DE69416682T2 - Längenmessvorrichtung - Google Patents
LängenmessvorrichtungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung hat eine Längenmessvorrichtung zum Gegenstand, zum Beispiel vom Typ Schieblehre oder Anreissgerät. Genauer hat diese Erfindung das Problem der Führung des Schiebers für eine Schieblehre oder ein Anreissgerät und das Problem der Einstellung der Parallelität der Schnäbel zum Gegenstand.
- Seit kurzer Zeit kann man Schieblehren und Höhenreisser mit grosser Präzision aus Materialien wie Aluminium oder synthetischen Werkstoffen herstellen, welche die bekannten Vorteile der Leichtigkeit und der geringen Herstellungskosten bieten. Das Gebrauchsmuster DE-U-91 12 923.0, angemeldet am 17. Oktober 1991 durch die Societe Anonyme des Etablissements Pierre Roch, zeigt ein Beispiel einer solchen Schieblehre.
- In der in diesem Gebrauchsmuster beschriebenen Vorrichtung ist der Schieber 3 während des Schiebens durch eine Rippe 16 geführt, die Teil des Schiebers ist und in eine erste Gleitführung 14 eingreift, die zum Stab gehört. Eine in eine zweite Gleitführung 13 eingreifende Feder 8 bietet eine zweite Gleitfläche und übt eine Andruckkraft des Schiebers gegen die Schiene aus.
- Jedoch ist in dieser Ausführung die Kontaktfläche zwischen den beweglichen Teilen (Schieber und Feder) und den festen Teilen (Stab) erheblich, was Reibung erzeugt und die Bedienung der Schieblehre erschwert, insbesondere im Fall von Schieblehren mit grosser Dimension. Diese Reibung ist übrigens nicht einstellbar, ausser durch Auswechseln der Feder. Zudem wirkt die gesamte Oberfläche der Gleitführungen 13, 14 und anscheinend sogar die Aussenoberfläche des Stabes bei der Führung mit, wogegen einzig der Grund der Gleitführung gegen Schläge geschützt ist. Wenn der Stab schadhaft ist, wird also riskiert, dass eine präzise Führung des Schiebers nicht mehr gewährleistet ist oder sogar seine Verschiebung vollständig verhindert wird. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Stab aus einem weichen Material wie Aluminium hergestellt ist.
- Die Rippe 16 muss exakt mit der Führungsrille 14 übereinstimmen, was strenge Herstellungstoleranzen auferlegt und erhebliche Kosten verursacht. Wenn der Stab oder der Schieber aus einem verschleissanfälligen Mate rial hergestellt sind, ist die Langlebigkeit der Schieblehre nicht gewährleistet. Zudem wird die Parallelität der Schnäbel ein für allemal durch Bearbeiten im Lauf der Herstellung erreicht. Parallelitätsfehler, beispielsweise infolge ungenauer Herstellung des oben beschriebenen Führungsmechanismus, einer unvollkommenen Befestigung des festen Schnabels 2 oder Deformation nach Abnutzung oder einem Schlag, können nur sehr schwierig korrigiert werden.
- Die Patentanmeldung FR-A-2481441 (Latschbacher) (siehe insbesondere die Fig. 4) beschreibt ein Längenmessinstrument, in welchem der Schieber 3 auf dem Stab 1 durch zusammengesetzte Elemente 17, 18 geführt ist, die auf zwei gegenüberliegenden Flächen des Schiebers angeordnet sind. Die zusammengesetzten Elemente 17, 18 enthalten Längsrillen, deren Form mit dem Profil der kleinen Seiten 7, 8 des Stabes übereinstimmen. Auch hier erfordert die Fabrikation strenge Toleranzen und die Abnutzung und die Reibung sind beachtlich.
- Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Längenmessvorrichtung, wie zum Beispiel eine Schieblehre oder ein Anreissgerät vorzuschlagen, die eine minimale Reibung zwischen der Schiene und dem Schieber und eine ruckfreie Verschiebung des Schiebers gewährleistet. Vorteilhafterweise kann diese Reibung einfach mit Hilfe von Schrauben eingestellt werden.
- Ein anderes Ziel ist es, eine Längenmessvorrichtung vorzuschlagen, in welcher die mit der Führung betrauten Teile der Stange vor Schlägen geschützt sind.
- Ein anderes Ziel ist es, eine Schieblehre vorzuschlagen, in der die Parallelität der Schnäbel sogar nach der Herstellung leicht korrigiert werden kann, indem entweder der feste oder der bewegliche Schnabel geschwenkt wird.
- Ein anderes Ziel der Erfindung besteht darin, eine Schieblehre vorzuschlagen, welche die Möglichkeit bietet, den Schieber oder den festen Schnabel individuell zu montieren oder zu ersetzen und die Parallelität nachträglich anzupassen. Diese Modularität ermöglicht eine grössere Flexibilität im Laufe der Fabrikation und erlaubt im Laufe der Verwendung das Ersetzen der abgenutzten Teile, ohne die ganze Schieblehre zu ersetzen.
- Dazu schlägt die vorliegende Erfindung eine Längenmessvorrichtung vor, enthaltend:
- - einen Stab, der auf einer ersten Fläche mit einer ersten Längs- Gleitführung und auf einer zweiten Fläche gegenüber der genannten ersten Fläche mit einer zweiten Längs-Gleitführung versehen ist,
- - einen Schieber, der entlang der genannten Stange gleiten kann, wobei die Position des genannten Schiebers in bezug auf die genannte Stange das Messen einer Länge erlaubt und wobei der genannte Schieber mit einer ersten Längsrille und einer zweiten Längsrille versehen ist,
- - eine in der genannten ersten Gleitführung und in der genannten ersten Rille eingesetzte erste Längs-Führungsachse
- - eine in der genannten zweiten Gleitführung und in der genannten zweiten Rille eingesetzte zweite Längs-Führungsachse, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktoberfläche zwischen der ersten Gleitführung und der ersten Führungsachse gegenüber der äusseren Oberfläche des Teils der in der genannten ersten Gleitführung eingesetzten Achse zurücksteht.
- Nach einem anderen Merkmal der Erfindung steht die Kontaktoberfläche zwischen der zweiten Gleitführung und der zweiten Führungsachse gegenüber der äusseren Oberfläche des Teils der in der genannten zweiten Gleitführung eingesetzten Achse zurück.
- Nach einem anderen Merkmal der Erfindung ist mindestens eine der genannten Kontaktoberflächen auf ein oder mehrere Segmente von Geraden reduziert.
- Nach einem anderen Merkmal der Erfindung stützt sich mindestens eine der Führungsachsen am Schieber nur an seinen beiden Enden ab. Die vorliegende Erfindung wird besser verstanden werden mit Hilfe der beigefügten Figuren und der sich darauf beziehenden Beschreibung:
- Fig. 1 zeigt eine Gesamtansicht einer Schieblehre,
- Fig. 2 zeigt im Schnitt eine Schieblehre mit der vorliegenden Erfindung,
- Fig. 3 zeigt einen Schnitt entlang der Achse III-III der Führungsvorrichtung der Erfindung, implementiert in einer Schieblehre,
- Fig. 4 zeigt eine erste Variante der Achse und der Gleitführung,
- Fig. 5 zeigt eine zweite Variante der Achse und der Gleitführung,
- Fig. 6 zeigt eine dritte Variante der Achse und der Gleitführung,
- Fig. 7 zeigt ein Federelement.
- Die Figuren dieser Erfindung beziehen sich alle auf das besondere Problem der Schieblehre. Es ist jedoch nützlich, zu erwähnen, dass die Erfindung ebensogut auf alle Typen von Messvorrichtungen für Länge, Tiefe, Abstand oder Durchmesser anwendbar ist, zum Beispiel auf ein das Messen einer Höhe oder einer Länge erlaubendes Anreissgerät.
- Die Schieblehre 1 der Fig. 1 weist in bekannter Weise einen Stab 2 auf, auf welchem sich ein Schieber 6 verschieben kann. Ein fester Schnabel 3, der eine erste Referenzfläche 4 enthält, ist am Stab derart befestigt, dass die erste Referenzfläche wenigstens annähernd rechtwinklig zum Stab ist. In einer anderen Ausführung könnte die erste Referenzfläche mit dem Stab einen von 90º abweichenden Winkel bilden, zum Beispiel 45º. Ein beweglicher Schnabel 7 ist mit dem Schieber einstückig und enthält eine zweite Referenzfläche 8 parallel zur ersten. Eine numerische Anzeigevorrichtung 9 zeigt den Abstand zwischen den zwei Referenzflächen an. Die Längenmessung, entsprechend dem Abstand der Schnäbel, kann zum Beispiel mit Hilfe eines kapazitiven oder elektrooptischen Systems bewerkstelligt werden. In einer Variante kann die Anzeigevorrichtung auch vom analogen Typ sein, zum Beispiel eine Messuhr, oder die Ablesung des Abstandes kann mit Hilfe einer bekannten Moniusskala erfolgen. Ein Tiefenmass 10 kann am Schieber befestigt sein, um Tiefenmessungen durchzuführen. Der Stab wie auch der Schieber sind vorzugsweise aus Aluminium hergestellt und der Schieber kann mit einem in den Zeichnungen nicht dargestellten Schlagschutz aus synthetischem Material überzogen sein, wie er zum Beispiel aus der CH 671 097 (Hans Meyer, 31/07/1989) bekannt ist. Die Erfindung ist auch auf einen Stab und/oder einen Schieber aus synthetischem Material oder aus Stahl anwendbar. Die Schnäbel sind vorzugsweise ganz aus Stahl. Weiter unten ist das Befestigungsprinzip des festen Schnabels am Stab ersichtlich, welches eine Korrektur der Parallelität der Schnäbel erlaubt. In einer Variante können die Schnäbel auch aus Aluminium ausgeführt sein; in diesem Fall sind die Referenzflächen in bekannter Weise aus Stahl ausgeführt und an den Schnäbeln durch Kleben oder jegliche andere Mittel befestigt.
- Die Führungsvorrichtung der Erfindung wird nun mit Hilfe der Fig. 2 und 3 erklärt. die Einzelheiten, die für das Verständnis der Erfindung nicht wichtig sind, wie zum Beispiel die Anzeige- oder Messelektronik, wurden nicht dargestellt, um die Figuren zu vereinfachen.
- Der Schieber 6 umschliesst den Stab 2 vollständig. Der Schieber könnte den Stab auch nur teilweise umschliessen, zum Beispiel auf drei Seiten. Nach einem wichtigen Merkmal der Erfindung gibt es keinen direkten Kontakt zwischen dem Stab und dem Schieber, was es erlaubt, die Reibung und die Probleme des Blockierens zu reduzieren, die infolge von durch den Stab erlittenen Schlägen auftreten können.
- Die Führung des Schiebers wird mittels zweier Längs- Führungsachsen 21 und 25 bewerkstelligt. Die erste Führungsachse 25, auch Leiste oder Einstellachse genannt, ist in einer ersten, zum Beispiel durch Fräsen oder Extrudieren hergestellten Rille 26 in der oberen Fläche im inneren Teil des Schiebers und gleichzeitig in einer ersten, im Stab hergestellten Gleitführung 27 aufgenommen. Die zweite Führungsachse 21, auch Lager oder Referenzachse genannt, ist in einer zweiten, in der unteren Fläche im inneren Teil des Schiebers hergestellten Rille 23 und gleichzeitig in einer zweiten, im Stab hergestellten Gleitführung 22 aufgenommen. Diese Führungsachsen, die der Abnutzung widerstehen müssen, können aus einem anderen Material als der Stab und/oder der Schieber hergestellt sein, aber mit einer zum Stab passenden Härte. Zum Beispiel können sie aus anodisiertem Aluminium, aus Berylliumbronze oder aus vernickeltem Stahl hergestellt sein. Sie können auch mit einer Teflonschicht überzogen sein, um die Reibung zu vermindern. Vorzugsweise ist ihre Härte grösser oder gleich 50 HRC.
- Die Form der Gleitführungen 22 respektive 27 ist an die Form der Führungsachsen 21 respektive 25 angepasst, so dass sie eine minimale gegenseitige Kontaktoberfläche 24 respektive 32 haben. Diese Kontaktoberfläche ist vorzugsweise unterhalb der Aussenoberfläche des in der Gleitführung aufgenommenen Teils der Führungsachse, welcher Teil in Fig. 3 durch eine gemischte Linie begrenzt ist. Idealerweise reduziert sich diese Oberfläche auf einen oder mehrere Abschnitte von Geraden. Dieses Merkmal erlaubt es, eine präzise Längsführung und eine verminderte Reibung zu gewährleisten. Ausserdem befinden sich auf diese Weise die Führungszonen in einem gegen den Grund der Gleitführungen zurückversetzten, gut gegen Schläge geschützten Bereich.
- Vorzugsweise hat der in den ersten und zweiten Gleitführungen aufgenommene Teil der Führungsachsen einen kreissegmentförmigen Querschnitt und die Gleitführungen haben einen einem Kreissegment mit einem grösseren Durchmesser entsprechenden Querschnitt. Auf diese Weise reduziert sich die Kontaktoberfläche 24 respektive 32 zwischen jeder Führungsachse und der entsprechenden Gleitführung auf einen Abschnitt einer Geraden. So wurden gute Resultate erreicht mit einer Differenz zwischen den Durchmessern der Gleitführung und der Führungsachse von ungefähr 0,1 mm.
- Andere Formen von Gleitführungen und der Führungsachse sind in den Fig. 4 bis 6 gezeigt, welche den Fall der zweiten Gleitführung und der zweiten Führungsachse (Referenz) illustrieren, aber welche ohne Schwierigkeiten an den Fall der ersten Gleitführung und der ersten Führungsachse (Einstellung) angepasst werden könnten. In Fig. 4 hat die Gleitführung 23 ein dreieckiges Profil, während die Führungsachse 21 ein kreisförmiges Profil hat. In dieser Konfiguration reduziert sich die Kontaktoberfläche 24 auf zwei Abschnitte von Geraden. Diese Anordnung gewährt eine noch präzisere Führung des Schiebers. Andere, nicht dargestellte Konfigurationen von Gleitführungen und Führungsachse sind vorstellbar, die es ermöglichen, eine auf ein oder mehrere Abschnitte von Geraden reduzierte Kontaktoberfläche zu erhalten. Polygonale Gleitführungen, z. B. trapezoidale mit Winkeln zwischen den Wänden und dem Grund der Gleitführung zwischen 30º und 60º, kombiniert mit kreisförmigen oder leicht ovalen Führungsachsen, erlauben zum Preis erhöhter Fertigungskosten eine sehr präzise Führung, eine Kontaktoberfläche, die sich auf Abschnitten von Geraden reduziert und ein reduziertes Risiko der Blockierung, sogar im Fall von Deformationen des Stabes. Tiefere Gleitführungen mit elliptischer oder ovaler Form oder enthaltend ebene Wände und einen gerundeten Grund, kombiniert mit passenden kreisförmigen, elliptischen oder leicht ovalen Achsen erlauben zudem, die Kontaktoberfläche zum Grund der Gleitführung in eine Zone zurückzuversetzen, die sehr gut vor Schlägen geschützt ist.
- In Fig. 5 hat die Gleitführung die gleiche Form wie in Fig. 3, während die Rille 23 eine an eine leicht ovale Führungsachse 21 angepasste Form hat. Auf diese Art ist die Führungsachse seitlich noch besser in der Rille gehalten und das Risiko des Ausschlagens ist reduziert. Diese seitliche Halterung ist in der Ausführung der Fig. 6 noch verbessert. Die Führungsachse dieser Ausführung hat ein Profil, das einen Abschnitt 70 von quadratischer oder rechteckiger Form enthält, der von einem anderen Abschnitt 71 mit abgerundeter, vorzugsweise kreisförmiger Form überragt wird. Der Abschnitt mit quadratischer Form ist mit engen Toleranzen bearbeitet, um ohne Spiel an die Rille angepasst zu sein. Der gerundete Abschnitt ist an die Gleitführung angepasst, so dass er eine unterhalb der Oberfläche der Gleitführung liegende Kontaktfläche hat, wenn möglich reduziert auf eine Kontaktlinie. Diese Variante ermöglicht eine exzellente seitliche Halterung der Achse in der Rille. Diese Form der Führungsachse ist auch besonders gut an die Form der ersten Rille 26 und der ersten Gleitführung 27 angepasst, die in Fig. 3 gezeigt sind.
- Vorzugsweise ist die Form der Führungsachsen einfach genug, dass sie durch Ziehen mittels eines Ziehsteins erhalten werden kann.
- Nach einem anderen Merkmal der Erfindung, illustriert in Verbindung mit Fig. 2, liegt die zweite Führungsachse 21 am Schieber 6 nur an ihren beiden Enden an. Zwischen diesen zwei Anlagepunkten 40 ist im Schieber unter der Achse eine Ausnehmung 33 geschnitten. Zwischen den zwei Auflagepunkten bleibt die Achse so in der Ausnehmung flexibel, was das Aufnehmen eventueller geometrischer Unvollkommenheiten erlaubt und folglich ein präzises Funktionieren mit geringer Reibung und ruckfrei ohne Risiko des Blockierens.
- Die erste Führungsachse 25 ist an ihren zwei Enden durch zwei quer im Schieber aufgenommene Schrauben 28 gegen den Stab 2 in Anlage gehalten. Diese Schrauben ermöglichen es, den durch die Achse auf den Stab ausgeübten Druck zu regeln und das Spiel aus den Fabrikationstoleranzen aufzufangen. Der Schieber übt nur durch diese Schrauben einen Druck auf die erste Achse in Richtung des Stabes aus, die erste Führungsachse behält zwischen den zwei durch die Spitzen der Schrauben geschaffenen Auflagepunkten eine gewisse Flexibilität. Hingegen sind die seitlichen Flächen der ersten Rille 26 derart bearbeitet, um jegliche seitliche Verschiebung der ersten Führungsachse zu verhindern. In der durch Fig. 3 dargestellten Ausführung hat es zwei Kontaktabschnitte 31 zwischen der ersten Führungsachse 25 und dem Schieber 6. Diese Anordnung erlaubt es, das radiale Kippen (Ausschlagen) der Schnäbel zu minimieren. Dieses Kippen wird noch weiter reduziert, wenn die erste Führungsachse die in Fig. 6 veranschaulichte Achsenform hat.
- Eine Federlamelle 29, dargestellt im Detail in Fig. 7, übt auf der ganzen Länge der Führungsachse 25 einen Druck in Richtung des Stabes 2 aus. Diese Lamelle enthält einen ersten bombierten Teil 60, einen geraden Teil 61 und einen zweiten bombierten Teil 62. Die Kraft, um die Federlamelle am Platz zu halten, ist in der Grössenordnung von einigen Newtons. Während der Montage werden die bombierten Teile der Feder bis dicht an die Funktionstoleranz nach unten zusammengedrückt. Diese Federlamelle ermöglicht das Aufnehmen des Funktionsspiels der beweglichen Teile, das Gewährleisten einer konstanten Reibungskraft und die Korrektur der kleinen Parallelitätsfehler.
- Eine Schraube 11 erlaubt das Einstellen der Reibung der ersten Führungsachse auf dem Stab. Im Gegensatz zu den Schrauben 28, die vorzugsweise ein einziges Mal während der Fabrikation oder im Zuge einer Unterhaltsoperation eingestellt werden, erlaubt es diese Schraube, die Leichtigkeit der Verschiebung des Schiebers täglich einzustellen oder diesen vollständig bei einem gegebenen Abstand zu blockieren.
- Der erwähnte, in den Figuren nicht dargestellte Antischock-Überzug hält die Führungsachsen und hindert sie am Gleiten. Alternativ könnten in der Gleitführung am Ende jeder Führungsachse Anschläge integriert werden. Die zweite Führungsachse könnte auch mit dem Schieber 6 auf der Höhe der zwei Anlagepunkte 40 des Schiebers durch irgend ein bekanntes Mittel einstückig gemacht werden.
- Wir kommen nun auf Fig. 2 zurück, um das Problem der Befestigung des festen Schnabels 3 auf dem Stab zu studieren.
- Im Stand der Technik wird die Parallelität der Referenzflächen 4 und 8 der Schnäbel 3 und 7 durch Bearbeiten des montierten Ganzen, beispielsweise durch Schleifen, erreicht.
- Daraus resultieren bedeutende Kosten und es ist fast unmöglich, diese Parallelität nach der Herstellung, zum Beispiel während einer Reparatur zu korrigieren. Wenn diese Nachteile für Schieblehren aus Stahl noch tolerierbar wären, deren Herstellungskosten auf jeden Fall hoch sind und die genügend solid sind, um sehr kleine Deformationen auszustehen, werden sie je denfalls inakzeptabel für Schieblehren aus Aluminium, die zu sehr geringen Kosten hergestellt werden können müssen und überdies eine Reparatur benötigen können. Ausserdem, wenn der Stab eine das Gleiten störende Deformation erlitten hat, kann der nötige Korrekturvorgang an den Schrauben 28 des Schiebers sogar zu einem Verlust der Parallelität führen, welcher kompensiert werden können muss.
- Der feste Schnabel 3 kann in bezug auf den Stab 2 um die Achse 80 schwenken, welche der Drehpunkt des Schnabels ist. Zwei Regelschrauben 81 und 82 erlauben die Feineinstellung der Parallelität der zwei Referenzflächen 4 und 8. Diese zwei gegenüberliegend plazierten Schrauben sichern auch die Blockierung der Position. Die Einstellung kann ausgeführt werden, indem die Schnäbel geschlossen und die zwei Schrauben eingestellt werden, bis die zwei Flächen perfekt aufeinander aufliegen. Ein zwischen den Schnäbeln plaziertes Endmass kann auch im Laufe der Einstellung verwendet werden.
- Im besonderen Fall, in dem weiche Materialien wie Aluminium verwendet wurden, kann eine Unterlage 83 unter mindestens einer der Schrauben plaziert werden, um den Druck zu verteilen. Desgleichen kann eine Blattfeder 84 unter mindestens einer der Schrauben plaziert werden, um den Schliessdruck aufrecht zu erhalten. Diese Feder hat zum Beispiel im Ruhezustand eine gebogene Form und wird durch das Anziehen zusammengedrückt. In einer nicht dargestellten Variante könnte man nur eine Schraube zum Regeln der Parallelität der Schnäbel haben, die andere wäre durch eine genügend starke Feder ersetzt. Auf diese Art wäre die Einstellung erleichtert, weil sie sich mit nur einer einzigen Schraube ausführen liesse.
- Die Position des festen Schnabels ist mit Hilfe von Blockierschrauben 85 und 86 fixiert, welche die radiale Position des Schnabels festhalten.
- Mit dieser Konfiguration des festen Schnabels können die zwei Schnäbel separat bearbeitet werden, ohne dass man sich um deren Parallelität kümmern muss, aber allein um die Ebenheit der Referenzflächen 4 und 8.
- Andere im Rahmen der Erfindung liegende Ausführungsvarianten wurden nicht dargestellt. Zum Beispiel könnte die Führungsvorrichtung mehr als zwei Führungsachsen enthalten, zum Beispiel 3 oder 4 Führungsachsen, sei es auf die verschiedenen Flächen verteilt, sei es gruppiert mit mehreren Führungsachsen auf mindestens einigen Flächen.
Claims (18)
1. Längenmessvorrichtung, enthaltend:
- einen Stab (2), der auf einer ersten Fläche mit einer ersten Längs-
Gleitführung (27) und auf einer zweiten Fläche gegenüber der genannten
ersten Fläche mit einer zweiten Längs-Gleitführung (22) versehen ist,
- einen Schieber (6), der entlang der genannten Stange gleiten
kann, wobei die Position des genannten Schiebers in bezug auf die genannte
Stange das Messen einer Länge erlaubt und wobei der genannte Schieber mit
einer ersten Längsrille (26) und einer zweiten Längsrille (23) versehen ist,
- eine in der genannten ersten Gleitführung (27) und in der
genannten ersten Rille (26) eingesetzte erste Längs-Führungsachse (25)
- eine in der genannten zweiten Gleitführung (22) und in der
genannten zweiten Rille (23) eingesetzte zweite Längs-Führungsachse (21)
dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktoberfläche (32) zwischen
der ersten Gleitführung (27) und der ersten Führungsachse (25) gegenüber der
äusseren Oberfläche des Teils der in der genannten ersten Gleitführung
eingesetzten Achse zurücksteht und dass der genannte Schieber (6) ohne direkten
Kontakt entlang dem genannten Stab gleiten kann.
2. Längenmessvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktoberfläche (24) zwischen der zweiten
Gleitführung und der zweiten Führungsachse (21) gegenüber der äusseren
Oberfläche des Teils der in der genannten zweiten Gleitführung eingesetzten
Achse zurücksteht.
3. Längenmessvorrichtung nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der genannten
Kontaktoberflächen auf ein oder mehrere Segmente von Geraden reduziert ist.
4. Längenmessvorrichtung nach einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Gleitführung und/oder
die genannte zweite Gleitführung ein rundliches Profil hat.
5. Längenmessvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass der Teil der in der genannten ersten Gleitführung
eingesetzten Führungsachse, beziehungsweise der Teil der in der genannten
zweiten Gleitführung eingesetzten Führungsachse einen einem Kreissegment
entsprechenden Abschnitt hat und dass die genannte erste Gleitführung
beziehungsweise die genannte zweite Gleitführung einen einem Kreissegment mit
einem grösseren Kreisdurchmesser entsprechenden Abschnitt hat.
6. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass sich mindestens eine der genannten
Führungsachsen am genannten Schieber nur an seinen beiden Enden abstützt.
7. Längenmessvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass die erste Führungsachse mit Hilfe eines
Federelementes (29) gegen den genannten Stab in Anlage gehalten wird.
8. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7,
gekennzeichnet durch sich quer durch den Schieber erstreckende Schrauben
(28), die es erlauben, Anlagekraft der ersten Führungsachse am Stab
einzustellen.
9. Längenmessvorrichtung nach dem vorangehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, dass die genannte erste Achse an ihren beiden Enden
durch die genannten Schrauben gegen den Stab abgestützt ist und auf dem
Rest ihrer Länge durch das genannte Federelement.
10. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stab und/oder der Schieber aus Aluminium
ausgeführt sind.
11. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass der Stab und/oder der Schieber aus
synthetischem Material ausgeführt sind.
12. Längenmessvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Führungsachsen aus
anodisiertem Aluminium, aus Stahl, aus Bronze oder aus Berylliumbronze ausgeführt
sind.
13. Längenmessvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die genannten Achsen mit Teflon beschichtet sind.
14. Schieblehre enthaltend die Vorrichtung eines der
vorangehenden Ansprüche.
15. Schieblehre nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die Parallelität der Schnäbel mit Hilfe mindestens einer
Schraube (81, 82) korrigiert werden kann, die es erlaubt, mindestens einen der
Schnäbel zu schwenken.
16. Schieblehre nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die Parallelität der Schnäbel mit Hilfe mindestens einer
Schraube (81, 82) korrigiert werden kann, die es erlaubt, den festen Schnabel
um eine Achse (80) zu schwenken.
17. Schieblehre nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, dass die Parallelität der Schnäbel mit Hilfe zweier
gegenüberliegender Schrauben korrigiert werden kann, die es erlaubten, den festen
Schnabel zu schwenken.
18. Anreissgerät enthaltend die Vorrichtung eines der Ansprüche 1
bis 16.
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