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Vorrichtung zum Ausbrennen von Fässern Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zum Ausbrennen von Fässern mit einem in das Faß eingreifenden Feuerungsbehälter,
an den eine Rauchgasableitung angeschlossen und der von einem Mantel mit Abstand
konzentrisch umgeben ist.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, die Beheizung
des Fasses so zu gestalten, daß einerseits eine genügend schnelle Trocknung erreicht,
andererseits aber das Faß gegen eine zu starke Erhitzung oder aber gegen Verbrennen
geschützt wird und daß schließlich durch die Beheizung das Faß nicht verunreinigt
wird. Dies ist insbesondere für zur Aufnahme von Nahrungs- und Genußmitteln aller
Art bestimmte Fässer sehr wesentlich.
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Allein aus diesem Umstande sind die bekannten Vorrichtungen, bei denen
die Rauchgase freien Zutritt zu der inneren Faßwandung haben, unbrauchbar, weil
bei einer solchen Beheizung Verunreinigung der Faßwandung oder mindestens eine solche
Beeinflussung unvermeidlich ist, durch die die Verwendung des Fasses für Nahrungs-
und Genußmittel, z. B. für Weine, ausgeschlossen wird. Außerdem aber ist bei diesen
bekannten Vorrichtungen eine zu starke Erhitzung des Fasses wegen des unmittelbaren
Zutrittes der Feuergase zu der Faßwandung unvermeidlich.
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In der richtigen Erkenntnis dieser grundsätzlichen Mängel wurde nun
schon vorgeschlagen, die Beheizung nicht unmittelbar durch die Feuergase, sondern
durch einen in das Faß eingesetzten geschlossenen Feuerungsbehälter, also in der
Weise zu bewirken, daß die Erwärmung der Faßwandung mittelbar durch die den Feuerungsbehälter
umgebende Luft erfolgt. Aber auch die bekannten Vörrichtungen dieser Art sind nach
den praktischen Erfahrungen nicht geeignet, um die eingangs genannten Aufgaben in
einer den praktischen Verhältnissen Rechnung tragenden Weise zu lösen, denn auch
bei diesen bekannten Vorrichtungen ist das Faß gegen eine zu starke Erhitzung nicht
oder mindestens nicht genügend geschützt.
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Die Erfindung bringt nun eine grundsätzliche Lösung dadurch, daß für
eine Bewegung der Luft in dem Faß und auch außerhalb desselben gesorgt wird, indem
unterhalb der Kanten des vollwandigen, den gegen das Faßinnere in an sich bekannter
Weise geschlossenen Feuerungsbehälter umgebenden, innen und außen, von unten nach
oben, von Frischluft bestrichenen Mantels Zuführungsöffnungen für die Frischluft
in ringförmigem Grundriß
angeordnet werden und jeweils etwa hälftig
innerhalb und außerhalb der Mantelunterkanten münden. Durch die Luftströmung wird
eine Überhitzung der Faßwandung vermieden, ohne eine genügend schnelle Trocknung
zu verhindern. Weiter wird durch die Bewegung der Luft durch das Faß hindurch und
auch an der Faßaußenwandung entlang die Trocknung besonders gleichmäßig im Gegensatz
zu der praktisch in Ruhe befindlichen Luft bei der bekannten Vorrichtung mit geschlossenem
Feuerungsbehälter. Die oben aus dem Faß austretende Luft wird in einer das Faß umgebenden
Deckhaube gefangen, umgelenkt und nach unten zu einem oder mehreren an der Deckhaube
befindlichen Abzügen geleitet.
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Das Einschließen des Fasses in eine Deckhaube ist an sich bekannt,
jedoch nur bei Vorrichtungen, die das Faß praktisch zwar ebenfalls mittelbar beheizen,
deren Feuerüngsrost jedoch von unten her nicht völlig gegen das Faßinnere abgeschlossen
ist, die daher keine Gewähr dafür bieten, daß nicht doch Rauchgase, wenn auch nur
in beschränktem Umfange, in das Faßinnere eindringen, es verunreinigen und überhitzen
und so unbrauchbar machen.
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Die Zeichnung veranschaulicht ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes.
Abb. i zeigt einen senkrechten Schnitt durch die Vorrichtung, Abb.2 einen Querschnitt
durch die Vorrichtung gemäß X-X der Abb. 1.
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Der Feuerungsbehälter i mit einem Rost 2, einem Deckel s und daran
anschließendem Schornstein 6 ist von einem konzentrischen Mantel 7 umgeben. Über
Feuerungsbehälter und Mantel ist der Faßmantel A (ohne Böden) und über das Ganze
eine Deckhaube 3 gestellt, die unten mit dem Boden 4 abschließt. Unterhalb des Mantels
7 ist in den Boden 4 ein Ringkanal 8 für die Zuführung der zum Trocknen und Heizen
des Faßinnern indirekt aufzuheizenden Frischluft eingelassen,- während ein besonderer,
gegen das Faßinnere geschlossener Frischluftkanal 13 von außen unmittelbar unter
den Feuerungsrost führt. Mantel 7 und Ringkanal sind in bezug aufeinander so bemessen,
daß die Luft aus dem Ringkanal sowohl in den Ringraum zwischen dem Feuerungsbehälter
i und dem Mantel 7 wie auch in den Raum zwischen dem Mantel 7 und dem Faß
A hineinströmen kann. Die durch den Querschnitt 9 (vgl. auch Abb. 2) in den
unmittelbar vom Faß umgrenzten Raum einströmende Luft wirkt kühlend, während die
durch den Querschnitt io in den Ringraum zwischen dem Feuerungsbehälter i und dem
Mantel 7 einströmende Luft beheizt wird und dann oberhalb des Mantels mit der durch
den Querschnitt 9 eingetretenen Luft zusammenströmt und nach Eintritt in die Deckhaube3
umgelenkt wird. Die Luft strömt dann an der Außenwandung des Faßmantels A nach unten
und mündet in die an die Deckhaube am unteren Rande angeschlossenen Abzugsrohre
12, die gegebenenfalls in den Schornstein 6 einmünden können.
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Die Luft zirkuliert also zwischen dem Feuerungsbehälter i, dem Faßmantel
A und der Deckhaube 3 und verläßt die Vorrichtung mit Dampf gesättigt durch die
Abzugsrohre. Durch die Erwärmung der Luft zwischen dem Feuerungsbehälter i und dem
Mantel 7 entsteht ein Zug, der einesteils ein Verbrennen des Faßmantels an dessen
Innenseite verhindert, -andernteils auch die Außenseite trocknet.