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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
und eine Vorrichtung zum Registrieren eines Fahrzeuges
in einer Straßenzolleinrichtung. Insbesondere betrifft
die Erfindung ein Verfahren und eine Vorrichtung in
einer derartigen Straßenzolleinrichtung, bei der das
Bezahlen der Gebühr durch eine drahtlose Übertragung von
Radiowellen zwischen Fahrzeugen und der Anlage in der
Straßenzolleinrichtung stattfindet, wobei diese
insbesondere für derartige Straßenzolleinrichtungen dienen
sollen, die dafür vorgesehen sind, für einen
ungehinderten Verkehrsfluß durch die Zolleinrichtung zu sorgen.
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Es ist bekannt, Straßenzolleinrichtungen für das
automatische Inrechnungstellen von Zoll vorzusehen,
vergleiche beispielsweise US-A-4 104 630 und US-A-4 303
904.
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Derartige Systeme, auf die die vorliegende Erfindung
verweist, sehen vor, daß der größte Teil von Fahrzeugen,
die die Straßenzolleinrichtung passieren, mit einer
Empfänger-Sendereinheit für Radiowellen versehen sind.
Üblicherweise werden darunter Mikrowellen verstanden.
Die Straßenzolleinrichtung umfaßt eine Anordnung, mit
der eine Verbindung mittels Radiowellen mit durch- bzw.
vorbeifahrenden Fahrzeugen vonstatten gehen kann. Diese
Anordnung umfaßt einen Sender und einen Empfänger, ein
Sende-Empfangs-Gerät für die Radiowellen, wobei mit
einer derartigen Anlage ein Bezahlungs- und
Abrechnungsbetrieb für die hindurchfahrenden bzw.
vorbeifahrenden Fahrzeuge ausgeführt werden kann, die mit der
Empfänger- und Sendereinheit ausgerüstet sind und wobei
die Einheit gewöhnlicherweise die Form eines
Transponders (Antwortgerät) aufweist. Vergleiche beispielsweise
für diese Technik die US-A-4 075 632 und die US-A-4 242
661.
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Es kann jedoch passieren, daß die Zolleinrichtung durch
Fahrzeuge durchfahren wird, die nicht mit einer
Empfänger- und Sendereinrichtung ausgerüstet sind und die
deshalb nicht mit Hilfe von Radiowellen identifiziert
werden können. Zur Identifizierung von solchen
Fahrzeugen ist die Zolleinrichtung, wenn diese die
Zolleinrichtung ohne das Zahlen von Zoll zu durchfahren
versuchen, mit Kameraeinrichtungen zur Bildregistrierung der
Nummernschilder der fraglichen Fahrzeuge zur
Nachforschung und zur nachträglichen Inrechnungstellung
versehen.
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Das am weitesten fortgeschrittene System für
Straßenzölle dieser Art ist auf einen hohen Verkehrsfluß in
freier Anordnung angepaßt. In einer derartigen Anordnung
ist es für die Fahrzeuge möglich, einen gewissen Abstand
von dem Moment an zu fahren, an dem die Registrierung
möglich gewesen ist, um herauszufinden, ob das Fahrzeug
durch Mikrowellen identifizierbar ist oder nicht und bis
der Aufzeichnungsbetrieb in bezug auf das
Fahrzeugkennzeichen abgeschlossen worden ist.
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Im Laufe dieses Weges muß eine Trennung zwischen solchen
Fahrzeugen, für die die Nachforschung und das
nachfolgende Inrechnungstellen vonstatten gehen soll, und
solchen, für die die Bezahlung mittels der
Funkverbindung gesichert worden ist, aufrechterhalten werden.
Dieses erfordert zusätzlich, daß die Zolleinrichtung mit
einer Anlage zur Ortserfassung versehen ist, und zwar
auch dann, wenn die Fahrzeuge in freiem Fluß ohne
bestimmende Fahrbahnstreifen fahren.
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In der Erfindung wird teilweise ein Verfahren und
teilweise eine Kombination einer Einrichtung
beschrieben, welche die Erfassung und Ausführung eines
Zahlungsbetriebes sowohl für derartige Fahrzeuge
ermöglichen, die mit einer zugelassenen Anlage versehen sind,
als auch für solche, bei denen eine Registrierung
mittels der Aufnahme des Nummernschildes von solchen
Fahrzeugen ermöglicht wird, für die kein geeigneter
Zahlungsbetrieb während des Durchgangs durch die
Zolleinrichtung auszuführen möglich ist. Gemäß der Erfindung
wird für den späteren Betrieb das Bild mittels
Videokameras für die Verfolgung des Fahrweges des Fahrzeuges
benötigt, wofür eine Aufzeichnung des Nummernschildes
registriert werden soll, so daß Sicherheit darüber
erhalten wird, daß dasselbe Fahrzeug, für das beim
Durchqueren der Zolleinrichtung das Fehlen eines
geeigneten Zahlungszustandes festgestellt worden ist, mit
einer erfaßten Aufzeichnung in Verbindung gebracht
werden kann, bevor es die Zolleinrichtung verläßt und
dadurch auf die Identität übertragen wird, die dem
Fahrzeug bei seinem Eintritt gegeben wurde.
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In den beigefügten Zeichnungen ist eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Darin zeigen:
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Fig. 1 in perspektivischer Darstellung eine
Straßenzollanordnung und
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Fig. 2 ein Blockschaltbild der Hauptfunktionselemente
des Straßenzollsystems.
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Gemäß Fig. 1 ist eine automatische
Straßenzolleinrichtung gemäß der Erfindung mit einem Traggerüst 1
versehen, das sich oberhalb einer Straße 2 erstreckt, die
drei Fahrspuren 3 aufweist, auf denen sich Fahrzeuge 4
unterschiedlicher Art durch das portalähnliche Gerüst 1
hindurchbewegen können. Der Verkehr ist nicht begrenzt
auf die Einhaltung der Fahrspuren unter dem Gerüst,
vielmehr ist es möglich, Spuränderungen und
Überholvorgänge auszuführen. Es ist somit ein freifließendes
System, was so wenig wie möglich den Verkehrsfluß
unterbrechen soll.
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Auf dem Gerüst sind zwei Leuchteneinrichtungen 6
befestigt und eine Mehrzahl von Sender- und
Empfängereinheiten 7 für Mikrowellen, wobei drei von diesen hier
einschließlich ihrer zugehörigen Antennen dargestellt
sind. Zusätzlich ist auf jeder Seite eine Videokamera
vorgesehen, die auf den ankommenden Verkehrsfluß
ausgerichtet ist, um die Fahrzeuge zu registrieren, die
unzulässigerweise auf dem Rand bzw. Seitenstreifen
fahren. Zusätzlich sind auf der oberen Mitte des
Gestells Videokameras 9 dargestellt. Auf einer tieferen
Ebene sind Kameras ersichtlich, die in drei Paaren von
Videokameras 10 nach vorn bzw. nach hinten ausgerichtet
sind. Diese Kameras sind ungefähr in der Mitte der drei
jeweiligen Fahrspuren angeordnet.
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Die gesamte Einrichtung ist mit einer Rechnereinheit 11
für deren Steuerung und Berechnung der erfaßten Daten
verbunden. Diese Einheit ist gleichzeitig mit einem
zentralen Netz für die weitere Kommunikation verbunden.
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Die Hauptfunktionen und Funktionseinheiten der Anordnung
sind schematisch im Blockschaltbild von Fig. 2
dargestellt. Darin bezeichnet 12 die Anlage, von der
vorausgesetzt wird, daß sie bei der größten Zahl der Fahrzeuge
vorgesehen ist.
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Bei einer derartigen Anlage wird angenommen, daß sie ein
Transponder (Antwortgerät) 13 ist, der dazu dient,
Mikrowellen zu empfangen und diese in ein Antwortsignal
umzuformen, das Informationen umfaßt, die einen
Bezahlvorgang für das Fahrzeug freigeben, und die zusätzlich
eine intelligente Karte 14 für die Übertragung von Daten
über den Transponder aufweist, wobei die Daten
zusätzlich zu bestimmten Identifizierungsdaten aus Daten
bestehen können, die die Zahlungsbedingungen betreffen
(ob die Inrechnungstellung geschehen soll oder ob eine
Vorauszahlung über eine Zahlungskarte ausgeführt worden
ist).
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Andere Elemente des Blockdiagramms beziehen sich auf die
stationäre Anlage. Auf dem Gerüst sind ebenfalls eine
Sender- und Empfängeranlage 7 für Mikrowellen, die
Videokameras 8 und 9 und auch die drei Kamerapaare 10
(von denen lediglich ein Paar ersichtlich ist)
angeordnet, die alle mit denselben Bezugsziffern im
Blockschaltbild aufgeführt sind. Andere Elemente gehören zu
der Anlage, mit denen die Anlage auf dem Traggerüst in
Verbindung steht. Diese Anlage kann die Computereinheit
11 für die Überprüfung der Anlage enthalten und eine
zentrale Einheit 16. Die Anlage für die Überprüfung der
Fahrzeuge, die nicht mit einer Fahrzeugeinheit 12-14
ausgerüstet sind, mit der die Bezahlung ausgeführt
werden kann und für die eine Identifizierung auf andere
Weise nötig ist, und die Überprüfung für die
Nachinrechnungstellung umfaßt die Kameras 9 und 10 und den
dazugehörigen Bildberechnungsrechner, der in der Einheit 10
enthalten sein kann. Diese Einheit ist mit den
Videokameras 9 für die Registrierung des Ortes und die
Verfahrstrecke des Fahrzeuges, das im einzelnen überprüft
werden soll, verbunden. Mit den Videokameras 10 sind
eine Einheit für die Steuerung der Aufnahme des
Fahrzeuges, dessen Nummernschild oder eine andere
Charakteristik registriert werden soll, verbunden, und eine
Einheit zum Sammeln der registrierten Videobilder und
für deren Verdichtung und Speicherung. Diese Bilder
können über die Einheit 11 mit der Zentralanordnung 16
für die Nachberechnung in Verbindung mit Nachforschung
und Nachinrechnungstellung von Fahrzeugen in Verbindung
gebracht werden, die ohne zu zahlen hindurchfuhren.
Schließlich ist eine Verbindungseinheit 17 für die
Verbindung mit der Zentralanordnung für den Austausch
von Verkehrsinformationen usw. vorgesehen.
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Die Fahrzeuganlage 12 umfaßt in einem Behälter eine
Apparatur, die beispielsweise an der Windschutzscheibe
des Fahrzeuges befestigt ist. Der Behälter umfaßt eine
kleine, eingebaute Transponderantenne und gegenseitig in
Wechselwirkung stehende Elektronikeinrichtungen, die
einen Sicherheitsmodul umfassen. Der Apparaturbehälter
ist darüber hinaus mit einer Ziffernanzeige und einer
Addiereinrichtung versehen.
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Die Fahrzeugeinheit erlaubt eine Mikrowellenverbindung
in doppelter Richtung mit dem Sende-Empfangs-Gerät der
Zolleinrichtung, das Teil der festen Anlage ist.
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Zusätzlich dient die Fahrzeugeinheit dazu, mit einer
vorher gekauften Karte, einer Kreditkarte oder
Buchungskarte (smart card), die in den Apparaturkasten für
die Zahlung des Straßenzolls eingesetzt werden kann,
betrieben zu werden.
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Jeder Inhaber eines Fahrzeuges innerhalb des Bereichs,
wo Straßenzölle erhoben werden, ist mit einer
Identifizierungskarte für das Fahrzeug versehen, die alle
notwendigen Fahrzeugdaten für das elektronische
Zollsystem umfassen.
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Vorherzahlung bedeutet, daß ein Benutzer für eine
Dienstleistung oder ein Produkt bezahlt hat, bevor die
Dienstleistung oder das Produkt geleistet bzw. geliefert
wird. Fahrer, die eine Kreditkarte/Buchungskarte oder
ein vorbezahltes Konto benutzen, das für Straßenzölle
dient, haben einen Betrag für das Vorbezahlverfahren
geleistet. Dieses Verfahren stellt einen geeigneten
Zahlungsmodus für die Benutzer dar.
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Durch die Anordnung wird die Gebühr automatisch vom
verbleibenden Betrag der vorbezahlten Karte abgezogen,
wenn das Fahrzeug durch eine elektronische Zollstation
hindurchfährt. Um den verfügbaren zu bezahlenden Betrag
zu vergrößern, kann "Geld" bei einer Zahlstation
übertragen werden.
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Die Vorbezahlkarte hat dasselbe Format wie eine
Kreditkarte. Sie umfaßt einen integrierten Schaltkreis mit
einem Mikroprozessor und ein Sicherheitsmodul. Das
Sicherheitsmodul ist in Abschnitten konstruiert, um die
auf der Karte gespeicherten Daten zu schützen. Der
Hersteller einer solchen Kreditkarte/Buchungskarte
sollte den höchsten internationalen Sicherheitsregeln
beim Herstellungsvorgang und beim Aufbau der
integrierten Schaltkreise nachkommen. Eine derartige
Kreditkarte/Buchungskarte kann nicht nur unterschiedliche
Arten von Informationen einschließlich elektronischen
Geldes speichern, sondern auch Sicherheitsinformationen
bei einem Verlust, bei Zerstörung und Diebstahl.
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Der Fahrzeugfahrer setzt die Karte in die
Fahrzeugeinheit hinein, wodurch der verbleibende Betrag auf der
Anzeige angezeigt wird. Ein gewisser vorbestimmter
Betrag wird danach automatisch von der Karte auf das
Sicherheitsmodul des Fahrzeuges übertragen. Dann ist die
Fahrzeugeinheit bereit, sicher eine codegesteuerte
Zahlung an die diesbezügliche Zolleinrichtung
auszuführen.
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Die Addiereinrichtung in der Fahrzeugeinheit wird, wenn
die Bezahlung ausgeführt worden ist, als Bestätigung für
den Fahrer aktiviert, daß der Straßenzoll an der
elektronischen Straßenzolleinrichtung gezahlt worden ist.
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Die Fahrzeugeinheit umfaßt eine einmalige
Identifikationszahl. Es ist somit in vollem Umfang möglich, daß
Zölle von einem Konto abgehoben werden, das sich auf die
einzigartige Zahl der Fahrzeugeinheit bezieht. Wenn
erforderlich, kann die Fahrzeugeinheit somit vollständig
ohne eine Kreditkarte funktionieren, vorausgesetzt, daß
die gültige Identifikationszahl auf die Einheit
übertragen und im Sicherheitsmodul gespeichert worden ist.
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Fahrer, die eine derartige einmalige Zahl für ihre
Fahrzeugeinheit registriert haben, können immer wählen,
entweder unter Verwendung der vorbezahlten Karte zu
bezahlen oder durch Abzug des Zolls vom Konto, das mit
der Fahrzeugeinheit verbunden ist. Es ist wesentlich
darauf hinzuweisen, daß das zentrale System nicht von
der Art der gewählten Bezahlung informiert werden muß.
Der Fahrer kann in vollem Umfang zu jeder Zeit
entscheiden, wie er zu zahlen vorzieht. Wenn er wünscht,
mit einer Kreditkarte/Buchungskarte zu bezahlen, führt
er lediglich diese Karte, die einen gewissen
ausreichenden Betrag enthalten soll, in die Fahrzeugeinheit
ein. Wenn er es vorzieht, die Karte nicht zu benutzen,
ist sie nicht eingeführt.
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Die sicherste Art zu zahlen und die die geringste Menge
des Datenaustausches bzw. der Datenverbindung erfordert,
ist die Vorbezahlung mittels einer Zahlungskarte. Mit
der gewöhnlichen Technik ist jedoch nicht möglich, eine
Bezahlung mit der Zahlungskarte in der kurzen Zeit
auszuführen, wenn die Verbindung zwischen dem
Transponder und der Sender-Empfängeranlage der
Straßenzolleinrichtung eintritt. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform wird dieses Problem dadurch überwunden, daß dann,
wenn eine Zahlungskarte in die
Fahrzeugsverbindungsanlage hineingeführt wird, ihr Inhalt oder ein bestimmter
Betrag in einen Speicher direkt geladen wird, der mit
dem Transponder verbunden ist, wobei der Speicher im
Sicherheitsmodul enthalten sein kann. Hindurch kann der
Bezahlungsvorgang in der kurzen Zeit, die verfügbar ist,
ausgeführt werden.
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Dann ist die Prozedur derart, daß dann, wenn die Karte
in die Fahrzeuganlage eingeführt worden ist, ein
bestimmter Betrag von der Zahlungskarte auf das
Transponderspeichersicherheitsmodul übertragen wird. Während
des Gebrauchs wird eine Warnung in Form eines Licht-
oder Schallsignals abgegeben, wenn lediglich ein kleiner
vorbestimmter Betrag, der im Speicher gespeichert ist,
verbleibt. Wenn der Benutzer die Karte entnimmt, wird er
auf die Möglichkeiten aufmerksam gemacht, beispielsweise
mittels einer Anzeige, das Geld auf der Zahlungskarte
innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls aufzufüllen.
Eine Alternative zum Vorgehenden ist die, daß der
Zahlungsvorgang zwischen dem Transponder und der
Zahlungskarte nach dem Durchgang durch die Zolleinrichtung
ausgeführt werden kann. Gegen Zuwiderhandlungen wird
durch eine etwas untergeordnete Zollstation vorgegangen.
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Die Zahlungskarte kann mit einer Identifizierung
versehen sein, die mit einer bestimmten Person oder einem
bestimmten Unternehmen verbunden ist, so daß der Betrag,
der in den Transponderspeicher eingeladen wurde, in
Reserve gehalten werden kann, wenn über eine bestimmte
Zeit irgend ein anderer mit seiner eigenen Zahlungskarte
das Fahrzeug benutzt. Die Zahlungskarte kann als
intelligente Karte (Kreditkarte/Buchungskarte (smart card))
mit Speicher- und Recheneinheit für andere Zwecke als
lediglich als Zahlungskarte konstruiert sein.
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Die Fahrzeugeinheit kann ebenfalls derart konstruiert
sein, so daß in ihrem Speicher eine Information in bezug
auf die Zahl der zuletzt verwendeten
Zahlungskarten/intelligenten Karten registriert ist, so daß eine
gesonderte Information über die Vorgänge sicher für den Fall
aufgenommen ist, daß die Karte verloren oder unbenutzbar
werden sollte. Dementsprechend kann eine intelligente
Karte Informationen aufgrund von Identitäten in den
Zolleinrichtungen, wo die Inrechnungstellung auf der
Karte ausgeführt worden ist, speichern.
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Die stationäre Anlage des Zollsystems dient zur
Verbindung zwischen der Fahrzeuganlage und der Anlage in der
Straßenzolleinrichtung. Die letzte umfaßt zusätzlich zu
anderen Komponenten Antennen mit gesteuerter Reichweite,
ein Detektorsystem für die Fahrzeuge und das Videosystem
zur Aufnahme von Fahrzeugen, die im einzelnen
aufgenommen werden sollen, und ein Rechnersystem umfassen.
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Die Antennen sind für die Verbindung mit den
Fahrzeugeinheiten und die Messung ihres Ortes erforderlich. Das
Videosteuersystem ist nötig, um Fahrzeuge ohne
Fahrzeugeinheiten erfassen und verfolgen zu können, soweit
diese Fahrzeuge "nicht sichtbar für die Antennen" sind.
Das Videosystem dient dazu, jedes Fahrzeug im Bild
aufzuzeichnen, das ein ordnungsgemäßes Zahlungsverhalten
nicht zeigt oder das durch die Zollstation
hindurchgefahren ist, ohne daß es mittels der Funkverbindung
erfaßt worden ist. Das Computersystem stellt die
Berechnung der Daten in Echtzeit einschließlich des
Zusammenwirkens der Elektronikeinheiten und ebenfalls
die Verbindung zwischen der Zentraleinrichtung sicher,
diese jedoch nicht immer in Echtzeit.
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Dia Antennen mit kurzer Reichweite sind auf dem
Traggerüst 1 oberhalb der Straße befestigt. Sie geben
Mikrowellen ab, die die Fahrzeugeinheit aktivieren, wenn
dieses in die Verbindungszone kommt, d. h. innerhalb der
Betriebsreichweite der Straßenzolleinrichtung. Die
aktivierte Fahrzeugeinheit antwortet durch Aussendung
modulierter Wellen, die durch die Antennen aufgenommen
werden. Fahrzeuge, die nicht mit einer Fahrzeugeinheit
mit einem Transponder versehen sind, werden somit erfaßt
und ebenfalls wird der Ort des Fahrzeuges mittels eines
Vielfachantenensystems gemessen. Fahrzeuge, die eine
ordnungsgemäße Zahlung in dem jeweiligen Moment zeigen,
können deshalb auch von anderen Fahrzeugen getrennt
werden. Gewisse Fahrzeuge können jedoch ein
vollständiges Fehlen von Fahrzeugeinheiten zeigen, wohingegen
andere keinen Zugriff zu ausreichenden Zahlungsmitteln
für die jeweilige Situation haben, nämlich ob die
Zahlung durch eine Kreditkarte/Buchungskarte (smart
card) oder durch ein verbundenes Konto ausgeführt werden
soll. Für Fahrzeuge, die eine ordnungsgemäße Abwicklung
bzw. Durchführung nicht zeigen, soll eine Videoaufnahme
aufgezeichnet werden, bevor diese die Zolleinrichtung
verlassen.
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Dieses Aufnahmesystem wird benötigt, um zu verhindern,
daß Fahrzeuge, die einen ordnungsgemäßen Zahlungsvorgang
nicht ausgeführt haben, die Zolleinrichtung verlassen,
ohne daß Beweismittel sichergestellt worden sind,
mittels der rechtliche Maßnahmen unternommen werden
können. Demzufolge wird jedes Fahrzeug, das eine
ordnungsgemäße Zahlung nicht bewirkt hat, in der
Straßenzolleinrichtung mittels der Videokameras zur Aufnahme
ihrer Identität registriert. Das Bild des
Nummernschildes des mutmaßlichen Regelverletzers wird für eine
gewisse Zeit in komprimierter Form im Massenspeicher im
Computersystem gespeichert. Eine bestimmte Information,
wie die der Art der Regelverletzung und der Zeitpunkt,
wann das Fahrzeug aufgenommen worden ist, wird zusammen
mit dem Bild gespeichert. Diese Daten werden zu einer
späteren, geeigneten Zeit als größere Datenmenge zu
einer zentralen Einrichtung übertragen.
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Wie erwähnt, erfordert das Aufzeichnen von Fahrzeugen,
die die Straßenzolleinrichtung durchqueren, ohne daß es
möglich ist, diese für einen ordnungsgemäßen
Zahlungsvorgang zu identifizieren, daß, nachdem nachgewiesen
worden ist, daß ein derartiges Fahrzeug diese durchquert
hat, es durch die Videoaufzeichnung seines
Nummernschildes identifiziert werden soll. Das macht es
erforderlich, daß das fragliche Fahrzeug zwischen dem Ort, an
dem der nicht genehmigte Durchgang festgestellt wurde
und dem Ort, an dem die Aufzeichnung stattfindet,
verfolgt wird, so daß es keine Verwechslung zwischen
Fahrzeugen mit erlaubter und Fahrzeugen mit nicht
erlaubter Durchfahrt gibt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird dieses auf
folgende Weise aufgeführt:
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1. Wenn sich ein Fahrzeug der Zolleinrichtung nähert,
wird dieses für "das Erwecken" der Vorrichtung in der
Straßenzolleinrichtung angezeigt. Dieses wird durch
Mikrowellen von den Sender-Empfängereinheiten 7 bewirkt.
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2. Die Videoerfassungseinrichtung, die die Kameras 9
umfaßt, registriert alle die Fahrzeuge auf dem Weg unter
dem Gestell 1. Diese Kameras arbeiten dabei mit höchster
Auflösung und liefern einen klaren Umriß für alle
Fahrzeuge. Die Umrißbilder werden einer
Datenverarbeitung unterworfen, und dabei kann ein Ausgangsort für die
Fahrzeuge, die durch die Kamera aufgenommen werden,
festgelegt werden.
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3. In Verbindung mit der Anzeige mittels der
Mikrowellen, daß ein Fahrzeug sich nähert und dieses in
Verbindung hiermit erfaßt wird, wird durch die
Videoerfassungseinrichtung das Fahrzeug mittels der Kameras
aufgezeichnet. Bei der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform wird zuerst das vordere Nummernschild durch
eine der Kameras aufgezeichnet, die dem Verkehrsfluß
zugewandt sind, und nachdem das Fahrzeug unter dem
Gestell hindurchgefahren ist und sich in einem Abstand
davon weg befindet, wird das hintere Nummernschild durch
die Kameras aufgezeichnet, die in Richtung des
Verkehrsflusses gedreht sind. Die jeweiligen Aufzeichnungen
werden auf das Fahrzeug übertragen, das in der
Auf
zeichnungsstellung lokalisiert wurde, wenn die
Aufzeichnungen ausgeführt worden sind, was dadurch
sichergestellt wird, daß die Videoerfassungsanlage die
Aufzeichnung auslöst, wenn das jeweilige Fahrzeug als auf
einer bestimmten Aufzeichnungsseite geortet erfaßt wird,
was durch diese Anlage aufgezeichnet worden ist.
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4. Der Ort des Fahrzeuges wird in bezug auf die
Fahrzeugeinheit 12 mittels der Sender-Empfängereinrichtung 7
gemessen, die in jeder Einheit 3 Empfängerelemente
aufweist. Die Phasenstellung im Signal von den
verschiedenen Elementen wird verglichen, wodurch die
Richtung und der Ort des Fahrzeuges berechnet werden
kann. Diese Ortsbestimmung wird in bezug gesetzt zur
Fahrzeugeinheit mit ihrem Transponder, der das zu
messende Objekt darstellt.
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5. Der Zahlungsvorgang wird ausgeführt. Dadurch wird auf
das Kommando von der fraglichen Mikrowelleneinheit 7 in
der Zolleinrichtung der Betrag und die diesbezügliche
Information dazu wie die Zeit und die Identität der
Zolleinrichtung mitgeteilt, wobei das Signal durch den
Transponder aufgefangen werden muß und in der
Fahrzeugeinheit berechnet werden muß. Durch die Modulation des
Signals, das vom Transponder zum
Mikrowellensender-Empfänger-Gerät in der Zollstation reflektiert wird, wird
angezeigt, ob ein ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang
ausgeführt worden ist.
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6. Die Ortsbestimmungen mittels der Radiowellen von der
Empfänger-Sendereinrichtung für Fahrzeuge mit einem
Transponder wird zusammen mit den Ortsbestimmungen unter
Zuhilfenahme der Videoaufzeichnungseinrichtung
berechnet, d. h. der Umrißbilder. Dadurch findet ein Dialog
zwischen den zwei Ortsbestimmungssystemen statt.
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7. Fahrzeuge, die mit ihrem Transponder identifiziert
worden sind, werden weiterhin aufgezeichnet, wenn
ordnungsgemäße Zahlungsbedingungen erhalten worden sind.
Wie in der Einleitung erwähnt, kann eine Zahlung auf
unterschiedliche Weise bewirkt werden, beispielsweise
durch das Subtrahieren von einer Zahlungskarte im
Fahrzeug über den Transponder oder eine andere
Empfänger-Sendereinheit oder durch Inrechnungstellung an ein
freigegebenes Konto.
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Durch die Messungen ist nun eine Klassifizierung der
Fahrzeuge in drei Hauptklassen festgelegt:
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- Fahrzeuge, die mit einem Transponder versehen
sind, für den ein ordnungsgemäßer
Zahlungsvorgang ausgeführt werden kann;
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- Fahrzeuge mit einem Transponder, für die aber
geeignete Zahlungsbedingungen nicht erhalten
worden sind bzw. vorliegen; und
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- Fahrzeuge ohne Transponder, die deshalb nicht
durch die Sender-Empfängereinrichtung der
Straßeneinrichtung erfaßt werden können.
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Zur ersten Klasse. Diese Fahrzeuge können ohne weitere
Maßnahmen hindurchfahren, denn es gibt kein Interesse an
der Feststellung der Identität. Im allgemeinen ist es
vorgesehen, daß Fahrzeuge, für die ein ordnungsgemäßer
Zahlungsvorgang ausgeführt werden kann, anonym in bezug
auf das Durchqueren der Zolleinrichtung sein sollen.
Fahrzeuge der zweiten Klasse können per se durch den
Transponder identifiziert werden, so daß eine
Nachinrechnungstellung vonstatten gehen kann, wenn eine
zugelassene Zahlungsbedingung momentan nicht
eingerich
tet sein sollte, beispielsweise dadurch, daß auf einer
Zahlungskarte ein nicht genügender Betrag übrig gelassen
wurde oder ein Konto eingefroren bzw. gesperrt worden
ist. Für Fahrzeuge der dritten Klasse muß eine
Identifizierung durch die Aufzeichnung des Kennzeichens
durchgeführt werden. Fahrzeuge der zweiten Klasse können
ebenfalls auf diese Weise als Alternative oder
ergänzende Maßnahme zur Identifikation über den Transponder
behandelt werden.
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8. Jene Fahrzeuge, deren Nummernschild durch die
Aufzeichnungsmittel der Kameras 10 identifiziert werden
sollen, sollen nun zwischen dem Ort, an dem die
Aufzeichnung ausgeführt worden ist, und dem Ort, wo die
Überprüfung des Zahlungszustandes stattfindet, verfolgt
werden und in Fällen, die vielleicht auftreten können,
wenn eine Zahlung ausgeführt worden ist. Diese
Ortsverfolgung geschieht durch Aufzeichnung des
Ausgangsumrisses der Verfahrstrecke innerhalb des
Aufzeichnungsfeldes der Videoumrißkameras 9. Das bedeutet, daß für
jede Umrißlinie oder jedes Kontrastfeld, das für die
Verfolgung verwendet wird, eine Mehrzahl von
diesbezüglichen Koordinaten aufgezeichnet wird, die die Identität
des Fahrzeuges darstellen. Bei der Datenverarbeitung
kann die Verfahrstrecke dieser Koordinaten innerhalb des
Bildfeldes für neue nachfolgende Ortsbestimmungen
verfolgt werden.
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9. Wenn das jeweilige Fahrzeug den Platz erreicht hat,
wo der Vorgang zum Überprüfen des Zahlungszustandes und
in Fällen, wo der Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist,
werden diese Aufzeichnungen, die auf die Fahrzeuge, für
die der Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist,
zugeordnet worden sind, gelöscht. Die Identität dieser
Fahrzeuge kann durch den Dialog zwischen der Einrichtung
bestimmt werden, die mittels der Radiowellen dazu dient,
den Zahlungsvorgang auszuführen und die gleichzeitig
mittels der Antennenanordnung die Verschiebungsstrecke
des Fahrzeuges mit Hilfe des Fahrzeugtransponders
verfolgt. Dieses geschieht im Zusammenwirken mit der
Videoerfassungsanlage, die die Fahrzeuge mit großer
Genauigkeit von der Aufzeichnungsseite zu dem Ort
verfolgt, wo der Zahlungsvorgang abgeschlossen werden
soll. Für andere Fahrzeuge, die keine Zahlung ausgeführt
haben, soll die Aufzeichnung zusammen mit Daten, wie der
Identität, der Zolleinrichtung und der Zeit registriert
werden. Wenn ein Fahrzeug einen Transponder aufweist,
aber ungeachtet dieses Umstandes kein geeigneter
Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist, kann es auf dieselbe
Weise, wie vorangehend beschrieben, verfolgt werden.
Fahrzeuge, bei denen ein aktivierbarer Transponder
fehlt, können jedoch lediglich mit der
Videoerfassungseinrichtung verfolgt werden und eine ordnungsgemäße
Zuordnung der Aufzeichnung und dadurch die Gleichheit zu
Daten für dieses Ereignis kann somit vonstatten gehen.
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10. Aufzeichnungen, die durch die Speicherung des
Bildes, das durch die Kamera in der Aufnahmestellung
erhalten werden, beispielsweise in einem Videorecorder
oder auf einer Datendiskette, werden nun mit der
Identifikation in Verbindung gebracht, die durch den
momentanen Ort im Augenblick der Aufnahme für die Koordinaten
erhalten wird, die aufgezeichnet worden ist, nachdem das
Bildfeld der Videoerfassungskameras 9 erzeugt worden
ist. Demzufolge muß eine gegenseitige Datenbearbeitung
der Aufzeichnung ausgeführt werden, die in den
Videokameras 10 durch die Aufzeichnung und den Ort der
jeweiligen Kamera erhalten wird, und die Positionsbestimmung,
die durch die Videoerfassungskameras 9 in Verbindung mit
den Mikrowellen erhalten wird, wenn das Fahrzeug einen
Transponder aufweist. Hierdurch ist es sichergestellt,
daß es tatsächlich ein Fahrzeug ist, das ohne Erlaubnis
die Zolleinrichtung durchquert hat, dessen Nummernschild
aufgezeichnet worden ist. Hierdurch kann es vermieden
werden, daß Fahrzeuge, die mit Erlaubnis die
Straßeneinrichtung durchquert haben, aufgrund der Verwechslung
mit ungenehmigt durchquerenden Fahrzeugen zur Suche und
zum Nachbezahlen aufgenommen werden, und zwar aufgrund
der Repositionierungen in der Entfernung zwischen den
Punkten, wo die Videoaufnahme stattgefunden hat, und wo
der Überprüfung/Zahlungsbetrieb abgeschlossen worden
ist.
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Bei der Ausführungsform ist vereinbart, daß alle
Fahrzeuge, die sich in den Betriebsbereich der
Zolleinrichtung hineinbewegen, aufgezeichnet werden und daß danach
lediglich die Aufzeichnungen fortdauernd gespeichert
sind, die den Fahrzeugen zugeordnet werden können, für
die kein ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang ausgeführt
worden ist. Es ist jedoch alternativ möglich, lediglich
die Fahrzeuge aufzuzeichnen, für die kein
ordnungsgemäßer Zahlungsvorgang ausgeführt worden ist. Dann muß
jedoch die Aufzeichnung stattfinden, wenn das Fahrzeug
die Strecke durchquert hat, in welcher die
Mikrowellenverbindung die Überprüfung des Zahlungszustandes
ausführt. Dieser Punkt entspricht dem in Abschnitt 9 oben
erwähnten Punkt, in dem gemäß der bevorzugten
Ausführungsform die Aufzeichnungen, die fortlaufend
registriert werden sollen, von denen getrennt werden, die
gelöscht werden sollen.
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Auch wenn eine derartige Alternative in vollem Umfang
möglich ist, wird das bedeuten, daß die Anlage in der
Zolleinrichtung in zwei Anordnungen getrennt ist,
nämlich eine mit der Anlage für die
Mikrowellenverbin
dung und die Videoerfassungsanlage und eine zweite mit
der Aufzeichnungsanlage; in der Praxis (also) zwei
Anordnungen. Vom konstruktiven Gesichtspunkt aus wird
die bevorzugte Ausführungsform deshalb mehr Vorteile
aufweisen und bildet somit die bevorzugte
Ausführungsform.
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Auch wenn es hier vereinbart ist, schließt es die
Aufzeichnung des Bildes des Nummernschildes oder anderer
Charakteristika nicht aus, daß die Aufzeichnung auf jede
andere Weise vonstatten gehen kann, beispielsweise durch
das Lesen des Zahlencodes des Nummernschildes oder eines
anderen Codes.
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Es kann hervorgehoben werden, daß in der bevorzugten
Ausführungsform die Funkeinrichtung nicht benötigt wird,
um die Verfahrstrecke des Fahrzeuges zu verfolgen,
sondern lediglich zuerst einen Ort festzulegen, der mit
einem entsprechenden Ort korreliert wird, der mittels
der Videokameras festgelegt wird. Danach kann die
Verfolgung mittels der Kameras lediglich mit der
Identifizierung der Fahrzeuge auf der Grundlage einer neu
zugewiesenen Identität bei der Aufzeichnung des
Ausgangsortes geschehen.
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Um sicherzustellen, daß ein Umriß des jeweiligen
Fahrzeuges, der für die Datenverarbeitung erfaßbar ist,
durch die Videoerfassungskameras aufgezeichnet werden
kann, können spezielle Anordnungen von Hilfe sein. So
kann eine Beleuchtung verwendet werden, vorzugsweise
Infrarotlicht, aus geeigneten Winkeln. Unter gewissen
Bedingungen kann es praktikabel sein, unterstützende
Sensoren, wie Magnetschleifen, akustische oder optische
Anordnungen zur Verfügung zu haben.
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Es kann hilfreich sein, die Straße mit einer Schicht zu
versehen, die die Umrißbestimmung erleichtert,
beispielsweise ein weißes Feld oder ein Liniengitter. Eine
Alternative dazu ist es auch, ein Gitter unter oder über
den Fahrzeugen mit Hilfe einer Mehrzahl von
Laserlichtquellen zu erzeugen.
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Es kann vorausgesetzt werden, daß es für Fahrzeuge
unterschiedlicher Art unterschiedliche Gebühren gibt,
die höher für Lastkraftwagen sind als für
Personenfahrzeuge. Es ist deshalb gebräuchlich, daß in den
Transponderdaten die Gebührenklasse eingegeben wird, so daß eine
ordnungsgemäße Inrechnungstellung geschehen kann. Um dem
entgegenzuwirken, daß irgend einer eine nicht
ordnungsgemäße Gebührenklasse angibt oder andere falsche
Informationen über den Transponder abgegeben werden, kann es
von Nutzen sein, Überprüfungen vorzusehen, mittels derer
die Art des Fahrzeuges mit der Information vom
Transponder verglichen wird.
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Dieses wird geeigneterweise mittels der
Videoerfassungseinrichtung ausgeführt, die in einem derartigen Fall
dazu dient, die Daten, die die Höhe, die Breite und die
Länge des Fahrzeuges usw. betreffen, zu bestimmen.