DE68905213T2 - Spritzgiesssystem mit duese in tandem. - Google Patents
Spritzgiesssystem mit duese in tandem.Info
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Description
- Diese Erfindung betrifft allgemein das Spritzgießen und insbesondere ein Heißspitzenanschnitt-Spritzgießsystem mit Anguß- oder Kantenanschnitt, mit zumindest einer Düse, um unter Druck stehende Schmelze in einen Formhohlraum einzuführen. Die Verwendung einer langgestreckten Düse, die einen integralen elektrischen Heizer für einen Heißspitzenanschnitt aufweist, ist im Stand der Technik bekannt. Beispiele sind gezeigt in Gellert's US-PS 4 238 671, die am 9. Dezember 1980 ausgegeben wurde, und in US-PS 4 557 685, die am 10. Dezember 1985 veröffentlicht wurde. Jüngere Beispiele sind in Gellert's kanadischen Patenten CA 1 267 514 und CA 1 261 573 gezeigt. Obwohl diese früheren Systeme für viele Anwendungen vollständig zufriedenstellend sind, hat sich in einigen Fällen, in denen es wünschenswert ist, eine verhältnismäßig lange Schmelzebohrung zu haben, die zu dem Formhohlraum führt, die Fehlausrichtung am Anschnitt infolge von thermischer Ausdehnung und Kontraktion als Problem herausgestellt. Außerdem ist für das Spritzgießen dünnwandiger Teile mit verhältnismäßig kurzer Zykluszeit eine empfindliche Temperatursteuerung in dem Anschnittsbereich kritisch. Wenn eine einzelne Düse mit einer langen Schmelzebohrung von kleinem Durchmesser verwendet wird, wird infolge der raschen Strömung die Scherspannung unakzeptabel hoch.
- Es ist demzufolge ein Ziel der vorliegenden Erfindung, diese Nachteile des Standes der Technik zumindest teilweise durch die Schaffung eines Spritzgießsystemes zu überwinden, welches das Auftreten von Fehlausrichtungsproblemen bei langen Schmelzekanälen vermeidet und eine glatte Strömung der Schinelze zu einem Formhohlraum gewährleistet.
- Erfindungsgemäß wird das vorgenannte Ziel erreicht durch ein Spritzgießsystem, das zumindest eine Düse zum Einspritzen von unter Druck stehender Schmelze in einen Formhohlraum aufweist, ferner eine vordere, erste langgestreckte, beheizte Düse benachbart zu einem Anschnitt, der zu dem Formhohlraum führt, und eine hintere, zweite langgestreckte, beheizte Düse, die in axialer Ausrichtung und hintereinanderliegend in bezug auf die erste, vordere Düse angeordnet ist, und mit einer Sitzanordnung zwischen den beiden Düsen, die eine ausreichende relative axiale Bewegung zwischen diesen zuläßt, um eine thermische Ausdehnung oder Kontraktion der hinteren Düse zuzulassen, wobei ein kontinuierlicher, gerader Schmelzekanal sich von der hinteren, zweiten Düse zu der vorderen, ersten Düse erstreckt.
- Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist ein Spritzgießsystem mit Heißspitzenanschnitt vorgesehen, mit einer vorderen ersten langgestreckten, beheizten Düse, die in einer Bohrung in einem vorderen Formkern sitzt, mit einem hinteren Ende und mit einem vorderen Ende benachbart zu einem Anschnitt, der sich von der Bohrung zu einem Formhohlraum erstreckt, wobei die erste Düse eine Schmelzebohrung aufweist, die sich von einem Einlaß am hinteren Ende zu einem Raum erstreckt, der das vordere Ende umgibt und zu dem Ahschnitt führt, einer Rückplatte mit einer Hinterseite, in der konzentrisch und in axialer Ausrichtung mit einer Schmelzebohrung, die sich durch die Rückplatte erstreckt, ein Sitz ausgebildet ist, wobei die Rückplatte an dem hinteren Ende der ersten Düse angeordnet ist, wobei sich die Bohrung in axialer Ausrichtung mit dem Einlaß zu der ersten Düse erstreckt, die Rückplatte einen Abschnitt aufweist, der sich nach rückwärts in einen abstützenden Lagerkontakt mit einem oberen Formkern erstreckt, um die Rückplatte und die erste Düse sicher an Ort und Stelle zu halten, einer hinteren zweiten langgestreckten, beheizten Düse, die wesentlich länger ist als die erste Düse und in einer Bohrung in einem hinteren Formkern sitzt, mit einem hinteren Ende, einem vorderen Ende und einer zentralen Schmelzebohrung, die sich durch diese hindurch von einem Einlaß am hinteren Ende zu dem vorderen Ende erstreckt, wobei die Bohrung in axialer Ausrichtung mit der Bohrung ist, die sich durch die Rückplatte erstreckt und auch in Ausrichtung mit dem Einlaß zu der Schmelzebohrung ist, die sich durch die erste Düse erstreckt, wobei das vordere Ende der hinteren Düse einen vorwärts vorspringenden Abschnitt aufweist, der in dem Sitz in der Rückseite der RückPlatte aufgenommen ist, um eine gleitende Axialbewegung zwischen diesen zu gestatten, um eine thermische Ausdehnung und Kontraktion der hinteren Düse zuzulassen.
- Bevorzugte andere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung sind in den weiteren Unteransprüchen dargelegt.
- Weitere Ziele und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen deutlich.
- Figur 1 ist eine Schnittdarstellung eines Teiles eines Spritzgießsystemes, das zwei langgestreckte, beheizte Düsen zeigt, die hintereinander angeordnet sind, nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
- Bezug wird auf Figur 1 genommen, die eine Anwendung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles der Erfindung zeigt. In diesem Fall sind eine vordere Düse 10 und eine hintere Düse 12 hintereinander in einem vorderen Formkern 14 und einem hinteren Formkern 16 angeordnet, um ein System zum Füllen eines Formhohlraumes 18 zu bilden, um einen Plastikdeckel zu bilden, der mit der umgebenden Seitenwand 20 eines Behälters verbunden ist. Selbstverständlich können in anderen Anwendungen des Systemes der vordere und hintere Formkern 14, 16 durch eine vordere und hintere Formplatte ersetzt werden, das Konzept bleibt jedoch dasselbe. Wie ersichtlich ist, sitzt die vordere Düse 10 in einer Bohrung 22 in dem vorderen Formkern 14 und hat in diesem Ausführungsbeispiel einen Nasenabschnitt 24 mit einer kegelförmigen Außenoberfläche 26, die zu einer zulaufenden Spitze 28 führt. Diese Düse 10 ist im einzelnen in dem kanadischen Patent 1 261 573 des Anmelders beschrieben. Sie hat einen Umfangs-Isolierflansch 30, der auf einer Umfangsschulter 32 sitzt, um die Düse in der Bohrung 22 anzuordnen, mit der zulaufenden Spitze 28 benachbart zu einem Anschnitt 34, der zu dem Formhohlraum 18 führt, unter Belassung eines isolierenden Luftraumes 36 zwischen der Düse und dem umgebenden, vorderen Formkern 14, der durch Kühlwasser gekühlt wird, welches durch Kühlleitungen 38 strömt. Die vordere Düse 10 ist in der Bohrung 22 auch durch einen Dicht- und Positionierflansch 40 angeordnet, der sich in Umfangsrichtung benachbart zu dem Nasenabschnitt 24 erstreckt. Wie im einzelnen in Gellert's kanadischer Patentanmeldung, Anmeldungsnummer 549 519, eingereicht 16. Oktober 1987, unter dem Titel "Spritzgießdüse mit elastischem Dicht- und Positionierflansch" beschrieben ist, positioniert dieser Flansch die zulaufende Spitze 28 genau in mittiger, axialer Ausrichtung mit dem Anschnitt 34 und verhindert eine Leckage von unter Druck stehender Schmelze aus dem Raum 42, der den Nasenabschnitt 24 umgibt. Die vordere Duse 10 hat eine Schinelzebohrung 44, die sich mittig von einem Einlaß 46 an dem hinteren Ende 48 der Düse 10 zu einem diagonalen Abschnitt 50 erstreckt, der mit der kegelförmigen Oberfläche 26 des Nasenabschnittes 24 verbunden ist.
- Die vordere Düse 10 wird durch ein elektrisches Heizelement 52 beheizt, das integral eingelötet ist, wie dies in Gellert's kanadischer Patentanmeldung, Anmeldungsnummer 549 517 unter dem Titel "Verfahren zur Herstellung einer Spritzgießdüse, die ein geerdetes Heizelement aufweist, das in eine zulaufende Spitze eingelötet ist", eingereicht 16. Oktober 1987, beschrieben ist. Das Heizelement 42 hat einen schraubenförmigen Abschnitt 54, der sich rund um die Schmelzebohrung 44 erstreckt, und einen Längsabschnitt 56, der sich mittig in den Nasenabschnitt 24 erstreckt. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Heizelement 52 für Niederspannung wie z.B. 24 Volt geeignet und weist einen einzigen Widerstandsdraht auf, der am vorderen Ende 58 geerdet ist, indem er eine Nickellegierung benachbart eines luft-gehärteten Werkzeugstahleinsatzabschnittes 60, der die zulaufende Spitze 28 bildet, eingelötet ist. Das Heizelement 42 besitzt ein hinteres Ende 62, das sich radial nach außen durch einen Kragenabschnitt 64 der Düse erstreckt und das mit einem Gewindebolzen 66 verbunden ist. Der Bolzen von größerem Durchmesser 66 ist durch eine Keramikisolation 68 innerhalb einer zylindrischen Hülse 70 umgeben, um einen Kaltanschluß 72 zu bilden, wie dies im einzelnen in der kanadischen Patentanmeldung der Anmelderin, Anmeldungsnummer 549 520, eingereicht 16. Oktober 1987 unter dem Titel "Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Anschlusses einer Spritzgießdüse", beschrieben ist. Der Kaltanschluß 72 nimmt eine Leitung von einer äußeren Energiequelle auf, von der ein Strom die Leitung nach Erde durchfließt und die Düse 10 am vorderen Ende 58, und insbesondere die zulaufende Spitze 28, auf eine bestimmte Temperatur heizt. Selbstverständlich kann für bestimmte Anwendungen der Längsabschnitt 56 des Heizelementes 52, der sich durch den Nasenabschnitt 24 erstreckt, mit einer mehrfachen Dicke zusätzlicher Heizung versehen sein, wie dies in der kanadischen Patentanmeldung der Anmelderin, Anmeldungsnummer 563 981, eingereicht 13. April 1988, unter dem Titel "Spritzgießdüse, die ein Heizelement von mehrfacher Dicke besitzt und Verfahren zu ihrer Herstellung" beschrieben ist.
- Eine Stahl-Rückplatte 74 ist gegen das hintere Ende 48 der vorderen Düse 10 angeordnet und weist einen relativ dünnen Flanschabschnitt 76 auf, der sich nach außen und hinten unter Überbruckung eines isolierenden Luftraumes 78 erstreckt und gegen den hinteren Formkern 16 anliegt. Wie in Gellert's kanadischer Patentanmneldung, Anmeldungsnummer 557 681, eingereicht 29. Januar 1988 unter dem Titel "Verbesserte Montage für eine Spritzgießdüse" im einzelnen beschrieben ist, hält der Flanschabschnitt 76 der Rückplatte 74, der gegen den hinteren Formkern 16 anliegt, die Rückplatte und die vordere Düse 10 an Ort und Stelle ohne übermäßigen Wärmeverlust zu dem Formkern. Die Rückplatte 74 besitzt eine zentrale Schmelzebohrung 80, die sich durch diese hindurch erstreckt und die im Durchmesser gleich ist mit dem Einlaß 46 zu der Schmelzebohrung 44, die sich durch die vordere Düse 10 erstreckt und mit diesem Einlaß axial ausgerichtet ist. Die Rückplatte 74 besitzt auch einen zylindrischen Sitz 82 in ihrer Rückfläche 84, der konzentrisch auf die mittige Schmelzebohrung 80 ausgerichtet ist.
- Die hintere Düse 12 sitzt in vergleichbarer Weise in einer Bohrung 86 in dem hinteren Formkern 16, unter Belassung eines isolierenden Luftraumes 88 dazwischen. Die hintere Düse 12 ist normalerweise aber um ein Mehrfaches länger als die vordere Düse 10 und weist eine mittige Schmelzebohrung 90 auf, die in ihrem Durchmesser beträchtlich größer ist als die Schmelzebohrung 80 durch die Rückplatte 74 und die Schmelzebohrung 44, die sich durch die vordere Düse 10 erstreckt. Wie ersichtlich ist, erstreckt sich die mittige Schmelzebohrung 90 von einem Einlaß 92 am hinteren Ende 94 zu dem vorderen Ende 96 in axialer Ausrichtung mit der Bohrung 80, die sich durch die Rückplatte 74 erstreckt und mit dem Einlaß 46 zu der Schmelzebohrung 44, die sich durch die vordere Düse 10 erstreckt. In diesem Ausführungsbeispiel hat die Bohrung 90 am vorderen Ende 96 ein mit Gewinde versehenes Mundstück 98, das einen lösbaren Anschnitteinsatz 100 aufnimmt. Der Anschnitteinsatz 100 ist ähnlich demjenigen, der in der kanadischen Patentanmeldung, Anmeldungsnummer 529 897 der Anmelderin, eingereicht 17. Febr. 1987, und in Gellert's kanadischer Patentanmeldung, Anmeldungsnummer 532 677, eingereicht 20. März 1987, sowie Anmeldung Nr. 549 516, eingereicht 16. Okt. 1987, dargestellt sind. Ein Anschnitteinsatz, der ein separates elektrisches Heizelement aufweist, ist in Gellert's kanadischer Patentanmeldung, Anmeldungsnummer 559 000, eingereicht 16. Febr. 1988 unter dem Titel "Beheizter Anschnitteinsatz zum Spritzgießen und Verfahren" dargestellt sind. Der Anschnitteinsatz 100 besteht aus Stahl mit einem Zwischenabschnitt 102 zwischen einem hinteren zylindrischen Gewindeabschnitt 104 und einem zylindrischen vorderen Abschnitt 106. Der zylindrische vordere Abschnitt 106 ist so ausgebildet, daß er in den zylindrischen Sitz 82 in der hinteren Fläche 84 der Rückplatte 74 paßt. Der Zwischenabschnitt 102 hat eine hexagonale Oberfläche 108, an der ein Schraubenschlüssel angreifen kann, um den Einsatz festzuziehen. Der Anschnitteinsatz 100 hat eine mittige Schmelzebohrung 110, die sich durch ihn hindurch in axialer Ausrichtung zwischen der Schmelzebohrung 90 der hinteren Düse 12 und der Schmelzebahrung 80, ausgebildet durch die Rückplatte 74, erstreckt. Wie ersichtlich ist, verläuft die Schmelzebohrung 110 durch den Anschnitteinsatz 100 konisch, um in glatter Weise den Durchmesser der Schmelzebohrung von demjenigen der hinteren Düse 12 zu demjenigen der vorderen Düse 10 zu vermindern.
- Obwohl die hintere Düse 12 so dargestellt ist, daß sie den lösbaren Anschnitteinsatz 100 aufweist, kann sie auch nur einen zylindrisch vorspringenden Abschnitt anstelle des Anschnitteinsatzes 100 aufweisen, ähnlich demjenigen, der in Gellert's US-PS 4 579 520, veröffentlicht 1. April 1986, dargestellt ist. Alternativ hierzu kann eine hohle Düsendichtung verwendet werden, so daß diese zwischen dem vorderen Ende 96 der hinteren Düse 12 und dem Sitz 82 in der Rückseite 84 der Rückplatte 74 sich erstreckt. Die Düsendichtung hat einen hinteren Abschnitt, der in dem vorderen Ende 96 der Düse 12 einsitzt und einen vorderen Nasenabschnitt, der in dem Sitz 82 aufgenommen ist, in ähnlicher Weise, wie dies in Gellert's US-PS 4 286 941, veröffentlicht 1. Sept. 1980, dargestellt ist. In jedem Fall ist die hintere Düse 12 in der Bohrung 86 des hinteren Formkernes 16 durch einen Isolierflansch 112 gelagert, der auf einer Umfangsschulter 114 in einer Position sitzt, in der vordere Ende 96 des Anschnitteinsatzes 100 (oder eines gleichwertigen Elementes in einer anderen Anordnung) in dem Sitz 82 in der hinteren Fläche 84 der Rückplatte 74 gleitet.
- Die hintere Düse 12 weist auch ein integrales elektrisches Heizelement 116 auf und kann z.B. durch Verfahren hergestellt werden, wie sie in Gellert's US-PS 4 403 405, veröffentlicht 13. Sept. 1983, oder in Gellert's kanadischer Patentanmeldung, Anmeldungsnummer 532 677, eingereicht 20. März 1987 unter dem Titel "Spritzgießdüse und Verfahren" gezeigt sind. Das Heizelement 116 hat einen schraubenförmigen Abschnitt 118, der sich rund um die mittige Schmelzebohrung 90 erstreckt, und ein hinteres Ende 120, welches sich radial nach außen zu einem Paar Kaltanschlüsse 122 erstreckt, von (nicht gezeigten) elektrischen Leitungen elektrische Energie aufnehmen. In diesem Ausführungsbeispiel ist das Heizelement 116 vom Typ mit doppeltem Widerstandsdraht und geeignet für verhältnismäßig hohe Spannung, wie z.B. 115 V oder 240 V.
- Die hintere Düse 12 wird fest an Ort und Stelle durch eine Rückplatte 124 gehalten, die ein sich nach außen und hinten erstreckenden Flanschabschnitt 126 aufweist, der gegen einen Kragen 128, der mit der Form verschraubt ist, anliegt. Die Rückplatte 124 ist durch Schrauben 130 mit dem hinteren Ende 94 der hinteren Düse 12 befestigt und besitzt eine mittige Schmelzebohrung 132, die unter Druck stehende Schmelze von der Düse 134 einer Gießmaschine aufnimmt und sie zu dem Einlaß 92 der hinteren Düse 12 fördert. Eine andere Anordnung kann vorgesehen sein, um die hintere Düse 12 an Ort und Stelle in der Düse 86 zu halten. Obwohl in diesem Ausführungsbeispiel ein System mit einem einzigen Formhohlraum gezeigt ist, kann selbstverständlich auch ein Verteiler verwendet werden, um die Schmelze in ein Mehrfachformsystem zu verteilen.
- Im Gebrauch wird, nachdem das Spritzgießsystem wie oben gezeigt und erläutert montiert worden ist, elektrische Energie an die Heizelemente 52 und 116 gelegt, um beide Düsen 10 und 12 auf eine vorgegebene Betriebstemperatur zu heizen. Wenn die längere, hintere Düse 12 aufgeheizt wird, gleitet der vordere Abschnitt 106 des Anschnitteinsatzes 100 in dem Sitz 82, um den Spalt zwischen diesen zu verengen oder ganz zu beseitigen. Da die hintere Düse 12 beträchtlich länger ist als die vordere Düse 10 ist deutlich, daß dies die thermische Ausdehnung der hinteren Düse 12 aufnimmt und diese Ausdehnung in dem Sitz 82 wesentlich die Bewegung der zulaufenden Spitze 28 der vorderen Düse 10 infolge thermischer Ausdehnung und Kontraktion vermindert, die sonst dazu führt, daß die zulaufende Spitze 28 außer Position in dem Anschnitt 34 gerät. Falls die zulaufende Spitze 28 nicht genau relativ zu dem Anschnitt 34 angeordnet ist, wird der Anschnitt zu heiß oder zu kalt oder die Wärmeverteilung wird ungleichmäßig und es tritt selbständig schnell eine Fehlfunktion auf. Die Ausrichtung der vorderen und hinteren Düsen 10, 12 schafft einen kontinuierlichen, geraden Schmelzekanal 138 von der Düse 134 der Gießmaschine durch die Rückplatte 124, die hintere Düse 12, den Anschnitteinsatz 100 und die Rückplatte 74 zu der vorderen Düse 10.
- Von der Düse 134 der Gießmaschine wird unter Druck stehende Schmelze eingeführt und strömt durch den Schmelzekanal 138 zu dem Raum 42, der den Nasenabschnitt 24 der vorderen Düse umgibt, und von dort aus durch den Anschnitt 34, um den Formhohlraum 18 zu füllen. Wie oben erläutert, ist der Durchmesser der Schmelzebohrung 90 der hinteren Düse 16 beträchtlich größer als derjenige der Schmelzebohrung 44 der vorderen Düse 10. Da die hintere Düse beträchtlich länger ist, vermindert dies wesentlich den Druckabfall und die Scherspannungen, wenn die Schmelze durch das System strömt. Der Raum 42 bleibt mit Schmelze gefüllt, von der ein Teil sich benachbart zu dem gekühlten vorderen Formkern 16 und dem Dicht- und Positionierflansch 40 verfestigt und verhindert, daß dieser in den isolierenden Luftraum 36 eintritt. Nachdem der Formhohlraum 34 gefüllt ist, wird der Spritzgießdruck eine Zeitlang zur Verdichtung aufrechterhalten und anschließend entlastet. Nach einer kurzen Abkühlphase wird die Form geöffnet, um den Behälter auszuwerfen. Nach dem Auswerfen wird die Form geschlossen und der Spritzgießdruck wird wieder angelegt, um den Formhohlraum 34 zu füllen. Dieser Zyklus wird kontinuierlich mit einer Freguenz wiederholt, die von der Größe und Form des Formhohlraumes und der Art des Materiales abhängt, das spritzgegossen wird. Die kleine Größe der vorderen Düse 10 und der Längsabschnitt 56 des Heizelementes 52, der sich in den Nasenabschnitt erstreckt, führen zu einer verhältnismäßig empfindlichen Temperatursteuerung im Anschnittsbereich, der im Hinblick auf eine überlegene Leistung bei einigen Materialien kritisch ist.
- Obwohl die Beschreibung dieses Systemes und seine Verwendung im Hinblick auf ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel erfolgten, ist dies nicht in einem beschränkenden Sinne zu verstehen. Abweichungen und Modifikationen sind für den Fachmann deutlich. So kann z.B., obwohl die kleinere, vordere Düse 10 so dargestellt ist, daß sie einen Nasenabschnitt 24 aufweist, mit einer zulaufenden Spitze für ein Anschnittsverfahren mit heißer Spitze, kann sie eine Konfiguration aufweisen, wie sie für das Verfahren mit Kantenanschnitt oder Angußanschnitt vorgesehen ist. Hinsichtlich einer Definition der Erfindung wird auf die beigefügten Ansprüche verwiesen.
Claims (9)
1. Spritzgießsystem mit zumindest einer Düse zum Einspritzen
von unter Druck stehender Schmelze in einen Formhohlraum,
gekennzeichnet durch eine vordere erste langgestreckte
beheizte Düse (10), benachbart zu einem Anschnitt (34), der
zu dem Formhohlraum (18) führt, und einer hinteren zweiten
langgestreckten beheizten Düse (12), angeordnet in
hintereinanderliegender Ausrichtung mit der ersten vorderen
Düse (10), und eine Sitzanordnung (74) zwischen beiden Düsen
(10, 12), die eine ausreichende relative axiale Bewegung
zwischen den Düsen bereitstellt, um thermische Ausdehnung
oder Kontraktion der hinteren Düse (12) aufzunehmen, wobei
ein kontinuierlicher, gerader Schmelzekanal (138) sich von
der hinteren zweiten Düse (12) zu der vorderen ersten Düse
(10) erstreckt.
2. Spritzgießsystem nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
(a) die vordere erste langgestreckte beheizte Düse (10) hat
ein hinteres Ende (48) und ein vorderes Ende, eingesetzt in
eine Bohrung (22) in einem vorderen Formkern (14), wobei
diese erste Düse (10) benachbart zu dem Anschnitt (34)
angeordnet ist, der sich von der Bohrung (22) zu dem
Formhohlraum (18) erstreckt, wobei die erste Düse (10) eine
erste Schmelzebohrung (44) aufweist, die sich von einem
Einlaß (46) am hinteren Ende (48) zu einem Raum (42)
erstreckt, der das vordere Ende umgibt und zu dem Anschnitt
(34) führt,
(b) eine Rückplatte (74) mit einer hinteren Fläche (84), in
der ein Sitz (82) ausgebildet ist, wobei der Sitz (82)
konzentrisch mit einer zweiten Schmelzebohrung (80)
ausgerichtet ist, die sich durch die Rückplatte (74)
erstreckt, wobei die Rückplatte (74) auf dem hinteren Ende
(48) der ersten Düse (10) montiert ist, so daß sich die
zweite Schmelzebohrung (80) in axialer Ausrichtung mit dem
Einlaß (46) zu der ersten Düse (10) erstreckt, die
Rückplatte (74) einen Teil (76) aufweist, der sich nach
rückwärts in Lagerkontakt mit einem hinteren Formkern (16)
erstreckt, wobei der hintere Formkern (16) die Rückplatte
(74) und die erste Düse (10) sicher an Ort und Stelle hält,
(c) die hintere zweite langgestreckte beheizte Düse (12) hat
ein hinteres Ende (94), ein vorderes Ende (96) und eine
zentrale dritte Schmelzebohrung (90), wobei die zweite Düse
(12) wesentlich länger ist als die erste Düse (10) und in
einer Bohrung (86) in einem hinteren Formkern (16) sitzt,
wobei diese zentrale dritte Schmelzebohrung (90) sich durch
die zweite Düse (12) zu dem vorderen Ende (96) der zweiten
Düse (12) erstreckt, die dritte Schmelzebohrung (90) in
axialer Ausrichtung mit der zweiten Schmelzebohrung (80),
die sich durch die Rückplatte (74) erstreckt, und dem Einlaß
(46), der zu der ersten Schmelzebohrung (44) führt, die sich
durch die erste Düse (10) erstreckt, ist, wobei das vordere
Ende (96) der hinteren Düse (12) einen nach vorwärts
vorspringenden Abschnitt aufweist, der in dem Sitz (82) in
der hinteren Fläche (84) der Rückplatte (74) aufgenommen
ist, um eine gleitende axiale Bewegung zwischen dem vorderen
vorspringenden Abschnitt und dem Sitz (82) zu gestatten, um
die thermische Ausdehnung und Kontraktion der hinteren Düse
(12) zu berücksichtigen.
3. Spritzgießsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die vordere Düse (10) einen
Nasenabschnitt (24) an dem vorderen Ende aufweist, wobei ein
Teil (58) eines elektrischen Heizelementes (52) integral in
den Nasenabschnitt (24) hartverlötet ist.
4. Spritzgießsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Nasenabschnitt (24) sich zu einer zulaufenden Spitze
(28) erstreckt, die benachbart zu und in mittiger axialer
Ausrichtung mit dem Anschnitt (34) vorgesehen ist, um ein
Heißspitzenanschnittsystem zu schaffen.
5. Spritzgießsystem nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der nach
vorwärts vorspringende Abschnitt des vorderen Endes (96) der
hinteren Düse (12) durch einen Anschnitteinsatz (100)
gebildet wird, der Anschnitteinsatz (100) einen
zylindrischen hinteren Gewindeabschnitt (104) aufweist, der
in das vordere Ende (96) der hinteren Düse (12)
eingeschraubt ist, einen zylindrischen vorderen Abschnitt
(106) aufweist, der in dem Sitz (82) in der hinteren Fläche
(84) der Rückplatte (74) aufgenommen ist, und eine zentrale
vierte Schmelzebohrung (110) aufweist, die sich durch den
Anschnitteinsatz (100) in axialer Ausrichtung zwischen der
dritten Schmelzebohrung (110), die durch die hintere Düse
(12) verläuft und der zweiten Schmelzebohrung (80), die
durch die Rückplatte (74) verläuft, erstreckt.
6. Spritzgießsystem nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der nach
vorwärts vorspringende Abschnitt (106) des vorderen Endes
(96) der hinteren Düse (12) durch eine Düsendichtung
gebildet ist, wobei die Düsendichtung einen hinteren
Abschnitt aufweist, der in dem vorderen Ende (96) der
hinteren Düse (12) sitzt, einen vorderen Nasenabschnitt
aufweist, der in dem Sitz (82) in der hinteren Fläche (84)
der Rückplatte (74) aufgenommen ist, und eine zentrale
vierte Schmelzebohrung (110) besitzt, die sich durch die
Düsendichtung in axialer Ausrichtung zwischen der dritten
Schmelzebohrung (90), die sich durch die hintere Düse (12)
erstreckt, und der zweiten Schmelzebohrung (80), die durch
die Rückplatte (74) verläuft, erstreckt.
7. Spritzgießsystem nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der sich nach
hinten erstreckende Abschnitt der Rückplatte (74) ein dünner
Flanschabschnitt (76) ist, der sich nach außen und hinten in
Lagerkontakt gegen den oberen Formkern (14) erstreckt.
8. Spritzgießsystem nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche 2 bis 7, dadurch ge)tennzeichnet, daß die dritte
Schmelzebohrung (90), die sich durch die hintere Düse (12)
erstreckt, im Durchmesser größer ist als die erste
Schmelzebohrung (44), die sich durch die vordere Düse (10)
erstreckt.
9. Spritzgießsystem nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die hintere
Düse (12) ein integrales, elektrisches Heizelement (116) für
hohe Spannung aufweist und die vordere Düse (10) ein
integrales elektrisches Niederspannungs-Heizelement (52)
aufweist.
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