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DE69412487T2 - Verfahren und vorrichtung zum registrieren eines fahrzeuges in einer mautstation - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum registrieren eines fahrzeuges in einer mautstation

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Publication number
DE69412487T2
DE69412487T2 DE69412487T DE69412487T DE69412487T2 DE 69412487 T2 DE69412487 T2 DE 69412487T2 DE 69412487 T DE69412487 T DE 69412487T DE 69412487 T DE69412487 T DE 69412487T DE 69412487 T2 DE69412487 T2 DE 69412487T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
vehicle
vehicles
facility
customs
recording
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69412487T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69412487D1 (de
Inventor
Kennet S-556 32 Joenkoeping Blomqvist
Anders S-563 22 Graenna Hjelmare
Lars S-554 46 Joenkoeping Olsson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Combitech Traffic Systems AB
Original Assignee
Combitech Traffic Systems AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Priority claimed from SE9301842A external-priority patent/SE9301842D0/xx
Application filed by Combitech Traffic Systems AB filed Critical Combitech Traffic Systems AB
Application granted granted Critical
Publication of DE69412487D1 publication Critical patent/DE69412487D1/de
Publication of DE69412487T2 publication Critical patent/DE69412487T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
    • GPHYSICS
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    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
    • G07B15/06Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems
    • G07B15/063Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems using wireless information transmission between the vehicle and a fixed station
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01CMEASURING DISTANCES, LEVELS OR BEARINGS; SURVEYING; NAVIGATION; GYROSCOPIC INSTRUMENTS; PHOTOGRAMMETRY OR VIDEOGRAMMETRY
    • G01C11/00Photogrammetry or videogrammetry, e.g. stereogrammetry; Photographic surveying
    • G01C11/02Picture taking arrangements specially adapted for photogrammetry or photographic surveying, e.g. controlling overlapping of pictures
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/01Detecting movement of traffic to be counted or controlled
    • G08G1/015Detecting movement of traffic to be counted or controlled with provision for distinguishing between two or more types of vehicles, e.g. between motor-cars and cycles
    • GPHYSICS
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    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/01Detecting movement of traffic to be counted or controlled
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    • G08G1/0175Detecting movement of traffic to be counted or controlled identifying vehicles by photographing vehicles, e.g. when violating traffic rules

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Registrieren eines Fahrzeuges in einer Straßenzolleinrichtung. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung in einer derartigen Straßenzolleinrichtung, bei der das Bezahlen der Gebühr durch eine drahtlose Übertragung von Radiowellen zwischen Fahrzeugen und der Anlage in der Straßenzolleinrichtung stattfindet, wobei diese insbesondere für derartige Straßenzolleinrichtungen dienen sollen, die dafür vorgesehen sind, für einen ungehinderten Verkehrsfluß durch die Zolleinrichtung zu sorgen.
  • Es ist bekannt, Straßenzolleinrichtungen für das automatische Inrechnungstellen von Zoll vorzusehen, vergleiche beispielsweise US-A-4 104 630 und US-A-4 303 904.
  • Derartige Systeme, auf die die vorliegende Erfindung verweist, sehen vor, daß der größte Teil von Fahrzeugen, die die Straßenzolleinrichtung passieren, mit einer Empfänger-Sendereinheit für Radiowellen versehen sind. Üblicherweise werden darunter Mikrowellen verstanden. Die Straßenzolleinrichtung umfaßt eine Anordnung, mit der eine Verbindung mittels Radiowellen mit durch- bzw. vorbeifahrenden Fahrzeugen vonstatten gehen kann. Diese Anordnung umfaßt einen Sender und einen Empfänger, ein Sende-Empfangs-Gerät für die Radiowellen, wobei mit einer derartigen Anlage ein Bezahlungs- und Abrechnungsbetrieb für die hindurchfahrenden bzw. vorbeifahrenden Fahrzeuge ausgeführt werden kann, die mit der Empfänger- und Sendereinheit ausgerüstet sind und wobei die Einheit gewöhnlicherweise die Form eines Transponders (Antwortgerät) aufweist. Vergleiche beispielsweise für diese Technik die US-A-4 075 632 und die US-A-4 242 661.
  • Es kann jedoch passieren, daß die Zolleinrichtung durch Fahrzeuge durchfahren wird, die nicht mit einer Empfänger- und Sendereinrichtung ausgerüstet sind und die deshalb nicht mit Hilfe von Radiowellen identifiziert werden können. Zur Identifizierung von solchen Fahrzeugen ist die Zolleinrichtung, wenn diese die Zolleinrichtung ohne das Zahlen von Zoll zu durchfahren versuchen, mit Kameraeinrichtungen zur Bildregistrierung der Nummernschilder der fraglichen Fahrzeuge zur Nachforschung und zur nachträglichen Inrechnungstellung versehen.
  • Das am weitesten fortgeschrittene System für Straßenzölle dieser Art ist auf einen hohen Verkehrsfluß in freier Anordnung angepaßt. In einer derartigen Anordnung ist es für die Fahrzeuge möglich, einen gewissen Abstand von dem Moment an zu fahren, an dem die Registrierung möglich gewesen ist, um herauszufinden, ob das Fahrzeug durch Mikrowellen identifizierbar ist oder nicht und bis der Aufzeichnungsbetrieb in bezug auf das Fahrzeugkennzeichen abgeschlossen worden ist.
  • Im Laufe dieses Weges muß eine Trennung zwischen solchen Fahrzeugen, für die die Nachforschung und das nachfolgende Inrechnungstellen vonstatten gehen soll, und solchen, für die die Bezahlung mittels der Funkverbindung gesichert worden ist, aufrechterhalten werden. Dieses erfordert zusätzlich, daß die Zolleinrichtung mit einer Anlage zur Ortserfassung versehen ist, und zwar auch dann, wenn die Fahrzeuge in freiem Fluß ohne bestimmende Fahrbahnstreifen fahren.
  • In der Erfindung wird teilweise ein Verfahren und teilweise eine Kombination einer Einrichtung beschrieben, welche die Erfassung und Ausführung eines Zahlungsbetriebes sowohl für derartige Fahrzeuge ermöglichen, die mit einer zugelassenen Anlage versehen sind, als auch für solche, bei denen eine Registrierung mittels der Aufnahme des Nummernschildes von solchen Fahrzeugen ermöglicht wird, für die kein geeigneter Zahlungsbetrieb während des Durchgangs durch die Zolleinrichtung auszuführen möglich ist. Gemäß der Erfindung wird für den späteren Betrieb das Bild mittels Videokameras für die Verfolgung des Fahrweges des Fahrzeuges benötigt, wofür eine Aufzeichnung des Nummernschildes registriert werden soll, so daß Sicherheit darüber erhalten wird, daß dasselbe Fahrzeug, für das beim Durchqueren der Zolleinrichtung das Fehlen eines geeigneten Zahlungszustandes festgestellt worden ist, mit einer erfaßten Aufzeichnung in Verbindung gebracht werden kann, bevor es die Zolleinrichtung verläßt und dadurch auf die Identität übertragen wird, die dem Fahrzeug bei seinem Eintritt gegeben wurde.
  • In den beigefügten Zeichnungen ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Darin zeigen:
  • Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine Straßenzollanordnung und
  • Fig. 2 ein Blockschaltbild der Hauptfunktionselemente des Straßenzollsystems.
  • Gemäß Fig. 1 ist eine automatische Straßenzolleinrichtung gemäß der Erfindung mit einem Traggerüst 1 versehen, das sich oberhalb einer Straße 2 erstreckt, die drei Fahrspuren 3 aufweist, auf denen sich Fahrzeuge 4 unterschiedlicher Art durch das portalähnliche Gerüst 1 hindurchbewegen können. Der Verkehr ist nicht begrenzt auf die Einhaltung der Fahrspuren unter dem Gerüst, vielmehr ist es möglich, Spuränderungen und Überholvorgänge auszuführen. Es ist somit ein freifließendes System, was so wenig wie möglich den Verkehrsfluß unterbrechen soll.
  • Auf dem Gerüst sind zwei Leuchteneinrichtungen 6 befestigt und eine Mehrzahl von Sender- und Empfängereinheiten 7 für Mikrowellen, wobei drei von diesen hier einschließlich ihrer zugehörigen Antennen dargestellt sind. Zusätzlich ist auf jeder Seite eine Videokamera vorgesehen, die auf den ankommenden Verkehrsfluß ausgerichtet ist, um die Fahrzeuge zu registrieren, die unzulässigerweise auf dem Rand bzw. Seitenstreifen fahren. Zusätzlich sind auf der oberen Mitte des Gestells Videokameras 9 dargestellt. Auf einer tieferen Ebene sind Kameras ersichtlich, die in drei Paaren von Videokameras 10 nach vorn bzw. nach hinten ausgerichtet sind. Diese Kameras sind ungefähr in der Mitte der drei jeweiligen Fahrspuren angeordnet.
  • Die gesamte Einrichtung ist mit einer Rechnereinheit 11 für deren Steuerung und Berechnung der erfaßten Daten verbunden. Diese Einheit ist gleichzeitig mit einem zentralen Netz für die weitere Kommunikation verbunden.
  • Die Hauptfunktionen und Funktionseinheiten der Anordnung sind schematisch im Blockschaltbild von Fig. 2 dargestellt. Darin bezeichnet 12 die Anlage, von der vorausgesetzt wird, daß sie bei der größten Zahl der Fahrzeuge vorgesehen ist.
  • Bei einer derartigen Anlage wird angenommen, daß sie ein Transponder (Antwortgerät) 13 ist, der dazu dient, Mikrowellen zu empfangen und diese in ein Antwortsignal umzuformen, das Informationen umfaßt, die einen Bezahlvorgang für das Fahrzeug freigeben, und die zusätzlich eine intelligente Karte 14 für die Übertragung von Daten über den Transponder aufweist, wobei die Daten zusätzlich zu bestimmten Identifizierungsdaten aus Daten bestehen können, die die Zahlungsbedingungen betreffen (ob die Inrechnungstellung geschehen soll oder ob eine Vorauszahlung über eine Zahlungskarte ausgeführt worden ist).
  • Andere Elemente des Blockdiagramms beziehen sich auf die stationäre Anlage. Auf dem Gerüst sind ebenfalls eine Sender- und Empfängeranlage 7 für Mikrowellen, die Videokameras 8 und 9 und auch die drei Kamerapaare 10 (von denen lediglich ein Paar ersichtlich ist) angeordnet, die alle mit denselben Bezugsziffern im Blockschaltbild aufgeführt sind. Andere Elemente gehören zu der Anlage, mit denen die Anlage auf dem Traggerüst in Verbindung steht. Diese Anlage kann die Computereinheit 11 für die Überprüfung der Anlage enthalten und eine zentrale Einheit 16. Die Anlage für die Überprüfung der Fahrzeuge, die nicht mit einer Fahrzeugeinheit 12-14 ausgerüstet sind, mit der die Bezahlung ausgeführt werden kann und für die eine Identifizierung auf andere Weise nötig ist, und die Überprüfung für die Nachinrechnungstellung umfaßt die Kameras 9 und 10 und den dazugehörigen Bildberechnungsrechner, der in der Einheit 10 enthalten sein kann. Diese Einheit ist mit den Videokameras 9 für die Registrierung des Ortes und die Verfahrstrecke des Fahrzeuges, das im einzelnen überprüft werden soll, verbunden. Mit den Videokameras 10 sind eine Einheit für die Steuerung der Aufnahme des Fahrzeuges, dessen Nummernschild oder eine andere Charakteristik registriert werden soll, verbunden, und eine Einheit zum Sammeln der registrierten Videobilder und für deren Verdichtung und Speicherung. Diese Bilder können über die Einheit 11 mit der Zentralanordnung 16 für die Nachberechnung in Verbindung mit Nachforschung und Nachinrechnungstellung von Fahrzeugen in Verbindung gebracht werden, die ohne zu zahlen hindurchfuhren. Schließlich ist eine Verbindungseinheit 17 für die Verbindung mit der Zentralanordnung für den Austausch von Verkehrsinformationen usw. vorgesehen.
  • Die Fahrzeuganlage 12 umfaßt in einem Behälter eine Apparatur, die beispielsweise an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges befestigt ist. Der Behälter umfaßt eine kleine, eingebaute Transponderantenne und gegenseitig in Wechselwirkung stehende Elektronikeinrichtungen, die einen Sicherheitsmodul umfassen. Der Apparaturbehälter ist darüber hinaus mit einer Ziffernanzeige und einer Addiereinrichtung versehen.
  • Die Fahrzeugeinheit erlaubt eine Mikrowellenverbindung in doppelter Richtung mit dem Sende-Empfangs-Gerät der Zolleinrichtung, das Teil der festen Anlage ist.
  • Zusätzlich dient die Fahrzeugeinheit dazu, mit einer vorher gekauften Karte, einer Kreditkarte oder Buchungskarte (smart card), die in den Apparaturkasten für die Zahlung des Straßenzolls eingesetzt werden kann, betrieben zu werden.
  • Jeder Inhaber eines Fahrzeuges innerhalb des Bereichs, wo Straßenzölle erhoben werden, ist mit einer Identifizierungskarte für das Fahrzeug versehen, die alle notwendigen Fahrzeugdaten für das elektronische Zollsystem umfassen.
  • Vorherzahlung bedeutet, daß ein Benutzer für eine Dienstleistung oder ein Produkt bezahlt hat, bevor die Dienstleistung oder das Produkt geleistet bzw. geliefert wird. Fahrer, die eine Kreditkarte/Buchungskarte oder ein vorbezahltes Konto benutzen, das für Straßenzölle dient, haben einen Betrag für das Vorbezahlverfahren geleistet. Dieses Verfahren stellt einen geeigneten Zahlungsmodus für die Benutzer dar.
  • Durch die Anordnung wird die Gebühr automatisch vom verbleibenden Betrag der vorbezahlten Karte abgezogen, wenn das Fahrzeug durch eine elektronische Zollstation hindurchfährt. Um den verfügbaren zu bezahlenden Betrag zu vergrößern, kann "Geld" bei einer Zahlstation übertragen werden.
  • Die Vorbezahlkarte hat dasselbe Format wie eine Kreditkarte. Sie umfaßt einen integrierten Schaltkreis mit einem Mikroprozessor und ein Sicherheitsmodul. Das Sicherheitsmodul ist in Abschnitten konstruiert, um die auf der Karte gespeicherten Daten zu schützen. Der Hersteller einer solchen Kreditkarte/Buchungskarte sollte den höchsten internationalen Sicherheitsregeln beim Herstellungsvorgang und beim Aufbau der integrierten Schaltkreise nachkommen. Eine derartige Kreditkarte/Buchungskarte kann nicht nur unterschiedliche Arten von Informationen einschließlich elektronischen Geldes speichern, sondern auch Sicherheitsinformationen bei einem Verlust, bei Zerstörung und Diebstahl.
  • Der Fahrzeugfahrer setzt die Karte in die Fahrzeugeinheit hinein, wodurch der verbleibende Betrag auf der Anzeige angezeigt wird. Ein gewisser vorbestimmter Betrag wird danach automatisch von der Karte auf das Sicherheitsmodul des Fahrzeuges übertragen. Dann ist die Fahrzeugeinheit bereit, sicher eine codegesteuerte Zahlung an die diesbezügliche Zolleinrichtung auszuführen.
  • Die Addiereinrichtung in der Fahrzeugeinheit wird, wenn die Bezahlung ausgeführt worden ist, als Bestätigung für den Fahrer aktiviert, daß der Straßenzoll an der elektronischen Straßenzolleinrichtung gezahlt worden ist.
  • Die Fahrzeugeinheit umfaßt eine einmalige Identifikationszahl. Es ist somit in vollem Umfang möglich, daß Zölle von einem Konto abgehoben werden, das sich auf die einzigartige Zahl der Fahrzeugeinheit bezieht. Wenn erforderlich, kann die Fahrzeugeinheit somit vollständig ohne eine Kreditkarte funktionieren, vorausgesetzt, daß die gültige Identifikationszahl auf die Einheit übertragen und im Sicherheitsmodul gespeichert worden ist.
  • Fahrer, die eine derartige einmalige Zahl für ihre Fahrzeugeinheit registriert haben, können immer wählen, entweder unter Verwendung der vorbezahlten Karte zu bezahlen oder durch Abzug des Zolls vom Konto, das mit der Fahrzeugeinheit verbunden ist. Es ist wesentlich darauf hinzuweisen, daß das zentrale System nicht von der Art der gewählten Bezahlung informiert werden muß. Der Fahrer kann in vollem Umfang zu jeder Zeit entscheiden, wie er zu zahlen vorzieht. Wenn er wünscht, mit einer Kreditkarte/Buchungskarte zu bezahlen, führt er lediglich diese Karte, die einen gewissen ausreichenden Betrag enthalten soll, in die Fahrzeugeinheit ein. Wenn er es vorzieht, die Karte nicht zu benutzen, ist sie nicht eingeführt.
  • Die sicherste Art zu zahlen und die die geringste Menge des Datenaustausches bzw. der Datenverbindung erfordert, ist die Vorbezahlung mittels einer Zahlungskarte. Mit der gewöhnlichen Technik ist jedoch nicht möglich, eine Bezahlung mit der Zahlungskarte in der kurzen Zeit auszuführen, wenn die Verbindung zwischen dem Transponder und der Sender-Empfängeranlage der Straßenzolleinrichtung eintritt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird dieses Problem dadurch überwunden, daß dann, wenn eine Zahlungskarte in die Fahrzeugsverbindungsanlage hineingeführt wird, ihr Inhalt oder ein bestimmter Betrag in einen Speicher direkt geladen wird, der mit dem Transponder verbunden ist, wobei der Speicher im Sicherheitsmodul enthalten sein kann. Hindurch kann der Bezahlungsvorgang in der kurzen Zeit, die verfügbar ist, ausgeführt werden.
  • Dann ist die Prozedur derart, daß dann, wenn die Karte in die Fahrzeuganlage eingeführt worden ist, ein bestimmter Betrag von der Zahlungskarte auf das Transponderspeichersicherheitsmodul übertragen wird. Während des Gebrauchs wird eine Warnung in Form eines Licht- oder Schallsignals abgegeben, wenn lediglich ein kleiner vorbestimmter Betrag, der im Speicher gespeichert ist, verbleibt. Wenn der Benutzer die Karte entnimmt, wird er auf die Möglichkeiten aufmerksam gemacht, beispielsweise mittels einer Anzeige, das Geld auf der Zahlungskarte innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls aufzufüllen. Eine Alternative zum Vorgehenden ist die, daß der Zahlungsvorgang zwischen dem Transponder und der Zahlungskarte nach dem Durchgang durch die Zolleinrichtung ausgeführt werden kann. Gegen Zuwiderhandlungen wird durch eine etwas untergeordnete Zollstation vorgegangen.
  • Die Zahlungskarte kann mit einer Identifizierung versehen sein, die mit einer bestimmten Person oder einem bestimmten Unternehmen verbunden ist, so daß der Betrag, der in den Transponderspeicher eingeladen wurde, in Reserve gehalten werden kann, wenn über eine bestimmte Zeit irgend ein anderer mit seiner eigenen Zahlungskarte das Fahrzeug benutzt. Die Zahlungskarte kann als intelligente Karte (Kreditkarte/Buchungskarte (smart card)) mit Speicher- und Recheneinheit für andere Zwecke als lediglich als Zahlungskarte konstruiert sein.
  • Die Fahrzeugeinheit kann ebenfalls derart konstruiert sein, so daß in ihrem Speicher eine Information in bezug auf die Zahl der zuletzt verwendeten Zahlungskarten/intelligenten Karten registriert ist, so daß eine gesonderte Information über die Vorgänge sicher für den Fall aufgenommen ist, daß die Karte verloren oder unbenutzbar werden sollte. Dementsprechend kann eine intelligente Karte Informationen aufgrund von Identitäten in den Zolleinrichtungen, wo die Inrechnungstellung auf der Karte ausgeführt worden ist, speichern.
  • Die stationäre Anlage des Zollsystems dient zur Verbindung zwischen der Fahrzeuganlage und der Anlage in der Straßenzolleinrichtung. Die letzte umfaßt zusätzlich zu anderen Komponenten Antennen mit gesteuerter Reichweite, ein Detektorsystem für die Fahrzeuge und das Videosystem zur Aufnahme von Fahrzeugen, die im einzelnen aufgenommen werden sollen, und ein Rechnersystem umfassen.
  • Die Antennen sind für die Verbindung mit den Fahrzeugeinheiten und die Messung ihres Ortes erforderlich. Das Videosteuersystem ist nötig, um Fahrzeuge ohne Fahrzeugeinheiten erfassen und verfolgen zu können, soweit diese Fahrzeuge "nicht sichtbar für die Antennen" sind. Das Videosystem dient dazu, jedes Fahrzeug im Bild aufzuzeichnen, das ein ordnungsgemäßes Zahlungsverhalten nicht zeigt oder das durch die Zollstation hindurchgefahren ist, ohne daß es mittels der Funkverbindung erfaßt worden ist. Das Computersystem stellt die Berechnung der Daten in Echtzeit einschließlich des Zusammenwirkens der Elektronikeinheiten und ebenfalls die Verbindung zwischen der Zentraleinrichtung sicher, diese jedoch nicht immer in Echtzeit.
  • Dia Antennen mit kurzer Reichweite sind auf dem Traggerüst 1 oberhalb der Straße befestigt. Sie geben Mikrowellen ab, die die Fahrzeugeinheit aktivieren, wenn dieses in die Verbindungszone kommt, d. h. innerhalb der Betriebsreichweite der Straßenzolleinrichtung. Die aktivierte Fahrzeugeinheit antwortet durch Aussendung modulierter Wellen, die durch die Antennen aufgenommen werden. Fahrzeuge, die nicht mit einer Fahrzeugeinheit mit einem Transponder versehen sind, werden somit erfaßt und ebenfalls wird der Ort des Fahrzeuges mittels eines Vielfachantenensystems gemessen. Fahrzeuge, die eine ordnungsgemäße Zahlung in dem jeweiligen Moment zeigen, können deshalb auch von anderen Fahrzeugen getrennt werden. Gewisse Fahrzeuge können jedoch ein vollständiges Fehlen von Fahrzeugeinheiten zeigen, wohingegen andere keinen Zugriff zu ausreichenden Zahlungsmitteln für die jeweilige Situation haben, nämlich ob die Zahlung durch eine Kreditkarte/Buchungskarte (smart card) oder durch ein verbundenes Konto ausgeführt werden soll. Für Fahrzeuge, die eine ordnungsgemäße Abwicklung bzw. Durchführung nicht zeigen, soll eine Videoaufnahme aufgezeichnet werden, bevor diese die Zolleinrichtung verlassen.
  • Dieses Aufnahmesystem wird benötigt, um zu verhindern, daß Fahrzeuge, die einen ordnungsgemäßen Zahlungsvorgang nicht ausgeführt haben, die Zolleinrichtung verlassen, ohne daß Beweismittel sichergestellt worden sind, mittels der rechtliche Maßnahmen unternommen werden können. Demzufolge wird jedes Fahrzeug, das eine ordnungsgemäße Zahlung nicht bewirkt hat, in der Straßenzolleinrichtung mittels der Videokameras zur Aufnahme ihrer Identität registriert. Das Bild des Nummernschildes des mutmaßlichen Regelverletzers wird für eine gewisse Zeit in komprimierter Form im Massenspeicher im Computersystem gespeichert. Eine bestimmte Information, wie die der Art der Regelverletzung und der Zeitpunkt, wann das Fahrzeug aufgenommen worden ist, wird zusammen mit dem Bild gespeichert. Diese Daten werden zu einer späteren, geeigneten Zeit als größere Datenmenge zu einer zentralen Einrichtung übertragen.
  • Wie erwähnt, erfordert das Aufzeichnen von Fahrzeugen, die die Straßenzolleinrichtung durchqueren, ohne daß es möglich ist, diese für einen ordnungsgemäßen Zahlungsvorgang zu identifizieren, daß, nachdem nachgewiesen worden ist, daß ein derartiges Fahrzeug diese durchquert hat, es durch die Videoaufzeichnung seines Nummernschildes identifiziert werden soll. Das macht es erforderlich, daß das fragliche Fahrzeug zwischen dem Ort, an dem der nicht genehmigte Durchgang festgestellt wurde und dem Ort, an dem die Aufzeichnung stattfindet, verfolgt wird, so daß es keine Verwechslung zwischen Fahrzeugen mit erlaubter und Fahrzeugen mit nicht erlaubter Durchfahrt gibt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird dieses auf folgende Weise aufgeführt:
  • 1. Wenn sich ein Fahrzeug der Zolleinrichtung nähert, wird dieses für "das Erwecken" der Vorrichtung in der Straßenzolleinrichtung angezeigt. Dieses wird durch Mikrowellen von den Sender-Empfängereinheiten 7 bewirkt.
  • 2. Die Videoerfassungseinrichtung, die die Kameras 9 umfaßt, registriert alle die Fahrzeuge auf dem Weg unter dem Gestell 1. Diese Kameras arbeiten dabei mit höchster Auflösung und liefern einen klaren Umriß für alle Fahrzeuge. Die Umrißbilder werden einer Datenverarbeitung unterworfen, und dabei kann ein Ausgangsort für die Fahrzeuge, die durch die Kamera aufgenommen werden, festgelegt werden.
  • 3. In Verbindung mit der Anzeige mittels der Mikrowellen, daß ein Fahrzeug sich nähert und dieses in Verbindung hiermit erfaßt wird, wird durch die Videoerfassungseinrichtung das Fahrzeug mittels der Kameras aufgezeichnet. Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform wird zuerst das vordere Nummernschild durch eine der Kameras aufgezeichnet, die dem Verkehrsfluß zugewandt sind, und nachdem das Fahrzeug unter dem Gestell hindurchgefahren ist und sich in einem Abstand davon weg befindet, wird das hintere Nummernschild durch die Kameras aufgezeichnet, die in Richtung des Verkehrsflusses gedreht sind. Die jeweiligen Aufzeichnungen werden auf das Fahrzeug übertragen, das in der Auf zeichnungsstellung lokalisiert wurde, wenn die Aufzeichnungen ausgeführt worden sind, was dadurch sichergestellt wird, daß die Videoerfassungsanlage die Aufzeichnung auslöst, wenn das jeweilige Fahrzeug als auf einer bestimmten Aufzeichnungsseite geortet erfaßt wird, was durch diese Anlage aufgezeichnet worden ist.
  • 4. Der Ort des Fahrzeuges wird in bezug auf die Fahrzeugeinheit 12 mittels der Sender-Empfängereinrichtung 7 gemessen, die in jeder Einheit 3 Empfängerelemente aufweist. Die Phasenstellung im Signal von den verschiedenen Elementen wird verglichen, wodurch die Richtung und der Ort des Fahrzeuges berechnet werden kann. Diese Ortsbestimmung wird in bezug gesetzt zur Fahrzeugeinheit mit ihrem Transponder, der das zu messende Objekt darstellt.
  • 5. Der Zahlungsvorgang wird ausgeführt. Dadurch wird auf das Kommando von der fraglichen Mikrowelleneinheit 7 in der Zolleinrichtung der Betrag und die diesbezügliche Information dazu wie die Zeit und die Identität der Zolleinrichtung mitgeteilt, wobei das Signal durch den Transponder aufgefangen werden muß und in der Fahrzeugeinheit berechnet werden muß. Durch die Modulation des Signals, das vom Transponder zum Mikrowellensender-Empfänger-Gerät in der Zollstation reflektiert wird, wird angezeigt, ob ein ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist.
  • 6. Die Ortsbestimmungen mittels der Radiowellen von der Empfänger-Sendereinrichtung für Fahrzeuge mit einem Transponder wird zusammen mit den Ortsbestimmungen unter Zuhilfenahme der Videoaufzeichnungseinrichtung berechnet, d. h. der Umrißbilder. Dadurch findet ein Dialog zwischen den zwei Ortsbestimmungssystemen statt.
  • 7. Fahrzeuge, die mit ihrem Transponder identifiziert worden sind, werden weiterhin aufgezeichnet, wenn ordnungsgemäße Zahlungsbedingungen erhalten worden sind. Wie in der Einleitung erwähnt, kann eine Zahlung auf unterschiedliche Weise bewirkt werden, beispielsweise durch das Subtrahieren von einer Zahlungskarte im Fahrzeug über den Transponder oder eine andere Empfänger-Sendereinheit oder durch Inrechnungstellung an ein freigegebenes Konto.
  • Durch die Messungen ist nun eine Klassifizierung der Fahrzeuge in drei Hauptklassen festgelegt:
  • - Fahrzeuge, die mit einem Transponder versehen sind, für den ein ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang ausgeführt werden kann;
  • - Fahrzeuge mit einem Transponder, für die aber geeignete Zahlungsbedingungen nicht erhalten worden sind bzw. vorliegen; und
  • - Fahrzeuge ohne Transponder, die deshalb nicht durch die Sender-Empfängereinrichtung der Straßeneinrichtung erfaßt werden können.
  • Zur ersten Klasse. Diese Fahrzeuge können ohne weitere Maßnahmen hindurchfahren, denn es gibt kein Interesse an der Feststellung der Identität. Im allgemeinen ist es vorgesehen, daß Fahrzeuge, für die ein ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang ausgeführt werden kann, anonym in bezug auf das Durchqueren der Zolleinrichtung sein sollen. Fahrzeuge der zweiten Klasse können per se durch den Transponder identifiziert werden, so daß eine Nachinrechnungstellung vonstatten gehen kann, wenn eine zugelassene Zahlungsbedingung momentan nicht eingerich tet sein sollte, beispielsweise dadurch, daß auf einer Zahlungskarte ein nicht genügender Betrag übrig gelassen wurde oder ein Konto eingefroren bzw. gesperrt worden ist. Für Fahrzeuge der dritten Klasse muß eine Identifizierung durch die Aufzeichnung des Kennzeichens durchgeführt werden. Fahrzeuge der zweiten Klasse können ebenfalls auf diese Weise als Alternative oder ergänzende Maßnahme zur Identifikation über den Transponder behandelt werden.
  • 8. Jene Fahrzeuge, deren Nummernschild durch die Aufzeichnungsmittel der Kameras 10 identifiziert werden sollen, sollen nun zwischen dem Ort, an dem die Aufzeichnung ausgeführt worden ist, und dem Ort, wo die Überprüfung des Zahlungszustandes stattfindet, verfolgt werden und in Fällen, die vielleicht auftreten können, wenn eine Zahlung ausgeführt worden ist. Diese Ortsverfolgung geschieht durch Aufzeichnung des Ausgangsumrisses der Verfahrstrecke innerhalb des Aufzeichnungsfeldes der Videoumrißkameras 9. Das bedeutet, daß für jede Umrißlinie oder jedes Kontrastfeld, das für die Verfolgung verwendet wird, eine Mehrzahl von diesbezüglichen Koordinaten aufgezeichnet wird, die die Identität des Fahrzeuges darstellen. Bei der Datenverarbeitung kann die Verfahrstrecke dieser Koordinaten innerhalb des Bildfeldes für neue nachfolgende Ortsbestimmungen verfolgt werden.
  • 9. Wenn das jeweilige Fahrzeug den Platz erreicht hat, wo der Vorgang zum Überprüfen des Zahlungszustandes und in Fällen, wo der Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist, werden diese Aufzeichnungen, die auf die Fahrzeuge, für die der Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist, zugeordnet worden sind, gelöscht. Die Identität dieser Fahrzeuge kann durch den Dialog zwischen der Einrichtung bestimmt werden, die mittels der Radiowellen dazu dient, den Zahlungsvorgang auszuführen und die gleichzeitig mittels der Antennenanordnung die Verschiebungsstrecke des Fahrzeuges mit Hilfe des Fahrzeugtransponders verfolgt. Dieses geschieht im Zusammenwirken mit der Videoerfassungsanlage, die die Fahrzeuge mit großer Genauigkeit von der Aufzeichnungsseite zu dem Ort verfolgt, wo der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden soll. Für andere Fahrzeuge, die keine Zahlung ausgeführt haben, soll die Aufzeichnung zusammen mit Daten, wie der Identität, der Zolleinrichtung und der Zeit registriert werden. Wenn ein Fahrzeug einen Transponder aufweist, aber ungeachtet dieses Umstandes kein geeigneter Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist, kann es auf dieselbe Weise, wie vorangehend beschrieben, verfolgt werden. Fahrzeuge, bei denen ein aktivierbarer Transponder fehlt, können jedoch lediglich mit der Videoerfassungseinrichtung verfolgt werden und eine ordnungsgemäße Zuordnung der Aufzeichnung und dadurch die Gleichheit zu Daten für dieses Ereignis kann somit vonstatten gehen.
  • 10. Aufzeichnungen, die durch die Speicherung des Bildes, das durch die Kamera in der Aufnahmestellung erhalten werden, beispielsweise in einem Videorecorder oder auf einer Datendiskette, werden nun mit der Identifikation in Verbindung gebracht, die durch den momentanen Ort im Augenblick der Aufnahme für die Koordinaten erhalten wird, die aufgezeichnet worden ist, nachdem das Bildfeld der Videoerfassungskameras 9 erzeugt worden ist. Demzufolge muß eine gegenseitige Datenbearbeitung der Aufzeichnung ausgeführt werden, die in den Videokameras 10 durch die Aufzeichnung und den Ort der jeweiligen Kamera erhalten wird, und die Positionsbestimmung, die durch die Videoerfassungskameras 9 in Verbindung mit den Mikrowellen erhalten wird, wenn das Fahrzeug einen Transponder aufweist. Hierdurch ist es sichergestellt, daß es tatsächlich ein Fahrzeug ist, das ohne Erlaubnis die Zolleinrichtung durchquert hat, dessen Nummernschild aufgezeichnet worden ist. Hierdurch kann es vermieden werden, daß Fahrzeuge, die mit Erlaubnis die Straßeneinrichtung durchquert haben, aufgrund der Verwechslung mit ungenehmigt durchquerenden Fahrzeugen zur Suche und zum Nachbezahlen aufgenommen werden, und zwar aufgrund der Repositionierungen in der Entfernung zwischen den Punkten, wo die Videoaufnahme stattgefunden hat, und wo der Überprüfung/Zahlungsbetrieb abgeschlossen worden ist.
  • Bei der Ausführungsform ist vereinbart, daß alle Fahrzeuge, die sich in den Betriebsbereich der Zolleinrichtung hineinbewegen, aufgezeichnet werden und daß danach lediglich die Aufzeichnungen fortdauernd gespeichert sind, die den Fahrzeugen zugeordnet werden können, für die kein ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist. Es ist jedoch alternativ möglich, lediglich die Fahrzeuge aufzuzeichnen, für die kein ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist. Dann muß jedoch die Aufzeichnung stattfinden, wenn das Fahrzeug die Strecke durchquert hat, in welcher die Mikrowellenverbindung die Überprüfung des Zahlungszustandes ausführt. Dieser Punkt entspricht dem in Abschnitt 9 oben erwähnten Punkt, in dem gemäß der bevorzugten Ausführungsform die Aufzeichnungen, die fortlaufend registriert werden sollen, von denen getrennt werden, die gelöscht werden sollen.
  • Auch wenn eine derartige Alternative in vollem Umfang möglich ist, wird das bedeuten, daß die Anlage in der Zolleinrichtung in zwei Anordnungen getrennt ist, nämlich eine mit der Anlage für die Mikrowellenverbin dung und die Videoerfassungsanlage und eine zweite mit der Aufzeichnungsanlage; in der Praxis (also) zwei Anordnungen. Vom konstruktiven Gesichtspunkt aus wird die bevorzugte Ausführungsform deshalb mehr Vorteile aufweisen und bildet somit die bevorzugte Ausführungsform.
  • Auch wenn es hier vereinbart ist, schließt es die Aufzeichnung des Bildes des Nummernschildes oder anderer Charakteristika nicht aus, daß die Aufzeichnung auf jede andere Weise vonstatten gehen kann, beispielsweise durch das Lesen des Zahlencodes des Nummernschildes oder eines anderen Codes.
  • Es kann hervorgehoben werden, daß in der bevorzugten Ausführungsform die Funkeinrichtung nicht benötigt wird, um die Verfahrstrecke des Fahrzeuges zu verfolgen, sondern lediglich zuerst einen Ort festzulegen, der mit einem entsprechenden Ort korreliert wird, der mittels der Videokameras festgelegt wird. Danach kann die Verfolgung mittels der Kameras lediglich mit der Identifizierung der Fahrzeuge auf der Grundlage einer neu zugewiesenen Identität bei der Aufzeichnung des Ausgangsortes geschehen.
  • Um sicherzustellen, daß ein Umriß des jeweiligen Fahrzeuges, der für die Datenverarbeitung erfaßbar ist, durch die Videoerfassungskameras aufgezeichnet werden kann, können spezielle Anordnungen von Hilfe sein. So kann eine Beleuchtung verwendet werden, vorzugsweise Infrarotlicht, aus geeigneten Winkeln. Unter gewissen Bedingungen kann es praktikabel sein, unterstützende Sensoren, wie Magnetschleifen, akustische oder optische Anordnungen zur Verfügung zu haben.
  • Es kann hilfreich sein, die Straße mit einer Schicht zu versehen, die die Umrißbestimmung erleichtert, beispielsweise ein weißes Feld oder ein Liniengitter. Eine Alternative dazu ist es auch, ein Gitter unter oder über den Fahrzeugen mit Hilfe einer Mehrzahl von Laserlichtquellen zu erzeugen.
  • Es kann vorausgesetzt werden, daß es für Fahrzeuge unterschiedlicher Art unterschiedliche Gebühren gibt, die höher für Lastkraftwagen sind als für Personenfahrzeuge. Es ist deshalb gebräuchlich, daß in den Transponderdaten die Gebührenklasse eingegeben wird, so daß eine ordnungsgemäße Inrechnungstellung geschehen kann. Um dem entgegenzuwirken, daß irgend einer eine nicht ordnungsgemäße Gebührenklasse angibt oder andere falsche Informationen über den Transponder abgegeben werden, kann es von Nutzen sein, Überprüfungen vorzusehen, mittels derer die Art des Fahrzeuges mit der Information vom Transponder verglichen wird.
  • Dieses wird geeigneterweise mittels der Videoerfassungseinrichtung ausgeführt, die in einem derartigen Fall dazu dient, die Daten, die die Höhe, die Breite und die Länge des Fahrzeuges usw. betreffen, zu bestimmen.

Claims (4)

1. Verfahren zum Registrieren von Fahrzeugen in einer Straßenzolleinrichtung, die mit Radiosender- und Empfängereinheiten (7), vorzugsweise für Mikrowellen, ausgerüstet ist, die dazu dienen, mit Fahrzeugeinheiten (12), die in Fahrzeugen (4) angeordnet sind, zu kommunizieren, wobei die Fahrzeugeinheiten mit der Radiosender- und Empfängeranlage vorzugsweise in Form eines Transponders ausgestaltet sind und so eingerichtet sind, daß sie auf Kommando von der entsprechenden Einheit (7) der Straßenzolleinrichtung geeignete Daten zum Zwecke eines die Zollgebühr betreffenden Berechnungsvorganges austauschen, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Eintritt eines Fahrzeugs (4) in den Zolleinrichtungsbereich mittels der Aktivierung der Zolleinrichtungsradioanlage (7) erfaßt wird, ob das Fahrzeug (4) mit einer Fahrzeugeinheit (12) versehen ist und ob diese zum Zwecke eines ordnungsgemäßen Berechnungsvorganges in Betrieb ist, um eine Trennung von solchen Fahrzeugen vorzunehmen, für die ein derartiger Vorgang nicht ausgeführt werden kann; daß die Radioanlage (7) zur Feststellung der Position der jeweiligen Fahrzeuge mittels Radiowellen wenigstens in irgendeiner Position bei ihrem Durchqueren durch die Straßenzolleinrichtung dient; daß die Fahrzeuge einer aufeinanderfolgenden Positionsbestimmung mittels Videokameras (9) aufgrund einer Bildbearbeitung ausgesetzt sind, bei der das fragliche Fahrzeug zwischen einer Position in einer vorbestimmten Aufzeichnungsseite und einem Punkt geführt wird, wo der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden soll, in dem das Kennzeichenschild oder andere Charakteristika des Fahrzeuges zur Identifikation mittels wenigstens einer Einrichtung für das Aufzeichnen/Lesen wie einer Videokamera (10) aufgezeichnet/gelesen wird, wobei die Identifikation in Verbindung mit Daten wie der Zeit und dem Ort für die Prüfung und die Nachberechnung der Zollgebühr verwendet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dann, wenn das Fahrzeug in den Straßenzolleinrichtungsbereich eintritt, seine momentane Position teilweise durch Messung durch die Radiosender-Empfängereinheit (7), vorzugsweise für Mikrowellen, teilweise durch Messung zur Fahrzeugeinheit des Fahrzeugs (12) und teilweise durch Positionsbestimmung mit Hilfe von Videokameras (9) erfaßt wird, wobei deren Ergebnisse für die Trennung von Fahrzeugen korreliert werden, die nicht mit einer funktionierenden Fahrzeugeinheit (12) versehen sind, zur Registrierung der Aufzeichnung und zu deren Übertragung auf die Identität des fraglichen Fahrzeuges.
3. Vorrichtung zum Registrieren von Fahrzeugen in einer Straßenzolleinrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Straßenzolleinrichtung mit einer Radiosender- und Empfängeranlage, vorzugsweise für Mikrowellen, ausgerüstet ist, die dazu dient, mit Fahrzeugeinheiten (12), die in Fahrzeugen (4) angeordnet sind, zu kommunizieren, und die mit einer Radiosender- Empfängeranlage, vorzugsweise in Form eines Transponders, versehen ist und so eingerichtet ist, daß sie auf ein Kommando von der entsprechenden Einheit (7) der Straßenzolleinrichtung geeignete Daten zum Zwecke eines die Zollgebühr betreffenden Berechnungsvorganges auszutauschen, dadurch gekennzeichnet, daß die Radioanlage (7) mit zugehöriger Computerausrüstung dazu dient, solche Fahrzeuge, für die ein ordnungsgemäßer Berechnungsvorgang mittels der fraglichen Fahrzeugeinheit (7) ausgeführt worden ist, von solchen Fahrzeugen, für die ein genehmigter Vorgang nicht ausgeführt worden ist, zu trennen; daß die Zolleinrichtung mit Videokameras (9) ausgerüstet ist und daß eine Bildbearbeitung mit den Kameras verbunden ist und zusätzlich Mittel für die Aufzeichnung eines Codes oder einer anderen Kennung der Fahrzeugidentität, wie Kameras (10) zur Aufzeichnung von Fahrzeugen, vorzugsweise der Nummernschilder, vorgesehen sind, wobei die Bildbearbeitungsanlage dazu dient, mittels der Bildaufzeichnung der zuerst erwähnten Kamera (9) die Fahrzeuge (4) während ihres Durchquerens durch die Zolleinrichtung zwischen einer Aufzeichnungsseite für die späteren Videokameras (10) und einem Punkt zu führen, an dem die Radioanlage (7) mit zugehöriger Datenanlage vorgesehen ist, um solche Fahrzeuge zu erkennen, für die ein geeigneter Berechnungsvorgang ausgeführt worden ist, sowie zusätzliche Mittel für die verbleibende Registrierung von solchen Aufzeichnungen, die Fahrzeugen zugeordnet sind, für die ein geeigneter Berechnungsvorgang nicht ausgeführt worden ist, aber eine derartige Registrierung von Fahrzeugen nicht auszuführen, für die ein geeigneter Berechnungsvorgang als ausgeführt angezeigt worden ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Radioanlage (7) zur Erfassung der Position der jeweiligen Fahrzeuge (4) mittels der fraglichen Fahrzeugeinheit (12) dient und zur Übertragung der momentanen Position des jeweiligen Fahrzeuges zur Bildbearbeitungsanlage zur Anzeige, daß ein geeigneter Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist, und daß die Bildbearbeitungsanlage zum Empfang der Positionsanzeige dient und diese auf ein Fahrzeug in der entsprechenden momentanen Position in der mittels der Videokamera (9) erfaßten Versetzung des Fahrzeugs zu übertragen.
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