DE69403304T2 - Überbrückungsklemme und eine Methode für ihre Herstellung - Google Patents
Überbrückungsklemme und eine Methode für ihre HerstellungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen brückenartigen Verbindungsbügel für die elektrische Verbindung von in zwei verschiedenen Reihen angeordneten Bauteilen in einer zentralen elektrischen Installation gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Herstellung eines brückenartigen Verbindungsbügels für die elektrische Verbindung von in zwei Bauteilreihen angeordneten Bauteilen in einer zentralen elektrischen Installation gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
- Zentrale elektrische Installationen beinhalten häufig nebeneinander in Reihen angeordnete Bauteile, wie beispielsweise Sicherungskästen, Sicherungsautomaten, Relais, Schalter u.ä., wobei die Reihen in vertikaler Richtung üblicherweise in einem standardisierten Abstand zueinander angeordnet sind. Bei der elektrischen Verbindung verschiedener Bauteile in einer solchen Installation wurden früher herkömmliche Leitermaterialien von geradliniger Länge eingesetzt, die an ihrem Einsatzort zugeschnitten wurden, an deren Endbereichen die Isolation entfernt wurde und die danach an die Bauteile angeschlossen wurden. Solch ein Lösungsansatz ist äußerst zeitaufwendig und liefert ein Arbeitsergebnis, das einen Überblick über den Arbeitserfolg in dem Sinne verhindert, als daß durch die unübersichtliche Verkabelung Verbindungen vorgetäuscht werden, die tatsächlich nicht bestehen.
- Die DB 38 13 099 offenbart in Fig. 2 einen brückenartigen Verbindungsbügel, der an gegenüberliegenden Enden Anschlußbereiche aufweist, die in die gleiche Richtung gerichtet und außerdem entlang einer gemeinsamen Mittellinie angeordnet sind. Die Anschlußbereiche sind an gegenüberliegenden Enden eines Verbindungsbereiches ausgebildet, der parallel zu der Mittellinie verläuft und in einem Abstand zu dieser angeordnet ist.
- Die Verbindungsbügel gemäß der DE 38 13 099 werden einzeln hergestellt und weisen keine Isolation auf.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen brückenartigen Verbindungsbügel der eingangs genannten Art zu schaffen, wobei der brückenartige Verbindungsbügel derart ausgebildet ist, daß die Verbindungsarbeit in einer zentralen elektrischen Installation entscheidend rationalisiert wird, und daß er für eine ordentliche und optisch nachprüfbare Verkabelung sorgt und gleichzeitig der Raumbedarf auf ein Minimum reduziert wird. Die vorliegende Erfindung hat des weiteren die Aufgabe, einen brückenartigen Verbindungsbügel zu schaffen, der einfach und wirtschaftlich herzustellen und der sehr einfach an die vorgesehene Stelle zu montieren ist.
- Die vorliegende Erfindung hat darüber hinaus die Aufgabe, ein Verfahren zur Herstellung des brückenartigen Verbindungsbügels der eingangs genannten Art zu schaffen, wobei das Verfahren darauf ausgerichtet ist, eine einfache und rationelle Herstellung zu ermöglichen, und gleichzeitig der Einsatz des Verbindungsbügels vereinfacht wird.
- Die Aufgaben, die die Grundlage der vorliegenden Erfindung darstellen, werden bezüglich des brückenartigen Verbindungsbügels dadurch gelöst, daß er die Merkmale des Kennzeichens des Anspruchs 1 aufweist.
- Die Aufgaben, die die Grundlage der vorliegenden Erfindung darstellen, werden bezüglich des Verfahrens zur Herstellung dadurch gelöst, daß dieses Verfahren die Merkmale des Kennzeichens des Anspruchs 8 aufweist.
- Weitere Vorteile werden gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch erzielt, daß der brückenartige Verbindungsbügel auch eines oder mehrere der kennzeichnenden Merkmale, wie sie in den Unteransprüchen 2 bis 7 beansprucht werden, aufweist und daß das Verfahren auch eines oder mehrere der kennzeichnenden Merkmale, wie sie in den Unteransprüchen 9 bis 11 beansprucht werden, aufweist.
- Die vorliegende Erfindung wird nun nachfolgend ausführlich beschrieben, wobei insbesondere auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. Es zeigen:
- Fig. 1 in einem Ausschnitt einer zentralen elektrischen Installation in perspektivischer Darstellung, zwei übereinander angeordnete Reihen elektrischer Bauteile, die besonders gut zu erkennen sind;
- Fig. 2 einen brückenartigen Verbindungsbügel gemäß der Erfindung in perspektivischer Darstellung;
- Fig. 3 den brückenartigen Verbindungsbügel nach Fig. 2 in einem vergrößerten Maßstab in Seitenansicht und
- Fig. 4 den brückenartigen Verbindungsbügel nach Fig.2 und 3 in Draufsicht.
- Fig. 1 zeigt einen Teil einer zentralen elektrischen Installation, die aus vertikalen Schienen 1 oder Montageprofilen aufgebaut ist, die an einer Wand oder im unteren Bereich eines Schrankgehäuses befestigt sind. Zwischen den vertikalen Schienen 1 erstrecken sich mehrere in etwa horizontale Schienen 2, die in den vertikalen Schienen 1 in der Regel in einem standardisierten Abstand gesichert sind. Demnach umfaßt eine zentrale elektrische Installation mehrere vertikale, in einem seitlichen Abstand zueinander angeordnete Schienen, die eine Vielzahl übereinander angeordneter horizontaler Schienen tragen. Die Größe und der Aufbau einer solchen Schienenanordnung können von Fall zu Fall erheblich variieren, und sie kann aus einem modularen System aufgebaut sein, um besonderen Anforderungen zu entsprechen.
- Die horizontalen Schienen 2 sind so ausgebildet, daß sie als Träger für elektrische Bauteile 3, wie beispielsweise Sicherungsautomaten, Schalter, Transformatoren, Relais usw., dienen. Diese Bauteile 3 weisen standardisierte Abmessungen auf und sind entlang der horizontalen Schienen 2 nebeneinander angeordnet, so daß eine zentrale Installation dadurch in ein modulares System integriert wird.
- Fig. 1 zeigt einen brückenartigen Verbindungsbügel, der einen elektrischen überbrückungskontakt zwischen den Bauteilen 3 zweier übereinander angeordneter Reihen verwirklicht. In der dargestellten Ausführungsform umfaßt der brückenartige Verbindungsbügel mehrere (in diesem bestimmten Fall drei) isolierte Leiter 4, 5 und 6, die miteinander verbunden sind, um über Verbindungsstücke 7 und 8 eine Einheit zu bilden.
- In Fig. 1 erfolgt der Überbrückungskontakt zwischen Bauteilen 3, die vertikal zueinander angeordnet sind, aber es sind auch Ausführungsformen möglich, bei denen solche überbrückungskontakte zwischen Bauteilen erfolgen, die nicht unmittelbar übereinander angeordnet sind, sondern die um eine oder mehrere Positionen in seitlicher Richtung versetzt sind.
- Der brückenartige Verbindungsbügel ist derart ausgebildet, daß jeder Leiter Endbereiche aufweist, die so gedreht sind, daß sie in dieselbe Richtung zeigen, wobei der brückenartige Verbindungsbügel in einer Richtung in die Anschluß- oder Verbindungsvorrichtung auf den übereinander angeordneten Bauteilen 3 einführbar ist, ohne daß sie verformt oder verbogen werden müßten. In der Ausführungsform, die für die Überbrückung zwischen unmittelbar übereinander angeordneten Bauteilen vorgesehen ist, sind die Endbereiche eines jeden Leiters, der für die Verbindung zwischen den Bauteilen vorgesehen ist, zweckmäßigerweise derart ausgerichtet, daß sie im wesentlichen eine gemeinsame Mittelachse aufweisen.
- In einer anderen Ausführungsform, die für eine Überbrückungsverbindung zwischen Bauteilen vorgesehen ist, die seitlich versetzt sind, verlaufen die Mittelachsen der Endbereiche parallel zueinander und sind um eine oder mehrere Modulpositionen in seitlicher Richtung zueinander versetzt.
- Der brückenartige Verbindungsbügel weist einen Zwischenbereich 9 auf, der im wesentlichen gerade ist und der in einem Abstand zu der oben genannten Mittel- oder Verbindungsachse 10 zwischen den Endbereichen 11 und 12 des Leiters angeordnet ist. Fig. 3 zeigt den Leiter 4, der in Fig. 2 am nächsten zum Betrachter der Zeichnung angeordnet ist, aber die anderen Leiter 5 und 6 sind natürlich in der gleichen Art ausgebildet. Aus dieser Figur wird deutlich, daß der Leiter 4 zwischen dem Zwischenbereich 9 und dem unteren Endbereich 12 einen rückgebogenen Bereich 13 aufweist, bei dem der gesamte Biegewinkel etwa 180º erreicht. Daraus ergibt sich, daß die Langsrichtung des Zwischenbereichs 9 und die Längsrichtung des unteren Endbereichs 12 in etwa parallel zueinander verlaufen, weshalb der Zwischenbereich 9 ebenfalls im wesentlichen parallel zu der Verbindungslinie oder -achse 10 durch die beiden Endbereiche 11 und 12 verläuft.
- In der Ausführungsform für eine seitlich versetzte Überbrückungsverbindung liegen die Mittelachse des unteren Endbereichs 12 und die Längsachse des Zwischenbereichs 9 in zueinander parallelen Ebenen, aber stehen in einem Winkel zueinander.
- In Fig. 3 ist der rückgebogene Bereich 13 als eine Biegung in etwa entlang eines halbkreisförmigen Bogens dargestellt, aber diese Biegung kann natürlich aus mehreren Teilbiegungen mit unterschiedlichen Biegewinkeln und möglicherweise dazwischen liegenden geraden Abschnitten bestehen. Konstruktionen mit einem mehreckigen (polygonalen) Aufbau mit mehr oder weniger spitzen Ecken sind auch denkbar.
- An das obere Ende des Zwischenbereichs 9 schließt sich ein Übergangsbereich 14 an, wo sich der Leiter 4 wieder der Verbindungslinie oder -achse 10 zwischen den beiden Endbereichen 11 und 12 nähert. An dem oberen Ende verschmelzt der Übergangsbereich 14 über eine Biegung 15 mit dem oberen Endbereich 11.
- Die freie Fläche zwischen der Verbindungsachse oder -linie 10 und dem Zwischenbereich 9 ist mindestens so groß, daß der Endbereich 12 in einer geeigneten Anschluß- oder Verbindungsvorrichtung auf einem Bauteil 3 befestigt werden kann, und der Zwischenbereich 9 gleichzeitig an der Rückseite der horizontalen Schiene 2 angeordnet ist.
- Wie aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich, sind die verschiedenen Leiter 4, 5 und 6 über Verbindungsstücke 7 und 8 miteinander verbunden. Diese sind längliche, streifenförmige Bereiche, die aus dem gleichen Isoliermaterial wie das Isoliermaterial, das die Leiter umgibt, bestehen und mit diesem in einem Stück hergestellt werden. Der mittlere Abstand zwischen unmittelbar aneinandergrenzenden Leitern 4 und 5 bzw. 5 und 6 ist an den modularen Abstand zwischen den Anschluß- oder Verbindungsvorrichtungen in den Bauteilen 3 angepaßt. In einer vorteilhaften Ausführungsform ist der äußere Durchmesser oder die äußere Querabmessung eines isolierten Leiters in etwa halb so breit wie die Verbindungsstücke 7 oder 8, die zwei aneinandergrenzende Leiter verbinden.
- Die Herstellung des brückenartigen Verbindungsbügels gemäß der Erfindung erfolgt derart, daß ein Profil in geradlinigen Längen stranggepreßt wird, wobei diesem Profil die Form rohrförmiger Isolierabschnitte mit einem länglichen Kanal gegeben wird, um draht- oder stabförmiges Leitermaterial aufzunehmen. Aneinandergrenzende Isolierabschnitte werden mittels Verbindungsstücke miteinander verbunden, die als längliche, streifen- oder bandförmige Bereiche aus dem gleichen Isoliermaterial wie die Isolierabschnitte ausgebildet sind. Die Verbindungsstücke sind zweckmäßigerweise im Bereich gemeinsamer Querschnittsflächen mit den Isolierabschnitten verbunden, so daß das gesamte Profil dadurch länglich und eben mit drei parallelen Isolierbereichen ausgebildet wird, wie in der dargestellten Ausführungsform gezeigt. Die Herstellung erfolgt zweckmäßigerweise durch das Strangpressen von Plastikmaterial.
- Sobald das Profil in geradlinige Längen stranggepreßt worden ist, wird es in geeignete Stücke einer bestimmten Länge geschnitten, wobei die Länge an die Entfernung zwischen den Verbindungs- oder Anschlußvorrichtungen auf den Bauteilen 3, die auf zwei Schienen 2 übereinander angeordnet sind, angepaßt ist. Der brückenartige Verbindungsbügel kann für Überbrückungsverbindungen nicht nur zwischen nah aneinander angeordneten horizontalen Schienen, sondern auch zwischen jeder anderen oder jeder dritten horizontalen Schiene ausgebildet sein.
- Bei der Ausführungsform, die für Überbrückungsverbindungen zwischen unmittelbar übereinander angeordneten Bauteilen vorgesehen ist, wird der Schneidevorgang in etwa rechten Winkeln zu der Längsrichtung der Profile ausgeführt. Bei der Ausführungsform, die für seitlich versetzte Überbrückungsverbindungen vorgesehen ist, wird das Profil dagegen in einem von 90º abweichenden Winkel in Bezug auf die Langsrichtung der Profile schräg abgeschnitten. Bei beiden Ausführungsformen verlaufen die Endflächen der abgeschnittenen Profile gerade und in etwa parallel zueinander.
- Leitermaterial in Stab- oder Drahtform wird in Stücke bestimmter Längen geschnitten, wobei die Länge des Leitermaterials die Länge der Profilabschnitte um mindestens den Betrag übersteigt, der der Länge der unisolierten Endbereiche 11 und 12 des brückenartigen Verbindungsbügels im fertigen Zustand entspricht. Die derart zugeschnittenen Leitermaterialstücke werden gerade oder im wesentlichen gerade in die zugeschnittenen Profilstücke eingeführt, wobei die Kanäle in den Isolierabschnitten der Profile die gleiche Querschnittsform und den gleichen oder einen geringfügig kleineren Durchmesser wie das Leitermaterial aufweisen. In einem solchen Fall kann das Einführen des Leitermaterials ohne große Kraftanstrengung und ohne daß das Profilmaterial wesentlich verformt wird durchgeführt werden. Nach dem Einführen oder dem gewaltsamen Einschieben des Leitermaterials ist der brückenartige Verbindungsbügel nach wie vor in einem geradlinigen Zustand, er wird aber nach dem Einführen des Leitermaterials in die beabsichtigte Form gebogen.
- In seiner einfachsten Ausführungsform besteht der Gegenstand der vorliegenden Erfindung aus einem einzelnen Leiter mit zugehöriger Isolation, der in etwa in der Art wie in Fig. 3 dargestellt geformt ist. Als weitere Ausführungsformen sind brückenartige Verbindungsbügel mit zwei oder vorzugsweise drei Leitern denkbar, die parallel zueinander verlaufen.
Claims (11)
1. Brückenartiger Verbindungsbügel für die elektrische
Verbindung von in zwei verschiedenen Reihen (2)
angeordneten Bauteilen in einer zentralen elektrischen
Installation, mit wenigstens einem isolierten Leiter (4
bis 6) bestimmter Länge, wobei der Leiter mit seinen
Endbereichen (11, 12) mit einem Bauteil in jeder Reihe
verbindbar ist, wobei die Reihen in einem
standardisierten Abstand verlaufen und wobei die beiden
Endbereiche (11, 12) des Leiters (4 bis 6) in dieselbe
Richtung zeigen, und mit einer Verbindungsachse oder
- linie (10), die zwischen den Endbereichen in einem
Abstand von einem die Endbereiche verbindenden
Zwischenbereich (9) des brückenartigen
Verbindungsbügels angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, dass jeder Leiter (4 bis 6) ein
schlauchartiges Isolierelement besitzt und dass die
Isolierelemente über Verbindungsstücke (7, 8) aus
Isoliermaterial im Abstand voneinander angeordnet sind,
wodurch ein Einheit gebildet ist.
2. Verbindungsbügel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Endbereiche (11, 12) eine im
wesentlichen gemeinsame Mittellinie (10) besitzen.
3. Verbindungsbügel nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Endbereiche (11, 12)
Mittellinien besitzen, die seitlich zueinander versetzt
und parallel zueinander angeordnet sind.
4. Verbindungsbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass er drei im wesentlichen
parallele Leiter (4 bis 6) aufweist.
5. Verbindungsbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass er eine Länge besitzt, die
ein ganzzahliges Vielfaches des Reihenabstandes der
zentralen elektrischen Installation beträgt.
6. Verbindungsbügel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verbindungsstücke (7, 8) eine
größere Breite aufweisen, als der äußeren Querabmessung
der Isolierelemente entspricht, vorzugsweise etwa 2 mal
so breit sind.
7. Verbindungsbügel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstücke (7,
8) streifen- oder bandformig sind.
8. Verfahren zum Herstellen eines brückenartigen
Verbindungsbügels zur elektrischen Verbindung von in
zwei Bauteilereihen angeordneten Bauteilen in einer
zentralen elektrischen Installation, enthaltend die
Herstellung von isolierten Leitern (4 bis 6) bestimmter
Länge und Form, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Anzahl rohrförmiger Isolierelemente aus einem
isolierendem flexiblen Material hergestellt werden,
wobei die Elemente eine bestimmte Länge erhalten und
mit Hilfe von Verbindungsstücken (7, 8) miteinander
verbunden werden, dass das stab- oder drahtförmige
Leitermaterial in Stücke geschnitten wird, die eine
größere Länge als die der Isolierelemente besitzen,
wobei die Leitermaterialstücke in die Isolierelemente
eingeschoben werden, und dass die Isolierelemente mit
den eingeschobenen Leitermaterialstücken in die
gewünschte Form gebogen werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
die Isolierelemente mit eingeschobenen
Leitermaterialstücken derart gebogen werden, dass die
einander abgewandten Endbereiche (11, 12) der
Leitermaterialstücke in dieselbe Richtung gebogen
zeigen, und dass eine Verbindungslinie (10) zwischen
diesen Endbereichen in einem Abstand von einem die
Endbereiche verbindenden Zwischenabschnitt (9)
angeordnet werden.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Isolierelemente mit
eingesteckten Leitermaterialstücken in eine Form
gebogen werden, bei welcher die einander abgewandten
Endbereiche (11, 12) der Leitermaterialstücke eine im
wesentlichen gemeinsame Mittellinie (10) besitzen.
11. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Isolierelemente mit den
eingeschobenen Leitermaterialstücken in eine Form
gebogen werden, bei welcher die einander abgewandten
Endbereiche (11, 12) der Leitermaterialstücke
Mittelachsen besitzen, die seitlich versetzt und
parallel zueinander verlaufen.
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