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DE6603584U - Stiefel - Google Patents

Stiefel

Info

Publication number
DE6603584U
DE6603584U DE19696603584 DE6603584U DE6603584U DE 6603584 U DE6603584 U DE 6603584U DE 19696603584 DE19696603584 DE 19696603584 DE 6603584 U DE6603584 U DE 6603584U DE 6603584 U DE6603584 U DE 6603584U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tongue
boot
velcro fastener
lacing
boots
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19696603584
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Lederer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19696603584 priority Critical patent/DE6603584U/de
Publication of DE6603584U publication Critical patent/DE6603584U/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A43FOOTWEAR
    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
    • A43B23/00Uppers; Boot legs; Stiffeners; Other single parts of footwear
    • A43B23/26Tongues for shoes

Landscapes

  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Description

Patentanwälte Diil.-Ing. F. "Weickmann, v*
Dipl.-Ing. H. Weickmann, Dipl.-Phys. Dr. K. Fincke Dipl.-Ing. F. A.Weickmann, Dipl.-Chem. B. Huber
CTTK/LA 8 MÖNCHEN 27, DEN
MÖHLSTRASSE 22, RUFNUMMER 4S 3921/22
Josef IdEDERER, Fabrikant, Jetzendorf/Obb.
Stiefel
Die Neuerung betrifft einen Stiefel, insbesondere Ski- oder Bergstiefel, mit unter der Verschnürung liegender und sich mit den beidseitig der Verschnürung liegenden Schafthälften überlappender Zunge, welche lediglich am unteren Ende des Verschnürungsbereichs am Stiefel befestigt ist.
Bei den 'bekannten Stiefeln dieser Art kann die Zunge seitlich verrutschen, so daß sie ihren tigeetlichen Zweck, nämlich die Schnürpartie mittig abzudecken, nicht mehr erfüllt und infolgedessen Druckstellen entstehen können und der Schuh an Aussehen verliert.
Die bleibende Befestigung der Z^üge an einer der Shafthälften hat sich bei festen Skistiefeln nicht bewährt, da sie das Einschlupfen des Fußes in den Stiefel zu stark behindert.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fixie- ,
rungsmöglichkeit für die Zunge zu schaffen, die das |
Einschlupfen des Fußes nicht behindert. !
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird neuerungs- J
gemäß vorgeschlagen, daß die Zunge an mindestens |
einer der Schafthälften durch einen Klettenverschluß 1
feststellbar sein soll. I
Die Verwendung von Klettenverschlüssen ist in der |
Bekleidungsindustrie verbreitet. Die Anwendung von |
Klettenverschlüssen für den hier vorgeschlagenen |
Zweck war noch nicht naheliegend; denn man weiß, daß 1
die Haltbarkeit solcher Klettenverschlüsse beschränkt f
ist, d.h. daß diese Klettenverschlüsse nur eine be- j
schränkte Anzahl von Schließ- und Öffnungsvorgängen j
aushalten. Die Zahl der für einen Klettenverschluß |
verträglichen Öffnungs- und Schließvorgänge ist wesent- I
lieh geringer als die Zahl der Öffnungs- und Schließ- |
vorgänge, die ein Stiefel, etwa ein Ski- oder Bergstiefel, 1
im Laufe seiner Gebrauchsdauer erfährt. Es stand deshalb |
der Anwendung von Klettenverschlüssen für den neuerungs- \
gemäß vorgeschlagenen Zv/eck das Bedenken entgegen, daß \
die verhältnismäßig rasche Ermüdung des Klettenverschlusses j
eine vorzeitige Zerstörung eines Elementes des Stiefels |
bedeute und damit dieser als ganzer vorzeitig entwertet ; würde.
Die Feuerung setzt sich über dieses Bedenken hinweg
aus der Überlegung heraus, daß es bei einem Stiefel
nur darauf ankommt, während der ersten Zeit des Eintragens die Zunge in Bezug auf die Schafthälften richtig
zu positionieren; wenn der Schuh einmal eingetragen ist,
so haben sich Schafthälften und Zunge so aneinander ge-
formt, daß sie zwangsläufig wieder in diejenige Lage sich gegenseitig einstellen, in die sie beim Eintragen einge»- stellt waren. Es ist deshalb unerheblich und bedeutet wider Fj: war te α keine Entwertung des Stiefels, wenn der Klettenverschluß nach einiger Zeit des Tragens seine ursprüngliche Haftfähigkeit verliert.
Da die Z.unge in ihrem unteren Bereich ohnehin am Schuh festgemacht ist, wird die Wirksamkeit des neuerungsgemäß vorgeschlagenen Klettenverschlusses im Sinne einer richtigen Positionierung der Zunge gegenüber den Schafthälften umso grosser, je weiter man den Klettenverschluß zum Knöchelrand des Stiefels hin verlegt; aus dieser Überlegung heraus wird in Weiterbildung der Neuerung angeregt, daß der Klettenverschluß zwischen Risthöhe
-utru υ^τία zlxzwuv Jtxouu tjitjo uvacj.^j.d ei ti^^ui uuO ν ttüu ·
Sie Teile des Klettenverschlusses können an der jeweiligen Schafthälfte und an der Zunge festgenäht, festgeschweißt oder festgeklebt werden.
Die beiliegende Eigur erläutert die Neuerung an Hand eines Ausführungsbeispiels. Man erkennt dort einen Skistiefel 10 ait Schafthälften 12 und 14 und einer Verschnürung 16 zwischen den Cchafthälften 12 und 14-Unter der Verschnürung 16 liegt eine Zunge 18» die bei 20 am Yordersenuh befestigt ist. Zur Positionierung der Zunge im Bereich der Verschnürung sind an der Zunge 18 und an der Schafthälfte 12 die zusammenwirkenden Teile 20, 22 und 24 eines Klettenverschlusses 26 angeordnet, und zwar nächst dem Knöchelrand 28 des Schuhs«

Claims (3)

Schutzansprüche
1. Stiefel, insbesondere Ski oder Bergstiefel mit unter der Verschnürung liegender und sich mit den beidseitig der Verschnürung liegenden Schaft— hälften überlappender Zunge, dadurch gekennzeichnet, daß die Zunge (18) an mindestens einer der Schafthälften (12, 14-) durch einen Klettenverschluß (26) feststellbar ist.
2. Stiefel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klettenverschluß (£6) zwischen Risthöhe und dem Knöchelrand (28) des Stiefels angeordnet ist*
3. Stiefel nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (22, 24) des Klettenverschlusses (26) an der jeweiligen Schafthälfte (12) und an der Zunge (18) festgenäht, festgeschweißt oder festgeklebt sind.
DE19696603584 1969-06-13 1969-06-13 Stiefel Expired DE6603584U (de)

Priority Applications (1)

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DE19696603584 DE6603584U (de) 1969-06-13 1969-06-13 Stiefel

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DE19696603584 DE6603584U (de) 1969-06-13 1969-06-13 Stiefel

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE6603584U true DE6603584U (de) 1969-10-16

Family

ID=6584773

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19696603584 Expired DE6603584U (de) 1969-06-13 1969-06-13 Stiefel

Country Status (1)

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DE (1) DE6603584U (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3144949A1 (de) * 1981-11-12 1983-05-19 Kunibert 5042 Erftstadt Hammerschmidt Hochschaftige schuhe

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3144949A1 (de) * 1981-11-12 1983-05-19 Kunibert 5042 Erftstadt Hammerschmidt Hochschaftige schuhe

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