DE69413913T2 - Verpackung für Wundverbände - Google Patents
Verpackung für WundverbändeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung für Wundverbände und ein Verfahren zum Messen des Gebietes einer Wunde.
- Es ist im allgemeinen zur Behandlung von Wunden, wie z. B. Schnittwunden, chirurgischen Einschnitten, Geschwüren und Brandwunden erforderlich, einen Verband auf der Wunde anzubringen. Der Verband dient für eine Vielzahl von Zwecken, von denen einer darin besteht, das Risiko einer Wundinfektion zu vermindern.
- Um sicherzustellen, daß der Verband selbst keine Wundinfekion verursacht, werden Verbände im allgemeinen in für Mikroben undurchlässigen Verpackungen bereitgestellt. Nach dem Versiegeln der Verpackung werden der Verband und die Verpackung sterilisiert. Nach dem Transport zu dem Ort, an dem der Verband verwendet wird, wird die Innenseite der Verpackung weiterhin steril sein, während die Außenseite der Verpackung verschmutzt sein wird.
- Es ist erwünscht, den Fortschritt des Wundheilprozesses überwachen zu können. Zum Beispiel wird der Bedarf an einer Wundmessung in Clinica, 559, 17, 1993 genannt. Eine der einfachsten Ausführarten besteht darin, Einzelheiten der Wunde von Zeit zu Zeit aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung kann ein Bild der Gestalt der Wunde, eine Abschätzung ihres Durchmessers oder eine Abschätzung ihres Gebietes sein. Jedesmal wenn eine Aufzeichnung der Wunde vorgenommen wird, muß in die Patientenakte eine Notiz aufgenommen werden, so daß ein Arzt bestimmen kann, ob der Wundheilprozeß in einem befriedigenden Maß voranschreitet.
- Gegenwärtig steht eine Zahl von Geräten zur Verfügung, die zur Aufzeichnung einer Wunde verwendet werden können. Jedoch leiden alle unter verschiedenen Nachteilen.
- Durch die monatliche Veröffentlichung "Professional Nurse" ist eine Wundenmeßeinrichtung bereitgestellt worden. Die Wundenmeßeinrichtung umfaßt eine Bahn aus transparentem Kunststoff, bei der an einer Kante ein Maßstab in Zentimetern und in der Mitte eine Reihe von konzentrischen Kreisen mit gekennzeichnetem Durchmesser aufgebracht ist. Zur Verwendung dieser Meßeinrichtung ist es für den Benutzer notwendig, eine Fläche zu reinigen, um sie steril zu halten. Die Meßeinrichtung wird dann mit der sterilen Fläche auf der Wunde angebracht, und es wird dann eine Abschätzung des Durchmessers der Wunde vorgenommen. Dies wird dann mit der Hand in die Patientenakte eingetragen.
- Das Reinigen der Meßeinrichtung bei jeder Verwendung ist nachteilig. Außerdem liefert die Meßeinrichtung keinen Hinweis auf die Gestalt der Wunde und kann nicht in die Patientenakte aufgenommen werden, ohne wieder gereinigt werden zu müssen.
- In klinischen Tests ist ein Wundgitter verwendet worden. Dieses umfaßt eine Bahn aus transparentem Polyvinylchlorid mit einem darauf angebrachten Gitter mit darauf gekennzeichneten 1 cm-Quadraten. Die Bahn kann auch darauf markierte Gebiete zur Aufzeichnung des Patientennamens und des Meßdatums aufweisen. Die Bahn wird in steriler Form in einer Verpackung bereitgestellt. Im Gebrauch wird die Verpackung geöffnet, die sterile Bahn auf der Wunde angeordnet und der Umriß der Wunde eingezeichnet.
- Die Nachteile des Wundgitters bestehen darin, daß es teuer ist und nach dem Gebrauch gereinigt werden muß, um in die Patientenakte aufgenommen werden zu können. Es ist auch notwendig sicherzustellen, daß eines zum selben Zeitpunkt verfügbar ist, an dem der Verband verfügbar ist.
- Smith & Nephew stellen einen als OpSiteTM bekannten Verband bereit. Dieser Verband umfaßt eine transparente Folie. In einer Ausführungsform ist der OpSiteTM-Folienverband mit einer transparenten Bahn auf der dem Haftmittel zugekehrten Seite der Folie versehen. Die transparente Schicht weist ein darauf gekennzeichnetes quadratisches Gitter auf. Der Folienverband wird in einer sterilen Verpackung bereitgestellt. Im Gebrauch wird eine Trennschicht von der Haftschicht entfernt und wird der Verband auf die Wunde geheftet. Die Wunde ist dann durch die Folienschicht und die transparente Bahn sichtbar. Ein Umriß und geeignete Details werden auf der transparenten Bahn gekennzeichnet, die dann von der Folienschicht entfernt und in die Patientenakte gelegt wird.
- Die Nachteile dieses Systems bestehen darin, daß es nur mit transparenten Verbänden verwendet werden kann und eine zusätzliche Schicht auf dem Verband erfordert.
- Die Firma 3 M stellt einen sogenannten TegasorbTM Verband her, der in einer sterilen Verpackung geliefert wird. Auf einem Gewebe der Verpackung wird ein Gitter zum Messen von Wundgrößen bereitgestellt. Im Gebrauch wird das mit einem Gitter versehene Gewebe entfernt und auf der Wunde angeordnet. Der Umriß der Wunde kann auf diesem Gewebe gekennzeichnet werden.
- Die Nachteile dieses Systems bestehen darin, daß es zur Verhinderung einer Infektion notwendig ist sicherzustellen, daß die sterile Seite des Gewebes auf der Wunde angeordnet wird, und daß das Gewebe gereinigt werden muß, bevor es in die Patientenakten gelegt werden kann.
- Coloplaste liefert einen Geschwürverband in einer Verpackung mit einer Formkunststoff schale zur Aufnahme des Verbandes und einer Kunststoffabdichtschicht. In der Schale ist eine Reihe von konzentrischen Kreisen ausgebildet. Wenn die Schale zur Messung des Wundgebietes verwendet werden soll, ist es notwendig, die Unterseite zu reinigen, um sie steril zu halten, und dann die Messung mit der Hand aufzuzeichnen. Die Schale kann nicht sauber in der Patientenakte abgelegt werden.
- Die Anmelder haben früher unter dem Namen DermiflexTM einen Geschwürverband in einer Verpackung mit einem transparentem Gewebe geliefert, auf dem eine Reihe von konzentrischen Kreisen gekennzeichnet ist. Dieses Gewebe kann in derselben Weise wie die Tegasorb-Verpackung verwendet werden und weist dieselben Nachteile auf.
- Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem besteht darin, ein Wundmeßsystem bereitzustellen, das wenigstens zu einem wesentlichen Teil die Nachteile der oben beschriebenen Systeme im Stand der Technik überwindet.
- Die vorliegende Erfindung stellt in einer ersten Ausführungsform bereit eine Verpackung zum Umhüllen eines Wundverbandes, wobei die Verpackung ein erstes Gewebe und ein zweites Gewebe umfaßt, die entlang ihrer Umfänge hermetisch miteinander versiegelt sind, wobei die Innenseite der Verpackung steril ist, worin die ersten und zweiten Gewebe transparente Gebiete einschließen, die übereinandergelegt werden können, und auf die Innenfläche eines transparenten Gebietes eine Kennzeichnung aufbringbar ist.
- Die vorliegende Erfindung liefert in einer zweiten Ausführungsform eine Verpackung zum Umhüllen eines Wundverbandes, wobei die Verpackung ein erstes Gewebe und ein zweites Gewebe umfaßt, die entlang ihrer Umfänge hermetisch miteinander versiegelt sind, und die Innenseite der Verpackung steril ist, worin das erste Gewebe wenigstens zwei Schichten umfaßt, die lösbar aneinander gehalten werden; wobei die inneren und äußeren Schichten des ersten Gewebes transparente Gebiete einschließen und auf die Außenfläche der äußeren Schicht des ersten Gewebes eine Kennzeichnung aufbringbar ist.
- Vorzugsweise ist das kennzeichenbare Gebiet flächenmäßig wenigstens so groß wie der in der Verpackung unterzubringende Verband. Vorzugsweise ist die kennzeichenbare Fläche mittels eines Permanentmarkierstiftes, wie z. B. eines PentelTM-Permanentmarkierstiftes, kennzeichenbar.
- Die ersten und zweiten Gewebe können aus separaten Bahnen aus demselben oder unterschiedlichen Material(ien) hergestellt sein. Alternativ können die ersten und zweiten Gewebe in der ersten Ausführungsform aus einer einzigen Materialbahn, z. B. durch Falten gebildet sein.
- Vorzugsweise sind sowohl das erste als auch das zweite Gewebe in der ersten Ausführungsform mit Ausnahme irgendeiner Produkt- oder Gebrauchsinformation, die aufgedruckt sein kann, vollständig transparent. Alternativ kann eines oder können beide Gewebe opak oder entlang des Umfanges bedruckt sein und ein transparentes Fenster aufweisen.
- In der zweiten Ausführungsform kann das zweite Gewebe opak, teilweise opak oder transparent sein. Die zwei Schichten in dem ersten Gewebe können durch elektrostatische Kräfte, durch Heißverkleben, durch Haftmittel oder irgendein anderes geeignetes Mittel, das die zwei Schichten auf leichte Weise voneinander manuell trennen läßt, zusammengehalten werden.
- Vorzugsweise weist das kennzeichenbare Gebiet ein Gittermuster, vorteilhafter mit 1 cm- Quadraten auf. Das das kennzeichenbare Gebiet einschließende Gewebe kann, falls gewünscht, auf oder um das kennzeichenbare Gebiet gedruckte Aufzeichnungsinformationen und von dem Benutzer auszufüllende Räume aufweisen. Derartige Aufzeichnungsinforma tionen können einschließen: "Patientenname:...."; Datum:...."; "Arzt:...." und "Krankenschwester:.... ".
- Es kann irgendein geeignetes Material für die Gewebe verwendet werden. Im allgemeinen wird/werden das/die Material/Materialien sterilisierbare Kunststoffe sein, die Polyamide, wie z. B. Nylon, Polyester und Polyoleofine, wie z. B. Polyethylen oder Polypropylen, einschließen. Vorzugsweise wird der Kunststoff ein Polyester oder Polyethylen sein.
- Vorteilhafterweise enthält die Verpackung einen Verband, wobei die Gewebe um den Verband miteinander versiegelt sind und der Verband steril ist oder nach Anordnung in der Verpackung sterilisiert wird. Vorzugsweise wird der Verband in der Verpackung angeordnet, die dann versiegelt und z. B. unter Verwendung von Gammastrahlen sterilisiert wird.
- Vorteilhafterweise ist die Versiegelung der Verpackung entlang einer geradlinigen Linie stärker als um den Rest des Verbandes. Eine solche Linie wird derart angeordnet werden, daß ein Gewebe um diese Linie gefaltet und auf das andere Gewebe gelegt werden kann. Eine derartige stärkere Versiegelung kann dadurch hergestellt werden, daß die Versiegelung entlang einer Kante breiter als entlang der anderen Kanten gemacht wird.
- Der Verband kann irgendein gegenwärtig verfügbarer Wundverband oder irgendein Wundverband sein, der in der Zukunft verfügbar werden wird, und opake Verbände einschließen. Die Art des Verbandes ist für die vorliegende Erfindung unwesentlich.
- Gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird bereitgestellt ein Verfahren zum Aufzeichnen des Gebietes einer Wunde, das gekennzeichnet ist durch:
- Bereitstellen einer Verpackung für Wundverbände gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
- Öffnen der Verpackung;
- Falten eines Gewebes auf das andere Gewebe, so daß die Außenflächen der Gewebe in Kontakt sind und die transparenten Gebiete übereinander liegen;
- Anordnen der gefalteten Verpackung auf der Wunde, wobei die kennzeichenbare Fläche auf der der Wunde abgekehrten Seite vorgesehen ist; und
- Kennzeichnen des Umrisses der Wunde auf der kennzeichenbaren Fläche.
- Gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung wird bereitgestellt ein Verfahren zum Aufzeichnen des Gebietes einer Wunde, gekennzeichnet durch: Bereitstellen einer Verpackung für Wundverbände gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
- Öffnen der Verpackung;
- Anordnen des ersten Gewebes auf der Wunde, wobei die kennzeichenbare Fläche auf der der Wunde abgekehrten Seite vorgesehen ist; und
- Kennzeichnen des Umrisses der Wunde auf dem kennzeichenbaren Gebiet.
- Vorzugsweise enthält die Verpackung einen sterilen Verband, der nach dem Öffnen der Verpackung entfernt wird. Vorzugsweise wird der Verband nach dem Öffnen der Verpackung in einem sterilen Gebiet angeordnet.
- In der dritten Ausführungsform kann das kennzeichenbare Gewebe nach der Kennzeichnung des Umrisses der Wunde von dem anderen Gewebe getrennt und aufbewahrt werden. Das andere Gewebe, das mit der Wunde in Kontakt gewesen ist, kann weggeworfen werden.
- In der vierten Ausführungsform kann die gekennzeichnete Schicht nach der Kennzeichnung des Umrisses der Wunde von der nicht gekennzeichneten Schicht getrennt werden. Die nicht gekennzeichnete Schicht, die mit der Wunde in Kontakt gewesen ist, kann weggeworfen werden.
- Somit erhält der Benutzer in beiden Ausführungsformen umgehend eine Aufzeichnung der Wunde, die dann direkt in der Patientenakte abgelegt werden kann.
- Bevor das gekennzeichnete Gewebe in der Akte abgelegt wird, kann der Benutzer weitere Kennzeichnungen, wie z. B. den Namen, das Datum, eine Abschätzung des Gebietes der Wunde, etc. hinzufügen.
- Die Vorteile der vorliegenden Erfindung sind wie folgt: Es ist keine zusätzliche Verpackung oder Sterilisation erforderlich; es ist kein zusätzlicher Raum in der Sekundärverpackung zur Unterbringung derselben erforderlich; sie ist steril und leicht zu verwenden; sie muß nach dem Gebrauch nicht gereinigt werden; sie kann in der Patientenakte abgelegt werden; das gekennzeichnete Gebiet kann durch Übereinanderlegen der Aufzeichnungen und Vergleich der Umrisse der Aufzeichnungen verglichen werden (, wodurch somit keine Quantifizierung des Gebietes der Wunde erforderlich ist); die gekennzeichneten Gebiete sind dünn und werden somit nicht viel Platz in der Patientenakte einnehmen; und jeder Verband ist mit seinem eigenen individuellen sterilen kennzeichenbaren Gebiet versehen. Somit kann irgendeine mögliche Verschmutzung der Wunde verhindert werden.
- Verständlicherweise gibt es keine Grenze für die Größe der Wunde, auf der die Erfindung verwendet werden kann. Es ist nur die Auswahl einer geeigneten Größe des Verbandes oder Kombination von Verbänden erforderlich. Diese wird automatisch die geeignete Größe des kennzeichenbaren Gebietes aufweisen.
- Wenn das kennzeichenbare Gebiet mit einem Gitter versehen ist, kann der Benutzer nicht nur eine Aufzeichnung der Wunde liefern, sondern auch eine Abschätzung des Gebietes der Wunde bereitstellen.
- Die vorliegende Erfindung wird nun lediglich beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben werden, in denen:
- Fig. 1 eine diagrammartige perspektivische Ansicht einer Verpackung für einen Wundverband gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
- Fig. 2 eine Querschnittsansicht entlang der Linie II-II von Fig. 1 ist;
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Verpackung von Fig. 1 ist, die sich in einem gebrauchsfertigen Zustand befindet;
- Fig. 4 eine Seitenansicht der Verpackung von Fig. 3 ist;
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der zur Aufzeichnung angeordneten Verpackung ist;
- Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der Verpackung nach der Aufzeichnung ist;
- Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Verpackung nach dem Gebrauch ist; und
- Fig. 8 eine explosionsartige perspektivische Ansicht einer Verpackung für einen Wundverband gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist.
- Unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 2 umfaßt eine Verpackung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ein erstes Gewebe 1 und ein zweites Gewebe 2 mit identischer Gestalt und Größe. Beide Gewebe sind aus NovaflexTM, ein von DRG Medical Packaging geliefertes Nylon/Polyethylen-Gewebematerial, hergestellt. Zwischen den zwei Geweben 1, 2 wurde ein Wundverband 3 angeordnet. Die Gewebe wurden außerhalb des Umfangs des Verbandes miteinander heißverklebt. Die Versiegelung entlang einer Kante 5 der Verpackung erstreckte sich entlang einer geradlinigen Linie und war stärker als entlang der anderen drei Kanten. Die Verpackung und der darin befindliche Verband wurden durch Bestrahlen mit Gammastrahlen sterilisiert.
- Die Innenfläche des zweiten Gewebes 2 war z. Bunter Verwendung eines Permanentmarkierstiftes, eines Kugelschreibers, eines Stiftes oder eines Filzstiftes kennzeichenbar. Auf der Außenseite des zweiten Gewebes 2 war auch ein Gitter mit 1 cm-Quadraten aufgedruckt. Falls gewünscht, können weitere Kennzeichnungen auf die kennzeichenbare Fläche gedruckt werden.
- Der Gebrauch der Verpackung wird nun unter Bezugnahme auf Fig. 3-7 beschrieben. In einem ersten Schritt wurde die Verpackung durch Brechen der drei schwächeren Versiegelungen und Intaktlassen der stärkeren Versiegelung entlang der Kante 5 geöffnet, wie es in Fig. 3 und 4 gezeigt ist. Der Verband wurde in einem sterilen Gebiet angeordnet, und das erste Gewebe 1 wurde so herumgefaltet, daß es, wie in Fig. 5 gezeigt, unter dem · zweiten Gewebe 2 liegt.
- Die sterile Fläche des ersten Gewebes 1 befand sich dann, wie in Fig. 5 gezeigt, an der Unterseite der Verpackung. Diese sterile Fläche wurde in Kontakt mit der Wunde angeordnet, und der Benutzer kennzeichnete dann auf der kennzeichenbaren Fläche des zweiten Gewebes 2 den Umriß der Wunde. Gleichzeitig kennzeichnete der Benutzer auf dem kennzeichenbaren Gebiet Einzelheiten, wie z. B. den Patientennamen und das Datum der Aufzeichnung.
- Nachdem, wie es in Fig. 6 gezeigt ist, alle relevanten Kennzeichnungen vorgenommen worden sind, wurde das erste Gewebe 1, das mit der Wunde in Kontakt stand, von dem gekennzeichneten zweiten Gewebe 2 getrennt. Das erste Gewebe 1 wurde weggeworfen und das gekennzeichnete zweite Gewebe 2 wurde direkt in der Patientenakte abgelegt.
- Unter Bezugnahme auf Fig. 8 ist eine Explosionsansicht einer Verpackung einer zweiten Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Die Verpackung umfaßt ein erstes Gewebe 20 und ein zweites Gewebe 21. Das erste Gewebe 20 besteht aus zwei Schichten 20a und 20b. Die ersten und zweiten Schichten 20a und 20b sind transparent und wurden elektrostatisch aneinander gehalten. Die zweite Schicht 20b weist ein darauf gekennzeichnetes Quadratgitter auf. Die (in der Zeichnung gezeigte) Oberseite war z. B. unter Verwendung eines Permanentmarkierstiftes kennzeichenbar. Ein Verband 22 wurde zwischen den zwei Geweben 20, 21 angeordnet. Die zwei Gewebe wurden um den Umfang des Verbandes 22 herum miteinander heißverklebt. Die gesamte Verpackung wurde dann unter Verwendung von Gammastrahlen sterilisiert.
- Im Gebrauch wurde das zweite Gewebe 21 entfernt und der Verband 22 in dem sterilen Gebiet angeordnet. Das erste Gewebe 20 wurde dann auf der Wunde angeordnet, wobei die erste Schicht 20a mit der Wunde in Kontakt stand. Der Benutzer kennzeichnete dann auf der markierbaren Fläche der zweiten Schicht 20b den Umriß der Wunde. Gleichzeitig kennzeichnete der Benutzer auf dem kennzeichenbaren Gebiet Einzelheiten, wie z. B. den Patientennamen und das Aufzeichnungsdatum.
- Nachdem alle relevanten Kennzeichnungen vorgenommen worden waren, wurde die erste Schicht 20a von der zweiten Schicht 20b getrennt. Die erste Schicht 20a wurde weggeworfen und die zweite Schicht 20b wurde direkt in der Patientenakte abgelegt.
Claims (19)
1. Eine Verpackung zum Umhüllen eines Wundverbandes, wobei die Verpackung ein
erstes Gewebe (1) und ein zweites Gewebe (2) umfaßt, die entlang ihrer Umfänge
hermetisch miteinander versiegelt sind, wobei die Innenseite der Verpackung steril ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Gewebe (1, 2) transparente
Gebiete einschließen, die übereinandergelegt werden können, und auf die Innenfläche
eines transparenten Gebietes eine Kennzeichnung aufbringbar ist.
2. Eine Verpackung zum Umhüllen eines Wundverbandes, wobei die Verpackung ein
erstes Gewebe (20) und ein zweites Gewebe (21) umfaßt, die entlang ihrer Umfänge
hermetisch miteinander versiegelt sind, und die Innenseite der Verpackung steril ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Gewebe wenigstens zwei Schichten (20a, 20b)
umfaßt, die lösbar aneinander gehalten werden; wobei die inneren und äußeren
Schichten (20a, 20b) des ersten Gewebes (20) transparente Gebiete einschließen und
auf die Außenfläche der äußeren Schicht des ersten Gewebes (20) eine
Kennzeichnung aufbringbar ist.
3. Die Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und
zweiten Gewebe (1, 2) aus einer einzigen Materialbahn gebildet sind.
4. Die Verpackung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
ersten und zweiten Gewebe (1, 2, 20, 21) aus separaten Bahnen aus demselben oder
unterschiedlichen Material(ien) hergestellt sind.
5. Die Verpackung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das kennzeichenbare Gebiet flächenmäßig wenigstens so groß wie der in der
Verpackung unterzubringende Wundverband ist.
6. Die Verpackung nach Anspruch 1 oder irgendeinem davon abhängigen Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß mit Ausnahme irgendeiner Produkt- oder
Gebrauchsinformation, die aufgedruckt sein kann, sowohl das erste als auch das
zweite Gewebe (1, 2) vollständig transparent sind.
7. Die Verpackung nach Anspruch 1 oder irgendeinem davon abhängigen Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß ein oder beide Gewebe (1, 2) opak oder entlang des
Umfangs bedruckt ist/sind und ein transparentes Fenster aufweist/aufweisen.
8. Die Verpackung nach Anspruch 2 oder irgendeinem davon abhängigen Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Schichten (20a, 20b) in dem ersten Gewebe
(20) durch elektrostatische Kräfte zusammengehalten werden.
9. Die Verpackung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das kennzeichenbare Gebiet ein aufgedrucktes Gittermuster aufweist.
10. Die Verpackung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das das kennzeichenbare Gebiet einschließende Gewebe auf oder um das
kennzeichenbare Gebiet gedruckte Aufzeichnungsinformationen und von dem
Benutzer auszufüllende Räume aufweist.
11. Die Verpackung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gewebe (1, 2, 20, 21) aus sterilisierbarem Kunststoff hergestellt sind.
12. Die Verpackung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackung einen Wundverband enthält, wobei die Gewebe (1, 2, 20, 21) um
den Wundverband miteinander versiegelt sind und der Wundverband steril ist oder
nach Anordnen in der Verpackung sterilisiert wird.
13. Die Verpackung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Versiegelung der Verpackung entlang einer geradlinigen Linie (5) stärker als
um den Rest der Verpackung ist.
14. Ein Verfahren zum Aufzeichnen des Gebietes einer Wunde, das gekennzeichnet ist
durch:
Bereitstellen einer Verpackung für Wundverbände gemäß Anspruch 1 oder
irgendeinem davon abhängigen Anspruch;
Öffnen der Verpackung;
Falten eines Gewebes auf das andere Gewebe, so daß die Außenflächen der Gewebe
in Kontakt sind und die transparenten Gebiete übereinander liegen;
Anordnen der gefalteten Verpackung auf der Wunde, wobei die kennzeichenbare
Fläche auf der der Wunde abgekehrten Seite vorgesehen ist; und
Kennzeichnen des Umrisses der Wunde auf der kennzeichenbaren Fläche.
15. Ein Verfahren zum Aufzeichnen des Gebietes einer Wunde, gekennzeichnet durch:
Bereitstellen einer Verpackung für Wundverbände gemäß Anspruch 2 oder
irgendeinem davon abhängigen Anspruch;
Öffnen der Verpackung;
Anordnen des ersten Gewebes auf der Wunde, wobei die kennzeichenbare Fläche auf
der der Wunde abgekehrten Seite vorgesehen ist; und
Kennzeichnen des Umrisses der Wunde auf dem kennzeichenbaren Gebiet.
16. Das Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verpackung einen sterilen Wundverband enthält, der nach dem Öffnen der
Verpackung entfernt wird.
17. Das Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Öffnen der
Verpackung der Wundverband in einem sterilen Gebiet angeordnet wird.
18. Das Verfahren von Anspruch 14 oder irgendeinem davon abhängigen Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Kennzeichnen des Umrisses der Wunde das
kennzeichenbare Gewebe von dem anderen Gewebe getrennt und aufbewahrt wird.
19. Das Verfahren nach Anspruch 15 oder irgendeinem davon abhängigen Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Kennzeichnen des Umrisses der Wunde die
gekennzeichnete Schicht von der nicht gekennzeichneten Schicht getrennt wird.
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