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Kassettenwechselvorrichtung für Röntgenaufnahmen Zusatz zum Patent
66s 541 Das Patent 665 541 behandelt eine Kassettenwechselvorrichtung für Röntgenaufnahmen,
bei der die Kassette von Hand oder selbsttätig in den Röntgenstrahlenkegel hineinschiebbar
oder aus ihm herausschiebbar und an einer Stange befestigt ist, die an ihren beiden
Enden Zahn- oder Reibräder trägt, welche in entsprechend ausgebildeten Schienen
so geführt sind, daß die Stange nur parallel zu sich selbst verschoben werden kann:
Eine derartige Kassettenwechselvorrichtung hat den Vorteil, daß außerhalb des Rahmens
der Vorrichtung keine vorstehenden festen Teile, wie sie bisher für die Führung
notwendig waren, erforderlich sind. Auch ist ein Verkanten und damit ein Klemmen
der Kassettenwechselvorrichtung beim Verschieben der Kassette verhindert. Die gesamte
Einrichtung zeichnet sich weiterhin durch ein verhältnismäßig geringes Gewicht aus
und kann infolgedessen auch ohne weiteres mit einem normalen Leuchtschirm vereinigt
werden.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine solche Kassettenwechselvorrichtung
in der Richtung weiter auszugestalten, daß sie auch zu der an sich bekannten und
erwünschten Herstellung von mehreren aufeinanderfolgenden Aufnahmen verwendet werden
kann. Erfindungsgemäß sind zwecks Durchführbarkeit mehrerer Aufnahmen nacheinander
mittels ein und derselben Kassette oder mittels mehrerer Kassetten an dem die Führungsschienen
enthaltenden Rahmen der Kassettenwechselvorrichtung gemäß dem Hauptpatent für Röntgenstrahlen
undurchlässige Platten derart angeordnet, daß sie den jeweils nicht zu belichtenden
Teil der Kassette bzw. die jeweils nicht zu belichtenden Kassetten gegenüber dem
Röntgenstrahlenkegel abdecken. Durch die Erfindung wird der Vorteil erzielt, daß
der Verwendungsbereich der äußerst vorteilhaften Kassettenwechselvorrichtung gemäß
dem Hauptpatent erheblich vergrößert wird, weil nunmehr mit ihr auch mehrere Aufnahmen
nacheinander mit ein und derselben Kassette oder mittels mehrerer Kassetten hergestellt
werden können.
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In den Abbildungen sind Ausführungsbeispiele für eine Kassettenwechselvorrichtung
gemäß der Erfindung dargestellt. In Übereinstimmung mit den Ausführungsbeispielen
des Hauptpatents ist in den
Abb. i und 2, die verschiedene Einstellurigen
ein, und derselben Kassettenwechselvorrichtung zeigen, die Kassette mit i i, die
Führungsstange mit 13 und das eine in den Al.#--bilclungen nur sichtbare Zahnrad
mit 17 h@ zeichnet. Das Zahnrad 17 läuft wie bei deiy1,, Hauptpatent auf
einer Zahnstange 21. be: zur Weiterführung der Stange dienenden-Führungsschienen
und losen Rollen sind der Einfachheit halber nicht dargestellt, können aber genau
wie beiden Ausführungsbeispielen des Hauptpatents im einzelnen ausgebildet sein.
Durch Verschieben der Stange 13, an der wie beim Hauptpatent ein Handgriff angebracht
sein kann; kann die Kassette, wie in Abb. i gestrichelt angedeutet ist, in den Röntgenstrahlenkegel
geschoben werden. An dein die Führungsschienen enthaltenen Rahmen sind zwei für
Röntgenstrahlen undurchlässige Platten verschiebbar angeordnet, von denen jede aus
zwei gelenkig miteinander verbundenen Teilen 32, 33 bzw. 34. 35 besteht. Wie in
Abb. i dargestellt ist, können die Teile 32 bis 35 beliebig geklappt werden und
dienen hierbei als Schütz gegen Röntgenstrahlen für die ausgefahrene Fassette sowie
als Streustrahlenschutz für den Bedienenden. Will man nun mit ein und derselben
Kassette i i mehrere Aufnahmen nebeneinander machen, so werden die Teile 33 und
34 durch undurchlässige Platten, wie aus Abb. ä ersichtlich ist, in den Röntgenstrahlenkegel
mehr oder weniger weit hineingeschoben und dadurch das Aufnahmefeld auf der Kassette
entsprechend beschränkt: Durch Anschläge kann man dafür sorgen, däß jeweils um die
richtige Wagenlänge nach Herstellung der einzelnen Aufnahmen weitergeführt wird.
Auf der dem Objekt abgewandten Seite der Kassettenwechselvorrichtung ist wie bei
den Ausführungsbeispielen des Hauptpatents ein Leuchtschirm 29 angebracht.
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Das in Abb.3 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von
dem der Abb. i und 2 lediglich dadurch, daß die Kassette r z länger ist und die
Stange 13 nicht wie bei den Abb. i und 2 an der schrnalen Kante der Kassette befestigt
ist, sondern so, daß die Kassette auf beiden Seiten der Stange hinausragt. Beispielsweise
kann die Stange 13 auf ein Drittel der Länge der Kassette mit dieser verbunden sein.
Es läßt sich auf diese Weise besonders einfach eine Mehrzahl von Aufnahmen, z. B.
drei Aufnahmen nebeneinander, auf der Kassette i i herstellen. In der Abb.3 ist
die Kassettenwechselvorrichtung in der Aufnahmestellung für die erste Aufnahme gezeichnet.
In der Ruhestellung befindet sich die Stange 13 in der punktiert eingezeichneten
Stellung 36, während sie zur Herstellung der zweiten Aufnahme in die punktiert eingezeichnete
Stellung 37 und für die dritte Aufnahme in die mit 38 bezeichnete Stellung gebracht
wer-"."en muß. Ebenso wie bei den Abb. i und 2 ' ist" auch hier die Ausgangsstellung,
die in :'bb.3 mit 36 bezeichnet ist, diejenige Betriebsstellung, in welcher mit
dem Leuchtschirm Untersuchungen vorgenommen werden können.
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Bei dem in Abb: 4 dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich
auf der linken Seite der Kassettenwechselvorrichtung ein Vorratsbehälter 39 für
unbelichtete Kassetten, auf der rechten Seite dagegen ein Ablageraum 40 für belichtete
Kassetten. In an sich bekannter Weise kann hier Vorsorgegetroffen sein, daß automatisch
beim Einfahren der Stange 13 aus dem Vorratsbehälter 39 jeweils die benötigte unbelichtete
Kassette mitgenommen wird und dann nach vollständiger Belichtung dieser-Kassette
diese automatisch vor dem Zurückführen der Stange 13 in die Ausgangsstellung in
den AUlegerauln .4o gebracht wird: Abb. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Kassettenwechselvorrichtung,
bei welcher zwei Stangen 13, 13d vorgesehen sind. Die Stange 13u wird in derselben
Weise und in denselben Führungsschienen wie die Stange 13 geführt und trägt eine
zweite Kassette, ja: Man kann nun zuerst mittels der Kassette i z eine Aufnahme
herstellen und anschließend durch Verschiebung der Stange 13a mit der Kassette i
ia eine zweite Aufnahme machen. Es ist natürlich aber auch möglich, mit jeder dieser
beiden Kassetten i i und i ja in der an Hand der Abb. i, 2 oder 3 beschriebenen
Art undWeise mehrere Aufnahmen herzustellen, so daß beispielsweise insgesamt sechs
Aufnahmen hintereinander gemacht werden können, d: h. mit jeder Kassette drei Aufnahmen.
Sollen Stereoaufnahmen angefertigt werden, so läßt sich dies mit der in Abb. 5 dargestellten
Kassettenwechselvorrichtung ohne weiteres durchführen. Man kann aber auch Stereoaufnahmen
mit Kassettenwechselvorrichtungen ausführen, die nur eine Stange 13 aufweisen. Dann
muß rechts und links von dieser Stange j e eine Kassette i i und z 1b gehalten werden,
wie in Abb. 5 gestrichelt angedeutet ist. Für die erste Aufnahme befindet sich die
Kassette i i hinter den Platten 32, 33, die sie gegen Röntgenstrahlen schützt; die
Kassette 11b dagegen befindet sich im Röntgenstrahlenkegel. Nach Anfertigung der
ersten Aufnahme wird die Stange 13 nach rechts bis zum Anschlag verschoben, so daß
jetzt die Kassette ii im Röntgenstrahlenkegel liegt, die Kassette llb dagegen wird
dann durch die Platten 3d., 35 geschützt. Die Abb. 6 zeigt die Gesamtansicht
einer
Kassettenwechselvorrichtung gemäß Abb. 5. In der Mitte der Kassettenwechselvorrichtung
ist vorn der Leuchtschirm 29 'sichtbar. Zu beiden Seiten geschützt durch die Platten
32 bis 35 liegen die beiden,. Kassetten i i und i ja. Die zum Verschieben der beiden
Stäbe dienenden Handgriffe werden mit 12 und 12a bezeichnet. Zum Schutze des Betrachtenden
gegen Sekundärstrahlen dient der dreiteilige Bleischurz 41, der an den Rahmen der
Kassettenwechselvorrichtung angehängt ist. An Hand der Abb. i und 2 ist erläutert
worden, wie man die Platten 33 und 34 in den Röntgenstrahlenkegel hineinschieben
muß, wenn man mehrere Aufnahmen auf einer Kassette machen will. Da die Breite des
auf den Film wirksamen Strahlenkegels meist verschieden groß bemessen wird, ist
es vorteilhaft, diese Bleischieber 33 und 34 durch eine Kraftquelle, z. B. einen
Elektromotor, anzutreiben. Die Einstellung der jeweiligen Bildbreite erfolgt dann
zweckmäßig mit einer in Abb.6 dargestellten Steckervorrichtung 42, die je nach der
gewünschten Bildgröße in Steckvorrichtungen 43, 44, 45 bzw. 46 eingeführt werden
kann. Durch diese Steckvorrichtung wird dann der Antriebsmotor für die Platten 33,
34 entsprechend ferngesteuert. Bei dem in Abb.7 nur teilweise dargestellten Ausführungsbeispiel
sind an der Stange 13 mit den Zahnrädern 17 und 18 und dem Bedienungsgriff 12 zwei
Haltearme 47 und 48 angebracht, in denen zwei Kassetten unter Zwischenfügung eines
für Röntgenstrahlen undurchlässigen Bleches 49 um die Achse 5o schwenkbar befestigt
sind. Die eine Kassette ist vorn vor dem Bleiblech 49 sichtbar und mit i i bezeichnet,
die andere Kassette liegt auf der anderen Seite des Bleibleches 49. Je nachdem,
mit welcher Kassette eine Aufnahme gemacht werden soll, werden die auf beiden Seiten
des Bleibleches 49 liegenden Kassetten um i8o° geschwenkt, so daß entweder die eine
oder die andere Kassette dem aufzunehmenden Objekt zugekehrt ist, während die zur
Aufnahme nicht benutzte Kassette durch das Bleiblech 41 vor den Röntgenstrahlen
geschützt ist. Diese beiden Kassetten mitsamt dem dazwischenliegenden Bleiblech
49 können natürlich zu einer Spezialkassette vereinigt werden. Es ist ohne weiteres
möglich, die in Abb.7 dargestellte Anordnung auch dann zu verwenden, wenn zwei Stangen
13 und 13a, wie in den Abb. 5 und 6, in einer Kassettenwechselvorrichtung verwendet
werden. Dann kann man mit diesen beiden Spezialkassetten entweder vier Aufnahmen,
oder, wenn man so verfährt, wie an Hand der Abb. i und 2 erläutert ist, noch mehr
Aufnahmen machen.