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DE69413618T2 - Den Oberteil von Gegenständen umgreifender Träger - Google Patents

Den Oberteil von Gegenständen umgreifender Träger

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DE69413618T2
DE69413618T2 DE69413618T DE69413618T DE69413618T2 DE 69413618 T2 DE69413618 T2 DE 69413618T2 DE 69413618 T DE69413618 T DE 69413618T DE 69413618 T DE69413618 T DE 69413618T DE 69413618 T2 DE69413618 T2 DE 69413618T2
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Martinus C.M. Nl-4461 Ls Goes Bakx
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Mead Corp
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Mead Corp
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D71/00Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material
    • B65D71/40Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material comprising a plurality of articles held together only partially by packaging elements formed by folding a blank or several blanks
    • B65D71/46Bundles of articles held together by packaging elements for convenience of storage or transport, e.g. portable segregating carrier for plural receptacles such as beer cans or pop bottles; Bales of material comprising a plurality of articles held together only partially by packaging elements formed by folding a blank or several blanks formed by folding a single blank into a tubular element

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schachtel, die für die Verpackung einer Vielzahl von Gegenständen, solchen wie Flaschen, verwendet wird. Genauer ausgedrückt, bezieht sich die Erfindung auf eine Schachtel des Oberteil-greifenden Typs, der an den Oberteilen von Gegenständen festmacht bzw. anheftet, um dadurch die Gegenstände in einer Reihe zu befestigen bzw. festzuhalten.
  • Es ist bekannt, sogenannte Oberteil-greifende Schachteln bereitzustellen, die sogenannte Öffnungen des "sunburst"-Typs umfassen und eine Reihe von kreisförmig angeordneten Laschen aufweisen, die es einem Flaschenoberteil ermöglichen, durch die Öffnung hindurch zu dringen, wobei die Laschen an der Unterseite eines Flaschenoberteils oder an einem Flansch an dem Flaschenhals in Eingriff treten, um ein Herausbewegen der Flasche aus der Öffnung zu verhindern. Solche "sunburst"-Öffnungs-Anordnungen müssen in einer Wandfläche räumlich beabstandet werden, normalerweise geschieht es in der Deckenwandfläche der Schachtel. Schachteln dieses allgemeinen Typs sind beispielsweise in der EP 188 327A2 sowie in der GB 154197B gezeigt.
  • Ein weiterer Typ einer Oberteil-greifenden Schachtel ist in der EP 42720 offenbart, wobei eine verhältnismäßig feste Manschette um eine Reihe von Flaschen herum bereitgestellt wird. Die Schachtel umfaßt Öffnungen, die jeweils Umfangskanten aufweisen, die die Unterseite von gegenüberliegenden Seiten eines Flansches in Eingriff nehmen, der von einem Flaschenhals hervorsteht, um dadurch die Flasche zurückzuhalten. Derartige Schachteln nehmen im allgemeinen eine einzelne Reihe von Gegenständen auf, und schließen einen verhältnismäßig komplizierten Faltvorgang ein, sowohl um die Schachtel auszubilden, als auch um die Gegenstände in Eingriff zu nehmen.
  • Keiner dieses Standes der Technik befaßt sich mit einer Schachtel des Oberteil-greifenden Typs für die Verwendung mit Behältnissen, solchen wie Flaschen, in denen die Flaschen Oberteile aufweisen mit einem Radius, der den Radius des Flaschenkörpers erreicht. Solche Gegenstände werden beispielsweise bereitgestellt, um Produkte des täglichen Lebensbedarfs aufzunehmen, solche wie Joghurt, und können aus Plastik hergestellt sein, wobei eine Plastikkappe eine weite Halsöffnung verschließt und einen Plastik-Wegzieh-Sicherheitsring aufweist. Die Wegreißlasche eines solchen Sicherheitsringes kann bis zu dem gleichen radialen Ausmaß hervorstehen, wie der Radius der Plastikflasche. Solche Flaschen sind derart gruppiert, daß ein Zwischenraum zwischen angrenzenden Flaschen verbleibt, wenn eine Schachtel des bekannten Typs mit "sunburst"-Öffnungen verwendet werden soll. Dies hat den Nachteil, daß die gesamte Schachtel nicht so ganz fest bepackt ist und dadurch das Risiko entsteht, daß die Behältnisse beschädigt werden und/oder daß es zu einem zufälligen Verschieben eines Behältnisses aus der Schachtel kommt.
  • Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt eine Schachtel des Oberteil-greifenden Typs zur Aufnahme einer Vielzahl von Gegenständen, solchen wie beispielsweise Flaschen, bereit und umfaßt eine erste Wandfläche sowie Öffnungen zur Aufnahme der Oberteile der Gegenstände, wobei die Öffnungen aus der ersten Wandfläche gestanzt sind und eine erste Kante umfassen, die die Unterseite eines radial hervorstehenden Teils eines Gegenstands, der sich in der Öffnung befindet, in Eingriff nimmt, sowie eine zweite Kante, wobei die Kante in anstoßender Beziehung mit einer Wand des Gegenstands steht, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kante im wesentlichen gegenüberliegend zu der ersten Kante angeordnet ist und axial über der ersten Kante, um dadurch eine Gegenstandsbewegung aus der Öffnung zu beschränken.
  • Gemäß einem Merkmal dieses Aspekts der Erfindung kann die erste Wandfläche eine Rand- Wandfläche umfassen, die hieran gelenkig angebracht ist und wobei sich die erste Kante in die Rand-Wandfläche hineinerstreckt, dergestalt, daß der erste Kantenabschnitt durch die Rand-Wandfläche bereitgestellt wird, und die Schachtel dadurch angepaßt ist, ein Gegenstandsoberteil in Eingriff zu nehmen, wenn die Rand-Wandfläche von der ersten Wandfläche durch Falten entlang einer Biegelinie versetzt bzw. verschoben wird.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal dieses Aspekts der Erfindung kann die Schachtel ferner eine Reihe von gelenkig miteinander verbundenen Seitenwandflächen und ein Oberteil und Verschlußmittel umfassen, die durch die erste Wandfläche bereitgestellt sind, die angepaßt ist, die verhältnismäßige Bewegung der Wandflächen, die in der Schachtel ausgebildet sind, zu beschränken. In Konstruktionen, in denen Verschlußmittel bereitgestellt sind, können die Mittel eine Lasche umfassen, die einen hervorstehenden Abschnitt aufweisen, der an einen Umfangs-Wandabschnitt von einer Flasche eines Flaschenpaares angrenzt sowie einen weiteren Abschnitt, der das Oberteil der angrenzenden Flasche jenes Flaschenpaares bedeckt, wobei der weitere Abschnitt an dem Oberteil der Schachtel befestigt ist.
  • Noch bevorzugter umfaßt die Schachtel eine Verschlußeinrichtung, die eine Verschlußlasche aufweist, die mit einer Verschlußöffnung zusammenwirkt, die eine Umfangskrempe in einer der Wandflächen aufweist. Noch bevorzugter wird die Verschlußlasche entlang des Längs- Randabschnitts einer Wandfläche bereitgestellt, die zwischen der ersten Wandfläche und dem Oberteil angeordnet ist und die Verschlußöffnung aus der ersten Wandfläche gestanzt ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung stellt einen Schachtelzuschnitt bereit zur Ausbildung einer Schachtel des Oberteil-greifenden Typs, wobei der Zuschnitt eine Bodenwand, eine Deckenwand und eine Seitenwand umfaßt, die gelenkig der Reihe nach miteinander verbunden sind, wobei Gegenstandsaufnehmende Öffnungen wenigstens zum Teil in einer Wandfläche bereitgestellt sind, die zur Ausbildung des Bodens der Schachtel dient, dadurch gekennzeichnet, indem jede Öffnung, die durch eine erste Kante definiert ist, angepaßt ist, einen Flansch eines Gegenstandshalses in Eingriff zu nehmen und wobei eine zweite Kante der Öffnung angepaßt ist, eine Umfangswand des Oberteils des Gegenstands in Eingriff zu nehmen.
  • Vorzugsweise umfaßt die Verschlußeinrichtung eine Lasche, die aus der Öffnung gestanzt ist und weist einen ersten Abschnitt zur Ausrichtung gegen einen Umfangs-Wandflächenabschnitt eines Gegenstands auf sowie einen weiteren Abschnitt, der an den ersten Abschnitt angelenkt ist und angepaßt ist, das Oberteil eines anderen Gegenstands, der sich in einer angrenzenden Öffnung befindet, zu überdecken.
  • Noch bevorzugter umfaßt die Verschlußeinrichtung eine Verschlußlasche, die mit einer Verschlußöffnung zusammenwirkt, die eine Umfangskrempe in einer der Wände aufweist.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend beispielhaft und mit Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Schachtelzuschnitt gemäß der Erfindung zeigt;
  • Fig. 2 einen Seiten-Aufriß eines Anfangsstadiums der Ausbildung einer erfindungsgemäßen Schachtel aus dem in Fig. 1 gezeigten Zuschnitt zeigt;
  • Fig. 3 eine Seiten-Aufriß-Ansicht des in Fig. 2 gezeigten Prozesses in einem späteren Stadium ist;
  • Fig. 4 eine Seiten-Aufriß-Ansicht der vervollständigten Schachtel ist; und
  • Fig. 5 eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform eines Schachtelzuschnitts gemäß der Erfindung ist.
  • In Fig. 1 ist ein Schachtelzuschnitt 10 zur Ausbildung einer Oberteil-greifenden Schachtel gezeigt und ist aus Pappendeckel oder ähnlich faltbarem Blattbahnmaterial gemacht. Der Zuschnitt umfaßt eine Endwandfläche 12, die gelenkig zu einer Seitenwandfläche 14 entlang Faltlinie 30 verbunden ist. Die Seitenwandfläche 14 ist gelenkig mit der ersten äußeren Grundwandfläche 16 entlang einer Faltlinie 32 verbunden, die noch bevorzugter eine Reihe von Ausstanzungen umfaßt, um es dadurch den Wandflächen 14 und 16 noch einfacher zu ermöglichen, in einer flächenberührenden Beziehung angeordnet zu werden, so daß der Winkel, der sich zwischen den Wandflächen in der fertiggestellten Schachtel, so wie in Fig. 4 gezeigt, erstreckt, spitz ist. Äußere Grundwandfläche 16 ist faltbar mit einer ersten unterbrochenen Schrägwandfläche 18 entlang der unterbrochenen Faltlinie 34 verbunden. Die Schrägwandfläche 18 ist durch einen Teil einer jeden der Öffnungen 60 unterbrochen und ist gelenkig mit einer mittleren Grundwandfläche 20 entlang einer unterbrochenen Faltlinie 36 verbunden. Grundwandfläche 20 ist gelenkig mit einer zweiten Schrägwandfläche 22 entlang einer unterbrochenen Faltlinie 38 verbunden. Die zweite Schrägwandfläche 22 ist gleichfalls durch Teile von Öffnung 60 unterbrochen und ist gelenkig mit einer zweiten äußeren Grundwandfläche 24 entlang der unterbrochenen Faltlinie 40 verbunden. Die zweite äußere Grundwandfläche 24 ist gelenkig mit der Seitenwandfläche 26 entlang Faltlinie 42 verbunden, die im wesentlichen der vorbeschriebenen Faltlinie 32 entspricht.
  • Seitenwandfläche 26 ist faltbar mit Endwandfläche 28 entlang Faltlinie 44 verbunden. Endwandflächen 12 und 28 bilden zusammen das Oberteil dieser Schachtel aus.
  • Wie man aus Fig. 1 ersehen kann, umfaßt der Zuschritt 10 eine Anordnung von vier Öffnungen 60, die durch Umfangs-Kanten 62 definiert sind, die sich in die mittlere Grundwandfläche 20, die erste und zweite Schrägwandfläche 18 und 22 erstrecken. Jede Kante 62 umfaßt einen Abschnitt 64, der angepaßt ist, um eine Unterseite eines hervorstehenden Abschnitts, solch einem, wie eine Flaschenkappe oder einen Flaschenhalsflansch, eines Gegenstands in Eingriff zu nehmen, der sich gerade in die Öffnung 60 hineinbewegt hat. Der Kantenabschnitt 64 einer jeden der Öffnungen 60 erstreckt sich im wesentlichen ko-linear entlang entweder Faltlinie 34 oder Faltlinie 40. Gleichwohl, und wie man aus Fig. 1 ersehen kann, sind die Kantenabschnitte 64 zu einem gewissen Ausmaß gekrümmt und erstrecken sich in die angrenzenden äußeren Grundwandflächen 16 und 24. Es ist beabsichtigt, daß die exakte Konfiguration der Kantenabschnitte 64 solange nicht von Bedeutung ist, solange sie eine Rückhaltekraft in der vervollständigten Schachtel bereitstellen können, die zum Teil auf einen Gegenstand A wirkt, um dadurch einen Gegenstand in der Schachtel zurückzuhalten.
  • In dieser Ausführungsform der Erfindung sind zwei der vier Öffnungen 60 vollständig offen, während zwei Öffnungen in dem in Fig. 1 gezeigten Zuschnitt 10 durch Verschlußmittel 50 bedeckt sind. Die Verschlußmittel 50 umfassen eine Klebelasche 56, die gelenkig mit einer Schulterwandfläche 54 entlang Faltlinie 56 verbunden ist, die umgekehrt faltbar mit Grundwandfläche 20 entlang Faltlinie 52 verbunden ist. Faltlinie 52 und 56 können beispielsweise Falze sein oder eine oder mehrere Stanzreihen umfassen.
  • Das Verfahren zur Ausbildung einer Schachtel aus einem Zuschnitt 10 ist in drei aufeinanderfolgenden Stadien in den Fig. 2, 3 und 4 gezeigt. Zuschnitt 10 wird auf die Oberteile T von vier gruppierten und aneinander angrenzenden Flaschen aufgebracht, deren Oberteile dadurch durch angrenzende Öffnungen 60 hindurchdringen. Zur gleichen Zeit werden die Endwandflächen 12 und 28 sowie die Klebelaschen 56 vertikal empor gehoben. Die verpackten Flaschen sind in diesem Beispiel des Typs, der einen Sicherheitsring S umfaßt, welcher in Gebrauch durch Ziehen einer Zieh-Lasche P entfernt werden muß, um es zu ermöglichen, daß das Oberteil T entfernt werden kann, das aus einem Dichtungsabschluß oder einem Schraubtyp beispielsweise bestehen kann. Das radiale Ausmaß der Zieh-Lasche P der Flaschen B entspricht im wesentlichen dem Radius der Körperabschnitte der Flaschen. Man kann deshalb aus Fig. 2 ersehen, daß es, um die Flaschen B dicht zu verpacken, nicht möglich ist, eine Schachtel zu verwenden, die eine Wandfläche mit Öffnungen des "sunburst"-Typs aufweist, zu verwenden. Wohingegen die zwei Flaschenpaare B, die in diesem Beispiel gezeigt sind, derart angeordnet sind, daß die Zieh-Laschen P der Flaschen einander gegenüberstehen. Dies ist nicht notwendig für die Gestaltung der verpackten Schachtel 11, die hier gezeigt ist.
  • Fig. 3 zeigt, daß während des Vorgangs, bei dem Schachtel 11 ausgebildet wird, Lasche 56 im wesentlichen horizontal um Faltlinie 58 gefaltet wird, während Schulterwandfläche 54 an die Umfangswand des Oberteils T der angrenzenden Flasche des Paares anstößt, welches durch die benachbarte Öffnung 60 hindurchdringt und im wesentlichen senkrecht ausgerichtet ist. Die äußere Grundwandfläche 24' wird nach innen über Faltlinie 40 hin zu den Flaschen angehoben, während die Seitenwandfläche 26 über Faltlinie 42 gefaltet wird, wenn Wandfläche 28 im wesentlichen horizontal über Faltlinie 44 gefaltet wird. Entsprechend wird äußere Grundwandfläche 16 nach unten und innen hin zu den Flaschen um Faltlinie 34 gefaltet, während Seitenwandfläche 14 über Faltlinie 32 gefaltet wird, wenn Wandfläche 12 im wesentlichen horizontal über Faltlinie 30 gefaltet wird. Unmittelbar vor der in Fig. 3 gezeigten Konfiguration wird Kleber auf die obere Seite von Klebelasche 56 aufgebracht und auf die obere Seite von Endwandfläche 12. Wenn die drei Wandflächen 56, 12 und 28 in eine im wesentlichen horizontale, sich überlappende Beziehung gebracht sind, wird Deckenwandfläche 28 an Endwandfläche 12 befestigt, die umgekehrt an Klebelasche 56 angebracht wird. Durch Aufbringung einer nach unten gerichteten Kraft auf die Schachtel gehen die Kantenabschnitte 64 über die Flansche F und treten unterhalb der Flansche in Eingriff.
  • Die Verschlußeinrichtung 50 dient dazu, der vollständigen Schachtel 11 Festigkeit zu verleihen, indem eine feststehende, verhältnismäßige Versetzung von Deckenwandfläche 28 und Bodenwandfläche 28 bereitgestellt wird. Die Verschlußeinrichtung 50 dient auch dazu, eine horizontal wirkende Rückhaltekraft auf ein Gegenstandsoberteil T aufzubringen, und zwar durch anstoßende Beziehung mit Schulterwandfläche 54. Diese Aktion trägt auch dazu bei, es zu verhindern, daß ein Gegenstand A durch jegliche Drehbewegung eines Gegenstands um den Krempen-Abschnitt 64 aus der Stellung gebracht wird. Natürlich wird eine solche Rückhaltekraft auch durch den Teil von Öffnungs-Krempe 62 in Deckenwandfläche 20 bereitgestellt, der gegen das Gegenstandsoberteil in der ausgebildeten Schachtel 11 anstößt. Die wesentliche Rückhaltekraft, die durch die Schachtel bereitgestellt wird, ist eine senkrechte Reaktionskraft, die durch die Krempen-Abschnitte 64 bereitgestellt wird, die gegen die Unterseite von Flansch F des Gegenstands anstoßen. Horizontale Rückhaltekräfte werden durch enges Greifen der Seite von Gegenstandsoberteil T durch die Öffnungs-Krempe 62 bereitgestellt - speziell durch Abschnitte davon, die genau gegenüber des Krempen- Abschnitts 64 liegen, was eine Drehbewegung des Gegenstands um den Drehpunkt, der durch den Krempen-Abschnitt 64 bereitgestellt wird, verhindert.
  • In Fig. 5 ist eine zweite Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Merkmale, die gemeinsam mit denen der zwei Ausführungsformen sind, haben die gleichen zweistelligen Bezugszeichen, wobei in Fig. 5 diese eine vorangestellte 1 aufweisen. Es ist ohne weiteres zu ersehen, daß die in Fig. 5 gezeigte Schachtel 110 der Verpackung von 8 Gegenständen dient, und nicht vier, wie es in dem vorherigen Ausführungsbeispiel der Fall war. Die Schachtel 110 entspricht gleichwohl im wesentlichen Schachtel 10, dergestalt, daß das Oberteil eines Gegenstands A in einer Öffnung 160 in Eingriff genommen wird. Die Wandflächen werden sodann im wesentlichen so gefaltet, wie es unter Bezugnahme auf die Fig. 2, 3 und 4 beschrieben wurde, mit der Ausnahme, daß in dieser Ausführungsform kein direktes Äquivalent zu Lasche 56 besteht. Gleichwohl wird eine Einrichtung zum Verschließen der Bodenwandfläche 120 und der Endwandfläche 112 in Form einer Verschlußlasche 170 bereitgestellt, die wirksam eine Öffnung 180, die in der Grundwandfläche 120 ausgestanzt ist, in Eingriff nimmt. Die Verschlußlasche 170 und Öffnung 180 erfüllen deshalb im wesentlichen die gleiche Funktion wie Verschlußeinrichtung 50 der ersten Ausführungsform.
  • Unter Verwendung von Zuschnitt 110 zur Ausbildung einer Verpackungsschachtel werden folglich Gegenstandsoberteile in einer entsprechenden Weise in Eingriff genommen, wie sie in Fig. 2 gezeigt ist, und Wandflächen 112, 114, 116, 118, 122, 124, 126 und 128 werden so gefaltet, um die Gegenstandsoberteile in den Öffnungen in Eingriff zu nehmen und um die Konturschachtel, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, bereitzustellen. Gleichwohl ist die Grundwandfläche 112 in dieser Ausführungsform länger, als sie in der ersten Ausführungsform ist, und dementsprechend erstreckt sich die Wandfläche über das Oberteil von angrenzenden Gegenstandsoberteilen, so daß die Verschlußlasche 170 nach unten gefaltet werden kann, und zwar derart, um die Öffnungen 180 in Eingriff zu nehmen. Die hier gezeigten Laschen umfassen einen Schulterabschnitt 172, der durch die Öffnungen 180 hindurchgeht und die Unterseite davon in Eingriff nimmt, die gegen die Grundwandfläche 120 in anstoßender Beziehung ist. Die Öffnungen 180 sind mit einer Lasche 182 versehen, die verschoben wird, wenn die Verschlußlaschen 180 in Eingriff sind.
  • Deckenwandfläche 128 ist an Endwandfläche 112 in ähnlicher Weise angebracht, wie es unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform beschrieben wurde und kann deshalb beispielsweise durch Verkleben befestigt werden.
  • In dem zweiten Ausführungsbeispiel wird wiederum eine Oberteil-greifende Schachtel bereitgestellt, die auf sichere Weise eine Anzahl von Gegenständen in Eingriff nimmt. Natürlich ist eine Design-Modifikation eines jeden der hier gezeigten Zuschnitte möglich, um eine Schachtel zum Verpacken irgendeiner Anzahl von Gegenständen bereitzustellen.

Claims (9)

1. Schachtel des Oberteil-greifenden Typs zur Aufnahme einer Vielzahl von Gegenständen, beispielsweise Flaschen, die eine erste Wandfläche (20) sowie Öffnungen (60) zur Aufnahme der Gegenstandsoberteile umfaßt, wobei die Öffnungen (60) aus der ersten Wandfläche (20) gestanzt sind und eine jede eine erste Kante (64) aufweist, die eine Unterseite eines radial hervorstehenden Teils (F) eines Gegenstands (A), der sich in der Öffnung (60) befindet, in Eingriff nimmt, sowie eine zweite Kante, wobei die Kante in anstoßender Beziehung mit einer Wand des Gegenstands steht, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kante im wesentlichen gegenüberliegend der ersten Kante angeordnet ist und axial oberhalb der ersten Kante liegt, um dadurch eine Bewegung des Gegenstands (A) aus der Öffnung (60) zu verhindern.
2. Schachtel nach Anspruch 1, in welcher die erste Wandfläche (20) eine Rand-Wandfläche (18) umfaßt, die gelenkig hieran angebracht ist und in welcher die erste Kante (64) sich in die Rand-Wandfläche (18) hineinerstreckt dergestalt, daß die erste Kante (64) durch die Rand- Wandfläche (18) bereitgestellt wird, und die Schachtel dadurch angepaßt ist, ein Gegenstandsoberteil in Eingriff zu nehmen, wenn die Rand-Wandfläche (18) von der ersten Wandfläche (20) durch Faltung um eine Biegelinie (36) verschoben wird.
3. Schachtel nach Anspruch 1 oder 2, die weiterhin eine Reihe von gelenkig miteinander verbundenen Seitenwandflächen (14, 26) sowie ein Oberteil (12, 28) und eine Verschlußeinrichtung (50) aufweist, die in der ersten Wandfläche (20) bereitgestellt ist und die angepaßt ist, eine relative Bewegung der Wandflächen in der ausgebildeten Schachtel zu verhindern.
4. Schachtel nach Anspruch 3, in welcher die Verschlußeinrichtung (50) eine Lasche umfaßt mit einem senkrechten Abschnitt (54), angrenzend an einen Umfangs-Wandabschnitt von einer Flasche eines Flaschenpaares sowie einen weiteren Abschnitt (56), der das Oberteil der angrenzenden Flasche jenes Paares überdeckt, wobei der weitere Abschnitt (56) an dem Oberteil (28) der Schachtel befestigt ist.
5. Schachtel nach Anspruch 3, in welcher die Verschlußeinrichtung (170) eine Verschlußlasche (172) aufweist, die mit einer Verschlußöffnung (180), die eine Umfangs-Krempe in einer der Seitenwandflächen (120) aufweist, zusammenwirkt.
6. Schachtel nach Anspruch 5, in welcher die Verschlußlasche (172) entlang des längs verlaufenden Randabschnitts einer Wandfläche (112), der zwischen der ersten Wandfläche (120) und dem Oberteil (128) angeordnet ist, bereitgestellt wird und die Verschlußöffnung (160) aus der ersten Wandfläche (120) gestanzt ist.
7. Schachtelzuschnitt zur Ausbildung einer Schachtel des Oberteil-greifenden Typs gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, wobei der Zuschnitt eine Bodenwand (16, 12, 20, 22, 24), eine Deckenwand (12, 28) sowie eine Seitenwand (14, 28) umfaßt, die der Reihe nach gelenkig miteinander verbunden sind und in welchem Gegenstandsaufnehmende Öffnungen (60) in wenigstens einem Teil einer Wandfläche (20), die zur Ausbildung des Bodens der Schachtel dient, bereitgestellt sind, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine jede Öffnung (60), die durch eine erste Kante (64) definiert ist, die derart geformt ist, um einen Flansch (F) an dem Hals eines Gegenstands in Eingriff zu nehmen und wobei eine zweite Kante der Öffnung (60) angepaßt ist, um eine Umfangswand des Oberteils eines Gegenstands in Eingriff zu nehmen.
8. Zuschnitt nach Anspruch 7, der eine Verschlußeinrichtung (50) umfaßt, die eine Lasche aufweist, die aus der Öffnung (60) ausgestanzt ist und einen ersten Abschnitt (54) zum Anordnen gegen einen Umfangs-Wandabschnitt des Gegenstands aufweist sowie einen weiteren Abschnitt (56), der an den ersten Abschnitt (54) angelenkt ist und angepaßt ist, das Oberteil eines anderen Gegenstands, der sich in einer angrenzenden Öffnung befindet, zu überdecken.
9. Zuschnitt nach Anspruch 7, der eine Verschlußeinrichtung (170) umfaßt, die eine Verschlußlasche (172) aufweist, welche mit einer Verschlußöffnung (180) zusammenwirkt, die eine Umfangs-Krempe in einer der Seitenwände (120) aufweist.
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