DE68924123T2 - Optischer Aufzeichnungsträger. - Google Patents
Optischer Aufzeichnungsträger.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft einen optischen Aufzeichnungsträger zur Verwendung beim optischen Aufzeichnen, Löschen und Abspielen von Information, wie eine optische Platte, eine optische Speicherkarte und dergleichen.
- Wegen des zunehmenden Bedarfs an Speichersystemen hoher Dichte, die eine große Menge an Information speichern können und auf die mit großer Geschwindigkeit zugegriffen werden kann, beginnen optische Aufzeichnungsträger, die Information optisch aufzeichnen, löschen und abspielen können, Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Die Forschung und Entwicklung, wie sie insbesondere auf die Verbesserung optischer DRAW(Direct Read After Write = direktes Lesen nach dem Schreiben) -Platten, neu beschreibbarer optischer Platten und tragbarer Speicherkarten hinzielen, werden verstärkt, um weite Anwendungsfelder für optische Aufzeichnungsträger zu finden.
- Herkömmlicherweise wird bei derartigen optischen Aufzeichnungsträgern in weitem Umfang ein Mehrschichtaufbau mit Antireflexionseigenschaften Umfang verwendet. Als optische Aufzeichnungsträger mit Mehrschichtaufbau sind (i) solche bekannt, die ein Aufzeichnungsmedium 20 aufweisen, das auf einer Fläche eines transparenten Substrats 14 ausgebildet ist, wobei das Aufzeichnungsmedium 20 eine Aufzeichnungsschicht 11, eine transparente, dielektrische Schicht 12 und eine Reflexionsfilmschicht 13 beinhaltet (siehe Fig. 5(a)); (ii) optische Aufzeichnungsträger mit einem Aufzeichnungsmedium 21, das auf einer Fläche eines transparenten Substrats 14 ausgebildet ist, wobei das Aufzeichnungsmedium 21 zwei transparente, dielektrische Schichten 15 und 16 und eine Aufzeichnungsschicht 11 umfaßt (siehe Fig. 5(b)); und (iii) optische Aufzeichnungsträger mit einem Aufzeichnungsmedium 22, das auf einer Fläche eines transparenten Substrats 14 ausgebildet ist und das zwei transparente, dielektrische Schichten 17 und 18, eine Aufzeichnungsschicht 11 und eine Reflexionsfilmschicht 13 umfaßt (siehe Fig. 5(c)). Diese Typen optischer Aufzeichnungsträger haben Antireflexionseigenschaften, wie sie durch den Interferenzeffekt der transparenten, dielektrischen Schichten 12, 15, 16, 17 und 18 bewirkt werden.
- Bei optischen Aufzeichnungsträgern vom DRAW-Typ, d. h. bei optischen Aufzeichnungsträgern vom Typ mit Löchern, sind die durch den Mehrschichtaufbau erzielten Reflexionseigenschaften zum Erhöhen des Kontrasts in der wiedergegebenen Information und zum Erzielen hoher Aufzeichnungsdichte wesentlich. Auch sind die obengenannten Antireflexionseigenschaften bei einem magnetooptischen Aufzeichnungsträger erforderlich, der weitverbreitet als typischer neu beschreibbarer optischer Aufzeichnungsträger bekannt ist, um die Abspielfähigkeit durch Verstärken der magnetooptischen Effekte zu verbessern.
- Das vorstehend genannte transparente Substrat 14 besteht aus einem Kunststoff wie Polycarbonatharz, Glas oder dergleichen. Insbesondere ist es möglich, eine große Menge an Substraten 14 aus Kunststoff zu geringen Kosten durch Spritzgießen oder ähnliche Verfahren herzustellen, weswegen derartige Substrate 14 in weitem Umfang verwendet werden. Die Aufzeichnungsschicht 11 besteht z. B. aus einem amorphen Seltenerd-Übergangsmetall-Dünnfilm wie einem solchen aus GdTbFe, der für magnetooptische Aufzeichnung geeignet ist.
- Obwohl die Aufzeichnungs- und Abspielfähigkeiten optischer Aufzeichnungsträger durch herkömmliche Konstruktionen verbessert werden können, nimmt die Menge von an der Aufzeichnungsschicht 11 reflektiertem Licht unvermeidlicherweise ab, da es erforderlich ist, in wirksamer Weise für Interferenz von Licht an den oben angegebenen transparenten dielektrischen Schichten 12, 15, 16, 17 und 18 zu sorgen. Daher leidet jeder optische Aufzeichnungsträger mit einer der obenangegebenen Konstruktionen unter der Schwierigkeit, daß dunkel getöntes Aussehen vorliegt, und er ist im Vergleich mit Platten schlecht, bei denen ein Material mit metallischem Glanz verwendet wird, um einen hohen Reflexionsfaktor zu erzielen, wie bei CDs und Videoplatten, die nur zum Abspielen gedacht sind, und Magnetkarten mit einem auf ihnen vorhandenen farbigen Design, wie bei Bargeldkarten, Kreditkarten und verschiedenen vorausbezahlten Karten.
- Eine weitere Schwierigkeit ist die, daß das bei einem herkömmlichen optischen Aufzeichnungsträger verwendete transparente Substrat 14 die Tendenz hat, statische Ladungen zu erzeugen, wie es aus der Tatsache erkennbar ist, daß ein optischer Aufzeichnungsträger mit einem transparenten Substrat 14 aus Polycarbonatharz einen spezifischen Widerstand von ungefähr 1 x 10¹&sup6; Ω cm an seiner Oberfläche zeigt. Da die Oberfläche des transparenten Substrats 14 wegen der statischen Ladungen Staub anzieht, werden Störsignale erzeugt, und die Zuverlässigkeit des optischen Aufzeichnungsträgers ist verschlechtert.
- Die japanische veröffentlichte Patentanmeldung JP-A-62- 167637 offenbart ein optisches Aufzeichnungsmedium mit einer Aufzeichnungsschicht der Art, die durch Anwendung von Laserlicht selektiv von einem anfänglich farbigen Zustand in einen entfärbten Zustand umgewandelt wird. Die Empfindlichkeit des Mediums wird durch einen Mehrschichtfilm zwischen einem Substrat des Mediums und der Aufzeichnungsschicht auf der Lichteinfallsseite des letzteren verbessert. Dieser Film erhöht den Lichtinterferenzeffekt bei der Betriebswellenlänge dadurch, daß das an der Obergrenze der Aufzeichnungsschicht reflektierte Licht verstärkt wird,und die Schichtdicken im Mehrschichtfilm sind so eingestellt,daß dieser Effekt erzielt wird.
- Die Erfindung zielt darauf hin, einen optischen Aufzeichnungsträger zu schaffen, dar Licht bei Wellenlängen in einem vorgegebenen Bereich des sichtbaren Spektrums reflektieren kann, damit der optische Aufzeichnungsträger farbig aussieht, ohne daß seine Eigenschaften bei der Betriebswellenlänge nachteilig beeinflußt werden.
- Gemäß der Erfindung ist ein optischer Aufzeichnungsträger geschaffen, auf dem Daten unter Verwendung von Licht mit vorgegebener Wellenlänge, das auf eine Seite desselben trifft, aufgezeichnet, gelöscht und/oder abgespielt werden, wobei der Träger ein transparentes Substrat und ein Aufzeichnungsmedium mit Antireflexionsaufbau aufweist, das auf derjenigen Seite des Substrats liegt, die der Lichteinfallsseite abgewandt ist, gekennzeichnet durch eine optische Dünnfilmschicht mit mindestens einem Film, der so angeordnet ist, daß er das einfallende Licht mit der vorgegebenen Wellenlänge zum Aufzeichnungsmedium durchläßt, wobei die Film dicke in der optischen Dünnfilmschicht dergestalt ist, daß sie aufgrund des Interferenzeffekts an ihr bei der vorgegebenen Wellenlänge minimales Reflexionsvermögen aufweist, und sie einfallendes Licht bei Wellenlängen, die sich von der genannten vorgegebenen Wellenlänge unterscheiden und die innerhalb eines vorgegebenen Bereichs des sichtbaren Spektrums liegen, reflektiert.
- Bei der vor stehend angegebenen Anordnung bewirkt das Reflexionslicht im genannten vorgegebenen Bereich des sichtbaren Spektrums, daß die Oberfläche des Trägers gemäß den Wellenlängen des reflektierten Lichts farbig erscheint, und so kann der Nachteil eines dunklen Aussehens überwunden werden. Andererseits dringen Lichtstrahlen, die zum Aufzeichnen, Löschen und Abspielen von Information verwendet werden, durch den optischen Aufzeichnungsträger hindurch, weswegen keine Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionen des Aufzeichnens, Löschens und Abspielens besteht.
- Bei einer Ausführungsform ist die optische Dünnfilmschicht auf der Lichteinfallsseite des Substrats angeordnet. Wenn bei einer solchen Anordnung die Dünnfilmschicht aus anorganischem Material besteht, ist eine Härtung der Substratoberfläche durch einen einfallenden Lichtstrahl verhindert.
- Ein zweites Ziel der Erfindung ist es, die Erzeugung statischer Oberflächenladungen auf dem Aufzeichnungsträger zu verhindern, um ein Anhaften von Staub an der Oberfläche zu verhindern, um dadurch die Zuverlässigkeit des Trägers zu erhöhen. Demgemäß weist das transparente Substrat bei einer bevorzugten Ausführungsform einen Oberflächenwiderstand von 1 x 10&sup6; Ω cm oder weniger auf, und es ist eine Schutzschicht vorhanden, die auf derjenigen Seite des Aufzeichnungsmediums ausgebildet ist, die vom transparenten Substrat mit niedrigem Widerstand abgewandt ist.
- Da das transparente Substrat mit niedrigem Widerstand bei der vorstehend genannten Anordnung einen niedrigen Widerstand, d. h. einen solchen von 1 x 10&sup6; Ω cm oder weniger, aufweist, ist es elektrisch leitend. Genauer gesagt, kann das transparente Substrat mit geringem Widerstand dann, wenn statische Ladungen auf dem optischen Aufzeichnungsträger erzeugt werden, diese statische Ladungen nach außen transportieren, um dadurch eine Ansammlung statischer Ladungen und ein Anhaften von Staub an der Oberfläche des transparenten Substrats mit niedrigem Widerstand zu verhindern. Demgemäß können Störsignale verringert werden.
- Ausführungsformen der Erfindung werden beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen
- Fig. 1 ein Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen optischen Aufzeichnungsträger ist;
- Fig. 2 ein Kurvendiagramm ist, das die Abhängigkeit des Reflexionsvermögens von der Wellenlänge bei einem optischen Aufzeichnungsträger für einen Fall zeigt, bei dem der optische Aufzeichnungsträger über eine transparente, dielektrische Dünnfilm-Laminatschicht mit Zweischichtaufbau verfügt, bzw. für den Fall, daß er über eine transparente, dielektrische Dünnfilm-Laminatschicht mit Vierschichtaufbau verfügt;
- Fig. 3 ein Kurvendiagramm ist, das die Abhängigkeit der Reflektivität von der Wellenlänge an der Oberfläche eines optischen Aufzeichnungsträgers mit einer transparenten, dielektrischen Dünnfilm-Laminatschicht mit Vierschichtaufbau zeigt, wenn nur die Dicke eines dielektrischen Dünnfilms mit niedrigem Brechungsindex mehr oder weniger gegenüber dem Wert für die Dicke verändert wird, wie sie durch die Gleichung (1) erhalten wird;
- Fig. 4 ein Vertikalschnitt durch die Struktur einiger der Schichten eines optischen Aufzeichnungsträgers gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel ist, mit niedrigem spezifischem Widerstand; und
- Fig. 5(a) bis (c) Schnitte sind, die jeweils verschiedene mehrschicht ige Antireflexionskonstruktionen eines herkömmlichen optischen Aufzeichnungsträgers zeigen.
- Gemäß Fig. 1 umfaßt ein erfindungsgemäßer optischer Aufzeichnungsträger ein transparentes Substrat 1, durch das Lichtstrahlen, wie sie zum Aufzeichnen, Löschen und Abspielen von Information verwendet werden, hindurchtreten; ein Aufzeichnungsmedium 2, das auf einer Fläche des transparenten Substrats 1 ausgebildet ist; und eine transparente, dielektrische Dünnfilm-Laminatschicht 3, die auf der anderen Fläche des transparenten Substrats 1 ausgebildet ist. Wie bei herkömmlichen optischen Aufzeichnungsträgern verfügt das Aufzeichnungsmedium 2 über einen Antireflexionsaufbau, bei dem die transparenten, dielektrischen Schichten, eine Reflexionsfilmschicht und eine Aufzeichnungsschicht in Kombination ausgebildet sind.
- Die transparente, dielektrische Dünnfilm-Laminatschicht 3 beinhaltet dielektrische Dünnfilme 3a mit hohem Brechungsindex, bei denen es sich um optische Dünnfilme mit einem Brechungsindex handelt, der höher als der des transparenten Substrats ist, und sie beinhaltet dielektrische Dünnfilme 3b mit niedrigem Brechungsindex mit einem Brechungsindex, der niedriger als der des transparenten Substrats 1 ist. Diese dielektrischen Dünnfilme 3a mit hohem Brechungsindex und dielektrischen Dünnfilme 3b mit niedrigem Brechungsindex sind abwechselnd unter Ausbildung von N Schichten so aufeinanderlaminiert, daß die erste Schicht, gesehen von der Seite her, auf die zum Aufzeichnen, Löschen und Abspielen verwendete Lichtstrahlen fallen, ein dielektrischer Dünnfilm 3a mit hohem Brechungsindex ist. Demgemäß ist der dielektrische Dünnfilm 3a mit hohem Brechungsindex in Form ungeradzahliger Schichten ausgebildet, und der dielektrische Dünnfilm 3b mit niedrigem Brechungsindex ist in Form geradzahliger Schichten ausgebildet. Die Dicken des dielektrischen Dünnfilms 3a mit hohem Brechungsindex und des dielektrischen Dünnfilms 3b mit niedrigem Brechungsindex sind jeweils wie folgt gegeben:
- nk dk = (λ/2) m (m = 1, 2, 3, ...) (1),
- mit
- nk: Brechungsindex des k-ten transparenten, dielektrischen Dünnfilms, gezählt von der Seite her, von der ein Lichtstrahl einfällt;
- dk: Dicke des k-ten transparenten, dielektrischen Dünnfilms;
- λ: Wellenlänge der zum Aufzeichnen, Löschen und Abspielen von Information verwendeten Lichtstrahlen.
- Beim vorstehend genannten Aufbau entspricht, wegen des Interferenzeffekts der mehreren Schichten, das Reflexionsvermögen des optischen Aufzeichnungsträgers mit Mehrschichtaufbau hinsichtlich der Wellenlänge λ demjenigen eines optischen Aufzeichnungsträgers, bei dem weder ein dielektrischer Dünnfilm 3a mit hohem Brechungsindex noch ein dielektrischer Dünnfilm 3b mit niedrigem Brechungsindex vorhanden ist. Anders gesagt, hat das Reflexionsvermögen für einen einfallenden Lichtstrahl mit der Wellenlänge X den Minimalwert. Auch wird die Menge reflektierten Lichts groß, wenn Licht mit anderen Wellenlängen als der vorstehend genannten Wellenlänge λ auf den optischen Aufzeichnungsträger fällt, und daher hat der optische Aufzeichnungsträger Farben, die den Wellenlängen des reflektierten Lichts entsprechen.
- Genauer gesagt, werden, wenn ZnS (Brechungsindex n = 2,39) als dielektrischer Dünnfilm 3a mit hohem Brechungsindex verwendet wird; MgF&sub2; (Brechungsindex n = 1,39) als dielektrischer Dünnfilm 3b mit niedrigem Brechungsindex verwendet wird; Polycarbonat (Brechungsindex n = 1,585) als transparentes Substrat 1 verwendet wird; und die Wellenlänge λ der zum Aufzeichnen, Löschen und Abspielen verwendeten Lichtstrahlen auf 780 nm eingestellt wird, die Dicken der ZnS- Schicht bzw. der MgF&sub2;-Schicht unter Verwendung der obengenannten Gleichung (1) erhalten. Die Dicke tZnS der ZnS- Schicht sowie die Dicke tMgF2 der MgF&sub2;-Schicht betragen ungefähr 163 nm bzw. 281 nm. Im vorstehend angegebenen Zustand wird eine Abhängigkeit des Reflexionsvermögens von der Wellenlänge an der Oberfläche des optischen Aufzeichnungsträgers für die jeweiligen Fälle betrachtet, daß die transparente, dielektrische Dünnfilm-Laminatschicht 3 aus zwei Schichten besteht (d. h. für den Fall N = 2 in Fig. 1) bzw. aus vier Schichten besteht (d. h. für den Fall N = 4 in Fig. 1). Wie in Fig. 2 dargestellt, hat das Reflexionsvermögen in beiden Fällen bei der Wellenlänge 780 nm seinen Minimalwert R&sub0;, und es ist bei einer Wellenlänge in der Nähe von 520 nm hoch (das Reflexionsvermögen eines optischen Aufzeichnungsträgers ohne transparenten, dielektrischen Dünnfilm hat bei der Wellenlänge 780 nm ebenfalls den Wert R&sub0;). Demgemäß laufen die zum Aufzeichnen, Löschen und Abspielen verwendeten Lichtstrahlen durch das transparente Substrat 1, ohne daß sie reflektiert werden, so daß sie den Aufzeichnungsfilm erreichen, während Licht (in diesem Fall Licht mit einer Wellenlänge in der Nähe von 520 nm) mit anderen Wellenlängen als derjenigen der oben angegebenen Lichtstrahlen nicht durch das transparente Substrat 1 laufen, sondern dort reflektiert werden. Im Ergebnis kann, ohne daß die Aufzeichnungs-, Lösch- und Abspielfunktionen des optischen Aufzeichnungsträgers beeinträchtigt werden, ein optischer Aufzeichnungsträger erhalten werden, dessen Aussehen einen gelblichen Ton hat. Häufig tritt es auf, daß die Oberfläche des transparenten Substrats durch einfallende Lichtstrahlen gehärtet wird, wenn das transparente Substrat aus einem Harzmaterial besteht, jedoch kann ein solcher Nachteil bei diesem Ausführungsbeispiel vermieden werden, bei dem ein anorganischer, transparenter, dielektrischer Dünnfilm auf die Oberfläche des transparenten Substrats 1 auflaminiert ist.
- Wenn sich die Dicke der als dielektrischer Dünnfilm 3b mit niedrigem Brechungsindex dienende MgF&sub2;-Schicht mehr oder weniger von dem durch die vorstehend angegebene Gleichung (1) unterscheidet (z. B. tMgF2 = 100 nm) und wenn die transparente, dielektrische Dünnfilm-Laminatschicht 3 vom Vierschichtaufbau ist (d. h. vom Fall N = 4 in Fig. 1), wird eine Abhängigkeit des Reflexionsvermögens von der Wellenlänge an der Oberfläche des optischen Aufzeichnungsträgers beobachtet. Wie in Fig. 3 dargestellt, ist nicht nur der Wellenlängenbereich, bei dem das Reflexionsvermögen des optischen Aufzeichnungsträgers hoch ist, breiter als bei dem in Fig. 2 dargestellten ersten Beispiel, sondern es ist auch das Reflexionsvermögen bei der Wellenlänge 780 nm kleiner als der Minimalwert R&sub0;. Daher kann der nachteilige Einfluß von Licht, wie es im Verlauf eines Aufzeichnungs-, Löschoder Abspielvorgangs an der Oberfläche des optischen Aufzeichnungsträgers reflektiert wird, verringert werden.
- Bei den vorstehend angegebenen Beispielen sind transparente, dielektrische Dünnfilme, bei denen es sich um optische Dünnfilme handelt, so auflaminiert, daß sie einen Mehrschichtaufbau bilden, wodurch die zum Aufzeichnen, Löschen und Abspielen verwendeten Lichtstrahlen aufgrund der Interferenzwirkung durch sie hindurchgehen, während Licht mit Wellenlängen innerhalb eines vorgegebenen Bereichs des sichtbaren Spektrums, mit anderen Wellenlängen als denen der oben genannten Lichtstrahlen, dort reflektiert werden. Anstelle des vorstehend genannten transparenten, dielektrischen Dünnfilms mit Mehrschichtaufbau kann ein einzelner optischer Dünnfilm oder ein Einschichtaufbau verwendet werden. Auch ist zu beachten, daß hinsichtlich der transparenten, dielektrischen Dünnfilm-Laminatschicht 3 keine Beschränkung nur auf abwechselnde Schichten aus ZnS und MgF&sub2; besteht, sondern daß andere Materialien in Kombination verwendet werden können, die aus Materialien wie Sb&sub2;S&sub3;, TiO&sub2;, CdS, CeO&sub2;, PbCl&sub2;, WO&sub3;, SiO, Al&sub2;O&sub3;, SiO&sub2;, CaF&sub2;, LiF, NaF, AlN, SiN usw. so ausgewählt sind, daß die vorstehend genannte Beziehung zwischen zwei Materialien hinsichtlich des Brechungsindex erfüllt ist. Ferner ist das transparente Substrat beim vorstehend genannten Ausführungsbeispiel an derjenigen Oberfläche mit der transparenten, dielektrischen Dünnfilmlaminatschicht 3 versehen, die der Oberfläche gegenüberliegt, auf der das Aufzeichnungsmedium 2 ausgebildet ist, jedoch kann sie z. B. auch zwischen dem transparenten Substrat 1 und dem Aufzeichnungsmedium 2 liegen.
- Im Fall eines herkömmlichen optischen Aufzeichnungsträgers mit einem transparenten Substrat aus Polycarbonatharz oder dergleichen ist der spezifische Widerstand an der Oberfläche des transparenten Substrats sehr hoch, z. B. 1 x 10¹&sup6; Ω cm, weswegen die Wahrscheinlichkeit besteht, daß statische Ladungen erzeugt werden, was dazu führt, daß Staub an dieser Oberfläche anhaftet. Dies ist einer der Gründe für eine Verschlechterung der Zuverlässigkeit optischer Aufzeichnungsträger. Um diesen Nachteil zu überwinden, weist ein anderer erfindungsgemäßer optischer Aufzeichnungsträger folgendes auf: (i) das transparente Substrat 1; (ii) das auf einer Fläche des transparenten Substrats 1 ausgebildete Aufzeichnungsmedium 2; (iii) eine Schutzschicht 9 zum Schützen des Aufzeichnungsmediums, ausgebildet auf der Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 2, die der Seite gegenüberliegt, auf der das transparente Substrat 1 ausgebildet ist; und (iv) eine Überzugsschicht 4, die an der anderen Fläche (an der ein Lichtstrahl einfällt) des transparenten Substrats 1 ausgebildet ist. Übrigens sind bei diesem Ausführungsbeispiel Teile, die im wesentlichen solchen beim ersten Ausführungsbeispiel entsprechen, oder Funktionen, die im wesentlichen solchen beim ersten Ausführungsbeispiel ähnlich sind, der Zweckdienlichkeit der Erläuterung halber mit denselben Bezugszahlen versehen, und die Beschreibung derselben wird weggelassen.
- Für das Material des transparenten Substrats 1 besteht keine Beschränkung, sondern es kann jedes Material verwendet werden, solange es lichtdurchlässig ist, wie Kunststoffe wie Polycarbonatharz oder Glas. Das Aufzeichnungsmedium 2 kann mindestens eine Funktion aufweisen, wie eine Funktion für optisches Aufzeichnen, Abspielen oder Löschen. Die Überzugsschicht 4 besteht aus einem transparenten, leitenden Überzug aus einem Übergangselementoxid wie SnO&sub2;, In&sub2;O&sub3; oder CdO, und sie hat eine Dicke von 50 bis 600 nm. Diese Überzugsschicht 4 ermöglicht es, daß das transparente Substrat 5 mit niedrigem Widerstand, das aus dem transparenten Substrat 1 und der Überzugsschicht 4 besteht, einen spezifischen Widerstand von 1 x 10¹&sup6; Ω cm oder weniger aufweist, was niedriger ist als dann, wenn keine Überzugsschicht 4 vorhanden ist. Eine transparente, dielektrische Dünnfilmschicht, die der Schicht 3 der früheren Ausführungsbeispiele entspricht, ist beim Ausführungsbeispiel von Fig. 4 zusätzlich vorhanden, jedoch ist sie nicht dargestellt. Wenn der optische Aufzeichnungsträger den in Fig. 1 dargestellten Aufbau hat, ist die Überzugsschicht 4 auf derjenigen Fläche der transparenten, dielektrischen Dünnfilm-Laminatschicht 3 ausgebildet, an der der Lichtstrahl einfällt. Wenn der optische Aufzeichnungsträger eine transparente, dielektrische Dünnfilm-Laminatschicht 3 (in Fig. 1 dargestellt) aufweist, die zwischen dem transparenten Substrat 1 und dem Aufzeichnungsmedium 2 ausgebildet ist, ist die Überzugsschicht 4 auf derjenigen Fläche des transparenten Substrats 1 ausgebildet, an der der Lichtstrahl einfällt.
- Die folgende Beschreibung erläutert ein Herstellverfahren für den optischen Aufzeichnungsträger mit der Überzugsschicht 4. Zum Herstellen des optischen Aufzeichnungsträgers wird die Überzugsschicht 4 aus SnO&sub2; oder dergleichen mit einer Dicke von ungefähr 100 nm auf einer Fläche des transparenten Substrats 1 aus Polycarbonatharz (oder der transparenten, dielektrischen Dünnfilm-Laminatschicht 3) durch Sputtern oder ein anderes Verfahren abgeschieden. Dann wird die andere Fläche des transparenten Substrats 1 mit dem Aufzeichnungsmedium 2 versehen, das aus einem amorphen Seltenerdmetall-Übergangsmetall-Dünnfilm wie einem solchen aus GdTbFe besteht, und ferner wird darauf die Schutzschicht 9 aufgetragen.
- Für das Verfahren zum Herstellen der Überzugsschicht 4 besteht keine Beschränkung auf Sputtern, sondern es kann z. B. ein Wärmezersetzungsverfahren sein, solange damit eine Überzugsschicht 4 mit einer Dicke von 50 nm bis 600 nm erhalten werden kann. Auch kann die Überzugsschicht 4 hergestellt werden, nachdem das Aufzeichnungsmedium 2 und die Schutzschicht 9 abgeschieden wurden.
- Da, wie oben beschrieben, das transparente Substrat 5 mit niedrigem Widerstand die Überzugsschicht 4, die auf einer Fläche des transparenten Substrats 1 ausgebildet ist, aufweist, wobei die Überzugsschicht 4 aus dem transparenten, leitenden Überzug besteht, und da dabei der spezifische Widerstand an der Oberfläche des transparenten Substrats 5 mit niedrigem Widerstand nicht höher als 1 x 10¹&sup6; Ω cm ist, werden statische Ladungen dann, wenn solche auf dem optischen Aufzeichnungsträger erzeugt werden, durch das transparente Substrat 5 mit niedrigem Widerstand nach außen beseitigt. Demgemäß besteht geringere Wahrscheinlichtkeit, daß der optische Aufzeichnungsträger statische Ladungen erzeugt und Staub anzieht. Im Ergebnis kann die Oberfläche des transparenten Substrats 5 mit niedrigem Widerstand sauber gehalten werden, wodurch die Erzeugung von Störsignalen beim Aufzeichnen, Abspielen oder Löschen von Information verringert ist.
- Bei diesem Ausführungsbeispiel umfaßt das transparente Substrat 5 mit niedrigem Widerstand das transparente Substrat 1 und die Überzugsschicht 4 aus dem transparenten, leitenden Überzug, wobei die Überzugsschicht 4 auf dem transparenten Substrat ausgebildet ist, jedoch bsteht für das transparente Substrat 5 mit niedrigem Widerstand keine Beschränkung auf den vorstehend genannten Aufbau. Es kann aus leitendem Glas bestehen, das V&sub2;O&sub3;, WO&sub3;, MoO&sub3;, TiO&sub2;, Fe&sub2;O&sub3; oder ein anderes Material enthält. Genauer gesagt, können Störsignale verringert werden, solange das transparente Substrat 5 mit niedrigem Widerstand lichtdurchlässig ist und der spezifische Widerstand an seiner Oberfläche im Bereich von mehr als 0 Ω cm bis 1 x 10&sup6; Ω cm liegt.
Claims (17)
1. Optischer Aufzeichnungsträger, auf dem Daten unter
Verwendung von Licht mit vorgegebener Wellenlänge, das auf eine
Seite desselben trifft, aufgezeichnet, gelöscht und/oder
abgespielt werden, wobei der Träger ein transparentes Substrat
(1) und ein Aufzeichnungsmedium (2) mit Antireflexionsaufbau
aufweist, das auf derjenigen Seite des Substrats liegt, die
der Lichteinfallsseite abgewandt ist, gekennzeichnet durch
eine optische Dünnfilmschicht (3) mit mindestens einem Film
(3a, 3b), der so angeordnet ist, daß er das einfallende
Licht mit der vorgegebenen Wellenlänge zum
Aufzeichnungsmedium durchläßt, wobei die Filmdicke in der optischen
Dünnfilmschicht dergestalt ist, daß sie aufgrund des
Interferenzeffekts an ihr bei der vorgegebenen Wellenlänge
minimales Reflexionsvermögen aufweist, und sie einfallendes
Licht bei Wellenlängen, die sich von der genannten
vorgegebenen Wellenlänge unterscheiden und die innerhalb eines
vorgegebenen Bereichs des sichtbaren Spektrums liegen,
reflektiert.
2. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, bei dem
die optische Dünnfilmschicht (3) auf der Lichteinfallsseite
des Substrats angeordnet ist.
3. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, bei dem
die optische Dünnfilmschicht (3) zwischen dem Substrat und
dem Aufzeichnungsmedium angeordnet ist.
4. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche
1 bis 3, bei dem die optische Dünnfilmschicht (3) eine oder
mehrere erste Dünnfilme (3a) mit einem höheren
Brechungsindex
als dem des transparenten Substrats sowie einen oder
mehrere zweite Dünnfilme (3b) mit einem niedrigeren
Brechungsindex als dem des transparenten Substrats aufweist,
wobei die ersten und zweiten Dünnfilme abwechselnd
aufeinanderlaminiert sind.
5. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 4, bei dem
der erste Dünnfilm oder jeder derselben aus ZnS besteht, und
der zweite Dünnfilm oder jeder derselben aus MgF&sub2; besteht.
6. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 4, bei dem
die Materialien für den ersten und den zweiten Dünnfilm
anorganische, transparente, dielektrische Materialien sind,
die aus folgendem ausgewählt sind: 1) Sulfiden wie Sb&sub2;S&sub3; und
CdS; 2) Oxiden wie TiO&sub2;, CeO&sub2;, WO&sub3;, SiO, Al&sub2;O&sub3; und SiO&sub2;; 3)
Fluoriden wie CaF&sub2;, LiF und NaF; 4) Nitriden wie SiN und AlN
und 5) Chloriden wie PbCl&sub2;, um die vorgegebene Beziehung
zwischen den Brechungsindizes des ersten und des zweiten
Films und des transparanten Substrats zu erfüllen.
7. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche
1 bis 3, bei dem die optische Dünnfilmschicht aus einem
einzelnen optischen Dünnfilm besteht.
8. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche
4 bis 7, bei dem der Dünnfilm (3a, 3b) oder jeder derselben
ein transparenter, dielektrischer Dünnfilm ist.
9. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche
4 bis 8, bei dem der Dünnfilm oder jeder derselben einen
Brechungsindex und eine Dicke aufweist, deren Produkt ein
ganzzahliges Vielfaches der Hälfte der vorgegebenen
Wellenlänge des Lichts ist, das durch die optische Dünnfilmschicht
(3) hindurchzustrahlen ist.
10. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche
4, 5, 6 oder 8 in direkter oder indirekter Abhängigkeit von
Anspruch 4, bei dem der erste Dünnfilm (3a) oder jeder
derselben einen Brechungsindex und eine Dicke aufweist, deren
Produkt ein ganzzahliges Vielfaches der Hälfte der
vorgegebenen Wellenlänge des Lichts ist, das durch die optische
Dünnfilmschicht (3) hindurchzustrahlen ist, und der zweite
Dünnfilm (3b) oder jeder derselben eine Dicke aufweist, die
sich von demjenigen Wert unterscheidet, dessen Produkt mit
dem Brechungsindex das genannte ganzzahlige Vielfache
bildet.
11. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche
1 bis 10, ferner mit einer transparenten Schicht (4) mit
niedrigem Widerstand, mit einem so niedrigen spezifischen
Widerstand, daß das Anhaften von Staub an der Oberfläche des
Trägers, wie durch statische Ladungen hervorgerufen,
verhindert ist, wobei die Schicht auf der Lichteinfallsseite des
transparenten Substrats ausgebildet ist.
12. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der Ansprüche
1 bis 10, bei dem das transparente Substrat einen
Oberflächenwiderstand von 1 x 10&sup6; Ω cm oder weniger aufweist und
bei dem eine Schutzschicht (9) vorhanden ist, die auf
derjenigen Fläche des Aufzeichnungsmediums (2) ausgebildet ist,
die vom transparenten Substrat mit niedrigem Widerstand
entfernt liegt.
13. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 12, bei dem
das transparente Substrat (5) mit niedrigem Widerstand aus
einem transparenten Substrat (1) und einer Überzugsschicht
(4) besteht.
14. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 13, bei dem
die Überzugsschicht (4) aus einem transparenten, leitenden
Überzug aus einem Übergangsmetallelementoxid wie SnO&sub2;, In&sub2;O&sub3;
und CdO besteht und sie eine Dicke von 50 nm bis 600 nm
aufweist.
15. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 12, bei dem
das transparente Substrat mit niedrigem Widerstand aus
leitendem Glas besteht, das ein Oxid oder mehrere enthält.
16. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 15, bei dem
das eine Oxid oder die mehreren aus der aus V&sub2;O&sub3;, WO&sub3;, MoO&sub3;,
TiO&sub2; und Fe&sub2;O&sub3; bestehenden Gruppe ausgewählt ist/sind.
17. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der
vorstehenden Ansprüche, bei dem das transparente Substrat aus
Kunststoff wie Polycarbonatharz oder aus Glas besteht.
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