auf 30 mm eingestellt.
  • Ein Lichtempfangselement S&sub2;' und ein Lichtaussendeelement S&sub2;" bilden einen Zählsensor S&sub2; zum Zählen der Anzahl an Geldscheinen 10, die von der voranstehend beschriebenen Transportvorrichtung transportiert werden. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Transportentfernung zwischen dem Zählsensor S&sub2; und der voranstehend beschriebenen Torrolle 14 auf 70 mm eingestellt, und ist die Transportentfernung zwischen dem Magazinsensor S&sub1; und dem Zählsensor S&sub2; auf 100 mm eingestellt.
  • Ein Staplersensor S&sub3; stellt fest, ob irgendein Geldschein 10 innerhalb des Staplers 20 vorhanden ist oder nicht.
  • Ein Kodierer S&sub4; erfaßt Schlitze, die in einem festen Intervall am Umfangsabschnitt des Leerlaufrades 16a vorhanden sind, welches auch als geschlitzte kreisförmige Platte dient, um hierdurch dessen Umfangsgeschwindigkeit zu messen. Auf diese Weise werden die Zuführgeschwindigkeit und die Transportgeschwindigkeit von Geldscheinen 10 berechnet.
  • Eine Steuereinheit 21 steuert die Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; auf der Grundlage von Signalen, die von einem Bedienungsfeld 22 eingegeben werden, und von den jeweiligen Sensoren S&sub1;, S&sub2;, S&sub3; und S&sub4;.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß zwar ein Gleichstrommotor als jeder Antriebsmotor verwendet wird, wie in Bezug auf die vorliegende Ausführungsform voranstehend beschrieben, jedoch selbstverständlich auch ein Wechselstrommotor usw. verwendet werden kann. Darüber hinaus wird eine kurze Bremse als Bremse der Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; verwendet.
  • Als nächstes wird unter Bezugnahme auf die Flußdiagramme der Fig. 3 bis 7 und die Zeitablaufdiagramme der Fig. 8 bis 14 der Betriebsablauf des Geldscheinzählersystems gemäß dieser Ausführungsform beschrieben.
  • Wenn eine Hauptstromversorgung des Geldscheinzählersystems eingeschaltet wird, wiederholt die Steuereinheit 21 eine Überprüfung in der Hinsicht, ob die Festlegung der Verarbeitungsbetriebsart durch das Betätigungsfeld 22 durchgeführt wird oder nicht (Fig. 3; ST 301). Wenn eine Bedienungsperson eine Verarbeitungsbetriebsart festlegt, stellt die Steuereinheit 21 dann die Art der festgelegten Verarbeitungsbetriebsart fest (ST 302). Daher führt, wenn festgestellt wird, daß die Portionsverarbeitung festgelegt wurde, die Steuereinheit 21 die Verarbeitung im Schritt ST 303 und den darauffolgenden Schritten durch. Andererseits führt, wenn festgestellt wird, daß eine übliche Zählverarbeitungsbetriebsart (Betriebsart, die dazu dient, einfach die Gesamtanzahl an Geldscheinen 10 zu zählen) festgelegt wird, die Steuereinheit 21 die Verarbeitung im Schritt ST 602 (nachstehend beschrieben) und den darauffolgenden Schritten durch (sh. Fig. 6).
  • Bei der Portionsverarbeitung wird zuerst eine Überprüfung daraufhin wiederholt (ST 303), ob die Festlegung einer Geschwindigkeit durch das Betätigungsfeld 22 durchgeführt wird oder nicht. Wenn diese Geschwindigkeit festgelegt wird, wird dann eine Überprüfung daraufhin wiederholt (ST 304), ob der Startknopf eingeschaltet ist.
  • Wenn der Startknopf eingeschaltet ist, wird zuerst durch den Magazinsensor S&sub1; überprüft, ob Geldscheine 10 innerhalb des Magazinabschnitts 11 gestapelt sind oder nicht. Dies führt dazu, falls sich der Magazinsensor S&sub1; im ausgeschalteten Zustand befindet, daß festgestellt wird, daß kein Geldschein 10 im Magazin 11 enthalten ist, um das Geldscheinzählersystem anzuhalten, und dies einer Bedienungsperson durch einen Alarm und dergleichen mitzuteilen.
  • Andererseits wird, falls sich der Magazinsensor S&sub1; im eingeschalteten Zustand befindet, unter Verwendung des Zählersensors S&sub2; (ST 306) überprüft, ob Geldscheine innerhalb des Zählersystems gestaut sind oder nicht. Dies führt dazu, wenn sich der Zählersensor S&sub2; im eingeschalteten Zustand befindet, daß beurteilt wird, daß irgendwelche Geldscheine 10 vorhanden sind, wodurch das Zählersystem angehalten wird (ST 312). Im Gegensatz wird, wenn sich der Zählersensor S&sub2; im ausgeschalteten Zustand befindet, dann von dem Staplersensor S&sub3; (ST 307) überprüft, ob irgendein Geldschein 10 innerhalb des Staplers 20 übrigbleibt oder nicht. Daher wird, wenn sich der Staplersensor S&sub3; im eingeschalteten Zustand befindet, beurteilt, daß irgendein Geldschein 10 vorhanden ist, wodurch das Zählersystem angehalten wird (ST 312). Andererseits wird, wenn sich der Staplersensor S&sub3; im ausgeschalteten Zustand befindet, beurteilt, daß kein außergewöhnlicher Zustand vorhanden ist, so daß mit der Drehung der Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; begonnen wird (ST 308).
  • Daraufhin wird überprüft (ST 309), ob die Portionsanzahl, die durch das Betätigungsfeld 22 eingegeben wird, gleich 1 oder gleich einem Wert größer als 1 ist, also 2 oder mehr. Wenn die Portionsanzahl gleich 1 ist, führt daher die Steuereinheit 21 die Verarbeitung im Schritt ST 701 und den darauffolgenden Schritten durch, wie dies später beschrieben wird (sh. Fig. 7).
  • Andererseits wird, falls die Portionsanzahl gleich einem Wert größer als 1 ist, also 2 oder mehr, die Länge in Transportrichtung eines Geldscheins, mit welchem eine Zählverarbeitung durchgeführt werden soll, durch den Geldschein 10 gemessen, der zuerst transportiert wird (ST 310). Diese Messung kann durch einen Zeitraum durchgeführt werden, in welchem der Zählsensor S&sub2; eingeschaltet ist, und die Feststellung der Anzahl an Schlitzen des Leerlaufrades 6a durch den Kodierer S&sub4; innerhalb dieses Zeitraums, also durch den Zählwert der Anzahl an Impulsen.
  • Entsprechend dem Meßergebnis für die Geldscheinlänge und der Geschwindigkeitbetriebsart (also der Umfangsgeschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1;) wird die Drehzahl des Gleichstrommotors M&sub2; (also die Drehzahl des Staplergebläses 18) neu auf jene Werte eingestellt, die in Tabelle 1 angegeben sind (ST 311). TABELLE 1 DREHZAHL VON M&sub2;
  • Daraufhin beurteilt die Steuereinheit 21, ob die Geschwindigkeitsbetriebsart gleich 500/Minute, 1000/Minute oder 1500/Minute ist (Fig. 4: ST 401). Daher fühxt in jenem Fall, in welchem in Bezug auf die Geschwindigkeitsbetriebsart festgestellt wird, daß sie 500/Minute ist, die Steuereinheit 21 die Verarbeitung im Schritt ST 501 und den darauffolgenden Schritten durch, was später beschrieben wird (sh. Fig. 5).
  • Andererseits wird in einem Fall, in welchem die Geschwindigkeitsbetriebsart 100/Minute oder 1500/Minute ist, eine Überprüfung wiederholt (ST 402), ob ein Zählwert von dem Zählsensor 52 einen vorbestimmten Wert erreicht oder nicht, also eine vorbestimmte Anzahl an Geldscheinen (bei der vorliegenden Erfindung wird festgestellt, daß ein Geldschein um eine vorbestimmte Anzahl an Geldscheinen einem n-ten Geldschein vorausgeht) (n ist ein vorbestimmter Einstellwert)).
  • Wenn nunmehr angenommen wird, daß die Portionsanzahl gleich 100 ist, so wird in jenem Fall, in welchem die Geschwindigkeitsbetriebsart 1500/Minute ist, wenn das Vorderende des sechsundneunzigsten Geldscheins 10 die Position des Zählsensors S&sub2; erreicht, festgestellt, daß der Zählwert die entsprechende Zahl erreicht, so daß der Gleichstrommotor M&sub1; verzögert oder abgebremst wird, so daß die Geschwindigkeit von 500/Minute zur Verfügung gestellt wird (ST 403, sh. Fig. 8 und 9). Dann wird eine Beurteilung wiederholt (ST 404), nämlich ob der Zählwert des Zählsensors S&sub2; die Portionsanzahl (100 bei der vorliegenden Ausführungsform) erreicht oder nicht.
  • Wenn das Vorderende des Geldscheins 10 der Portionsanzahl die Position des Zählsensors S&sub2; erreicht, und wenn ein Meßwert LX der Geldscheinlänge größer als ein Längenbezugswert L&sub0; ist (der im vorliegenden Fall als "60 mm" angenommen wird), und die Geschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1; (Meßwert vom Kodierer S&sub4;) kleiner als ein Geschwindigkeits-Bezugswert ist (der im vorliegenden Falls als "1000/Minute" angenommen wird), transportiert die Steuereinheit 21 den Geldschein 10 über eine vorbestimmte Entfernung weiter, um nacheinander die Bremsung der Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; durchzuführen (ST405-ST409), um diese Motoren anzuhalten (sh. Fig. 8). Bei der vorliegenden Ausführungsform ist "eine vorbestimmte Entfernung" zu diesem Zeitpunkt, also eine Transportgröße für den Geldschein 10, gegeben durch Lx-L&sub0;. Zusätzlich wird der Zeitpunkt der Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub2; so gewählt, daß er einem späteren Zeitpunkt zwischen dem Zeitpunkt, an welchem eine vorbestimmte Zeit abgelaufen ist (beispielsweise 500 ms), nachdem die Bremsung des Gleichstrommotors M&sub2; durchgeführt wurde, und jenem Zeitpunkt entspricht, an welchem kein Impuls von dem Kodierer S&sub4; ausgegeben wird.
  • Wenn die Geldscheinlänge Lx größer als der Längenbezugswert L&sub0; ist, und die Geschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1; kleiner als der Geschwindigkeits-Bezugswert ist, wird dieser Geldschein 10 daraufhin um eine vorbestimmte Entfernung befördert, um die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub1; durchzuführen, wodurch verhindert wird, daß der Gleichstrommotor M&sub1; angehalten wird, bevor der letzte Geldschein 10 in das Staplergebläse 18 eingezogen wird.
  • Wenn andererseits die Geldscheinlänge Lx größer als der Längenbezugswert L&sub0; ("60 mm") ist, und die Geschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1; (Meßwert vom Kodierer S&sub4;) größer als 1000/Minute ist, und wenn die Geldscheinlänge Lx kleiner als 60 mm ist (ST 405, 406), so führt die Steuereinheit 21 sofort die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub1; durch (ST 408), um so den Gleichstrommotor M&sub1; anzuhalten (sh. Fig. 9). Durch dieselbe Prozedur wie im voranstehend geschilderten Fall wird die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub2; durchgeführt (ST 409).
  • Wie voranstehend geschildert wird, wenn die Geldscheinlänge Lx größer als der Längenbezugswert L&sub0; ist, und die Geschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1; oberhalb des Geschwindigkeits-Bezugswertes liegt, oder wenn die Geldscheinlänge Lx gleich dem Längenbezugswert L&sub0; ist, oder kleiner ist als dieser, die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub1; sofort durchgeführt, was es ermöglicht, zu verhindern, daß das nächste (einhunderterste) Blatt oder dergleichen von den Rollen 13, 14 zugeführt wird.
  • In jenem Fall, in welchem die Geschwindigkeits- Betriebsarteinstellung 1000/Minute ist, wird dann, wenn das Vorderende des siebenundneunzigsten Geldscheins 10 die Position auf dem Zählsensor S&sub2; erreicht, der Gleichstrommotor M&sub1; verzögert oder abgebremst, so daß die Geschwindigkeit von 500/Minute zur Verfügung gestellt wird (ST 403, sh. die Fig. 10 und 11).
  • Es wird eine Beurteilung wiederholt (ST 404), ob der Zählwert des Zählsensors S&sub2; 100 (Portionsanzahl) erreicht oder nicht. Daher, wenn festgestellt wird, daß das Vorderende des einhundertsten Geldscheins 10 die Position auf dem Zählsensor S&sub2; erreicht, wenn die Geldscheinlänge Lx größer als der Längenbezugswert L&sub0; (60 mm) ist, und die Geschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1; (Meßwert vom Kodierer S&sub4;) kleiner als der Geschwindigkeits-Bezugswert ist (der im vorliegenden Fall als "1000/Minute" angenommen wird), transportiert die Steuereinheit 21 den Geldschein 10 um eine vorbestimmte Entfernung (Lx-L&sub0;) weiter, um daraufhin die Abbremsung des jeweiligen Gleichstrommotors M&sub1;, M&sub2; durchzuführen (ST405-ST409), um so diese Motoren anzuhalten (sh. Fig. 10). Es wird darauf hingewiesen, daß infolge der Tatsache, daß die Verzögerung oder Abbremsung von der Geschwindigkeit von 1000/Minute aus durchgeführt wird, die Geschwindigkeit notwendigerweise niedriger als der Geschwindigkeits- Bezugswert (1000/Minute) ist. In jenem Fall, in welchem Lx größer als L&sub0; ist, wird eine derartige Operation notwendigerweise durchgeführt.
  • Andererseits führt, wenn die Geldscheinlänge Lx kleiner als der Längenbezugswert ist, nämlich 60 mm (ST 405 und 406), die Steuereinheit 21 sofort die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub1; zu jenem Zeitpunkt durch, an welchem das Vorderende des einhundertsten Geldscheins den Zählsensor S&sub2; erreicht (ST 408), um den Gleichstrommotor M&sub1; anzuhalten (sh. Fig. 11). Durch dieselbe Prozedur wie im voranstehend geschilderten Fall wird die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub2; durchgeführt wird (ST 409).
  • Weiterhin wird, wenn die Geschwindigkeits- Betriebsarteinstellung 500/Minute ist, die Beurteilung dahingehend wiederholt, ob der Zählwert des Zählsensors S&sub2; 100 (Portionsanzahl) erreicht (Fig. 5; ST 501). Wenn das Vorderende des einhundertsten Geldscheins 10 die Position auf dem Zählsensor S&sub2; erreicht, so transportiert, wenn die Geldscheinlänge Lx größer als der Längenbezugswert L&sub0; (60 mm) ist, die Steuereinheit 21 diesen Geldschein 10 um eine vorbestimmte Entfernung (Lx-L&sub0;) weiter, um die Abbremsung der Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; durchzuführen (ST502-ST505), entsprechend derselben Prozedur wie in den Schritten ST 408, ST 409, um diese Motoren anzuhalten (sh. Fig. 12). Daher wird verhindert, daß die Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; angehalten werden, bevor der letzte Geldschein 10 in das Staplergebläse 18 eingezogen wird.
  • Andererseits führt, wenn die Geldscheinlänge Lx kleiner als 60 mm ist, die Steuereinheit 21 sofort die Abbremsung der Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; durch (ST502-ST505), um diese Motoren anzuhalten (sh. Fig. 13). Daher kann verhindert werden, daß das nächste (einhunderterste) Blatt oder dergleichen von den Rollen 13, 14 zugeführt wird.
  • Als nächstes erfolgt eine Erläuterung im Zusammenhang mit jenem Fall, in welchem eine übliche Zählverarbeitungsbetriebsart als das Ergebnis der Beurteilung bei ST 302 festgelegt wird (sh. Fig. 3).
  • In diesem Fall wiederholt die Steuereinheit 21 zuerst eine Überprüfung in der Hinsicht, ob die Festlegung der Geschwindigkeit durch das Betätigungsfeld 22 durchgeführt wird oder nicht (Fig. 6; ST 601). Wenn diese Geschwindigkeit festgelegt wird, führt das dazu, daß dann die Überprüfung wiederholt wird (ST 602), ob der Startknopf eingeschaltet ist oder nicht.
  • Wenn der Startknopf eingeschaltet ist, überprüft die Steuereinheit 21 den Magazinsensor S&sub1; (ST 603). Daher stellt, wenn sich der Magazinsensor ST 601 im ausgeschalteten Zustand befindet, die Steuereinheit 21 fest, daß kein Geldschein 10 innerhalb des Magazinabschnitts 11 vorhanden ist, um das Zählersystem anzuhalten, und dies einer Bedienungsperson durch einen Alarm usw. mitzuteilen (ST 610).
  • Andererseits, falls der Magazinsensor S1 eingeschaltet ist, überprüft dann die Steuereinheit 21 den Zählsensor S&sub2; (ST 604). Daher stellt, wenn sich der Zählsensor S&sub2; im eingeschalteten Zustand befindet, die Steuereinheit 21 fest, daß irgendein Geldschein 10 vorhanden ist, so daß das Zählersystem angehalten wird (ST 610). Andererseits, wenn sich der Zählsensor S&sub2; im ausgeschalteten Zustand befindet, überprüft dann die Steuereinheit 21 den Staplersensor S&sub3; (ST 605). Daher beurteilt, wenn sich der Staplersensor S&sub3; im eingeschalteten Zustand befindet, die Steuereinheit 21, daß irgendein Geldschein 10 vorhanden ist, um das Zählersystem anzuhalten (ST 610). Andererseits beurteilt, wenn sich der Staplersensor S&sub3; im ausgeschalteten Zustand befindet, die Steuereinheit 21, daß kein außergewöhnlicher Zustand vorhanden ist, um dann die Drehung der Gleichstrommotoren M&sub1;, 142 zu beginnen (ST 60 6).
  • Dann wiederholt die Steuereinheit 21 unter Verwendung des Magazinsensors S&sub1; und des Zählsensors S&sub2; eine Überprüfung in der Hinsicht, ob sämtliche Geldscheine von dem Magazinabschnitt 11 zum Stapler 20 transportiert oder übertragen werden (also ob die Zählverarbeitung beendet ist oder nicht) (ST 607). Daher führt, wenn die Zählverarbeitung beendet ist, die Steuereinheit 21 die Abbremsung der Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; durch, entsprechend derselben Prozedur wie in den Schritten ST 408, ST 409 (ST 608, 609), um diese Motoren anzuhalten.
  • Nunmehr erfolgt eine Erläuterung im Zusammenhang mit jenem Fall, in welchem die festgelegte Portionsanzahl gleich 1 (Eins) ist, als Ergebnis der Beurteilung bei ST 309 (sh. Fig. 3).
  • In diesem Fall wiederholt zu Beginn die Steuereinheit 21 eine Überprüfung in der Hinsicht, ob das Vorderende des Geldscheins 10 den Zählsensor S&sub2; erreicht oder nicht (Fig. 7; ST 701).
  • Wenn das Vorderende des Geldscheins 10 den Zählsensor S&sub2; erreicht, befördert die Steuereinheit 21 den Geldschein 10 um eine vorbestimmte Entfernung in jenem Fall, in welchem die Geschwindigkeitsbetriebsart 500/Minute ist, weiter, um die Abbremsung der Gleichstrommotoren M&sub1;, M&sub2; (ST702-ST705) entsprechend derselben Prozedur wie bei ST 408, ST 409) durchzuführen, um diese Motoren anzuhalten (sh. Fig. 14A).
  • Wenn die Portionsanzahl gleich 1 ist, ist es unmöglich, die Länge des Geldscheins zu messen. Daher ist es in diesem Fall unmöglich, "eine vorbestimmte Entfernung" einzustellen, also eine Transportgröße für den Geldschein 10, auf Lx-L&sub0;. Daher wird die Geldscheinlänge als 90 mm angenommen, um Lx-L&sub0; zu berechnen ("daher ist im Falle der vorliegenden Ausführungsform "die vorbestimmte Entfernung" gleich 30 mm). Wenn die Portionsanzahl gleich 1 ist, soll die Abbremsung in üblicher Weise durchgeführt werden, unmittelbar nachdem oder bevor die Transportgeschwindigkeit einen festgelegten Wert erreicht (Wert der Geschwindigkeitsbetriebsart). Um daher zu verhindern, daß der Gleichstrommotor M&sub1; angehalten wird, bevor der erste Geldschein 10 in das Staplergebläse 18 eingezogen wird, ist es wünschenswert, den angenommenen Wert für die Geldscheinlänge auf einen größeren Wert einzustellen.
  • Andererseits führt in jenem Fall, in welchem die geschwindigkeitsbetriebsart 1000/Minute oder 1500/Minute ist, die Steuereinheit 21 sofort die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub1; durch (ST 702, ST 704), um diesen Motor anzuhalten (sh. Fig. 14B. Diese Figur zeigt das Beispiel für 1500/Minute). Die Steuereinheit 21 hält den Gleichstrommotor M&sub2; entsprechend derselben Prozedur wie bei ST 409 an (ST 705).
  • Wie voranstehend geschildert wird in dem Geldscheinzählersystem gemäß der vorliegenden Ausführungsform in jenem Fall, in welchem die Geldscheinlänge groß ist, und eine Zufuhrgeschwindigkeit, wenn das Vorderende eines Geldscheins der Portionsanzahl von der Zählvorrichtung erfaßt wird, niedrig ist, dieser Geldschein 10 dazu veranlaßt, um eine vorbestimmte Entfernung transportiert oder übertragen zu werden, und wird dann eine Abbremsung durchgeführt. Daher tritt es kaum auf, daß der Gleichstrommotor M&sub1; so angehalten wird, daß das hintere Ende des Geldscheins 10 zwischen dem Rollenpaar 13, 14 liegt, oder innerhalb des Magazinabschnitts 11 bleibt, so daß der Geldschein 10 nicht innerhalb des Staplers 20 gestapelt wird.
  • Weiterhin wird in einem Fall, in welchem die Geldscheinlänge groß ist, und eine Zufuhrgeschwindigkeit zu jenem Zeitpunkt, an welchem das Vorderende eines Geldscheins mit der Portionsanzahl von der Zählvorrichtung erfaßt wird, hoch ist, oder in jenem Fall, in welchem die Geldscheinlänge gering ist, die Abbremsung des Gleichstrommotors M&sub1; sofort durchgeführt, wenn der Geldschein der Portionsanzahl von der Zählvorrichtung erfaßt wird. Daher gibt es keine Möglichkeit dafür, daß der nächste (einhunderterste) Geldschein von den Rollen 13, 14 zugeführt wird.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform wird die Messung der Zufuhrgeschwindigkeit von dem Kodierer S&sub4; durchgeführt. Das Leerlaufrad 6a, welches auch als geschlitzte kreisförmige Platte dient, und von dem Kodierer S&sub4; gemessen wird, kann sich infolge der Trägheit über die Einwegkupplung drehen. Wenn sich nämlich der Gleichstrommotor M&sub2; in einem Beschleunigungszustand (zum Startzeitpunkt) dreht, oder sich mit konstanter Geschwindigkeit dreht, wird die Drehung des Gleichstrommotors M&sub2; auf das Leerlaufrad 6a übertragen. Ein gemessener Wert des Kodierers S&sub4; zur Messung der Drehung des Leerlaufrades 6a wird daher so angesehen, daß er auf einem Wert beruht, der durch Ausführung einer Messung der Drehung des Gleichstrommotors M&sub1; erhalten wird. Bei der vorliegenden Ausführungsform wird die folgende Maßnahme eingesetzt, um die Kosten des Systems zu verringern. Es wird nämlich die Messung der Transportgeschwindigkeit des Geldscheins und die Messung der Zufuhrgeschwindigkeit des Geldscheins gemeinsam unter Verwendung des Kodierers S&sub9; durchgeführt. Der Grund hierfür besteht darin, daß die Geldscheinzufuhrgeschwindigkeit und die Umdrehungsgeschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1; proportional zueinander sind, so daß die Messung der Geldscheinzufuhrgeschwindigkeit auch eine Messung der Umdrehungsgeschwindigkeit des Gleichstrommotors M&sub1; darstellt.
  • Allerdings ist die vorliegende Erfindung nicht auf die voranstehend beschriebene Ausführungsform beschränkt. In jenem Fall, in welchem die Messung einer genauen Zufuhrgeschwindigkeit gewünscht ist, kann eine solche Anordnung eingesetzt werden, daß eine geschlitzte kreisförmige Platte auf der Zufuhrrollenwelle befestigt wird, an welcher die Zufuhrrollen 13, 13, 13' befestigt sind, um deren Drehung unter Verwendung des Kodierers S&sub4; zu messen.
  • Wenn die Geschwindigkeitsbetriebsart 1500/Minute ist, wird die Verzögerung oder Abbremsung von dem sechsundneunzigsten Blatt (Geldschein) oder dergleichen an begonnen. Weiterhin wird, wenn die Geschwindigkeitsbetriebsart 100/Minute ist, die Verzögerung oder Abbremsung von dem siebenundneunzigsten Blatt (Geldschein) oder dergleichen an begonnen. Anders ausgedrückt wird eine Verzögerung oder Abbremsung zu dem Zählzeitpunkt eingesetzt, an welchem die minimale Anzahl an Blättern übriggeblieben ist, bei welcher eine Verzögerung und Abbremsung durchgeführt werden kann, abhängig von der Verarbeitungsgeschwindigkeit (das sechsundneunzigste oder das siebenundneunzigste Blatt (Geldschein) bei der vorliegenden Ausführungsform). Dies wird zu dem Zweck geführt, damit das Zählersystem eine Verarbeitung mit konstanter Geschwindigkeit von Blättern in möglichst großer Anzahl durchführen kann, um den Verarbeitungswirkungsgrad zu erhöhen. Selbstverständlich kann die Anzahl an Blättern unabhängig von der Geschwindigkeit festgelegt werden.
  • Selbstverständlich kann daher eine feste Anzahl an Blättern in dem Ausdruck "Blatt oder dergleichen, welches um eine vorbestimmte Anzahl an Blättern vorausgeht" bei der Erfindung unterschiedliche Gruppen fester Anzahlen an Blättern darstellen, abhängig von einer Änderung der Transportgeschwindigkeitsbetriebsart, oder kann unabhängig von einer Änderung der Transportgeschwindigkeitsbetriebsart ein fester Wert sein.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß die Stapelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung nicht auf die Ausführungsform beschränkt ist, welche wie voranstehend geschildert das Staplergebläse verwendet. Beispielsweise kann ein Stapler verwendet werden, der gezahnte Rollen an seinem Eingang aufweist, wie dies in dem US-Patent Nr. 3 909 982 gezeigt ist, wobei die gezahnten Rollen zwischen dem hinteren Ende der gestapelten Blätter und dergleichen und dem Vorderende der Blätter und dergleichen angeordnet sind, die zugeführt werden sollen, damit die Vorderenden der Blätter oder dergleichen an dem oberen Teil der gestapelten Blätter oder dergleichen angeordnet werden, oder aber ein Stapler, der Endlosbänder statt der voranstehend erwähnten gezahnten Rollen dazu verwendet, dieselbe Funktion wie voranstehend geschildert auszuführen, wie dies in dem US-Patent Nr. 4 285 511 gezeigt ist.

Claims (5)

1. Blattzählersystem, welches aufweist:
eine Zuführvorrichtung (12, 13, 14) zum einzelnen Zuführen von Blättern oder dergleichen (10), die innerhalb eines Magazinabschnitts 811) gestapelt sind;
eine Transportvorrichtung (13', 15, 16, 17) zum Transportieren dieser Blätter oder dergleichen, die von der Zuführvorrichtung zugeführt wurden;
eine Zählvorrichtung (S2) zum Zählen dieser Blätter oder dergleichen, die von der Transportvorrichtung transportiert wurden; und
eine Staplervorrichtung (20) zum Stapeln dieser Blätter oder dergleichen, die von der Zählvorrichtung gezählt wurden;
dadurch gekennzeichnet, daß das Blattzählersystem weiterhin eine Steuervorrichtung (21) aufweist, die so ausgebildet ist, daß in jenem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen kleiner als ein Längen-Bezugswert ist, die Steuervorrichtung mit der Abbremsung der Zuführvorrichtung beginnt, wenn das Vorderende eines n-ten Blatts oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung erfaßt wird, wobei n ein vorbestimmter Einstellwert ist, wogegen in jenem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen größer als der Längen-Bezugswert ist, die Steuervorrichtung mit der Abbremsung der Zuführvorrichtung beginnt, nachdem das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung erfaßt wird, zu einem Zeitpunkt, wenn die Transportentfernung eine vorbestimmte Entfernung erreicht, um hierdurch die Zufuhr durch die Zuführvorrichtung anzuhalten, wenn das Zählergebnis der Zählvorrichtung den vorbestimmten Einstellwert n an Blättern erreicht.
2. Blattzählersystem nach Anspruch 1, bei welchem die vorbestimmte Entfernung eine Entfernung ist, die durch eine Differenz zwischen der Länge des Blatts oder dergleichen und dem Längenbezugswert gegeben ist.
3. Blattzählersystem, welches aufweist:
eine Zuführvorrichtung (12, 13, 14) zum einzelnen Zuführen von Blättern oder dergleichen (10), die innerhalb eines Magazinabschnitts (11) gestapelt sind;
eine Transportvorrichtung (13', 15, 16, 17) zum Transportieren der Blätter oder dergleichen, die von der Zuführvorrichtung zugeführt wurden;
eine Zählvorrichtung (52) zum Zählen der Blätter oder dergleichen, die von der Transportvorrichtung transportiert wurden; und
eine Staplervorrichtung (20) zum Stapeln der Blätter oder dergleichen, die von der Zählvorrichtung gezählt wurden;
dadurch gekennzeichnet, daß das Blattzählersystem weiterhin eine Steuervorrichtung (21) aufweist, die so ausgebildet ist, daß dann, wenn ein Blatt oder dergleichen, welches um eine feste Anzahl m, wobei m ein vorbestimmter Einstellwert ist, an Blättern in Bezug auf ein n-tes Blatt vorausgeht, wobei n ein vorbestimmter Einstellwert ist, oder dergleichen von der Zählvorrichtung erfaßt wird, die Steuervorrichtung die Abbremsung der Zuführvorrichtung beginnt, in jenem Fall, in welchem die Länge des Blattes oder dergleichen kleiner als ein Längenbezugswert ist, und in jenem Fall, in welchem die Länge des Blatts oder dergleichen größer als der Längenbezugswert ist, und zu einem Zeitpunkt, an welchem das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung erfaßt wird, die Zufuhrgeschwindigkeit oberhalb eines Geschwindigkeits-Bezugswertes liegt, die Steuervorrichtung mit der Abbremsung der Zuführvorrichtung beginnt, wenn das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen festgestellt wird, und in jenem Fall, in welchem die Länge des Blattes oder dergleichen größer als der Längenbezugswert ist, und zu einem Zeitpunkt, an welchem das Vorderende des n-ten Blattes oder dergleichen, welches zugeführt wurde, von der Zählvorrichtung erfaßt wird, die Zufuhrgeschwindigkeit kleiner als der Geschwindigkeits-Bezugswert ist, die Steuervorrichtung mit der Abbremsung der Zuführvorrichtung beginnt, wenn eine Transportentfernung von dem Zeitpunkt der Erfassung des Vorderendes des n-ten Blattes oder dergleichen eine vorbestimmte Entfernung erreicht, um hierdurch die Zufuhr durch die Zuführvorrichtung anzuhalten, wenn das Zählergebnis der Zählvorrichtung den vorbestimmten Einstellwert n an Blättern erreicht.
4. Blattzählersystem nach Anspruch 3, bei welchem die vorbestimmte Entfernung eine Entfernung ist, die durch eine Differenz zwischen der Länge des Blattes oder dergleichen und dem Längenbezugswert gegeben ist.
5. Blattzählersystem nach Anspruch 3, bei welchem die Zufuhrgeschwindigkeit durch die Auswahl der Geschwindigkeitsbetriebsart vorgegeben ist.
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