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DE69403885T2 - Verfahren zur Herstellung von Cycloolefinen - Google Patents

Verfahren zur Herstellung von Cycloolefinen

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DE69403885T2
DE69403885T2 DE69403885T DE69403885T DE69403885T2 DE 69403885 T2 DE69403885 T2 DE 69403885T2 DE 69403885 T DE69403885 T DE 69403885T DE 69403885 T DE69403885 T DE 69403885T DE 69403885 T2 DE69403885 T2 DE 69403885T2
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ruthenium
zirconia
reaction
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Takao Maki
Takahiko Takewaki
Toshiharu Yokoyama
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Original Assignee
Mitsubishi Chemical Corp
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Cycloolefins, welches die partielle Hydrierung eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs unter Bildung der entsprechenden Cycloolefine, insbesondere Cyclohexen, umfaßt.
  • Cycloolefine sind wichtige Zwischenverbindungen für Lactame, Dicarbonsäuren als Ausgangsmaterial für Polyamide, Lysine, Arzneimittel und Chemikalien für die Landwirtschaft.
  • Dafür sind eine Vielzahl von Verfahren bezüglich Verfahren zur Herstellung von Cycloolefinen bekannt, wie die partielle Hydrierung von monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen, die Dehydration von Cycloalkanolen und die Dehydrierung und oxidative Dehydrierung von Cycloalkanen. Insbesondere wenn ein Cycloolefin effizient durch die partielle Hydrierung eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs hergestellt werden kann, kann das Reaktionsverfahren das einfachste sein, was von Blickwinkel eines industriellen Verfahrens wunschenswert ist.
  • Als ein Verfahren zur Herstellung eines Cycloolefins durch partielle Hydrierung eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs, ist es gängig, ein Verfahren anzuwenden, bei dem Rutheniummetall hauptsächlich als ein Katalysator verwendet wird und die Hydrierungsreaktion in Gegenwart von Wasser und einem Metallsalz durchgeführt wird. Für einen solchen Rutheniumkatalysator sind viele Vorschläge gemacht worden, wie ein Verfahren, bei dem feine Teilchen aus Rutheniummetall selbst verwendet werden (zum Beispiel ungeprüfte japanische Patentveröffentlichungen Nr. 50930/1986, Nr. 45541/1987 und Nr. 45544/1987), und ein Verfahren, bei dem ein Katalysator, bei den Ruthenium auf einem Träger wie Siliciumdioxid, Aluminiumoxid, Bariumsulfit oder Zirkoniumsilicat geträgert ist, verwendet wird (zum Beispiel ungeprüfte japanische Patentveröffentlichungen Nr. 130926/1982, Nr. 40226/1986 und Nr. 74141/1992).
  • Gleichwohl weist jedes dieser herkömmlichen Verfahren einige Probleme auf und ist nicht notwendigerweise vom industriellen Standpunkt vorteilhaft. Die Probleme können zum Beispiel die sein, daß die Selektivität für das gewünschte Cycloolefin nicht geeignet ist, daß die katalytische Aktivität so niedrig ist, daß es schwierig ist, das Cycloolefin effizient herzustellen, daß die Haltbarkeit des Katalysators unangemessen ist, und daß die Handhabungseffizienz des Katalysators schlecht ist.
  • Ferner ist es bei vielen herkömmlichen Verfahren notwendig, einen Zusatzstoff wie ein Metallsalz, eine Säure oder eine Alkalie dem Reaktionssystem hinzuzusetzen. Ein solcher Zusatzstoff macht das Reaktionssystem nicht nur kompliziert, sondern beschleunigt auch die Korrosion des Reaktors oder den Verbrauch oder die Verschlechterung des Katalysators. Deshalb ist vom industriellen Standpunkt gesehen ein Verfahren wünschenswert, bei dem kein solcher Zusatzstoff eingebracht wird.
  • Die Erfinder der vorliegenden Anmeldung haben eingehende Untersuchungen durchgeführt, um die oben erwähnten Probleme zu lösen, und als ein Ergebnis haben sie herausgefünden, daß ein Katalysator, der auf mit Zirkoniumoxid modifiziertem Siliciumdioxid geträgertes Ruthenium aufweist, extrem effektiv zur partiellen Hydrierung eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs ist. Die vorliegenden Erfindung wurde auf der Basis einer sochen Erkenntnis bewerkstelligt.
  • Somit sieht die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Cycloolefins vor, umfassend die partielle Hydrierung eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs in Gegenwart von Wasser und eines Rutheniumkatalysators, der auf durch Zirkoniumoxid modifiziertes Siliciumdioxid geträgert ist.
  • Nun wird die vorliegende Erfindung genau mit Bezug auf die bevorzugten Ausführungsformen beschrieben.
  • Der Träger für den bei der vorliegenden Erfindung eingestzen Katalysator ist durch Zirkoniumoxid modifiziertes Siliciumdioxid. Bei dem Träger für den bei der vorliegenden Erfindung verwendeten Katalysator ist der Siliciumdioxidtyp nicht besonders beschränkt. Gleichwohl ist es üblich, sphärisches Siliciumdioxid zu verwenden. Die Teilchengröße des sphärischen Siliciumdioxids kann in geeigneter Weise unter Berücksichtigung zum Beispiel der Handhabungseffizienz im Reaktionssystem gewählt werden. Zum Beispiel liegt im Fall eines Suspensionsbettsystems die Teilchengröße für gewöhnlich vorzugsweise bei 5 bis 500 µm. Die spezifische Obertläche des Trägers ist nicht besonders beschränkt und liegt für gewöhnlich zwischen 3 und 200 m²/g, vorzugsweise zwischen 5 und 150 m²/g. Ferner besitzt der Siliciumdioxidträger vorzugsweise solche Poren, daß wenn das Porenvolumen und die Porengrößenverteilung mittels eines Quecksilber- Injektionsverfahren bestimmt wird, das Volumen an Poren mit Porendurchmessern von 250 bis 1 500 Å mindestens 55 %, vorzugsweise mindestens 60 %, des gesamten Porenvolumens von Poren mit Porendurchmessern von 75 bis 150 000 Å ausmacht, und das besonders bevorzugt das Volumen an Poren mit Porendurchmessern von 350 bis 1 500 Å mindestens 55% des gesamten Porenvolumens ausmacht. Wenn der Anteil an Poren mit Porendurchmessern von wenger als 250 Å zu groß ist, neigt die Selektivität dazu, gering zu sein. Wenn der Anteil an Poren mit Porendurchmessern von über 1 500 Å zu groß ist, neigt die Aktivität andererseits dazu, zu gering zu sein, was unerwünscht ist. Ferner weist Siliciumdioxid mit den in einem solchen Bereich liegenden physikalischen Eigenschaften jene Charakteristik auf, daß es bei dem Verfahren zur Herstellung des Katalysators kaum kristallisiert wird, selbst wenn das Brennen bzw. Backen bei einer hohen Temperatur von zum Beispiel 600 bis 1 200ºC durchgeführt wird.
  • Der bei der vorliegenden Erfindung zu verwendende, mit Zirkoniumoxid modifizierte Siliciumdioxidträger ist ein Siliciumdioxidträger mit Zirkoniumoxid, geträgert in einem hochdispersen Zustand, nicht nur auf der Außenobertläche vom Siliciumdioxid, sondern über der gesamten Oberfläche, einschließlich der Oberfläche in den Poren. "Geträgert in einem hochdispersen Zustand" steht für einen Zustand, bei dem die Kristallitgrößen von geträgertem Zirkoniumoxid relativ klein sind, und die Kristallite sind einheitlich über der gesamten Obertläche vom Siliciumdioxid dispergiert bzw. verteilt. In einem solchen Fall beträgt die mittlere Kristallitgröße vom Zirkoniumoxid für gewöhnlich 10 bis 200 Å, vorzugsweise 20 bis 100 Å. Hierin ist die durchschnittliche Kristallitgröße jene, welche zum Beispiel durch die Scherrer-Formel aus der Verbreiterung der Beugungsbreite eines Beugungswinkels (2 θ) von Zirkoniumoxid bei etwa 30º, gemessen mittels dem Pulver-Röntgenbeugungsverfahren, berechnet wird.
  • Die Menge an modifizierendem Zirkoniumoxid ist nicht besonders beschränkt, solange Zirkoniumoxid in hochdispergiertem Zustand auf Siliciumdioxid geträgert wird, jedoch liegt sie für gewöhnlich zwischen 0,1 und 20 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 0,5 und 10 Gew.-%, bezogen auf das Siliciumdioxid. Wenn die Menge geringer als 0,1 Gew.-% ist, wird kein angemessener Modifizierungseffekt durch Zirkoniumoxid erreicht, und dieses ist nicht für die partielle Hydrierungsreaktion effektiv. Wenn sie andererseits 20 Gew.-% übersteigt, ist die Selektivität in Bezug auf ein Cycloolefin wahrscheinlich niedrig, und dieses ist nicht notwendigerweise für die partielle Hydrierungsreaktion effektiv, und die Kosten für den Träger neigen dazu, hoch zu sein, was wirtschaftlich nachteilig ist.
  • Als ein Verfahren zur Herstellung des Trägers der vorliegenden Erfindung kann jedwedes Verfahren angewandt werden, solange es ein Verfahren ist, bei dem Zirkoniumoxid in hochdispergiertem Zustand auf der Siliciumdioxidobertläche geträgert werden kann, wie oben beschrieben. Gleichwohl ist es für gewöhnlich schwierig, einen solchen Zustand mittels eines Verfahrens zu erreichen, bei dem Siliciumdioxid und Zirkoniumoxid einfach physikalisch vermischt werden. Deshalb ist es üblich, ein Verfahren anzuwenden, bei dem eine Lösung mit einer in Wasser oder in einem organischen Lösemittel gelösten Zirkoniumverbindung oder eine Lösung, bei der eine Zirkoniumverbindung gelöst wurde und dann mit einer Alkalie oder dergleichen partiell oder vollständig hydrolysiert wurde, Zirkonium auf Siliciumdioxid mittels eines herkömmlichen Imprägnierungsverfahrens oder eines Eintauchbeschichtungsverfahrens aufgetragen wird, gefolgt von einem Trocknen und Brennen. Die hierbei zu verwendende Zirkoniumverbindung ist zum Beispiel ein Halogenid, Oxyhalogenid, Nitrat, Oxynitrat oder Hydroxid von Zirkonium, eine Komplexverbindung wie ein Acetylacetonatkomplex von Zirkonium oder ein Zirkoniumalkoxid. Die Brenntemperatur kann jedweden Wert annehmen, so lange die verwendete Zirkoniumverbindung zum Zirkoniumoxid umgewandelt werden kann. Die Temperatur beträgt für gewöhnlich mindestens 600ºC, vorzugsweise 800 bis 1 200ºC. Wenn jedoch das Brennen bei einer Temperatur über 1 200ºC durchgeführt wird, neigt die Kristallisation vom Siliciumdioxid dazu, beträchtlich zu sein, wohingegen die katalytische Aktivität leicht zu gering ausfällt, was unerwünscht ist.
  • Die Herstellung des Katalysators kann entsprechend einem gängigen Verfahren zur Herstellung eines üblichen geträgerten Metallkatalysators erfolgen. Das heißt, ein bekanntes Verfahren zur Trägerunterstützung kann in geeigneter Weise angewandt werden, wie das Verfahren der Verdampfüng bis zur Trockne, wobei der Trager in eine Lösung der Katalysatorkomponente eingetaucht wird und dann das Lösungsmittel unter Rühren verdampft wird, um die aktive Komponente zu fixieren, ein Sprühverfahren, bei dem eine Lösung der katalytisch aktiven Komponente gesprüht wird, während der Träger in einem trockenen Zustand gehalten wird, oder ein Verfahren, bei dem der Träger in eine Lösung der katalytisch aktiven Komponente eingetaucht wird, gefolgt von einer Filtration.
  • Das Ausgangsmaterial für Ruthenium als katalytisch aktive Komponente kann zum Beispiel ein Halogenid, Nitrat, Hydroxid oder Oxid von Ruthenium, Rutheniumcarbonyl, eine Komplexverbindung wie ein Rutheniumaminkomplex oder ein Rutheniumalkoxid sein. Als Lösungsmittel, welches für das Trägern der aktiven Komponente zum Zeitpunkt der Herstellung des Katalysators verwendet wird, kann zum Beispiel Wasser oder ein organsiches Lösungsmittel wie Alkohol, Aceton, Tetrahydrofuran, Hexan oder Toluol verwendet werden.
  • Ruthenium als aktive Komponente des Katalysators kann allein verwendet werden. Ansonsten kann es zusammen mit anderen Metallkomponenten geträgert verwendet werden. In einem solchen Fall kann die zusammen mit Ruthenium geträgerte Komponente zum Beispiel Zink, Eisen, Kobalt, Mangan, Gold, Lanthan oder Kupfer sein. Eine solche Metallverbindung, welche als eine zusammen mit Ruthenium geträgerte Komponente verwendet wird, kann ein Halogenid, Nitrat, Acetat oder Sulfat eines solchen Metalls sein, oder eine ein solches Metall enthaltende Komplexverbindung. Eine solche zusätzliche Komponente kann auf den Träger zum gleichen Zeitpunkt wie das Rutheniummaterial geträgert werden, oder es kann geträgert werden, nachdem Ruthenium zuerst geträgert wurde. Ansonsten wird ein solches Metall zuerst geträgert, und dann kann Ruthenium geträgert werden.
  • Mit dem auf eine solche Weise hergestellten Katalysator ist es üblich, vor seiner Verwendung Ruthenium zu reduzieren und zu aktivieren. Als Reduktionsmittel kann ein herkömmliches Reduktionsmittel wie Wasserstoff, Kohlenmonoxid, Alkoholdampf, Hydrazin, Formalin oder Natriumborhydrid verwendet werden. Es ist bevorzugt, Wasserstoff anzuwenden, und die Aktivierung wird für gewöhnlich unter einer Bedingung von 80 bis 500ºC, vorzugsweise 100 bis 450ºC, durchgeführt. Wenn die Reduktionstemperatur unterhalb 80ºC liegt, neigt die Reduktionsrate vom Ruthenium dazu, äußerst gering zu sein. Wenn sie andererseits 500ºC übersteigt, tritt leicht eine Aggregation vom Ruthenium auf, wodurch die Ausbeute und Selektivität bei der Bildung des Cycloolefins dazu neigt, zu gering zu sein.
  • Es ist möglich, den Katalysator auch zu aktivieren, indem der hergestellte Katalysator einer Kontaktbehandlung mit einem bestimmten spezifischen Metallsalz unterzogen wird. Das zu verwendende Metallsalz kann zum Beispiel ein Salz eines Metalls wie eines Elementes der Gruppe I, wie Lithium, Natrium oder Kalium, eines Elementes der Gruppe II, wie Magnesium, Calcium oder Strontium, oder zum Beispiel Mangan, Eisen, Kobalt, Zink, Kupfer, Gold oder Zirkonium, ein Salz einer schwachen Säure, wie Carbonat oder Acetat, oder ein Salz einer starken Säure, wie Hydrochlorid, Sulfat oder Nitrat, sein. Die Kontaktbehandlung kann ausgeführt werden, indem der Katalysator in eine wäßrige Lösung, die für gewöhnlich das 0,01- bis 100-gewichtsfache, vorzugsweise das 0,1- bis 10-gewichtsfache des Metalisalzes enthält, eingetaucht wird. Die Konzentration des Metallsalzes in der wäßrigen Lösung beträgt für gewöhnlich das 1 × 10&supmin;&sup5; bis 1gewichtsfache, vorzugsweise 1 × 10&sup4;- bis 0,2-gewichtsfache, bezogen auf Wasser. Was die Behandlungsbedingungen anbetrifft, wird die Behandlung für gewöhnlich unter atmosphärischem Druck oder erhöhtem Druck üblicherweise bei einer Temperatur von Raumtemperatur bis 250ºC, vorzugsweise Raumtemperatur bis 200ºC, üblicherweise während 10 Minuten bis 20 Stunden, vorzugsweise während 1 bis 10 Stunden, durchgeführt. Die Atmosphäre zur Behandlung des Katalysators ist üblicherweise eine Inertgasatmosphäre oder eine Wasserstoffgasatmosphäre, vorzugsweise eine Wasserstoffgasatmosphäre. Nach der Kontaktbehandlung wird der Katalysator für gewöhnlich durch Filtration von der für die Behandlung verwendeten wäßrigen Metallsalzlösung abgetrennt, mit Wasser gewaschen und zur Verwendung getrocknet. Ferner kann er nach dem Trocknen weiterhin einer Reduktionsbehandlung unter einer Wasserstoffgasatmosphäre unterzogen werden, um die katalytischen Aktivitäten weiter zu erhöhen.
  • Bei dem oben stehenden Katalysator beträgt die Menge an geträgertem Ruthenium für gewöhnlich 0,001 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 0,05 bis 5 Gew.-%, bezogen auf den mit Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidträger. Wenn eine zusätzliche Metallkomponente wie Zink, Eisen, Kobalt, Mangan, Gold, Lanthan oder Kupfer zusammen mit Ruthenium verwendet wird, wird das Atomverhältnis einer solchen zusätzlichen Metallkomponente zu Ruthenium für gewöhnlich innerhalb eines Bereiches von 0,01 bis 20, vorzugsweise von 0,05 bis 10, gewählt. Verschiedene Faktoren können als Grund dafür in Betracht kommen, warum der bei dem Katalysator der vorliegenden Erfindung verwendete mit Zirkoniumoxid modifizierte Siliciumdioxidträger ein besonders wirksames Leistungsvermögen bei der partiellen Hydrierungsreaktion im Vergleich zu einem nicht durch Zirkoniumoxid modifizierten gewöhnlichen Siliciumdioxidträger bietet. Man nimmt an, daß ein solches wirksames Leistungsvermögen der Tatsache zuzuschreiben ist, daß es durch die Modifizierung der Siliciumdioxidobertläche durch Zirkoniumoxid möglich wird, Ruthenium als Hauptkomponente des Katalysators einheitlich zu dispergieren und tragend aufzunehmen.
  • Mittels eines herkömmlichen Trägers, insbesondere Siliciumdioxid mit einem relativ kleinen spezifischen Oberflächenbereich eines Wertes von nicht mehr als 100 m²/g, tritt leicht in der Nähe der Oberfläche eine nichteinheitliche Trägerung, wie eine Aggregation der Katalysatorkomponente oder eine Segregation davon au.f Wohingegen es bei dem Träger der vorliegenden Erfindung mit der durch Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidoberfiäche möglich ist, eine einheitlich dispergierte Trägerung selbst in einem solchen Fall zu erreichen.
  • Die Dispergierung der Katalysatorkomponente im geträgerten Zustand kann mittels EPMA (Röntgen-Mikroanalysator) analysiert werden. Die Dispergierung der Katalysatorkomponente im geträgerten Zustand kann für gewöhnlich durch eine Elementverteilungskarte vom EPMA ausgedrückt werden, kann jedoch quantitativ durch ein Linienanalyseverfahren mittels EPMA dargestellt werden. Das heißt, ein Katalysatorteilchen, welches näherungsweise als sphärische Form angesehen werden kann, wird entlang der Ebene geschnitten, die das Zentrum des Katalysatorteilchens enthält, und die Röntgenstrahlenintensität der Katalysatorkomponente (Ruthenium) wird an verschiedenen Punkten des Querschnitts gemessen, um die relative Intensität (In/IZentrum) an jedem gemessenen Punkt zu der Intensität (IZentrum) seines Zentrums zu erhalten und die Häufigkeitsverteilung der relativen Intensität zu erhalten. Wenn die Dispergierung der Katalysatorkomponente im geträgerten Zustand einheitlich ist, neigt die Häufigkeitsverteilung dazu, in die Nähe eines Wertes für In/IZentrum = 1 zu konvergieren. Wenn sie nicht einheitlich ist, kann die relative Intensität leicht groß sein und neigt die Breite der Frequenzverteilung dazu, sich zu verbreitern.
  • Die einheitliche Dispergierung der Katalysatorkomponente im geträgerten Zustand des Katalysators der vorliegenden Erfindung kann durch das oben erwähnte Linienanalyseverfahren mittels EPMA wie folgt ausgedrückt werden. Als erstes ist die maximale relative Intensität für gewöhnlich höchstens 4, vorzugsweise höchstens 3, stärker bevorzugt höchstens 2,5. Wenn die maximale relative Intensität 4 übersteigt, wird Ruthenium als Katalysatorkomponente zum Beispiel auf der Außenoberfläche des Trägers segregiert und nicht einheitlich dispergiert, und ein solcher Zustand entspricht dem Fall, wo Siliciumdioxid allein verwendet wird oder eine physikalische Mischung aus Siliciumdioxid und Zirkoniumoxid als Träger für den Katalysator verwendet wird. Ferner weist der Katalysator der vorliegenden Erfindung eine Häufigkeitsverteilung von mindestens 60 %, vorzugsweise mindestens 70 %, innerhalb eines Bereiches relativer Intensitäten von 0,6 bis 1,4 auf Stärker bevorzugt zeigt er eine Häufigkeitsverteilung von mindestens 65 % der Gesamtmenge innerhalb eines Bereiches relativer Intensitäten von 0,8 bis 1,2.
  • Die einheitliche Dispergierung im geträgerten Zustand der Katalysatorkomponente, wie oben beschrieben, ist angenommenermaßen nicht nur zur Verbesserung der Selektivität für ein Cycloolefin und zur Verbesserung der Aktivität per Ruthenium effektiv, sondern auch zur Verbesserung der Ablösebeständigkeit von Ruthenium, zur Verhinderung einer Sinterung und zur Verlängerung der effektiven Lebensdauer des Katalysators. Ferner wird durch die Modifizierung der Oberfläche vom Siliciumdioxid durch Zirkoniumoxid die mechanische Festigkeit erhöht, wobei in dem Fall von zum Beispiel einer Suspensionsbettreaktion die Abriebbeständigkeit verbessert wird. Mit dem bei der vorliegenden Erfindung für den Katalysator verwendeten Träger ist die Stabihät bei hohen Temperaturen beträchtlich, und er ist selbst unter solchen Wärmebehandlungsbedingungen stabil, bei denen eine Kristallisation vom Siliciumdioxid oder eine Transformation vom Zirkoniumoxid im Fall von Siliciumdioxid allein oder im Fall einer physikalischen Mischung von Siliciumdioxid und Zirkoniumoxid auftritt.
  • Bei der vorliegenden Erfindung liegt Wasser im Reaktionssystem vor. Die Menge an vorliegendem Wasser liegt für gewöhnlich bei dem 0,01- bis 10-fachen, vorzugsweise bei dem 0,1- bis 5-fachen, bezogen auf das Volumenverhältnis zum aromatischen Kohlenwasserstoff Ferner ist es gangig, ein Verfahren anzuwenden, bei dem zusätzlich zu der Katalysatorkomponente ein Metallsalz im Reaktionssystem vorliegt. Für ein solches Metallsalz kann zum Beispiel ein Metallsalz eines Elementes der Gruppe I des Periodensystems, wie Lithium, Natrium oder Kalium, eines Elementes der Gruppe II, wie Magnesium, Calcium oder Strontium, oder Mangan, Eisen, Kobalt, Zink oder Kupfer erwähnt werden. Unter diesen sind Salze von Zink, Kobalt und Lithium besonders bevorzugt. Als Typ des Metallsalzes kann zum Beispiel ein Salz einer schwachen Säure, wie ein Carbonat oder Acetat, oder ein Salz einer starken Säure, wie ein Hydrochlorid, Sulfat oder Nitrat, Erwähnung finden. Die Menge des vorliegenden Metallsalzes liegt gewöhnlich beim 1 × 10&supmin;&sup5;- bis 1-gewichtsfachen, vorzugsweise 1 × 10&supmin;&sup4;- bis 0,1-gewichtsfachen, bezogen auf das gleichzeitig vorhandene Wasser.
  • Wenn andererseits der Katalysator der vorliegenden Erfindung verwendet wird, ist es möglich, ein gutes Reaktionsergebnis zu erhalten, selbst wenn ein Zusatzstoff wie ein Metallsalz nicht dem Reaktionssystem hinzugegeben wird. Im allgemeinen besteht bei einem Reaktionssystem, welches ein Additiv wie ein Metallsalz enthält, die Neigung, daß die katalytische Aktivität pro Rutheniummetall leicht beträchtlich abnimmt, wenn die Menge an Zirkoniumoxid zur Modifizierung vom Siliciumdioxid gering ist. Bei einem System, bei dem der Katalysator der vorliegenden Erfindung verwendet wird und ein Zusatzstoff wie ein Metallsalz nicht enthalten ist, besteht die Neigung, daß edie katalytische Aktivität auf einem hohen Niveau gehalten wird, selbst wenn die Menge an Zirkoniumoxid zur Modifizierung gesenkt wird. Bei einem Reaktionssystem, das kein Metallsalz enthält, besteht die allgemeine Tendenz, daß die Selektivität bei der partiellen Hydrierungsreaktion leicht im Vergleich zu einem Reaktionssystem, das ein Metallsalz enthält, abnimmt. Da jedoch die Katalysatoraktivität sehr hoch ist, ist es möglich, das gewünschte Produkt in einem einfachen Reaktionssystem effizient zu erhalten, und unter einem solchen Zustand, daß die Korrosion des Reaktors gering ist.
  • Der durch die vorliegende Erfindung zu behandelnde monocyclische, monoaromatische Kohlenwasserstoff kann zum Beispiel Benzol, Toluol, Xylol oder ein durch eine niedere Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen substituiertes Benzol sein. Bezüglich den Reaktionsbedingungen der vorliegenden Erfindung wird die Reaktionstemperatur für gewöhnlich innerhalb eines Bereiches von 50 bis 250ºC, vorzugsweise Bereiches von 100 bis 220ºC gewählt. Wenn die Temperatur höher als 150ºC ist, neigt die Selektivität in Richtung auf ein Cycloolefin dazu, gering zu sein, und wenn sie geringer als 50ºC ist, neigt die Reaktionsrate dazu, beträchtlich gering zu sein. Der Wasserstoffdruck zum Zeitpunkt der Reaktion wird für gewöhnlich innerhalb eines Bereiches von 0,1 bis 20 MPa, vorzugsweise von 0,5 bis 10 MPa gewählt. Wenn der Druck 20 MPa überschreitet, ist diese für gewöhnlich vom industriellen Standpunkt betrachtet nachteilig. Wenn der Druck andererseits geringer als 0,1 MPa ist, neigt die Reaktionsrate dazu, äußerst gering zu sein, und dieses ist vom Blickwinkel der Installationskosten unwirtschaftlich. Die Reaktion kann in einer Gasphase oder in einer Flüssigphase durchgeführt werden. Bevorzugt ist eine Flüssigphasenreaktion. Das Reaktionssystem ist nicht besonders beschränkt, und die Reaktion kann in einem satzweisen System unter Verwendung eines einzelnen Reaktors oder unter Verwendung von zwei oder mehreren Reaktoren durchgeführt werden, oder sie kann kontinuierlich durchgeführt werden.
  • Die begleitenden Zeichnungen sind wie folgt:
  • Die Figur 1 ist ein Pulver-Röntgenbeugungsmuster für den Fall, daß der für den Katalysator in Beispiel 1 verwendete Siliciumdioxidträger auf 1 200ºC erhitzt wurde.
  • Die Figur 2 ist ein Pulver-Röntgenbeugungsmuster für den Fall, bei dem der für den Katalysator in Beispiel 1 verwendete Siliciumdioxidträger von 1 200ºC auf 200ºC abgekühlt wurde.
  • Die Figur 3 ist ein EMPA-Linienanalysemuster des Katalysators in Beispiel 1.
  • Die Figur 4 ist ein EMPA-Linienanalysemuster des Katalysators in Vergleichsbeispiel 1.
  • Die Figur 5 ist ein EMPA-Linienanalysemuster des Katalysators in Beispiel 4.
  • Die Figur 6 ist ein Pulver-Röntgenbeugungsmuster für den Fall, bei dem die für den Katalysator in Vergleichsbeispiel 2 verwendete physikalische Mischung aus Siliciumdioxid und Zirkoniumoxid auf 1 200ºC erhitzt wurde.
  • Die Figur 7 ist ein Pulver-Röntgenbeugungsmuster für den Fall, bei dem die für den Katalysator in Vergleichsbeispiel 2 verwendete physikalische Mischung aus Siliciumdioxid und Zirkoniumoxid von 1 200ºC auf 200ºC gekühlt wurde.
  • Nun wird die vorliegende Erfindung genauer mit Bezug auf Beispiele beschrieben. Gleichwohl versteht sich, daß die vorliegende Erfindung auf keinen Fall auf solche spezifischen Beispiele beschränkt ist. Bei den folgenden Beispielen und Vergleichsbeispielen sind die Umwandlung und die Selektivität durch die folgenden Formeln definiert.
  • Umwandlung (%) = Mol des durch die Reaktion verbrauchten monocyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffs/ Mol des der Reaktion unterzogenen monocyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffs × 100
  • Selektivität (%) = Mol des durch die Reaktion gebildeten Cycloolefins/ Mol des durch die Reaktion verbrauchten monocyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffs × 100
  • Bei den Beispielen und Vergleichsbeispielen wurde die Reaktionszeit zum Vergleich so eingestellt, daß die Umwandlung des monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs als Ausgangsmaterial etwa 30 % wäre, außer für einen Fall, wo die katalytischen Aktivitäten sehr niedrig waren. Ferner steht "Gew.-%" für "Gewichtsprozent".
  • Beispiel 1 Trägerherstellung
  • 8,0 g eines Siliciumdioxidträgers (CARIACT 50, Handelsname, hergestellt von der Fuji Silicia Kagaku K.K., mittlere Teilchengröße: 50 µm, spezifische Oberfläche: 70 m²/g, das Porenvolumen mit Porendurchmessern von 250 bis 1 500 Å beträgt 95 % des Gesamtporenvolumens an Poren mit einem Porendurchmesser von 75 bis 150 000 Å, das Volumen an Poren mit einem Porendurchmesser von 350 bis 1 500 Å beträgt 85 % des Gesamtporenvolumens von Poren mit Porendurchmessern von 75 bis 150 000 Å) wurden einer wäßrigen Lösung, bei der 0,87 g Zirkoniumoxidnitratdihydrat in 20 ml entionisiertem Wasser gelöst waren, hinzugesetzt und bei Raumtemperatur darin eingetaucht. Dann wurde Wasser mittels eines Rotationsverdampfers abdestilliert, und das Produkt wurde getrocknet. Dann wurde das Produkt in einen Quarzglasreaktor gegeben und bei 1 000ºC 4 Stunden lang unter einem Luftstrom gebrannt, um einen mit 5 Gew.-% Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidträger zu erhalten. Dieser Träger wurde mittels Pulver-Röntgenbeugung analysiert, und die mittlere Kriatllitgröße vom Zirkoniumoxid wurde durch die Scherer-Formel aus der Ausbreitung des Zirkoniumoxidpeaks bei einem Beugungswinkel (2 θ) von etwa 300 berechnet, und es wurde ein Wert von 70 Å gefünden.
  • Die Figur 1 zeigt das Pulver-Röntgenbeugungsmuster, wenn der Träger auf 1 200ºC mit einer Rate von 10ºC/min ausgehend von Raumtemperatur erhitzt wurde. Auf Figur 1 Bezug nehmend, wird ein Siliciumdioxid zuzuschreibender breiter Peak bei 2 θ = etwa 22º sichtbar, und ein Peak, der dem tetragonalen System als metastabile Phase vom Zirkoniumoxid zuzuschreiben ist, wird bei 2 θ = etwa 30º festgestellt. Ferner sind Peaks bei 2 θ = etwa 46º und 67º Hintergrundpeaks, die zur Herstellung der Testprobe für die Pulver-Röntgenanalyse verwendetem Platin zuzuschreiben sind. Ferner zeigt die Figur 2 das Pulver-Röntgenbeugungsmuster bei 200ºC, wenn der Träger nach Aufheizen auf 1 200ºC von 1 200ºC auf Raumtemperatur mit einer Rate von 10ºC/min gekühlt wurde. In Figur 2 sind Peaks, die den in Figur 1 festgestellten ähnlich sind, festzustellen. Aus den Figuren 1 und 2 ist ersichtlich, daß selbst wenn der Träger einer thermischen Veränderung unterzogen wird, dieser in amorphem Zustand stabil ist und keine Kristallisation vom Siliciumdioxid und keine thermische Transformation vom Zirkoniumoxid stattgefünden hat.
  • Katalysatorherstellung
  • Zu einer wäßrigen Lösung, die vorbestimmte Mengen an Rutheniumchlorid und Zinkchlorid enthielt, wurde der bei dem oben erwähnten Verfahren hergestellte mit Zirkoniumoxid modifizierte Siliciumdioxidträger hinzugesetzt und bei 60ºC eine Stunde lang eingetaucht. Dann wurde das Wasser mittels eines Rotationsverdampfers abdestilliert, und das Produkt wurde getrocknet. Der dadurch erhaltene Katalysator (Ru/Zn (0,5/0,5 Gew.-%/ZrO&sub2; (5 Gew.-%) - SiO&sub2;) wurde in ein Pyrex-Glasröhrchen gegeben und in einem Wasserstoffstrom bei 200ºC während 3 Stunden reduziert, um den Katalysator zu aktivieren. Der erhaltene Katalysator wurde mittels EPMA (Röntgen-Mikroanalysator) analysiert, wodurch bestätigt wurde, daß Rutheniummetall (Ru) einheitlich über der Oberfläche des Trägers dispergiert war. Für die EMPA-Analyse wurde JXA-8600M, hergestellt von der Nippon Denshi K.K., als Meßvorrichtung hergestellt, und die Beschleunigungsspannung für die Elektronenpistole wurde auf 20 kV eingestellt, und der Sondenstrom wurde auf 2,0 × 10&supmin;&sup8; Å eingestellt.
  • Die Figur 3 zeigt das EPMA-Linienanaylsemuster des so erhaltenen Katalysators. Die Einheit für die untere Abzisse des EPMA-Linienanaylsemusters steht für das Verhältnis der optionalen Distanz des Katalysators vom Zentrum des Katalysatorteilchens zur Distanz der äußeren Oberfläche des Zentrums des Katalysatorteilchens. Das heißt, das Zentrum ist 0, und die Außenoberfläche ist 1. Die Einheit für die Ordninate steht für die relative Intensität (InIZentrum) jedes gemessenen Punktes, bezogen auf die Intensität (IZentrum) am Zentrum des Katalysatorteilchens. Die Einheit der oberen Abzisse gibt die Häufigkeitsverteilung der relativen Intensität hinsichtlich des Häufigkeitsfaktors an (%). Bezugnehmend auf die Figur 3 ist bei dem Katalysator die relative Intensität gänzlich innerhalb eines Bereiches von 0,6 bis 1,4 verteilt, und die relative Intensität ist zu 90 % vom Gesamtteil innerhalb eines Bereiches von 0,8 bis 1,2 verteilt.
  • Reaktion
  • In einem Autoklaven aus nicht rostendem Stahl mit einem Innenvolumen von 500 ml, welcher vorausgehend gründlich mit Stickstoff gespült wurde, wurden 120 mi Wasser, 14,4 g Zinksulfatheptahydrat, 6 g des oben stehenden Katalysators und 80 ml Benzol gefüllt. Dann wurde Wasserstoffgas eingeführt, und die Reaktion wurde mittels eines Induktionsrührverfahrens (1 000 Umdrehungen pro Minute) unter einem Reaktionsdruck von 5,0 MPa bei einer Temperatur von 150ºC durchgeführt. Nach der Reaktion wurde der Autoklav gekühlt, und nur die Ölphase wurde herausgenommen, woraufhin die Produkte mittels Gaschromatographie analysiert wurden. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 gezeigt.
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Ein Katalysator wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß anstelle des in Beispiel 1 verwendeten mit Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidträgers das gleiche Siliciumdioxid wie in Beispiel 1 verwendet wurde, welches nicht durch Zirkoniumoxid modifiziert wurde und welches in Luft bei 1 000ºC während 4 Stunden gebrannt wurde. Der erhaltene Katalysator wurde mittels EPMA analysiert, wodurch festgestellt wurde, daß die Dispergierung von Ru im Vergleich zu dem Katalysator von Beispiel 1 nicht einheitlich war, und die Segregation von Ru auf der Oberflächenschicht des Trägers war beträchtlich.
  • Die Figur 4 zeigt das EPMA-Linienanaylsemuster des erhaltenen Katalysators. Bei dem Katalysator übertreffen einige relative Intensitäten den Wert von 4, und die Verteilung der relativen Intensitat ist sehr breit. 65 % der Gesamtmenge ist innerhalb eines Bereiches von relativen Intensitäten von 0,6 bis 1,4 verteilt, und 35 % der Gesamtmenge ist innerhalb eines Bereiches von relativen Intensitäten von 0,8 bis 1,2 verteilt.
  • Unter Verwendung dieses Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 gezeigt. Diese Ergebnisse zeigen, daß im Vergleichsbeispiel 1 sowohl die Aktivität als auch die Selektivität im Vergleich zum Beispiel 1 niedrig sind, wodurch die Wirkungen des mit Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidträgers gezeigt werden. Tabelle 1
  • Beispiel 2
  • Die Reaktion wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 ausgeführt, außer daß die Menge des Katalysators auf 3 g geändert wurde. Jedoch wurde die Reaktionszeit so eingestellt, daß die Umwandlung vom Benzol etwa 30 % betrug. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt.
  • Beispiel 3
  • Die Reaktion wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 2 ausgeführt, außer daß anstelle des in Beispiel 2 verwendeten Zinksulfatheptahydrats die gleiche Gewichtsmenge an Kobaltsulfatheptrahydrat verwendet wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt.
  • Beispiel 4
  • Ein mit 8 Gew.-% Zirkoniumoxid modifizierter Siliciumdioxidträger wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß die vorbestimmte Menge an Zirkoniumoxychloridoctahydrat als Ausgangsmaterial für Zirkoniumoxid zum Zeitpunkt der Herstellung des Trägers in Beispiel 1 verwendet wurde. Dieser Träger wurde mittels Pulver-Röntgenanalyse analysiert, und die mittlere Kristallitgröße vom Zirkoniumoxid wurde mittels der Scherer-Formel aus der Ausbreitung des Peaks vom Zirkoniumoxid bei einem Beugungswinkel (2 θ) von etwa 30º berechnet, und es stellte sich ein Wert von 90 Å gefünden Die nachfolgenden Arbeitsschritte wurden in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt, um einen Katalysator zu erhalten.
  • Die Figur 5 zeigt das EPMA-Linienanalysemuster des erhaltenen Katalysators. Bei dem Katalysator war die relative Intensität gänzlich innerhalb eines Bereiches von 0,6 bis 1,2, verteilt, und 95 % des Gesamtwertes ist innerhalb eines Bereiches der relative Intensität von 0,8 bis 1,2 verteilt.
  • Unter Verwendung dieses Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 2 durchgeführt, die Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt.
  • Vergleichsbeipiel 2
  • Ein Katalysator wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß anstelle des in Beispiel 1 verwendeten mit Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidträgers jener als Träger verwendet wurde, der durch Zugabe von 8 Gew.-% Zirkoniumoxid zum Siliciumdioxid, physikalisches Mischen der Mischung und Brennen derselben in Luft bei 1 000ºC während 4 Stunden hergestellt wurde. Dieser Katalysator wurde mittels der Pulver-Röntgenbeugung analysiert, und die durchschnittliche Kristallitgröße vom Zirkoniumoxid wurde durch die Scherer-Formel aus der Ausbreitung des Peaks vom Zirkoniumoxid bei einem Beugungswinkel (2 θ) von etwa 30º berechnet, und es wurde ein Wert von 179 Å gefünden Unter Verwendung dieses Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 2 ausgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt.
  • Ferner ist als Referenz das Pulver-Röntgenbeugungsmuster in Figur 6 gezeigt, bei dem die physikalische Mischung aus Siliciumdioxid und Zirkoniumoxid vor Modifizierung mittels Zirkoniumoxid von Raumtemperatur auf 1 200ºC erhitzt wurde. Ferner wird in Figur 7 das Pulver- Röntgenbeugungsmuster bei 200ºC gezeigt, bei dem die Mischung nach dem Erhitzen auf 1 200ºC von 1 200ºC auf Raumtemperatur abgekühlt worden war. In jeder der Figuren 6 und 7 ist ein scharfer Peak, der Siliciumdioxid zuzuschreiben ist, bei 2 θ = etwa 22º festzustellen, wobei es offensichtlich ist, daß Siliciumdioxid kristallisiert wurde. Ferner ist der Peak bei 2 θ = etwa 30º, der das tetragonale System als metastabile Phase vom Zirkoniumoxid, wie in Figur 6 gezeigt, angibt, in Figur 7 verringert, und Peaks bei 2 θ = etwa 28º und 31º, welche die monokline Phase vom Zirkoniumoxid angeben, tauchen auf, was die thermische Transformation vom Zirkoniumoxid angibt. Ferner sind die Peaks bei 2 θ = etwa 46º und 67º Hintergrundpeaks, die Platin zuzuschreiben sind, welches zum Zeitpunkt der Herstellung der Teststückes für die Pulver-Röntgenanalyse verwendet wurde.
  • Vergleichsbeispiel 3
  • Ein Katalysator wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß anstelle des in Beispiel 1 verwendeten mit Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidträgers jener als Träger verwendet wurde, der hergestellt wurde durch Brennen von Zirkoniumhydroxid in Luft bei 1 000ºC während 4 Stunden, um es in Zirkoniumoxid umzuwandeln. Unter Verwendung dieses Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 2 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt.
  • Vergleichsbeispiel 4
  • Ein Katalysator wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß anstelle des in Beispiel 1 verwendeten mit Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxidträgers jener als ein Träger verwendet wurde, der hergestellt wurde durch Eintauchen des in Beispiel 1 verwendeten Siliciumdioxids in eine im Handel erhältliche Zirkoniumoxidsollösung (hergestellt von der Nissan Chemical Industries Ltd.), gefolgt von einer Filtration, Waschen mit Wasser, Trocknen und Brennen in Luft bei 1 000ºC während 4 Stunden. Ferner wurde dieser Träger einer Fluoreszenz- Röntgenanalyse unterzogen, um die Menge an Zirkoniumoxid zu bestimmen, wobei herausgefünden wurde, daß die Menge an Zirkoniumoxid 25 Gew.-% betrug, bezogen aufs Siliciumdioxid. Dieser Träger wurde mittels Pulver-Röntgenbeugung untersucht, und die durchschnittliche Kritstallitgröße vom Zirkoniumoxid wurde mittels der Scherer-Formel aus der Ausbreitung des Peaks vom Zirkoniumoxid bei einem Beugungswinkel (2 θ) von etwa 30º berechnet, und es wurde ein Wert von 226 Å gefünden. Unter Verwendung dieses Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 2 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 gezeigt. Tabelle 2
  • * In Beispiel 3 wurde Kobaltsulfat als ein Zusatzstoff anstelle von Zinksulfat verwendet.
  • Beispiel 5
  • 7 g des in Beispiel 1 hergestellten Katalysators und 30 g einer waßrigen Lösung, die 6 Gew.-% Zinksulfat enthielt, wurden in einen Autoklaven gegeben, und eine Kontaktbehandlung wurde während 5 Stunden unter Rühren bei einer Temperatur von 200ºC unter einem Wasserstoffdruck von 5,0 MPa durchgeführt. Nach der Behandlung wurde der Autoklav gekühlt, und der Katalysator wurde herausgenommen, mit Wasser gewaschen, getrocknet und dann einer Reduktionsbehandlung in einem Wasserstoffstrom bei 200ºC wahrend 2 Stunden unterzogen.
  • Unter Verwendung des oben stehenden Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt, außer daß die Menge des Katalysators in Beispiel 1 auf 6 g geändert wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 gezeigt.
  • Beispiel 6
  • 7 g des in Beispiel 1 hergestellten Katalysators und 30 g einer 6 Gew.-% Lithiumsulfat enthaltenden waßrigen Lösung wurden in einen Autoklaven gegeben, und eine Kontaktbehandlung wurde während 5 Stunden unter Rühren bei einer Temperatur von 150ºC unter einem Wasserstoffdruck von 5,0 MPa durchgeführt. Nach der Behandlung wurde der Autoklav gekühlt, und der Katalysator wurde herausgenommen, mit Wasser gewaschen, getrocknet und dann einer Reduktionsbehandlung in einem Wasserstoffstrom bei 200ºC wahrend 2 Stunden unterzogen.
  • Unter Verwendung des oben stehenden Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 5 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 gezeigt. Tabelle 3
  • Beispiel 7
  • Ein Katalysator wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß das in Beispiel 1 verwendete Siliciumdioxid zum folgenden abgeändert wurde.
  • Sillciumdioxidträger: CARIACT 30, Handelsname, hergestellt von der Fuji Silicia Kagaku K.K., durchschnittliche Teilchengröße 50 µm, spezifische Oberfläche: 150 m²/g, Volumen an Poren mit Porendurchmessern von 250 bis 1 500 Å beträgt 60 % des gesamten Porenvolumens von Poren mit einem Porendurchmesser von 75 bis 150 000 Å, das Volumen an Poren mit Porendurchmessern von 350 bis 1 500 Å beträgt 12 % des gesamten Porenvolumens von Poren mit Porendurchmessern von 75 bis 150 000 Å.
  • Unter Verwendung dieses Katalysators wurde die Reaktion durchgeführt. Das heißt, in einen Titanautoklaven mit einem Innenvolumen von 500 ml, welcher vorausgehend gründlich mit Stickstoff gespült worden war, wurden 150 ml Wasser, 3,75 g des oben stehenden Katalysators und 100 ml Benzol gegeben. Ferner wurde Wasserstoffgas eingeführt, und die Reaktion wurde 55 Minuten lang mittels einer Induktionsrührmethode (1 000 Umdrehungen pro Minute) bei einer Temperatur von 150ºC unter einem Reaktionsdruck von 5,0 mPa durchgeführt. Schließlich betrug die Umwandlung vom Benzol 60,0 %, und die Selektivität bezüglich Cyclohexen betrug 58,0 %.
  • Beispiel 8
  • 120 ml Wasser, 1 g des in Beispiel 1 hergestellten Katalysators und 80 ml Benzol wurden in einen Autoklaven aus nicht rostendem Stahl mit einem Innenvolumen von 500 ml gegeben, welcher vorausgehend gründlich mit Stickstoff gespült worden war. Ferner wurde Wasserstoffgas eingeführt, und die Reaktion wurde mittels einer Induktionsrührmethode (1 000 Umdrehungen pro Minute) bei Raumtemperatur unter einem Reaktionsdruck von 5,0 mPa durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 gezeigt.
  • Beispiel 9
  • Ein mit 2 Gew.-% Zirkoniumoxid modifizierter Siliciumdioxidträger wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 hergestellt, außer daß die vorbestimmte Menge an Zirkoniumoxychloridoctahydrat als Ausgangsmaterial für Zirkoniumoxid zum Zeitpunkt der Herstellung des Trägers in Beispiel 1 verwendet wurde. Dieser Träger wurde mittels Pulver-Röntgenbeugung analysiert, und die durchschnittliche Kristallitgröße vom Zirkoniumoxid wurde mittels der Scherer-Formel aus der Ausbreitung des Peaks vom Zirkoniumoxid bei einem Beugungswinkel (2 θ) von etwa 30º berechnet, und es wurde ein Wert von 60 Å gefünden Der nachfolgende Arbeitsschritt wurde in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt, um einen Katalysator zu erhalten.
  • Unter Verwendung des oben stehenden Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 8 ausgeführt, außer daß die Menge des Katalysators in Beispiel 8 auf 2 g abgeändert wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 gezeigt.
  • Beispiel 10
  • 7 g des im Beispiel 1 hergestellten Katalysators und 30 g einer wäßrigen Lösung, die 6 Gew.-% Zinksulfat enthielt, wurden in einen Autoklaven gegeben, und eine Kontaktbehandlung wurde während 5 Stunden unter Rühren bei einer Temperatur von 1 50ºC unter einem Wasserstoffdruck von 5,0 MPa durchgeführt. Nach der Behandlung wurde der Autoklav gekühlt, und der Katalysator wurde herausgenommen, mit Wasser gewaschen, getrocknet und dann einer Reduktions behandlung in einem Wasserstoffstrom bei 200ºC während 2 Stunden unterzogen.
  • Unter Verwendung des oben stehenden Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 1 durchgeführt, außer daß die Menge des Katalysators in Beispiel 8 auf 2 g abgeändert wurde. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 gezeigt.
  • Vergleichsbeispiel 5
  • Unter Verwendung des in Vergleichsbeispiel 1 hergestellten Katalysators wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 8 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 gezeigt.
  • Vergleichsbeispiel 6
  • Unter Verwendung des in gleicher Weise wie in Vergleichsbeispiel 1 hergestellten Katalysators, außer daß im Vergleichsbeispiel 1 kein Zinkchlorid zum Zeitpunkt der Herstellung des Katalysators verwendet wurde, wurde die Reaktion in gleicher Weise wie in Beispiel 8 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 4 gezeigt. Tabelle 4
  • Wie im Vorstehenden beschrieben, ist gemäß dem Verfahren der vorliegenden Erfindung die Aktivität pro Rutheniummetall bei der partielle Hydrierungsreaktion eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs hoch, und es ist möglich, ein Cycloolefin mit hoher Selektivität zu erhalten. Ferner kann die Teilchengröße vom mit Zirkoniumoxid modifizierten Siliciumdioxid innerhalb eines gewünschten Bereiches eingestellt werden, und dieses ist vom Standpunkt der industriellen Handhabung vorteilhaft. Ferner kann die Katalysatorkomponente auf den Träger in einem hoch dispergierten Zustand aufgetragen werden, und dieses ist ebenfalls vom Standpunkt der Ablösebeständigkeit vom Rutheniummetall, der Verhinderung des Sinterns und der Verlängerung der effektiven Lebensdauer des Katalysators effektiv. Ferner, da die Siliciumdioxidoberfläche durch Zirkoniumoxid modifiziert ist, ist ein solches ebenfalls vom Standpunkt der Festigkeit des Trägers her gesehen vorteilhaft. Somit kann gemäß der vorliegenden Erfindung ein Cycloolefin industriell vorteilhaft hergestellt werden.

Claims (8)

1. Verfahren zur Herstellung eines Cycloolefins, umfassend die partielle Hydrierung eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs in Gegenwart von Wasser und eines Rutheniumkatalysators, der auf Siliciumdioxid geträgert ist, das Zirkoniumoxid in einer Menge von 0,1 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das Siliciumdioxid, in einem gleichmäßig dispergierten Zustand auf der gesamten Oberfläche des Siliciumdioxids trägt, wobei das Zirkoniumoxid eine durchschnittliche Kristallitgröße von 1 bis 20 nm (10 bis 200 Å) aufweist, und wobei die partielle Hydrierung bei einer Reaktionstemperatur von 50 bis 250ºC unter einem Wasserstoffdruck von 0,1 bis 20 MPa durchgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die partielle Hydrierung eines monocyclischen, aromatischen Kohlenwasserstoffs in Gegenwart eines Metallsalzes durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Siliciumdioxid Poren aufweist, so daß das Volumen an Poren mit Porendurchmessern von 25 bis 150 nm (250 bis 1.500 Å) mindestens 55% des gesamten Porenvolumens von Poren mit Porendurchmessern von 7,5 bis 15.000 nm (75 bis 150.000 Å) ausmacht.
4. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Menge des geträgerten Rutheniums 0,001 bis 10 Gew.-% beträgt, bezogen auf das durch Zirkoniumoxid modifizierte Siliciumdioxid.
5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Katalysator so beschaffen ist, daß der Maximalwert der relativen Intensität (In/IZentrum) von Ruthenium, wie durch ein Linienanalysenverfahren mittels eines Röntgen-Mikroanalysators bestimmt, höchstens 4 beträgt.
6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Katalysator eine Häufigkeitsverteilung von mindestens 60% der gesamten innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 1,4 liegenden, relativen Intensität (In/Zentrum) von Ruthenium aufweist, wie durch ein Linienanalysenverfahren mittels eines Röntgen Mikroanalysators bestimmt.
7. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Katalysator so beschaffen ist, daß mindestens ein Vertreter, gewählt aus der Zink, Eisen, Kobalt, Mangan, Gold, Lanthan und Kupfer umfassenden Gruppe, ebenfalls in einer Menge von 0,01 bis 20, als Atomverhältnis bezüglich Ruthenium, geträ gert ist.
8. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Katalysator ein durch Kontaktbehandlung mit einer wäßrigen Metallsalzlösung aktivierter ist.
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