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Die Erfindung betrifft Systeme zur Personenkontrolle anhand von Chipkarten, die Daten zur
Identifizierung dieser Personen enthalten.
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Die Entwicklung der Technologie der Chipkarten hat zur Folge, daß derzeit ins Auge gefaßt wird,
eine bestimmte Anzahl von Verwaltungsdokumenten durch Chipkarten zu ersetzen, die feste oder
variable Informationen enthalten, die zuvor in gedruckten Dokumenten enthalten waren.
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Es wird beispielsweise geplant, daß Pässe, Personalausweise, Führerscheine und viele andere
Dokumente durch eine Chipkarte ersetzt werden könnten, die der Inhaber mit sich führen könnte und
die mehrere Vorteile in bezug auf die gedruckten Dokumente aufweisen würde:
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- Zunächst könnte eine einzige Chipkarte sämtliche in mehreren Verwaltungsdokumenten
enthaltenen Informationen enthalten und es würde somit auf nennenswerte Weise der Raumbedarf
für die Verwaltungsunterlagen herabgesetzt, die die Menschen dauernd mit sich führen müssen;
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- dann würde an Sicherheit gewonnen, wenn die Vorsichtsmaßnahme getroffen wird, einen
geheimen Zugriffscode für die Karte vorzusehen, der dem einzigen Inhaber bekannt ist; somit
könnte im Fall eines Diebstahls die Karte vom Dieb weder gelesen noch benutzt werden.
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Indessen können die oben beispielsweise erwähnten Verwaltungsdokumente gewöhnlich durch
Verwaltungsbehörden des Staates kontrolliert werden. Es ist beispielsweise in Frankreich und in
vielen anderen Ländern rechtmäßig, daß die Polizeibehörden befähigt sind, die Führerscheine und
Personalausweise, insbesondere im Fall der Feststellung von Übertretungen der
Straßenverkehrsordnung, zu kontrollieren.
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Es ist somit erforderlich, daß diese Behörden amtliche Verwaltungsdokumente kontrollieren
können, selbst wenn sie in Form einer Chipkarte vorliegen und selbst wenn zum Lesen dieser Karten
Zugriff lediglich mittels eines dem einzigen Inhaber bekannten vertraulichen Codes besteht.
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Im übrigen ist es allerdings erforderlich zu sehen, daß man sich zu einer Situation hin orientiert, in
der in die Chipkarten Informationen geschrieben werden könnten, die für den Inhaber ungünstig
sind. Beispielsweise kann man sich vorstellen, daß die Polizeibehörden zur Kontrolle des
Straßenverkehrs zukünftig in der Lage sind, direkt und sofort die Feststellung von durch den Inhaber
der Karte ausgeübten Übertretungen der Straßenverkehrsordnung in eine Chipkarte zu schreiben
(diese Behörden sind schon heute in der Lage, Protokolle zur Verurteilung zu mehr oder weniger
großen Strafen zu führen).
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Es sind Mißbräuche von dem Augenblick an möglich, in dem die Formalitäten und die zu
derartigen Verurteilungen führenden Dokumente vereinfacht werden. Aus diesem Grunde ist es wichtig,
Systeme vorzusehen, bei denen derartige Mißbräuche vermieden werden.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist, ein System zur Inhaberkontrolle von Chipkarten
vorzusehen, das es gestattet, die Fehler und die Mißbräuche zu begrenzen, die durch den Austausch
eines Kontrollsystems auf der Grundlage geschriebener Dokumente durch ein System auf der
Grundlage elektronischer Informationen verursacht werden.
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Gemäß der Erfindung wird ein System zur Inhaberkontrolle von Chipkarten vorgeschlagen,
umfassend ein Kartenlesegerät, das in der Lage ist, einen Lesevorgang für in einer als erste Chipkarte
bezeichneten Chipkarte enthaltene Informationen zu bewirken, und ein Schreiben von nicht-
flüchtigen Informationen in diese Karte zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß es Mittel
umfaßt, die erst dann das Lesen der Chipkarte gestatten, nachdem die die Identität einer die Karte
kontrollierenden Kontrollautorität darstellende Informationen in dieser Karte auf nicht-flüchtige
und nicht-löschbare Weise gespeichert worden sind.
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Gemäß der Erfindung wird vorzugsweise ein System zur Inhaberkontrolle von Chipkarten
vorgeschlagen, umfassend ein Kartenlesegerät für Chipkarten, das in der Lage ist, Lese und nicht-
flüchtige Schreibvorgänge für Informationen in diesen Karten zu bewirken, wobei das System
Mittel umfaßt, um gleichzeitig oder aufeinanderfolgend eine erste Karte, die einem kontrollierten
Inhaber gehört, und eine zweite Karte aufzunehmen, die einer Kontrollautorität gehört, und
Mittel, um automatisch von der zweiten Karte zur ersten eine elektronische Information zur
Identifizierung der Kontrollautorität zu übertragen und in die erste Karte auf nicht-flüchtige Weise zu
schreiben.
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Somit können dann nicht nur ein Lesevorgang und Schreibvorgänge für Informationen in der
Karte eines Inhabers nur durch eine berechtigte Autorität ausgeführt werden, die eine spezielle
Chipkarte besitzt, die es gestattet, die Funktion des Kartenlesegerätes im Hinblick auf das Lesen
oder Schreiben der Informationen in die Karte des kontrollierten Inhabers zu gestatten, vor allem
wird die Autorität, die die Kontrolle ausführt, in der Karte identifiziert, die die kontrollierte
Person aufbewahrt, was es ihr anschließend ermöglicht, sich auf diese Autorität oder im Fall einer
Anfechtung auf eine höhere Autorität zu beziehen.
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Wie dies bei Chipkarten herkömmlich ist, wird außerdem vorgesehen, daß genauso wie der
kontrollierte Inhaber die Kontrollautorität nur Zugriff zur eigentlichen Karte, sei es zum Lesen oder
Schreiben der Informationen oder zur Ermöglichung der Funktion des Kontrollsystems, mittels
eines Geheimcodes hat, der ihr allein bekannt ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen beim Lesen der nachfolgenden detaillierten
Beschreibung weiter hervor, die unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ausgeführt
ist, in denen die einzige Figur ein funktionelles Blockschaltbild des Kontrollsystems gemäß der
Erfindung darstellt.
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Beim Kontrollsystem gemäß der Erfindung sind somit die Hauptelemente eine Chipkarte UC, die
einem Benutzer zugeordnet ist, der der einzige Inhaber der Karte ist, eine weitere Chipkarte AC,
die einer Autorität zugeordnet ist, die in der Lage ist, die Inhaber von Benutzerkarten UC zu
kontrollieren, und ein Kartenlesegerät, in dem im Verlauf ein- und desselben Kontrollvorgangs
gleichzeitig eine Inhaberkarte UC und eine Kontrollautoritätskarte AC eingeführt werden können.
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In der Praxis kann das Kartenlesegerät entweder zwei Schlitze zum Einführen von Karten, von
denen einer für die Benutzerkarte und der andere für die Autoritätskarte vorgesehen ist, oder
einen einzigen Einführschlitz aufweisen, in den im Verlauf von zwei verschiedenen Phasen des
Kontrollvorgangs aufeinanderfolgend zunächst die eine der Karten, beispielsweise die Karte der
Kontrollautorität, dann die andere eingeführt werden.
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Die Karte des Benutzers ist eine Speicherkarte, die beim Lesen wie beim Schreiben nicht
zugängliche Speicherbereiche und Speicherbereiche aufweisen kann, die lediglich beim Lesen oder
lediglich beim Schreiben unter der Bedingung der Berechtigung durch einen nur dem Inhaber der Karte
bekannten Zugriffscode zugänglich sind.
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Die Karte der Kontrollautorität ist ebenso vorzugsweise eine Speicherkarte ähnlich der Karte des
Benutzers. Jedenfalls umfaßt sie einen Identifizierungscode, der vorzugsweise in einem elektrisch
programmierbaren Festspeicherbereich enthalten ist. Der Code ist vorzugsweise nur unter einer
Zulassungsbedingung durch einen lediglich der Inhaberkontrollautorität der Karte bekannten
Zugriffscode zugänglich.
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Das Kartenlesegerät LC umfaßt nicht dargestellte herkömmliche elektromechanische Mittel, die
für die Einrichtung von Verbindungen mit den in das Lesegerät eingeführten Karten erforderlich
sind, und Mittel zur elektrischen Versorgung der Karten über die Verbindungen.
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Das Herz des Kartenlesegerätes umfaßt einen Mikroprozessor MP, der es gestattet,
Datenaustauschvorgänge zwischen dem Lesegerät und einer im Lesegerät angeordneten Karte zu steuern
und der herkömmlich mit Programmfestspeichern (ROM) und schnellen Arbeitsspeichern (RAM)
verbunden ist. Die Karten UC und AC können ebenfalls jeweils einen Mikroprozessor aufweisen,
wenn die Funktionen, die sie ausführen sollen, besonders kompliziert sind, und insbesondere,
wenn die Sicherheit der Informationen, die sie enthalten, auf sehr genaue Weise sichergestellt
werden soll.
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vorzugsweise ist das Kartenlesegerät mit einer ebenfalls durch den Mikroprozessor MP des
Lesegeräts gesteuerten Tastatur KB verbunden. Die Tastatur gestattet einerseits die Eingabe von
Daten in die eine oder die andere Karte und insbesondere, wie dies ersichtlich wird, in die Karte UC
des Benutzers, aber ebenso die Kommunikation eines vertraulichen Codes zum Mikroprozessor,
den der Mikroprozessor dann mit einem in der Karte enthaltenen Code vergleichen wird (direkt
oder mittels eines weiteren Mikroprozessors oder irgendeiner anderen internen Schaltung der
Karte).
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Schließlich ist grundsätzlich ein mit dem Kartenlesegerät verbundener Bildschirm SCR zur
Sichtbarmachung von Daten vorgesehen, um entweder die Anzeige von anhand der Tastatur KB
eingegebenen Daten oder von Daten zu gestatten, die durch den Mikroprozessor MP geliefert
worden sind und insbesondere von der einen oder der anderen der in das Lesegerät eingeführten Karte
herkommen, oder noch von durch den Mikroprozessor MP gelieferten Nachrichten, um den
Ablauf des Kontrollvorgangs zu erleichtern.
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Der Kontrollvorgang läuft beispielsweise auf folgende Weise ab:
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- Einführen der Karte AC der Kontrollautorität in einen Schlitz des Kartenlesegeräts;
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- Ausführung einer herkömmlichen Prozedur zum Erkennen des Vorhandenseins einer
Karte durch den Mikroprozessor MP, Liefern und Anzeige auf dem Bildschirm zur
Sichtbarmachung SCR von Fehlernachrichten, wenn die Karte schlecht eingeführt ist, von
Unterstützungsnachrichten, von Nachrichten für die Fortsetzung der Prozedur, vom Typ "Schutzklappe"
schließen, "Tasten Sie Ihren Geheimcode ein", etc.
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- Ausführen einer herkömmlichen Prozedur durch den Mikroprozessor zum
Wiedererkennen eines anhand der Tastatur eingegebenen Berechtigungsgeheimcodes; beispielsweise iiberträgt
der Mikroprozessor über die Karte AC den auf der Tastatur KB eingetasteten Code und die
internen Kreise der Karte erkennen den Code wieder, um dem Mikroprozessor ein Signal zu liefern,
das die Folge der Prozedur zuläßt, und um hinsichtlich der Folge der Prozedur den Zugriff zur
Karte AC zu einem speziellen Speicherbereich freizugeben, der eine Information zur
Identifizierung der Inhaberautorität der Karte AC enthält; beispielsweise ist die Identifizierungsinformation
durch die Registernummer des Verkehrspolizisten gebildet, der die Kontrolle ausführt.
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Der Mikroprozessor MP liefert nun für die Folge der Prozedur nützliche Hilfsnachrichten und
insbesondere eine Nachricht, die das Einführen der Karte des kontrollierten Benutzers verlangt;
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Die Karte UC des Benutzers wird in einen zweiten Schlitz des Kartenlesegerätes eingeführt; eine
herkömmliche Prüfprozedur für das Einführen und das Erkennen wird, falls erforderlich, mit den
Hilfsnachrichten und den geeigneten Fehlernachrichten ausgeführt;
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Der Mikroprozessor zeigt auf dem Bildschirm die Nachricht "Tasten Sie Ihren Geheimcode ein"
an, dann führt er eine herkömmliche Prozedur zum Erkennen des Geheimcodes aus;
beispielsweise wird der nun durch den Inhaber der Karte UC auf der Tastatur eingetastete Code in die Karte
UC übertragen; die internen Kreise der Karte UC erkennen den Code durch Vergleich in einem
mit einem direkt nicht zugänglichen Speicherbereich enthaltenen Code; wenn der Code gut ist,
gibt es dann die Möglichkeit einer Datenübertragung der Karte UC zu dem Mikroprozessor MP
und zum Anzeigebildschirm; es können zu Kontrollzwecken Daten wie die Nummer des
Führerscheins, des Personalausweises, etc. so gelesen und angezeigt werden.
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Indessen führt der Mikroprozessor zunächst die spezielle Operation aus, die darin besteht, die
Information zur Identifizierung der Kontrollautorität, die zuvor freigegeben worden ist, und die
daher durch den Mikroprozessor gelesen werden kann, in einen nicht-flüchtigen Speicherbereich
der Karte UC zu übertragen (dem Schreiben zugänglich von der Zeit an, zu der der dieser Karte
entsprechende Geheimcode erkannt worden ist). Weitere Informationen können wahlweise im
selben Augenblick geschrieben werden, beispielsweise eine Information zum Datum und zum Ort
der Kontrolle.
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Wenn eine größere Sicherheit für diese Prozedur des Schreibens in den nicht-flüchtigen Speicher
der Karte UC sichergestellt werden soll, kann vorgesehen werden, daß der Mikroprozessor nun
eine Prüfprozedur ausführt, beispielsweise indem er dann in der Karte UC liest, was dort gerade
geschrieben worden ist, und indem er dies mit der Information vergleicht, die dort wirklich
geschrieben werden soll;
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Erst anschließend stellt der Mikroprozessor dann die Übertragung von in der Karte des
kontrollierten Benutzers enthaltenen Informationen zum Anzeigebildschirm sicher; Wenn die
vorhergehenden Prozeduren ohne Fehler abgelaufen sind, führt dann der Mikroprozessor (in den Fällen, in
denen dies erforderlich ist) ein Programm zum Schreiben von Daten in zu diesem Zweck
vorgesehenen nicht-flüchtigen Speicherbereichen aus; die Daten bestehen dann beispielsweise aus der
Feststellung eines Verstoßes gegen den Verkehr mit den Umständen dieses Verstoßes und
gegebenenfalls den Verwaltungs- und Geldsanktionen, die damit verbunden sind. Die Daten werden
grundsätzlich anhand der Tastatur KB eingegeben und sie werden gleichzeitig mit der Eingabe auf
der Tastatur auf dem Bildschirm sichtbar gemacht.
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In dem Fall, in dem das Kartenlesegerät lediglich einen einzigen Karteneinführschlitz umfaßt, ist
es erforderlich, die Prozedur geringfügig zu modifizieren; insbesondere muß der Mikroprozessor
die Information zur Identifizierung der Kontrollautorität von dem Erkennen des mit der Karte AC
der Autorität verbundenen Geheimcodes an lesen und speichern (im flüchtigen Speicher); dann
zeigt der Mikroprozessor eine Nachricht, die verlangt, die Karte AC aus dem Schlitz
zurückzuziehen und die Karte UC des Benutzers einzuführen. Nach Prüfüng des der Karte des Benutzers
entsprechenden Geheimcodes wird die Information zur Identifizierung der Kontrollautorität, die
durch den Mikroprozessor in einem flüchtigen Speicherregister bewahrt worden ist, zur Karte UC
übertragen, um dort in einen nicht-flüchtigen Speicherbereich geschrieben zu werden.