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DE68905485T2 - Verfahren zur herstellung von wand- und fussbodenbelaegen und produkte. - Google Patents

Verfahren zur herstellung von wand- und fussbodenbelaegen und produkte.

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Publication number
DE68905485T2
DE68905485T2 DE1989605485 DE68905485T DE68905485T2 DE 68905485 T2 DE68905485 T2 DE 68905485T2 DE 1989605485 DE1989605485 DE 1989605485 DE 68905485 T DE68905485 T DE 68905485T DE 68905485 T2 DE68905485 T2 DE 68905485T2
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DE
Germany
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film
floor
lower film
decoration
propylene
Prior art date
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Application number
DE1989605485
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Inventor
Daniel Marchal
Dao Dung Viet
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Eurofloor SA
Original Assignee
Eurofloor SA
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Publication date
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Application filed by Eurofloor SA filed Critical Eurofloor SA
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Application granted granted Critical
Publication of DE68905485T2 publication Critical patent/DE68905485T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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  • Working Measures On Existing Buildindgs (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

    Zweck der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Boden- und Wandbeläge, die verbesserte Eigenschaften aufweisen, insbesondere hinsichtlich ihres Brandverhaltens und der mit ihnen verbundenen Risiken der Freisetzung von giftigen Rauchgasen bei ihrer Verbrennung, und zwar sowohl bei einem Brand, als auch bei ihrer absichtlichen Verbrennung.
  • Sie bezieht sich außerdem auf ein Verfahren zur Herstellung solcher Produkte.
  • Probleme, mit denen sich die Erfindung befaßt
  • Zur Herstellung von Boden- oder Wandbelägen werden weitgehend polymere Zusammensetzungen verwendet, die von Vinylchlorid oder stickstoffhaltigen Verbindungen, wie den Polyurethanen, den Polyamiden, usw. abgeleitet sind.
  • Bei der Verbrennung solcher Beläge bei einem Brand werden große Mengen Rauchgase freigesetzt, die insbesondere chlorhaltige Verbindungen (vor allem HCl) enthalten. Bei Bränden sind diese chlorhaltigen Verbindungen die hauptsächliche Ursache vieler Todesfälle oder Körperbehinderungen bei den von dem Brand überraschten Personen und ebenfalls bei dem Rettungspersonal.
  • Die Müllbeseitigung durch Verbrennung ist ebenfalls mit einer nicht vernachlässigbaren Luftverschmutzung verbunden, trotz der Vorsichtsmaßnahmen, die getroffen werden können, wie beispielsweise die vorherige Sortierung des Mülls.
  • Die Verwendung von Filtern oder anderen Vorrichtungen hat jedenfalls eine untragbare Erhöhung der Müllbeseitigungskosten zur Folge, ohne alle Luftverschmutzungsprobleme zu lösen.
  • Bei der absichtlichen oder unabsichtlichen Verbrennung von Müll auf Mülldeponien werden im allgemeinen mehr giftige gasförmige Stoffe freigesetzt als bei der Verbrennung des gleichen Mülls in einer Müllverbrennungsanlage, da die Verbrennung unkontrolliert und außerdem im allgemeinen unvollständig ist.
  • Es besteht daher ein dringendes Bedürfnis, eine Technik zur Verwirklichung von Boden- und Wandbelägen zu entwickeln, die weniger Nachteile als die vorhandenen Produkte aufweisen.
  • In der Patentanmeldung EP-A2-0 274 115 wird die Auswirkung von Boden- und Wandbelägen auf die Umwelt beschrieben. Die vorgeschlagene Lösung beruht auf der Verwendung eines homogenen oder auf eine Glasfaservlies- Grundschicht aufgebrachten, geschmolzenen Materials, das mineralische Stoffe enthält. Nach dem Bedrucken kann ein Decklack auf dieses Produkt aufgebracht werden.
  • Die dekorativen Möglichkeiten sind natürlich zwangsläufig begrenzt, und das physikalische Verhalten der Produkte, insbesondere ihre mechanische Festigkeit, ist nicht unbedingt in allen Fällen gewährleistet.
  • Ziele der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, einen Boden- oder Wandbelag eines neuen Typs zu verwirklichen, der sich von den Produkten unterscheidet, die nach im wesentlichen technischen Verfahren im weiten Sinn erhalten werden, wie beispielsweise die gewebten Teppiche oder die Tuftingteppiche, oder die Teppiche aus sogenannten nichtgewebten Materialien, und bei dem keine Polymere verwendet werden, die chlor- und stickstoffhaltige Verbindungen freisetzen können.
  • Sie hat ebenfalls zum Ziel, die Eigenschaften der erhaltenen Produkte und ihre Herstellungsbedingungen zu verbessern.
  • Darlegung der Technik der Erfindung
  • Bisher wurde für die Herstellung von textilfreien Boden- oder Wandbelägen weitgehend PVC verwendet, weil dieses Material nach verschiedenen Techniken, insbesondere durch Auftragen eines Plastisols auf eine Grundschicht aus Glasfasern oder dergleichen, leicht verarbeitet werden kann.
  • In dem Patent GB-A-1 199 050 werden Materialien für einen Bodenbelag beschrieben, die mit einer Schicht versehen sind, die Polypropylen als Basis haben kann, und Füllstoffe, einen Weichmacher und Pigmente enthält, und die durch Auftragen aufgebracht wird, um diesem Bodenbelag bessere Haftungseigenschaften und eine bessere Schall- und/oder Wärmedämmung zu geben.
  • In dem Patent GB-A-1 268 823 wird ein synthetisches Papier beschrieben, das aus zwei Schichten auf Polypropylenbasis besteht, und das für die Verwendung als Schreibmaschinenpapier, Druckpapier, Verpackungspapier und dekoratives Material bestimmt ist. Um zu erreichen, daß dieses synthetische Papier ähnlich aussieht und sich ähnlich anfühlt wie gewöhnliches Papier, wird der äußere Film mit einem Füllstoff und "Mikro-Hohlräumen" versehen.
  • In dem Patent FR-A-2 322 737 wird vorgeschlagen, einen Papierträger mittels einer Kleberschicht mit einem Schutzfilm zu bedecken (der insbesondere aus Polypropylen sein kann). Bevor der Film aufgebracht wird, wird ein Bild auf ihn aufgedruckt.
  • Dabei muß daran gedacht werden, daß die Verwender besonders anspruchsvoll sind, und zwar sowohl hinsichtlich der physikalischen Eigenschaften bei der Verwendung der Produkte (Abnutzungsfestigkeit und Fleckenfestigkeit), als auch hinsichtlich des dekorativen Aussehens des Produkts (Reproduktion der natürlichen oder anderen Motive, Leuchtkraft, Relief oder Struktur, usw.).
  • Die verwendete Technik soll also ermöglichen, durch Bedrucken ebenfalls den gewünschten dekorativen Effekt zu erhalten, während zugleich ein annehmbares Verhalten bei der Verwendung sichergestellt wird.
  • Es hat sich gezeigt, daß diese Anforderungen durch eine Technik erfüllt werden können, bei der mindestens eine obere Folie auf eine gefüllte und flexibilisierte, untere Folie aufgebracht wird, wobei zwischen diesen Schichten eine Verzierung angeordnet wird, und das Ganze im wesentlichen aus einem von einem Propylenpolymer abgeleiteten Material besteht.
  • Unter einem "von einem Propylenpolymer abgeleiteten Material" wird ein Material verstanden, bei dem der Anteil der Propylenbestandteile in dem Polymergemisch und/oder in dem Copolymer größer als 50% ist.
  • Um die gewünschten optischen dekorativen Effekte zu erhalten, ist es vorteilhaft und im allgemeinen gemäß der Erfindung vorgesehen, zwischen den zwei obigen Folien mindestens eine eventuell in der Masse pigmentierte und/oder eventuell mit einer Verzierung versehene Zwischenschicht anzuordnen, die ebenfalls im wesentlichen von einem Propylenpolymer abgeleitet ist.
  • Die Bezeichnung obere und untere Schicht, und gegebenenfalls Zwischenschicht bezieht sich wohlverstanden auf das Produkt in dem Zustand, in dem es auf den Boden oder die Wand aufgebracht wird.
  • Gemäß der Erfindung kann die Verzierung nach mindestens einem der folgenden Verfahren verwirklicht werden :
  • - Grainieren und/oder mechanisches Gaufrieren;
  • - Bedrucken, vorzugsweise Bedrucken der inneren Seite der oberen Folie und/oder der inneren Seite der unteren Folie und/oder eventuell der Zwischenfolie;
  • - Einschließen von festen Stoffen;
  • - Aufbringen von Pulvern;
  • - Verwenden von gefärbten oder ungefärbten, schäumbaren Stoffen, zumindest örtlich;
  • - und weitere, an sich bekannte herkömmliche Verfahren zur Verwirklichung von Boden- oder Wandbelägen.
  • Die Erfindung umfaßt, allgemein ausgedrückt, jedes Verfahren zum Aufbringen einer Verzierung, das von den analogen Techniken abgeleitet ist, die für die im wesentlichen aus PVC bestehenden Boden- und/oder Wandbeläge verwendet werden.
  • Die unteren und oberen Schichten, und eventuell die Zwischenschicht(en) werden in vorteilhafter Weise durch Kalandrieren oder Extrudieren hergestellt. Außerdem erfolgt die Aufbringung der oberen Folie und eventuell der Zwischenfolie in vorteilhafter Weise nach der Kaschier- oder Coextrusionstechnik. Wenn jedoch die obere Schicht aus einem Decklack (Abnutzungsschicht) besteht, der beispielsweise eine Verzierung bedeckt, kann diese obere Schicht nach anderen Techniken, insbesondere durch Auftragen, aufgebracht werden.
  • Die Füll- und Flexibilisierungsstoffe, die zu dem Ausgangsmaterial zugegeben werden, um die verschiedenen Schichten zu erhalten, werden wohlverstanden so gewählt, daß sie im Falle einer Verbrennung nicht selbst die Ursache der Freisetzung von großen chlor- oder stickstoffhaltigen Rauchgas-Mengen sind.
  • Die Verwendung von statistischen Copolymeren des Propylens für die verschiedenen Schichten ist besonders vorteilhaft. Diese Copolymere enthalten selbstverständlich die üblichen Zusatzstoffe zur Wärme- und Lichtstabilisierung, sowie die Verarbeitbarkeitsmittel.
  • Vor dem Kalandrieren kann beispielsweise auf der Rückseite der oberen Schicht jedes geeignete Motiv nach herkömmlichen Drucktechniken zur Verwirklichung von Boden- und Wandbelägen aufgebracht werden. Insbesondere dafür geeignet sind die Photogravüre oder der Vierfarbendruck. Dabei wurde festgestellt, daß ein solcher Druck keinen Einfluß auf die spätere Kaschierung hat. Die obere Folie wird wohlverstanden so gewählt, daß sie zumindest durchscheinend, und vorzugsweise durchsichtig ist, so daß das dekorative Motiv sichtbar ist. Eine obere Folie von der beschriebenen Art, nämlich auf der Basis von Propylenpolymeren, und insbesondere eines statistischen Copolymers des Propylens weist ein ausgezeichnetes Verwendungsverhalten auf. Ihre Abnutzungsfestigkeit und ihre Glätte-Eigenschaften sind zufriedenstellend. Die Fleckenfestigkeit ist ausgezeichnet. Die Verwendung von Verbindungen, die ermöglichen, diese Eigenschaften noch zu optimieren, ist wohlverstanden in die Erfindung eingeschlossen, eventuell als Ergänzung.
  • Die Polymere, die zur Verwirklichung der "oberen" Schicht verwendet werden, eignen sich jedoch infolge eines nicht zufriedenstellenden Verhaltens beim Aufwickeln und beim Anbringen nicht in unverändertem Zustand für die sogenannte "untere" Schicht. Es hat sich gemäß einem wichtigen zusätzlichen Merkmal der Erfindung gezeigt, daß es zweckmäßig ist, dem für die Verwirklichung dieser unteren Folie bestimmten Material flexibilisierende Zusatzstoffe zuzugeben, um die Steifigkeit dieser Folie zu vermindern.
  • Als flexibilisierende Zusatzstoffe, die in die Erfindung eingeschlossen sind, können beispielsweise genannt werden : Copolymere vom Typ Ethylenvinylacetat (EVA), Ethylenpropylendienmonomer (EPDM), Ethylenpropylenkautschuk (EPR), aber auch ataktisches Polypropylen. Gemische dieser verschiedenen Verbindungen können ebenfalls geeignet sein.
  • Während ein Elastizitätsmodul innerhalb des Bereichs von 2.10¹&sup0; N/m² bis 2.10¹¹ N/m² für die obere Folie ein geeigneter Wert ist, hat es sich gezeigt, daß es zweckmäßig ist, für die untere Folie einen niedrigeren Elastizitätsmodul vorzusehen, und zwar innerhalb des Bereichs von 5.10&sup7; N/m² bis 2.10&sup8; N/m².
  • Die untere Folie weist außerdem einen hohen Anteil an inerten, nichtpolymeren Füllstoffen, vorzugsweise Calciumcarbonat, auf. Dieser Füllstoff trägt wesentlich dazu bei, daß das fertige Produkt ein vorteilhaftes Brandverhalten aufweist.
  • Die Zugabe von gut bekannten Flammwidrigkeitsmitteln, insbesondere vom Typ der Antimonderivate oder dergleichen, ist wohlverstanden besonders wünschenswert. Eine geeignete Wahl und eine richtige Dosierung ermöglichen insbesondere, die strengen Brandverhaltensnormen zu erfüllen, und zwar nicht nur bezüglich der Freisetzung von giftigen Stoffen, sondern auch bezüglich der Entflammbarkeits- oder Flammwidrigkeitsseigenschaften.
  • Der gesamte Anteil der inerten Füllstoffe und der flammwidrigen Zusatzstoffe, ausgedrückt in Gewichtsprozenten der gesamten Polymerbestandteile der unteren Schicht, kann 50 bis 100% betragen.
  • Die oben angegebenen Werte für den Elastizitätsmodul beziehen sich wohlverstanden auf die fertige Folie, die die Füllstoffe und die flammwidrigen Stoffe, und eventuell andere vorteilhafte Bestandteile enthält.
  • Es ist überraschend, daß es möglich ist, eine flexibilisierte Folie auf der Basis von Propylenpolymeren mit einem so hohen Füllstoffanteil zu versehen, ohne ihre natürlichen Eigenschaften zu verschlechtern, und ohne die Merkmale des kalandrierten Endprodukts zu beeinträchtigen. Die Technik vereinigt in der Tat, in einem durch Kalandrieren verwirklichten Endprodukt, die Eigenschaften einer edlen Schicht (obere Folie) mit denen einer Grundschicht, die flexibel und inert genug ist, ,im eine Aufwicklung zu ermöglichen, und die Gefahren einer Luftverschmutzung im Falle der Verbrennung zu vermindern. Gemäß der Technik der Erfindung ist es möglich, ein angepaßtes Produkt auf den Markt zu bringen, bei dem die Risiken im Falle der Verbrennung wesentlich vermindert sind.
  • Wie oben ausgefuhrt wurde, ist es besonders interessant, zwischen der oberen Folie und der unteren Folie eine in der Masse pigmentierte Zwischenschicht anzuordnen, um beispielsweise einen farbigen Untergrund für das auf der Rückseite der oberen Folie aufgedruckte dekorative Motiv zu verwirklichen.
  • Im Prinzip sind die Dicke der oberen Schicht und die Dicke der Zwischenschicht wesentlich geringer als die Dicke der unteren Schicht. Die zwei ersteren Schichten tragen im wesentlichen zu dem dekorativen Aussehen und der Abnutzungs- und Fleckenfestigkeit der Oberfläche bei, ohne die anderen physikalischen Eigenschaften zu beeinflussen, die im wesentlichen von der unteren Schicht bestimmt werden. Die erste (obere) Schicht kann beispielsweise aus einem 0,20 mm dicken Film bestehen, die Zwischenschicht kann ebenfalls aus einem 0,20 mm dicken Film bestehen, und die flexibilisierte, gefüllte, untere Schicht kann eine Dicke von beispielsweise 1,8 mm haben.
  • Sowohl die obere Schicht, als auch die Zwischenschicht können Flammwidrigkeitsmittel enthalten, wenn dies gewünscht wird. Da jedoch die entflammbare polymere Masse (trotz des hohen Füllstoffanteils) im wesentlichen aus der unteren Schicht besteht, die wesentlich dicker als die darüber angeordnete(n) Schicht(en) ist, können die Flammwidrigkeitsmittel im allgemeinen auf die untere Schicht begrenzt werden, sofern diese Schicht in geeigneter Weise behandelt wurde.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Produkt können verschiedene herkömmliche Techniken verwendet werden, insbesondere für die Fertigbearbeitung. So kann die äußere Oberfläche der oberen Folie einer Grainierung unterworfen werdend oder mit einem Oberflächenlack überzogen werden, der die Abnutzungs- oder Lichtbeständigkeitseigenschaften, usw. verbessert.
  • Die Erfindung wird nachstehend ausführlicher beschrieben, wobei auf die Herstellungsanlage Bezug genommen wird, die zur Veranschaulichung wiedergegeben ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • - Die Figur 1 ist eine schematische Darstellung der Technik zum Herstellen der einzelnen Folien, die für das erfindungsgemäße Produkt bestimmt sind.
  • - Die Figur 2 ist eine schematische Darstellung des Kaschiervorgangs bei den gemäß der Figur 1 hergestellten einzelnen Folien.
  • Beschreibung von erfindungsgemäßen Ausführungsformen
  • In der Figur 1 ist die Herstellung der einzelnen Folien dargestellt, die bei der erfindungsgemäßen Technik verarbeitet werden.
  • Eine Anlage von der in der Figur 1 veranschaulichten Art kann für die Herstellung von drei verschiedenen Folien geeignet sein, die danach in der in der Figur 2 veranschaulichten Anlage verarbeitet werden.
  • Ein Innenmischer 1 von der in der Figur 1 dargestellten Art kann geeignet sein für die Verwirklichung eines pigmentierten Films, der die obere Folie bilden soll, eines pigmentierten Films, der die Zwischenfolie bilden soll, und eines gefüllten und flexibilisierten Films, der die untere Folie bilden soll.
  • Um den durchsichtigen Film und den Zwischenfilm zu verwirklichen, wird in dem Innenmischer vorzugsweise bei einer Temperatur von 155ºC gearbeitet, während für die gefüllte und flexibilisierte Folie eine niedrigere Temperatur von ungefähr 140ºC aufrechterhalten wird.
  • Danach wird das Material nach einem Außenmischer 2 weiterbefördert, der für die durchsichtige Folie und die Zwischenfolie bei einer Temperatur von 170ºC, und für die gefüllte und flexibilisierte Folie bei einer Temperatur von ungefähr 150ºC betrieben wird.
  • Ein Förderer 3 befördert danach das Material nach einer Kalandrieranlage 4, mit der eine kalandrierte Folie verwirklicht werden kann, und zwar werden die durchsichtige Folie und die Zwischenfolie bei einer Temperatur von 190ºC, und die gefüllte und flexibilisierte Folie bei einer Temperatur von 180ºC gezogen. Danach sind Kühlspulen 5 angeordnet, wie dies dargestellt ist, und schließlich wird das Material bei 6 aufgewickelt und aufbewahrt.
  • Eine Spule 11 liefert eine durchsichtige Folie 21, die Spule 12 liefert die Zwischenfolie 22, und die Spule 13 liefert die gefüllte und flexibilisierte Folie 23, wobei die drei Folien einer auf einer Temperatur von 160 bis 170ºC gehaltenen Folienvereinigungsmaschine zugeführt werden, um das erfindungsgemäße kalandrierte Produkt zu verwirklichen. Am Ausgang der Folienvereinigungsmaschine kann die Verbundfolie 25 nach einer Grainierungsanlage 27 weitergeführt werden, und danach läuft die Verbundfolie 25 um Kühlzylinder 28, und wird schließlich auf eine Spule 30 aufgewickelt.
  • Beispiel
  • Als Beispiel können die folgenden Zusammensetzungen verwendet werden :
  • 1. Durchsichtige Folie (obere Folie)
  • Propylencopolymer (Eltex KL001P - Solvay 100
  • Wärmestabilisator (Irganox B215 - Ciba Geigy) 0,2
  • Schmiermittel (Harochem CGN - Harcros) 0,1
  • Lichtstabilisator (Chimasorb 944 LD - Ciba Geigy) 0,2
  • 2. Zwischenfolie
  • Durchsichtige Formel 100
  • Pigment 4 3. Gefüllte und flexibilisierte Folie Polypropylencopolymer (Eltex KL001P - Solvay) Wärmestabilisator (Irganox B215 - Ciba Geigy) Schmiermittel (Rhadiastar 1960 - Oleofina) Füllstoff (Calciumcarbonat) Flammwidrigkeitsmittel (Aluminiumtrihydrat) Ethylenvinylacetat (Escoren 328 - Exxon) Ataktisches Propylen (Stamyroid APP - DSM) EPDM (Dutral 36 FF - Montedison)
  • Außerdem wurde der Elastizitätsmodul der Zusammensetzungen A und B der flexibilisierten, gefüllten Folie gemessen. Bei den mit dem METRAVIB-Viskoanalysator durchgeführten Messungen wurden die folgenden Ergebnisse erhalten :
  • A : 2.10&sup8; N/m²
  • B : 5.10&sup7; N/m².
  • Ein Teil der Füllstoffe, der bis zu 50% betragen kann, kann durch ein Flammwidrigkeitsmittel ersetzt werden.

Claims (17)

1. Verfahren zur Verwirklichung von Boden- oder Wandbelägen, dadurch gekennzeichnet, daß es die Aufbringung von mindestens einer durchscheinenden oder durchsichtigen, oberen Folie (21) auf einer gefüllten und flexibilisierten, unteren Folie (23) umfaßt, wobei zwischen diesen Folien eine Verzierung angeordnet ist, und das Ganze aus einem Material besteht, bei dem der Anteil an Propylenbestandteilen in dem Polymergemisch und/oder in dem Copolymer über 50% liegt.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der oberen Folie (21) und der unteren Folie (23) mindestens eine Zwischenfolie (22) angeordnet wird, die eventuell in der Masse pigmentiert ist und/oder mit einer Verzierung versehen ist, und bei der der Anteil an Propylenbestandteilen in dem Polymergemisch und/oder in dem Copolymer über 50% liegt.
3. Verfahren gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzierung nach mindestens einem der folgenden Verfahren verwirklicht wird:
- Grainieren und/oder mechanisches Gaufrieren;
- Bedrucken, vorzugsweise Bedrucken der inneren Seite der oberen Folie (21) und/oder der inneren Seite der unteren Folie (23) und/oder eventuell der Zwischenfolie (22);
- Einschließen von festen Stoffen ;
- Aufbringen von Pulvern;
- Verwenden von gefärbten oder ungefärbten, schäumbaren Stoffen, zumindest örtlich;
- und weitere, an sich bekannte herkömmliche Verfahren zur Verwirklichung von Boden- oder Wandbelägen.
4. Verfahren gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Folie (23), die mittlere Folie (22), und die obere Folie (21) durch Kalandrieren oder Extrudieren erhalten werden.
5. Verfahren gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbringung der oberen Folie, und eventuell der Zwischenfolie nach der Kaschier- oder Coextrusionstechnik erfolgt.
6. Verfahren gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien aus statistischen Propylen-Copolymeren bestehen, die übliche Zusatzstoffe zur Wärme- und Lichtstabilisierung, sowie Verarbeitbarkeitsmittel und eventuell Flammwidrigkeitsmittel enthalten.
7. Verfahren gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als flexibilisierende Zusatzstoffe für die untere Folie Copolymere vom Typ Ethylenvinylacetat (EVA) Vinylethylenacetat (VEA), Ethylenpropylendienmonomer (EPDM) oder Ethylenpropylenkautschuk (EPR), oder ataktisches Polypropylen, oder auch Gemische dieser Verbindungen verwendet werden.
8. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Folie einen Elastizitätsmodul aufweist, der in dem Bereich von 5.10&sup7; N/m² bis 2.10&sup8; N/m² liegt.
9. Verfahren gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Folie einen hohen Anteil an nicht-polymeren, inerten Füllstoffen, vorzugsweise Calziumcarbonat aufweist, so daß der gesamte Anteil der inerten Füllstoffe und feuerwidrigen Zusatzstoffe, ausgedrückt in Gewichtsprozenten der gesamten Polymerbestandteile der unteren Schicht, zwischen ungefähr 50 und 100% liegt.
10. Verfahren gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem Produkt eine zusätzliche Endbehandlung vorgenommen wird, insbesondere eine zumindest örtliche Grainierung der äußeren Oberfläche der oberen Folie, oder eine zumindest örtliche Aufbringung eines Oberflächenlacks, der die Abnutzungs- oder Lichtbeständigkeitseigenschaften verbessert.
11. Boden- oder Wandbelag, der mindestens eine durchscheinende oder durchsichtige, obere Folie (21), eine gefüllte und flexibilisierte, untere Folie (23), und eine zwischen diesen Folien angeordnete Verzierung umfaßt, wobei das Ganze im wesentlichen aus einem Material besteht, bei dem der Anteil an Propylenbestandteilen in dem Polymergemisch und/oder in dem Copolymer über 50% liegt.
12. Boden- oder Wandbelag gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß er zwischen der oberen Folie (21) und der unteren Folie (23) außerdem eine Zwischenfolie (22) aufweist, die eventuell in der Masse pigmentiert ist und/oder eventuell mit einer Verzierung versehen ist, und die im wesentlichen ebenfalls von einem Propylenpolymer abgeleitet ist.
13. Boden- oder Wandbelag gemäß Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzierung nach mindestens einem der folgenden Verfahren verwirklicht wird:
- Grainieren und/oder mechanisches Gaufrieren;
- Bedrucken, vorzugsweise Bedrucken der inneren Seite der oberen Folie (21) und/oder der inneren Seite der unteren Folie (23) und/oder eventuell der Zwischenfolie (22);
- Einschließen von festen Stoffen;
- Aufbringen von Pulvern;
- Verwenden von gefärbten oder ungefärbten, schäumbaren Stoffen, zumindest örtlich;
- und weitere, an sich bekannte herkömmliche Verfahren zur Verwirklichung von Boden- oder Wandbelägen.
14. Boden- oder Wandbelag gemäß irgendeinem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnete daß die Folien aus statistischen Propylen-Copolymeren bestehen, die übliche Zusatzstoffe zur Wärme- und Lichtstabilisierung, sowie Verarbeitbarkeitsmittel und eventuell Flammwidrigkeitsmittel enthalten, und durch Kalandrieren oder Extrudieren erhalten werden.
15. Boden- oder Wandbelag gemäß irgendeinem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Folie (23) als flexibilisierende Zusatzstoffe Copolymere vom Typ Vinylethylenacetat (VEA), Ethylenpropylendienmonomer (EPDM) oder Ethylenpropylenkautschuk (EPR), oder ataktisches Polypropylen, oder auch Gemische dieser Verbindungen enthält, und daß sie einen Elastizitätsmodul aufweist, der zwischen 5.10&sup7; N/m² und 2.10&sup8; N/m² liegt.
16. Boden- oder Wandbelag gemäß irgendeinem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Folie einen hohen Anteil an nicht-polymeren, inerten Füllstoffen, vorzugsweise Calziumcarbonat aufweist, so daß der gesamte Anteil der inerten Füllstoffe und feuerwidrigen Zusatzstoffe, ausgedrückt in Gewichtsprozenten der gesamten Polymerbestandteile der unteren Schicht, zwischen ungefähr 50 und 100% liegt.
17. Boden- oder Wandbelag gemäß irgendeinem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß er eine obere, äußere Oberfläche aufweist, die zumindest örtlich grainiert ist, oder zumindest örtlich mit einem Oberflächenlack überzogen ist, der die Abnutzungs- oder Lichtbeständigkeitseigenschaften verbessert.
DE1989605485 1988-12-06 1989-12-04 Verfahren zur herstellung von wand- und fussbodenbelaegen und produkte. Expired - Fee Related DE68905485T2 (de)

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NO912162D0 (no) 1991-06-05
NO177047B (no) 1995-04-03

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