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Rasierhobel Der Erfindungsgegenstand gehört zur Klasse der Rasierapparate,
bei welchen die Schutzplatte aus zwei Teilen besteht, nämlich einer Einspannplatte
und einer in ihrer Breite unveränderlichen Kammplatte.
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Bei solchen Apparaten hat man schon vorgeschlagen, die Einspannplatte
gegenüber der Kaminplatte in der Höhe einstellbar anzuordnen, um die Schnittschärfe
durch Veränderung der Lage der Tangentialebene zwischen Längskante der Kammplatte
und Längskante des Deckelstücks und dadurch die Veränderung des Überstandes der
Klinge über diese Tangentialebene zu regeln. Beispielsweise hat man bei Rasierapparaten
mit Schutzrollen vorgeschlagen, den Rollenträger als federnde Bügelplatte auszubilden,
welche durch Verschraubung zur Einstellung der Rollen mehr oder weniger gespreizt
wird. In Rücksicht auf den außerordentlich geringen Überstand, den eine Klinge über
die Tangentialebene aufweist, es handelt sich dabei nur um hundertstel Millimeter,
läßt sich die genügende Feinheit der Einstellung bei solchen Apparaten nicht erzielen.
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Man hat auch schon vorgeschlagen, die Schutzleisten verschwenkbar
anzuordnen, um dadurch die Lage der Tangentialebene zwischen Schutzkamm und Deckelstück
zu ändern. Die notwendig vorhandenen Toleranzen in den Gelenken schließen auch hierbei
die erforderliche Feinheit der Einstellung aus.
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Weiterhin " hat man vorgeschlagen, diese Höheneinstellung durch mehrere,
z. B. vier, Stellschrauben zu bewirken. Es ist aber schwierig, wenn nicht unmöglich,
von Hand diese vier Stellschrauben so einzustellen, daß die Schnittkanten der Klinge
auf beiden Seiten
gleichmäßigen Überstand haben. Hinzukommt, daß
in diesem Falle die Klinge. nur punktweise an vier Stellen eingespannt liegt.
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Ähnliche Nachteile weisen diejenigen bekannten Einstellvorrichtungen
auf, bei welchen die Lage der Einspannplatte in ihrer Lage zur Deckplatte durch
im Griff des Rasierapparates untergebrachte zentrale Verschraubung geändert werden
soll.
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Diesen bekannten Ausbildungen gegenüber besteht das Wesen der vorliegenden
Erfindung darin, daß das Verstellen der Einspannplatte in bezug auf die Kammplatte
durch keilförmige Mittel erfolgt, beispielsweise in der Form, daß die Einspannplatte
und die Kammplatte keilförmig gezahnt und durch seitliches Verschieben zueinander
einstellbar sind, oder aber auch dadurch, daß zwischen Einspannplatte und Kammplatte
Keile eingeschoben sind. Diese Ausbildung gestattet eine äußerst empfindliche Höheneinstellung,
wobei die genau parallele Lage von Einpannplatte zu Kammplatte ohne seitliche Verschiebung
beider zueinander gewahrt bleibt.
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Der Neigungswinkel der Keile läßt sich so wählen, daß eine erhebliche
Verstellung der Keile zueinander nur eine geringfügige Änderung der Höhenlage zu
der Einspannplatte und Kammplatte herbeiführt, so daß die Einstellung eine äußerst
empfindliche wird. Die Klinge bleibt hierbei gleichmäßig über ihre ganze Fläche
zwischen Deckelplatte und Einspannplatte fest eingespannt. Das ist bei Verwendung
besonders dünner Klingen, wie sie jetzt vielfach im Gebrauch sind, für die Schnittzuverlässigkeit
von besonderer Bedeutung.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt.
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Fig. i zeigt schematisch die an sich bekannte Regelung der Schnittstärke
durch Änderung der Lage der Tangentialebene; Fig. 2 stellt im Querschnitt, Fig.
3 im Längsschnitt eine Einspann- und Schutzplatte dar, die keilförmig zueinander
verlaufen, während Fig. q. im Schnitt und Fi.g. 5 im Grundriß eine besondere Ausbildung
der durch keilförmige Mittel zueinander verstellbaren Einspann- und Schutzplatte
darstellt.
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Die Änderung der Schnittstärkeneinstellung erfolgt in der in Fig.
i dargestellten, an sich bekannten Weise durch Änderung des Ab-Standes zwischen
den Längskanten D', S' des Deckelstückes D und der Schutzplatte S, wodurch die Lage
der Tangentialebene T zwischen beiden bzw. der Schnittwinkel der Klinge K geändert
(stärker geneigt) wird.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung nach Fig. 2 und 3 besteht
die in ihrer Höhe und damit im. Abstand zum Deckelstück verstellbare Schutzplatte
aus zwei zueinander längs verschieblichen Teilen: dem Unterteil i und dem rahmenartigen
Oberteil 2, die, wie aus Fig.3 hervorgeht, keilförmig zueinander verlaufen, so daß
durch Längsverschiebung des Teiles 2 zu Teil i die Höhe der durch diese beiden Teile
gebildeten Schutzplatte und damit der Abstand der Längskante des Deckelstückes von
der Längskante der Schutzplatte S' geändert wird.
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Um die Einstellung dieser Teile ohne besondere mechanische Mittel
sicher herbeizuführen, kann dabei der Keilralnnen auf der Unterseite des Teiles
:2 gezahnt sein und in entsprechende Zähne 3 der Keilrahmenfülirung auf der Oberseite
des Teiles i eingreifen, so daß eine stufenweise Einstellung der Höhe der aus den
Teilen i und ? gebildeten Schutzplatte möglich ist.
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Man kann auch, wie dies Fig. a. und zeigen, zwischen die beiden Teile
i und die die Schutzplatte bilden, besondere keilförmige Teile 8 einlegen, durch
deren Verschiebung mittels Schrauben 9 o. dgl. dann die Änderung der Höhe der Schutzplatte
erfolgt.