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Die Erfindung betrifft eine Hochdrucknatriumdampfentladungslampe mit
einem länglichen Entladungsgefäß, das einen Entladungsraum einschließt, eine
Längsachse 1 und einen Durchmesser D besitzt sowie eine Keramikwand enthält, die an jedem
Ende mit einem Durchführungselement abgeschlossen ist, das einerseits an einen
betreffenden Stromzuführungsleiter und andererseits an eine betreffende Elektrode
angeschlossen ist, wobei die Lampe weiter mit einem Außenkolben versehen ist, der
mittels eines Lampensockels abgeschlossen ist, und eine Starterschaltung mit wenigstens
einem Glimmstarter im Außenkolben angeordnet ist. Der Begriff "Keramikwand" sei als
eine Wand verstanden, die aus einem durchsichtigen kristallinen Metalloxid besteht, das
monokristallin (beispielsweise Saphir) oder polykristallin sein kann. Bekannte
polykristalline Metalloxide sind in diesem Zusammenhang Aluminiumoxid und Yttrium-
Aluminium-Granat. In polykristalliner Form wird das Material bis zu Gasdichtigkeit
gesintert.
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Eine Lampe der eingangs erwähnten Art ist aus der Patentschrift US-PS 4
117 370 bekannt. Die bekannte Lampe ist eine leistungsfähige Lichtquelle, die häufig
verwendet wird. Die Lampe ist mit einem ovalen Außenkolben versehen, der in der
Praxis an der Innenseite mit einer lichtstreuenden Schicht bedeckt ist. Der Glimmstarter
ist in der Verlängerung des Entladungsgefäßes angebracht, damit er zwischen einem
Gefäßende und dem Lampengestell eingeschlossen ist. Vorzugsweise wird der
Glimmstarter im Zusammenhang mit der verhältnismäßig einfachen Herstellung im Vergleich
beispielsweise zur Anbringung im Lampensockel nahe bei dem Lampengefäß im
Außenkolben angeordnet.
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Die bekannte Lampe eignet sich aus der Sicht der Leistungsfähigkeit als
Ersatz beispielsweise für Hochdruckquecksilberdampfentladungslampen. Wenn jedoch
ein optimaler Ersatz gesucht wird, muß die Ersatzlampe in einer bestehenden Leuchte
optisch in der im wesentlichen gleichen Stellung wie die ursprüngliche Lampe
angeordnet werden. Das bedeutet, daß insbesondere die Lage des Entladungsgefäßes in bezug
auf die Leuchte wichtig ist. Als Maß für die Bestimmung der Lage des
Entladungsgefäßes ist der Abstand zwischen dem Lampensockelboden und der Mitte des
Entladungsgefäßes herangezogen. Dieser Abstand wird generell mit Lichtschwerpunktabstand
bezeichnet.
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Die Entladungsgefäße der Hochdruckquecksilberdampf- und
Hochdruckmetallhaliddampfentladungslampen sind bedeutend kürzer als Entladungsgefäße der
als Ersatz geeigneten Hochdrucknatriumdampfentladungslampen. Durch Bedecken des
Außenkolbens mit einer lichtstreuenden Schicht wird in hohem Maße erreicht, däß die
Gebrauchslage des Entladungskolbens in bezug auf die Leuchte weniger wichtig ist.
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Jedoch begrenzt eine Lichtstreuungsschicht die Wahl der
Kolbenausbildung für eine ovale oder ähnliche Form. um die Temperatur der
Lichtstreuungsschicht im Betrieb innerhalb von akzeptabler Grenzen zu halten.
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Obgleich die Verwendung eines beschichteten Außenkolbens den Vorteil
einer nicht besonders kritischen Gebrauchslage des Entladungsgefäßes bietet, ist
dennoch das optische Verhalten einer derartigen Lampe immer noch von niedrigerer
Qualität als die einer derartigen Lampe mit einem klaren Außenkolben und einem
optimal angeordneten Entladungsgefäß. Außerdem führt der Gebrauch einer
Lichtstreuungsschicht immer zu Verlusten in der Leistungsfähigkeit.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Mäß anzugeben, bei dem
eine Hochdrucknatriumdampfentladungslampe mit besserer optischer Qualität erhältlich
ist, während dennoch eine eingebaute Starterschaltung mit einem verhältnismäßig
einfachen Aufbau beibehalten bleibt.
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Erfindungsgemäß ist eine Lampe eingangs erwähnter Art dadurch
gekennzeichnet, däß der Außenkolben ein klarer Außenkolben, ist, daß der
Glimmstarter so angebracht ist, daß er über einen Abstand von wenigstens D/2 in bezug auf
die Längsache des Entladungsgefäßes seitlich verschiebbar ist, und däß der Glimmstarter
zum größeren Teil in bezug auf das Entladungsgefäß mittels eines
Wärmestrahlungsschirms abgeschirmt ist.
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Das Maß ermöglicht die Herstellung einer
Hochdrucknatriumdampfentladungslampe mit einer eingebauten Starterschaltung und einem klaren Außenkolben,
dessen Lichtschwerpunktabstand dem einer bestehenden Hochdrucklampe mit einem
klaren Außenkolben entspricht. Die optische Güte der erfindungsgemäßen Lampe wird
daher in bezug auf die bekannte Lampe mit der Lichtstreuungsschicht auf dem
Außenkolben verbessert.
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Ohne weitere Maßnahmen wird der Glimmstarter weitgehend durch
Strahlung aus dem Entladungsgefäß dadurch angestrahlt, daß er in bezug auf das
Entladungsgefäß seitlich angeordnet ist. Diese Eigenschaft führt dazu, daß es
wünschenswert ist, den Glimmstarter durch Aufstellung eines Wärmeschirms gegen zu
starke Erwärmung zu schützen. Bevorzugt wird dabei der Gebrauch eines
Wärmeschirms in Form eines Keramikwiderstands, der den Strom durch die Starterschaltung
begrenzt. Insbesondere für Lampen mit einer verhältnismäßig hohen Nennleistung ist
dies vorteilhaft.
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Die Erfindung ermöglicht die freie Wahl der Form des Außenkolbens, so
daß neben der Eiform auch Rohrformen verwendbar sind, wenn vorkommendenfalls ein
aufgeweiterter Teil vorgesehen ist.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
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Fig. 1 einen Aufriß einer erfindungsgemäßen Lampe mit einem
aufgebrochenen Außenkolben,
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Fig. 2 einen Seitenriß eines Teils der Lampe nach Fig. 1 mit weiteren
Einzelheiten.
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In Fig. 1 ist mit der Bezugsziffer 1 ein längliches Entladungsgefäß
bezeichnet, das einen Entladungsraum einschließt, eine Längsachse 1 und einen
Durchmesser D besitzt. Mit der Bezugsziffer 2 ist ein klarer Außenkolben bezeichnet,
der einseitig mit einem Lampenfuß 3 mit einem Boden 20 versehen ist.
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Im Außenkolben 2 ist eine Starterschaltung angeordnet, dieaus einem
Glimmstarter 4 und einem Keramikwiderstand 5 besteht. Der Keramikwiderstand 5
dient gleichzeitig als Wärmestrahlungsschirm, der den Glimmstarter zum größeren Teil
in bezug auf das Entladungsgefäß 1 abschirmt.
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Das Entladungsgefäß 1 ist an jedem Ende mittels eines
Durchführungselements 6, 6' abgeschlossen, das einerseits mit einem betreffenden
Stromzuführungsleiter 10, 7 und andererseits mit einer betreffenden Elektrode 8, 9 verbunden ist.
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Die Mitte des Entladungsgefäßes mit der Bezeichnung C ist in einem
Abstand m, der der Lichtschwerpunktabstand ist, vom Boden 20 des Lampensockels 3
angeordnet.
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In Fig. 2 ist mit Einzelheiten ein Ende des Entladungsgefäßes 1 mit dem
Durchführungselement 6 und dem Glimmstarter 4 dargestellt. Die in Fig. 1
entsprechenden führen die gleichen Bezugsziffern. Die Längsachse des Entladungsgefäßes 1 ist
mit 1 bezeichnet. Das Entladungsgefäß hat einen Duchmesser D.
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Der Glimmstarter ist derart angeordnet, daß er in bezug auf die
Längsachse 1 des Entladungsgefäßes 1 über einen Abstand y versehiebbar ist. Der Abstand y
beträgt im dargestellten Fall 0,8 D, wodurch die Bedingung von wenigstens 0,5 D
erfüllt wird.
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Der Keramikwiderstand wird mit Hilfe der Bügel 11, 11' am
Stromzuführungsleiter befestigt. Wenigstens einer der Bügel 11, 11' bildet gleichzeitig eine
elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Stromzuführungsleiter 7 und dem
Keramikwidertand 5.
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Nachstehende Tabelle enthält Daten von praktischen Lampenausführungen.
Die mit I, III und V angegebenen Lampen sind erfindungsgemäße Lampen, in denen die
Glimmstarter derart aufgestellt sind, daß sie in bezug auf das Entladungsgefäß über
einen Abstand von 0,8 D seitlich verschiebbar sind. Die mit II, IV und VI angegebenen
Lampen sind Lampen, in denen der Glimmstarter gemäß dem Stand der Technik
aufgestellt sind.
TABELLE
Lampenziffer
Nennleistung (W)
Durchmesser (mm) des Entladungsgefäßes
Entladungsgfefäßlänge (mm)
Gesamt-Lampenlänge (mm)
Lichtschwerpunktabstand (mm)
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Die mit I angegebene Lampe eignet sich zum Ersetzen einer
Hochdruckquecksilberdampfentladungslampe mit einer Nennleistung von 175 W. Der
Lichtschwerpunkabstand einer derartigen Hochdruckquecksilberdampfentladungslampe
beträgt 127 mm.
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Die mit III angegebene Lampe II eignet sich zum Ersetzen einer
Hochdruckquecksilberdampfentladungslampe mit einer Nennleistung von 250 W. Der
Lichtschwerpunkabstand einer derartigen Hochdruckquecksilberdampfentladungslampe
beträgt 127 mm.
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Die mit V angegebene Lampe hat einen Lichtschwerpunktabstand
entsprechend dem einer Hochdrucknatriumdampfentladungslampe mit einer Nennleistung
von 400 W ohne eingebaute Starterschaltung.