DE69412025T2 - Hochgesetzte Leuchte mit regelbarem Optikelement für Fahrzeuge - Google Patents
Hochgesetzte Leuchte mit regelbarem Optikelement für FahrzeugeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine hochgesetzte Signalleuchte mit regelbarem Optikelement, insbesondere für die Heckscheibe eines Kraftfahrzeugs.
- Es entspricht mittlerweile einer herkömmlichen Vorgehensweise, ein Fahrzeug im Werk oder im nachhinein mit hochgesetzten Hecksignalleuchten, insbesondere Bremsleuchten, auszurüsten, die vor allem im Innern des Fahrgastraums des Fahrzeugs in der Nähe seiner Heckscheibe angebracht werden.
- Die Aufgabe derartiger Leuchten besteht darin, den Fahrern der nachfolgenden Fahrzeuge einen Bremsvorgang des Fahrzeugs deutlicher anzuzeigen. Sie werden entweder auf der Hutablage befestigt, oder sie werden, im allgemeinen durch Verkleben, direkt an der Heckscheibe angebracht.
- Die auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge weisen in der Regel Heckscheibenneigungen auf, die in einem breiten Bereich variieren. Damit eine insbesondere durch die Vorschriften vorgegebene Photometrie eingehalten werden kann, muß daher die Optik einer Heckscheibenleuchte in Abhängigkeit von der Neigung der Heckscheibe des Fahrzeugs ausgelegt werden, an dem die Leuchte eingebaut werden soll.
- Im Falle des Vertriebs von nachrüstbaren Heckscheibenleuchten ist es daher notwendig, dem Käufer auf sein Fahrzeug abgestimmte Leuchten anzubieten, was natürlich mit einem überaus großen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
- Eine bekannte Lösung für dieses Problem besteht darin, eine Heckscheibenleuchte in Verbindung mit einer begrenzten Anzahl von als "Blenden" bezeichneten Zwischenvorrichtungen für die Befestigung an der Heckscheibe anzubieten, die an eine entsprechende Anzahl von Heckscheibenneigungen angepaßt sind, beispielsweise an zwei oder drei Neigungen, die sich jeweils durch einen Winkel von 10º voneinander unterscheiden.
- Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Kompromiß, wobei zudem die Leuchte für den Verbraucher teurer wird.
- Eine andere bekannte Lösung für dieses Problem wird in der FR-A-2 587 446 und US-A-4 654 757 offenbart, die zwei Leuchten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 beschreiben. Diese Lösung besteht darin, zwischen einem Gehäuse, das die Blende der Leuchte trägt, und einem Optikgehäuse Verbindungsansätze vorzusehen, die mit Rastungen zusammenwirken, die eine Veränderung der wechselseitigen Ausrichtung dieser beiden Teile ermöglichen.
- Diese Lösung ist ebenfalls mit Nachteilen verbunden. So umfaßt diese bekannte Leuchte insbesondere zwei Gehäuse, und zwar das Gehäuse, das die Blende trägt, und das Gehäuse für die Optik (Lampe und Abdeckscheibe sowie gegebenenenfalls einen Spiegel), wobei die Gelenkverbindung zwischen den beiden Gehäusen wirksam ist.
- Daraus folgt, daß die Leuchte entsprechend teuer und der Zusammenbau besonders aufwendig ist.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Signalleuchte, insbesondere für die Heckscheibe oder die Hutablage, vorzuschlagen, die zwar als einheitliches Modell ausgeführt, aber überaus einfach an unterschiedliche Heckscheiben- oder Hutablagegeometrien anzupassen ist und die ein Lichtbündel erzeugen kann, das eine korrekte Photometrie aufweist, ohne daß sich dabei die vorerwähnten Nachteile einstellen, wobei sie insbesondere einfacher und wirtschaftlicher als die aus der FR-A-2 587 446 und der US-A-4 654 757 bekannte Leuchte ist.
- Dazu betrifft die vorliegende Erfindung eine Hecksignalleuchte, wie sie in Anspruch 1 definiert wird.
- Bevorzugte, aber nicht einschränkende Aspekte der erfindungsgemäßen Signalleuchte werden in den Unteransprüchen definiert.
- Weitere Aspekte, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich deutlicher aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die als Beispiel ohne einschränkende Wirkung und unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung angeführt wird. Darin zeigen im einzelnen:
- - Figur 1 eine als Teilschnitt ausgeführte Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Heckscheibenleuchte;
- - Figur 2 eine als Teilschnitt ausgeführte Draufsicht auf die Leuchte von Figur 1 entlang der Linie II-II von Figur 3;
- - Figur 3 eine als Teilschnitt ausgeführte Seitenansicht der Leuchte der Figuren 1 und 2 entlang der Linie III-III von Figur 2;
- - Figur 4 eine als Teilschnitt ausgeführte Seitenansicht der Leuchte der Figuren 1 und 2 entlang der Linie IV-IV von Figur 2; und
- - die Figuren 5a und 5b als Teilschnitt ausgeführte Seitenansichten der Leuchte der Figuren 1 bis 4 nach dem Einbau an zwei Heckscheiben mit unterschiedlichen Neigungen.
- Vorausschickend ist darauf hinzuweisen, daß die Ausdrücke "vorn", "hinten" und ähnliche grundsätzlich im Verhältnis auf die Lichtabstrahlungsrichtung der Leuchte zu verstehen sind, das heißt vorn nach oben und hinten nach unten mit Blick auf Figur 2 bzw. vorn nach links und hinten nach rechts mit Blick auf die Figuren 3, 4, 5a und 5b.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen wurde eine Hecksignalleuchte, insbesondere eine Bremsleuchte, dargestellt, die hochgesetzt an der Innenfläche einer Heckscheibe L eines Kraftfahrzeugs eingebaut werden soll.
- Die Leuchte umfaßt zwei Hauptteile, und zwar einen Montageteil 100 für die Anbringung der Leuchte an der Heckscheibe, der eine Blende und ein Optikgehäuse bildet, die fest miteinander verbunden sind, und einen Optikteil 200, der im Optikgehäuse eingebaut ist.
- Der Montageteil 100 umfaßt ein erstes Element 110, beispielsweise ein Spritzgußteil aus Kunststoff, mit L-förmigem Gesamtquerschnitt mit einer allgemein horizontalen unteren Wand 112, deren zur Heckscheibe gerichtete freie Kante eine schräge Randleiste 112a aufweist, einer allgemein vertikalen Wand 114, die sich von der der Randleiste 112a gegenüberliegenden Kante der Wand 112 aus nach oben erstreckt, und zwei Seitenwänden 116 mit einer allgemein dreieckigen Form.
- Die Wand 114 enthält mittig eine allgemein rechteckige öffnung mit großen Abmessungen, die mit der Bezugsnummer 114a bezeichnet wird.
- In den Bereichen der Ober- und Unterkanten der Wand 114 sind zwei nach hinten vorstehende Klemmrippen 114b bzw. 114c vorgesehen.
- Oberhalb der Öffnung 114a bildet eine schräge Wand 114d, die annähernd in der Fluchtrichtung der freien Randleiste 112a angeordnet ist, einen Übergang zwischen der Wand 114 und der hinteren Rippe 114b.
- Die Seitenwände 116 weisen (nicht dargestellte) Randleisten auf, die zusammen mit der Randleiste 112a und der Wand 114d eine Auflagefläche für eine Haftverbindung J definiert, mit der die feste Verbindung zwischen dieser Auflagefläche und der Heckscheibe L des Fahrzeugs herbeigeführt wird.
- Außerdem umfaßt das Element 110, vom Bereich der Seitenkanten der Wand aus nach hinten vorstehend, zwei biegsame Befestigungsansätze 118, die jeweils, zu weiter unten erläuterten Zwecken, im Bereich ihres freien Endes eine seitliche Ausstülpung 118a umfassen.
- In der Nähe dieser Ansätze, und im Verhältnis zu diesen nach innen gerichtet, erstrecken sich außerdem zwei Gewindebuchsen 119 für Schrauben nach hinten.
- An der Rückseite des Teils 110 ist durch Aufklemmen ein als Optikgehäuse ausgebildetes Element 120 mit einem allgemein U-förmigen Querschnitt befestigt, mit einem oberen Schenkel 122, einem unteren Schenkel 124, einem Boden 126 und zwei Seitenabschlußwänden 128. Diese Aufklemmung erfolgt anhand von biegsamen Ansätzen 118, deren Ausstülpungen 118a nach dem Versenken der besagten Ansätze nach innen im Zuge des Ansetzens der Elemente 110, 120 elastisch in formschlüssigen öffnungen 128a eingreifen, die in den Seitenwänden 128 ausgebildet sind.
- Der Teil 120 ist durch formschlüssiges Zusammenwirken im Bereich der Rippen 114b, 114c an der Rückseite des Teils 110 gesichert.
- An seinem Boden 126 nimmt das Gehäuse 120 innen einen Lichtstromreflektor 130 auf, der im dargestellten Beispiel aus einem aluminierten sphärischen (oder als Variante zylindrischen) Spiegel besteht. Der Krümmungsmittelpunkt des Spiegels 130 befindet sich auf einer Querachse A.
- Außerdem umfaßt die Leuchte eine Optikeinheit 200, die ein Gestellteil 210 enthält, dessen Hauptvorderwand 212 eine Abdeckscheibe mit optischen Anordnungen (Fresnel-Linsen, Rillen, Kugeln usw.) definiert, deren Aufgabe darin besteht, durch Brechung ein Lichtbündel zu verarbeiten, indem sie es vor allem entlang einer optischen Achse x-x bündeln, die beispielsweise horizontal verläuft oder einen bestimmten kleinen Winkel mit der Horizontalen bildet. Diese Wand 212 wird oben und unten durch zwei gebogene Teile 212a bzw. 212b abgeschlossen, die auf die Achse A zentriert sind und deren Außenflächen sich in der Nähe der Kanten der Öffnung 114a des Teils 110 erstrecken.
- Das Element 110 umfaßt außerdem eine im wesentlichen horizontale obere Wand 214, die sich an den gebogenen Teil 212a anschließt. Diese Wand weist bei 214a eine Anordnung auf, um einen Lampenträger 220 aufzunehmen, der eine abwärts gerichtete Strebe 222 umfaßt, an deren unterem Ende eine Fassung 224 für eine Lampe 230 vorgesehen ist. Die Fassung und die Lampe sind auf die Achse A zentriert.
- Das Element 210 umfaßt zwei Seitenwände 216, von denen aus zwei Streben 218 mit halbkreisförmigem Profil nach außen vorstehen, in die zwei vertikale Schlitze 218a eingearbeitet sind.
- Das Profil der Streben ist auf die Achse A zentriert.
- In die Schlitze 218a sind Schrauben 140 eingesetzt, die jeweils einen Kopf aufweisen und die in den Gewindebuchsen 119 des Elements 110 verschraubt sind.
- Auf diese Weise erfolgt eine Montage des Elements 210 am Element 110, die winklig um die Achse A verstellbar ist. Genauer gesagt, kann man durch leichtes Lösen der Schrauben 140 das Element 210, das sowohl die Abdeckscheibe (Wand 212) als auch die Lichtquelle (Lampe 230) der Signalleuchte trägt, frei und kontinuierich um die Achse A drehen. Dabei ist zu beachten, daß während einer solchen Einstellung der Glühfaden der Lampe 230 ständig im Krümmungsmittelpunkt des Spiegels verbleibt, der fest bleibt, so daß die Reflektorfunktion dieses Spiegels unabhängig von der jeweiligen Ausrichtung des Elements 210 erfüllt wird.
- Durch diese Einstellung des Elements 210 kann die Ausrichtung des erzeugten Bremslichtbündels bezogen auf die Vertikale kontinuierlich verstellt werden, wodurch eine Abstimmung auf die jeweilige Ausrichtung der Heckscheibe des Fahrzeugs ermöglicht wird.
- Dadurch ist die erfindungsgemäße Heckscheibenleuchte universell an alle Fahrzeugtypen anpaßbar
- So veranschaulicht Figur 5a die an einer um etwa 45º im Verhältnis zur Vertikalen geneigten Heckscheibe L eingebaute Leuchte, wobei das Element 210 auf eine Position eingestellt ist, die bezogen auf die Gesamtrichtung der Elemente 110, 120 leicht aufwärts gerichtet ist. Figur 5b zeigt hingegen die Leuchte nach dem Einbau an einer um etwa 600 im Verhältnis zur Vertikalen geneigten Heckscheibe L, wobei das Element 210 auf eine Position eingestellt ist, die bezogen auf die Gesamtrichtung der Elemente 110, 120 leicht abwärts gerichtet ist.
- Als Variante kann die vorstehend beschriebene kontinuierliche Einstellung der Ausrichtung durch eine Verstellung mit diskreten Positionen, Rastungen oder ähnlichen Anordnungen ersetzt werden, insoweit diese Rastungen ausreichend fein sind, um in allen Situationen eine zufriedenstellende Einstellung herbeizuführen.
Claims (10)
1. Hecksignalleuchte für Kraftfahrzeuge, umfassend
ein Gehäuse (110, 120) mit einem Montageteil (110)
für die Anbringung an einem Element (L) des
Fahrzeugs, dessen Neigung sich von einem Fahrzeug zum
anderen unterscheidet, eine Schwenkeinheit (210), die
im Gehäuse verstellbar um eine Achse (A) angelenkt
ist, mit einer Lampe (230) und einer Abdeckscheibe
(212) zur Behandlung des durch die Lampe erzeugten
Lichts, wobei die Verstellung der Schwenkeinheit den
Ausgleich der Neigungsänderungen des besagten
Elements (L) des Fahrzeugs und die Abstrahlung eines
Lichtbündels mit einer vorgegebenen Gesamtrichtung
ermöglicht,
dadurchgekennzeichnet, daß die Schwenkeinheit ohne Gehäuse
ausgeführt ist und daß die Lampe (230) in einem
Zwischenraum eingebaut ist, der gemeinsam durch die besagte
Schwenkeinheit und durch das besagte Gehäuse
definiert wird.
2. Signalleuchte nach Anspruch 1,
dadurchgekennzeichnet, daß sie außerdem einen
Spiegel (130) zum Auffangen des Lichtstroms umfaßt
und daß der Spiegel (130) fest an dem besagten
Gehäuse (120) angebracht ist.
3. Signalleuchte nach Anspruch 2,
dadurchgekennzeichnet, daß der Spiegel (130) einen
Krümmungsmittelpunkt aufweist, der auf der besagten
Achse (A) angeordnet ist.
4. Signalleuchte nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurchgekennzeichnet, daß das
besagte Schwenkelement (210) kontinuierlich verstellbar
im Gehäuse gelagert ist.
5. Signalleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurchgekennzeichnet, daß das
Element des Fahrzeugs aus dessen Heckscheibe (L)
besteht und daß die besagte Achse (A) horizontal
verläuft.
6. Signalleuchte nach Anspruch 5,
dadurchgekennzeichnet, daß die Lampe (230)
fluchtrecht und auf die besagte Achse (A) zentriert
eingebaut ist.
7. Signalleuchte nach Anspruch 6, dadurchg
ekennzeichnet , daß das Gehäuse einen als
Blende ausgebildeten ersten Teil (110), der den
besagten Montageteil für die Anbringung an der
Heckscheibe (L) bildet, und einen zweiten Teil (120)
umfaßt, der die Lampe (230) und das Schwenkelement
(210) aufnimmt, daß eine Trennwand (114) zwischen den
beiden Teilen vorgesehen ist und eine Öffnung (114a)
enthält und daß das besagte Schwenkelement (210) in
Höhe der besagten öffnung angebracht und in diese im
Bereich der Abdeckscheibe (212) teilweise eingesetzt
ist.
8. Signalleuchte nach Anspruch 7,
dadurchgekennzeichnet, daß das Schwenkelernent
(210) auf dem besagten ersten Teil (110) des Gehäuses
angebracht ist und zwei seitliche Streben (218) mit
kreisförmigem Profil umfaßt, in die zwei vertikale
Schlitze (218a) eingearbeitet sind, wobei der besagte
erste Teil (110) des Gehäuses Anordnungen (119) für
das Einschrauben von Kopf schrauben (140) umfaßt, die
durch die besagten Schlitze hindurchgehen, um dadurch
wahlweise die Arretierung der besagten Streben
zwischen den jeweiligen Schraubenköpfen und den besagten
Anordnungen in der gewünschten Winkelposition
herbeizuführen.
9. Signalleuchte nach Anspruch 8,
dadurchgekennzeichnet, daß die besagten
kreisbogenförmigen Streben (218) auf die besagte Achse (A)
zentriert sind.
10. Signalleuchte nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurchgekennzeichnet, daß die
besagte Abdeckscheibe (212) zwischen zwei gebogenen
Teilen (212a, 212b) des Schwenkelements (210)
vorgesehen ist, die auf die besagte Achse zentriert sind
und sich horizontal in der Nähe von geradlinigen
Ober- und Unterkanten der besagten Öffnung (114a) der
Trennwand (114) erstrecken.
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