DE69416461T2 - Boden für Behälter, insbesondere von kosmetischen Produkten, mit einem bewegbaren Einsatz und austauschbaren Näpfchen - Google Patents
Boden für Behälter, insbesondere von kosmetischen Produkten, mit einem bewegbaren Einsatz und austauschbaren NäpfchenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft einen Boden für Behälter, die dazu bestimmt sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich kosmetische Produkte zu enthalten, die mit einem beweglichen Einsatz zur Aufnahme von einem oder mehreren austauschbaren Näpfchen in einer frei bewegbaren Weise ausgestattet sind. Diese austauschbaren Näpfchen - auf diesem Gebiet allgemein als Tiegel bekannt - enthalten kosmetische Produkte, wie Lidschatten, Rouge, Lipgloss, Rougepuder, Gesichtspuder, etc.
- Die Behälter könnten jedoch auch dazu verwendet werden, Produkte anderer Art zu enthalten, wie pharmazeutische Produkte und anderes.
- Wie es Fachleuten zur Herstellung von Behältern im Allgemeinen und/oder von Behältern zur Aufnahme von kosmetischen Produkten als solche bekannt ist, erfordert das zuvor Erwähnte die Lösung von verschiedenen technischen Problemen.
- Eines von diesen ist die Möglichkeit der Wiederverwendung der Behälter, nachdem einmal das darin enthaltene Produkt aufgebraucht wurde, indem lediglich die leeren Tiegel ersetzt werden, die im Handel in der Form von speziellen Nachfüllpackungen für derartige Behälter erhältlich sind.
- Um den Verbraucher in dieser Hinsicht zu versichern, dass das in der Nachfüllung enthaltene Produkt das Original ist, wird es für die Tiegel und den in dem Containerboden enthaltenen Einsatz erwünscht, präzise entsprechende Schnellverbindungen zu umfassen, so dass die Komponenten von verschiedener Herkunft nicht eingepasst werden können.
- Die DE-U-92 15 029 betrifft einen Boden für Behälter, die verschließbare Einsätze innerhalb des Gehäuses gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 aufweisen.
- Ein weiteres technisches Problem betrifft die Möglichkeit, die Tiegel, die in dem Behälter enthalten waren, durch andere Tiegel, die ein unterschiedliches Kosmetikprodukt enthalten oder durch eine unterschiedliche Anzahl von modularen Tiegeln leicht und ohne Beschmutzen der Finger zu ersetzen.
- Es wird auch erwünscht, einen Behälter mit einem Inneren bereitzustellen, in dem die angeordneten Tiegel ein Muster einer ansprechenden Erscheinungsform bilden und die variiert werden können.
- Das allgemeine Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die oben erwähnten Probleme auf eine einfache, ökonomische und funktionale Weise zu lösen, während zur gleichen Zeit ein Behälter mit einer sehr flachen Form erhalten wird. Dieses Ziel wird durch einen Behälterboden erreicht, der die in dem Anspruch 1 und den abhängigen Ansprüchen definierten Merkmale aufweist.
- Der Aufbau und die funktionalen Merkmale der Erfindung und ihre Vorteile verglichen mit dem Stand der Technik werden von der folgenden Beschreibung ersichtlicher, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen abgegeben wird, die eine Ausführungsform eines Behälterbodens mit einem beweglichen Einsatz und austauschbaren Tiegeln zeigen, die gemäß den erfinderischen Grundzügen der Erfindung gebildet sind. In den Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Behälterboden gemäß der Erfindung;
- Fig. 2 einen Schnitt in der Ebene II-II von Fig. 1;
- Fig. 3 einen Schnitt in der Ebene III-III von Fig. 1;
- Fig. 4 einen Schnitt in der Ebene IV-IV von Fig. 1; und
- Fig. 5 ein vergrößertes Detail des Schnittes von Fig. 4.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen wird der Behälterboden der Erfindung generell durch 10 angedeutet und ist in dem dargestellten Beispiel von rechteckiger Form und enthält einen einzelnen Tiegel 11, der gemäß der Erfindung in einer Stellung in einer entfernbaren Weise mittels eines gleitbaren Einsatzes 12 befestigt ist.
- Der Behälterboden 10 des austauschbaren Tiegels 11 und der bewegbare Einsatz 12 können eine nichtrechteckige Form aufweisen, wobei dies nur als ein nicht beschränkendes Beispiel gezeigt ist.
- Der Behälterboden 10 wird vom Aufbau her durch ein äußeres Gehäuse 13 gebildet, das innen den Einsatz 12 aufnimmt, der dazu angeordnet ist, ein oder mehr austauschbare Tiegel 11 in Stellung zu halten.
- Der bewegbare Einsatz 12 ist an dem Gehäuse 13 durch zwei gegenüberliegende kanalförmige Ausnehmungen 14 befestigt, die außen in den kurzen Seiten des Einsatzes 12 vorgesehen sind, wobei die Ausnehmungen 14 gleitbar mit entsprechenden Führungen 15 in Eingriff sind, die auf der Innenseite des Gehäuses 13 vorgesehen sind (Fig. 3).
- Auf diese Weise kann der Einsatz 12 frei nach vorne und nach hinten in die Richtungen des Pfeils 16 zwischen den zwei jeweils durch volle Linien und gestrichelte Linien (Fig. 5) gezeigten Positionen gleiten. Die beiden Positionen werden sicher durch einen Zahn 17 an dem Gehäuse 13 erreicht, der in Einkerbungen 18, 19 in dem Boden des Einsatzes 12 einschnappt.
- Der Einsatz 12 umfasst auch eine Kante 20, die gleitbar auf der Oberseite der vorderen äußeren Begrenzungswand 21a des Gehäuses 13 aufliegt, und eine Hinterschneidung 22 an der der Kante 20 gegenüberliegenden Seite.
- In die Hinterscheidung 22 greift ein erster Zahn 23 des Tiegels 11 ein, der auf der dem Zahn 23 gegenüberliegenden Seite einen zweiten Zahn 24 umfasst, der in eine Hinterschneidung 25 eingreift, die in der Begrenzungswand 21 des Gehäuses 13 vorgesehen ist.
- Der Tiegel 11 ist auch an seiner Oberseite mit einer Begrenzungskante 26 ausgestattet, die auf der Oberseite der hinteren Begrenzungswand 21b des Gehäuses 13 aufliegt.
- Von dem vorhergehenden ist es unter Bezugnahme auf die Figuren ersichtlich, dass der Tiegel 11 sehr leicht durch Gleiten des bewegbaren Einsatzes in die zwei Positionen, die durch die Einkerbungen 18, 19 vorbestimmt sind, eingesetzt und entfernt werden kann.
- Zu diesem Zweck ist der Einsatz 12 geneigt, um einen freien Raum 29 zu definieren, der das Ergreifen des Tiegels 11 mit einem Finger während des Herausziehens erleichtert. Der Tiegel 11 wird durch Drehen um 30 in die Richtung von Pfeil F in Fig. 5, wie durch die gestrichelten Linien angedeutet, herausgezogen.
- Schnellverbindungen 27 und 28, z. B. Vorsprünge und Rücksprünge, sind an der Bodenwand des Gehäuses 13 und in dem Boden des Tiegels 11 vorgesehen.
- Das in der Beschreibungseinleitung genannte Ziel wird folglich erreicht.
- Die Formen des Behälterbodens 10 und des jeweiligen Einsatzes 12 können von denen als nicht einschränkendes Beispiel in den Figuren gezeigten unterschiedlich sein und die Form und Anzahl der Tiegel 11 kann auch unterschiedlich sein.
- Der Schutzbereich der Erfindung ist folglich durch die beigefügten Ansprüche definiert.
Claims (4)
1. Boden für Behälter, die dazu bestimmt sind,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, kosmetische
Produkte zu enthalten, der Art, die ein äußeres Gehäuse
(13) umfassen, in das ein Einsatz (12) zur Aufnahme von
zumindest einem austauschbaren Näpfchen oder Tiegel (11)
angebracht ist, und der Einsatz (12) innerhalb des
äußeren Gehäuses (13) zwischen zwei Positionen gleiten
kann, nämlich einer ersten Position, in der das Näpfchen
(11) in dem Gehäuse (13) befestigt ist, und einer
zweiten Position des Freigebens, in der das Näpfchen
(11) entfernt werden kann, und eine wechselseitige
Befestigungseinrichtung zwischen dem Näpfchen (11) und
dem Einsatz (12) und zwischen dem Näpfchen (11) und dem
Gehäuse (13) vorhanden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (12) an
dem Gehäuse (13) durch zwei gegenüberliegende
kanalförmige Ausnehmungen (14) eingespannt ist, die
außen an den kurzen Seiten des Einsatzes (12) vorhanden
sind, und die Ausnehmungen (14) gleitbar mit
entsprechenden Führungen (15) in Eingriff stehen, die an
der Innenseite des Gehäuses (13) angebracht sind, und
die beiden Positionen durch einen Zahn (17) an dem
Gehäuse (13) erreicht werden, der in Einkerbungen (18,
19) in dem Boden des Einsatzes (12) einschnappt.
2. Behälterboden nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einsatz (12) eine
Kante (20) umfaßt, die gleitbar auf der Oberseite der
vorderen äußeren Begrenzungswand (21a) des Gehäuses (13)
aufliegt.
3. Behälterboden nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die wechselseitige
Befestigungseinrichtung aus einem Zahn (23) des
Näpfchens (11) besteht, der in einer Hinterschneidung
(22) des Einsatzes (12) eingreift, und einem Zahn (24)
des Näpfchens (11), an der entgegengesetzten Seite zu
dem Zahn (23), der in einer Hinterschneidung (25) in der
hinteren äußeren Begrenzungswand (21b) des Gehäuses (13)
eingreift.
4. Behälterboden nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Näpfchen (11)
ferner an seiner Oberseite eine äußere Begrenzungskante
(26) umfaßt, die auf der Oberseite der hinteren Wand
(21b) des Gehäuses (13) aufliegt.
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