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Die vorliegende Erfindung betrifft eine schwenkbare Barriere des gleichen Typs, wie
sie in der europäischen Patentanmeldung Nr. 0 511 130 beschrieben ist, d.h. bei der
der Arm fest mit einem Zylinder verbunden ist, der einen innenliegenden Nocken
aufweist, wobei der Zylinder zur Überdeckung eines fest mit dem Boden
verbundenen Pfostens vorgesehen ist und wobei der Pfosten eine Mehrzahl von
Durchlässen, welche ein Labyrinth bilden, aufweist und wobei in das Labyrinth der Nocken
während des Aufsetzens des Zylinders auf den Pfosten eingeführt werden kann und
aus dem der Nocken im Rahmen des normalen Drehweges des Armes nicht entfernt
werden kann.
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Für eine derartige in diesem Dokument beschriebene Barriere, wenn sie auch in der
Praxis zufriedenstellend arbeitet, hat sich eine gewisse Anzahl von zusätzlichen
Nachteilen herausgestellt.
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Es können Hilfssituationen eintreten, die ein gewaltsames Öffnen der Barriere,
insbesondere in den Fällen, in denen der Zugang für Rettungswege betroffen ist,
notwendig machen. Ein derartiges gewaltsames Öffnen führt zu einer Verdrehung des
Pfostens der in dem betreffenden Dokument beschriebenen Barriere, was jegliche
spätere Funktion der Barriere und sogar in einigen Fällen jegliche Möglichkeit der
Demontage verhindert.
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Die vorliegende Erfindung dient zur Vermeidung eines solchen Nachteiles.
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Zu diesem Zweck beinhaltet der Pfosten in der betreffenden oben zitierten Barriere
Mittel zur alleinigen axialen Festlegung des Zylinders und Mittel zur Drehverbindung
von Zylinder und Pfosten, während der Verriegelung des Armes, wobei die Mittel zur
Drehverbindung ein Bauteil beinhalten, welches diese Verbindung aufheben kann,
insbesondere zerstören kann, wenn die Barriere gewaltsam geöffnet wird, bevor ein
Schaden am Aufbau des Pfostens auftritt.
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Ein gewaltsames Öffnen der Barriere ruft also nur die Zerstörung des besagten
Bauteiles hervor, wobei das besagte Bauteil so gestaltet sein kann, daß es leicht
austauschbar ist, ohne die Zerstörung des Aufbaus des Pfostens hervorzurufen.
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In einigen Fällen muß jegliche Möglichkeit der gewaltsamen Öffnung verhindert
werden, was die Barriere gemäß der EP-A-0 511 130 nicht gewährleistet.
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Mit einer Barriere entsprechend dieser europäischen Patentanmeldung ist es darüber
hinaus möglich, um den Pfosten herum einen relativ großen Freiraum für das
Ausschwenken des Armes vorzusehen, bevor der Nocken des Zylinders in das Labyrinth,
welches die Durchlässe des Pfostens bilden, eindringt.
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Die Anwesenheit eines Hindernisses bei der Schwenkung, sei es eine Mauer,
begrenzt die Möglichkeiten des Einsatzes einer derartigen Barriere oder kann sogar
schlicht und einfach ihren Einsatz verhindern.
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Darüber hinaus ist die Anpassung einer derartigen Barriere an die verschiedenen
Betätigungsschlüssel, welche von den verschiedenen Benutzern gewünscht werden,
verbesserungswürdig.
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Die Erfindung dient ebenso dazu, diese weiter aufgeführten Nachteile zu vermeiden.
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Im folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der folgenden Beschreibung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Figuren, die anhand eines exemplarischen, nicht
einschränkenden Beispieles eine bevorzugte Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Barriere zeigen, näher beschrieben.
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Die Figur 1 ist eine perspektivische Ansicht in Explosivdarstellung;
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die Figur 2 stellt eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der Mittelachse
ihres Fußes dar;
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die Figur 3 ist eine Schnittdarstellung rechtwinkelig zur Fußachse entsprechend
der Linie III/III der Figur 2;
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die Figur 4 ist eine Schnittdarstellung rechtwinkelig zur Fußachse entlang der
Linie IV/IV der Figur 2; und
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die Figur 5 ist eine Ansicht entsprechend der Figur 1 mit einer weiteren
Ausführungsvariante.
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Die Figuren zeigen unter unterschiedlichen Winkeln eine drehbare Barriere 1, die
insbesondere dazu vorgesehen ist, den Zugang zu Wegen für einen bevorzugten
Zutritt zu reservieren, wie er in Hilfssituationen benötigt wird.
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Die Barriere 1 beinhaltet einen Pfosten 2, der fest mit dem Erdboden verbunden ist
und der für die Abdeckung mit einem fest mit einem Arm 4 verbundenen Zylinder 3
vorgesehen ist.
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Der Pfosten 2 hat eine zylindrische Form und ist an seinem unteren Ende fest mit
einer Grundplatte 5 für die Verankerung am Boden versehen und besitzt an seinem
oberen Ende einen nach außen und nach innen in Bezug auf die Wandung des
Pfostens vorstehenden ringförmigen kranz 6. Der kranz 6 besitzt eine radiale Einkerbung
7. Der Zylinder 3 besitzt einen innenliegenden radialen Ansatz 10, der so vorgesehen
und positioniert ist, daß er gegenüber der Einkerbung 7 und unter den Kranz 6
eingeführt werden kann, wenn der Zylinder 3 vollständig über den Pfosten 2 gestülpt ist.
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Zwischen dem Pfosten 2 und dem Zylinder 3 weist die Barriere 1 zwei Baugruppen
von Mitteln 20, 30 auf, wobei die erstere Baugruppe 20 fest mit dem Pfosten 2 und
die andere Baugruppe 30 fest mit dem Zylinder 3 verbunden sind. Die Baugruppe 20
und 30 können miteinander rotatorisch verbunden werden durch Einführen eines
Stiftes 301 in eines der Löcher 201, wobei der Stift 301 mit Hilfe eines Schlüssels
bewegbar ist.
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Die Baugruppe 20 weist eine Grundplatte 202 mit kreisförmiger Form auf, die einen
zurückstehenden Randbereich 203 aufweist, der durch zwei radiale Nasen 204
begrenzt wird, die den Zugang des inneren Ansatzes 10 des Zylinders 3 in die
Einkerbung 7 des Kranzes 6 ermöglichen. Sie besitzt zwei Wandungen 205, welche auf die
Oberseite aufgeschweisst sind, wobei eine diametral zur Montage eines
Verriegelungsblockes 206 und wobei die andere zur Festlegung eines Zusammenbauteils 207
dient.
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Der Verriegelungsblock 206 ist im wesentlichen gleich demjenigen der Barriere, wie
sie in der europäischen Patentanmeldung 0 511 130 beschrieben ist, nur daß er
einfacher gestaltet ist, daß heißt, er weist die beiden vorbezeichneten Löcher 201 auf,
die auf der Kreisbahn, welche der Stift 301 während des Drehweges des Armes 4
beschreibt, angeordnet sind und den Endpositionen der Drehung von diesem
entsprechen.
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Die beiden Löcher 201 besitzen eine ungleiche Tiefe, das eine entsprechend der
Schliessposition der Barriere 1 weist eine so große Tiefe zur Aufnahme des Stiftes
301 auf, daß dieser eine feste Verbindung zwischen den Baugruppen 20 und 30
herstellen kann und das andere Loch entsprechend der Öffnungsposition der Barriere 1
besitzt demgegenüber nur eine geringe Tiefe, die das Hineingleiten des freien
angefasten Endes des Stiftes 301 erlaubt, um den Arm 4 in der Öffnungsposition zu
halten, ohne ihn jedoch zu verriegeln.
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Die Tiefe der Löcher 201 wird mit Hilfe der radialen Schrauben 208a, 208b reguliert,
wobei eine der beiden eine solche Länge aufweist, daß sie das Loch 201 durchquert;
ein Wechsel dieser beiden Schrauben von einem Loch 201 zum anderen erlaubt die
Anpassung je nach Bedarf der Tiefe der Löcher 201 und als Konsequenz die
Vertauschung der Verriegelungsposition des Armes 4 im Hinblick auf den gewünschten
Drehsinn für die Barriere 1 (im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn). Eine
derartige Vertauschung kann nur nach einem Abnehmen des Zylinders durchgeführt
werden, was einen Unterschied zum in der oben zitierten europäischen
Patentanmeldung darstellt. Entsprechend einer weiteren Variante besitzen die beiden
Schrauben 208a, 208b eine solche Länge, daß keine von beiden die Löcher 201
durchqueren kann. Auf diese Weise ist eine feste Verriegelung der Barriere sowohl in der
Schließ- als auch in der Öffnungsposition verwirklicht.
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Darüber hinaus bildet eine an der Oberseite des Verriegelungsblockes 206 mit
Bolzen befestigte Platte 209 einen Anschlag für den Weg des Stiftes 301 und die
Positionierung von diesem vor den Löchern 201.
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Das Zusammenbauteil 207 beinhaltet zwei Teilbereiche 207a, 207b, wobei der
horizontale Teilbereich 207a eine Bohrung mit Innengewinde aufweist, die seine
Verschraubung unter dem Kranz 6 mit Hilfe der Schraube 210 ermöglicht, die die
Grundplatten 202 und den Kranz 6 durchquert und wobei der vertikale Teilbereich
207b einen in der Grundplatte 202 ausgesparten Durchbruch 211 durchquert und zur
Anlage gegen die benachbarte Wandung 205 kommt, die diese trägt, an der sie
durch Bolzen befestigt ist.
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Darüber hinaus besitzt der Kranz 6 zwei Stifte 212, die über die obere Fläche zum
Innern des Randbereiches 203 vorstehen.
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In gleicher Weise entsprechend der Barriere, die Gegenstand der europäischen
Patentanmeldung 0 511 130 ist, beinhaltet die Baugruppe 30 eine fest mit einem am
Zylinder 3 festgelegten Axialblock 303 verbundene Grundplatte 302. Der Block 303 wird
von einer rohrförmigen Achse 304 durchquert, die einen profilierten Ansatz 305
bildet, auf dem das Ende des Betätigungsschlüssels aufgeschoben wird. Die Achse 304
ist fest mit einem Zapfen 306 verbunden, der selbst widerum mehr oder weniger
tangential angeordnet ist und auf dem sich ein fest mit dem vorbezeichneten Zapfen 301
verbundener Bügel 307 abstützt.
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Die Drehung der Achse 304 unter Zuhilfenahme des Betätigungsschlüssels der
Barriere 1 führt zur Drehung des Zapfens 306 und als Konsequenz zur Anhebung des
Bügels 307. Solange sich letzterer auf der Grundplatte 302 abstützt, ist das Ende des
Stiftes 301 in dem tiefsten Loch 201 eingesetzt und verriegelt die Barriere 1 in der
Schließposition, während, sobald der Bügel 307 durch den Zapfen 306 angehoben
wird, der Stift 301 aus dem Loch 201 herausgezogen wird, was den Arm 4 freigibt
und seine Drehung ermöglicht.
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Der Bügel 307 besitzt eine Einkerbung 308 in Form eines V, die durch eine weitere
Einkerbung 309 in Form eines U verlängert ist, wobei die Einkerbung 308 in der in
Figur 2 dargestellten Position des Bügels 307 mit einer Verriegelung der Barriere 1
korrespondiert und die Einführung sowie das Festhalten des Schlüssels ermöglicht
und wobei die Einkerbung 309 in der angehobenen Position des Bügels 307 einer
Verriegelung der Barriere 1 entspricht, in der ein Zurückziehen des auf den
profilierten Ansatz 305 aufgeschobenen Schlüssels verhindert.
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Vorzugsweise ist letzterer mit einem veränderbaren Kopf 310 versehen, der mit der
Achse 304 mit Hilfe eines Stiftes 311 verbunden ist. Die Barriere 1 kann somit schnell
und einfach an das von diesem oder jenem Benutzer gewünschte Schlüsseiprofil
angepaßt werden, selbst unmittelbar vor der Lieferung durch einfaches kräftiges
Aufstecken oder beispielsweise mit Klebung des Kopfes 310 in die Achse 304.
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In der Praxis wird während des Aufsetzens des Zylinders 3 auf den Pfosten 2 der
Ansatz 10 in die Aussparung 203 eingeführt, dann unter den Verriegelungsblock 206,
dann quer durch die Einkerbung 7 und schließlich unter den Kranz 6. Dieser Vorgang
erfordert nur eine leichte Verschwenkung des Armes 4 in der Größenordnung von 20
- 30º.
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Der Kranz 6 bildet ein Mittel für die alleinige axiale Zurückhaltung des Ansatzes 10
und die Schraube 210, durch die die Baugruppe 20 rotatorisch mit dem Pfosten 2
verbunden ist, bildet ein Bauteil, das durch Abscheren zerstört werden kann, wenn
die Barriere 1 in Hilfsfällen gewaltsam geöffnet wird, bevor das Risiko eines
Schadens, der am Aufbau des Pfostens 2 hervorgerufen werden könnte, auftritt, was nicht
Sinn der gewaltsamen Öffnung sein kann.
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Der Austausch des Zusammenbauteiles 207, das den abgetrennten Teil der
Schraube 210 aufweist, durch ein anderes identisches Bauteil erlaubt die leichte und
schnelle Auswechselung der Schraube 210 ohne den besagten abgetrennten
Teilbereich herausziehen zu müssen. Darüber hinaus erlaubt die Hakenform des
Teilbereiches 207b des Teiles 207 das Halten der Baugruppe 20 auf dem Ende des Pfostens
2 während des Abziehens des Zylinders 3 ohne Risiko, daß das Halten dieser
Baugruppe 20 in dem Zylinder 3 beispielsweise zu einer leichten Deformation der
Wandung von diesem führt.
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Die Nocken 212 dienen als Anschläge für die radialen Nasen 204 und verhindern
darüber hinaus das Abdecken der Einkerbung 7 durch die Grundplatte 202 nach dem
Abtrennen der Schraube 210, was alles zur Verschwenkung des Armes 4 in
äquivalenter Weise zu einer normalen Öffnung der Barriere 1 beiträgt.
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Entsprechend einer ersten Ausgestaltungsvariante der Erfindung beinhaltet der Bügel
307 an der dem Stift 301 entgegengesetzten Seite einen viereckigen Zapfen 315, der
sich auf der Kreisbahn eines radialen Zapfens 316 befindet, der mit einem Handgriff
317, der nach außen aus dem Zylinder 3 herausgeführt ist und mit einem Arm 318
verbunden ist. Die Baugruppe dreht sich um eine Achse, die von einem fest mit der
Grundplatte 302 verbundenen Lager in Form eines U gehalten ist. An seinem freien
Ende durchquert der Arm 318 eine in einer Kulisse ausgesparte Öffnung 330, die mit
dem Ende eines im Arm 4 angeordneten Betätigungsstabes 319 verbunden ist, wobei
sich der Betätigungsstab im Arm 4 verschieben kann und an seinem Ende einen
Riegel 320 aufweist, der über das freie Ende des Armes 4 hinausragt. Dieser Riegel 320
kann in ein Schließblech 321, das in einem Pfosten 322 ausgespart ist, eingreifen,
wobei der Pfosten 322 gegenüber dem Ende des Armes 4 angeordnet ist. Der
Zapfen
315 verhindert die Bewegung des Handgriffes 317, wenn der Bügel 307 in der in
der Figur 2 dargestellten Position ist und erlaubt eine Bewegung nur in der
angehobenen Position des Bügels 307, folglich wenn die Entriegelung der Barriere 1 mit
Hilfe des Schlüssels vorgenommen worden ist.
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Eine Barriere 1 entsprechend dieser Variante, d.h. versehen mit einer derartigen
Verriegelung des Endes des Armes 4, kann folglich zur Verhinderung jeglicher Art der
gewaltsamen Öffnung verriegelt werden.
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Entsprechend einer weiteren Ausgestaltungsvariante des Erfindungsgegenstandes,
der in Figur 5 dargestellt ist, ist der Zylinder 3 fest mit einer radialen Röhre 340
verbunden, in der ein Riegel 341 verschiebbar ist. Eines der Enden des Riegels 341 ist
in das Innere des Zylinders 3 eingeführt und besitzt im inneren Teilbereich eine
Verlängerung 341a, deren Höhe kleiner ist als der Weg des Zapfens 315 während der
Entriegelung der Barriere 1. Das andere Ende des Riegels 341 ist dazu vorgesehen,
in ein Schliessblech 342, das in einem Pfosten 343 ausgespart ist, einzugreifen.
Darüber hinaus besitzt der Riegel 341 einen radialen Betätigungszapfen 344, der aus
dem Inneren der Röhre 340 durch eine längliche Aussparung 345 hindurch
hervorsteht.
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Im verriegelten Zustand der Barriere 1, wie er in der Figur 5 dargestellt ist, verhindert
der Zapfen 315 die Verschiebung des Riegels 341, dadurch daß die Verlängerung
341a gegen ihn schlägt. Wenn die Barriere 1 entriegelt ist mit Hilfe des
Betätigungsschlüssels, was zu einer Anhebung des Bügels 307 führt und folglich des Zapfens
315, kann der Riegel 341 sich verschieben und die Drehung des Armes 4 freigeben.