DE69403796T2 - Dichtring für Kabel, Rohre oder dergleichen und seine Verwendung an einem elektrischen Anschlussgehäuse - Google Patents
Dichtring für Kabel, Rohre oder dergleichen und seine Verwendung an einem elektrischen AnschlussgehäuseInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft einen Dichtring für das Hindurchführen eines Kabels, Rohres oder dgl. durch eine Wand und seine Anwendung, insbesondere bei elektrischen Anschlußgehäusen.
- Bei einem elektrischen Anschlußgehäuse, wie beispielsweise bei einem Abzweiggehäuse, ist es bekannt, eine oder mehrere Kabeleingangs- und/oder Kabelausgangsöffnung(en) vorzusehen, wobei die Dichtigkeit im Bereich dieser Öffnungen durch Dichtringe und/oder durch Stopfbüchsen oder dgl. gewährleistet ist.
- Um das Gehäuse zu durchqueren, wird bzw. werden das bzw. die Kabel unterbrochen und mit Kontaktklemmen verbunden derart, daß es ausreicht, die Kabel durch Dichtringe hindurchzuführen.
- Um insbesondere ein Abzweiggehäuse, vor allem für die Beleuchtung von Straßentunneln vorzuschlagen, hat man bereits ein Verzweigungssystem in Erwägung gezogen, welches ein Unterbrechen des Leitungskabels nicht erfordert, und zwar mittels, unter anderem, Abzweigklemmen durch Perforation.
- In diesem Fall ist es nicht mehr möglich, die Enden der Kabel in Ringe einzuführen. Vielmehr ist die Verwendung von Schlitzringen erforderlich, beispielsweise der Art, die in US-A-2,51- 7,693 beschrieben ist.
- Jedoch ist diese Art Dichtring nicht immer zufriedenstellend und dies ist der Grund, warum der Erfinder einen neuen Dichtring vorschlägt, der eine gute Abdichtung gewährleistet.
- Außerdem ermöglicht der Dichtring gemäß der Erfindung nicht nur die Beseitigung von immer möglichen Unterschieden, die sich aus dem im Hinblick auf die Toleranzen bezüglich der Durchmesser der Kabel vorhandenen Spiel ergeben. Vielmehr ermöglicht er eine selbsttätige Anpassung an unterschiedliche Kabeldurchmesser.
- Jedoch ist klar, daß ein derartiger Dichtring nicht auf die vorstehend angeführte Anwendungsmöglichkeit beschränkt ist und jeden Dichtring für eine Mauerdurchführung für ein Kabel, einen Schlauch oder dgl., aus verformbarem Material und mit einer Bohrung für die Hindurchführung des Kabels und einem Schlitz betrifft, der von der Bohrung nach außen sich erstrekkend für die Einführung des Kabels in diese Bohrung vorgesehen ist.
- Der Dichtring gemäß der Erfindung ist insbesondere dadurch bemerkenswert, daß der Schlitz bis zu seinem Öffnungsende bogenförmig ist und sich ausgehend von der Bohrung im wesentlichen tangential zur inneren Oberfläche derselben erstreckt und er von zwei einander gegenüberliegenden, eingezogenen bzw. vorspringenden Flächen gebildet wird, die wenigstens teilweise miteinander in Berührung bringbar sind, nachdem der Dichtring in einen zweckentsprechenden Sitz des damit zu versehenen Elementes angeordnet worden ist.
- Vorzugsweise setzt sich die eingezogene Fläche des Schlitzes kontinuierlich fort, um die innere Oberfläche der Bohrung zu bilden, während die vorspringende Oberfläche des Schlitzes auf die innere Oberfläche der Bohrung nach Art einer Spitzkehre trifft.
- Gemäß einer Form der Ausführung bilden die eingezogene Fläche des Schlitzes und die innere Oberfläche der Bohrung in unbelastetem Zustand außerhalb des Sitzes eine kontinuierliche spiralförmige Fläche, wohingegen die allgemeine äußere Form des Dichtrings einen Querschnitt in Form eines U mit abgerundetem Boden aufweist, wobei der Schlitz sich an der gegenüberliegenden Seite des Bodens öffnet.
- Um eine gute Anpaßbarkeit an unterschiedliche Durchmesser der Kabel zu ermöglichen, kann der Dichtring an jeder Seite mit einer nutförmigen Ausnehmung versehen sein, die die Bohrung teilweise umschließt, wobei der mittlere Materialsteg, der die beiden von den nutförmigen Ausnehmungen gebildeten Hohlräume trennt, eine dünne innere Zwischenwand bildet, die schräg zwischen den nutförmigen Ausnehmungen angeordnet ist.
- Zweckmäßigerweise ist der Dichtring an seiner äußeren Oberfläche mit einer im Querschnitt im wesentlichen halbkreisförmigen Rippe versehen.
- Wie bereits erwähnt, sind zahlreiche Anwendungen möglich, wie im Sanitär-Installationsbereich für Rohre, im Hydraulikbereich, im Bereich der Mechanik wie auch im Bereich der Elektrotechnik.
- Gemäß einer Anwendung wird ein elektrisches Anschlußgehäuse mit einem Dichtring gemäß der Erfindung versehen, wobei er in einem zweckentsprechenden Sitz positioniert wird, der nahe der Eingangs- und/oder Ausgangsöffnung des elektrischen Anschlußgehäuses angeordnet ist, wobei der Sitz so vorgesehen ist, daß die genannte Öffnung im wesentlichen koaxial zur Bohrung des Dichtringes ist, wenn dieser eingesetzt ist.
- Beispielsweise ist der Sitz der Dichtung durch einen geeigneten Bereich des Deckels des Gehäuses verschlossen, während der Sitz überdies außerhalb des Teiles des Gehäuses angeordnet sein kann, welcher für die Anschlüsse vorgesehen ist.
- Die Erfindung wird ohne weiteres anhand der folgenden Beschreibung zu verstehen sein, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht. Es zeigen:
- Fig. 1 in Vorderansicht einen Dichtring gemäß der Erfindung in unbeanspruchtem Zustand,
- Fig. 2 den Dichtring gemäß Fig. 1 in seinem Sitz mit einem Kabel,
- Fig. 3 eine Draufsicht der Fig. 2,
- Fig. 4 einen Schnitt gemäß IV-IV der Fig. 2,
- Fig. 5 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung mit einem Kabel mit größerem Durchmesser,
- Fig. 6 ein Abzweiggehäuse (ohne Deckel) für ein elektrisches Kabel, welches mit Dichtringen gemäß der Erfindung ausrüstbar ist,
- Fig. 7 das Gehäuse gemäß Fig. 6 in Seitenansicht, welches mit einem schwenkbaren Deckel versehen ist, und einen Dichtring unmittelbar vor der Anordnung im Sitz.
- Der in den Figuren 1 - 5 dargestellte Dichtring bildet einen Block aus einem elastisch verformbarem Material, dessen äußeres Profil im wesentlichen U-förmig ist, mit zwei im wesentlichen divergierenden Schenkeln 2a, 2b, zumindest in unbeanspruchtem Zustand, und einem abgerundeten Teil 3.
- Wie die Figuren 3 und 4 in Draufsicht und in Seitenansicht zeigen, ist die Form der Dichtung im wesentlichen rechteckig, wobei die dem unteren Teil 3 gegenüberliegenden Oberseite in den Zeichnungen mit dem Bezugszeichen 4 versehen ist.
- Außerdem ist die Dichtung gemäß der Erfindung mit einer zentralen Bohrung 5 versehen, die mit der Außenseite durch einen bogenförmigen Schlitz 6 verbunden ist, der sich zur Oberseite 4 der Dichtung hin öffnet.
- Wie in Fig. 1 gut zu erkennen, wird der Schlitz 6 durch eine eingezogene Fläche 6' und eine gegenüberliegende vorspringende Fläche 6" gebildet. In der Ebene der Figuren 1, 2, 5 und 7 haben die Flächen 6' und 6" tatsächlich eine konkave (nach innen gebogene) bzw. eine konvexe (nach außen gebogene) Form.
- Die eingezogene Fläche 6' erstreckt sich kontinuierlich zwecks Bildung der inneren Oberfläche 6"' der Bohrung 5, während die letztere auf die vorspringende Fläche 6" des Schlitzes nach Art einer Spitzkehre trifft.
- Die Flächen 6' und 6"' des Schlitzes bilden hier eine spiralförmige Fläche (d. h., eine Fläche, die durch eine Gerade erzeugt wird, die sich parallel zu sich selbst entlang einer Spirale bewegt).
- Darüberhinaus ist jede der Seiten 8a, 8b (Fig. 3) des Dichtrings mit einer nutförmigen Ausnehmung 9a, 9b in der allgemeinen Form einer Bohne versehen, die (zumindest teilweise) um die zentrale Bohrung 5 angeordnet ist.
- Man kann auch feststellen, daß die nutförmigen Ausnehmungen 9a, 9b nicht vollständig symmetrisch sind, wobei sich ihre Enden an die Menge des vorhandenen Materials anpassen. Wie insbesondere Fig. 4 zeigt, sind die Hohlräume, die die nutförmigen Ausnehmungen 9a und 9b bilden, voneinander durch eine dünne innere Zwischenwand 10 getrennt, die außerdem schräg angeordnet ist.
- Fig. 2 zeigt den Dichtring 1, der in einem teilweise schematisch dargestellten Sitz 11 angeordnet ist, der eine geeignete Form aufweist, d.h., eine Form, welche an die äußere Form des eingesetzten Dichtrings angepaßt ist.
- Vor dem Einsetzen des Dichtrings 1 in seinen Sitz 11 wird das Kabel oder dgl. 12 zunächst in die Bohrung 5 des Dichtrings durch den Schlitz 6 hindurch eingeführt, wozu dieser bei Bedarf etwas verbreitert wird.
- Auf diese Weise kommen die einander gegenüberliegenden Oberflächen 6', 6" des Schlitzes 6 miteinander in Berührung, wobei das Kabel 12 vollständig in der Bohrung umschlossen ist, die offensichtlich eine zylindrische Form annimmt.
- Die Kontinuität der Flächen 6' und 6" bewirkt, daß der bogenförmige Schlitz 6 tangential mit der zentralen Bohrung 5 verbunden ist (Fig. 2 und 5). Jedoch könnte der Schlitz 6 geradlinig sein (Flächen 6' und 6" eben), obgleich sein dichter Verschluß nicht in derselben Weise gewährleistet sein könnte, ebenso wie die Vorteile, die nachfolgend beschrieben werden, beeinträchtigt, sogar bedeutungslos sein könnten.
- Tatsächlich zeigt die Fig. 5 denselben Dichtring 1 wie den der Fig. 1 - 4 in einem gleichen Sitz 11, aber mit einem Kabel 12', dessen Durchmesser eindeutig größer ist.
- Es ist erkennbar, daß die spiralförmige Gestalt der Flächen 6', 6" und 6"' eine Art Einrollen des Dichtrings in sich selbst ermöglicht.
- Außerdem kann das Material des Dichtrings leicht durch Deformation der Zwischenwand 10, die die ringförmigen Ausnehmungen 9a und 9b trennt, zusammengedrückt werden, deren Querschnitt bezüglich seiner Breite leicht verkleinert werden kann (sh. Fig. 5 im Vergleich zu Fig. 4).
- Es ist klar, daß, wenn ein solcher Durchmesserunterschied des Kabels kompensiert werden kann, das sich aus einfachen Toleranzen ergebende Problem ohne weiteres gelöst ist.
- Zusätzlich kann, ohne daß dies erforderlich wäre, eine Rippe 13 vorgesehen sein, die hier einen halbkreisförmigen Querschnitt aufweist und auf der äußeren Fläche der Schenkel 2a, 2b und des Abschnittes 3 des Dichtrings angeordnet ist, wobei der Sitz 11 zu diesem Zweck mit einer rillenförmigen Ausnehmung versehen ist, um eine bessere Abdichtung des Dichtringes in seinem Sitz zu bewirken.
- Wie bereits gesagt, sind zahlreiche Anwendungen möglich und die Darstellung der Anwendung in den Fig. 6 und 7 erfolgt lediglich beispielsweise, wenngleich sie durchaus charakteristisch und neuartig ist.
- Die Fig. 6 und 7 zeigen ein Abzweiggehäuse 14, welches durch ein Leitungskabel 12" gespeist wird, beispielsweise um einen Beleuchtungskasten oder einen elektrischen Anschlußkasten zu bilden.
- Wie man feststellen kann, ist das Kabel 12" in diesem Kasten durchgehend angeordnet, d. h., daß es nicht unterbrochen ist, wobei es das Gehäuse von einer Eingangsöffnung 15a zu einer Ausgangsöffnung 15b durchquert. Das Gehäuse 14 könnte natürlich von mehreren Kabeln durchquert werden und mehrere Öffnungspaare 15a, 15b aufweisen.
- Im Inneren ist das Kabel einfach von seiner Ummantelung befreit, wobei die Verbindungen der verschiedenen Drahtadern beispielsweise mittels Abzweigklemmen durch Perforation wie bei 16 bewirkt werden (diese Leiter können ohne Unterbrechung direkt abisoliert werden).
- Hier ist das Gehäuse in zwei Teile 14a und 14b unterteilt, wobei der Teil 14b einen schwenkbaren Deckel darstellt.
- An jeder Öffnung 15a, 15b des Gehäuses ist ein Sitz 17a, 17b für einen Dichtring vorgesehen wie jener, der vorstehend beschrieben und in den Fig. 6 und 7 mit 1' bezeichnet ist, wobei die Sitze 17a, 17b, wie dargestellt, außen an den für die Verbindungen vorgesehenen Teile zugeordnet sind.
- Die Dichtringe 1' sind dem Dichtring 1 der vorangegangenen Figuren sehr ähnlich, weisen jedoch keine außenseitige Rippe (13 in den anderen Figuren) auf, wobei die Enden der Ausnehmungen in den Seiten hier gleich sind (Fig. 7), während in der Arbeitsposition ihre seitlichen Schenkel nicht mehr divergieren. Diese kleinen Unterschiede zeigen, daß es ohne weiters möglich ist, sich mehrere Ausführungsformen der Dichtung vorzustellen, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
- Die Sitze 17a, 17b sind selbstverständlich angepaßt und man kann ihr U-Profil in Fig. 7 sehen.
- Außerdem ist auf der Wandung des Sitzes 17a ein Bügel 18a vorhanden, um das Kabel einzuspannen (ein anderer Bügel ist selbstverständlich an der anderen Seite vorgesehen).
- Schließlich ist klar, daß der Deckel 14b, nachdem er verschlossen worden ist, auch die Sitze 17a, 17b und somit die Oberseite der Dichtungen abdeckt.
Claims (10)
1. Dichtring (1, 1') aus verformbarem Material zum
Hindurchführen eines Kabels (12, 12' 12"), Rohres oder dgl.
durch eine Wand, welcher eine Bohrung (5) für die
Hindurchführung des Kabels und einen Schlitz (6) aufweist, der
von der Bohrung nach außen sich erstreckend für das Einführen
des Kabels in diese Bohrung vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schlitz (6) bis zu seinem
Öffnungsende bogenförmig ist und ausgehend von der Bohrung
sich im wesentlichen tangential zur inneren Oberfläche (6"')
derselben erstreckt und von zwei einander gegenüberliegenden,
eingezogenen (6') bzw. vorspringenden Flächen (6") gebildet
wird, die wenigstens teilweise miteinander in Berührung
bringbar sind, nachdem der Dichtring in einen
zweckentsprechenden Sitz des damit zu versehenen Elementes
angeordnet worden ist.
2. Dichtring nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die eingezogene Fläche (6') des Schlitzes
sich kontinuierlich fortsetzt, um die innere Fläche (6"') der
Bohrung zu bilden, während die vorspringende Fläche (6") des
Schlitzes auf die innere Fläche (6"') der Bohrung (5) nach
Art einer Spitzkehre trifft.
3. Dichtring nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die eingezogene Fläche (6') des Schlitzes
und die innere Fläche (6"') der Bohrung (5) in unbelastetem
Zustand außerhalb des Sitzes eine kontinuierliche
spiralförmige Fläche bilden.
4. Dichtring nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die allgemeine äußere Form
des Dichtringes (1, 1') einen Querschnitt in Form eines U mit
abgerundetem Boden aufweist, wobei der Schlitz (6) sich an der
gegenüberliegenden Seite (4) des Bodens öffnet.
5. Dichtring nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch
gekennzeichnet, daß er an jeder Seite (5a, 8b)
eine nutförmige Ausnehmung (9a, 9b) aufweist, die die Bohrung
(5) teilweise umschließt.
6. Dichtring nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der mittlere Materialsteg, der die beiden
von den nutförmigen Ausnehmungen (9a, 9b) gebildeten Hohlräume
trennt, eine dünne innere Zwischenwand bildet, die schräg
zwischen den nutförmigen Ausnehmungen angeordnet ist.
7. Dichtring nach einem der Ansprüche 1 - 6, dadurch
gekennzeichnet, daß er an seiner Außenfläche mit
einer im Querschnitt im wesentlichen halbkreisförmigen Rippe
(13) versehen ist.
8. Dichtring nach einem der Ansprüche 1 - 7 zum Ausrüsten
eines elektrischen Anschlußgehäuses (14), wobei er in dem
zweckentsprechenden Sitz (17a, 17b) positioniert wird, der
nahe der Eintrittsöffnung und/oder der Austrittsöffnung (15a,
15b) des elektrischen Anschlußgehäuses (14) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß dieser Sitz
(17a, 17b) so vorgesehen ist, daß die Öffnung im wesentlichen
koaxial zur Bohrung (5) des Dichtringes (1') verläuft, wenn
der Dichtring eingesetzt ist.
9. Dichtring nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sitz (17a, 17b) des Dichtringes durch einen
zweckentsprechenden
Teil des Deckels (14b) des Gehäuses (14) verschlossen
wird.
10. Dichtring nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß sein Sitz (17a, 17b) außen an dem Teil des
Gehäuses angebracht ist, der für die Verbindung vorgesehen
ist.
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