DE68913007T2 - Appaparat zum Handhaben von Blättern. - Google Patents
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf eine Blatttransport-Vorrichtung.
- Die Erfindung ist, zum Beispiel, als Banknotenstapel- und Anbietungsvorrichtung als Teil eines Geldautomatens einer automatischen Zählmaschine (ATM) einsetzbar. Wie bekannt, schiebt ein Kunde heim Betrieb einer ATM eine ID-Karte in die Maschine, gibt danach bestimmte Daten (wie Kode, gewünschten Geldbetrag, Art der Transaktion, usw.) über eine oder mehrere Tastaturen einer Anwenderkonsole der Maschine ein. Die Maschine verarbeitet danach die Transaktion, erneuert den Kontostand des Anwenders nach der jeweiligen Transaktion, gibt auf Anfrage Banknoten aus einer oder mehreren in der Maschine installierten Banknotenkassetten ab und die Karte als Teil des normalen Betriebs an den Kunden zurück.
- Ein Geldautomat einer ATM schließt normalerweise mindestens eine Banknoten- Entnahmevorrichtung ein, zur einzelnen Entnahme von Banknoten aus der jeweiligen Banknotenkassette und eine Stapel- und Anbietungsvorrichtung zur Stapelung der entnommenen Noten und zum Transport des Banknotenstapels zu einer Transportöffnung oder Ausgangsöffnung in der ATM, aus der der ATM-Kunde den Stapel entnehmen kann. Solch ein Geldautomat ist zum Beispiel aus US-A-4649832 bekannt, das dem Oberbegriff von Anspruch 1 entspricht, wobei diese bekannte Vorrichtung ein erstes und zweites Umlaufband in einem Rahmen umfaßt und der Teil des ersten Bandes zum Transport des Stapels an die Ausgangsbestimmung betriebsgemäß in Kontakt mit dem zweiten Band steht. Die ersten Enden des ersten und zweiten Bandes laufen jeweils um die erste und zweite Laufrolle und die zweiten Enden des ersten und zweiten Bandes laufen jeweils um die dritte und vierte Laufrolle, die neben der Ausgangsposition an geordnet sind.
- Ein Geldautomat einer ATM kann eine rückseitig beladbare Ausführung sein, in der Geldkassetten von der ATM-Rückseite aus der Entnahmevorrichtung entfernt und wieder eingesetzt werden, der Seite, die gegenüber der Anwenderkonsole liegt, oder eine vorderseitig beladbare Ausführung, in der die Geldscheinkassetten von der ATM- Vorderseite aus der Entnahmevorrichtung entfernt und wieder eingesetzt werden. Normalerweise umfaßt ein Außenwand-ATM, in der die Anwenderkonsole in der Außenwand einer Bank oder eines anderen Gebäudes angebracht ist, eine rückseitig beladbare Banknoten-Abgabevorrichtung, während ein in einer Bank oder einem Gebäude stehende ATM eine Banknoten-Abgabevorrichtung mit rück- oder vorderseitiger Beladung aufweisen kann.
- Aus GB-A-2106687 ist ein Geldautomat bekannt, der zur entweder vorder- oder rückseitigen Beladung ausgestattet werden kann. Diese bekannte Vorrichtung besteht aus einem oberen und unteren Teil, wobei das obere Teil eine Stapel- und Transportvorrichtung zum Transport des Banknotenstapels zu einer Ausgangsöffnung und zum Transport von zurückgewiesenen Banknoten an einen Behälter für zurückgewiesene Banknoten im hinteren Teil der Vorrichtung aufweist und der untere Teil die Banknoten- Entnahmebehälter und die Transportvorrichtung zum Transport der Banknoten zum oberen Teil enthält. Das gesamte untere Teil ist in bezug auf das obere Teil während der Installation um 180º drehbar, wodurch der installierte Geldautomat entweder vorder- oder rückseitig beladbar ist. Diese Anordnung hat den Vorteil, die Produktivität des Herstellers zu erhöhen, da keine unterschiedlichen Geldautomaten-Ausführungen für vorder- und rückseitige Beladung hergestellt werden müssen. Jedoch hat dieser Geldautomat den Nachteil, daß durch das nötige Drehen des gesamten unteren Teils in bezug auf das obere Teil Komplikationen entstehen. So muß z.B. ein verstellbares Tor zur Umleitung der Banknoten vom unteren Teil zum oberen Teil eingebaut werden, wobei solche Tore evtl. Banknoten einklemmen können. Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Vorrichtung besteht ist, daß bei vorderseitig beladbaren Automaten sich der Behälter für zurückgewiesene Banknoten weiterhin an der Rückseite des Automaten befindet, wodurch der Zugriff auf diesen Behälter zur Entnahme der Banknoten erschwert wird.
- Aus GB-A-2085410 ist ein Geldautomat bekannt mit zwei Geldschein-Entnahmeöffnungen, wobei diese Öffnungen an gegenüberliegenden Enden des Automaten angeordnet sind. Ein bidirektionaler Antriebsmotor wird wahlweise betrieben, um einen Banknotenstapel nach Wahl an eine dieser zwei Entnahmeöffnungen zu transportieren. Diese bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, daß sie zwei getrennte Transportvorrichtungen für die jeweiligen zwei Ausgabeöffnungen benötigt.
- Ziel der vorliegende Erfindung ist es, eine einfache Ausführung eines Blatttransportgeräts, geeignet zum Einsatz als Geldautomat zu bieten, die einfach vorder- oder rückseitig beladbar eingesetzt werden kann, ohne die Nachteile der vorgenannten, dem Stand der Technik entsprechenden Vorrichtungen.
- Gemäß der Erfindung wird ein Blatttransportgerät einschließlich einer Stapelvorrichtung zur Stapelung von Blättern und einer Transportvorrichtung zum Transport des genannten Stapels an einen Ausgangspunkt geboten, wohei die genannte Transportvorrichtung ein in einem Rahmen angebrachtes, erstes und zweites Umlaufband aufweist, wobei ein Teil des erste Umlaufbandes in betriebsgemäßen Kontakt mit einem Teil des zweiten Umlaufbandes zum Transport des genannten Stapels an den genannten Ausgangspunkt steht, wobei die ersten Enden des genannten ersten und zweiten Umlaufbandes jeweils um die erste und zweite Laufrolle und die zweiten Enden des genannten ersten und zweiten Umlaufbandes jeweils um eine dritte und vierte Laufrolle, die neben der genannten Ausgangsöffnung und neben einer Seite des genannten Rahmens angeordnet sind, verlaufen, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Umlaufband elastisch dehnbar ist, die Achsen der ersten und zweiten Laufrollen fest angebracht sind, die ersten und zweiten Laufrollen ungefähr den gleichen Durchmesser aufweisen und zum Antrieb des ersten und zweiten Umlaufbandes dienen, wobei das erste Umlaufband teilweise um die zweite Laufrolle verläuft und die genannten ersten und zweiten Laufrollen zentral in dem genannten Rahmen angeordnet sind, wodurch die dritten und vierten Laufrollen an der Seite des Rahmens gegenüber der genannten Seite neu positioniert werden können, wodurch das genannte erste Umlaufband so umgestellt werden kann, daß es um die genannte zweite Laufrolle und die genannte dritte Laufrolle läuft, wobei das zweit Umlaufband so umgestellt werden kann, daß es um die genannte erste Laufrolle und die genannte vierte Laufrolle läuft.
- Eine Ausführung der Erfindung wird nachstehend mit Beispielen in bezug auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
- Abb. 1 einen Grundriß eine Banknotenstapel- und Anbietungsvorrichtung einer ATM darstellt, in einer rückseitig beladbaren Ausführung;
- Abb. 2 eine seitliche Längsschnittansicht der Vorrichtung aus Abb. 1, längs Linien II-II von Abb. 1 darstellt;
- Abb. 3 eine seitliche Längsansicht eines Teils der in Abb. 1 abgebildeten Vorrichtung darstellt, wobei diese Ansicht von derselben Seite wie die in Abb. 2 abgebildeten Ansicht ist;
- Abb. 4 eine schematische seitliche Langsansicht einer ATM mit einem Geldautomat einschließlich Stapel- und Anbietungsvorrichtung von Abb. 1 bis 3 darstellt;
- Abb. 5 ein schematisches Blockdiagramm zur Darstellung der elektrischen Anschlüsse von Teilen des Geldautomaten von Abb. 4 ist; und
- Abb. 6 teilweise im Schnitt, eine seitliche Langsansicht der Vorrichtung von Abb. 1 bis 3 darstellt, wobei sich die Vorrichtung in einer vorderseitig beladbaren Ausführung befindet und zusätzlich einen Teil der Anwenderkonsole zeigt, wobei dieses Teil entlang derselben Linie wie in Abb. 2 abgebildet ist.
- In bezug auf Abb. 1 und 2 umfaßt die darin dargestellte Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 einen Rahmen 11 mit Seitenwänden 12 und 14. Zwei Verbund- Laufrollen 16 und 18 sind entsprechend drehbar an zwei parallelen Wellen 20 und 22, die zwischen den Seitenwänden 12 und 14 verlaufen, befestigt, wobei die Achsen der Wellen 20 und 22 auf der gleichen horizontalen Ebene zentral im Rahmen 11 und in bezug auf die Enden 24 von jeder der Seitenwände 12 und 14 symmetrisch angeordnet sind. Die Verbund-Laufrolle 16 umfaßt drei, auf der Welle 20 abgestufte Laufrollenteile 26 und zwei weitere, engere Laufrollenteile 28, die wie in Abb. 1 dargestellt, im Verhältnis zu den Laufrollenteilen 26 angeordnet sind. Ähnlich enthält die Verbund-Laufrolle 18 drei Laufrollenteile 30, ähnliche der Laufrollenteile 26 und die mit diesen entsprechend angeordnet sind und zwei weitere Laufrollenteile 32, ähnlich der Laufrollenteile 28 und mit diesen entsprechend angeordnet sind. Nachstehend werden die Laufrollenteile 26, 28, 30, 32 nur als Laufrollen 26, 28, 30 oder 32 bezeichnet. Die Laufrollen 26 und 30 haben einen Durchmesser von 6,4 cm im Mittelpunkt und die Achsen der Wellen 20 und 22 sind 7,5 cm voneinander abgestuft. Zwei Zahnradpaare 34 und 36 sind entsprechend an den Verbund-Laufrollen 16 und 18 befestigt, wobei die Zahnräder 34 über ein Zahnradgetriebe 38 an einen Elektromotor 40 zum Betrieb der Verbund-Laufrollen 16 und 18 angeschlossen sind.
- Drei weitere Wellen 42, 44 und 46 verlaufen zwischen den Seitenwänden 12 und 14 in einem oberen Teil des Rahmens 11. Die Welle 42 ist über den Wellen 20 und 22 und symmetrisch zu diesen angeordnet. Drei Laufrollen 48 sind drehbar an der Welle 42 befestigt und den Laufrollen 26 und 30 entsprechend angeordnet. Die Welle 44 ist neben einer Ausgangsöffnung 50 (Abb. 2) der Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 angeordnet und die Welle 46 in einer Zwischenposition in bezug auf Wellen 44 und 22. Drei Laufrollen 52 sind drehbar an Welle 44 und drei Laufrollen 54 dreh bar an Welle 46 befestigt, wobei die Laufrollen 52 und Laufrollen 54 entsprechend in bezug auf die Laufrollen 26, 30 und 48 angeordnet sind. Zwei Arme 56 sind jeweils an zwei Bolzen 58 drehbar befestigt, die entsprechend an den inneren Seitenwände 12 und 14 gesichert sind. Jeder der Arme 56 wird mit Bezug auf Abb. 2 durch eine verbundene Feder 60 zur Drehung gegen den Uhrzeigersinn veranlaßt, wobei die Enden entsprechend mit einem Ansatz 62 an einem Ende des jeweiligen Armes 56 verbunden sind und an einem Bolzen 63, der an der Innenseite der relevanten Seitenwände 12 oder 14 angebracht ist. Eine Welle 64 erstreckt sich zwischen den Enden der Arme 56 entfernt vom Ansatz 62 und wird von diesen getragen. Drei Laufrollen 66 sind drehbar an der Welle 64 befestigt und entsprechend in bezug auf Laufrollen 26, 30, 48, 52 und 54 angeordnet. Drei elastisch dehnbare Umlaufbänder 68 laufen um die Laufrollen 26, 48 und 66, wobei jedes Umlaufband 68 in betriebsgemäßen Kontakt mit einem Satz entsprechend angeordneter Laufrollen 26, 48 und 66, wie in Abb. 1 dargestellt, steht und außerdem teilweise um die entsprechend angeordnete Laufrolle 30, wie in Abb. 2 dargestellt, verläuft. Drei weitere Umlaufbänder 70 laufen um die Laufrollen 30 und 52 und über die Laufrollen 54, wie in Abb. 2 dargestellt, wobei jedes Band 70 betriebsgemäß in Kontakt mit einem Satz entsprechend angeordneter Laufrollen 30, 52 und 54 steht. Dabei ist anzumerken, daß diese Teile des Bandes 68, die zwischen Laufrollen 66 und 30 verlaufen, entsprechend betriebsgemäß in Kontakt mit den Teilen von Band 70 stehen, die zwischen den Laufrollen 52 und 30 verlaufen. Die genannten Teile von Band 68 werden dadurch im elastischen Kontakt mit den zugehörenden Teilen von Band 70 gehalten, daß die Laufrollen 66 durch die Wirkung der Federn 60 und dadurch, daß die Bänder 68 teilweise um die Laufrollen 30 laufen, betriebsgemäß in Kontakt mit den Laufrollen 52 stehen, unter leichter Anspannung der Bänder 68. Wie nachstehend ausführlich beschrieben, wird durch den elastischen Kontakt der Bänder 68 mit Bändern 70 ein Stapel von Banknoten 72 (Abb. 2), der aus einer unterschiedlichen Anzahl von Banknoten bestehen kann, an die Ausgangsöffnung 50 der Vorrichtung 10 durch Festsetzung zwischen den in Kontakt stehenden Teilen der Bänder 68 und 70 geführt.
- Unter den Verbund-Laufrollen 16 und 18 sind zwei Wellen 74 und 76 angeordnet, die zwischen den Seitenwänden 12 und 14 verlaufen und eine Welle 78, die zwischen den Enden der zwei Arme 80 verläuft und von diesen gestützt wird. Die Arme 80 sind entsprechend drehbar an zwei Bolzen 82 befestigt, die entsprechend an den Innen seiten der Seitenwände 12 und 14 angebracht sind. Jeder der Arme 80 wird mit Bezug auf Abb. 2 durch eine zugehörende Feder 84 (nicht in Abb. 1 dargestellt) zu einer Drehung gegen dem Uhrzeigersinn beeinflußt, deren Enden entsprechend an einen Teil des jeweiligen Armes 80 zwischen der Welle 78 und dem entsprechenden Bolzen 82 und an einem an der Innenseite der jeweiligen Seitenwand 12 oder 14 gesicherten Bolzen 86 befestigt ist. Drei Laufrollenpaare 90, 92 und 94 sind entsprechend drehbar an den Wellen 74, 76 und 78 befestigt, wobei die Laufrollen 90, 92 oder 94 von jedem Paar entsprechend in bezug auf Laufrollen 28 der Verbund- Laufrollen 16 angeordnet sind. Die Laufrollen 90 weisen einen Durchmesser von 6,4 cm auf, wobei dieser Durchmesser beachtlich größer als der der Laufrollen 92 und 94 ist. Zwei elastisch dehnbare Umlaufbänder 96 verlaufen um die Laufrollen 28, 90 und 94 und teilweise um die Laufrollen 92, wobei jedes Umlaufband 96 betriebsgemäß in Kontakt mit einem Satz entsprechend angeordneten Laufrollen 28, 90, 92 und 94 steht. Zwei weitere Laufrollenpaare 98 und 100 sind an zwei zwischen den Seitenwänden 12 und 14 verlaufenden Wellen 102 und 104 befestigt, und ein weiteres Paar Laufrollen 106 ist an einer Antriebswelle 108 befestigt, die zwischen den Seitenwänden 12 und 14 verläuft und in bezug auf diese dreh bar befestigt ist. Die Antriebswelle 108 wird von dem Elektromotor 40 über ein Zahnradgetriebe (nicht abgebildet) angetrieben. Zwei elastisch dehnbare Umlaufbänder 110 laufen über die Laufrollen 98, 100 und 106 und teilweise um die Laufrollen 90, wie in Abb. 2 dargestellt, wobei jedes Band 110 betriebsgemäß in Kontakt mit einem Satz entsprechend angeordneter Laufrollen 90, 98, 100 und 106 steht. Es ist dabei anzumerken, daß die Teile des Bandes 110, die zwischen den Laufrollen 106 und 90 verlaufen, entsprechend im betriebsgemäßen Kontakt mit den Teilen des zwischen den Laufrollen 94 und 90 verlaufenden Bandes 96 stehen. Die genannten Teile des Bandes 110 werden im elastischen Kontakt mit den zugehörigen Teilen des Bandes 96 gehalten, indem die Laufrollen 94 durch die Wirkung der Federn 84 zu einem betriebsgemäßen Kontakt mit der Laufrolle 106 veranlaßt werden, und indem die Bänder 110 teilweise um die Laufrollen 90 verlaufen, wobei das Band 110 leicht angespannt ist. Wie ausführlich nachstehend beschrieben, kann durch die elastische Anordnung der Bänder 110 mit den Bändern 96 ein Stapel von zurückgewiesenen Banknoten, der aus einer unterschiedlichen Anzahl Banknoten bestehen kann, von den Bänder 96 und 110, während er von den betriebsgemäß in Kontakt stehenden Teilen dieser gehalten wird, zu einem Behälter für zurückgewiesene Banknoten 112 (hiernach Entleerbehälter 112 benannt) transportiert werden, wobei die zurückgewiesenen Banknoten im Entleerbehälter 112 durch eine Öffnung in dessen Seite 114 deponiert werden. Der Weg eines Stapels zurückgewiesener Banknoten bis zum Entleerbehälter 112 wird durch Lichtschranken 116 (Abb. 2) verfolgt.
- Zwei weitere Umlaufbänder 118 führen entsprechend um die Laufrollen 32 und formen Teil der Verbund-Laufrolle 18 und laufen auch um zwei Laufrollen 120, die drehbar an zwei Bolzen 122 befestigt sind, die jeweils an den entsprechenden Enden von zwei Armen 124 angebracht sind. Die Arme 124 werden von einer Welle 126, die durch die Arme 124 verläuft gestützt, wobei die vom Bolzen 122 entfernten Enden der Arme 124 als gekrümmte Teile 128 geformt sind, die durch Einschub in das jeweilige Teil 130 der Verbund-Laufrolle 18 eingreifen; durch diese Anordnung sind die Arme 124 um die Achse der Welle 22 unter Kontrolle der Welle 126 drehbar. Die Enden der Welle 126 sind jeweils entsprechend an den Enden von zwei weiteren Armen 132 und 134 befestigt, die jeweils neben den inneren Seitenwänden 12 und 14 angeordnet sind, wobei die anderen Enden der Arme 132 und 134 an der Welle 22, die drehbar im Bezug auf die Seitenwände 12 und 14 befestigt ist, gesichert sind. Zwei auf der Welle 126 angebrachte Laufrollen 135 sind jeweils innerhalb des Umlaufbandes 118 angeordnet. Die Laufrollen 135 stehen in betriebsgemäßen Kontakt mit dem unteren Teil der zwischen den Laufrollen 120 und 32 verlaufenden Bändern 118.
- Mit Bezug auf Abb. 3, verläuft ein an einem Arm 134 befestigter Bolzen 136 durch einen gekrümmten, in der Seitenwand 14 gebildeten Schlitz 138, wobei der Bolzen 136 in ein Seitenteil 140 eines Armes 142 eingreift, der drehbar an einem Endteil der Welle 22, die über die Seitenwand 14 hinausragt, befestigt ist. Der Bolzen 136 wird normalerweise in elastischem Kontakt mit dem Außenteil 140 durch eine Feder 144 gehalten, deren Enden entsprechend am Bolzen 136 und an einem am Arm 142 des befestigten Bolzens 148 angebracht sind. Eine zwischen den Seitenwänden 12 und 14 verlaufende Welle 150 ist im Bezug auf den Rahmen 11 zentral angeordnet und eine Nocke 152 ist drehbar an einem Teil der über der Seitenwand 14 herausragenden Welle 150 befestigt. Zwei Nockenführungen 154 und 156 in Form einer gekrümmten Vertiefung sind an der Innenseite der, der Seitenwand 14 gegenüberliegenden Nocke 152 geformt. Die Nocke 152 wird von einem Elektromotor 158 über ein Zahnradgetriebe 160 betrieben, wobei der Zahnradantrieb 160 in ein Zähnrad 162, das Teil des integralen Teils der Nocke 152 bildet, eingreift. Die Nocke 152 weist einen Umlaufflansch 164 auf mit zwei Vertiefungen 166 und 168. Während der Drehung der Nocken 152 sind die Lichtschranken 170 so angeordnet, daß sie die Vertiefungen 166 und 168 zu einem nachstehend erklärten Zweck, verfolgen. Ein an der Außenfläche des Armes 142 angebrachter Bolzen 172 greift in die, in der Nocke 152 gebildete Nockenführung 154 ein. Normalerweise befinden sich die Anordnung der Bänder 118 und der Arme 124,132, 134 und 142 in der in Abb. 2 durch die durchgezogene Linie dargestellte Position und die Nocke 152 in der in Abb. 3 dargestellten Position. In Antwort auf die Drehung der Nocke 152 im Uhrzeigersinn aus der in Abb. 3 dargestellten Stellung wird eine Drehung des Armes 142 gegen den Uhrzeigersinn um die Achse der Welle 22 durch das Eingreifen des Bolzens 172 in die Nockenführung 154 bewirkt. Diese Drehung des Armes 142 veranlaßt wiederum eine Drehung der Arme 132, 134 und 124 durch die Wirkung der Feder 144. Dadurch bewirkt die vorgenannte Drehung der Nocke 152 die Drehung gegen den Uhrzeigersinn (mit Bezug auf Abb. 2 und 3) der Anordnung der Arme 124, 132, 134 und 142, der Laufrollen 120 und 135 und der Bänder 118. Diese Drehung hält an, bis die Bänder 118 in betriebsgemäßen Kontakt mit den Bändern 96 stehen (während der Banknotenstapel 72 zwischen den Bändern 118 und 96 gehalten wird), wie in Abb. 2 gestrichelt dargestellt, zu welchem Zeitpunkt die Drehung der Nocke 152 angehalten wird. Die in betriebsgemäßen Kontakt stehenden Teile des Bandes 118 und 96 verlaufen zwischen einer Position A neben den Peripherien der Laufrollen 90 und einer Position B, in der die Bänder 118 und 96 im betriebsgemäßen Kontakt in bezug auf die Peripherien der Laufrollen 32 stehen. Dabei ist zu verstehen, daß die Laufrollen 135 zur Stützung der zwischen den Position A und B verlaufenden Banderteilen 118 dienen. Der auf den Bändern 96 liegende Banknotenstapel 72, wird elastisch durch Bänder 118 und 96 durch die Wirkung der Feder 144 gehalten, wobei die Feder 144 im gewissen Ausmaß abhängig von der Dicke des Stapels ausgedehnt wird. Durch diese Halterung des Banknotenstapels 72 zwischen den Bändern 118 und 96 kann der Stapel von den Bändern 118 und 96 an den Einfuhrspalt C der Bänder 68 und 70 transportiert werden, von wo der Stapel von den Bändern 68 und 70 zur Ausgangsöffnung 50 transportiert wird, wo der an die Ausgangsöffnung 50 anliegende Stapel durch eine Lichtschranke 173, die neben der Ausgangsöffnung 50 angeordnet ist, gemeldet wird. Hierbei ist zu verstehen, daß die elastisch dehnbare Ausführung der Bänder 96 es ermöglicht, die jeweiligen Teile des Bandes 96 von der Peripherie der Laufrollen 32 bei Eintritt des Banknotenstapels 72 in Position B, zu entfernen. Als Alternative kann der zwischen den Bändern 118 und 96 gehaltene Banknotenstapel 72 durch die Bänder 118 und 96 an den Einfuhrspalt D der Bänder 96 und 110 transportiert werden, von wo aus der Stapel durch die Bänder 96 und 110 in den Entleerbehälter 112 transportiert wird.
- Alle Bänder 68, 70, 96, 110 und 118 sind aus elastischem Polymer wie Polyurethan oder Silikonkautschuk gefertigt. Dabei ist jedoch zu verstehen, daß für den erfolgreichen Betrieb der Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 die Bänder 70 und 180 nicht elastisch dehnbar sein müssen.
- Wie in Abb. 1 und 2 dargestellt, umfaßt die Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 ein normales Stapelrad 174, das so angeordnet ist, um in Betrieb kontinuierlich im Uhrzeigersinn in bezug auf Abb. 2 zu rotieren. Das Stapelrad 174 besteht aus mehreren Stapelplatten 176, die im parallelen Abstand zueinander auf einer Stapelradwelle 178 angeordnet sind, wobei jede Stapelplatte 176 eine Anzahl gekrümmter Zacken 180 aufweist. Die Welle 178 verläuft zwischen den Seitenwänden 12 und 14 und ist im Verhältnis zu dieser drehbar befestigt, wobei die Welle 178 über ein Getriebe (nicht dargestellt) durch einen Elektromotor 182 angetrieben wird. Das Stapelrad 174 steht betriebsgemäß in Kontakt mit einer Serie vom Abstreifarmen 184, die in Abständen auf der Welle 102 angeordnet und daran befestigt sind, wobei die Welle 102 im Bezug auf die Seitenwände 12 und 14 drehbar befestigt ist. Jeder Abstreifarm 184 sitzt zwischen einem nebenliegenden Paar Stapelplatten 176, wie in Abb. 1 dargestellt. Beim Stapelbetrieb werden die Stapelarme 184, wie durch die durchgezogene Linie in Abb. 2 dargestellt, positioniert, wobei jeder Abstreifarm 184 in den Raum zwischen den nebenliegenden Stapelplatten 176 verläuft. Bei einem solchen Betrieb werden Banknoten einzeln an das Stapelrad 174 durch eine Transportvorrichtung 186 (die deutlichkeitshalber nicht in Abb. 1 dargestellt ist) transportiert. Jeder Schein wird zwischen die nebeneinanderliegenden Zacken 180 der Stapelplatten 176 eingeführt und teilweise um die Achse des Stapelrades 174 geführt, wobei der Geldschein vom Rad 174 durch die Abstreifarme 184 abgestreift und gegen die Bänder 96, wie in Abb. 2 dargestellt, gestapelt wird, wobei die Längsseite der Banknoten auf den Abstreifarmen 184 ruht.
- Mit Bezug wiederum auf Abb. 3, ist ein Ende des Armes 188 an einem Teil der Welle 102, der über die Seitenwand 14 herausragt, befestigt. Das andere Ende des Armes 188 ist über ein Verbindungsglied 190 an einem Ende eines Armes 192 befestigt, der drehbar an einem an der Außenwand 14 befestigten Bolzen 194 angebracht ist. Ein am Verbindungsglied 190 am entfernten Ende des Armes 192 befestigter Bolzen 196, greift in die in der Nocke 152 gebildete Nockenführung 156 ein. Wie vorstehend erwähnt, befindet sich die Nocke 152 normalerweise in der in Abb. 3 dargestellten Position. Außerdem ist die Anordnung des Armes 192, des Verbindungsgliedes 190, des Armes 188 und der Abstreifarme 184 normalerweise wie in Abb. 3 abgebildet, wobei die Abstreifarme 184, wie in der von der durchgezogenen Linie in Abb. 2 dargestellt, positioniert sind. In Antwort auf die Drehung der Nocke 152 im Uhrzeigersinn aus der in Abb. 3 dargestellten Position, wird durch den Eingriff des Bolzens 196 in die Nockenführung 156 eine Drehung des Armes 192 gegen den Uhrzeigersinn um den Bolzen 194 herum bewirkt. Diese Drehung des Armes 192 verursacht wiederum die Drehung eines Abstreifarms 184 im Uhrzeigersinn (mit Bezug auf Abb. 2 und 3) um die Achse der Welle 102 herum, wobei eine solche Bewegung der Abstreifarme 184 durch das Verbindungsglied 190, den Arm 188 und der Welle 102 verursacht werden. Die soeben beschriebene Drehung der Abstreifarme 184 hält an, bis die Abstreifarme 184 die in Abb. 2 gestrichelt dargestellte Position erreichen, zu welchem Zeitpunkt die Drehung der Nocke 152 angehalten wird; mit den Abstreifarmen 184 in dieser Position kann der zwischen den Bändern 118 und 96 gehaltene Stapel Banknoten 72 von den Bändern 118 und 96 entweder zur Ausgangsöffnung 50 oder zum Entleerbehälter 112, je nach Betrieb des Motors 40, transportiert werden.
- Mit Bezug auf Abb. 2, dient die Transportvorrichtung 186 dazu, Banknoten von einer Aufnahme 198 (siehe auch Abb. 4) an das Stapelrad 174 zu liefern. Die Vorrichtung 186 umfaßt zwei Antriebswellen 200 und 202, die zwischen den Seitenwänden 12 und 14 angeordnet sind und im Bezug auf diese dreh bar befestigt sind, wobei die Wellen 200 und 202 über ein Getriebe (nicht dargestellt) von einem Elektromotor 182 betrieben werden.
- Vier Laufrollen 204 sind in Abständen auf der Welle 200 angebracht und vier Laufrollen 206 sind entsprechend zu den Laufrollen 204 an der Welle 202 befestigt. Zwei weitere Laufrollensätze 208 und 210, bei dem jeder Satz aus vier Laufrollen besteht, sind entsprechend drehbar an zwei Wellen, die zwischen den Seitenwänden 12 und 14 verlaufen befestigt, wobei die Laufrollen 208 und 210 entsprechend in bezug auf Laufrollen 204 und 206 positioniert sind. Vier Umlaufbänder 216 laufen entsprechend um die Laufrollen 204 und 208 und vier Umlaufbänder 218 entsprechend um Laufrollen 206 und 210. Die Bänder 216 stehen in betriebsgemäßen Kontakt mit den Umlaufbändern 218 positioniert, um die Banknoten dazwischen zu befördern. Ein Teil jedes Bandes 218 und ein Teil der zugehörenden Laufrolle 210 sind zwischen einem nebenliegenden Paar Stapelplatten 176 des Stapefrades 174 angeordnet. Zwei Reibungsrollensätze 220 und 222 stehen betriebsgemäß in Kontakt entsprechend den Bändern 218, der Rollen 220 und 222 und greifen in die jeweiligen Teile des mit den Laufrollen 210 in Verbindung stehenden Bandes 218 ein. Ein Satz Führungen 228, der in bezug auf die Laufrollen 208, die Bänder 216, und Rollen 220 und 222 dazwischen liegt, bildet einen Durchgang 230 für Banknoten zwischen den Vorrichtungen 228 und den mit den Laufrollen 210 in Kontakt stehenden Bändern 218. Während des Betriebes werden die Bänder 216 und 218 durch Laufrollen 204 und 206 in die von Pfeilen in Abb. 2 dargestellte Richtungen angetrieben und jede, durch die im Aufnahmemodul 198 enthaltenen Transportrollen 232 in der Transportvorrichtung 186 eingeführte Banknote, wird von den Bändern 216 und 218 zum Durchgang 230 befördert, wonach der Geldschein durch den Durchgang 230 von den Reibungsrollen 220, 222 und den Bändern 218 geführt wird und letztlich zwischen den nebenliegenden Zacken 180 der Stapelplatten 176, wie vorstehend beschrieben, gelagert wird. Ein Mehrfach-Banknotendetektor 234, der schematisch als ein Kasten in Abb. 2 dargestellt ist, ist an den betriebsgemäß in Kontakt stehenden Teilen der Bänder 216 und 218 zur Entdeckung von aufeinanderliegenden Banknoten zwischen Bändern 216 und 218 positioniert.
- Mit Bezug auf Abb. 4 bildet die Banknotenstapel- und Anbietungsvorrichtung 10 Teil eines Geldautomatens 236 einer Außenwand-ATM. Die Vorrichtung 10, das Aufnahmemodul 198 und zusätzliche Aufnahmemodule 198' sind in einem Tresor 238 mit einer rückseitigen Tür 240 untergebracht, wobei der Tresor 238 genau mit der Außenwand 242 einer Bank oder eines Gebäudes abschließt. Jedes der Aufnahmemodule 198, 198' umfaßt eine normale Aufnahmevorrichtung 244 zur Einzelaufnahme von Banknoten von einer jeweiligen Geldscheinkassette 246 und ist angeordnet, um jeden aufgenommenen Geldschein von der jeweiligen Kassette 246 über einen normalen Transportweg 248 an die Transportvorrichtung 186 der Vorrichtung 10 zu führen. Banknoten, die von einer oder mehreren Kassetten 246 aufgenommen wurden, werden von der Vorrichtung 10, wie vorstehend beschrieben, gestapelt und dann an den Anwender der ATM über einen in der Anwenderkonsole 252 gebildeten Abgabeschlitz 250 der ATM angeboten. Falls ein Banknotenstapel aus irgendeinem Grund abgelehnt wird z.B. durch den Mehrfachdetektor 234, der den Transport von aufeinanderliegenden Banknoten entdeckt wird der Stapel zum Entleerbehälter 112 geleitet. Hierbei ist zu beachten, daß der Entleerbehälter 112 über den Geldscheinkassetten 246 angeordnet ist. Bei geöffneter Tresortür können die Kassetten 246 sowie der Entleerbehälter 112 aus dem Tresor 238 entfernt werden (z.B. zur Auffüllung der Banknoten oder Entleerung des Behälters), indem die Kassette 246 oder der Entleerbehälter 112 von der Vorderseite 254 des Tresors 238 weg herausgezogen werden. Der Geldautomat 236 umfaßt eine elektronische Steuerung 256 (Abb. 5), die die Bedienung der Motore 40, 158 und 182 und die Aufrahmevorrichtung 244, an denen Ausgänge der Sensoren 116, 170 und 173 und der Mehrfach-Geldscheindetektor 234 angeschlossen sind. Hierbei ist zu verstehen, daß der Antriebsmotor 182 dis Stapelrad 174, die Antriebswellen 200 und 202 und den Aufnahmemechanismus 244 antreibt.
- Die Bedienung des Geldautomatens 236 und insbesondere der Betrieb der Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10, wird nachstehend mit zusätzlichem Bezug auf Abb. 5 beschrieben. Genau vor dem Start eines Geldautomatenbetriebes befinden sich die Motoren 40, 158 und 182 in einem deaktivierten Zustand, wobei sich die Bänder 118 und Abnahmearme 184 in den in Abb. 2 durch eine durchgezogene Linie dargestellten Positionen und die Nocke 152 in der in Abb. 3 dargestellten Position befinden und die Vertiefung 166 mit dem Sensor 170 abgeglichen ist. Ein Geldautomatbetrieb wird durch einen Anwender, der eine Kunden-ID-Karte in einen Karten-Eingabeschlitz (nicht dargestellt) in der Anwenderkonsole 252 (Abb. 4) einschiebt und entsprechende Daten auf einer, auch in der Anwenderkonsole 252 enthaltenen Tastatur (nicht dargestellt) eingibt, bewirkt. Durch diesen Betriebsstart wird der Antriebsmotor 182 durch die Steuervorrichtung 156 zum Betrieb der Transportvorrichtung 186 und zur Rotation des Stapelrades 174, aktiviert. Banknoten werden danach einzeln von einer oder mehreren gewählten Kassetten 246 in Antwort auf ein Signal an die jeweiligen Aufnahmevorrichtung oder Vorrichtungen 244 durch dje elektronische Steuerung 256 aufgenommen. Die aufgenommenen Banknoten werden über die Transportvorrichtung 186 an das Stapelrad 174 geführt, das Banknoten gegen die feststehenden Bänder 96 in der vorstehend beschriebenen Art und zur Bildung eines Stapels 72 aufstapelt. Wenn die richtige Anzahl Banknoten gegen die Bänder 96 gestapelt ist, sendet die elektronische Steuerung 256 ein Signal an den Motor 158, um den Motor 158 so zu aktivieren, daß die Nocke 152 im Uhrzeigersinn in bezug auf Abb. 3 gedreht wird. Diese Drehung der Nocke 152 verursacht eine Drehung der Bänder 118 gegen den Uhrzeigersinn in bezug auf Abb. 2, so daß der Banknotenstapel 72 zwischen den Bändern 118 und 96 eingeklemmt wird; gleichzeitig werden die Abnahmearme 184 in die in Abb. 2 gestrichelt dargestellte Position bewegt, in der die Arme 184 nicht mehr in Kontakt oder im Bewegungsweg des Banknotenstapels 72 sind. Kurz nachdem der Geldscheinstapel 72 zwischen Bändern 118 und 96 eingeklemmt wird, schaltet die elektronische Steuerung 256 den Motor 158 aus, um die Nocke 152 in Antwort auf den Sensor 170, der die Vertiefung 168 im Flansch 64 der Nocke 152 feststellt, anzuhalten. Danach sendet die elektronische Steuerung 256 ein Signal an den Motor 40, um den Motor 40 so zu aktivieren, daß die Bänder 118 und 96 den Geldscheinstapel 72 zum Einfuhrspalt C der Bänder 68 und 70 bewegen, von wo der Stapel durch Bänder 68 und 70 an den Ausgabeschlitz 250 der ATM über einen Ausgangsschlitz 50 einer Vorrichtung 10 geliefert wird. Bei Annäherung des Banknotenstapels an den Abgabeschlitz 250, nimmt der Sensor 173 den Anfang des Stapels auf. Nach einer vorbestimmten Zeit, nachdem der Anfang des Stapels durch den Sensor 173 erkannt wurde, schaltet die elektronische Steuerung 256 den Motor 40 aus, um den Stapel in einer Abgabeposition zu halten, in der ein Teil des Stapels durch den Abgabeschlitz 250 hervorsteht und ein anderer Teil des Stapels zwischen den Bändern 68 und 70 gehalten wird. Nach Weiterleitung an die Abgabeposition kann der Banknotenstapel einfach aus der Anwenderkonsole 252 vom ATM-Kunden herausgenommen werden. Auch schaltet in Antwort auf die Wahrnehmung des Stapelanfangs durch den Sensor 173, die elektronische Steuerung 256 den Motor 182 aus und den Motor 158 rückwärts, um eine Drehung der Nocke 152 gegen den Uhrzeigersinn in bezug auf Abb. 3 zu verursachen und dadurch die Abnahmearme 184 und die Anordnung der Bänder 118 und der Arne 124, 132, 134 und 142 in eine Position, die in Abb. 2 durchgezogen dargestellt ist, durch ein Eingreifen des Bolzens 172 in die Nockenführung 154 zu bewirken. Die Aktivierung des Motors 158 in rückwärtiger Bewegung wird beendet, wenn der Sensor 170 die Vertiefung 166 erkennt. Hierbei ist zu verstehen, daß durch die Dehnbarkeit der Bänder 96 und 68 und die nachgiebige Befestigung der Laufrollen 66 ein Banknotenstapel von bis zu einer Dicke von 6 mm (ca. 40 Banknoten oder mehr, abhängig von der Qualität der Banknoten) zwischen den Bändern 96 und 118 und zwischen den Bändern 68 und 70 geführt werden können. Außerdem entsteht durch den breiten Durchmesser (64 mm) der Laufrollen 30 keine Verschiebung eines solchen Banknotenstapels während des Richtungswechsels des Stapels, wenn dieser teilweise um die Laufrollen 30 herumläuft. Die Laufrollen 66 und 52, die um die Bänder 68 und 70 laufen, weisen einen Durchmesser (21 mm) auf, der viel kleiner als der der Laufrollen 26 und 30 ist.
- Falls aus irgendeinem Grund festgestellt wird, daß der gegen die feststehenden Bänder 96 angehäufte Banknotenstapel 72 zurückgewiesen werden soll, z.B. falls der Mehrfach- Banknotendetektor 234 während des Stapelbetriebs entdeckt, daß zwei oder mehr Banknoten bei einem einzelnen Aufnahmebetrieb aufgenommen wurden, wird der Geldnotenstapel 72 in einer nachstehend beschriebenen Art zum Entleerbehälter 112 transportiert. Zuerst wird der Motor 148 zeitweise wie vorstehend beschrieben, aktiviert, um die Aufnahmearme 184 und die Anordnung der Bänder 118 und der Arme 124, 132, 134 und 142 in die in Abb. 2 gestrichelt dargestellte Position zu bewegen, wobei der Banknotenstapel 72 zwischen Bändern 118 und 96 eingeklemmt ist. Danach aktiviert die elektronische Steuerung 256 den Motor 40 in einer Weise, daß die Bänder 118 und 96 den Banknotenstapel 72 an den Einfuhrspalt D der Bänder 96 und 110 führen, von wo der Stapel von den Bändern 96 und 110 in den Entleerbehälter 112 geführt wird, wobei die Banknoten durch die Öffnung 114 im Entleerbehälter 112 deponiert werden. Bei Annäherung des Banknotenstapels an den Entleerbehälter 112 nimmt der Sensor 116 den Stapelanfang auf. Kurz nach der Wahrnehmung des Stapelanfangs durch den Sensor 116 schaltet die elektronische Steuerung 256 die Motoren 40 und 182 aus und die Motoren 158 kurz rückwärts an, um die Abnahmearme 184 und die Anordnung der Bänder 118 und der Arme 124, 132, 134 und 142 in ihre ursprüngliche Position, wie in Abb. 2 durch die durchgezogenen Linien dargestellt, zurückzusetzen. Hierbei ist wiederum zu verstehen, daß durch die Dehnbarkeit der Bänder 96 und 110 und der nachgiebigen Befestigung der Laufrollen 94 ein Stapel Banknoten von bis zu 6 mm Dicke zwischen Bändern 96 und 110 transportiert werden kann. Außerdem entsteht durch den breiten Durchmesser der Laufrollen 90 keine Verschiebung eines solchen Banknotenstapels während der Richtungsänderung des Stapels, wenn dieser teilweise um die Laufrollen 90 herumläuft. Die Laufrollen 98 und 106,um die die Bänder 110 laufen, haben einen Durchmesser (21 mm), der viel kleiner als der der Laufrollen 90 ist.
- Die vorstehende, unter bezug auf Abb. 4 beschriebene ATM, ist eine rückseitig beladbare ATM aus dem Währungskassetten 246 von der ATM-Rückseite, der gegenüber der Anwenderkonsole 252 liegenden ATM-Seite, aus einem Behälter 236 entfernt und wieder eingesetzt werden. Hierbei ist zu verstehen daß die neuen Merkmale der Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 es erst ermöglichen, daß die Vorrichtung 10 für eine vorderseitig zu beladende Innen-ATM, in der Geldscheinkassetten 246 von der Vorderseite der ATM aus der Ausgabevorrichtung 236 entfernt und wieder eingesetzt werden, geändert werden kann.
- Unter bezug auf Abb. 2 enthalten die Seitenwände 12 und 14 die Bolzen 58' und 63', die in bezug auf Bolzen 58 und 63 symmetrisch um eine zentrale vertikale Ebene, senkrecht zu den Seitenwänden 12 und 14 positioniert sind. Außerdem verfügen die Seitenwände 12 und 14 über Befestigungslöcher 258, die symmetrisch in bezug auf die Befestigungslöcher der Welle 44 positioniert sind, und Befestigungslöcher 260, die symmetrisch in bezug auf die in der Welle 46 angebrachten Befestigungslöcher positioniert sind. In bezug auf Abb. 6 bildet eine modifizierte Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 einen Teil einer vorderseitig beladbaren Innen-ATM mit einer Bedienerkonsole 252' und einer Tresortür (nicht dargestellt) an der Vorderseite der ATM. In der Vorrichtung 10', sind die Welle 44 und die zugehörenden Laufrollen 52 am Ende des Rahmens 11, entfernt von der Transportvorrichtung 186, angebracht, wobei die Welle 44 in den Befestigungslöchern 258 sitzt. Die Welle 46 und zugehörenden Laufrollen 54 sind zwischen den Laufrollen 52 und der Verbund-Laufrolle 16 angeordnet, wobei die Welle 46 in den Befestigungslöchern 260 aufgenommen wird. Auch sind die Arme 56, die Federn 60, die Welle 64 und die zugehörenden Laufrollen 66 neben dem Ende des Rahmens 11, entfernt von der Transportvorrichtung 186, angeordnet, wobei die Arme 56 drehbar an den Bolzen 58', die jeweils an den Seitenwänden 12 und 14 befestigt sind, angeordnet sind. Die Enden jeder Feder 60 sind an den entsprechenden Bolzen 63' und dem Ansatz 62 des jeweiligen Armes 56 angeschlossen, wodurch die Arme 56, die Welle 64 und die Laufrollen 66 zur Drehung im Uhrzeigersinn in bezug auf Abb. 6, veranlaßt werden. Zusätzlich sind die Bänder 68 neu positioniert, um die Laufrollen 30, 48 und 66 zu umlaufen und teilweise um die Laufrollen 26 herum, und die Bänder 70 sind neu positioniert, um um die Laufrollen 26 und 52 und über die Laufrollen 54 zu laufen. Der einzige sonstige Unterschied zwischen der Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10' und der in Abb. 1 bis 3 dargestellten Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 ist, daß die optischen Sensoren 173 neben dem Ende des Rahmens 11, entfernt von der Transportvorrichtung 186, neu positioniert sind, um die Annäherung des Banknotenstapels an die Anwenderkonsole 252' wahrzunehmen. Bei einem Anbietungsvorgang der Vorrichtung 10', wird ein Banknotenstapel von Bändern 118 und 96 zum Einfuhrspalt E der Bänder 68 und 70 geführt, wonach der Stapel von Bändern 68 und 70 zum Ausgangsschlitz 250' in der Anwenderkonsole 252' transportiert wird.
- Außer den vorstehend hierin genannten Unterschieden, gleicht die modifizierte Vorrichtung 10' genau der in bezug auf Abb. 1 bis 3, beschriebenen Vorrichtung 10. Es ist also einfach die Stapelanbietungsvorrichtung von einer Vorrichtung zum Einsatz mit einem rückseitig beladbaren ATM zu einer Vorrichtung zum Einsatz mit einem vorderseitig beladbaren ATM zu ändern, oder umgekehrt, da nur die Wellen 44 und 46 und jeweiligen Laufrollen 52 und 54, die Anordnung der Arme 56, Federn 60, Wellen 64 und Laufrollen 66, der Bänder 68 und 70 sowie des Sensors 173 neu positioniert werden muß.
- Andere Vorteile der vorstehend beschriebenen Stapel- und Anbietungsvorrichtung 10 oder der modifizierten Vorrichtung 10', ist ihre einfache Ausführung und kompakte Größe. Ein weiterer Vorteil des Vorrichtung 10 oder 10' ist, daß bei Einsatz in einem Geldautomaten der Entleerbehälter sich immer an derselben Seite wie die Währungskassette befindet.
Claims (13)
1. Blatttransportgerät einschließlich Stapelvorrichtung (174) zur Ansammlung von
Blättern in einen Stapel (72) und eine Transportvorrichtung (68, 70) zum Transport des
genannten Stapels an einem Ausgabeschlitz (50), wobei die genannte Transportvorrichtung
ein erstes (68) und zweites (70) Umlaufband einschließt, die in einem Rahmen (11)
angeordnet sind, wobei ein Teil des ersten Bandes (68) entsprechend einem Teil des
zweiten Bandes (70) in betriebsgemäßen Kontakt zum Transport des Stapels (72) an die
genannte Ausgangsöffnung (50) steht, wobei die ersten Enden des ersten (68) und zweiten
(70) Bandes jeweils um die ersten (26) und zweiten (30) Laufrollen vedaufen und die
zweiten Enden der ersten (68) und zweiten (70) Bänder jeweils um die dritten (66) und
vierten (52) Laufrollen, die neben der genannten Ausgangsöffnung (50) und neben einer
Seite des Rahmens (11) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Band (68)
elastisch dehnbar ist, die Achsen der ersten (26) und zweiten (30) Laufrollen feststehen,
wobei die genannten ersten (26) und zweiten (30) Laufrollen im wesentlichen denselben
Durchmesser aufweisen und zum Antrieb des genannten ersten (68) und zweiten (70)
Bandes dienen und das genannte erste Band (68) teilweise um die genannte Laufrolle (30)
verläuft und die genannten ersten (26) und zweiten (30) Laufrollen im zentralen Teil des
genannten Rahmens (11) sitzen, wodurch die genannten dritten (66) und vierten (52)
Laufrollen neben der der Seite des Rahmens (11), gegenüber der genannten einen Seite,
neu positioniert werden können, wobei das erste Umlaufband (68) neu positioniert werden
kann, um die zweite Laufrolle (30) zu umlaufen und die genannte dritte Laufrolle (66) und
das zweite Umlaufband (70) neu positioniert werden können, um die genannte erste
Laufrolle (26) und die genannte vierte Laufrolle (52) zu umlaufen.
2. Ein Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten dritten (66)
und vierten (52) Laufrollen übereinander angeordnet sind, wobei die Achse von einer
dritten (66) und vierten (52) Laufrolle zur Achse der anderen (52) der genannten dritten
(66) und vierten (52) Laufrolle hin und zurück bewegt werden kann.
3. Ein Gerät gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen
der genannten ersten (26) und zweiten (30) Laufrollen sich weitgehend auf derselben
horizontalen Ebene befinden.
4. Ein Gerät gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Durchmesser der genannten ersten (26) und zweiten (30) Laufrollen größer als die der
genannten dritten (66) und vierten (52) Laufrollen sind.
5. Ein Gerät gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es ein
drittes (96) und viertes (118) Umlaufband zum Transport eines Stapels (72) von Blättern
an ein genanntes erstes (68) und zweites Umlaufband (70) aufweist, wobei die
Stapelvorrichtung (174) unter dem ersten (68) und zweiten (70) Umlaufband angebracht
ist.
6. Ein Gerät gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das dritte (96) und vierte
(118) Umlaufband jeweils um die fünfte (28) und sechste (32) Laufrollen laufen, wobei die
fünfte Laufrolle (28) koaxial in bezug auf die genannte erste Laufrolle (26) angebracht ist,
und die genannte sechste Laufrolle (32) in bezug auf die genannte zweite Laufrolle (30)
koaxial angebracht ist.
7. Ein Gerät gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte vierte
Umlaufband (118) um die siebte Laufrolle (120) auf Armen (124) vedäuft, die drehbar um
die Achse der genannten zweiten (30) und sechsten (32) Laufrollen sind, zwischen einer
ersten Position, in der die genannte siebte Laufrolle (120) entfernt vom dritten Band (96)
ist und einer zweiten Position, in der das genannte Band (118) zum gemeinsamen Betrieb
mit dem genannten dritten Band (96) verläuft, zum Zweck des Transports des genannten
Stapels (72) an das genannte erste (68) und zweite (70) Band, indem die genannten Arme
(124) so angeordnet sind, um in der genannten ersten Position während des Stapelbetriebs,
bei dem Banknoten in einen Stapel (72) gegen einen Teil des genannten dritten Bandes
(96) gelagert werden, zu stehen.
8. Ein Gerät gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte dritte Band
(96) elastisch dehnbar ist.
9. Ein Gerät gemäß einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das dritte
Umlaufband (96) um die achte Laufrolle (90) neben der genannten Stapelvorrichtung (174)
verläuft und um die neunte Laufrolle (94) neben einem Behälter (112) bei einem
zurückgewiesenen Banknotenstapel, wobei der Teil des genannten dritten Bandes (96)
zwischen der genannten achten (90) und neunten (94) Laufrolle im betriebsgemäßen
Kontakt mit dem fünften Umlaufband (110) zum Transport des zurückgewiesenen
Banknotenstapels an den genannten Behälter (112) steht, wobei das Gerät einen Antrieb
(40) einschließt zum Antrieb des genannten dritten Bandes (96) in eine erste Richtung zum
Transport eines Banknotenstapels zur genannten Ausgangsöffnung (50) und zum Antrieb
des genannten dritten Bandes (96) in die entgegengesetzte Richtung, wenn ein
zurückgewiesener Banknotenstapel zum genannten Behälter transportiert werden soll.
10. Ein Gerät gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein weiterer
Behälter (246) zur Lagerung von Banknoten, eine Vorrichtung (244) zur Aufnahme dieser
Banknoten von mindestens einem weiteren Behälter (246) und eine Vorrichtung (186) zum
Transport aufgenommener Banknoten zur Stapelvorrichtung (174) besteht, wobei
mindestens ein Behälter (246) zur Auffüllung zugängig ist und der genannte Behälter (112)
für zurückgewiesene Banknoten zur Entleerung von derselben Seite des Rahmens (11)
zugänglich ist.
11. Ein Gerät gemäß Anspruch 9 oder Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
genannte fünfte Umlaufband (110) teilweise um die achte Laufrolle (90) verläuft, wobei
das fünfte Band (110) elastisch dehnbar ist.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser
der genannten achten Laufrolle (90) weitgehend dem der ersten und zweiten Laufrollen
(26, 30) gleicht.
13. Ein Gerät gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
genannte Rahmen (11) eine Befestigungsvorrichtung (258, 260, 58', 63') zur möglichen
Neupositionierung der genannten dritten (66) und vierten (52) Laufrollen und der
genannten ersten (68) und zweiten (70) Umlaufbänder aufweist.
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