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DE68916346T2 - Metallhalogenidentladungslampe mit verbesserter Farbwiedergabe. - Google Patents

Metallhalogenidentladungslampe mit verbesserter Farbwiedergabe.

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DE68916346T2
DE68916346T2 DE1989616346 DE68916346T DE68916346T2 DE 68916346 T2 DE68916346 T2 DE 68916346T2 DE 1989616346 DE1989616346 DE 1989616346 DE 68916346 T DE68916346 T DE 68916346T DE 68916346 T2 DE68916346 T2 DE 68916346T2
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Germany
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metal halide
discharge lamp
halide discharge
low power
iodide
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William M Keeffe
Zeya K Krasko
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Flowil International Lighting Holding BV
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GTE Products Corp
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps
    • H01J61/82Lamps with high-pressure unconstricted discharge having a cold pressure > 400 Torr
    • H01J61/827Metal halide arc lamps
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J61/00Gas-discharge or vapour-discharge lamps
    • H01J61/02Details
    • H01J61/30Vessels; Containers
    • H01J61/34Double-wall vessels or containers

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  • Discharge Lamp (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf HID-Lampen (Entladungslampen hoher Intensität) und insbesondere Metallhalogenidentladungslampen mit warmer Färbung, hoher Effizienz bezüglich der Lichtausbeute und guter Farbwiedergabe
  • Metallhalogenidlampen mit mittlerer und höherer Wattzahl, beispielsweise 175-1500 Watt, vermitteln Effizienz, Farbtemperatur und einen Farbwiedergabeindex (CRI), der den meisten Bedürfnis sen nach höherer Wattzahl im Rahmen handelsüblicher Beleuchtungsanforderungen genügt.
  • Aus der US-A-3979624 ist beispielsweise eine HID-Lampe bekannt, die als wesentliche, die Entladung aufrechterhaltende, Bestandteile Quecksilber, ein inertes ionisierbares Startgas, Natriumjodid, Lithiumjodid und Scandiumjodid umfaßt. Ausführungsbeispiele bezüglich 220, 275 und 300 Watt-Lampen werden angegeben.
  • Bis dato verfügbare Metallhalogenidlampen niedriger Wattzahl, beispielsweise weniger als 175 Watt, erzeugen jedoch Licht mit einem niedrigeren CRI als die Metallhalogenidentladungslampen mittlerer und höherer Wattzahl. Während Metallhalogenidlampen niedriger Leistung mit guter Effizienz und warmer Farbtemperatur offenbart wurden, besitzen derartige Lampen typischerweise einen niedrigeren CRI, als für viele handelsübliche Lichtanwendungen wünschenswert ist, beispielsweise besitzen derartige Lampen einen CRI von 65 oder weniger. Als Beispiel wird hierzu auf das U.S. Patent Nr.
  • 4,709,184 für Keeffe et al vom 24. November 1987 mit dem Titel "Niederleistungs-Metallhalogenidlampe" hingewiesen. Als Folge ihres niedrigeren CRI sind diese Lampen für die Verwendung bei handelsüblichen Niederleistungslichtanwendungen nicht geeignet, die einen CRI von etwa 70 oder mehr erfordern.
  • In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird eine Metallhalogenidlampe niedriger Wattzahl mit einem verbesserten CRI geschaffen. Die Metallhalogenidentladungslampe niedriger Wattzahl nach der vorliegenden Erfindung besitzt eine äußere, abgedichtete Glashülle, ein Paar elektrischer Leiter, die in die Glashülle eingesiegelt sind und durch diese hindurchführen, eine Bogenröhre, die innerhalb der äußeren Glashülle angeordnet ist und in der ein Paar voneinander in Abstand angeordneter Elektroden vorhanden ist, die mit den elektrischen Leitern derart elektrisch verbunden worden sind, daß eine Elektrode jeweils mit einem elektrischen Leiter elektrisch verbunden ist, eine in der Bogenröhre angeordnete chemische Füllung, die aus Quecksilber, metallischem Scandium, Natriumjodid, Scandiumjodid, Lithiumjodid und einem Startgas besteht, sowie einen Stützaufbau, der innerhalb der äußeren Glashülle angeordnet ist, um die Bogenröhre darin abzustützen, wobei der Stützaufbau gegenüber dem elektrischen Schaltkreis der Lampe elektrisch isoliert ist.
  • In den Zeichnungen zeigt:
  • Fig. 1 eine Querschnittsansicht einer in Übereinstimmung mit der Erfindung hergestellten Metallhalogenidlampe:
  • Fig. 2 in graphischer Darstellung die Lampenspannung und die Effizienz als Funktion der Menge an Lithiumiodidzugabe, die in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung in der Lampenfüllung vorhanden ist:
  • Fig. 3 in graphischer Darstellung die Farbtemperatur (CT) und den Farbwiedergabeindex (CRI) als Funktion der Menge an Lithiumjodidzugabe, die in der Lampenfüllung nach der vorliegenden Erfindung eingeschlossen ist; und
  • Fig. 4 den Farbwiedergabeindex (CRI) als eine Funktion von Stunden der Beleuchtungszeit (in Stunden) für Lampen nach der vorliegenden Erfindung.
  • Zwecks besseren Verständnisses der vorliegenden Erfindung mit anderen und weiteren Vorteilen nebst Fähigkeiten derselben wird auf die folgenden Darlegungen in Verbindung mit den Zeichnungen hingewiesen.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Metallhalogenidlampe niedriger Leistung mit einem verbesserten CRI. Die Metallhalogenidentladungslampe niedriger Leistung gemäß vorliegender Erfindung umfaßt eine äußere, abgedichtete Glashülle, ein Paar elektrischer Leiter, die in die Glashülle eingesiegelt sind und durch diese hindurchführen, eine Bogenröhre, die innerhalb der äußeren Glashülle angeordnet ist und in der ein Paar voneinander in Abstand angeordneter Elektroden vorhanden ist, die mit den elektrischen Leitern derart elektrisch verbunden worden sind, daß eine Elektrode jeweils mit einem elektrischen Leiter elektrisch verbunden ist, eine in der Bogenröhre angeordnete chemische Füllung, die aus Quecksilber, metallischem Scandium, Natriumjodid, Scandiumjodid, Lithiumjodid und einem Startgas besteht, sowie einen Stützaufbau, der innerhalb der äußeren Glashülle angeordnet ist, um die Bogenröhre darin abzustützen, wobei der Stützaufbau gegenüber dem elektrischen Schaltkreis der Lampe elektrisch isoliert ist.
  • In Fig. 1 der Zeichnung ist ein Beispiel einer bevorzugten Ausführungsform einer Lampe gemaß vorliegender Erfindung gezeigt. Die dargestellte Lampe besitzt eine Entladungsröhre 1 aus Quarz (auf die hierin auch als "Bogenröhre" Bezug genommen wird), die innerhalb einer äußeren, abgedichteten Glashülle 11 angeordnet ist. Es wird sehr bevorzugt, die äußere Hülle zu evakuieren, obgleich die äußere Hülle einer Lampe nach der vorliegenden Erfindung nicht evakuiert werden muß. Die äußere Hülle 11 ist hermetisch an ein Glasstielelement 14 angesiegelt, an dem ein äußeres Sockelelement 10 befestigt ist. Ein Paar elektrischer Leiter 18 und 19 ist in das Stielelement 14 eingesiegelt und durchquert dasselbe, um die Speisung der Entladungslampe mit Energie seitens einer externen, nicht gezeigten Quelle zu gewährleisten.
  • Innerhalb der äußeren Hülle 11 ist ein Stützelement 12 an dem Glasstielelement 14 befestigt, es streckt sich im wesentlichen parallel zu der Längsachse der Lampe und bildet eine kreisförmige Konfiguration 15 nahe dem oberen Teil der Hülle 11. Die kreisförmige Konfiguration 15 trachtet in Verbindung mit einem eingedrückten oberen Teil der Hülle 11 danach, die Stützstruktur 12 in der richtigen Ausrichtung und widerstandsfähig gegen durch äußere Erschütterungen hervorgerufene Deformation zu halten.
  • Von der Stützstruktur 12 wird eine Strahlungsabschirmung 13 gehalten, und zwar mittels eines ersten Bügelelements 16 und eines zweiten Bügelelements 17. Das erste und das zweite Bügelelement 16, 17 sind am Stützelement 12 angeschweißt, derart, daß sie in einer Richtung senkrecht zur Längsachse und zur Erstreckung des Stützelements 12 verlaufen. Die ersten und zweiten Bügelelemente 16 und 17 sind längs der Längsachse der Lampe voneinander in einem Abstand angeordnet, und zwar in einem Abstand, der sich nach der Dimension der Länge der Strahlungsabschirmung 13 richtet, so daß für denselben eine maximale Abstützung gewährleistet ist.
  • Innerhalb der Strahlungsabschirmung 13 befindet sich die Entladungsröhre 1. Die Entladungsröhre 1 besitzt an jedem ihrer Enden eine Quetschdichtung. Ein Paar Elektroden 2 und 3 sind in die Quetschdichtungen der Entladungsröhre 1 eingesiegelt und erstrecken sich in das Innere derselben. Die Elektroden sind mit vorzugsweise aus Molybdän bestehenden Metallfolien 4 und 5 verbunden, die in die Quetschdichtungen eingesiegelt sind. Mit den Folien 4 und 5 sind die elektrischen Leiter 6 und 7 verbunden und erstrecken sich von den Quetschdichtungen nach außen. Die elektrischen Leiter 6 und 7 sind mit dem ersten Paar elektrischer Leiter 18 und 19 elektrisch verbunden, die von dem Glasstielelement 14 vorstehen. Ein Getterpaar 20 und 21 ist an der Stützstruktur 12 befestigt und dient dazu, in Übereinstimmung mit einer am meisten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung für das Vakuum innerhalb der evakuierten äußeren Hülle 11 zu sorgen und dasselbe aufrechtzuerhalten. Die Entladungsröhre zur Verwendung in einer 100-Watt-Lampe besitzt beispielsweise einen Durchmesser von 10 mm und eine Bogenlänge von 14 mm.
  • Eine einendige Auslegung (in Fig. 1 dargestellt) mit einem Sockel vom Mogultyp, beispielsweise einem E27-Schraubsockel, erleichtert einen universellen Lampenbetrieb mit voller Ausgangsleistung in allen Brennstellungen und besitzt eine Lebenserwartung von zehntausend Stunden. Die Lampe kann auch alternativ hierzu in nicht gezeigter Weise eine zweiendige Konfiguration mit einem eingetieften Ein-Kontakt-Sockel besitzen.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt, besitzt der Stützaufbau 12 einen elektrisch leitenden "unabhängigen Rahmen", was bedeutet, daß der Rahmen von dem Schaltkreis der Lampe elektrisch isoliert ist. Wie in der vorangegangenen Beschreibung der Fig. 1 dargelegt wurde, stützt der Rahmen 12 auch die Strahlungsabschirmung 13 ab, die die Entladungsröhre 1 umgibt. Solch eine Strahlungsabschirmung ist typischerweise eine Quarzmanschette, die an einem oder an beiden Enden offen sein kann. Ist ein Ende geschlossen, dann besitzt sie typischerweise eine domförmige Gestalt.
  • Die Ausgestaltung als "unabhängiger Rahmen" wird zur Steuerung des Natriumverlusts aus der Bogenröhrenfüllung durch Unterbrechung des elektrischen Schaltkreises zwischen dem Rahmen und den elektrischen Leitern, den Elektroden der Bogenröhre und der nicht gezeigten Leistungsquelle benutzt. Der "Unabhängiger Rahmen"-Aufbau sorgt für elektrische Isolierung zwischen der Strahlungsabschirmung bzw. dem Stützaufbau für die Bogenröhre und dem äußeren Schaltkreis, was darin resultiert, daß der Rahmen und die Abschirmung auf einem positiven Potential "floaten", wodurch der Natriumelektrolyseprozeß umgekehrt wird. Die Merkmale und Vorteile des "Unabhängiger Rahmen"-Aufbaus werden vollständiger und im Detail in der U.S.-Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen Nr. 814,140 (US-A-9963790) von Robert S. White und James C. Morris beschrieben, eingereicht am 27. Dezember 1985, die sich auf eine "Metallhalogenidentladungslampe niedriger Leistung" bezieht und auf die Inhaberin der vorliegenden Anmeldung übertragen wurde.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wurde festgestellt, daß die Auslegung "Unabhängiger Rahmen" den Einschluß von Lithiumjodid in der chemischen Füllung erlaubt. Es ist der Einschluß des Lithiumjodid-Additivs in der Füllung in den spezifizierten Mengen, bei dem vorteilhafterweise festgestellt wurde, daß er eine Lampe vom Halogenidtyp niedriger Wattzahl zur Verfügung stellt, die einen Farbwiedergabeindex von zumindest 70 besitzt, was bisher bei Lampen vom Niederleistungstyp als unerreichbar galt.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt und oben kurz beschrieben, weist eine bevorzugte Ausführungsform der Lampe nach der vorliegenden Erfindung eine transparente Strahlungsabschirmung 13 aus geschmolzenem Quarz auf, die die Bogenröhre umgibt (um Wärmestrahlung einzufangen und der Bogenröhre wiederzugeben). Die Strahlungsabschirmung ist in Vakuum eingeschlossen (um Wärmeleitungsverluste von der Abschirmung auszuschließen). Der Durchmesser und die Länge der Strahlungsabschirmung werden in Abhängigkeit von den Dimensionen der Bogenröhre so gewählt, daß optimale Strahlungsverteilung erreicht wird, die in gleichförmigen Wandtemperaturen der Bogenröhre resultiert. Vgl. beispielsweise die U.S. Patentanmeldung AZ Nr. 185,755 vom 25. April 1988 (US-A-4859819).
  • Die Entladungsröhre 1 enthält eine chemische Füllung, die während des Lampenbetriebs zumindest teilweise verdampft ist. Die chemische Füllung umfaßt ein inertes Startgas, Quecksilber, metallisches Scandium und eine Mischung aus Natriumjodid, Scandiumjodid und Lithiumjodid.
  • Für eine Metallhalogenidentladungslampe vom Niederleistungstyp gemäß vorliegender Erfindung mit einer Lampenleistung von weniger als 175 Watt, beispielsweise 40-150 Watt, beträgt das Gewicht der Dosierung an metallischem Scandium vorzugsweise etwa 90-110 Mikrogramm pro Kubikzentimeter des Volumens der Bogenröhre.
  • Die Quecksilberdosierung in der chemischen Füllung einer Lampe nach der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise in Übereinstimmung mit der folgenden Formel festgelegt:
  • N(Hg) (mg/cm³) = 7.7D1/7
  • wobei D der Durchmesser der Bogenröhre in Millimetern ist. Vorzugsweise bewegt sich das molare Verhältnis von Natriumjodid zu Scandiumjodid in der chemischen Füllung im Bereich von etwa 20 : 1 bis 28 : 1, um eine gewünschte Farbtemperatur und hohe Effizienz bezüglich Lichtausbeute zu erhalten, siehe U.S. Patent 4709184.
  • Die in der Lampe nach der vorliegenden Erfindung eingeschlossene chemische Füllung umfaßt ferner eine kontrollierte Menge an Lithiumjodid. Es wurde vorteilhafterweise festgestellt, daß die Zugabe von Lithiumjodid den Farbwiedergabeindex (CRI) der Lampe signifikant erhöht, ohne die Effizienz der Lampe bezüglich der Lichtausbeute und anderer Lampenparameter zu beeinträchtigen.
  • Fig. 2 zeigt die Lampenspannung und Effizienz als eine Funktion der in der chemischen Füllung einer Lampe nach der vorliegenden Erfindung eingeschlossene Menge an Lithiumjodid. Die in Fig. 2 angegebenen Daten wurden bei Verwendung einer 100-Watt-Lampe erhalten, die eine Konfiguration aufwies, die der in Fig. 1 gezeigten entspricht und eine Quarzbogenröhre mit einem inneren Durchmesser von 10 mm und einer Bogenlänge von 14 mm aufwies. Die Menge an Lithiumjodid wurde von 0,5-6,0 mg variiert. Die Füllung umfaßte außerdem 13 mg Quecksilber, 0,13 mg metallisches Scandium, 10,7 mg Natriumjodid, 1,3 mg Scandiumjodid und 100 Torr Argon als Startgas. Diese Mengen an Lithiumjodid, Natriumjodid und Scandiumjodid entsprechen einem molaren Verhältnis von Alkalimetalljodiden (Lithiumjodid + Natriumjodid) zu Scandiumjodid von etwa 27 : 1 bis etwa 40 : 1. Die Kurve a der Fig. 2 zeigt, daß, während die Effizienz der Luminosität mit dem Anwachsen der Menge an Lithiumjodid linear abnimmt, die Betriebsspannung zunimmt (s. Kurve b).
  • In Fig. 3 werden die Farbtemperatur (Kurve c) und der CRI (Kurve d) als eine Funktion der Menge an Lithiumjodid gezeigt. Die zur Erbringung der in Fig. 3 gezeigten Resultate verwendeten Lampen sind die selben, die oben in Verbindung mit Fig. 2 beschrieben wurden. Die Farbtemperatur verbleibt nahe bei 3000 ± 100ºK. Höchst vorteilhaft wächst der CRI von etwa 75 für eine Lampe ohne Lithiumjodid in der chemischem Füllung auf etwa 74,5 für eine Lampe mit 6 mg Lithiumjodid in ihrer chemischen Füllung an. Vorzugsweise beträgt die in der chemischen Füllung der Lampe nach der vorliegenden Erfindung eingeschlossene Menge an Lithiumjodid etwa 3-5 mg pro 1,3 cm³, d. h. etwa 2-4 mg/cm³. Derartige Lampen sind durch einen CRI charakterisiert, der größer als etwa 70 ist, und durch einen Wert Lumen L pro Watt (LPW) von etwa 90.
  • Am meisten zu bevorzugen ist eine Menge an Lithiumjodid (LiI) in der chemischen Füllung der Lampe nach der vorliegenden Erfindung von etwa 4 mg pro 1,3 cm³, d. h. etwa 3 mg/cm³. Solche Lampen sind durch einen LPW-Wert von etwa 91, einen CRI-Wert von etwa 72 und eine Farbtemperatur von etwa 3000 K gekennzeichnet. Der unerwartete Zuwachs der Lampenbetriebsspannung für Lampen nach der vorliegenden Erfindung (s. Fig. 2), d. h., ein Zuwachs von etwa 5 Volt im Gegensatz zu Lampen mit Füllungen, die kein LiI enthalten, ist sehr günstig. Je höher der Beitrag eines Metallhalogenidadditivs zur Lampenbetriebsspannung ist, umso niedriger ist der Quecksilberdruck, der für die Zurverfügungstellung der vorgegebenen Lampenspannung erforderlich ist. Eine solche Verringerung des für den Lampenbetrieb erforderlichen Quecksilberdrucks macht die Lampe sicherer und verläßlicher.
  • Die Lampenverbesserung bezüglich der Farbwiedergabeeigenschaften, die mit der Hinzufügung von LiI zu den NaI- und ScI&sub3;-Metallhalogenid-Additiven der Füllmischung erzielt wird, ist sehr beträchtlich, da sie für eine neue wirtschaftliche Anwendung nebst einen neuen Markt für Niederleistungs-Metallhalogenidlampen sorgt, beispielsweise Beleuchtungsanwendungen, die einen Farbwiedergabeindex größer als oder gleich 70 erfordern, wie bei Klasse-II-Installationen in Europa.
  • Die Komposition aus der chemischen Füllung der Metallhalogenidlampe gemäß vorliegender Erfindung in Kombination mit dem Pegel der Wandladung der Bogenröhre und mit der isolierten Auslegung des Stützaufbaus stellt eine Lampe zur Verfügung, bei welcher die Farbverschiebung gegenüber Ausgestaltungsänderungen oder Alterswirkungen weniger empfindlich ist. Ein bevorzugter Pegel der Wandladung Niederleistungs-Metallhalogenidentladungslampe gemäß vorliegender Erfindung bewegt sich im Bereich von etwa 14 bis 17 Watt/cm².
  • Der Farbwiedergabeindex ist in Fig. 4 über der Lampenlebensdauer (in Stunden) aufgetragen. Diese Figur zeigt, daß die Farbtemperatur beim Altern der Lampe relativ konstant bleibt. Die für den Erhalt der Daten gemäß Fig. 4 verwendeten Lampen entsprachen der, die in Fig. 1 dargestellt und oben beschrieben worden ist. Die chemische Füllung der für die Erzeugung der Daten gemäß Fig. 4 benutzten Lampen enthielt in jedem Fall NaI+ScI&sub3;+LiI+Hg+Sc und Argongas in im wesentlichen den gleichen Mengen, wie es für die in Fig. 2 benutzten Lampen beschrieben wurde. Es ist festzustellen, daß der CRI dieser Lampen während der ersten tausend Lampenbetriebsstunden auf etwa 70 bis etwa 75 ansteigt.
  • Die Lampe nach der Erfindung sorgt für gleiche Effizienz bezüglich der Lichtausbeute in sowohl vertikaler als auch in horizontaler Brennanordnung. Die Lampe nach der Erfindung sorgt ferner für gleichmäßige Farbkonstanz in sämtlichen Brennpositionen, was die Verwendung der Lampe in sämtlichen Brennpositionen erlaubt, ohne irgend etwas an Lampenleistung zu opfern. Die Lampe nach der vorliegenden Erfindung gewährleistet ferner den zusätzlichen Vorteil der Schaffung von farblicher Gleichförmigkeit von Lampe zu Lampe über deren Lebensdauer.

Claims (18)

1. Metall-Halogen-Entladungslampe geringer Leistung mit einer äußeren, abgedichteten Glashülle, einem Paar elektrischer Leiter, die in die Glashülle eingesiegelt sind und durch diese hindurch treten, einer innerhalb der äußeren Glashülle angeordneten Bogenentladungsröhre, die ein Paar voneinander in Abstand angeordneter Elektroden einschließt, die elektrisch mit den elektrischen Leitern derart verbunden sind, daß eine Elektrode jeweils mit einem elektrischen Leiter elektrisch verbunden ist, einer in der Bogenentladungsröhre deponierten chemischen Füllung, die Quecksilber, metallisches Scandium, Natriumjodid, Scandiumjodid, Lithiumjodid und ein Startergas umfaßt, und mit einem innerhalb der äußeren Glashülle angeordneten Stützaufbau, um die Bogenentladungsröhre darin abzustützen, wobei der Stützaufbau gegenüber dem elektrischen Schaltkreis der Lampe elektrisch isoliert ist.
2. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 1, bei welcher die Lampe zusätzlich eine Strahlungsabschirmung aufweist, die von dem Stützaufbau derart gehalten ist, daß sie die Bogenentladungsröhre umgibt.
3. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 1, bei welcher die chemische Füllung Natriumjodid und Scandiumjodid in einem molaren Verhältnis von jeweils etwa 20 : 1 bis etwa 28 : 1 umfaßt.
4. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 3, bei welcher die chemische Füllung Lithiumjodid in einer solchen molaren Menge aufweist, daß das molare Verhältnis von Alkalimetalljodiden zu Scandiumjodid von etwa 27 : 1 bis etwa 40 : 1 beträgt.
5. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 1, bei welcher die chemische Füllung Natriumjodid, Lithiumjodid und Scandiumjodid in solchen molaren Mengen aufweist, daß das molare Verhältnis von (Natriumjodid + Lithiumjodid) zu Scandiumjodid von etwa 24 : 1 bis etwa 40 : 1 beträgt.
6. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 1, welche eine Leistung von 40 bis 150 Watt aufweist.
7. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 6, bei welcher die Bogenentladungsröhre ein Volumen von 0,3 bis 2,2 cm³ besitzt.
8. Metall-Halogen-Entladungslampe mittlerer Leistung nach Anspruch 7, bei welcher die chemische Füllung im wesentlichen aus etwa 10 mg/cm³ Quecksilber, 0,1 mg/cm³ metallischem Scandium, 1 mg/cm³ Scandiumjodid, 10 mg/cm³ Natriumjodid, 4 mg/cm³ Lithiumjodid und 13300 Pa (100 Torr) Startergas besteht.
9. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 8, die eine einendige Gestalt aufweist.
10. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 8, die eine doppelendige Gestalt aufweist.
11. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 1, bei welcher die Bogenentladungsröhre eine Wandladung im Bereich von etwa 14 bis 17 Watt/cm² besitzt.
12. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 1, bei welcher das metallische Scandium in einer Gewichtsdosierung von etwa 90 bis 110 Mikrogramm pro Kubikzentimeter vorhanden ist.
13. Metall-Halogen-Entladungslampe mittlerer Leistung nach Anspruch 1, bei welcher das Quecksilber in einer Gewichtsdosierung in Übereinstimmung mit der Formel: N(Hg) (mg/cm³) = 7,7D1/7 vorhanden ist, wobei D der Durchmesser der Bogenentladungsröhre in Millimetern ist.
14. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung mit einer äußeren, abgedichteten Glashülle, einem Paar elektrischer Leiter, die in die Glashülle eingesiegelt sind und durch dieselbe hindurchtreten, einer Bogenentladungsröhre, die innerhalb der äußeren Glashülle angeordnet ist und ein Paar im Abstand voneinander angeordneter Elektroden einschließt, wobei die Elektroden elektrisch mit den elektrischen Leitern derart verbunden sind, daß jeweils eine Elektrode mit einem elektrischen Leiter elektrisch verbunden ist, mit einer in der Bogenentladungsröhre angeordneten chemischen Füllung, die im wesentlichen aus 10 mg/cm³ Quecksilber, 0,1 mg/cm³ metallischem Scandium, 1 mg/cm³ Scandiumjodid, 10 mg/cm³ Natriumjodid, 4 mg/cm³ Lithiumjodid und 13300 Pa (100 Torr) Startergas besteht mit einer innerhalb der äußeren Glashülle zur Halterung der Bogenentladungsröhre darin angeordneten Stützstruktur, die von dem elektrischen Schaltkreis der Lampe elektrisch isoliert ist und mit einer Strahlungsabschirmung, die von der Stützstruktur derart gehalten ist, daß sie die Bogenentladungsröhre umgibt.
15. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 14, welche eine Leistung von 40 bis 150 Watt besitzt.
16. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 15, bei welcher die Bogenentladungsröhre eine Wandladung im Bereich von etwa 14 bis 17 Watt/cm² aufweist.
17. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 15, bei welcher das metallische Scandium in einer Gewichtsdosierung von etwa 90 bis 110 Mikrogramm pro Kubikzentimeter vorhanden ist.
18. Metall-Halogen-Entladungslampe niederer Leistung nach Anspruch 15, bei welcher das Quecksilber in einer Gewichtsdosierung in Übereinstimmung mit der Formel: N(Hg) (mg/cm³) = 7,7D1/7 vorhanden ist, wobei D der Durchmesser der Bogenentladungsröhre in Millimetern ist.
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