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Die Erfindung bezieht sich auf den Schutz von Radiogeräten,
die allgemein unter dem Namen Autoradios bekannt sind und
die in Fahrzeugen angebracht sind, damit die Fahrer und die
Passagiere während der Fahrten im Fahrzeug die
Rundfunksendungen hören können. Gewisse dieser Geräte sind auch
Kassettenrecorder und ermöglichen das Abhören vorher
aufgezeichneter Wörter oder Musik.
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Die Erfahrung zeigt, daß diese Geräte häufig aus Fahrzeugen
gestohlen werden, und es wurde versucht, verschiedene Mittel
vorzusehen, um diese Diebstähle zu vermeiden.
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Vor allem ist es üblich, die Autoradios lösbar so
anzubringen, daß der Fahrer das Gerät mitnehmen kann, wenn er seine
Fahrt beendet hat. Diese Lösung ist natürlich nicht
praktisch und universell anwendbar, da es immer Umstände gibt,
bei denen der Besitzer des Autoradios das Gerät nicht mit
sich führen kann, und er ist daher gezwungen, es im Wagen zu
lassen.
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Es wurden andere Lösungen vorgeschlagen, von denen eine in
dem Fall anwendbar ist, in dem das Gerät ein Wähltastenfeld
aufweist, das dazu dient, Voreinstellungen der
Abstimmfrequenz festzulegen, damit der Benutzer durch einfaches
Drücken einer Taste die Radiosendung erhalten kann, die der
für diese Taste voreingestellten Frequenz entspricht; in
diesem Fall kann das Wähltastenfeld dazu benutzt werden,
einen Funktionsfreigabecode zu bilden, den nur der Eigentümer
kennt und ohne den das Gerät nicht arbeiten kann. Diese
Lösung ist jedoch nicht völlig unverletzbar, da der Dieb wegen
der geringen Anzahl von Wähltasten den Code herausfinden und
das Gerät benutzen kann.
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Eine ebenfalls bei Geräten mit einem Wähltastenfeld
anwendbare andere Lösung besteht einfach darin- dieses Tastenfeld
abnehmbar zu konstruieren, so daß der Benutzer das
Tastenfeld mitnehmen kann, wenn er sein Fahrzeug verläßt; das
Gerät wird dadurch unbrauchbar. Auch hier besteht der Nachteil
darin, daß bei jedem Verlassen des Fahrzeugs ein Gegenstand
mitgenommen werden muß, der immer noch sperrig ist, wenn
auch weniger sperrig als das vollständige Autoradio.
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Für die Freigabe des Betriebs des Autoradios ist auch die
Verwendung einer magnetischen, optischen oder mit
Strichcodes versehenen Karte bekannt (siehe DE-U 87 10 035, die
den Oberbegriff des Patentanspruchs 1 entspricht).
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Es wurden auch Geräte vorgeschlagen, bei denen die Steuerung
des Ein- und Ausschaltens nur mittels eines vom Gerät
getrennten Kästchens in der Art von
Fernseh-Fernsteuerungskästchen durchgeführt werden kann; in diesem Fall muß dieses
Kästchen vom Besitzer des Autoradios mitgenommen werden,
wenn er sein Fahrzeug verläßt. Das Fernsteuerkästchen ist
jedoch ebenfalls ein Gegenstand, der für das Mitführen
relativ sperrig ist.
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Durch die Erfindung wird eine sehr bequeme und praktisch
unverletzbare Lösung zum Schützen von Geräten wie Autoradios
vorgeschlagen, bei der es nicht notwendig ist, jedesmal das
Gerät oder ein wichtiges Teil wie das Wähltastenfeld oder
das Fernsteuerkästchen mitzuführen.
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Wie beansprucht betrifft die Erfindung ein
Diebstahlsicherungssystem, insbesondere für entnehmbare Gerate wie
Autoradios, mit einer Speicherkarte (CP), die eine für das zu
schützende Gerät spezifische gespeicherte Informationen
enthält, und einem Mittel in dem zu schützenden Gerät zum
Empfangen einer Information und zum Freigaben des Betriebs des
Geräts nur dann, wenn die gelesene Information diejenige
ist, die dem betroffenen Gerät entspricht.
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Nach der Erfindung enthält das System ein Mittel zum
Unterbinden des Herausnehmens des Geräts bei Fehlen der in der
Karte gespeicherten Information und zum Freigaben dieses
Entnehmens bei Anwesenheit dieser Information, und die Karte
ist eine Karte mit elektronischem Speicher, die einen
Mikroprozessor zum Lesen der gespeicherten Information und zum
Übertragen der Information zu dem Gerät beim Anlegen von
Spannung an das die Karte enthaltende Gerät aufweist.
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Bei einer Serienherstellung von Autoradios wird jedes Gerät
mit einer spezifischen Karte ausgeliefert, die mit ihm
funktioniert, mit einem anderen Gerät der gleichen Fabrikation
jedoch nicht funktioniert.
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Der Benutzer muß dabei nur die Karte in das Gerät
einschieben, wenn er es betreiben will, und die Karte herausziehen,
wenn er sein Fahrzeug verläßt. Die Speicherkarte ist kein
sperriges Objekt, da ihr Abmessungen von wenigen Zentimetern
Seitenlänge und ein bis zwei Millimeter Dicke gegeben werden
kann; sie kann am Schlüsselträger angebracht werden.
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Der Benutzer muß diese Karte nicht mit einem vertraulichen
Ermächtigungscode benutzen, wie dies für Bankkarten
vorgesehen ist. Allein die Übereinstimmung zwischen der in der
Karte enthaltenen Information und einer entsprechenden
Information, die in dem Gerät, mit dem die Karte verkauft worden
ist, enthalten ist, bringt die Freigabe des Betriebs des
Geräts mit sich.
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In einer Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß das Gerät
entnehmbar (auf einer ausziehbaren Schublade) angebracht ist
und daß das Gerät nur in Anwesenheit der Karte aus seiner
Aufnahme herausgenommen werden kann. Somit bedarf es für ein
richtiges Funktionieren des Geräts nicht nur der
entsprechenden Karte, sondern es bedarf auch dieser Karte, um es
aus seiner Aufnahme zu entnehmen und mitzunehmen. Auf diese
Weise wird eine doppelte Sicherheit gewährleistet.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
dem Lesen der nachfolgenden genauen Beschreibung, in der auf
die beigefügte Zeichnung Bezug genommen ist, deren einzige
Figur eine Ausführungsform der Erfindung zeigt.
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Das gemäß der Erfindung geschützte Gerät ist in der Figur
dargestellt. In dem genau beschriebenen Beispiel handelt es
sich um einen Radioempfänger, der herkömmliche Schaltungen
enthält, die nicht genau beschrieben werden, die jedoch
beispielsweise eine mit DM bezeichnete Detektor- und
Frequenzdemodulationsschaltung und eine Verstärkerschaltung AMP
umfassen, deren Eingang mit dem Ausgang der Schaltung DM
verbunden ist und deren Ausgang an einen Lautsprecher HP
angeschlossen ist.
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Es wird eine bestimmte Ausführungsform des Schutzsystems
nach der Erfindung lediglich als Beispiel beschrieben, wobei
jedoch auch sehr verschiedene andere Ausführungen angewendet
werden können.
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Im beschriebenen Beispiel kann der Verstärker einstellbare
Elemente wie Widerstände, Kondensatoren, usw., enthalten,
deren Werte genau definiert sein können, damit der
Verstärker funktioniert. Es kann dabei vorgesehen sein, daß die
Widerstände durch Serien- oder Parallelschalten einer gewissen
Anzahl von Elementarwiderständen oder -kondensatoren
verwirklicht werden, die jeweils an einen einzelnen Schalter
angeschlossen sind, mit deren Hilfe der diesem Schalter
entsprechende Elementarwiderstand oder -kondensator
angeschlossen oder im Gegenteil kurzgeschlossen werden kann. Diese
durch das allgemeine Bezugszeichen K angegebenen Schalter
sind beispielsweise MOS-Transistoren, deren Gate-Elektroden
vom Ausgang eines programmierbaren Logikfeldes PLA mit N
Eingängen und P Ausgängen gesteuert werden können. In der
Figur ist eine sehr kleine Anzahl von Schaltern und somit
Ausgängen und Eingängen des Feldes PLA dargestellt, jedoch
wird in Wirklichkeit eine sehr große Anzahl vorgesehen, um
die Unverletzbarkeit des Systems zu verbessern.
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Damit der Verstärker arbeitet, müssen die Ausgänge des
programmierbaren Logikfeldes exakt die Bits 0 und 1 liefern,
die geeignet sind, genau diejenigen Widerstands- und
Kapazitätswerte anzuschließen, die das Arbeiten des Verstärkers
ermöglichen. Wenn ein Bit fehlerhaft ist, d. h. wenn
wenigstens ein Widerstand oder ein Kondensator nicht den
erforderlichen Wert hat, arbeitet der Verstärker nicht; im
übrigen kann vorgesehen sein, daß gewisse Unterbrecher einfach
dazu dienen, die notwendigen Verbindungen herzustellen, oder
dazu dienen, Leiter kurzzuschließen, die sich normalerweise
nicht in diesem Zustand befinden dürfen, wobei diese
Schalter ebenfalls zu den von den Ausgängen des programmierbaren
Logikfeldes gesteuerten Schaltern gehören. Wenn einer der
Ausgänge des Feldes PAL, der einen solchen Schalter steuert,
folglich nicht dem richtigen Logikzustand hat, wird eine
Verbindung nicht hergestellt oder ein Kurzschluß gebildet,
so daß in diesen zwei Fällen das Funktionieren der Schaltung
verhindert wird.
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Damit alle Ausgänge des Feldes die richtigen Logikwerte
haben, müssen an den Eingängen dieses Feldes genau
spezifizierte Werte anliegen, die offensichtlich vom Aufbau des
Feldes abhängen; das Feld wird beispielsweise durch
Schmelzverbindungen programmiert, und es ist vorgesehen, daß die
Felder einzeln Gerät für Gerät gemäß einer Konfiguration
programmiert werden, die sich von einem Gerät zum anderen
ändert.
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Damit ein gegebener Apparat richtig arbeitet muß somit eine
gewisse Konfiguration von Bits am Eingang des
programmierbaren Feldes mit N Eingängen anliegen, während für das
Funktionieren eines anderen Geräts an eine andere Konfiguration
von Bits an den N Eingängen vorhanden sein muß.
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Bei Fehlen der erfindungsgemäß vorgesehenen Speicherkarte
sind die Eingänge des programmierbaren Logikfeldes nicht
angeschlossen oder entsprechend einer beliebigen
Bit-Konfiguration angeschlossen. Über die Anwesenheit der Speicherkarte
ermöglicht das Anlegen der spezifischen Bit-Konfiguration
des Geräts entsprechend der Speicherkarte.
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Das zu schützende Gerät enthält einen Einführungsschlitz für
die Speicherkarte mit herkömmlichen elektromechanischen
Mitteln, die das elektrische Anschließen der Karte und des
Geräts ermöglichen, sowohl hinsichtlich der Versorgung der
Karte (mit einer Batteriespannung VBAT, die die gleiche wie
die ist, die die Schaltungen DM und AMP des Geräts
versorgt), sowie hinsichtlich des Übertragens von Informationen
zwischen der Karte und dem Gerät.
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Beispielsweise kann vorgesehen sein, daß die in der Figur
mit CP bezeichnete Karte einen kleinen Mikroprozessor MP
enthält, der einem Arbeitsspeicher RAN und einem
Programmspeicher ROM zugeordnet ist, wie dies üblicherweise der Fall
ist.
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Die im Programmspeicher ROM gespeicherten Programme
enthalten beispielsweise ein Programm, das beim Anlegen von
Spannung an das die Karte enthaltende Gerät dem Mikroprozessor
ermöglicht, aus einer Zone des Speichers der Karte eine
Konfiguration von Bits zu holen, die in das Gerät übertragen
und in einem Register REG gespeichert wird, das sich am
Eingang des programmierbaren Logikfeldes befindet. Die
Speicherzone, aus der die für den Betrieb des Geräts notwendige
Information geholt wird, kann eine Festspeicherzone oder
vorzugsweise zur Erleichterung der individuellen
Programmierung der Karten, eine elektrisch programmierbare nicht
flüchtige Speicherzone (EPROM) sein. Die Bits werden
vorzugsweise seriell in das Register eingegeben, und die
Ausgänge des Registers sind an die N Eingänge des
programmierbaren Logikfeldes PLA angeschlossen. Nach der Ausführung
dieses Anlegungsprogramms, das von der Karte selbst
ausgeführt wird, bleiben die übertragenen Bits in dem Register,
und das Gerät kann arbeiten.
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Die Sicherheit wird um so größer, je größer die Anzahl der
Eingangs-Bits des programmierbaren Logikfeldes sind.
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Wie oben erwähnt wurde, kann ferner vorgesehen sein, daß
nicht nur durch das Anlegen der richtigen Konfiguration von
N Bits an das Eingangsregister des Feldes den Verstärker
richtig arbeiten läßt, sondern daß sie auch das Kippen einer
elektromagnetisch gesteuerten Klinke auslöst, die dabei das
Gerät freigibt, das bisher in seiner Aufnahme blockiert war
und nicht herausgenommen werden konnte.
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Es kann vorgesehen werden, daß der Inhalt des Registers REG
mit dem Inhalt eines weiteren Festspeicherregisters, das im
Gerät enthalten ist, verglichen wird, um die Klinke
freizugeben, wenn die Inhalte identisch sind, jedoch nicht
freizugeben, wenn sie verschieden sind. Es kann aber auch
vorgesehen sein, daß die Ausgangssignale des programmierbaren
Logikfeldes mit dem Inhalt eines Festspeicherregisters
verglichen werden, um die Klinke nur dann freizugeben, wenn die
Ausgangssignale des Feldes und der Inhalt des Registers
einander entsprechen.
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Zum Freigeben der Benutzung des Geräts durch mehrere
ermächtigte Personen kann vorgesehen sein, daß es mit einem Satz
aus mehreren Speicherkarten verkauft wird.