-
Frei tragbares Frischluftatemschutzgerät Die Erfindung betrifft ein
frei tragbares Frischluftatemschutzgerät und bezweckt, ein solches Aternschutzgerät
so auszubilden, daß es insbesondere zum Schutz von Ofenarbeitern geeignet ist, indem
es diese nicht nur gegen giftige Gase und Staub, sondern auch gegen strahlende Wärme
schützt. Gemäß der Erfindung besteht das neue Frischluftatem-' schutzgesät aus einer
mit einem Dichtrahmen versehenen Maske und einer an diese angesetzten Haube, in
welche die Frischluft aus dem Innern der Maske durch im Dichtrahmen befindliche
Schlitze einströmt. Die Frischluft wird mittels einer 'durch Drucksauerstoff oder
Druckluft betriebenen Strahlpumpe durch ein Filter hindurch angesaugt und durch
einen Luftzuführungsschlauch derart in die Maske eingeführt, daß sie die Fensterscheiben
bestreicht. Die überschüssige und verbrauchte Luft entweicht aus dem unteren, offenen
Teil der Haube ins Freie. Die Frischluft wird vorzugsweise durch breite, der Fensterform
angepaßte Düsen unmittelbar auf die Fensterscheiben der ;Maske geleitet.
-
Es ist bereits ein Filteratemschutzgerät bekannt, das aus einer mit
einem Dichtrahmen versehenen Maske und einer an diese angesetzten Haube besteht.
Bei diesem Atemschutzgerät strömt beim Einatmen die durch das Filter gereinigte
Luft in die Maske, aus der die Ausatemluft zum Teil unter den elastischen, ventilklappenartig
wirkenden Maskenrändern hindurch in die Haube eintritt. Es ist ferner bereits ein
Schlauchatemschutzgesät bekannt, bei dem eine durch Drucksauerstoff betriebene Strahlpumpe
durch ein Filter hindurch Frischluft ansaugt und das Gemisch aus Sauerstoff und
Frischluft durch den Schlauch hindurch in die Maske drückt. Schließlich ist es bei
Frischluftatemschutzgeräten bekannt, die Frischluft so in die Maske oder Haube einzuführen,
daß sie .die Fensterscheiben bestreicht und hierdurch das Beschlagen der Fensterscheiben
verhindert.
-
Die Erfindung besteht in einer Vereinigung der bekannten Merkmale
bei einem frei tragbaren Frischluftatemschutzgerät, jedoch mit der Abänderung, daß
die Frischluft aus dem Innern der Maske in die an diese angesetzte Haube durch im
Dichtrahmen befindliche Schlitze einströmt.: Das neue Frischluftatemschutzgerät,
das insbesondere für Ofenarbeiter und Arbeiter in Gasanstalten bestimmt ist, bietet
folgende Vorteile: .
-
Es schützt den Gerätträger nicht nur gegen giftige Gase und Staub,
sondern auch gegen strahlende Hitze. Da es ein frei tragbares Atemschutzgerät ist,
beschränkt es den Gerätträger im Gegensatz zu einem Schlanchateaüschutzge,rät nicht
in seiner Bewegungsfreiheit, was insbesondere für Arbeiter in Gasanstalten mit verwickelten
Rohranlagen wichtig ist. Durch die Anordnung der Schlitze ün Dichtrahmen der Maske
wird im Gegensatz zu der Anordnung elastischer, ventilklappenartig wirkender Maskenränder
bei
dem bekannten Filteratemschutzgerät erreicht, daß in der Maske kein Überdruck entstehen
kann u72ad daß die dein Gerätträger zugeführte Frischluft durch die Luftdurch-_:
trittsschlitze hindurch in gleichmäßigem,: kühlendem Strom über den Kopf des Geräte::
trägers hinwegströmt. Das Gerät ermöglicht dem Träger infolgedessen ein leichtes,
ungehindertes Ein- und Ausatmen. Der Gerätträger kann mit einem verhältnismäßig
geringen Drucksauerstoff- oder Druckluftvorrat ohne Erneuerung desselben lange Zeit
auskommen, wodurch der Betrieb verbilligt wird. Das Gerät ist infolge seiner einfachen
und handlichen Bauart leicht anzulegen.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des neuen Frischluftatemschutzgerätes
dareestell t.
-
Abb. i zeigt das Gerät in der Gebrauchsstellung, und Abb. 2 zeigt
die Verbindung des Drucksauerstoff- oder Druckluftbehälters und des Filters mit
der Strahlpumpe.
-
Sobald das Absperrventil der Drucksauerstoff oder Druckluft enthaltenden
Flasche a geöffnet wird, strömt der Sauerstoff bzw. die Luft über. das Druckminderventil
b zur Strahlpumpe c. Aus der Treibdüse der Strahlpumpe strömt das Druckgas mit etwa
a 1/Min. aus und saugt dabei durch das Filter d so viel Außenluft ein, daß dem Gerätträger
durch den über den Kopf geführten Schlauch e etwa 6o 1/Min. Luft zugeblasen wird.
Die durch die Schlauchkupplung f in das Innere der Maske g einströmende Luft wird
durch Leitvorrichtungen lt und breite, der Fensterform angepaßte Ausströmungsdüsen
o über die Fensterscheiben i geleitet, so daß ein Beschlagen der Fensterscheiben
verhindert wird. Die überschüssige und die ausgeatmete Luft strömt aus der Maske
durch im oberen Teil des Dichtrahmens y befindliche Schlitze k in das' Innere
der Haube p, streicht in der tH;äube in kühlendem Strom über den Köpf ,.te`:: Trägers
hinweg und gelangt aus dem .:@fiferen, offenen Haubenteil p1 ins Freie.
-
Die Maske g wird durch verstellbare Riemen m am Kopf festgeschnallt.
Die Flasche d, das Druckininderventil b und die Strahlpumpe c mit dem Filter d werden
durch einen Tragriemen s am Körper befestigt. Der Schlauch e wird an der
Haube p durch eine Schlaufe st festgelegt.