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Einrichtung an elektrischen Kabeln, deren Isolation unter der Einwirkung
eines von, ihr getrennten gasförmigen oder flüssigen Druckmittels steht Bei elektrischen
Hochspannungskabeln (oder -kabelanlagen), deren Isolation unter Einwirkung eines
von ihr getrennten gasförmigen oder flüssigen Druckmittels steht, besteht die Gefahr,
daß, wenn in solchen Kabeln beispielsweise bei Eintritt eines Fehlers in der Druckleitung
eine- streckenweise Druckabschaltung erfolgt, die Imprägniermasse der unter Betriebsdruck
stehenden Kabelstrecke in die angrenzende abgeschaltete bzw. nicht mehr unter Druck
stehende Strecke hineingedrängt und dadurch die erstgenannte Strecke elektrisch
schlechter und die angrenzende durch unzulässige Beanspruchung der Trennhülle oder
des Kabels mechanisch beschädigt wird.
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Der Zweck der vorliegenden Erfindung besteht ,darin, die obigen Nachteile
zu vermeiden. Es geschieht dies dadurch, daß in an sich bekannter Weise an geeigneten
Stellen, insbesondere in Muffen, eine oder mehrere Schichten aus für das Imprägniermaterial
undurchlässigem Isolierstoff, z. B. aus Ölleinwand, möglichst schräg zu den elektrischen
Kraftlinien in das imprägnierte Isolationsmaterial des Kabels bzw. der Muffe von
der Leiteroberfläche bis zur Isolationsoberfläche eingebettet sind und das Durchtreten
von Imprägniermasse durch den elektrischen Kabelleiter durch ebenfalls an sich bekannte
Mittel verhindert ist. Man kann die vorgenannte Anordnung nicht nur in den Verbindungsmuffen
zwischen zwei Kabellängen anwenden, wie es in der beiliegenden Zeichnung erläutert
ist, sondern auch an einer beliebigen Stelle des ununterbrochenen Kabels, wobei,
wenn das Kabel keine massiven, sondern Litzenleiter enthält, die durchlaufenden
Adern durch Eingießen von Zinn auf bekannte Weise abgeschlossen werden können.
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Für ölgefüllte Kabel sind bereits Absperrverbindungen vorgeschlagen,
die aus festen Kappen bestehen, welche auf die Kabelenden aufgesetzt sind. Die elektrische
Verbindung zwischen den Kabelenden erfolgt hierbei durch freiliegende elastische
Leiterteile. Auch die Anordnung einer - für das Imprägniermittel dichten. Lage von
Isolierstoff auf den abgeschrägten Enden von ölgefüllten Kabeln mit durchgehenden
Hohlleitern (also ohne Absperrung) ist bekannt, um das Herausfließen des dünnen
Öles aus den Kabelenden während der Muffenmontage zu verhindern. Es ist auch schon
vorgeschlagen worden, bei Verwendung von Gummi an Stelle von Papierbändern als Isolation
der Kabelverbindungsstelle das ölempfindliche Gummi in eine für Öl undurchlässige
Hülle einzuhüllen. Dieser Vorschlag hat jedoch sowohl hinsichtlich der Ausführung
als auch des Zweckes mit dem Gegenstand der vorliegenden Erfindung nichts zu tun
und ist auch nicht ohne weiteres geeignet,
die beabsichtigte Wirkung
des Gegenstandes der Erfindung herbeizuführen.
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Bei der oben beschriebenen Einrichtung nach der Erfindung sind die
freiliegenden Leiterteile der für ölgefüllte Kabel bekannten Absperrmuffen vermieden
und es ist statt dessen an allen Stellen des Druckkabels eine gute Isolierung des
Leiters vorhanden; sie ist an beliebigen Stellen des Kabels; auch außerhalb der
Kabelverbindungsmuffen anwendbar und verhindert das übertreten der Imprägniermasse
in Richtung der Kabelachse aus einem Abschnitt des Druckkabels, der unter höherem
bzw: normalem Druck steht, in einen angrenzenden, der unter geringerem Druck steht,
durch einfache Mittel (nämlich durch eine für das Imprägniermittel undurchlässige
isolierende Einlage in der Kabelisolation in Verbindung mit abgeschlossenen Leitern),
welche an jeder Stelle des Kabels ohne erhebliche Störung seiner Kontinuität und
ohne erhebliche Durchmesservergrößerung angewendet werden können.
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Auf der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Einrichtung nach der
Erfindung, beispielsweise an der Verbindungsmuffe eines Einleiterdruckkabels, im
Längsschnitt dargestellt.
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Die Erfindung ist jedoch nicht auf Einleiterdruckkäbel beschränkt,
sondern sie kann sinngemäß auch bei Mehrleiterdruckkabeln mit Trennung von Druck-
und Isolationsmittel; mit metallisierten Adern oder mit Gürtelisolation, mit gemeinsamem
Bleimantel oder mit einzeln verbleiten Adern oder bei Anlagen mit in druckfeste
Rohre eingezogenen Kabeln angewendet werden.
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In der Zeichnung sind a der Kupferleiter, b die Verbindungsstelle
der in der Muffe zu vereinigenden beiden Kupferleiter (Lötstelle oder Schweißstelle
mit oder ohne Hülse), c die Isolation des Kabels, d das abgeschrägte Isoliermaterial
derselben am Kabelende, e die äußere Trennhülle von Drück- und Isolationsmittel,
z. B. der Bleimantel, f die äußere Hülle um die Verbindungsstelle, g die Lötstelle
zwischen Bleimantel und Schutzhülle f, h das auf der Verbindungsstelle aufgebrachte
Isoliermaterial, i das äußere Schutzgehäuse (z: B. Muffengehäuse, Bewehrung oder
Druckleitung); k der Raum zwischen der Verbindungsstelle und dem äußeren Schätzgehäuse
(z. B. der Druckkanal); Z die ölbeständige und ölundurchlässige Trennschicht, die
zusammen mit der Absperrung b des Leiters a das Übertreten des Isoliermaterials
in den angrenzenden Abschnitt verhindert. Eine mechanische Verstärkung m dient zum
Anpressen der Hülle f. -Der Zusammenbau einer solchen Verbindungsstelle erfolgt
in der Weise, daß zunächst, wie üblich, die Kabelenden ausgerichtet und zugerichtet
werden, letzteres vorteilhaft in der konischen Form d, doch ist auch treppenförmiges
oder anderes Absetzen der Isolation möglich. Hierauf werden die beiden Metalleiter
bei b in einer der bekannten Arten miteinander vereinigt, -z. B: gespleißt, verlötet
oder geschweißt, wobei eine Hülse verwendet werden kann oder nicht.
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Hierauf oder schon sofort nach dem Abstufen der Isolation d wird die
Schicht Z angebracht, und zwar möglichst schräg zu den elektrischen Kraftlinien,
um eine möglichst günstige elektrische Beanspruchung zu erzielen. Dies kann beispielsweise
dadurch geschehen, daß ein Band aus Ölleinwand oder einem anderen für das im Kabel
verwendete Imprägniermaterial (meistens Öl, mit mehr oder weniger Harz) genügend
undurchlässigen und gut isolierenden Stoff dicht und fest auf das schrägabisolierte
Kabelende gewickelt wird, so daß das letztere zwischen der Lötstelle b und der Schutzhülle
e völlig bedeckt ist, und wobei die Bewicklung zweckmäßig über das Ende der Schutzhülle
e und über die Lötstelle b hinüber sich erstreckt. Vorteilhaft wird ein Material
(wie Ölleinwand) verwendet, dessen Ränder beim Aufwickeln fest aneinander kleben
und so eine geschlossene Hülle bilden. Hierauf wird in der üblichen Weise das Isoliermaterial
h .in der für die Spannung erforderlichen Dicke, beispielsweise durch Bewicklung
auf die Verbindungsstelle aufgebracht. Dieses Material kann aus demselben imprägnierten
Papier bestehen, aus welchem auch die Kabelisolation c aufgebaut ist; grundsätzlich
und ohne die gemäß der Erfindung erreichte Wirkung zu beeinflussen, kann aber auch
für h ein anderes Material als für c, z. B. dasselbe Material verwendet werden,
aus welchem die Schicht Z besteht. Die Verbindungsmuffe wird dann in der üblichen
Weise fertiggestellt, z. B. wie in der Abbildung angedeutet ist, durch Aufbringen
einer äußeren Bleihülle f, welche reit dem Bleimantel bei g verlötet wird Zur Verstärkung
kann um die Bleihülse feine Bewicklung bekannter Art, z. B. aus Metalldraht oder
-band erfolgen; in der Abbildung ist ein solches Band m an den Hülsenenden angegeben,
welches dazu dienen soll, die Hülse f, die Schicht Z und das Bleimantelende g fest
zusammenzupressen. Das Band rh kann aber natürlich auch über die ganze Hülse f hinweglaüfen.
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Die Schicht L wird durch das darüber befindliche, fest aufgebrachte
Isoliermaterial h fest an das Kabelende d angepreßt, was auch aus elektrischen Gründen
erforderlich ist. Hierdurch kommt ein fester Abschluß beider Kabelabschnitte zustände,
so daß kein Imprägniermaterial aus dem einen in den anderen
übertreten
kann. Da (falls keine Massivleiter verwendet werden) außerdem auch die Verbindungsstelle
der Metalleiter, wie bei b ersichtlich, dicht gemacht wird, so kann ein Übertreten
des Imprägniermaterials auch nicht durch die litzenförmigen Leiter erfolgen. Wenn
das Kabel und die Verbindungsstelle durch ein in dem Kanal k befindliches Druckmittel
unter Druck gehalten werden und dann beispielsweise das Kabel rechts von der in
der Abbildung dargestellten Verbindungsmuffe infolge eines Fehlers in der Druckleitung
oder aus einem anderen Grunde vom Druck abgeschaltet ist, so kann trotzdem ein Hinübertreten
von Imprägniermaterial von dem linken Kabelstück in das rechte nicht stattfinden.