DE68913626T2 - Integrierte Zentrifugenröhrchen und Objektträger. - Google Patents
Integrierte Zentrifugenröhrchen und Objektträger.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine integrierte Objektsammelröhrchen- und Mikroskopträgervorrichtung für biologische Proben, die als einheitliche Vorrichtung konstruiert ist.
- Verschiedene Arten von Laborgeräten wurden in der Vergangenheit zum Sammeln und Bearbeiten von biologischen Proben entworfen. Die vollständige Urinanalyse erfordert typischerweise das Zentrifugieren der Probe, um jedes Sediment zur mikroskopischen Untersuchung zu isolieren. Die meisten Verfahren und Vorrichtungen, die derzeit angewandt werden, erfordern es, die Testflüssigkeit in ein Zentrifugenrohr zu gießen, und die überstehende Flüssigkeit vom Sediment nach dem Zentrifugieren gesondert zu dekantieren, und danach das Sediment zu einem Mikroskopträgerteil zu übertragen. Solch ein Verfahren ist zeitraubend und teuer. Außerdem sind die einzelnen Schritte sehr unterschiedlich, sind für den Laboranten zeitaufwendig, und erhöhen den Kontakt des Laboranten mit der Probe.
- Es besteht daher die Notwendigkeit für einen verbesserten Typ der Vorrichtung, der zunächst zum Sammeln einer biologischen Flüssigkeit, danach zum Zentrifugieren, zur Sedimenttrennung und zur mikroskopischen Prüfung verwendet werden kann, ohne daß die Testmaterialien zu einem anderen Laborgerät übertragen werden müssen. Die vorliegende Erfindung erfüllt diese Notwendigkeit.
- Um diese Notwendigkeit zu erfüllen, wurde in der EP-A-0 277 810 vorgeschlagen, eine integrierte Objektsammelröhrchen und Mikroskopträgervorrichtung zu schaffen, die einen langgestreckten, rohrförmigen Behälterteil mit einer Eingangsöffnung am proximalen Ende und einem Ausgangsende am distalen Ende hat, wobei der Behälterteil eine ebene Fläche aufweist, die sich längs dessen Rückseite erstreckt, ein Trägerteil mit dem Behälterteil am distralen Ende verbunden ist und damit über die Austrittsöffnung in Fluidverbindung steht, wobei sich der Trägerteil in Längsrichtung über den Behälterteil hinaus bis zu einem geschlossenen Ende der Vorrichtung erstreckt, sowie einen Übergangsteil zwischen dem rohrförmigen Behälterteil und dem Trägerteil, um den Boden des Trägerteils relativ zur ebenen Fläche nahe dem Mikroskop-Objektträger anzuordnen, wenn die Vorrichtung auf den Objektträger gesetzt wird, wobei die flache Rückseite des rohrförmigen Behälterteils mit dem Oberjektträger in Kontakt ist, der Trägerteil optisch transparente, gegenüberliegende parallele Boden- und Deckelteile aufweist, die eine Kammer zur Aufnahme einer Probe bilden und diese zur Beobachtung durch ein Mikroskop, das für die Trägervorrichtung eine Aufnahme hat, darbieten, und der rohrförmige Behälterteil einen sich verjüngenden Abschnitt längs der Seite gegenüber der ebenen Fläche aufweist, der sich von der Verbindung des rohrförmigen Behälterteils mit dem Trägerteil zu einem glatten Übergangsabschnitt in der zylindrischen Wand des rohrförmigen Behälterteils erstreckt.
- Eine solche, darin offenbarte Vorrichtung hat einen oberen, hohlen, etwa rohrförmigen Behälter, der als Objektsammelteil dient und einen zentralen Objektsammelraum hat, der mit dem offenen oberen Ende des Behälters verbunden ist. Die Vorrichtung hat auch einen unteren integrierten Mikroskopträgerteil mit transparenten, ebenen Vorder- und Rückwänden über wenigstens einen Teil hiervon und bildet einen zentralen Objekthohlraum, der mit dem Behälterraum über das untere Ende des Behälters in Verbindung steht. Die Verbindung zwischen dem etwa rohrförmigen Behälterteil und dem Trägerteil ist ein Übergangsabschnitt, bei dem der Querschnitt des rohrförmigen Teils abnimmt, um an den Querschnitt des Trägerteils angepaßt zu sein.
- Der Behälter dient auch als verbleibender, starrer Griff für den Mikroskopträgerteil. Der rohrförmige Behälterteil der Vorrichtung hat eine abgeflachte Seite, die eine ebene Fläche aufweist, die sich vollständig längs des rohrförmigen Behälterteils vom Übergangsabschnitt zum offenen Ende des Behälters erstreckt. Der schmale Bund, der nach außen vorsteht und sich um das offene Ende des rohrförmigen Behälterteils erstreckt, ist am Übergang zur ebenen Fläche unterbrochen. Zur geeigneten Orientierung wird die ebene Fläche als sich längs der Rückseite des rohrförmigen Behälterteils erstreckend angesehen.
- Eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung hat die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat der Trägerteil der Vorrichtung einen Beobachtungsabschnitt, der sich etwa 16 mm über den Übergangsabschnitt hinaus erstreckt und zentral zwischen fortschreitend abnehmenden, schrägen Kanten angeordnet ist, die die schrägen Seitenflächen des rohrförmigen Behälterteils fortsetzen. Die Ober- und Unterseiten des Mikroskopträgerteils verlaufen etwa parallel und haben einen Abstand von etwa 23 bis 25 mm über den größten Teil des Hohlraums der Trägervorrichtung. Die Oberseite, die als Schiebedeckel dient, hat eine Dicke von 23 bis 3 mm. Die Unterseite des Trägerteils hat eine Dicke von etwa 1 mm und ist bei einer Ausführungsform etwas von der Ebene der ebenen Fläche des rohrförmigen Teils um etwa 1,6 mm entfernt, so daß der Trägerteil gegen ein mögliches Zerkratzen durch irgendeine Fläche geschützt ist, auf die die Vorrichtung mit der ebenen Fläche nach unten aufgesetzt wird. Der Trägerteil dieser Vorrichtung ist gegenüber dem Objektträger eines Untersuchungsmikroskops nur gering versetzt, wenn die Vorrichtung zur Beobachtung angeordnet wird, so daß die optimale optische Klarheit zur Beobachtung erreicht wird. Der umschlossene Raum des Trägerteils reicht aus, um eine normale Sedimentprobe aus einem Objekt aufzunehmen, das in den rohrförmigen Behälterteil eingebracht wird, während das Sediment ausreichend dispergiert ist, um eine Beobachtung durch ein Mikroskop zu ermöglichen. Vorzugsweise ist eine monomolekulare Sedimentschicht erwünscht. Jedoch haben Sedimentkristalle in Urin- oder Blutplättchen die Tendenz, sich am Eingang des Trägerteils aufzustauen, wenn die Öffnung zu klein ist. Daher ist die Öffnung etwas größer als die minimale Größe, die erforderlich ist, um solch ein Sediment aufzunehmen. Außerdem wird die Fähigkeit des Trägerteils, Objektsedimentbestandteile aufzunehmen, durch die Anordnung von zwei Kanälen auf gegenüberliegneden Seiten des Trägerteils erhöht, die sich von der Ebene der Öffnung aus nach unten erstrecken. Die Breite dieser Kanäle ist etwa gleich dem Abstand im Trägerhohlraum. Diese Kanäle erstrecken sich längs gegenüberliegender Seiten des Trägerhohlraums etwa bis zum Ende des Hohlraums. Diese Kanäle reduzieren vorteilhafterweise die Tendenz der Kristalle, sich am Eingangsteil des Trägerhohlraums aufzustauen und das Sediment daran zu hindern, den Beobachtungsabschnitt zu erreichen, da jedes Sediment, das in die Kanäle gelangt, im Trägerhohlraum verteilt wird.
- Obwohl sich bei einer bevorzugten Ausführungsform die Kanäle vom Trägerhohlraum nach unten erstrecken, sind andere Kanalformen möglich und für den jeweiligen Zweck geeignet. Während die gerade beschriebene Ausführungsform als Querschnitt in Form eines umgekehrten U charakterisiert werden kann, können andere Ausbildungen in Form eines I-Querschnitts oder eines H-Querschnitts verwendet werden, um einige aufzuführen. Die Seitenkanäle können sich längs der Seitenkanten des Trägerhohlraums erstrecken und am Ende des Hohlraums enden, wie dies für im Spritzgußverfahren hergestellte Ausführungsformen der Erfindung der Fall ist. Auch ist es möglich, daß sich die Seitenkanäle vollständig um das distale Ende des Trägerhohlraums erstrecken und an der zentralen Achse des Hohlraums bei durch Warmverformung oder Blasformen hergestellte Ausführungsformen der Erfindung verbunden sind.
- Vorzugsweise ist die integrierte Objektsammelröhrchen- und Mikroskopträgervorrichtung der Erfindung mit einer Verschlußkappe versehen, die verwendet werden kann, um das offene Ende der Vorrichtung zu verschließen, wenn eine flüssige Probe in sie eingesetzt wird. Dies ist kein wesentlicher Bestandteil der Kombination, vorhanden beseitigt er den sonst notwendigen Schritt, die überstehende Flüssigkeit aus dem Probenbehälter nach dem Zentrifuieren zu dekantieren, bevor das im Trägerhohlraum gesammelte Sediment normalerweise durch ein Mikroskop beobachtet werden kann. Die Kappe hat etwa die gleiche Querschnittsform wie der rohrförmige Behälterteil und ist an die Abmessungen der Öffnung angepaßt. Die Kappe ist mit zwei in Umfangsrichtung verlaufenden Dichtungsrippen versehen, die etwas über den Kappenkörper vorstehen, um eine verbesserte Dichtung gegenüber der Innenfläche der rohrförmigen Behälteröffnung zu schaffen.
- Somit kann die gesamte Kombination in eine Plastikhülle eingesetzt und mit minimalen Kosten zum Verkauf verteilt werden. Bei dieser Ausbildung wird nach dem Entfernen der Plastik- oder Papierhülle zur Vorbereitung für den Gebrauch die Haube an den flachen Seitenkanten zusammengedrückt, um sie wieder in ihre etwa runde Form zu bringen, und der kurze Hals der Haube wird in die Öffnung des rohrförmigen Behälters eingesetzt. Die Kappe ist zunächst an der Außenseite der Haube befestigt. Die flüssige Probe wird in die Haube eingebracht, die sie dann in den rohrförmigen Behälter leitet. Danach wird die Kappe von der Haube entfernt, die Haube wird vom rohrförmigen Behälter entfernt, und die Kappe wird eingesetzt, um dessen Öffnung abzudichten. Zum Sammeln von Urinproben bildet die Kombination gemäß der vorliegenden Erfindung ein Urintransportsystem, das einen Mikroskopträger durch Zentrifugieren einer Probe automatisch vorbereitet.
- Auf der Vorderseite des rohrförmigen Behälterteils gegenüber der hinteren ebenen Fläche befindet sich ein sich allmählicher verjüngender Abschnitt, der gleichmäßig gekrümmt ist und sich kontinuierlich von einer Verbindung mit der Oberseite des Trägerteils zu einer Stelle 5 cm von der Mitte des Trägerteils erstreckt, wo er gleichmäßig in die sich leicht verjüngende zylindrische Form des rohrförmigen Behälterteils übergeht. Dies führt zu einem etwa flachen Abschnitt sich ändernder Dicke des rohrförmigen Behälterteils, das einen Abstand schafft, um eine Änderung des Vergrößerungsgrades des Mikroskops zu ermöglichen, wenn der Mikroskopträgerteil zur Beobachtung angeordnet ist, ohne daß es notwendig ist, die Vorrichtung zwischenzeitlich zu entfernen, während der Vergrößerungsgrad eingestellt wird. Daher kann der Linsenrevolver eines Mehrfachlinsenmikroskops gedreht werden, während die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung zur Beobachtung des Trägerteils angebracht ist, ohne daß der integrierte rohrförmige Behälterteil stört oder behindert. Die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung kann auch leicht in einer modernen Kunststoffspritzanlage geformt werden, hat ein ästhetisch gefälliges Äußeres, positioniert das Sediment einer zentrifugierten Probe und ordnet es zentral an und hat geringe Kosten und ist zuiverlässig bei der Anwendung, so daß es nach einmaligem Gebrauch weggeworfen werden kann.
- In den beigefügten Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der bevorzugten Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 einen Längsschnitt der Vorrichtung der Fig. 1;
- Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt eines Teils der Fig. 2;
- Fig. 4 eine Darstellung der Vorrichtung der Fig. 1 vom linken bzw. offenen oberen Ende aus;
- Fig. 5 eine Darstellung der Vorrichtung der Fig. 1 vom rechten bzw. geschlossenen unteren Ende aus;
- Fig. 6A und 6B eine Seiten- bzw. Endansicht einer Kappe für die Vorrichtung der Fig. 1;
- Fig. 7A und 7B eine Seiten- bzw. Endansicht einer zusammenklappbaren Haube und einer Kappe zur Verwendung mit der Vorrichtung der Fig. 1;
- Fig. 8A bis 8B Querschnittsdarstellungen weiterer Formen des Trägerteils der Vorrichtung der Fig. 1 einschließlich Seitenkanälen;
- Fig. 9A bis 9C Teilaufsichten eines Trägerteils der Vorrichtung der Fig. 1 mit alternativen Außenformen der zugehörigen Kanäle; und
- Fig. 10A und 10B Teillängsschnitte alternativer Ausführungsformen der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung.
- Ein weiteres zweckmäßiges Zusatzteil der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung, obwohl für ihren normalen Gebrauch nicht wesentlich, ist eine Haube, die vom Patienten benutzt werden kann, um die Probe in den rohrförmigen Behälter zu bringen. Solch eine Haube wird vorzugsweise durch Warmverformung eines geeigneten geschlossenzelligen Schaumstoffmaterials mit einer Dicke von etwa 1/16 Inch, das ausreichend flexible ist, um flach perpackt zu werden. Die Kappe kann auch aus dem gleichen Material und einstückig mit der Haube hergestellt werden.
- Eine erste bevorzugte Ausführungsform der verbesserten, einheitlichen Objektsammelröhrchen- und Mikroskopträgervorrichtung der vorliegenden Erfindung ist schematisch in den Figuren 1 und 2 gezeigt. Die Figuren 4 und 5 sind jeweils Aufsichten des linken und rechten Endes der Vorrichtung der Figuren 1 und 2. Es ist ersichtlich, daß die Vorrichtung auch für andere Zwecke, wie bei der chemischen Analyse anorganischer Materialien u.dgl. verwendet werden kann, sie findet jedoch ihre größte Anwendbarkeit bei der Laboranalysen von Proben wie Urin, Blut und ähnlichen biologischen Fluiden. Die Vorrichtung 10 hat einen rohrförmigen Behälterteil 12 und einen groben Trägerteil 14 auf gegenüberliegenden Seiten eines Übergangsteils 16.
- Die Vorrichtung 10 ist transparent und hat eine flache Rückwand 18, die sich längs des Behälterteils 12 erstreckt. Der Behälterteil hat einen Bund 20, der sich in Umfangsrichtung um das offene Ende 22 erstreckt, ausgenommen längs der Kante der Rückwand 18.
- Der rohrförmige Behälterteil 12 ist weiterhin in einen leicht schrägen, etwa zylindrischen (mit Ausnahme der flachen Rückwand 18) Abschnitt 24 und einen sich verjüngenden Abschnitt 26 unterteilt, der radial nach innen ausgehend von einer Verbindung mit dem etwa zylindrischen Abschnitt 24 gebogen ist und in die Oberseite 30 des Trägerteils 14 übergeht. Der Abschnitt 26 stellt eine "Hochleistungskurve" dar, die es ermöglicht, den Revolver eines Mehrfachlinsenmikroskops auf unterschiedliche Niveaus der Beobachtungsstärke zu verschieben und ist bei der in Figur 1 gezeigten Ausführungsform eine etwa in Querrichtung flache, in Längsrichtung gebogene, konkave Fläche, die eine Fortsetzung der Oberseite 30 des Trägerteils 14 ist.
- Wie bei der vergrößerten Querschnittsdarstellung des Trägerteils 14 in Figur 3 gezeigt ist, sind die Oberseite 30 und die Unterseite 32 im wesentlichen parallel und bilden dazwischen eine dünne Kammer 34, die am distalen Ende 36 geschlossen ist. Der Gleitteil 14 ist einem Standard-Mikroskopträgerteil sehr ähnlich, der eine aufgesetzte Probe trägt, wobei die Unterseite 32 eine Dicke von etwa einem Millimeter hat und dem eigentlichen Trägerteil entspricht. Die Oberseite 30 hat eine Dicke von etwa 0,23 bis 0,3 mm und entspricht einem Trägerteil- Schiebedeckel. Die Kammer 34 hat eine Dicke von 0,2 bis 0,25 mm und enthält die aufgesetzte Probe. Der sich verjüngende Abschnitt 26 tangiert im wesentlichen die flache Oberseite 30, wo sie verbunden sind, und geht etwa am Übergangsabschnitt 16 in diese über.
- Fig. 4 ist eine Endansicht der Vorrichtung 10, gesehen vom linken Ende, wie in den Figuren 1 und 2 gezeigt, durch die Öffnung 22. Fig. 5 ist eine Endansicht der Vorrichtung 10 vom gegenüberliegenden, geschlossenen Ende aus. Die Darstellung der Fig. 4 zeigt zwei Seitenkanäle 38, die sich etwa längs gegenüberliegender Seiten der Kammer 34 erstrecken. Diese Seitenkanäle 38 erstrecken sich vorzugsweise zum Ende 36 der Kammer 34. Obwohl die Vorrichtung 10 ohne die Kanäle 38 aufgebaut sein könnte, haben sie eine wichtige Funktion bei der automatischen Vorbereitung des Probenträgerteils, da sie die Tendenz der Probenpartikel wie Kristallen in einer Urinprobe verringern, sich aufzustauen und eine Blockierung am Eingang zur Kammer 34 zu bilden. Die Kanäle 38 dienen dazu, zusätzliche Durchgänge für sedimentäre Partikel zu schaffen, die dann in den zentralen Teil der Kammer 34 von den Seiten her ebenso wie durch die quer verlaufende Öffnung 40 nahe dem Übergangsabschnitt 16 wandern können. Bei solch einer Ausbildung ist die sich ergebende Probe in der Mikroskopträgerkammer der gewünschten monozellularen Anordnung hinsichtlich der Dicke sehr nahe.
- Diese Seitenkanäle 38 zusammen mit der Kammer 34 können verschiedene Formen haben, von denen einige in den Fig. 8A bis 8C bezeigt sind. Die Kammeröffnung in der Querschnittsdarstellsung der Fig. 8A kann als eine umgekehrte U-Form beschrieben werden und entspricht der in Fig. gzeigten Form. Die Fig. 8B zeigt eine Querschnittsdarstellung, die etwa I-förmig ist und Seitenkanäle 38' mit offenen Teilen hat, die sich beide oberhalb und unterhalb der Kammer 34' um etwa gleiche Beträge erstrecken. Fig. 8C zeigt einen H-förmigen Querschnitt, bei dem die Seitenkanäle 38" von der Kammer 34" aus um etwa den gleichen Betrag nach unten erstrecken wie in Fig. 8A gezeigt ist, sich jedoch von der Kammer 34" aus weniger als in Fig. 8B erstrecken.
- Die Fig. 9A bis 9B sind schematische Aufsichten weiterer Trägerteile 14 mit Kanälen 38, 38A und 38B unterschiedlicher Formen, gesehen von oben. In Fig. 9A erstrecken sich die Seitenkanäle 38 gerade zum Ende 36 hin auf gegenüberliegenden Seiten der Kammer 34. Dies ist die allgemein bevorzugte Form für Vorrichtungen der Erfindungen, die durch Spritzgießen hergestellt werden. Die Fig. 9B zeigt einen etwa V-förmigen Kanal 38A, der sich quer über die Kammer 34 erstreckt. Die Fig. 9C zeigt einen etwa U-förmigen Kanal 38B, der sich längs der Seiten und quer zum Boden der Kammer 34 erstreckt. Die Form der Fig. 9B und 9C kann für Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung geeignet sein, die anders als durch Spritzgießen, z. B. durch Warmverformung hergestellt werden.
- Die Fig. 6A und 6B zeigen einen möglichen Deckelverschluß für das offene Ende 22 der Vorrichtung 10. Der Deckel 50 kann durch Warmverformung eines billigen Kunststoffmaterials derart hergestellt werden, daß er einen Umfangsbund 52 hat, der etwa an den Bund 20 der Vorrichtung 10 angepaßt ist und zwei in Umfangsrichtung verlaufende, nach außen vorstehende Dichtungsringe 54. Bei der Verwendung der Vorrichtung 10 wird der Deckel 50 angebracht, um das offene Ende 22 der Vorrichtung 10 zu verschließen. Da dieser die Öffnung 22 abdichtend verschließt, kann die Vorrichtung 10 auf ihrer ebenen Fläche 18 abgesetzt werden oder kann in anderer Lage gehalten werden, ohne daß die Gefahr besteht, daß der flüssige Anteil der Probe ausläuft. Der Deckel 50 ist so konstruiert, daß er zusammen mit der Vorrichtung 10 weggeworfen wird, wenn die Mikroskopanalyse der Probe in der Kammer 34 durchgeführt wird.
- Gewünschtenfalls kann der Deckel 15 als einstückiges Teil einer flexiblen Plasikhaube 60 ausgebildet sein, die in den FIg. 7A und 7B gezeigt ist. Die Haube 60 besteht aus einem Aufnahmeteil 62 und einem Halsteil 64. Wie in Fig. 7B gezeigt ist, ist die flexible Haube 60 so konstruiert, daß sie im wesentlichen flach zusammengelegt werden kann, um sie zusammen mit der Vorrichtung 10 in einem sterilen Probenbehälter einzuschließen, verpackt in einem transparenten Plastikbeutel (nicht gezeigt). Bei dieser Ausbildung ist der Deckel 50 an der Haube 60 durch einen dünnen, leicht trennbaren fadenähnlichen Abschnitt 56 befestigt.
- Bei der Vorbereitung zur Verwendung entfernt der Patient die Haube 60 von der flachen Packung und drückt auf die Kanten 66, um die Haube 60 in eine etwa kreisförmige Ausbildung zurückzubringen. Der Hals wird dann im offenen Ende 22 der Vorrichtung 10 angeordnet, und eine Probe wie Urin wird in den Aufnahmeteil 62 eingebracht und in den rohrförmigen Behälter der Vorrichtung 10 geleitet.
- Wenn die Probe in die Vorrichtung 10 eingebracht ist, kann die Haube 60 entfernt werden und der Deckel 50 wird von der Haube 60 gelöst und in das offene Ende 22 eingesetzt. Danach ist die Vorrichtung 10 zusammen mit der aufgenommenen Probe zum Zentrifugieren bereit, um die Probe im Mikroskopträgerteil der Vorrichtung 10 automatisch zu präparieren.
- Der Übergangsteil 16 der Vorrichtung 10 kann zur Anpassung an den Verwendungszweck eine andere Form haben. Die Fig. 10A zeigt einen vergrößerten Längsschnitt des Endteils der Vorrichtung 10. In Fig. 10A erstreckt sich die ebene Endfläche 18 bis zum Ende 36 in der gleichen Ebene, so daß der Absatz des Übergangsteil 16 vermieden wird, wie er in Fig. 3 erscheint. Mit 40 ist die Öffnung der Kammer 34 an der Stelle bezeichnet, wo die Hochleistungskurve des sich verjüngenden Abschnitts 26 mit der Oberseite 30 des Mikroskopträgerteils 14 verbunden ist.
- Fig. 10B zeigt eine weitere Ausführungsform des Absatzes am Übergangsteil 16'. Bei der Darstellung der Fig. 10Bd hat der Übergangsteil 16' einen etwa S-förmigen, gebogenen Querschnitt statt der etwa Z-förmigen Zickzack-Anordnung der Fig. 3. Beim Spritzgießen der Vorrichtung 10 der Fig. 10B ermöglichen es die leichten Wölbungen des Übergangsteils 16', daß das Kunststoffmaterial gleichmäßiger in den Gleitteil 14 fließt, so daß der Ansatz, der das Ende des Steckteils der Form bildet, die beim Spitzgießen verwendet wird, mit weniger Querkraft beaufschlagt wird, und so die Wahrscheinlichkeit verringert wird, daß der Ansatz aus seiner richtigen Lage in der Form verschoben wird.
Claims (18)
1. Integrierte Objektsammelröhrchen- und
Mikroskopträgervorrichtung (10), die einen
langgestreckten, rohrförmigen Behälterteil (12) mit einer
Eintrittsöffnung (22) am proximalen Ende und eine
Austrittsöffnung (40) am distalen Ende aufweist, wobei der
Behälterteil eine flache ebene Fläche (18) hat, die sich
längs dessen Rückseite erstreckt, einen Trägerteil (14)
der mit dem Behälterteil (12) am distalen Ende verbunden
ist und mit diesem über die Austrittsöffnung (40) in
Strömungsmittelverbindung steht, wobei sich der Trägerteil
(14) in Längsrichtung über den Behälterteil (12) hinaus zu
einem geschlossenen Ende (36) der Vorrichtung erstreckt,
und einem Übergangsteil (16) zwischen dem rohrförmigen
Behälterteil und dem Trägerteil zur Verbindung des
Trägerbodenteils (32) mit der ebenen Fläche (18), wobei
der Trägerteil (14) optisch transparente,
gegenüberliegende parallele Boden- und Abdeckteile (32,
33) hat, die eine Kammer (34) zur Aufnahme und zur
Sichtanzeige einer Probe durch ein Mikroskop mit einer
Trägeraufnahmestufe, und der rohrförmige Behälterteil
einen sich verjüngenden Abschnitt (26) längs der der
flachen ebenen Fläche (18) gegenüberliegenden Seite
aufweist, die sich von der Verbindung des rohrförmigen
Behälterteils (12) mit dem Trägerteil (14) bis zu einem
glatten Übergang in die zylindrische Wand (24) des
rohrförmigen Behälterteils (12) erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich der sich verjüngende Abschnitt über eine ausreichende
Länge verjüngt, um einen Zwischenraum zur Drehung des
Objektivrevolvers eines Mikroskops zu schaffen, wenn die
Vorrichtung auf der Trägeraufnahmestufe angeordnet ist,
wobei sich der sich verjüngende Abschnitt über eine
ausreichende Länge verjüngt, um einen Zwischenraum zur
Drehung des Objektivrevolvers eines Mikroskops zu
schaffen, wenn sich die flache Rückseite (18) des
rohrförmigen Behälterteils (12) mit der Stufe in Kontakt
befindet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
daß der sich verjüngende Abschnitt (26) eine etwa quer
verlaufende flache in Längsrichtung gekrümmte konkave
Fläche aufweist, die eine Verlängerung des Deckelteils
(30) ist und die sich etwa 5 cm von der Mitte des
Trägerteils bis zum Übergang in die zylindrische Wand (24)
des rohrförmigen Behälterteils (12) erstreckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich die konkave Fläche etwa tangential vom proximalen
Ende des Deckelteils (30) aus erstreckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die konkave Fläche in der Nähe des Übergangsteils (16) in
den Deckelteil (30) übergeht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die konkave Fläche nahe dem Längsmittelpunkt des
rohrförmigen Behälterteils (12) in dem rohrförmigen Behälterteil
(12) übergeht.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Trägerbodenteil (32) eine koplanare Verlängerung der
flachen, ebenen Fläche (18) längs der Rückseite des
Behälterteils bildet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 5.
dadurch gekennzeichnet, daß
der Trägerbodenteil (32) parallel, jedoch etwas versetzt
zur Ebene der flachen ebenen Fläche (18) verläuft.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 5 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Übergangsteil (16) einen etwa Z-förmigen Abschnitt
aufweist, der eine Wand bildet, die den Bodenteil (32) mit
der flachen ebenen Fläche (18) verbindet.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 5 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Übergangsteil (16) eine S-förmige Wand (16') hat, die
gerundete Endabschnitte aufweist, die den Bodenteil (32)
und die flache ebene Fläche (18) verbindet.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kammer (34) durch geschlossene Seitenkanten des
Trägerteils (14) und durch das geschlossene Ende (36)
begrenzt wird und eine Öffnung längs des proximalen Endes
des Trägerteils (14) hat, die mit der Austrittsöffnung
(40) des rohrförmigen Behälterteils in Verbindung steht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kammer (34) wenigstens einen Kanal (38) hat, der die
von der Kammereintrittsöffnung (40) längs einer
Haupterstreckung der Kammer (34) verläuft, um die Bewegung
der Objektpartikel in die Kammer (34) zu erleichtern und
eine gleichmäßigere Verteilung darin zu bewirken.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Kammer (34) ein Paar langgestreckte Kanäle (38, 38',
38'') aufweist, die sich in Längsrichtung der Kammer längs
gegenüberliegender Kanten hiervon erstrecken.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Paar Kanäle (38) bis zu einer Verbindung (38B)
miteinander quer zum Ende der Kammer (34) verläuft.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kanal (38A) etwa V-förmig ist und sich längs der
Kammer (34) erstreckt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnung der Kammer (34) und des Kanals (38) im U-
förmigen Querschnittsteil ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnung der Kammer (34') und des Kanals (38') in einem
etwa I-förmigen Querschnittsteil ausgebildet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnung der Kammer (34'') und des Kanals (38'') in
einem H-förmigen Querschnittsteil ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Trägerteil eine Sandwichanordnung bildet, die die
Kammer (34) und die Boden- und Abdeckteile (32, 30)
aufweist, wobei der Bodenteil (32) etwa 1 mm dick, die
Kammer (34) etwa 0,2 - 0,25 mm dick und der Deckelteil
(30) etwa 0,23 - 0,3 mm, und die Sandwichanordnung etwa
1,5 mm dick ist.
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