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DE69403223T2 - Bauelement für konstruktiven bauset - Google Patents

Bauelement für konstruktiven bauset

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DE69403223T2
DE69403223T2 DE69403223T DE69403223T DE69403223T2 DE 69403223 T2 DE69403223 T2 DE 69403223T2 DE 69403223 T DE69403223 T DE 69403223T DE 69403223 T DE69403223 T DE 69403223T DE 69403223 T2 DE69403223 T2 DE 69403223T2
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Germany
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pins
component
coupling
flanges
modular
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DE69403223T
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Lego AS
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
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    • A63H33/00Other toys
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    • A63H33/08Building blocks, strips, or similar building parts to be assembled without the use of additional elements provided with complementary holes, grooves, or protuberances, e.g. dovetails
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  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • Special Chairs (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Bauelement für einen Spielzeugbausatz mit Kupplungsmitteln zur Verbindung des Elements mit anderen zu dem Spielzeugbausatz gehärigen Bauelementen durch Zusammenwirken mit ihren im Modularmaß angeordneten Kupplungszapfen, wobei die Kupplungsmittel Flansche aufweisen, deren Seitenflächen so ausgebildet sind, daß sie mit einer Mehrzahl der Kupplungszapfen an dem anderen Bauelement in einer ersten Anzahl von Ausrichtungen des Bauelements in bezug auf das andere Bauelement in Eingriff treten.
  • Solche Bausätze sind bekannt, z.B. aus dem US-Patent 3 867 784 und dem dänischen Patent 120 627. Diese Bausätze umfassen Bauelemente, die aus im wesentlichen rechteckigen Kästen bestehen, deren Unterseite offen ist und deren Oberseite mit vorstehenden Zapfen ausgebildet ist. Die Zapfen sind so geformt, daß sie von unten in ein anderes Bauelement eingeführt werden können, so daß wenigstens ein Teil der Stirnflächen der Zapfen mit den Seitenflächen der durch die Seitenflächen der kastenförmigen Bauelemente gebildeten Flansche in Eingriff tritt.
  • Obgleich hierdurch gewährleistet ist, daß die Bauelemente auf viele Arten kombiniert werden können, ist es jedoch ein Nachteil dieser bestehenden Bausätze, daß die Ausführungen von Zapfen und Flanschen die Anzahl von Ausrichtungen, in die ein erstes Bauelement auf einem anderen positioniert werden kann, beschränken. Ein Bauelement nach dem dänischen Patent DK 120 627 kann somit in vier verschiedenen Ausrichtungen auf einem anderen Bauelement derselben Art angebracht werden. Bei vielen Verbindungen, z.B. wenn eines der Bauelemente als Stuhl oder anderes Möbelstück ausgebildet ist, das auf einem anderen Bauelement, z.B. einer Bauplatte, die als Fußboden dient, angebracht werden soll, ist es jedoch wünschenswert, daß das Möbelstück mit mehr Ausrichtungen als der Anzahl, die durch den Aufbau der bekannten Bauelemente begrenzt ist, auf der Bauplatte positioniert werden kann, jedoch unter der Voraussetzung, daß das neue und das bekannte Bauelement zusammenpassen.
  • Dies kann erreicht werden, indem ein bekanntes Stuhl- Bauelement zur Verwendung in Verbindung mit den Bauelementen der DK 120 627 verwendet wird. Dieses Stuhlelement ist nach unten mit Flanschen versehen, die so geformt sind, daß sie abhängig von der Position auf einem anderen Element entweder einen der Zapfen des anderen Elements umschließen oder zwischen vier dieser Zapfen vorstehen. Die Flansche sind so geformt, daß das Stuhlelement in der erstgenannten Position die größtmögliche Auflagefläche hat, sich aber dennoch frei um den Zapfen des anderen Elements drehen kann. Obwohl es also möglich ist, dieses Element frei um einen Zapfen herum zu drehen, ist die Abmessung der Grundfläche des Elements durch den Abstand zwischen zwei Zapfen, die dem umschlossenen Zapfen gegenüberliegen, begrenzt, damit diese Drehung möglich ist.
  • Das Ziel der Erfindung ist es daher, ein Bauelement der eingangs genannten Art vorzusehen, das in mehr Richtungen auf einem Bauelement der bekannten Art ausgerichtet werden kann als durch alleinige Verwendung der bekannten Bauelemente möglich ist, während die Grundfläche größer als die Grundfläche des bekannten Stuhlelements dimensioniert sein kann, so daß ein Umkippen des Elements schwieriger wird.
  • Dies wird durch ein Bauelement wie eingangs definiert erreicht, das erfindungsgemäß durch die Merkmale gekennzeichnet ist, die im Kennzeichnungsteil von Anspruch 1 definiert sind. Da die Flansche also derart in Abschnitte unterteilt sind, daß Stirnflächen auf den Flanschen ausgebildet sind, wobei die Stirnflächen als Eingriffsflächen mit den Kupplungszapfen dienen, wenn das Bauelement anders ausgerichtet wird als mit den bekannten Bauelementen möglich ist, ist klar, daß diese Flansche einen Umfang der Grundfläche des Bauelements bilden, welcher die Kupplungszapfen in der oben genannten Ausrichtung schneidet. Daher ist die Größe der Grundfläche nicht durch den Abstand der Kupplungszapfen eingeschränkt, wie es bei dem bekannten Stuhlelement der Fall ist.
  • Eine Ausführung der Erfindung zur Verwendung in Verbindung mit Bauelementen der DK 120 627 ist in Anspruch 2 definiert, in dem das Bauelement in bezug auf die mit den bekannten Bauelementen möglichen Ausrichtungen um ca. 45º gedreht werden kann, so daß das Bauelement insgesamt in acht unterschiedlichen Ausrichtungen positioniert werden kann.
  • Der in Anspruch 3 definierte Gegenstand gewährleistet, daß das Element zusätzlich um einen halben Modularabstand in einem Winkel von 45º in bezug auf die Modularrichtung und mit einer Ausrichtung in einer der Modularrichtungen versetzt werden kann.
  • Wenn die Stirnflächen eine Form haben, die in bezug auf die Zapfen komplementär ist, wie in Anspruch 4 angegeben, wird der Verschleiß bei der Verwendung der Bauelemente verringert.
  • In Anspruch 5 wird angegeben, daß eine Reibverbindung geschaffen werden kann, wodurch die unbeabsichtigte Trennung der Elemente schwierig wird.
  • Falls das Bauelement mit zusätzlichen Kupplungsmitteln innerhalb der Grundfläche des Rechtecks versehen ist, wie in Anspruch 6 angegeben, können diese zusätzlichen Kupplungsmittel das Bauelement stützen, insbesondere wenn der Abstand zwischen den Flanschabschnitten groß ist.
  • In Anspruch 7 wird eine spezielle Ausführung des zusätzlichen Kupplungsmittels nach Anspruch 6 definiert.
  • Die zusätzlichen Kupplungsrohre können zusätzlich als zusätzliche Reibverbindungen dienen, wie in Anspruch 8 angegeben, was insbesondere in Verbindung mit großen Bauelementen zweckmäßig sein kann.
  • Die Erfindung ist besonders vorteilhaft, wenn das Bauelement ein Möbelstück oder ähnliches bildet und die Flansche als Füße des Möbelstücks dienen, wie in Anspruch 9 angegeben. Der Grund ist, daß die erhöhte Anzahl von Positionen und Ausrichtungen des Bauelements und dadurch das Möbelstück den Spielwert des Elements erhöhen, da es in Verbindung mit der Einrichtung z.B. eines Puppenhauses, wo der Boden des Puppenhauses durch eine mit Kupplungszapfen ausgebildete Bauplatte gebildet wird, von größerem Nutzen ist.
  • Wie in Anspruch 10 angegeben, kann das Bauelement selbst mit Kupplungszapfen ausgebildet sein.
  • Ausführungen der Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die Abbildung beschrieben, in der
  • Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Element in Form eines Stuhles zeigt, von schräg oben gesehen.
  • Fig. 2 zeigt das Element aus Fig. 1, von schräg unten gesehen.
  • Fig. 3 zeigt eine alternative Ausführung des Elements aus Fig. 1 und Fig. 2, von schräg unten gesehen.
  • Fig. 4 zeigt schematisch eine Anbringung des Elements aus Fig. 1 und 3 auf einer Bauplatte mit Zapfen.
  • Fig. 5 zeigt schematisch eine alternative Anbringung des Elements auf der Bauplatte.
  • Fig. 6 zeigt schematisch eine weitere alternative Anbringung des Elements auf der Bauplatte.
  • Fig. 7 zeigt eine Ausführung der Erfindung in Form eines Sofas.
  • Fig. 1 zeigt also ein erfindungsgemäßes Element 1 in Form eines Stuhles, aufweisend eine Sitzfläche 2, eine Lehne 3 sowie vier Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7, von denen nur die Stuhlbeine 4, 5 und 6 zu sehen sind. Die Sitzfläche ist hier mit Kupplungszapfen ausgebildet, so daß eine Figur mit in bezug auf die Kupplungszapfen komplementären Kupplungsteilen auf dem Stuhl angebracht werden kann.
  • Fig. 2 ist eine Bodenansicht desselben Stuhls und zeigt, daß die Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 in einem quadratischen Muster angeordnet sind. Diese Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 sind als Flanschabschnitte ausgebildet, die zusammen einen kastenförmigen Querschnitt definieren, und wo Zwischenräume 8, an denen die Flanschabschnitte in Stirnflächen 9 enden, zwischen den einzelnen Abschnitten vorgesehen sind. Diese Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 können daher als Kupplungsmittel dienen, so daß der Stuhl reibschlüssig mit einem anderen Element, z.B. einer mit zylindrischen Kupplungsstiften ausgebildeten Bauplatte, verbunden werden kann. Diese Funktion wird nachfolgend in Verbindung mit den Figuren 4, 5 und 6 beschrieben.
  • Das Stuhlelement kann beispielsweise mit einem zusätzlichen Kupplungsmittel ausgebildet sein, wie in Fig. 3 gezeigt, die dasselbe Stuhlelement 1 wie in Fig. 1 und Fig. 2 darstellt. In Fig. 3 ist das Stuhlelement zusätzlich mit einem zylindrischen Kupplungsrohr 10 versehen. Das zylindrische Kupplungsrohr ist so dimensioniert, daß es reibschlüssig mit den Kupplungszapfen auf einer Bauplatte in Eingriff tritt, wie nachfolgend in Verbindung mit den Figuren 4, 5 und 6 beschrieben wird.
  • Die Figuren 4, 5 und 6 zeigen schematisch, wie die Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 am Stuhlelement 1 aus den Figuren 1, 2 und 3 mit Kupplungszapfen 11 auf einer Bauplatte zusammenwirken können. Die Kupplungszapfen 11 bestehen aus zylindrischen Rohren 11, die von der Oberfläche der Bauplatte nach oben vorstehen.
  • Fig. 4 zeigt, daß die Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 die Kupplungszapfen 11 auf der Bauplatte so umschließen, daß die Kupplungszapfen 11 in die Innenseite der Flansche, die durch die Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 gebildet werden, eingreifen. Dies entspricht dem bisherigen Stand der Technik, bei dem einfache kastenförmige Bauelemente Flansche aufweisen, die mit den Kupplungszapfen 11 in Eingriff treten. Wie in Fig. 4 zu sehen ist, ist die Unterteilung der Flansche in Abschnitte zur Bildung von Stuhlbeinen nicht erforderlich, um das Element in diese Position zu bringen.
  • Falls das Stuhlelement in Fig. 4 von der in Fig. 3 gezeigten Art ist, tritt das zylindrische Kupplungsrohr 10 mit den Kupplungszapfen 11 so in Eingriff, daß das Kupplungsrohr 10 mit seiner Außenfläche vier Kupplungszapfen 11 berührt.
  • Fig. 5 zeigt eine alternative Position des Stuhlele ments auf einer Bauplatte, die der Bauplatte aus Fig. 4 entspricht. Das Stuhlelement ist hier um 45º in bezug auf die in Fig. 4 gezeigte Position gedreht. Das Element wird hier dadurch festgehalten, daß die Kupplungszapfen 11 von den Stirnflächen 9 der Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 aufgenommen und festgehalten werden. Erfindungsgemäß ist diese Position nur möglich, da die von den Stuhlbeinen gebildeten Flansche in Abschnitte unterteilt sind.
  • Falls das Stuhlelement in Fig. 5 von der in Fig. 3 gezeigten Art ist, tritt das Kupplungsrohr 10 wie in Fig. 4 mit seiner Außenfläche mit vier Kupplungszapfen 11 in Eingriff.
  • Aus Fig. 5 wird zusätzlich ersichtlich, wie das Stuhlelement 1 auf eine dritte Weise auf der Bauplatte angeordnet werden kann, wobei das Stuhlelement hier dieselbe Ausrichtung hat wie in Fig. 4 gezeigt, jedoch in eine Richtung, die in bezug auf die Richtungen, die durch die Reihen von Kupplungszapfen 11 bezeichnet werden, einen Winkel von 45º bildet, um ein halbes Modularmaß versetzt. In dieser Situation treten die Stirnflächen 9 der Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 mit den Kupplungszapfen 11 in Eingriff, die zueinander diagonal angeordnet sind, wodurch sie diese aufnehmen und festhalten.
  • Die Flansche der Stuhlbeine 4, 5, 6 und 7 können hier so ausgebildet sein, daß die Außenseite mit zusätzlichen Kupplungszapfen 11 in Eingriff tritt, was zur reibschlüssigen Verbindung des Elements mit der Bauplatte beiträgt.
  • Falls das Stuhlelement in Fig. 6 von der in Fig. 3 gezeigten Art ist, umschließt das Kupplungsrohr 10 einen der Kupplungszapfen 11.
  • Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführung der Erfindung, nämlich ein Sofa 12 mit Sofafüßen 4a, 5a, 6a und 7a, die in ihrer Funktion den Stuhlbeinen 4, 5, 6 und 7 am Stuhlelement 1 aus den Figuren 1, 2 und 3 entsprechen. Wie durch dieses Element veranschaulicht wird, ist die Idee der Erfindung auch in Verbindung mit Elementen nützlich, die größer sind als das in den Figuren 1, 2 und 3 gezeigte Element.
  • Es ist klar, daß die oben beschriebenen Ausführungen die Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung nicht beschränken. Die Anzahl der Beine oder der von diesen gebildeten Flansche kann abhängig vom Zweck variiert werden. Zusätzlich kann das Grundprinzip, eine große Anzahl verschiedener möglicher Positionen vorzusehen, in Verbindung mit anderen Arten von Elementen als den gezeigten Möbelelementen, so wie einfachen Baublöcken und Figuren, z.B. Tieren und ähnlichen, angewandt werden.

Claims (10)

1. Bauelement (1, 12) für einen Bauspielsatz, ausgestattet mit Kupplungsmitteln zur Verbindung mit anderen zu dem Bauspielsatz gehörenden Bauelementen, durch Zusammenwirken mit ihren im Modulmaß angeordneten Kupplungszapfen, wobei die Kupplungsmittel Flansche (4, 5, 6, 7) umfassen, deren Seitenflächen so ausgebildet sind, daß sie mit einer Mehrzahl der Kupplungszapfen an dem anderen Bauelement in einer ersten Anzahl von Ausrichtungen des Bauelements (1) in bezug auf das andere Bauelement in Eingriff treten, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche (4, 5, 6, 7) in Abschnitte unterteilt sind, um Stirnflächen (9) zu bilden, welche als Eingriffsflächen mit den Kupplungszapfen in einer zweiten Anzahl von Ausrichtungen des Bauelements (1) dienen.
2. Bauelement nach Anspruch 1, wobei die Kupplungszapfen an dem anderen Bauelement zylindrische Zapfen (11) umfassen, die in einem quadratischen Muster angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche (4, 5, 6, 7) in einem Muster angeordnet sind, welches ein Rechteck oder insbesondere ein Quadrat bildet, und daß die Abschnitte die Ecken des Rechtecks bzw. des Quadrats umfassen, so daß, wenn die Seiten des Rechtecks oder Quadrats parallel zu den Modularrichtungen sind, die innere Seite jeder Ecke mit einem der Zapfen (11) in Eingriff ist, und in einer Ausrichtung von ungefähr 45º in bezug auf die Modularrichtungen der einen Zapfen oder die beiden Zapfen (11) mit den Stirnflächen (9) der Abschnitte in Eingriff ist bzw. sind.
3. Bauelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der gegenseitige Abstand zwischen zwei parallelen Flanschen (4, 5, 6, 7) in dem Rechteck eine Größe hat, die in bezug auf den Modularabstand so ausgebildet ist, daß die Stirnflächen (9) mit einem Zapfen oder zwei Zapfen (11) in Eingriff treten, wenn die Seiten des Rechtecks oder des Quadrats parallel zu den Modularrichtungen sind und wenn das Rechteck um den halben Modularabstand in jeder Modularrichtung versetzt ist.
4. Bauelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnflächen (9) eine Form haben, die in bezug auf die Zapfen komplementär so ausgebildet ist, daß sie mit den Seiten der Zapfen (11) Stirnfläche an Stirnfläche im Eingriff sind.
5. Bauelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens in einer der möglichen Positionen die Flansche (4, 5, 6, 7) an dem anderen Bauelement mit den Zapfen (11) mit einer solchen Kraft in Eingriff treten, um eine Reibverbindung zu schaffen.
6. Bauelement nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Kupplungsmittel (10) innerhalb der Grundfläche des Rechtecks oder des Quadrats vorgesehen sind.
7. Bauelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zusätzlichen Kupplungsmittel (10) Kupplungsrohre (10) umfassen, die einen Außendurchmesser haben, der kleiner oder gleich dem Abstand zwischen zwei Zapfen (11) bei diagonaler Ausrichtung zu den Modularrichtungen ausgebildet ist, die einen Innendurchmesser haben, der größer oder gleich dem Durchmesser der Zapfen (11) ausgebildet ist, und die so positioniert sind, daß jeder von ihnen in einer ersten Anzahl von möglichen Positionen des einen Bauelemen:s an dem anderen Bauelemen:, sich nach unten zwischen vier benachbarten Zapfen (11) erstreckt, und in einer zweiten Anzahl von möglichen Positionen einen Zapfen (11) umgibt.
8. Bauelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsrohre (10) so ausgebildet sind, daß sie mit den Zapfen (11) in Reibeingriff treten.
9. Bauelement nach einen der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (1, 12) als ein Möbelstück ausgestaltet ist und daß die Flansche (4, 5, 6, 7) als Füße des Möbelstücks dienen.
10. Bauelement nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (1, 12) mit Kupplungszapfen an wenigsens derjenigen Seite ausgebildet sind, welche von den Kupplungsmitteln wegzeigt.
DE69403223T 1993-09-22 1994-09-21 Bauelement für konstruktiven bauset Expired - Lifetime DE69403223T2 (de)

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