DE68920137T2 - Bremsvorrichtung mit befestigung eines bowdenzugs. - Google Patents
Bremsvorrichtung mit befestigung eines bowdenzugs.Info
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Description
- In der US-A-4753325 von Jaksic ist eine Baugruppe für eine Feststellbremse offenbart, bei der eine Blindkabelverbindung offenbart ist, mittels der ein flexibles und elastisches Feststellbremskabel mit einem Feststellbremshebel verbindbar ist, wobei eine schraubenförmige Führungsfeder zur Führung des Kabels zu einer geneigten Rampenfläche am Hebel verwendet wird. Da das Ende des Kabels während des Einsetzen des Kabels über die Führungsfeder allmählich die Rampenfläche heraufgeleitet wird eine Position erreicht, in der das Kabelende sich durch eine Öffnung in der Rampenfläche erstreckt. Auf diese Weise wird das Kabel in einen Aufnahmeschlitz zur automatischen Verbindung des Kabelendes mit dem Hebel eingeführt. Bei dieser bekannten Konstruktion ist die Herstellung des Rampenbereichs des Hebels relativ aufwendig und erfordert eine Anzahl von Herstellungsschritten, da eine relativ eigenartige Schlitzkonfiguration in der Rampenfläche benötigt wird und da eine gekrümmte Wandfläche mit einem Rückhaltelippenende zum Halten des Kabelendes in einer Linie während der Blindverbindung des Feststellbremskabels benötigt wird. Folglich erfordert die Herstellung des Feststellbremshebels eine relativ große Anzahl von Herstellungsschritten, wodurch die resultierenden Kosten für den Hebel steigen. Aufgrund der Anordnung der oben erwähnten gekrümmten Wand mit der überhängenden Rückhaltelippe ist weiterhin ein Entfernen des Kabels vom Hebel sehr umständlich und nur schwer zu erreichen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die obenerwähnten und weitere Nachteile der bekannten Baugruppe für eine Feststellbremse mit Blindverbindung zu vermeiden und eine verbesserte Konstruktion bereitzustellen, bei welcher der Feststellbremshebei leicht und ökonomisch aus einem Blech eines Flachmetallvorrats herstellbar ist.
- Eine Hauptaufgabe der Erfindung ist, eine Baugruppe für eine Feststellbremse mit Blindverbindung dahingehend zu verbessern, daß der Festellbremshebel aus einem Blech eines Flachmetallvorrats hergestellt ist und eine geneigte Rampenfläche in einer Ebene aufweist, die parallel zur Achse des Hebels und unter einem spitzen Winkel relativ zur Achse des Kabels geneigt ist, wobei die Rampe in einer einfachen Weise zur Bestimmung eines Schlitzes gegabelt ist, der das Kabel in der verbundenen Stellung aufnimmt. Ein Paar von zusammenwirkenden, halbkreisförmigen Armen ist einteilig mit dem Hebel gebildet und definiert einen im wesentlichen ringförmigen Federstützbereich, der vor der Rampenfläche angeordnet ist und ein Ende der Führungsfeder aufnimmt.
- Gemäß einer weiteren Aufgabe der Erfindung, weist die Führungsfeder Bereiche auf, in denen sie enge Windungen aufweist, durch welche die Verbindung der Feder zum Hebel und/oder zur Stützplatte verbessert wird. Bei einem Ausführungsbeispiel sind die engen Windungen an den Enden der Feder angeordnet. Folglich sind die Windungen des Federbereichs, der durch die Öffnung in der Stützplatte hindurchtritt, eng gewunden, um eine Lateralbewegung der Feder relativ zu dieser Öffnung zu verhindern. Am anderen Ende verbessern die engen Windungen den Eintritt des Federendes in den im wesentlichen ringförmigen Federstützbereich des Hebels. Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel bilden die engen Windungen einen glockenförmigen Bereich mit einem größeren Außendurchmesser, der von den zugehörigen Federenden beabstandet ist. Folglich begrenzt ein glockenförmiger Bereich das Naß der Auswärtsbewegung der Feder relativ zur Stützplattenöffnung, in der die Feder montiert ist, und der andere glokkenförmige Bereich begrenzt das Ausmaß, in dem die Feder in den ringförmigen Federstützbereich des Hebels eintritt.
- Schließlich ist es Aufgabe der Erfindung, eine Hebelkonstruktion mit der obenerwähnten gegabelten Rampenstruktur bereit zustellen, bei der das flexible Feststellbremskabel in einfacher Weise mit dem Hebel verbindbar und von diesem trennbar ist.
- Schließlich ist es noch Aufgabe der Erfindung, den Hebel von einem Blech eines Flachmetallvorrats durch eine begrenzte Anzahl von einfachen Press-, Biege-, und Bearbeitungsschritten herzustellen, wodurch die Kosten des Hebels reduziert werden. Gemäß eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung ist der ringförmige Federstützbereich des Hebels durch zwei sich gegenüberliegend erstreckende Fortsätze gebildet, die zur Bildung zweier zusammenwirkender halbkreisförmiger Arme umgebogen sind. Um die Bewegung des Federendes relativ zu diesem Federstützbereich zu begrenzen, können die halbkreisförmigen Arme mit radial nach innen abstehenden Nasen gebildet sein, die als Anschläge für die Federn dienen.
- Gemäß eines weiteren Merkmals der Erfindung weist der Rampenbereich des Hebels eine einteilige Verlängerung auf, die an dem zugehörigen Bremsschuh während der Blindverbindung von Kabel und Rampenbereich anliegt, wodurch ein ausreichender Abstand von Rampenbereich und Schuh aufrechterhalten wird, um ein Heraufgleiten des Kabelendes an das Ende der Rampe zu ermöglichen und ein Eintreten des Kabels in den Aufnahmeschlitz in der Rampe zu gestatten.
- Als letztes liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Blindeintrittskabelinstallationsanordnung bereitzustellen, mittels der dem Hersteller möglich ist, die Bremsbaugruppen und Trommeln vollständig an einem Ort in einem Achsgehäuse einzubauen und das flexible Kabel zu einem anderen Zeitpunkt oder an einem anderen Ort zu installieren, wodurch die Möglichkeit einer Beschädigung von Teilen faktisch ausgeschlossen wird und die Anforderungen für eine kostenintensive und zeitintensive Überarbeitung zur Entfernung und zum Ersetzen von beschädigten Teilen nicht mehr notwendig ist, so daß der Hersteller beträchtliche Kosten spart.
- Schließlich ist es noch Aufgabe der Erfindung, einen mechanischen Bremsbetätigungshebel bereit zustellen, der einfach und ökonomisch herstellbar und zusammenbaubar ist, sowie an unterschiedliche Bremstypen und Bremsgrößen einfach anpaßbar ist.
- Die Baugruppe für eine Feststellbremse mit Blindverbindung gemäß der Erfindung ist durch die Merkmale nach Anspruch 1 gegeben.
- Im folgenden wid die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Figuren näher erläutert.
- Es zeigen:
- Fig.1 eine perspektivische Vorderansicht einer Modifikation eines bekannten Feststellbremsgeräts mit Blindkabelverbindungseinrichtung;
- Fig.2 eine Vorderansicht des Feststellbremshebels nach Figur 1;
- Fig.3 eine detaillierte rechte Seitenansicht des Hebels entlang der Linie 3-3 aus Figur 1;
- Fig.4 einen Schnitt entlang der Linie 4-4 aus Figur 2;
- Fig.5a bis 5f detaillierte Vorderansichten zur Darstellung der Blindkabelverbindung von flexiblen, inneren Bremskabel und Hebel nach Figuren 1 bis 4, wobei bestimmte Teile im Schnitt dargestellt sind;
- Fig.6 eine perspektivische Vorderansicht einer verbesserten Feststellbremsbaugruppe gemäß der Erfindung;
- Fig.7 u. 8 Vorderansicht und rechte Seitenansicht des Feststellbremshebels nach Figur 6;
- Fig.9 einen Schnitt entlang der Linie 9-9 aus Figur 7;
- Fig. 10a bis 10j entsprechende Drauf- und Schnittansichten einer Blindkabelverbindung von innerem Bremskabel und Hebel nach Figur 6;
- Fig.11 eine perspektivische Ansicht eines modifizierten zweiten Ausführungsbeispiels des verbesserten Feststellbremsgeräts der vorliegenden Erfindung bei einem der Hinterräder eines Fahrzeugs;
- Fig.12 eine Ansicht auf einen umgedrehten Hebel nach Figur 11;
- Fig. 13 u. 14 Schnittansichten entlang der Linie 13-13 und 14-14 aus Figur 12;
- Fig. 15a bis 15j detaillierte Draufsichten und entsprechende Schnittansichten zur Darstellung einer Blindkabelverbindung von innerem Bremskabel und Hebel nach Figur 11;
- Fig. 16 u. 17 Festellbremsheben und Kabelmontagegruppen mit entsprechend erstem und zweitem Ausführungsbeispiel für eine Führungsfeder;
- Fig.18 ein drittes Ausführungsbeispiel für eine Führungsfeder, welche zwischen einer Stützplatte und dem zugehörigen Feststellbremshebel angeordnet ist; und
- Fig. 19 bis 21 eine longitudinale Kompression der Führungsfeder während der Verbindung eines selbstverbindenden Formstückes mit einem äußeren Führungsteil mit der Stützplatte.
- Im folgenden wird insbesondere anhand der Figuren 1 bis 4 ein Bremsgerät für ein Fahrzeug dargestellt. Das Bremsgerät weist eine stationäre Stützplatte 2 auf, an der ein Paar von Bremsbacken 4 und 6 angeschlossen ist, die durch einen bekannten Bremszylinder 8 betätigbar sind. Zwischen den Bremsbacken ist ein festes Spreizelement 10 angeordnet und eine bekannte mit Gewinde versehene Einstelleinrichtung 12 ist mit den Bremsbakken auf der gegenuberliegenden Seite vom Spreizelement des Bremszylinders 8 erbunden. Ein Feststellbremshebel 14 ist verschwenkbar am Spreizelement 10 zur Betätigung der Bremsbacken in Richtung einer Bremsstellung gelagert. Der Feststellbremshebei ist um eine Schwenkachse 15 durch das innere Kabel 16 einer Kabelbaugruppe für eine Feststellbremse mit einem äußeren Führungsbauteil 18 verschwenkbar zu betätigen. Das innere Kabel erstreckt sich in Längsrichtung durch eine schraubenförmige Führungsfeder 20, die an einem Ende durch eine Öffnung in der Stützplatte 12 hindurchtritt und an ihrem anderen Ende mit einem transversal angeordneten Federstützbereich 14a verbunden ist, welcher einteilig mit dem Feststellbremshebel 14 gebildet ist. Beabstandet von dem Federstützbereich 14a ist ein Rampenbereich 14b angeordnet, der eine schräge Rampenwand 14c mit einer Rampenoberfläche aufweist, die sich unter einem spitzen Winkel α zur Achse des Federstützbereichs 14a erstreckt, siehe beispielsweise Figur 2, wobei die Rampenfläche ebenfalls unter einem spitzen komplementären Winkel β zur Längsachse des Hebels 14 geneigt ist. Folglich, wie in Figur 4 dargestellt, hat der Rampenbereich 14b einen im allgemeinen U-förmigen Querschnitt und weist eine Rampenwand 14c auf, in der ein vertikaler Schlitz 24 angeordnet ist. Dieser nimmt das innere Kabel 16 auf, wenn dies mit dem Rampenbereich 14b, wie im folgenden beschrieben, verbunden wird.
- Nach den Figuren 5a bis 5f wird zur Verbindung des inneren Kabels mit dem Hebel 14 das vergrößerte Ende 16a des inneren Kabels 16 allmählich vorrückend über die Führungsfeder 20 eingeführt, bis es durch den kreisförmigen Federstützbereich 14a des Hebels 14 nach Figur 5a hindurchtritt. Wenn das gerundete Ende des inneren Kabels 16 auf die Rampenwandoberfläche 14c nach Figur 5d trifft, wird das Ende 16a nach Figuren 5b und 5c entlang der Rampenoberfläche 14c nach oben geführt. Erreicht das Kabelende 16a das vergrößerte obere Ende des Schlitzes 24 nach Figur 5d, überwindet der vergrößerte Bereich 16a die entsprechende Kante des Schlitzes und das Kabel kehrt in seine ursprünglich lineare Konfiguration aufgrund seiner inhärenten Elastizität gemäß der Figuren 5e und 5f zurück, wodurch das vergrößere Ende 16a in einer entsprechenden Ausnehmung innerhalb des Rampenbereichs 14b sitzt. Auf diese Weise wird das innere Kabel 16 am Hebel 14 nach Figur 5f festgelegt. Nach Verbindung des inneren Kabels mit dem Hebel führt ein Spannen des Kabels dazu, daß der Hebel 14 sich in Uhrzeigerrichtung um die durch das Spreizelement 10 bestimmte Schwenkachse 14 dreht, wodurch die Bremsbacken nach außen in Richtungen verstellt werden, in denen sie mit der zugehörigen Bremstrommel in engem Bremseingriff sind.
- Nach den Figuren 5b bis 5f ist das Endstück 16a des inneren Kabels zwischen den parallelen Flächen der Nasenabschnitte 14b und dem Hebel 14 angeordnet, da das Kabel in Richtung der Verbindungsstellung nach Figur 5f versetzt ist. Daher ist das innere Kabel relativ unzugänglich in einem Fall, in dem es vom Feststellbremshebel 14 abgebaut werden soll. Der Hebel 14 ist vorzugsweise aus einem Metallblech eines flachen Metallvorrats hergestellt und eine relativ große Anzahl von Biege- und Pressschritten ist erforderlich, um den geschlitzten Rampenbereich 14 des Hebels zu bilden. Weiterhin wird der im allgemeinen ringförmige Federstützbereich 14a durch Umbiegen eines einzelnen Nasenbauteils in eine im wesentlichen kreisförmige Anordnung gebildet, wodurch eine axiale Öffnung zur Aufnahme des entsprechenden Endes der schraubenförmigen Führungsfeder 20 gebildet ist.
- Ein verbessertes Feststellbremsgerät gemäß der vorliegenden Erfindung nach den Figuren 6 bis 9 weist einen verbesserten Feststellbremshebel 114 auf, der aus einem Metallblech eines flachen Metallvorrats gepreßt und geformt ist und an einem Ende einen im wesentlichen ringförmigen Federstützbereich 114a und einen Rampenbereich 114b aufweist. Der transversal angeordnete ringförmige Federstützbereich 114a weist ein Paar von einteiligen Armabschnitten 114g und 114h (Figur 8) auf, die zur Bildung einer zusammenwirkenden halbkreisförmigen Konfigurationen umgebogen sind. Dadurch wird eine im wesentlichen ringförmige Öffnung zur Aufnahme des zugehörigen Endes des schraubenförmigen Führungsfeder 120 gebildet. Die Rampenwandoberfläche 114c ist unter einem Neigungswinkel α' relativ zur Achse des Federstützbereichs 114a nach Figur 9 geneigt. Die Rampenoberfläche ist in einer Ebene im wesentlichen parallel zur Längsachse des Hebels 114 enthalten. Diese Rampenwand 114c ist durch eine einfache Schlitzöffnung 140 gegabelt, wobei sich die Schlitzöffnung von einer oberen Kante der Rampenwand 114c nach unten erstreckt.
- Entsprechend zu einem wichtigen Merkmal dieses Ausführungsbeispiels weist der Rampenbereich 114b eine Verlängerung 114f auf, die sich auswärts von der rechten Seite des Hebels nach den Figuren 7 und 10a erstreckt, wodurch sie mit der zugeordneten Bremsbacke 106 in Anlage ist und die Rampenwand 114c von der Bremsbacke beabstandet hält und eine Verbindung des inneren Bremskabels 116 mit Hebel 114 ermöglicht. Genauer gesagt, während das innere Bremskabel allmählich durch den Endbereich der schraubenförmigen Führungsfeder 120, durch die Öffnung 122 in der Stützplatte, durch die Führungsfeder 120 und durch den Federstützbereich 114a vorrückt, gerät das vergrößerte Ende 116a mit der Rampenoberfläche 114c nach Figuren 10c und 10d in Anlage, wodurch das abgerundete Ende 116a auf der Rampenfläche 114c nacn oben gleitet, siehe Figuren 10e und 10f. Ein weiteres Einsetzen des inneren Kabels 116 führt dazu, daß der vergrößerte Bereich 116a über die obere Kante der Rampenwand 114 gelangt (Figuren 10g und 10h), woraufhin das innere Kabel 116 seitlich nach unten durch den Schlitz 140 in die Position der Figuren 10i und 10j verrückt. Schließlich erreicht der vergrößerte Kopfbereich 116a einen Passsitz hinter dem gegabelten Rampenbereich 114c und ist in dieser Stellung nach Figur 10j gehalten. Das innere Kabel ist nun mit dem Feststellbremshebel 114 verbunden, wobei durch Spannen des inneren Kabels 116 eine Schwenkbewegung des Hebels 114 zum Andrücken der Bremsbacken gegen die zugehörige Bremstrommel verursacht wird.
- Es ist wichtig anzumerken, daß bei dem verbesserten Ausführungsbeispiel der Figuren 6 bis 10 das innere Kabel einfach vom Feststellbremshebel abbaubar ist. Genauer gesagt, ist nach Figur 10j ein Freiraum 142 zwischen dem inneren Kabel 116 und der benachbarten Hebeloberfläche gebildet, in den ein passender Schraubendreher, eine Ahle oder dergleichen eingeschoben werden kann, um das innere Kabel in die Position nach Figur 10h anzuheben, woraufhin das innere Kabel 116 seitlich vom Hebel 114 wegrückbar ist und in Längsrichtung von der Bremsbaugruppe über die schraubenförmige Führugnsfeder 120 abgezogen werden kann. Während der Montage und Demontage des Geräts ist die Rampenwand 114 beabstandet von der zugehörigen Oberfläche des Bremsbakkens 116 durch die Verlängerung 114f gehalten, wie in Figur 10a gestrichtelt dargestellt. Dadurch wird eine gegenseitige Störung von vergrößertem Endbereich 116a und Bremsbacke 106 vermieden.
- Gemäß des in den Figuren 11 bis 15 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiels wird der im allgemeinen ringförmige Federstützbereich 214a durch ein Paar von zusammenwirkenden halbkreisförmigen Nasenabschnitten 214g und 214h wie bei dem vorangehenden Ausführungsbeispiel gebildet. Um das Ausmaß der Bewegung der schraubenförmigen Führungsfeder 220 in Richtung des geneigten Rampenbereichs 214b zu beschränken, sind die Arme 214g und 214h entsprechend mit radial nach innen gerichteten Stoppanschlägen 214i und 214j nach Figur 13 ausgebildet. Folglich begrenzen die Stoppanschläge das Ausmaß des Einsetzens der Feder 220, wie in Figur 15a zu sehen ist. Nach Figur 15b ist die Rampenoberfläche zur Achse des Federstützbereichs 214a unter einem spitzen Winkel α" geneigt, wobei die Rampenoberfläche in einer Ebene im allgemeinen parallel zur Längsachse des Hebels 214 enthalten ist. Nach den Figuren 15c bis 15j wird das Kabel zur Verbindung des inneren Kabels 216 mit dem Feststellbremshebel 214 allmählich vorrückend über die Führungsfeder eingeführt, so daS das vergrößerte Endstück 216a auf der geneigten Rampenoberfläche 214c nach oben gleitet, bis das vergrößerte Endstück über die obere Kante der geneigten Rampenwand 214c gelangt (Figur 15h), woraufhin das innere Kabel 216 durch den Schlitz 240 aufgenommen ist und der vergrößerte Kopfbereich 216a hinter der geneigten Rampenwand 214c eingepaßt ist, so daß inneres Kabel 216 und Feststellbremshebel 214 miteinander verbunden sind.
- Es ist offensichtlich, daß der Feststellbremshebel 214 aus einem Metallblech eines flachen Metallvorrats durch eine minimale Anzahl von einfachen Press- und Formungsschritten hergestellt ist. Folglich ist die geneigte Wand 214c von der Ebene des Hebels 214 nach oben abgebogen, woraufhin der Schlitz 240 in der Rampenwand 214c hergestellt wird, um den gegabelten Bereich 214m und 214n zu bilden. Der Federstützbereich 214a wird einfach dadurch gebildet, daß die einteiligen Armabschnitte 214g und 214h nach oben in eine halbkreisförmige Konfiguration umgebogen werden. Daher wird der Feststellbremshebel durch eine begrenzte Anzahl von Herstellungsoperationen und mit minimalen Kosten hergestellt.
- Gemäß eines weiteren wichtigen Merkmals der Erfindung weist die schraubenförmige Führungsfeder ausgewählte Abschnitte mit enggewundenen Wicklungen auf, wodurch die Verbindung der Feder mit der Stützplatte und/oder dem Feststellbremshebel verbessert wird. Nach Figur 16 weist die Feder 320 einen glockenförmigen vergrößerten Bereich 320a mit eng gewundenen Wicklungen benachbart zur Stützplatte 302 auf. Dies begrenzt das Ausmaß der Bewegung der Feder auswärts zur Stützplatte. An ihrem rechten Ende erstreckt sich die Feder 320 in den Federstützbereich 314a des Feststellbremshebels 314.
- Bei der Modifikation nach Figur 17 weist die Feder glockenförmige Bereiche 420a und 420b beabstandet von den Federenden auf, wodurch eine Auswärtserstreckung der Feder 420 relativ zur Stützplatte 402 und eine Einwärtserstreckung der Feder relativ zum Federstützbereich 414a des Feststellbremshebels 414 beschränkt ist. Folglich wird die Feder genau positioniert und in ihrer Verbindung mit der Stützplatte 402 und dem Feststellbremshebel 414 in ihrer montierten Stellung nach Figur 17 gehalten.
- Gemäß Figur 18 weist die Feder an einem Endstück einen eng gewundenen Bereich 520a auf, der sich innerhalb der Stützplattenöffnung erstreckt. An ihrem anderen Ende weist die Feder ein eng gewundenes Endstück 420b auf, das sich in den im wesentlichen ringförmigen Federstützbereich 514a des Feststellbremshebels 514 erstreckt. Aufgrund dieser eng gewundenen Windungen des Bereichs 520a ist eine laterale Verstellung der Feder relativ zur Öffnung in der Stützplatte 502 vermieden und an ihrem anderen Ende ermöglicht der eng gewundene Federbereich 520b ein einfaches Einführen des Federendes in den ringförmigen Federstützbereich 514a.
- Bei jedem der Ausführungsbeispiele der Feder erstreckt sich die Feder bis zu einem bestimmten Grade an einem Ende durch die in der Stützplatte enthaltenen Öffnung. Gemäß der Figuren 19 bis 21 ist das äußere Führungsbauteil 617 in bekannter Weise mit einem Selbstverbindungspaßstück 650 versehen, wie es beispielsweise in der US-RE-30850 von Gordy et.al. beschrieben ist. Nach Figur 20 wird das vergrößerte Endstück 616a des inneren Kabels in den vorstehenden Endbereich 620c der Feder 620 eingeführt, woraufhin die Feststellbremsführung allmählich eingeführt wird, bis das Paßstück 650 innerhalb der Öffnung der Stützplatte 602 nach Figur 21 einschnappt. Es sei angemerkt, daß die Feder 620 durch das Paßstück 650 bis zu einem Punkt komprimiert ist, in dem der glockenförmige Bereich 620a und der Endbereich 620c der Feder 620 nun auf der rechten Seite der Stützplatte 620 nach Figur 21 angeorndet sind.
- Folglich ist die Feder 620 im Vergleich zu ihrer unkomprimierten Anordnung nach Figur 20 in Figur 21 in ihrer komprimierten Anordnung dargestellt, wodurch der Feststellbremshebel in Richtung einer Bremsfreigabestellung vorgespannt ist.
Claims (13)
1. Baugruppe für eine Feststellbremse mit Blindverbindung zum
Betätigen von Bremsbacken relativ zu einer einem Rad eines
Fahrzeugs zugeordneten Bremsfläche mit:
(a) einer Stützplatte (102, 202);
(b) einem flachen Feststellbremshebel (114, 214),
welcher an einem ersten Ende verschwenkbar mit
der Stützplatte verbunden ist, um eine
Schwenkbewegung parallel und beabstandet zur
Stützplatte auszuführen;
(c) einer schraubenförmigen Führungsfeder (120,
220), welche sich mit einem Ende durch eine
erste, in der Stützplatte ausgebildete
Öffnung erstreckt, wobei der
Feststellbremshebel an seinem zweiten Ende einen
transversal angeordneten Federstützbereich
(114a, 214a) zum Abstützen des anderen
Endes der Führungsfeder aufweist;
(d) einer Baugruppe für ein koaxiales
Feststellbremskabel mit einem flexiblen und
elastischen Innenkabel (116, 216), welches
sich durch die Führungsfeder erstreckt und
an einem Ende einen vergrößerten
Endbereich (116a, 216a) aufweist; und
(e) einer Einrichtung zur Verbindung des einen
Endes des Innenkabels mit dem zweiten Ende
des Hebels, welcher einen integralen
Rampenabschnitt (114b, 214b) aufweist,
der eine Rampenfläche (114c, 214c)
aufweist, welche einer Achse des
Federstützbereichs (114a, 214a)
gegenüber liegt und unter einem spitzen
Winkel (α', α") zu diesem verläuft,
wobei der Rampenabschnitt so
angeordnet ist und eine solche Größe und
Konfiguration aufweist, daß der vergrößerte
Endbereich des Innenkabels nach
aufeineinanderfolgendem Einführen durch die
Öffnung der Stützplatte, durch die Feder
und durch den Federstützbereich in
gleitende Anlage mit der Rampenfläche bringbar
ist, wobei während der Blindverbindung
des Innenkabels mit dem Hebel der
vergrößerte Endbereich des Innenkabels
anfänglich die Rampenfläche hinaufgleitet
und darauffolgend durch eine
Kabelmontageöffnung (140, 240) hindurchtritt, um
in entgegengesetzter Richtung in eine
verbundene Stellung abgelenkt zu werden,
in der das Innenkabel in der
Montageöffnung durch Anlage des vergrößerten
Endbereichs an einer Rückseite des
Rampenabschnitts gehalten ist, und wobei der
Rampenabschnitt (114b, 214b) des
Bremshebels, der aus einem flachen Bauteil
gebildet ist, die Kabelmontageöffnung
(140, 240) enthält und auf einer Seite
des einen Hebelendes angeordnet ist,
wodurch die Rampenfläche (114c, 214c) in
einer Ebene enthalten ist, die unter
dem spitzen Winkel (α', α") relativ zur
Fläche des Hebels (114, 214) geneigt ist,
und wobei der Federstützbereich (114a,
214a) direkt gegenüberliegend und
beabstandet
vom Rampenbereich (114b, 214b) auf der
anderen Seite des zweiten Hebelendes
angeordnet ist.
2. Baugruppe für eine Feststellbremse mit Blindverbindung nach
Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das flache Bauteil zum Bilden eines Bremshebels (114, 214)
aus einem Blech eines Flachmetallvorrats gebildet ist.
3. Baugruppe nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rampenbereich (114b, 214b) eine Haltevorrichtung (114f)
aufweist, um die Rampenfläche auf Abstand zur zugeordneten
Bremsschuhfläche während der Blindverbindung des Innenkabels zu
halten.
4. Baugruppe nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Rampenbereich (114b, 214b) zur Bildung eines Schlitzes
(140, 240) gegabelt ist, wobei bei dem Kabel in verbundener
Position das Innenkabel (116, 216) vom Schlitz aufgenommen ist.
5. Baugruppe nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Federstützbereich (214a) im wesentlichen ringförmig ist
und durch ein Paar von gegenüber angeordneten,
zusammenwirkenden integralen halbkreisförmigen Armbereichen (214g, 214h)
gebildet ist, wobei die Feder (220) sich mit einem Ende innerhalb
des ringförmigen Stützbereichs in Richtung der Rampenfläche
erstreckt, und daß eine Einrichtung (214i, 214j, 420b, 520b)
angeordnet ist, welche die Einschublänge der Feder relativ zum
ringförmigen Bereich in Richtung der Rampenfläche einschrankt.
6. Baugruppenach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federeinschränkeinrichtung wenigstens einen radial nach
innen gerichteten Nasenabschnitt (214i, 214j) aufweist, welcher
an dem Federstützbereich des Hebels benachbart zur Rampenfläche
angeordnet ist.
7. Baugruppe nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federeinschränkeinrichtung einen ersten vergrößerten
Bereich (420b) an der Feder (420) aufweist, wobei der
vergrößerte Bereich einen größeren Durchmesser als der des
Federstützbereichs (414a) aufweist.
8. Baugruppe nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder (420) einen zweiten vergrößerten Bereich (420a)
benachbart und beabstandet vom anderen Ende der Feder aufweist,
wobei der Durchmesser des zweiten vergrößerten Bereichs größer
als der der Stützplattenöffnung ist, wodurch das Ausmaß der
Bewegung der Feder (420) nach außen durch die Stützplattenöffnung
begrenzt ist.
9. Baugruppe nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feststellbremsführung ein äußeres Führungsbauteil (617)
und weiterhin ein selbstverbindendes Formstück (650) aufweist,
welches am Ende des äußeren Führungsbauteils (617) zur
Verbindung dieses mit der Stützplatte (602) angeordnet ist, wenn das
äußere Führungsbauteil in Richtung Stützplatte versetzt ist,
wodurch die schraubenförmige Führungsfeder axial komprimierbar
ist.
10. Baugruppe nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schraubenförmige Führungsfeder (520) an einem Ende
durch die Federstützeinrichtung (514) abgestützt ist, wobei
sich die Feder anfänglich unkomprimiert mit ihrem anderen Ende
durch eine Öffnung erstreckt, wobei die Feder in einem Ende
etwas hinter der Öffnung in der Stützplatte endet, wobei der
Endbereich (520a) des anderen Endes der Feder bis zu einem Punkt
auf der Feder zwischen Stützplatte und Hebel relativ eng zum
mittleren Bereich der Feder gewunden ist, wodurch eine laterale
Verstellung der Feder relativ zur Stützplatte (502) unterbunden
ist.
11. Baugruppe nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federstützeinrichtung (514a) ringförmig ist und daß
weiterhin die Feder an einem Ende in einem zweiten eng
gewundenen Bereich (520b) endet, welcher sich in die ringförmige
Stützeinrichtung (514a) erstreckt.
12. Baugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die schraubenförmige Führungsfeder (320, 420) an einem Ende
durch die Federstützeinrichtung (314a, 414a) abgestützt ist,
wobei sich die Feder in ihrer normalen, unkomprimierten
Anfangsstellung mit ihrem anderen Ende durch eine in der
Stützplatte (302, 402) ausgebildete Öffnung erstreckt und etwas
außerhalb dieser in einem Endbereich endet, wobei die Feder
einen glockenförmigen Bereich (320a, 420a) mit vergrößertem
Außendurchmesser aufweist, in dem die Wicklungen relativ eng im
Vergleich zu dem verbleibenden Bereich der Feder gewunden sind,
wobei der glockenförmige Bereich mit der Seite der Stützplatte
(302, 402) benachbart zum Hebel in Anlage ist, wodurch eine
longitudinale Verstellung der Feder weg vom Hebel (314, 414)
begrenzt ist.
13. Baugruppe nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Federstützbereich (314a, 414a) im wesentlichen
ringförmig ist und daß die Feder (320, 420) einen zweiten eng
gewundenen glockenförmigen Bereich (420b) mit vergrößertem
Außendurchmesser aufweist, welcher zwischen der Federstützeinrichtung und
der Stützplatte angeordnet ist, wobei der zweite glockenförmige
Bereich einen Durchmesser größer als der der ringförmigen
Federstützeinrichtung aufweist und so angeordnet ist, daß er
anliegt und dadurch eine longitudinale Verstellung der Feder weg
von der Stützplatte begrenzt.
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