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Bauspiel mit abgestuften Spielzeugbausteinen Die vorliegende Erfindung
bezieht sich auf ein Bauspiel für Kinder. Die bekannten Bauspiele bestehen in der
Regel aus Bausteinen, die auf- oder nebeneinandergestellt werden, ohne ineinander
einzugreifen. Die Standsicherheit der mit solchen Steinen errichteten Bauten ist
infolgedessen gering. Auch sich kreuzende Mauerverbände, insbesondere Innenwände
von Häusern, können mit den bekannten Baukästen den natürlichen Verhältnissen entsprechend
nicht gebaut werden.
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Es sind allerdings bereits Bauspiele bekannt, bei denen abgestufte
Steine Verwendung finden, die aber in der Regel nur in ganz bestimmter Lage und
an ganz bestimmten Stelleneines Baues, beispielsweise an den Ecken, verwendet werden
sollen oder nur zur Darstellung ganz bestimmter Bauteile, beispielsweise der Dachbalken,
bestimmt und brauchbar sind. Vor allem aber finden bei den bekannten Bauspielen
neben abgestuften Steinen auch nichtabgestufte als Füllsteine Verwendung, die ohne
jede Verzahnung in das Mauerwerk eingesetzt werden und zur Ausfüllung von Lücken
dienen sollen. Infolgedessen weisen die mit den bekannten Spielen errichteten Spielbauwerke
eine den wirklichen Bauwerken nahekommende Bauart auf.
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Das erfindungsgemäß zusammengesetzte Bauspiel weist ohne Vorhandensein
von Füllsteinen ausschließlich ein- und beiderseitig abgestufte Bausteine verschiedener
Form und Größe auf, die sämtlich folgende Merkmale gemeinsam haben: i. besitzt die
Abstufung jedes Steines die halbe Höhe des gesamten Steines und 2. sind die Abmessungen
und Abstufungen aller Steine nach Länge, Höhe und Breite durch ein und dasselbe
Grundmaß teilbar.
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Ein- oder beiderseitig in halber Höhe abgestufte Steine, deren Abmessungen
und Abstufungen durch ein Grundmaß teilbar sind, sind allerdings als Bauelemente
bekannt. Eine solche Mannigfaltigkeit der Bauweise wie hier ist jedoch mit den dort
bekannten Stufensteinen -nicht zu erzielen; eine so feste Verbindung des Mauerwerks
oder die Errichtung von mit dem Außenmauerwerk -verbundenen Innenwänden ist dort
ebenfalls nicht möglich, und die bei der Zusammenfügung der untereinander gleich
großen Stufensteine notwendig verbleibenden Hohlräume müssen dort mit nichtabgestuften
und ineinander nicht eingreifenden Füllsteinen zugesetzt werden.
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Beim Erfindungsgegenstand dagegen wird infolge der steten Wiederkehr
des gleichen Grundmaßes und der Abstufungen .bei sämtlichen verschieden geformten
und verschieden großen Baueinheiten jeder Stein, in welcher Lage und an welcher
Stelle er auch eingebaut wird, in die benachbarten Baueinheiten eingefügt.
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Zweckmäßig enthält das Bauspiel gemäß der Erfindung nur zwei Steinsorten,
nämlich i. Mauersteine, deren Höhe beispielsweise durchweg dem Vierfachen des Grundmaßes
entsprechen kann, und 2. Plattensteine für Decken- und Treppenbau von der halben
Höhe der Mauersteine. Wenn die Mauersteine beispielsweise die vierfache Höhe des
Grundmaßes haben, entspricht die Höhe der Plattensteine dem Doppelten
des
Grundmaßes und die Höhe ihrer Abstufungen -dem- einfachen Grundmaß. Die L-Form hiw.
Döppel-L-Form (T-Form), die.. für die Erfindung charakteristisch ist, wieder='"
holt sich natürlich sowohl bei den Mauersteinen als auch bei den Plattensteinen.
-B-letzteren brauchen jedoch nur Absttifungef= von der einfachen Länge des Grundmaßes
vorgesehen zu werden.
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Durch entsprechende Verwendung der beiden. Steinarten ist es möglich,
eine große Anzahl Bauten mit hoher Standfestigkeit und den wirklichen Verhältnissen
nahekommend zu errichten. Auch können sich kreuzende Mauerverbände, insbesondere
Innenwände von Gebäuden, mit ihren Wandecken, Türen usw. in einer den natürlichen
Verhältnissen entsprechenden Weise errichtet und miteinander verzahnt werden. Ferner
ist es möglich, die Innenwände mit Ansätzen in die Außenwände hineingreifen zu lassen
und in diesen zu verankern.
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In der beiliegenden Zeichnung ist die Erfindung veranschaulicht, und
zwar beispielsweise an einem Bauspiel, bei dem das Grundmaß, - das der Ausbildung
aller Steine zugrunde gelegt ist, 5 mm beträgt.
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Fig. z zeigt eine Anzahl von Mauersteinen ia bis ig gemäß der Erfindung
mit einseitiger Abstufung (L-Form). Der eigentliche Stein ist nunmehr beispielsweise
2o mm hoch, die Abstufung io mm. Die Länge des Steines und der Abstufung wechselt
beliebig zwischen 5 mm und einem Mehrfachen von 5 mm.
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Fig. 2 stellt mehrere Mauersteine 2a bis 2m mit zweiseitigen Abstufungen
(Doppel-L- oder T-Form) dar. Auch hier ist der Quader 2o mm hoch, während die Höhe
der Abstufungen io mm beträgt. Die Abstufungen sind entweder auf beiden Seiten des
Steines gleich :oder verschieden lang, wobei die Länge jestets das Einfache oder
ein Mehrfaches Grundmaßes von 5 mm ist.
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;:-Fig.3 veranschaulicht eine Anzahl von Plat-'`='ensteinen 3a bis
31t von L-Form oder Doppel-L-Form (T-Form). Die Höhe dieser Steine beträgt durchweg
io mm, die der Abstufungen 5 mm. Die ein- oder zweiseitigen Abstufungen sind bei
allen Plattensteinen 5 mm lang.
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Die Fig. q. zeigt beispielsweise ein hausähnliches Bauwerk, wie es
mit einem Bauspiel gemäß der Erfindung errichtet werden kann.
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Fig. q.a zeigt den Grundriß zu Fig. ¢.