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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum
Steuern der Zufuhr und des Abzugs heißer und/oder kalter
Gase an bzw. von einer tunnelförmigen Anordnung zum
Trocknen und/oder Kühlen von Fahrzeugen oder Teilen davon,
wobei diese Anordnung in Längsrichtung in eine Anzahl von
Abschnitten unterteilt ist, von denen jeder mit mehreren,
vorzugsweise 60 bis 250 Düsen versehen ist, die im
wesentlichen gleichmäßig über die gebogene Innenfläche des
Abschnittes verteilt sind und durch die hindurch die Gase
zugeführt und gegen das Fahrzeug oder die Teile davon
geblasen werden, die durch die Anordnung durchlaufen. Die
Erfindung betrifft auch ein Verfahren ähnlich dem
obenerwähnten Verfahren, bei dem die Düsen der
tunnelförmigen Anordnung in Gruppen angeordnet sind, die
eine bestimmte Anzahl von Düsen, vorzugsweise 15 bis 90,
aufweisen.
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In der Autoindustrie ist man in den letzten Jahren zu
Farben auf Wasserbasis übergegangen, die gewisse Probleme
beim Trocknen der Farbe auf den Fahrzeugteilen mit sich
brachten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine
Schicht von Farbe, die nicht auf Wasserbasis aufgebaut
ist, über einer Schicht von Farbe auf Wasserbasis
angebracht werden soll.
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Farben auf Wasserbasis widerstehen leider nicht solch
hohen Temperaturen wie diejenigen Farben, die bisher
benutzt worden sind. Da es aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit wünschenswert ist, mit denselben
Trockeneinheiten (Blastunneln) und denselben
Durchlaufgeschwindigkeiten zu arbeiten wie bisher,
bedeutet dies, daß es notwendig ist, größere Mengen heißer
Luft pro Zeiteinheit zuzuführen als früher, um auf diese
Weise die notwendige Temperaturverminderung der heißen
Luft auszugleichen. Dies stellt natürlich erhöhte
Anforderungen an das System, das heiße Luft zum Blastunnel
zuführt oder diese aus ihm abführt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung
anzugeben, die eine wirkungsvolle Zufuhr heißer Luft zu
einem Blastunnel sicherstellt.
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Diese Aufgabe wird durch solche Verfahren gelöst, die in
der Einleitung zu dieser Beschreibung erläutert sind und
die gekennzeichnet sind durch die Verfahrensschritte des
Messens des Druckabfalles der Gase jeweils an jeder Düse
oder an jeder Düsengruppe, des Messens der Temperatur der
Gase jeweils vor jeder Düse oder Düsengruppe, des
Vergleichens der gemessenen Druckabfallwerte mit
erwünschten Werten, die der vorherrschenden Temperatur
entsprechen und des Zuführens eines Signales zum Erhöhen
des Druckes oder eines Signales zum Vermindern des Druckes
zu einer ersten druckverändernden Vorrichtung zum Zuführen
der Gase zu der Anordnung, jeweils abhängig davon, ob die
gemessenen Werte unter oder über den erwünschten Werten
liegen.
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Die vor und hinter den Düsen oder den Düsengruppen
gemessenen Druckabfälle und die vor den Düsen oder
Düsengruppen gemessenen Temperaturen werden in geeigneter
Weise mit vorbestimmten, gewünschten Werten verglichen,
woraufhin solche Steuersignale an Ventilvorrichtungen
geleitet werden, die in Leitungen zwischen der ersten,
druckändernden Vorrichtung und den Düsen oder Düsengruppen
liegen, daß der Öffnungsgrad der Ventilvorrichtung sich
erhöht oder vermindert, abhängig davon, ob die gemessenen
Werte unter oder über den gewünschten Werten liegen.
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Um sicherzustellen, daß sowohl die heiße Trocknungsluft im
Blastunnel als auch Wasser- oder Lösungsmitteldämpfe, die
darin enthalten sind, an den Enden des Blastunnels nicht
in die umgebende Atmosphäre ausströmen, werden die
Druckunterschiede zwischen dem Innendruck der Anordnung
und dem Atmosphärendruck in der Umgebung der Anordnung
gemessen, woraufhin die gemessenen Werte mit
vorbestimmten, gewünschten Werten verglichen werden, und
zum Einstellen der Druckdifferenz auf die gewünschten
Werte wird ein Drucksteigerungs-Signal oder ein
Druckverminderungs-Signal an eine zweite
Druckänderungsvorrichtung geleitet, um die Gase aus dem
Inneren der Anordnung abzuführen, abhängig davon, ob die
gemessenen Werte unter oder über den gewünschten Werten
liegen.
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Um ferner sicherzustellen, daß die Luftfeuchtigkeit
innerhalb des Blastunnels nicht zu hoch wird, während
gleichzeitig die aus dem Blastunnel ausströmende Lust in
einer Weise zurückgeführt wird, die unter
Energie-Gesichtspunkten akzeptabel ist, wird der
Feuchtigkeitsgehalt der Gase nach der ersten
Druckänderungsvorrichtung gemessen, woraufhin der
gemessene Wert mit einem vorbestimmten, gewünschten Wert
verglichen wird und an die Ventilvorrichtung, die in einer
zwischen der Saugseite der ersten
Druckänderungsvorrichtung und der Druckseite der zweiten
Druckänderungsvorrichtung vorgesehen ist, wird ein solches
Steuersignal zugeleitet, daß sich der Öffnungsgrad der
Ventilvorrichtung erhöht oder erniedrigt, abhängig davon,
ob der gemessene Wert unter oder über dem gewünschten Wert
liegt.
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Die Druckänderungsvorrichtung besteht vorzugsweise aus
Gebläsen und die Geschwindigkeit und/oder die Flügelwinkel
dieser Gebläse werden in geeigneter Weise als Funktion der
Druckanstiegs- oder Druckverminderungssignale geändert.
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Anhand der beigefügten Zeichnungen wird die Erfindung nun
im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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Fig. 1 stellt schematisch einen Blastunnel zum Trocknen
von Fahrzeugteilen, wie z.B. von
Fahrzeugkarosserien dar, wobei die Zufuhr und der
Abzug heißer Luft zu oder von dem Tunnel
entsprechend dem Verfahren nach der vorliegenden
Erfindung gesteuert wird; und
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Fig. 2 ist eine Prinzip-Skizze des Steuersystems zum
Durchführen des Verfahrens nach der vorliegenden
Erfindung.
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Der in Fig. 1 dargestellte Blastunnel 1 hat ein Oberteil
2, ein Bodenteil 3 und zwei einander gegenüberliegende
Seitenwände 4 und 5. Das Oberteil 2 besteht aus einer
ebenen Deckplatte 2', die außen mit drei Blaskästen 6
versehen ist und innen mit Blasdüsen 7 (s. Fig. 2). Die
Blasdüsen 7 sind in Gruppen unterteilt, wobei die
Blasdüsen in ein- und derselben Gruppe mit einem einzigen
Blaskasten 6 über Ausrichtöffnungen 8 und 9 in Verbindung
stehen, die jeweils in der Deckplatte 2' und in derjenigen
Seite des Blaskastens vorgesehen sind, die auf die
Deckplatte 2' zuweist. Jede Gruppe von Blasdüsen umfaßt 30
bis 90 Blasdüsen, vorzugsweise 60.
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Der Bodenteil 3 besteht aus einer Bodenplatte 3' und zwei
Seitenstreifen 10 und 11, die jeweils die Bodenplatte 3'
mit den Seitenwänden 4 und 5 verbinden. Parallel zu dem
Seitenstreifen 11 ist die Bodenplatte 3' mit einer Schiene
12 versehen, die als Führungsschiene für ein links
liegendes Radpaar eines nicht dargestellten
Transportwagens dient. Der Transportwagen ist zum
Transportieren beispielsweise einer frisch mit Farbe
versehenen Fahrzeugkarosserie durch den Blastunnel 1 in
Richtung des Pfeiles F bestimmt, wobei der Lack auf der
Fahrzeugkarosserie durch die heiße Luft im Blastunnel
getrocknet wird. Der Transportwagen wird mit Hilfe einer
Kette 13 durch den Blastunnel 1 gezogen.
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Die Seitenwände 4 und 5 bestehen jeweils aus drei ebenen
Seitenplatten 4a, 4b, 4c und 5a, 5b, 5c, die in
Längsrichtung miteinander und mit der Deckplatte 2' und
den Seitenstreifen 10 und 11 der Bodenplatte 3' so
verbunden sind, daß der Querschnitt des Blastunnels 1 im
wesentlichen dieselbe Form hat wie der Querschnitt einer
normalen Fahrzeugkarosserie. Das bedeutet, daß der Abstand
zwischen den Innenseiten der Seitenplatten und der
Deckplatte und einer Fahrzeugkarosserie, die im Tunnel
angeordnet ist, im gesamten Blastunnel etwa derselbe ist.
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Die Seitenplatte 4a, 4b, 4c und 5a, 5b, 5c sind, ebenso
wie die Deckplatte 2', außen jeweils mit drei Blaskästen
14, 15, 16 und 17, 18, 19 versehen und innen jeweils mit
Blasdüsen 20, 21, 22 und 23, 24, 25 (s. Fig. 2). Die
Blasdüsen sind in Gruppen unterteilt (s. Fig. 1), wobei
die Blasdüsen in ein- und derselben Gruppe mit einem
einzigen Blaskasten in Verbindung stehen. Dies geschieht
durch Ausrichtöffnungen hindurch, die in den Seitenplatten
und in den Seiten der Blaskästen vorhanden sind, die den
Platten zugewandt sind. Jede Blasdüsengruppe umfaßt 15 bis
40 Blasdüsen, vorzugsweise 30 bei den Blasdüsengruppen der
Blaskästen 16 und 19; 36 bei den Blasdüsengruppen der
Blaskästen 15 und 18 und 24 bei den BlasdüsenGruppen der
Blaskästen 14 und 17.
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Der Blastunnel 1 ist darüber hinaus in Längsrichtung durch
vier, längs des Innenumfangs des Tunnels angeordnete
Luftableiter 26 in drei Abschnitte unterteilt, denen
verschiedene Wärmemengen zugeleitet werden können, jeweils
abhängig vom gewünschten Trocknungsverfahren. Wenn eine
Fahrzeugkarosserie im Blastunnel angeordnet ist, dann
decken die Luftableiter 26 die halbe Breite des Raumes
zwischen den Innenseiten der Seitenplatten und der
Außenseite der Fahrzeugkarosserie ab, wobei die
Luftableiter auf diese Weise den Austausch der Wärme
zwischen den verschiedenen Abschnitten vermindern können.
Da auch an jedem Ende des Blastunnels ein Luftableiter
vorgesehen ist, vermindern die Luftableiter auch die
Abgabe von Wärme in die den Blastunnel umgebende
Atmosphäre.
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Der Blastunnel 1 ist zum Aufnehmen der ausgeblasenen Luft
ferner mit Durchgangsleitungen 27 versehen, die in der
Deckplatte 2' so angeordnet sind, daß sie sich an jeder
Seite jedes Blaskastens 6 und der zugeordneten
Blasdüsengruppe in Querrichtung erstrecken. Die
Durchgangsleitungen 27 für die ausgeblasene Luft führen zu
einem nicht dargestellten Saugkasten, der um alle
Blaskästen 6 herum an der Außenseite der Deckplatte 2'
angeordnet ist.
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Wie dies aus Fig. 2 hervorgeht, die nur den mittleren der
drei Abschnitte des Blastunnels 1 darstellt, sind die
Blaskästen 6, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 jeweils durch
Leitungen 28, 28a, 28ab; 28a², 28a²b; 28a³, 28a³b;
28a&sup4;; 28b, 28ba; 28b², 28b²a und 28b³ mit einem
Gebläse 29 zum Zuführen heißer Luft in das Innere des
Blastunnels 1 über die Düsen 7, 20, 21, 22, 23, 24 und 25
verbunden. Das Gebläse 29 ist ferner über eine Leitung 30
mit einer Luftvorheizvorrichtung 31 verbunden, die
ihrerseits über eine Leitung 32 mit einem Wärmetauscher 33
in Verbindung steht.
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Die Leitung 28 verzweigt sich natürlich auch zu den
anderen beiden Blastunnelabschnitten, die an jeder Seite
des Abschnittes angeordnet sind, der in den Figuren
dargestellt ist.
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Die obenerwähnte Saugkasten ist ferner über eine Leitung
34 mit einem Gebläse 35 zum Abziehen der Luft verbunden,
die in das Innere des Blastunnels zugeführt worden ist.
Das Gebläse 35 ist über eine Leitung 36 mit dem
Wärmetauscher 33 verbunden und über eine Rückführleitung
37 und eine Leitung 32 mit der Luftvorheizvorrichtung 31.
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Aus Fig. 2 geht auch hervor, daß die Leitungen, die direkt
mit den Blaskästen in Verbindung stehen, d.h. die
Leitungen 28ab, 28a²b, 28a³b, 28a&sup4;, 28ba, 28b²a
und 28b³ jeweils mit Drosselklappen 38, 39, 40, 41, 42,
43 und 44 versehen sind. Die Rückführleitung 37 ist
ebenfalls mit einer Drosselklappe 45 versehen.
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Um den Öffnungsgrad dieser Drosselklappen zu steuern und
ebenso die Umlaufgeschwindigkeit der Gebläse, ist die oben
beschriebene Trocknungseinrichtung mit einem
Steuerungssystem versehen, das nun im einzelnen in
Verbindung mit der Beschreibung des Betriebsablaufes der
Trocknungseinrichtung beschrieben werden wird.
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Mit Hilfe eines nicht dargestellten Gebläses wird Luft aus
der Atmosphäre in der Umgebung der Trocknungseinrichtung
dem Wärmetauscher 33 zugeführt. Diese zugeführte Luft wird
im Wärmetauscher durch denjenigen Teil der ausgeblasenen
Luft erwärmt, der aus dem Inneren des Blastunnels 1
abgeführt und nicht über die Rückführleitung 37 zur
Luftvorheizvorrichtung 31 zurückgeführt wird. Von dem
Wärmetauscher wird die nun teilweise erwärmte, zugeführte
Luft zur Luftvorheiz-Vorrichtung 31 geführt, wo sie mit
der rückgeführten, abgezogenen Luft vermischt wird. Diese
Mischung von zugeführter und abgezogener Luft wird in der
Luftvorheizvorrichtung 31 auf eine gewünschte Temperatur
erwärmt, woraufhin sie über die Leitung 30 dem Gebläse 29
zugeleitet wird.
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Die Temperatur, auf die die Mischung erwärmt wird, hängt
natürlich davon ab, welche Art von Farbe oder Lack oder
anderer Oberflächenbeschichtung im Tunnel getrocknet
werden soll; im allgemeinen bewegt sie sich im Bereich von
40 bis 250ºC, vorzugsweise 50 bis 80ºC.
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Das Gebläse 29 führt die nunmehr erwärmte Luft den
Blaskästen über die damit verbundenen Leitungen zu. Der
Weg, auf dem die zugeführte Luft zwischen den
verschiedenen Blaskästen verteilt wird, wird durch den
Öffnungsgrad der Drosselklappen in den obenerwähnten
Leitungen bestimmt. Der Öffnungsgrad jeder einzelnen
Drosselklappe 38, 39, 40, 41, 42, 43 und 44 wird jeweils
durch eine Steuereinheit 46, 47, 48, 49, 50, 51 und 52
eingestellt, die jeweils Meßsignale von einem
Druckabfallsensor 53, 54, 55, 56, 57, 58 und 59 und
jeweils von einem Temperatursensor 60, 61, 62, 63, 64, 65
und 66 erhalten. Jeder Druckabfall-Sensor mißt für die
Luft, die dem jeweiligen Blaskasten bei dem maßgebenden
Öffnungsgrad der betreffenden Drosselklappe zugeführt
wird, den statischen Druckabfall bei der Blasdüsengruppe,
die dem Blaskasten zuzuordnen ist, während der
entsprechende Temperatursensor die Temperatur dieser Luft
vor dem Blaskasten, aber nach der zugeordneten
Drosselklappe mißt.
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Jede Steuereinheit vergleicht den gemessenen Wert des
Druckabfalles mit einem gewünschten Wert, der der
herrschenden Temperatur entspricht. Wenn der gemessene
Wert unterhalt des gewünschten Wertes liegt, dann wird ein
solches Steuersignal an die jeweilige Drosselklappe
geliefert, daß ihr Öffnungsgrad erhöht wird. Wenn der
gemessene Wert jedoch oberhalb des gewünschten Wertes
liegt, dann wird stattdessen ein solches Steuersignal an
die Drosselklappe geliefert, daß deren Öffnungsgrad
vermindert wird. Wenn der gemessene Wert dem gewünschten
Wert entspricht, dann wird kein Steuersignal an die
Drosselklappe abgegeben.
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Da die Größe der Wärmemenge, die von einer bestimmten
Blasdüsengruppe abgegeben wird, sowohl durch die
Temperatur (gemessen durch den Temperatursensor) der Luft
bestimmt wird, die durch die Blasdüsengruppe hindurchgeht,
als auch durch die Luftmenge, die wiederum durch die
Luftdichte bestimmt wird, und durch den Auslaßquerschnitt
der Düsen und die Luftgeschwindigkeit, bestimmt durch den
statischen Druckunterschied (gemessen durch den
Druckabfallsensor) einer Blasdüsengruppe, wird tatsächlich
die Wärmemenge der Blasdüsengruppe mit Hilfe der
Steuereinheit für die der Blasdüsengruppe zugeordnete
Drosselklappe eingestellt. Das Maß der Wärmemenge für die
Luft, die durch eine bestimmte Steuereinheit hindurchgeht,
wird auf diese Weise durch die gewünschten Werte für die
zugeordnete Steuereinheit bestimmt.
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Diese gewünschten Werte können z.B. von einem nicht
dargestellten Steuerpult aus verändert werden.
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Von diesem Steuerpult aus ist es auch möglich, auf die
Steuereinheiten so einzuwirken, daß ein Schließsignal an
die Drosselklappen abgegeben wird. Dies kann
beispielsweise in Fällen nützlich sein, in denen nur
bestimmte Teile der Fahrzeugkarosserie mit Farbe versehen
worden sind. In diesem Fall werden Schließsignale an alle
Drosselklappen abgegeben, deren zugeordnete
Blasdüsengruppen so angeordnet sind, daß sie im Betrieb
heiße Luft auf Stellen der Fahrzeugkarosserie blasen
würden, die nicht mit Farbe versehen worden sind.
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Die Gesamtmenge der Luft, die durch das Gebläse 29 an die
Blaskästen abgegeben wird, wird durch die Geschwindigkeit
des Gebläses bestimmt. Diese Gebläsegeschwindigkeit wird
durch eine Steuereinheit 67 gesteuert, die Meßsignale von
den oben beschriebenen Druckabfallsensoren und
Temperatursensoren erhält (s. Fig. 2). In der
Steuereinheit 67 werden die von den Sensoren gemessenen
Druckabfallwerte in üblicher Weise mit den gewünschten
Werten verglichen, die der herrschenden Temperatur
entsprechen. Wenn die Mehrheit der gemessenen Werte
unterhalb der entsprechenden, gewünschten Werte liegt,
dann liefert die Steuereinheit ein solches Steuersignal an
das Gebläse, daß dessen Geschwindigkeit erhöht wird. Wenn,
andererseits, die Mehrheit der gemessenen Werte oberhalb
der entsprechenden, gewünschten Werte liegt, dann liefert
die Steuereinheit ein solches Steuersignal an das Gebläse,
daß seine Geschwindigkeit vermindert wird. Wenn die
Mehrheit der gemessenen Werte den gewünschten Werten
entspricht, dann wird kein Steuersignal an das Gebläse
abgegeben.
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Wenn eine lackierte oder mit Farbe versehene
Fahrzeugkarosserie gerade im Blastunnel getrocknet wird,
dann werden Lösungsmitteldämpfe oder Wasserdampf
abgegeben. Aus Gesundheitsgründen dürfen diese
Lösungsmitteldämpfe nicht aus den Enden des Blastunnels in
die Atmosphäre entweichen, und aus diesem Grunde muß im
Blastunnel ein negativer Druck aufrechterhalten werden.
Aus Energiegründen ist es jedoch auch nicht wünschenswert,
daß heiße Trocknungsluft aus den Enden des Blastunnels
heraus in die umgebende Atmosphäre gelangt. Da es
andererseits aber auch nicht wünschenswert ist, daß
unaufgeheizte Luft aus der umgebenden Atmosphäre in den
Blastunnel an dessen Enden hereinfließt, um die
Trocknungsluft im Tunnel abzukühlen, sollte dieser
negative Druck so klein wie möglich gehalten werden.
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Um eine solche Druckbalance im Blastunnel
aufrechtzuerhalten, wird die Druckdifferenz zwischen dem
Druck im Blastunnel und dem Druck in der umgebenden
Atmosphäre mit Hilfe eines Drucksensors 68 dauernd
gemessen.
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Dieser Sensor liefert ein Meßsignal an eine Steuereinheit
69, die den gemessenen Wert mit einem vorbestimmten,
gewünschten Wert vergleicht, der geringfügig unter Null
liegt.
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Wenn der gemessene Wert unterhalb des gewünschten Wertes
liegt, dann liefert die Steuereinheit 69 ein solches
Steuersignal an das Gebläse 35, daß seine Geschwindigkeit
vermindert wird, wodurch die Luftmenge, die durch das
Gebläse aus dem Inneren des Blastunnels durch die
Ausblasleitung 27, den Saugkasten und die Leitung 34
abgeführt wird, vermindert wird, d.h., daß der Druck im
Blastunnel ansteigt. Wenn der gemessene Wert über dem
gewünschten Wert liegt, dann liefert die Steuereinheit 69
ein solches Steuersignal an das Gebläse 35, daß seine
Geschwindigkeit ansteigt, wobei die Luftmenge, die aus dem
Inneren des Blastunnels abgeführt wird, anwächst, d.h.,
der Druck im Blastunnel nimmt ab. Wenn der gemessene Wert
dem gewünschten Wert entspricht, dann wird kein
Steuersignal an das Gebläse 35 abgegeben.
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Das Gebläse 35 liefert einen Teil der ausgeblasenen Luft,
die aus dem Inneren des Blastunnels abgezogen wird, über
die Rückführleitung 37 zu der Luftvorheizvorrichtung 31,
und den Rest zum Wärmeaustauscher 33, von dem die
abgezogene Luft, die nun gekühlt ist, danach in die
umgebende Atmosphäre abgegeben wird.
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Wie dies oben ausgeführt worden ist, wird eine bestimmte
Menge Wasserdampf innerhalb des Blastunnels in die Luft
dann abgegeben, wenn Farben auf Wasserbasis getrocknet
werden; dies bedeutet ein Ansteigen des
Feuchtigkeitsgehalts in der abgezogenen Luft. Da die
Oberflächenbeschichtung der Fahrzeugkarosserie bei einem
zu hohen Feuchtigkeitsgehalt langsam trocknet, bedeutet
dies, daß es notwendig ist, die Menge der abgezogenen
Luft, die zurückgeführt wird, zu vermindern; dies ist
trotz der Tatsache notwendig, daß die abgezogene Luft
einen höheren Energiegehalt hat als die durch den
Wärmetauscher 33 zugeführte Luft.
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Diejenige Menge der abgezogenen Luft, die wieder zugeführt
werden kann, wird mit Hilfe einer Steuereinheit 70
eingestellt, die ein Meßsignal von einem
Feuchtigkeitssensor 71 erhält. Da es der
Feuchtigkeitsgehalt der dem Blastunnel zugeführten Luft
ist, der wichtig ist, ist der Feuchtigkeitssensor 71 so
angeordnet, daß er den Feuchtigkeitsgehalt der Luft hinter
dem Gebläse, aber vor der Verzweigung der Leitung 28 auf
die verschiedenen Blaskästen mißt.
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Die Steuereinheit vergleicht danach den gemessenen Wert
mit einem vorbestimmten, gewünschten Wert. Dieser
gewünschte Wert sollte weniger als 0,03 kg Wasser/kg Luft,
vorzugsweise weniger als 0,02, kg Wasser/Kg Luft sein.
Wenn der gemessene Wert unter dem gewünschten Wert liegt,
dann liefert die Steuereinheit ein solches Steuersignal an
die Drosselklappe 35 der Rückführleitung 37, daß deren
Öffnungsgrad ansteigt.
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Wenn der gemessene Wert oberhalb es gewünschten Wertes
liegt, dann liefert die Steuereinheit ein solches
Steuersignal an die Drosselklappe 35, daß ihr Öffnungsgrad
abnimmt. Wenn der gemessene Wert dem gewünschten Wert
entspricht, dann wird kein Steuersignal an die
Drosselklappe abgegeben. Wenn die zugeführte Luft einen
Feuchtigkeitsgehalt hat, der den obenerwähnten,
gewünschten Wert übersteigt, dann wird sie vorzugsweise
durch einen nicht dargestellten Entfeuchter geleitet,
bevor sie in den Wärmetausche 33 eingeleitet wird.
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Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das oben
beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt; sie kann
vielmehr auf verschiedene Weise innerhalb des Bereichs der
beigefügten Ansprüche verändert werden. Beispielsweise
können die Steuereinheiten der Gebläse die Anstellwinkel
der Gebläseflügel anstelle der Geschwindigkeit der Gebläse
verändern, oder diese Steuereinheiten können die Gebläse
indirekt durch Einstellen des Öffnungsgrades der
Drosselklappen oder von Leitschaufeln steuern, die vor
oder hinter den Gebläsen angeordnet sind. Bei dem oben
beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der Blastunnel nur
mit heißer Luft beschickt worden; er kann aber
selbstverständlich auch mit kalter Luft zum Abkühlen der
Fahrzeugkarosserie beschickt werden, bevor eine neue
Oberflächenbeschichtung auf ihr aufgebracht wird. In einem
solchen Fall wird Luft aus der Umgebungsatmosphäre direkt
zu dem Gebläse 29 geleitet, ohne durch den
Wärmeaustauscher 33 und die Luftvorheizvorrichtung 31
hindurchgeleitet zu werden. Wenn besonders kalte Luft
benötigt wird, kann die Luft durch einen Luftkühler
geleitet werden, bevor sie dem Gebläse zugeführt wird.
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Die verschiedenen Abschnitte des Blastunnels können
natürlich mit Luft beliefert werden, die auf verschiedene
Temperaturen erhitzt und/oder gekühlt worden ist, wobei
derjenige Abschnitt, durch den die Fahrzeugkarosserie
zuerst hindurchgelangt, im allgemeinen mit der heißesten
Luft beliefert wird.
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Um Lösungsmitteldämpfe, die im Blastunnel entstehen, daran
zu hindern, an den Enden des Blastunnels zu entweichen,
ist es möglich, zusätzlich zu dem oben erwähnten negativen
Druck noch Luftsperren an den Enden des Blastunnels zu
schaffen. Die Luft, die den Luftsperren zugeführt wird,
ist oft eine Mischung aus heißer und kalter Luft, die
direkt aus der umgebenden Atmosphäre entnommen wird. Die
Luftsperren hindern natürlich auch die heiße Luft an den
Enden des Blastunnels daran, in die umgebende Atmosphäre
zu entweichen. Dies stellt auch eine geeignete Zufuhr von
Wärme und auf diese Weise ein entsprechendes Trocknen der
Oberflächenbeschichtung sicher, die auf die Vorder- und
Hinterabschnitte der Fahrzeugkarosserie aufgebracht worden
ist. Der negative Druck im Blastunnel hindert natürlich
auch die heiße Luft und Lösungsmitteldämpfe daran, den
Blastunnel zu verlassen.
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Bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel wird
jeweils der Druckabfall an einer Blasdüsengruppe und die
Temperatur vor dieser Blasdüsengruppe gemessen; wenn es
jedoch erwünscht ist, eine genauere Einstellung zu
erhalten, dann können sowohl der Druckabfall als auch die
Temperatur jeweils bei einer einzelnen Düse gemessen
werden.