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DE69403641T2 - Diebstahlsicherung für flaschen - Google Patents

Diebstahlsicherung für flaschen

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DE69403641T2
DE69403641T2 DE69403641T DE69403641T DE69403641T2 DE 69403641 T2 DE69403641 T2 DE 69403641T2 DE 69403641 T DE69403641 T DE 69403641T DE 69403641 T DE69403641 T DE 69403641T DE 69403641 T2 DE69403641 T2 DE 69403641T2
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DE
Germany
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outer sleeve
protection device
sleeve
shoplifting
bottle
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DE69403641T
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Bertil Holmgren
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Mw Trading (uk) Ltd Farnham Surrey Gb
Original Assignee
MW International Ltd
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B73/00Devices for locking portable objects against unauthorised removal; Miscellaneous locking devices
    • E05B73/0017Anti-theft devices, e.g. tags or monitors, fixed to articles, e.g. clothes, and to be removed at the check-out of shops
    • E05B73/0041Anti-theft devices, e.g. tags or monitors, fixed to articles, e.g. clothes, and to be removed at the check-out of shops for essentially round objects, e.g. bottles or racket handles
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B73/0017Anti-theft devices, e.g. tags or monitors, fixed to articles, e.g. clothes, and to be removed at the check-out of shops
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2211/00Anti-theft means

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  • Burglar Alarm Systems (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Containers Having Bodies Formed In One Piece (AREA)
  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Ladendiebstahl- Schutzvorrichtung, die dazu vorgesehen ist, auf einen einen äußeren Umfangswulst aufweisenden Flaschenhals geschoben und an diesem verriegelt zu werden.
  • Mit der Einführung von Selbstbedienungsläden und Supermärkten, in denen sich die Kunden in den Räumlichkeiten frei umherbewegen und die ausgelegten Artikel nicht nur betrachten, sondern auch mitnehmen können, haben kleinere Diebstahlsdelikte und Ladendiebstähle beachtlich zugenommen. Damit unehrliche Personen keine Güter aus dem Laden mitnehmen, ohne für die Güter zu bezahlen, ist es notwendig gewesen, in den Läden teuere Alarmsystemen einzuführen, die für jedes einzelne Gut ein Alarmelement aufweisen, das bei einem ehrlichen Einkauf beim Bezahlen an der Kasse vom Gut entfernt oder deaktiviert wird, das jedoch, falls dies nicht durchgeführt wird, Alarm auslöst, wenn der unehrliche Kunde mit den Gütern einen der Ladenausgänge durchquert. Zu den für einen Ladendiebstahl attraktiven Gütern zählen z.B. teuere und ausgesuchte Weine und Spirituosen, die in Selbstbedienungsläden im Ausland erhältlich sind und zukünftig eventuell auch in Selbstbedienungsläden im Inland verkauft werden.
  • Es sind Ladendiebstahl-Schutzvorrichtungen mit einem Alarmelement vorgestellt worden, die dazu vorgesehen sind, an einer Flasche verriegelt zu werden, ferner offenbaren FR-A2-2 606 161 und FR-A2-2 608 285 Beispiele für Ladendiebstahl-Schutzvorrichtungen, die für den Einsatz unter anderem auf Flaschen mit einem äußeren Umfangswulst am Flaschenhals geeignet sind. Dann wird die mit einem Alarmelement versehene Lademdiebstahl-Schutzvorrichtung an der Flasche angebracht, indem der Flaschenhals von einer biegsamen Drahtschlimge hinter dem Wulst unschlungen wird, wobei die Schlinge die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung an der Flasche festhält und derart verriegelt wird, daß ein Spezialwerkzeug, oftmals ein starker Magnet, zum Entfernen der Drahtschlinge und damit der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung von der Flasche erforderlich ist. Diese Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung herkömmlicher Art ist nicht besonders sicher, da die Drahtschlinge leicht mit einer gewöhnlichen Kneifzange durchtrennt werden kann. Darüber hinaus ist es verhältnismäßig umständlich, die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung an der Flasche anzubringen und davon zu entfernen.
  • FR-A1-2 586 231 und US-A-1 343 962 offenbaren Vorrichtungen, die dazu vorgesehen sind, an Flaschen verriegelt zu werden, um deren Entkorken zu verhindern, sie sind jedoch nicht mit einem Alarmelement versehen.
  • Die Aufgabe der Erfindung ist eine Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung der Art zu schaffen, auf die oben Bezug genommen wurde, die nahezu volle Sicherheit gegen unbefugtes Entfernen von der Flasche bietet und sehr leicht angebracht und ordnungsgemäß entfernt werden kann, ohne daß dem Personal an der Kasse eine zusätzliche Last auferlegt werden muß, wobei die Vorrichtung gut für das Anbringen eines Alarmelements an der Vorrichtung geeignet ist.
  • Die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung gemäß der Erfindung umfaßt, wie in FR-A1-2 586 231 offenbart ist, eine innere Hülse, die auf den Flaschenhals geschoben werden soll, eine äußere Hülse, die von außerhalb an der inneren Hülse angebracht ist und in bezug auf die innere Hülse zwischen zwei Endpositionen verschiebbar ist, eine Anzahl von Halterungen, die in Umfangsrichtung verteilt sind und in einer Eingriffposition hinter dem Wulst in Eingriff sind, um ein Abziehen der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung vom Flaschenhals zu verhindern, sowie eine Sperrklinkeneinrichtung, um die äußere Hülse in einer Endposition mit den in Eingriffposition befindlichen Halterungen zu verriegeln, wobei die Sperrklinkeneinrichtung in die Sperrposition vorbelastet ist, jedoch mittels eines äußeren Elements entgegen der Vorbelastung in die eingrifffreie Position gebracht werden kann, um die Bewegung der Halterungen aus der Eingriffposition und dadurch ein Abziehen der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung vom Flaschenhals zuzulassen.
  • Um die obengenannten Aufgabe zu erfüllen, besitzt die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung gemäß der Erfindung außerdem die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1.
  • Die Erfindung wird im folgenden genauer anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen
  • Fig. 1 eine axiale Querschnittsansicht der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung in deren bevorzugter Ausführung ist, die auf einer durch Strichpunktlinien angedeuteten Flasche verriegelt ist,
  • Fig. 2 eine entsprechende axiale Querschnittsansicht der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung in der Position ist, in der sie von der Flasche abgezogen werden kann,
  • Fig. 3 eine axiale Querschnittsansicht der inneren Hülse der Vorrichtung ist,
  • Fig. 4 eine axiale Querschnittsansicht der äußeren Hülse der Vorrichtung ist,
  • Fig. 5 eine Stirnansicht von unten der äußeren Hülse von Fig. 4 ist,
  • Fig. 6 eine Ansicht eines in der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung enthaltenen Federstahlbandes im abgewickelten Zustand ist, wobei das Band einen Teil der Sperrklinkeneinrichtung sowie der Halterungen der Vorrichtung bildet, die als Federzungen ausgeführt sind, und
  • Fig. 7 eine Draufsicht des Federstahlbandes in Fig. 6 ist.
  • Die offenbarte Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung in der Ausführung gemäß den Fig. 1-7 besitzt eine zylindrische innere Hülse 10 aus Hartkunststoff, die an ihrem einen Ende mit einer Abschlußwand 11 endet. Am anderen Ende besitzt die Hülse eine größere Wandstärke als der restliche Teil der Hülse sowie eine umlaufende Schulter 12, die an der Außenfläche der Hülse ausgeformt ist. In diesem dickeren Wandabschnitt sind acht Öffnungen 13 vorgesehen, die sich von der Außenfläche der Hülse zu deren Innenfläche schräg nach innen zum Boden 11 erstrecken. An jeder Öffnung 13 ist eine Nut 14 mit einem ebenem Boden vorgesehen, wobei sich die Nut von der Öffnung zur Abschlußkante der Hülse erstreckt.
  • Außerhalb der inneren Hülse 10 ist eine zu ihr koaxiale äußere zylindrische Hülse 15, ebenfalls aus Kunststoff, vorgesehen, die axial in bezug auf die Hülse 10 verschoben werden kann. Die Hülse 15 bildet an ihrem einen Ende eine ringförmige Abschlußwand 16. Ein Ring 17, ebenfalls aus Hartkunststoff, ist mit der Hülse 15 an deren anderem Ende verbunden, wobei der Ring an diesem Ende der äußeren Hülse 15 eine ringförmige Abschlußwand bildet. Die Endwände 16 und 17 legen zwei Endpositionen für die Verschiebung der äußeren Hülse 15 auf der inneren Hülse 10 fest, nämlich eine Endposition, bei der sich die Abschlußwand 17 gemäß Fig. 1 an der unteren Kante der Hülse 10, d. h. an der Kante am offenen Ende der Hülse 10, in Eingriff befindet, wobei die äußere Hülse 15 gänzlich über die innere Hülse 10 geschoben ist, und eine weitere Endposition, in der die Abschlußwand 16 an der Schulter 12 in Eingriff ist und die durch Verschieben der äußeren Hülse 15 auf der inneren Hülse 10 von der Position in Fig. 2 weiter nach unten erreicht werden kann.
  • Ein Band 18 aus magnetisch anziehbaren Federstahl mit einer Dicke von 0,3 mm, das wie in Fig. 6 gezeigt ausgebildet ist, ist elastisch zu einem kreisförmigen Ring gebogen und in der äußeren Hülse 15 angebracht. Das Federstahlband bildet etren bandförmigen Basisabschnitt 19 mit Längsschlitzen 20 aus. Acht Federzungen 21 ragen senkrecht von einer Kante des Basisabschnitts heraus und sind gleichmäßig über den Basisabschnitt verteilt, wobei die Zungen an ihrem freien Ende eine V-förmige Kerbe besitzen, wodurch zwei Zähne 22 gebildet werden;. Die Federzungen 21 sind, wie in Fig. 7 gezeigt ist, um einen Winkel von ca. 40º vom Basisabschnitt abgelenkt. Zwei U- förmige Abschnitte 23 sind an der gleichen Kante des Basisabschnitts 19 angeordnet, an der die Federzungen 21 ausgefomt sind. Die Abschnitte 23 sind jeweils mit ihren Armen an beiden Seiten einer von zwei Federzungen, die sich genau gegenüberliegen, wenn das Federstahlband kreisförmig gebogen ist, mit dem Basisabschnitt 19 verbunden. Eine Federzunge 24 ragt aus dem Steg des U-förmigen Abschnitts 23 in Richtung der Federzunge 21, die zwischen den Armen liegt, hervor, wobei die Federzunge 24 in die gleiche Richtung wie die Zungen 21 abgelenkt ist, jedoch um einen Winkel von nur ca. 6º, wie in Fig. 7 gezeigt ist.
  • Um das Federstahlband 18 gemäß den Fig. 6 und 7 in der äußeren Hülse 15 anzubringen, ist in deren Innenfläche eine umlaufende Aussparung 25 mit zwei genau gegenüberliegenden, rechteckigen Erweiterungen 26 für die Aufnahme der U-förmigen Abschnitte und sechs kleineren, rechteckigen Erweiterungen 27 für die Federzungen 21 vorgesehen, wobei sich zwei Federzungen an den Aussparungen 26 befinden. Der bandfömige Basisabschnitt 19 des Federstahlbandes 18 liegt in der umlaufenden Aussparung 25 und ist zwischen der Innenfläche der äußeren Hülse 15 und der Außenfläche des Rings 17, wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, verklemmt, wobei der Ring nur den unteren Abschnitt des bandförmigen Basisabschnitts 19 bedeckt, so daß die Schlitze 20 unbedeckt sind. Der Ring 17 ist durch Ultraschallschweißen mit der äußeren Hülse 15 verbunden. Die äußere Hülse 15, der Ring 17 und das Federstahlband 18 bilden somit eine Einheit, die axial in bezug auf die innere Hülse 10 verschoben werden kann.
  • Wenn die äußere Hülse 15, wie in Fig. 1 gezeigt ist, vollständig über die Hülse 10 geschoben ist und sich die äußere Hülse 15 somit in einer ihrer Endpositionen befindet, wobei die Abschlußwand 17 an der Kantenoberfläche der inneren Hülse 10 in Eingriff ist, dann befinden sich die freien Enden der Federzungen 24 an oder unmittelbar in der Nähe der Schulter 17 - die Länge der Federzungen 24 ist so bemessen, daß die Federzungen auf diese Weise angeordnet sind, wenn sich die äußere Hülse 15, wie in der Zeichnung gezeigt, in ihrer Endposition befindet - wodurch die Federzungen 24 kraft des Eingriffs an der Schulter 12, wie in Fig. 1 gezeigt ist, eine axiale, nach unten gerichtete Verschiebung der äußeren Hülse in bezug auf die innere Hülse 10 verhindern. Die Federzungen 24 und die Schulter 12 bilden so eine Sperrklinkeneinrichtung zur Verriegelung der äußeren Hülse 15 in der Endposition gemäß Fig. 1. Die Federzungen 21 erstrecken sich jeweils durch eine der Öffnungen 13, so daß sich ihre freien Enden in der Hülse 10 befinden, wobei die Federzungen 21, wie in Fig. 1 gezeigt ist, schräg nach innen in die innere Hülse 10 zum Boden 11 gerichtet sind.
  • Wenn die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung, deren Hülsen 10 und 15 in der in Fig. 1 gezeigten Position miteinander verriegelt sind, auf einer Flasche, die in Fig. 1 und 2 durch Strichpunktlinien 28 angedeutet ist und an ihrer Mündung wie bei Weinflaschen und einigen Spirituosenflaschen üblich einen ringförmigen Wulst 29 aufweist, angebracht werden soll, wird die Vorrichtung nach unten über den Flaschenhals geschoben. Dann werden die Federzungen 21 zum Aufschieben elastisch zurückgedrückt, um den Wulst zu überwinden und elastisch am Flaschenhals hinter dem Wulst einzugreifen. Die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung wird abhängig von der Form der Flasche und der Länge des Flaschenhalses entweder mit der Innenfläche der Abschlußwand 11 an der Flaschenmündung (oder an dem an der Mündung angebrachten Verschluß) oder an der Flaschenschulter anliegen. Diese Ruhestellung ist teilweise durch Strichpunktlinien 30 in Fig. 1 angedeutet. Falls versucht wird, die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung wie durch den Pfeil in Fig. 1 angedeutet von der Flasche abzuziehen, greifen die Federzungen 21, wie ebenfalls in Fig. 1 gezeigt ist, am Wulst 29 ein und verhindern somit das Abziehen der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung von der Flasche. Je mehr an der Vorrichtung gezogen wird, desto stärker greifen die Federzungen am Wulst 29 ein. Die Federzungen bilden so Halterungen für die Sicherung der Ladendiebstahl- Schutzvorrichtung auf der Flasche gegen unbefugtes Entfernen von dieser.
  • In der beschriebenen Ausführung kann die Ladendiebstahl- Schutzvorrichtung dazu benutzt werden, unbefugtes Entkorken der Flasche zu verhindern, sie ist aber bevorzugt mit einem Alarmelement versehen, das einen Teil eines Alarmsystems bildet, das einen Alarm auslöst, wenn die Flasche mit der darauf angebrachten Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung aus dem Bereich, der durch das Alarmsystem abgesichert ist, getragen wird, z.B. wenn eine Person mit der gesicherten Flasche eine Sensoreinrichtung am Ausgang des Selbstbedienungsladens durchschreitet. Das Alarmelement, das in bestehenden Alamsystemen ziemlich klein und flach ist, kann unter einer kleinen Kappe oder Platte, die durch Ultraschallschweißen an der Außenfläche der äußeren Hülse 15 des Alarmelements befestigt ist, angebracht werden, wobei das Alarmelement bei dieser Anordnung unzugänglich ist und nicht unzulässig entfernt werden kann.
  • Ein befugtes Entfernen der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung ist nur mit Hilfe eines Spezialwerkzeugs möglich, das im Selbstbedienungsladen vom Kassierer bedient wird. Gemäß Fig. 2, in der das Werkzeug durch Strichpunktlinien angedeutet ist, besteht das Werkzeug aus einem Ring 31, der einen ausreichend großen Innendurchmesser aufweist, um den Ring über die äußere Hülse 15 schieben zu können, er besitzt jedoch einen Schulterabschnitt 32, um an der Abschlußwand 16 einzugreifen, so daß der Ring auf der Hülse 15 fixiert werden kann. Wenn der Ring 31, der mit zwei starken, sich gegenüberliegenden Dauermagneten 33 versehen ist, mit der sich in der Eingriffposition befindlichen Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung gemäß Fig. 1 über die äußere Hülse 15 geschoben wird, ziehen diese Dauermagneten die zugehörigen Federzungen 24 an. Wenn der Ring anfangs nicht den Federzungen 24 gegenüberliegt, ist nur eine leichte Drehung des Rings nötig, damit sich der Ring dann durch die zu den Federzungen gerichtete magnetische Anziehung selbständig in eine derartige gedrehte Position ausrichtet, in der die Magneten den Zungen gegenüberliegen. Durch die Anziehung der Federzungen 24 in Richtung der Magneten 33 werden die Zungen an der Schulter 12 außer Eingriff gebracht, so daß die äußere Hülse 15, wie in Fig. 1 gezeigt, für eine axiale Verschiebung nach unten in bezug auf die innere Hülse 10 freigegeben wird. Diese Verschiebung der Hülse 15 kann durch ein Nachuntendrücken des Rings 31 erwirkt werden. Die Verschiebung des Rings wird über den Schulterabschnitt 32 auf die äußere Hülse 15 übertragen, die, bei einer in bezug auf die innere Hülse 10 abwärtsgerichteten Bewegung, die Federzungen 21 aus der Eingriffposition durch Öffnungen 13 in die in Fig. 2 gezeigte Position herauszieht, in der sich die Federzungen 21 am Boden der Nuten 14 in Eingriff befinden. Die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung kann nun durch Anheben des Rings 31 von der Flasche abgehoben werden, wobei der Ring bei seiner Bewegung mittels der Magneten 33 die Vorrichtung mit sich führt. Wenn die Länge des Flaschenhalses keine ausreichende Verschiebung der äußeren Hülse 15 zuläßt, so daß die Federzungen 21 den Wulst 29 überwinden, ist es nötig, die innere Hülse 10 nach oben zu ziehen, während die äußere Hülse mit Hilfe des Rings 31 zurückgehalten wird. Das ist im Falle gewöhnlicher Weinflaschen nicht notwendig, es kann jedoch im Falle ausländischer Spirituosen für viele bestehende Spezialflaschen erforderlich sein.
  • Die beschriebene Ausführung mit einem Federstahlband, das einen Teil der Sperrklinkeneinrichtung für die Verriegelung der äußeren Hülse 15 an der inneren Hülse bildet, sowie den Halterungen, die erforderlich sind, um ein unbefugtes Entfernen der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung zu verhindern, ist die bevorzugte Ausführung, da diese zu einer einfachen Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung mit geringen Abmessungen führt und gleichzeitig eine große Sicherheit gegen unbefugtes Entfernen der Ladendiebstahl- Schutzvorrichtung von der Flasche bietet. Da die Federzungen 21 zwei Zähne 22 ausbilden, passen sie sich an die zylindrische Form des Flaschenhalses an, wodurch ein äußerst effektiver Eingriff am Wulst 29 der Flasche gewährleistet ist. Der Eingriff kann weiter verbessert werden, indem der Endabschnitt der Zähne 22, wie in Fig. 7 durch die Strichpunktlinie bei 22' angedeutet ist, zur Mittelachse der Hülsen hin abgewinkelt wird. Die rechteckige Form der Federzungen 21 ist vorteilhaft, da die Federzungen dadurch ausreichend steif werden, dem Brechen zu widerstehen, während die Zungen gleichzeitig einen großen Bewegungsbereich besitzen, in dem eine Bewegung keine plastische Verformung zur Folge hat. Die große Bewegungsmöglichkeit ist erforderlich, damit die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung für Flaschen mit unterschiedlich dicken Hälsen benutzt werden kann. Durch die beschriebene Form des Federstahlbandes 18 mit den Schlitzen 20 und die Einspannung des Bandes, bei der diese Schlitze freiliegen, wird eine Torsion im Basisabschnitt 19 des Federstahlbandes an der Abwinklung der Federzungen 21 erzeugt. Dies hat zur Folge, daß die Federzungen ausreichend steif werden, um einem Abziehen der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung zu widerstehen, während die Zungen gleichzeitig einen großen Bewegungsbereich besitzen.
  • Damit der Verschluß der Flasche nicht durch die Federzungen 21 beschädigt wird, wenn die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung von der Flasche abgehoben wird, ist es notwendig, daß sich die äußere Hülse aus der Position, in der diese Federzungen, wie in Fig. 2 gezeigt ist, weggezogen sind, nicht zurückbewegen kann. Ein derartiges Zurückbewegen wird in bestimmten Maße durch die Reibung zwischen den Federzungen 21 und dem Boden der Nut 14 verhindert. Jedoch kann zum Festhalten der Hülsen, z.B. in der in Fig. 2 gezeigten Position, eine Schnappverbindung vorgesehen sein.
  • Die Sperrklinkeneinrichtung, die aus den Federzungen 24 (es können eine einzelne oder mehr als zwei Federzungen vorgesehen sein) gebildet ist, und die Schulter 12 können durch eine Sperrklinkeneinrichtung eines anderen Typs, z.B. eine Nadel, die in ihrer axialen Richtung verschiebbar und an der Hülse 15 in deren radialer Richtung befestigt ist, ersetzt sein. Die Nadel wird unter einer elastischen Vorspannung in einer Vertiefung in der Hülse 10 in Eingriff gehalten und kann mittels eines von außen zugeführten Magneten gegen die elastische Vorspannung außer Eingriff gebracht werden. Es ist auch möglich, die Federzungen 21 durch Halterungen eines anderen Typs zu ersetzen, z.B. durch verschiebbare Nadeln, die durch die äußere Hülse 15, die, wenn sie axial in bezug auf die innere Hülse 10 verschoben wird, eine Verschiebung der Nadeln durch einen Mitnahmemechanismus bewirkt, in die Eingriffposition gebracht werden.
  • In der gezeigten Ausführung ist die äußere Hülse 15 in bezug auf die innere Hülse 10 axial verschiebbar, sie kann aber statt dessen auch in bezug auf die innere Hülse 10 zwischen zwei Endpositionen drehbar sein. Die äußere Hülse kann in einer Endposition mittels einer Federzunge, die magnetisch angezogen werden kann, oder mittels einer elastisch vorgespannten Nadel, die mit Hilfe eines Magneten entgegen der Vorspannung weggezogen werden kann, verriegelt werden. In dieser Ausführung können die Federzungen 21 nach dem Prinzip einer Kamerablende angeordnet sein.
  • Damit die Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung gegen Entfernen von der Flasche verriegelt werden kann, ist es nicht notwendig, daß der Wulst 29 durch die Flasche gebildet wird. Eine derartige Verriegelung kann gegen die Kante eines Schraubverschlusses oder dergleichen vorgenommen werden, wobei in diesem Fall die hier offenbarte Ausführung besonders günstig ist, da die Federzungen 21 auch an einem kleinen Vorsprung am Flaschenhals, der von der Kante des Schraubverschlusses gebildet wird, wobei die Kante den Wulst bildet, verriegelbar eingreifen können.

Claims (11)

1. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung, die dazu vorgesehen ist, auf einen einen äußeren Umfangswulst aufweisenden Flaschenhals geschoben und an diesem verriegelt zu werden, mit einer inneren Hülse (10), die auf den Flaschenhals geschoben werden soll, einer äußeren Hülse (15), die von außerhalb an der inneren Hülse angebracht ist und in bezug auf die innere Hülse zwischen zwei Endpositionen verschiebbar ist, einer Anzahl von Halterungen (21), die in Umfangsrichtung verteilt sind und am Flaschenhals in einer Eingriffposition hinter dem Wulst in Eingriff sind, um ein Abziehen der Ladendiebstahl- Schutzvorrichtung vom Flaschenhals zu verhindern, sowie einer Sperrklinkeneinrichtung (24), um die äußere Hülse in einer Endposition mit den in der Eingriffposition befindlichen Halterungen zu verriegeln, wobei die Sperrklinkeneinrichtung in die Sperrposition vorbelastet ist, jedoch mittels eines äußeren Elements (31) entgegen der Vorbelastung in die eingrifffreie Position gebracht werden kann, um die Bewegung der Halterungen aus der Eingriffposition und dadurch das Abziehen der Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung vom Flaschenhals zuzulassen, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Halterungen (21), die in Umfangsrichtung auf der inneren oberfläche der äußeren Hülse verteilt sind, dann, wenn sich die äußere Hülse in einer Endposition befindet, in die innere Hülse durch Öffnungen (13) in der Wand der inneren Hülse zur Eingriffposition erstrecken, wobei die äußere Hülse nach dem Bringen der Sperrklinkeneinrichtung im die eingrifffreie Position aus der einen Endposition in die andere Endposition einstellbar ist, wenn die Halterungen durch die Öffnungen aus der Eingriffposition gezogen werden.
2. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Hülse (15) auf der inneren Hülse (10) axial verschoben werden kann.
3. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinkeneinrichtung (24) mittels des äußeren Elements magnetisch in die freie Position gebracht werden kann.
4. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrklinkeneinrichtung ein Federblatt (24) an der äußeren Hülse (15) enthält, das in der Eingriffposition mit dem freien Ende einer Schulter (12) der inneren Hülse (10) in Eingriff ist und mittels des äußeren Elements durch magnetische Anziehung in die eingrifffreie Position eingestellt werden kann, indem das freie Ende des Federblatts von der Schulter weggezogen wird.
5. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen Federzungen (21) an der äußeren Hülse (15) umfassen, die sich in der Eingriffposition, in der sich die äußere Hülse in der einen Endposition befindet, durch Öffnungen (13) in der inneren Hülse schräg nach innen zur Mündung der Flasche erstrecken, um mit ihren freien Enden mit dem Wulst in Eingriff zu gelangeh, und die durch Einstellen der äußeren Hülse von der einen Endposition in die andere Endposition aus der Eingriffposition durch die Öffnungen gezogen werden können.
6. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Federzungen (21) an ihrem freien Ende zur Mittelachse der Hülsen (10, 15) abgelenkt werden.
7. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federzungen (21) an ihrem freien Ende eine V-förmige Kerbe aufweisen, um zwei spitze Zähne (22) zu bilden.
8. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federblatt (24) und die Federzungen (21) aus einem an der inneren Oberfläche der äußeren Hülse (15) angebrachten Federstahlstreifen (18) abgelenkt sind.
9. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Federzungen (21) an ihrer Basis mit einer Kante eines bandförmigen Basisabschnitts (19) des Federstahlstreifens (18), der in Umfangsrichtung langgestreckte Schlitze (20) aufweist, verbunden sind, und daß der Basisabschnitt mit seiner anderen Kante bei freiliegenden Schlitzen an der äußeren Hülse befestigt ist.
10. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehr Federzungen (24) vorgesehen sind und daß das äußere Element (31) einen Ring bildet, der um die äußere Hülse (15) angebracht werden kann und Magneten (33) für die Betätigung der Federblätter besitzt.
11. Ladendiebstahl-Schutzvorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mit einem Alarmelement versehen ist, das einen Teil eines äußeren Alarmsystems bildet.
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